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EEG-Umlage

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist die Differenz zwischen den Kosten, die bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien entstehen, und den Erlösen, die mit dem so erzeugten Strom erzielt werden. Diese Differenz wird auf die Stromendverbraucher umgelegt.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland durch festgelegte Einspeisevergütungen gefördert. Diese sind differenziert nach Energiequellen, Einsatzbereichen und Anlagengrößen und werden in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Der Ausgleichsmechanismus und die Berechnung der EEG-Umlage haben sich seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 mehrmals geändert. Seit dem Jahr 2010 müssen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den EEG-Strom an der Börse vermarkten und erhalten von den Versorgungsunternehmen eine Umlage gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV). Anlagenbetreiber können alternativ zur festen Vergütung ihren erzeugten Strom selbst vermarkten und hierfür seit 2012 eine Marktprämie beanspruchen. Diese Prämie wird ebenfalls durch die Umlage finanziert.

Die Höhe der EEG-Umlage pro Kilowattstunde wird von den ÜNB jeweils im Oktober für das Folgejahr im Internet bekanntgegeben. Zugrunde gelegt werden dabei die prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für das folgende Kalenderjahr sowie die Differenz zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt der Festlegung der EEG-Umlage. Die Einnahmen bestehen im Wesentlichen aus den Erlösen der Stromvermarktung. Zu den Ausgaben zählen insbesondere die Zahlungen für Einspeisevergütungen und Marktprämien sowie Kosten der Vermarktung und eine Liquiditätsreserve.

Bei der Berechnung der Umlage pro Kilowattstunde gibt es zahlreiche Ausnahmen und Vergünstigungen, insbesondere die „Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen“. Als Folge müssen private Haushalte und andere nichtprivilegierte Verbraucher einen erhöhten Teil der gesamten EEG-Umlage tragen. Private Haushalte müssen darüber hinaus auf die EEG-Umlage auch Mehrwertsteuer entrichten.

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

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