Direkt zum Inhalt

Gemeindeeinnahmen

Gemeindeeinnahmen

Die Einnahmen der Kommunen gliedern sich in Steuern, Gebühren und Abgaben, Zuweisungen und Umlagen sowie Einnahmen aus dem Vermögenshaushalt. Die Steuern machen im Schnitt die Hälfte der Gesamteinnahmen aus. Darunter entfallen auf die Gewerbesteuer und die kommunalen Anteile an der Einkommensteuer je etwa 20 Prozentpunkte, auf die Grundsteuer gut acht und auf die Umsatzsteueranteile zwei Prozentpunkte. Die Finanzierung der Gemeinden hängt somit durchschnittlich zu rund 40 Prozent von ertragsabhängigen Steuern ab. Die Verteilung der Einkommen- und Umsatzsteuer auf die Gemeinden errechnet sich folgendermaßen:


Einkommensteuer

Das jährliche bundesweite Kassenaufkommen der Einkommensteuer wird auf die Bundesländer verteilt. Maßgeblich dafür ist die in einem Bundesland festgesetzte Einkommensteuer. Der den Kommunen zustehende Anteil am aktuellen Kassenaufkommen beträgt seit dem 1. Januar 1994 15 Prozent. Die Verteilung dieses Anteils auf die Kommunen bestimmt sich nach der Höhe der festgesetzten Einkommensteuer in den einzelnen Kommunen im Vergleich zu allen anderen Kommunen eines Bundeslandes, wobei geringere und mittlere Einkommen stärker gewichtet werden. Da die festgesetzte Einkommensteuer für das jeweils laufende Jahre noch nicht vorliegt, wird bei der Verteilung des Kassenaufkommens auf die Bundesländer und die Kommunen die festgesetzte Steuer aus vorangegangenen Jahren als Schlüsselgröße genutzt. Für die Verteilung des Kassenaufkommens in den Jahren 2006 bis 2008 war zum Beispiel die festgesetzte Einkommensteuer von 2001 maßgeblich.


Umsatzsteuer

Vom Gesamtaufkommen aus der Umsatzsteuer wurde im Zeitraum 1998 bis 2008 ein Anteil von 2,2 Prozent auf die Kommunen verteilt, 15 Prozent davon entfielen auf ostdeutsche und 85 Prozent auf westdeutsche Kommunen. Der Anteil der jeweiligen Gemeinde richtet sich für Ostdeutschland nach dem örtlichen Gewerbesteueraufkommen der Jahre 1992 bis 1997 (70 Prozent) und der durchschnittlichen Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten jeweils zum 30. Juni der Jahre 1996 bis 1998 (30 Prozent), für Westdeutschland wurde zusätzlich das örtliche Gewerbekapitalsteueraufkommen 1995 gewichtet mit dem durchschnittlichen örtlichen Hebesatz der Jahre 1995 bis 1998 berücksichtigt. Ab dem Jahr 2017 soll die Zuteilung nach einem bundeseinheitlichen Schlüssel erfolgen. Diese wird sich zu 25 Prozent nach dem örtlichen Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2001 bis 2006, zu 50 Prozent nach den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Jahre 2004 bis 2006 und zu 25 Prozent nach den sozialversicherungspflichtigen Entgelten der Jahre 2003 bis 2005 richten. Bis dahin wird zur Berechnung des Umsatzsteueranteils der Kommunen eine Kombination aus altem und neuem Schlüssel angewandt.


Lesen Sie mehr zum Thema:
DIW Wochenbericht 43/2011 (PDF, 356.11 KB) "Gemeindefinanzreform gescheitert: Warum sich die Kommunen querlegen"


keyboard_arrow_up