Pressemitteilung vom 23. April 2012
Deutschland ist ein Einwanderungsland, und wie die klassischen Einwanderungsländer braucht auch die Bundesrepublik Steuerungsmechanismen für die Zuwanderung von Arbeitskräften. Die vom Europäischen Rat verabschiedete Richtlinie für den Aufenthalt und die Zuwanderung Hochqualifizierter ist daher aus der Sicht des DIW Berlin ein sinnvolles Instrument.
Mit erheblicher Verspätung soll nun auch in Deutschland die Blue-Card-Richtlinie EU in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht vor, dass Hochqualifizierte aus Drittländern dann eine Beschäftigung in einem EU-Staat aufnehmen können, wenn sie mindestens das 1,5-fache des dortigen nationalen Jahresbruttolohns erhalten. Im Falle eines besonderen und nachgewiesenen Arbeitskräftebedarfs in einem EU-Land reicht auch das 1,2-fache des Jahreslohns. Die Bundesregierung sieht einen solchen besonderen Bedarf bei Ingenieuren, IT-Kräften sowie Medizinern. Untersuchungen des DIW Berlin haben allerdings gezeigt, dass in Deutschland – abgesehen vielleicht von Medizinern – Fachkräfte in den entsprechenden Berufen keineswegs knapp sind. Dafür spricht vor allem, dass sich bei Ingenieuren und IT-Kräften die Löhne nur schwach entwickelt haben. Zudem hat es in den entsprechenden Studiengängen einen regelrechten Run auf die Hochschulen gegeben, und die hierzulande bereits rasant wachsende Zahl von Studienabsolventen wird deshalb in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen. Wie auch Untersuchungen anderer Institute (Bundesinstitut für Berufsbildung / BIBB und Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung / IAB) zeigen, wird es zumindest in den nächsten zehn Jahren zu keinem nennenswerten Mangel an Hochqualifizierten mit naturwissenschaftlich-technischer Ausbildung kommen. Eher ist bald eine Schwemme an Hochschulabsolventen zu erwarten.
Zudem ist von der Politik geplant, die Mindestverdienstgrenze bei aus Nicht-EU-Staaten zuziehenden Ingenieuren, IT-Kräften und Medizinern auf knapp 35.000 Euro festzulegen. Völlig unklar bleibt, wie dieser Wert ermittelt wurde. Gemäß EU-Richtlinie müsste er mindestens das 1,2-fache des durchschnittlichen Bruttojahreslohns betragen. Nach der amtlichen Statistik der Arbeitnehmerverdienste belief sich 2011 jedoch der Bruttojahreslohn für Vollzeitkräfte in Deutschland auf 43.929 Euro, das 1,2-fache davon sind 52.715 Euro. Nimmt man noch die Teilzeitbeschäftigten hinzu, ergibt sich eine Mindestverdienstgrenze von etwa 46.600 Euro. Die Bundesregierung versucht offenbar, die Lohngrenze sehr tief anzusetzen, und bezieht wohl auch Mini-Jobber, als Aushilfskräfte tätige Rentner und Schüler oder Saisonkräfte in ihre Kalkulation ein. Solche Arbeitskräfte und deren Entlohnung können nach Ansicht des DIW Berlin aber nicht Maßstab für den Zugang Hochqualifizierter zum Arbeitsmarkt eines EU-Landes sein. Mit den von der Bundesregierung geplanten Rechtsänderungen könnten hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern in Deutschland Löhne erhalten, die geringer sind als die durchschnittlichen Entgelte von Facharbeitern im produzierenden Gewerbe.
„Bei den geplanten Gesetzesänderungen geht es wohl darum, einem Mangel an solchen Fachkräften entgegen zu wirken, die bereit sind, eine Beschäftigung anzunehmen, die weit unterhalb des bestehenden Gehaltsniveaus in der Bundesrepublik entlohnt wird“, sagt DIW-Wissenschaftler Brenke. Wären Hochqualifizierte aus Drittländern bereit, zu solchen Bedingungen eine Arbeit aufzunehmen, entstünde ein genereller Druck auf die Löhne hierzulande. Die wirtschaftlichen Verwerfungen innerhalb der Eurozone werden sich nach Ansicht des DIW Berlin aber gewiss nicht verringern, wenn die Bundesrepublik weiterhin auf eine schwache Lohnentwicklung setzt.
Aus Sicht des DIW Berlin ist es nötig: