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„Pragmatische Lösungen liegen bei der Grundsteuer bereits vor“

Statement vom 10. April 2018

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass die bisherige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Bund und Länder haben nun bis Ende 2019 Zeit, die Grundsteuer neu zu regeln. Bis spätestens Ende 2024 müssen die neuen Besteuerungsgrundlagen der Grundsteuer veranlagt sein und die alten Einheitswerte ersetzt werden. Dazu eine Einschätzung des DIW-Steuerexperten Stefan Bach:

BlockquoteDas Urteil kommt wenig überraschend. Seit Jahrzehnten ist klar, dass die Einheitswerte völlig veraltet sind und damit dem Gleichheitssatz im Grundgesetz eklatant widersprechen. Bund und Länder hatten viel Zeit, sich darauf vorzubereiten. Verschiedene Reformvorschläge liegen vor – aber die Länder wurden sich nie einig. Dank des Urteils müssen sie sich jetzt endlich auf eine pragmatische Lösung verständigen. Der Zeitrahmen des Bundesverfassungsgerichts ist eng: Bis Ende 2019 muss die Grundsteuer neu geregelt werden. Die neuen Besteuerungsgrundlagen müssen dann bis spätestens Ende 2024 eingeführt sein. Bund und Länder hatten vor dem Gericht dargelegt, dass sie 10 Jahre für die Einführung des von den meisten Ländern unterstützten „Kostenwert-Modells“ benötigen. Die Grundsteuer ist eine wichtige und sinnvolle Steuer für die Kommunen. Angesichts ihres moderaten Aufkommens könnte sie in Deutschland eine größere Rolle im Steuersystem spielen. Eine neue Bemessungsgrundlage muss die Interessen der Gemeinden berücksichtigen, aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert werden. Sie darf nicht die Fehler der bisherigen Regelung wiederholen, bei der mit großem Aufwand wenig sachgerechte Werte ermittelt wurden. Eine gute Lösung wäre eine reine Bodenwertsteuer. Dieses Modell ist mit geringem Bürokratieaufwand schnell zu realisieren und setzt klare Anreize für eine gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Immobilieneigentümern: Sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen und gute Kommunalwirtschaft erhöhen den Bodenwert – und damit die Steuereinnahmen. Nicht zu Unrecht sprechen sich viele StadtplanerInnen, KommunalpolitikerInnen und Umweltorganisationen für diese Lösung aus, da sie eine effiziente Nutzung von Flächen fördert.

Links

  • Einen detaillierteren Überblick über die verschiedenen Reformvorschläge bietet das DIW aktuell 9 von Stefan Bach.
Stefan Bach
Stefan Bach

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat

Themen: Steuern

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