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Rente mit 67: Beitragssatz wird stabilisiert, auch wenn nicht tatsächlich bis 67 gearbeitet wird

Pressemitteilung vom 18. Januar 2017

DIW-Studie zeigt: Die Erhöhung des Renteneintrittsalters stabilisiert den Rentenbeitragssatz –Das bewirken vor allem die Abschläge, die bei Versicherten anfallen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen – Diese Abschläge stellen auf individueller Ebene ein Altersarmutsrisiko dar  –  Gezielte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente  ist wünschenswert.

Dank der 2007 beschlossenen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wird der Rentenbeitragssatz stabilisiert. Das gilt unabhängig davon, ob tatsächlich bis zum Regelrenteneintrittsalter gearbeitet wird, zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).  Das bewirken vor allem die Abschläge, die bei Versicherten anfallen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen; diese Abschläge stellen auf individueller Ebene ein Altersarmutsrisiko  dar.

Die Studie basiert auf der Simulation der Entwicklung des Beitragssatzes in drei Szenarien zum Rentenzugang. Im pessimistischen Szenario führt die Erhöhung des Rentenregelalters zu einer um ein Jahr längeren durchschnittlichen Lebensarbeitszeit; im mittleren Szenario sind es 1,4 und im optimistischen Szenario 1,8 Jahre, die im Durchschnitt mehr gearbeitet werden. In allen drei Szenarien steigt der Beitragssatz von seinem aktuellen Niveau von 18,7 Prozent in den nächsten Jahren deutlich an, erreicht Mitte der 2030er Jahre gut 23 Prozent und geht dann leicht zurück. Dabei unterscheiden sich die Beitragssätze zwischen den untersuchten Szenarien nur wenig. Dafür sorgen insbesondere die Abschläge, die die Rentenzahlungen derjenigen mindern, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufhören zu arbeiten.

„Es ist keineswegs so, dass alle tatsächlich bis 67 arbeiten müssen, damit sich die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung stabilisiert“, sagt Studien-Koautor Hermann Buslei. „Aus dieser Perspektive erfüllen die Abschläge ihren Zweck. Denn nicht alle werden bis 67 arbeiten können oder wollen“. Auch vor der Reform bezog ein Teil der AltersrentnerInnen eine Rente vor Erreichen der damaligen Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Im Jahr 2011 war von allen Personen mit einem erstmaligen Bezug einer Altersrente gut die Hälfte jünger als 65 Jahre.

Die Abschläge können aber auf individueller Ebene die Rente erheblich verringern und das Risiko der Altersarmut erhöhen. Das Problem ist für diejenigen, die körperlich anstrengende Tätigkeiten ausüben oder gesundheitliche Probleme haben, besonders akut. „Hier wären Regelungen geboten, die es den Menschen ermöglichen, bis zum Regeleintrittsalter zu arbeiten, also zum Beispiel eine bessere Förderung der Weiterbildung auch für die Älteren oder eine Reduzierung der Arbeitszeit“, sagt Koautor Daniel Kemptner. „Wenn das nicht geht und die Menschen beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in Rente gehen müssen, sollte das Einkommen im Alter jenseits der Armutsgrenze dennoch gesichert werden. Hierfür wäre eine gezielte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente wünschenswert“.

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