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Datenzugang

Wir freuen uns, dass Sie auf uns aufmerksam geworden sind und zeigen Ihnen gerne, wie Sie Zugriff auf die Datensätze erlangen können, die vom Forschungsdatenzentrums des SOEP (FDZ SOEP) weitergegeben werden.

Voraussetzung: Ein Vertrag mit dem DIW Berlin

Bei den SOEP-DateninfoWir geben die SOEP-Daten immer nur als "Gesamtpaket" weiter: Alle Antworten auf alle Fragen in allen Jahren. Das wird von uns zwar möglichst nutzerfreundlich aufbereitet, nichts desto trotz ist die Nutzung eines Statistikprogramms (SPSS, Stata, R, SAS usw.) dringend empfohlen und Sie sollten damit umgehen können.
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie Ihr Forschungsthema mit den SOEP-Daten bearbeiten können: Über Inhalt und Aufbau von SOEP-Core informiert Sie der SOEPcompanion, hilfreich ist eventuell auch ein Blick in unsere Fragebögen oder paneldata.org. Aufsätze zu Analysemöglichkeiten haben wir auf dieser Seite zusammengestellt.
handelt es sich um personenbeziehbare Daten, die in Europa besonders geschützt sind. Deswegen ist die Nutzung an bestimmte Bedingungen geknüpft (siehe unten - Nutzungsbedingungen).

In einem DatenweitergabevertraginfoUnten im Abschnitt 'Alle Formulare' finden Sie die Musterverträge. verpflichten Sie sich, diese Bedingungen einzuhalten. Den Datenweitergabevertrag stellen wir aus - nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben.

Wer berechtigt ist, den Antrag zu stellen bzw. wer unterschreiben muss, erläutern wir unten. Erst wenn der Vertrag geschlossen, d.h. von beiden Seiten unterschrieben ist, kann die Bestellung der Daten ausgeführt werden.

Kleinräumige Regionalinformationen und andere besonders sensible Daten können im FDZ SOEP vor Ort oder z.T. via SOEPremote genutzt werden. Weitere Informationen dazu im Abschnitt Regionaldaten.

  • Studierende (auch Promovierende) bitten die betreuende Professorin/ den betreuenden Professor mit gleicher Affiliation, einen Antrag für einen Datenweitergabevertrag zu stellen.
  • ProjektmitarbeiterInnen bitten die/den VorgesetzeN, einen Antrag für einen Datenweitergabevertrag zu stellen.
  • Mehr-Personen-Projekte mit unterschiedlichen Affiliationen beachten bitte, dass an der jeweiligen Forschungseinrichtung ein Datenweitergabevertrag geschlossen werden muss. Grundsätzlich gilt die Faustregel: Dort, wo mit den SOEP-Daten gearbeitet werden soll, muss ein Datenweitergabevertrag geschlossen worden sein.
  • Einzelpersonen (ohne Affiliation) kann kein Zugriff auf die SOEP-Daten gewährt werden.
  • Später hinzukommende ProjektmitarbeiterInnen oder Studierende, die sich über einen bereits bestehenden Datenweitergabevertrag registrieren lassen möchten, schicken bitte eine vom Vertragsnehmer / von der Vertragsnehmerin gegengezeichnete Vertragsergänzung.

