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Erwerbsminderung als Armutsrisiko

DIW Roundup 8, 4 S.

Daniel Kemptner

2014

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11. Februar 2014, Daniel Kemptner, dkemptner@diw.de

Schwere Erkrankungen stellen ein wesentliches Risiko für Einkommen und Vermögensbildung der Haushalte in Deutschland dar. Das Risiko krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit soll zwar langfristig durch die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) abgesichert werden. Die durchschnittlichen Nettozahlbeträge sind allerdings im Zeitraum zwischen 2000 und 2012 von 706 Euro auf gerade einmal 607 Euro gefallen. Dies ist insbesondere auf die Einführung von Abschlägen bei Inanspruchnahme einer EM-Rente vor Vollendung des 63. Lebensjahres zurückzuführen. Die Zahlbeträge haben sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Da betroffene Haushalte häufig nicht genug Vermögen angespart haben, um niedrige Rentenansprüche auszugleichen, wird das Risiko krankheitsbedingter Armut in vielen Fällen nicht abgesichert. Dies gilt umso mehr, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung mit Kosten verbunden ist, die über das hinausgehen, was Kranken- und Pflegeversicherung abdecken.

Niedriges Niveau der Erwerbsminderungsrenten

Quelle: Die Datenpunkte stammen aus der Publikation „Rentenversicherung in Zeitreihen" (Oktober 2013), S. 128, Hrsg.: Deutsche Rentenversicherung Bund. Es werden durchschnittliche monatliche Rentenzahlbeträge der EM-Rentner in Deutschland dargestellt. Ostdeutschland umfasst die neuen Bundesländer und Berlin.

Aus dem niedrigen Niveau der EM-Renten folgt bei schweren Erkrankungen ein hohes Risiko gesundheitsbedingter Armut, falls betroffene Haushalte nicht genügend Vermögen angespart oder eine zusätzliche private Versicherung abgeschlossen haben. Eine international gebräuchliche Definition definiert eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr Einkommen geringer ist als 60% des Nettoäquivalenzeinkommens. Das Äquivalenzeinkommen stellt eine Standardisierung dar, die Einkommensvergleiche von Haushalten mit einer unterschiedlichen Anzahl von Personen ermöglicht. Gemäß den Berechnungen einer Studie (Märtin und Zollmann, 2013) sind 35% der Personen in Mehrpersonenhaushalten und 40% der Personen in Einpersonenhaushalten armutsgefährdet, wenn eine Person in dem Haushalt eine EM-Rente bezieht; die Grundsicherungsquote liegt entsprechend bei 18% der betroffenen Haushalte. Die Grundsicherungsquote ist in diesem Zusammenhang aussagekräftiger, da die Definition der Armutsgefährdung vernachlässigt, dass Haushalte gegebenenfalls auf Vermögen zurückgreifen können, um das geringe Niveau der EM-Renten auszugleichen. 

Soziale Selektivität bei der Inanspruchnahme von Erwerbsminderungsrenten

Quelle: Die Risiken wurden auf Grundlage von administrativen Daten der deutschen Rentenversicherung (Jahr: 2008) von dem Autor berechnet. Eine detaillierte Beschreibung der Daten, eine ausführliche Diskussion der sozio-ökonomischen Hintergründe und eine Differenzierung der Risiken nach dem Geschlecht finden sich in Hagen et al. (2011).

Aus sozialpolitischer Sicht ergibt sich eine besondere Brisanz aus der sozial selektiven Inanspruchnahme der EM-Rente. Eine solche Selektivität folgt aus der starken Korrelation zwischen dem sozio-ökonomischen Status und der gesundheitlichen Situation von Personen. Dieser Zusammenhang wird in einer umfangreichen wissenschaftlichen Literatur diskutiert (siehe Cutler, 2012, und Grossman, 2006, für einen Überblick). Eine besondere Rolle könnte in diesem Zusammenhang die Bildung spielen. So haben beispielsweise Kemptner et al. (2011) einen kausalen Bildungseffekt auf die Gesundheit für Deutschland empirisch nachgewiesen. Clark und Heather (2013) finden jedoch keine solchen Kausaleffekte für Großbritannien. Eine Studie von Hagen et al. (2011) zeigt auf Grundlage von administrativen Daten der gesetzlichen Rentenversicherung, dass die Risiken hinsichtlich der Inanspruchnahme einer EM-Rente ungleich verteilt sind. Sowohl die Qualifikation als auch das Geschlecht und der Wohnort (Ost/West) haben einen signifikanten Einfluss auf das Risiko, eine EM-Rente zu beziehen. Schaubild 2 zeigt, dass in jeder Altersgruppe Geringqualifizierte höhere EM-Risiken haben als höher Qualifizierte. Gegen Ende der Erwerbsbiografie sind die EM-Risiken von Geringqualifizierten etwa viermal so hoch wie die von Hochqualifizierten. 

Eine ökonomische Perspektive auf die Problemstellung

Während die Reformen des letzten Jahrzehnts die Nachhaltigkeit des Rentensystems verbessert haben, folgt aus den Niveausenkungen der Rentenleistungen insbesondere für EM-Rentner eine Armutsgefährdung. Die durch die Einführung von Abschlägen bei der Frühverrentung hervorgerufenen Arbeitsanreize können bei erwerbsgeminderten Personen kaum eine entsprechende Wirkung entfalten, so dass es zu einer Leistungssenkung kommt. Allerdings trägt die geringere Leistungshöhe sicherlich dazu bei, die Anzahl der Missbrauchsfälle zu reduzieren und eröffnet Spielräume für eine Senkung der Hürden für den Zugang zur EM-Rente. Eine Arbeit von Low und Pistaferi (2011) zeigt, dass eine Leistungssenkung für arbeitsunfähige Personen in England in Verbindung mit einer Reduzierung der Zugangsvoraussetzungen durchaus das Potential für Wohlfahrtsverbesserungen haben kann. Je höher die Zugangsvoraussetzungen für die EM-Rente sind, desto mehr erwerbsgeminderte Personen laufen Gefahr, an der Zugangshürde zu scheitern und als Arbeitslose auf Grundsicherung angewiesen zu sein.

