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„Universitäten sollten Studienplätze verstärkt nach eigenen Kriterien vergeben können“

Statement vom 19. Dezember 2017

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Zulassungsregeln zum Medizinstudium teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, äußert sich DIW-Bildungsökonom Felix Weinhardt wie folgt:

BlockquoteDas Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin die Chancengleichheit der Studierenden verletze. Insbesondere kritisiert das Gericht, dass die willkürlich auf maximal sechs Orte begrenzte Ortswahl einen Einfluss auf die Erfolgsaussicht auf einen Studienplatz hat. Dem zugrunde liegt vermutlich die Annahme, dass ein Studium an verschiedenen Orten im Grunde qualitativ vergleichbar ist und somit für denselben Studiengang bundesweit die gleichen Zulassungsbedingungen gelten sollten. Doch abgesehen davon, dass die Exzellenzinitiative gezielt finanzielle Ungleichheiten zwischen Universitäten schafft, stellt sich grundsätzlich die Frage, was ein Recht auf freie Ortswahl wert ist, wenn die Studienangebote – auch in demselben Fach – an verschiedenen Universitäten eben nicht vergleichbar sind. Anstatt bundesweit vergleichbare Zulassungskriterien zu fordern, sollten Universitäten darin bestärkt werden, sich die besten Köpfe nach ihren eigenen Kriterien selbst auszuwählen. Um den Universitäten diesen Prozess zu erleichtern, wären besser vergleichbare Abiturnoten in der Tat hilfreich, nicht aber eine Vereinheitlichung von Auswahlkriterien.

Felix Weinhardt
Felix Weinhardt

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat

Themen: Bildung

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