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Kernhaushalt

Kernhaushalt

Als Kernhauhalt bezeichnet man einen öffentlichen Haushalt auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene im engeren Sinne, also ohne Extrahaushalte (beispielsweise für Zweckverbände, öffentliche Hochschulen) oder sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (beispielsweise kommunale Krankenhäuser, Energie- und Wasserversorger oder Verkehrsunternehmen). Diese Aufteilung entspricht in der Finanzstatistik dem sogenannten Schalenkonzept.

Lesen Sie mehr zum Thema:
DIW Wochenbericht 43/2015 (PDF, 4.73 MB) "Kommunale Investitionsschwäche überwinden"


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