Es bleibt also die Frage, wie sich eine angemessene Absicherung erwerbsgeminderter Personen in Deutschland erreichen lässt. Ein Ansatzpunkt sind private Berufsunfähigkeitsversicherungen, welche das niedrige Niveau der EM-Renten im Leistungsfall ausgleichen können. Im Testbericht der Zeitschrift Stiftung Warentest vom 25.6.2013 wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Angebote häufig teuer sind und gerade für riskante Berufe die Prämien sehr hoch sein können, es unter Umständen aber auch Lösungen gebe, um den Versicherungsschutz ohne größere Leistungslücken bezahlbar zu machen. Während mehr Transparenz hinsichtlich der geringen durchschnittlichen Zahlbeträge der EM-Renten gewiss dazu beitragen kann, die Quote bei privaten Zusatzversicherungen zu erhöhen, ist dennoch fraglich, ob das Armutsrisiko bei EM-Rentnern allein über private Zusatzversicherungen gelöst werden kann. Gerade Haushalte am unteren Ende der Einkommensverteilung mit hohen EM-Risiken werden die Kosten für eine entsprechende private Versicherung oft nicht tragen können oder wollen. Laut dem Versicherungsunternehmen Swiss Life Deutschland zeigt eine von selbigem Unternehmen in Auftrag gegebene forsa-Umfrage, dass 29% der Bundesbürger keine Versicherung für den Fall des krankheits- oder unfallbedingten Verlustes der Erwerbsfähigkeit abgeschlossen haben.

Eine mögliche Lösung der Armutsproblematik könnte in der Einführung einer Mindestrente liegen, die eine Einkommensuntergrenze für Rentner oberhalb der Armutsgefährdungsgrenze zieht. Während ein solcher Ansatz das Armutsproblem lösen würde, stellen sich Fragen bezüglich der Kosten und der Anreize, die dies auf individuelles Verhalten entfalten würde. Insbesondere besteht die Gefahr, dass es zu einem Anstieg der Missbrauchsfälle in der EM-Rente kommen könnte. Eine theoretische Arbeit von Golosov und Tsyvinski (2006) weist jedoch daraufhin, dass die Gewährung von Sozialleistungen bei Verlust der Erwerbsfähigkeit in Verbindung mit einer Bedürftigkeitsprüfung bezüglich des Vermögens (wie dies auch bei der Sozialhilfe, bzw. bei Arbeitslosengeld 2, der Fall ist) Missbrauchsfälle begrenzen und zu einer Steigerung der sozialen Wohlfahrt führen kann. Eine Studie (Kemptner, 2013) zeigt auf Grundlage eines strukturellen Lebenszyklusmodells, dass die Einführung einer Mindestrente in Höhe der Armutsgefährdungsgrenze nur geringe Effekte auf das Renteneintrittsverhalten erwarten lässt, falls eine entsprechende Bedürftigkeitsprüfung bei Aufstockung der Rente durchgeführt wird. Eine praktische Umsetzung könnte beispielsweise dadurch gelingen, dass ein entsprechend erhöhtes Grundsicherungsniveau für Rentner festgesetzt wird. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine am 1.1.2003 eingeführte bedarfsorientierte Sozialleistung, die in die Sozialhilfe integriert ist. So entfiele eine zusätzliche Belastung des Rentensystems, das aufgrund der demographischen Entwicklung ohnehin vor großen Herausforderungen steht.

Referenzen

Clark, Damon, and Heather Royer (2013): "The Effect of Education on Adult Mortality and Health: Evidence from Britain." American Economic Review, 103(6): 2087-2120.

Cutler, D. M. und A. Lleras-Muney (2012): "Education and Health: Insights from International Comparisons," NBER Working Papers 17738

Grossman, M. (2006): "Education and Nonmarket Outcomes", in Handbook of the Economics of Education, editiert von E. Hanushek und F. Welch, B. 1, K. 10, S. 577-633

Golosov, M. und A. Tsyvinski (2006): "Designing Optimal Disability Insurance: A Case for Asset Testing", Journal of Political Economy, 114(2), 257-279.

Hagen, C.; Himmelreicher, R. K.; Kemptner, D.; Lampert, T. (2011): „Soziale Ungleichheit und Risiken der Erwerbsminderung", WSI-Mitteilungen 7/2011, S. 336-344

Kemptner, D., H. Juerges, und S. Reinhold (2011): "Changes in compulsory schooling and the causal effect of education on health: Evidence from Germany", Journal of Health Economics, 30(2), 340-354

Kemptner, D. (2013): "Health-Related Life Cycle Risks and Public Insurance (PDF, 0.63 MB)", DIW Discussion Paper 1320

Low, H., und L. Pistaferri (2011): "Disability Risk, Disability Insurance and Life Cycle Behavior", Working Paper

Märtin, S. und P. Zollmann (2013): „Erwerbsminderung - ein erhebliches Armutsrisiko", ISI 94, S. 1-5


Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/111782

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