Direkt zum Inhalt

Familiensplitting

Familiensplitting

Das Familiensplitting bezeichnet ein Verfahren der einkommensteuerlichen Veranlagung von Familien mit Kindern. Im Unterschied zum Ehegattensplitting im deutschen Einkommensteuerrecht wird beim Familiensplitting auch die Zahl der Kinder eines Ehepaars berücksichtigt. Grundsätzlich werden die Varianten des Familientarifsplittings und des Familienrealsplittings unterschieden.

Ähnlich dem Ehegattensplitting erfolgt beim Familientarifsplitting eine steuerliche Zusammenveranlagung von Ehepartnern. Allerdings werden beim Familiensplitting zusätzlich kindergeldberechtigte Kinder berücksichtigt. Das zu versteuernde Einkommen wird also nicht durch zwei geteilt, sondern durch einen Divisor, der größer ist als zwei und sich nach der Anzahl der Kinder richtet. Dabei kann ein voller eigener Faktor je Kind vorgesehen sein oder zum Beispiel nur ein halber. Eine Familie mit zwei Kindern könnte dann ihr gemeinsames Einkommen durch vier (Faktor von 1,0 pro Kind) beziehungsweise drei (Faktor von 0,5 pro Kind) teilen. Durch die progressive Einkommenssteuer entsteht beim Teilen des Einkommens ein steuerlicher Vorteil (Splittingvorteil), der umso größer ist, je höher der Divisor ist. Um zu verhindern, dass der Splittingvorteil für eine Familie mit Kindern im Verhältnis zu einer vergleichbaren Familie ohne Kinder unverhältnismäßig groß wird, werden üblicherweise Deckelungen des Splittingvorteils in Höhe eines fixen Euro-Betrags diskutiert. In Deutschland ist das Familientarifsplitting zwar Gegenstand politischer Diskussionen und Reformvorschläge, konkret angewendet wird es aber bisher nicht. Eine Anwendung des Familientarifsplittings findet sich derzeit in Frankreich („Quotient familial“).

In der wirtschaftspolitischen Diskussion deutlich seltener mit dem Familiensplitting in Verbindung gebracht wird die Variante des Familienrealsplittings. Beim Familienre-alsplitting werden tatsächliche Einkommensübertragungen zwischen Familienmitgliedern steuerlich berücksichtigt, und zwar in der Regel Unterhaltsverpflichtungen. Diese Variante sieht das deutsche Einkommensteuerrecht bereits vor: Wenn der Empfänger von Unterhaltsleistungen zustimmt, muss er diese versteuern, während der Unterhaltspflichtige sie von der Bemessungsgrundlage abziehen kann. Auch der Kinderfreibetrag kann als eine Anwendung des Familienrealsplittings in Bezug auf Kinder interpretiert werden.

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

keyboard_arrow_up