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Gesetzliche Rentenversicherung: mehr Stabilität durch Einbeziehung von Selbständigen

Pressemitteilung vom 27. Juli 2016

Eine Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf bisher nicht obligatorisch versicherte Selbständige hätte positive Effekte auf die finanzielle Stabilität des Rentensystems. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer aktuellen Studie. Dabei kommt es auch auf die zeitliche Umsetzung der Reform an: „Würde man morgen alle Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, könnten die Beitragssätze sofort um über einen Prozentpunkt sinken“, sagt DIW-Ökonom Peter Haan. Im anderen untersuchten Extremfall wurden nur neue Selbständige in die Rentenversicherung einbezogen, mit der Folge, dass die Entlastungseffekte zunächst sehr klein sind und erst nach dem Jahr 2040 ihr Maximum erreichen. „Sinnvoll wäre eine Reformvariante, die zwischen diesen beiden untersuchten Extremfällen liegt. Damit könnte man die gesetzliche Rentenversicherung gezielt in den kritischen Jahren stärken, in denen die Babyboomer in Rente gehen.“ Allerdings wurden in der Studie Anpassungsreaktionen nicht berücksichtigt. Sofern sich die Betroffenen der Versicherungspflicht entziehen oder weniger Einkommen erzielen, überschätzt die vorgelegte Simulationsrechnung die Beitragssatzentlastung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist die Ausweitung des Versichertenkreises ein häufig genannter Vorschlag zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). In der Debatte geht es zum einen um die bessere Alterssicherung von bislang nicht Versicherten und zum anderen um die finanzielle Stabilisierung der GRV. Die DIW-Ökonomen Hermann Buslei, Johannes Geyer, Peter Haan und Michael Peters haben die finanziellen Auswirkungen einer Ausweitung der Versicherungspflicht auf bisher nicht pflichtversicherte Personengruppen untersucht. Sie gehen davon aus, dass ohne Reform der Beitragssatz bis zum Jahr 2040 auf gut 23 Prozent steigen und das Sicherungsniveau vor Steuern von rund 48 Prozent im Jahr 2016 auf rund 42 Prozent im Jahr 2040 sinken wird. Die entlastenden Effekte bei einer Einbeziehung der Selbständigen ergeben sich dadurch, dass zunächst mehr Beiträge ins System fließen, aber noch keine Renten ausgezahlt werden müssen. Mit der Zeit wird der entlastende Effekt kleiner, da ein immer größerer Teil der einbezogenen Selbständigen selbst Rentenleistungen beansprucht. Bezieht man alternativ nur neue Selbständige oder nur jene Selbständigen ein, die zum Zeitpunkt der Reform ein bestimmtes Alter nicht überschreiten, dann ergibt sich ein längerer Übergangspfad. Die Entlastung wirkt dann zwar zunächst weniger stark, dafür aber über einen wesentlich längeren Zeitraum.

Eine schnelle Wirkung, die mit einer Beitragssenkung von über einem Prozentpunkt einhergehen könnte, würde mit einer sofortigen Einbeziehung aller bisher nicht obligatorisch versicherten Selbständigen erzielt. Mit dem Anstieg des aktuellen Rentenwerts stiege auch das Sicherungsniveau. In den Jahren ab 2017 läge es zunächst rund 1,5 Prozentpunkte über dem Referenzszenario. Von der Reform profitierten damit nicht nur die Versicherten durch niedrigere Beitragssätze, sondern auch die Bestandsrentner durch höhere Rentenleistungen. Mittelfristig – etwa bis 2040 – ginge der Effekt auf den Beitragssatz auf deutlich unter einen Prozentpunkt zurück, weil die Betroffenen in Rente gehen. Wenn nur neue Selbständige in das System aufgenommen würden, sänken die Beiträge langsamer, weil die Zahl der hinzukommenden neuen Versicherten sich nur langsam aufbauen würde und die Einkommen der jungen Selbständigen unterdurchschnittlich sind. Somit würde die größte Entlastung erst nach dem Jahr 2040 erreicht. Langfristig heben sich in der Umlagefinanzierung alle Effekte auf, aber die kurz- bis mittelfristigen Effekte könnten durchaus substanziell sein.

Ein großer Teil der Selbständigen ist bisher nicht obligatorisch rentenversichert beziehungsweise sorgt privat für das Alter vor. Das betrifft ungefähr 2,5 Millionen Menschen in Deutschland. Ein Teil dieser Selbständigen verfügt nur über geringe Einkommen und ist damit vermutlich nur schlecht für das Alter abgesichert. Unabhängig von den Effekten auf die Finanzstabilität der gesetzlichen Rentenversicherung wäre deshalb eine Einbeziehung dieser Personengruppe für deren eigenen Schutz nach Ansicht der DIW-Ökonomen wünschenswert. Allerdings muss vor einer Umsetzung einer so weitgehenden Reform auch geprüft werden, in welchem Umfang die Versicherungspflicht zu negativen Verhaltenseffekten führen könnte.

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Interview: "Bei der Ausweitung der GRV auf Selbständige kommt es auf die Implementierung an" - Sechs Fragen an Peter Haan (Print (PDF, 112.83 KB) und
O-Ton von Peter Haan
Bei der Ausweitung der GRV auf Selbständige kommt es auf die Implementierung an - Sechs Fragen an Peter Haan
  • Video-Blog: "Nachgeforscht" bei Johannes Geyer
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Nachgeforscht: bei Johannes Geyer zur Ausweitung der Gesetzlichen Rentenversicherung

Johannes Geyer

Stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung Staat

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