Pressemitteilung vom 9. März 2011
Obwohl die Europäische Union den gültigen Rechtsrahmen gerade verändert hat, werden die Urteile der Wettbewerbshüter auch in Zukunft Einzelfallentscheidungen bleiben, so das Fazit der DIW-Analyse. Grundsätzlich geltende Aussagen ließen sich wegen der vielen unterschiedlichen Faktoren in solchen Streitfragen nur sehr selten treffen. Für die Unternehmen bedeute das oft weniger Rechtssicherheit, obwohl der Schutz ihrer Patente gerade für innovationsgetriebene Firmen von großer Bedeutung sei. Die EU-Kommission müsse deshalb große Mühe darauf verwenden, die richtige Balance zwischen Wettbewerbswahrung und Schutz des geistigen Eigentums zu finden. „Die EU sollte die Zwangslizenzierung nur als letztes Mittel einsetzen“, fordert DIW-Geschäftsführer Rechtsanwalt Cornelius Richter. Die Gefahr, das gerade im Technologiebereich so wichtige Innovationsbestreben zu dämpfen, sei sonst schlichtweg zu groß.
Die Autoren Katja Frank und Geza Sapi geben einen Überblick über die prominentesten Lizenzstreitigkeiten und die dazu ergangenen Entscheidungen. Sie skizzieren die zugrunde liegenden ökonomischen Schadenstheorien und die Neuregelungen in Bezug auf die horizontale Zusammenarbeit von Unternehmen und die so genannte Gruppenfreistellung.