Wissenschaftliche Zweckbindung
  • Den Befragten wurde zugesichert, dass die Daten nur für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden dürfen. Als Mindestvoraussetzung für die wissenschaftliche Zweckbindung prüfen wir, ob Antragstellende an einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung arbeiten. Wenn Sie an einer Forschungseinrichtung arbeiten, bei denen es sich nicht um eine deutsche Hochschule oder ein vom BMBF anerkanntes außeruniversitäres Forschungsinstitut handelt, muss der Nachweis der unabhängigen wissenschaftlichen Forschung der Einrichtung erbracht werden. Dies kann beispielsweise anhand der Satzung erfolgen. Dieser Nachweis ist dem Antrag beizufügen.
  • Außerhalb einer wissenschaftlichen Einrichtung können Sie leider grundsätzlich nicht mit den SOEP-Daten arbeiten.
  • Eine kommerzielle Nutzung der Daten (z.B. bezahlte Gutachten für Dritte) ist nur in einem sehr eingeschränkten Maße möglich, es wird zudem eine Nutzungsgebühr erhoben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen direkt an den SOEP-Direktor Prof. Dr. Stefan Liebig.
Datenschutz
  • Wir lassen uns die nötige Sorgfalt im Umgang mit den Daten vertraglich zusichern. Dies beinhaltet, dass nur im Vertrag genannte Personen mit den Daten arbeiten dürfen und dass technisch-organisatorische Vorkehrungen gegen Missbrauch ergriffen werden müssen (was zum Beispiel die Nutzung privater Laptops schwierig macht und uns daran hindert, Downloadlinks an private E-mails zu übermitteln).
  • Jede Veröffentlichung, die dazu führen kann, dass die Daten tatsächlich auf eine konkrete Person bezogen werden kann, ist verboten, jede Verknüpfung mit anderen Datenbanken nur mit Genehmigung des SOEP gestattet.
  • Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, die/der in Ihrer Forschungsgruppe mit den SOEP-Daten arbeitet, muss auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet werden. Dies können Sie z.B. mit den dem Datenweitergabevertrag beigelegten Kopiervorlagen oder der herunterladbaren Vorlage tun, die Sie bei sich verwahren.
  • Innerhalb und außerhalb der EU gelten unterschiedliche Datenschutzbestimmungen: Innerhalb der EU bzw. der EWR-Staaten (sowie der Schweiz und der Färöer Inseln) darf z.B. mit dem SOEP-Core-Datensatz (100%) gearbeitet werden; außerhalb dieser Staaten ist nur die Nutzung des internationalen SOEP-Core-Datensatz (95%) gestattet; zum Teil stellen wir gesonderte sog. Scientific Use Files zur Verfügung.
  • Für die Nutzung regionalbezogener Daten gibt es besondere Datenschutzvoraussetzungen. Informieren Sie sich bitte hier.
  • In der Lehre dürfen nur verfremdete Datensätze genutzt werden (siehe SOEP in der Lehre).
Nutzungsdauer / Beendigung der Nutzung
  • Grundsätzlich ist der Datenweitergabevertrag an ein Forschungsprojekt gebunden. Innerhalb der Dauer Ihres Projektes  steht es Ihnen frei, weitere Wellen zu bestellen und zu nutzen. Verlängerungen der Projektdauer können Sie uns formlos, die Nutzung in einem anderen Projekt mit dem Formular Vertragsergänzung mitteilen.
  • Jede/r Datennutzende steht in der datenschutzrechtlichen Verantwortung, bei Beendigung des Projektes oder Arbeitsplatzwechsel die SOEP-Daten (Sicherungskopien, Auszugs- oder Hilfsdateien etc.) zu vernichten bzw. zu löschen, sodass niemand mehr mit den Daten arbeiten kann. Bitte nutzen Sie unsere Formulare Vertragsauflösung bzw. Arbeitsplatzwechsel, um uns Ihr Vorgehen zu dokumentieren. Wenn Sie an Ihrem neuen Arbeitsplatz weiterhin die SOEP-Daten nutzen wollen, muss ein neuer Datenweitergabevertrag geschlossen werden.
    Bitte teilen Sie uns auch sonstige Änderungen in Ihren Kontaktdaten mit (gern in unserem  Adressänderungsformular).

Sobald die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, bestellen Sie die gewünschten SOEP-Daten bitte mit unserem Online-Formular. Wir bieten unterschiedliche gängige Datenformate an (z.B. SPSS, Stata, ASCII). Wenn das von Ihnen gewünschte Datenformat nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Nach Prüfung und Bearbeitung der Bestellung werden Ihnen die Daten zeitlich begrenzt auf unserem Server bereitgestellt.

Einige Zeit nach der Bestellung erhalten Sie von uns per E-Mail (mit dem Absender: FDZ SOEP Cryptshare <cs-soep@diw.de>) den zeitlich limitierten Download-Link sowie per SMS zwei Passwörter. Ein Passwort (Ihr persönliches) wird zum Herunterladen der Daten benötigt; das zweite (Wellenpasswort) zum Entpacken und Öffnen der zip-Datei.

Wir versenden die benötigten Passwörter in der Regel per SMS an die von Ihnen bei der Bestellung angegebene Mobilfunknummer.

Bitte melden Sie sich umgehend, wenn nicht beide Informationen bei Ihnen eingetroffen sind.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Daten nur bis zu dem in der Email angegebenen Datum heruntergeladen werden können.

  • © DIW Berlin

  • © DIW Berlin

Der SOEP-Core-Datensatz enthält alle Bundesländer und eine Stadt-Land-Unterscheidung.

Für tiefer gegliederte Regionaldaten sind Spezialverträge erforderlich. Für die Nutzung der Gemeindegrößenklassen, beispielsweise nach Boustedt, und/oder für die Nutzung der Raumordnungsregionendaten (Geocodes) ist die Erstellung eines Datenschutzkonzeptes erforderlich, das auf die Verhältnisse in Ihrer Forschungseinrichtung zugeschnitten ist. Dieses Konzept muss vom Vertragspartner, allen Datennutzenden sowie der/dem Datenschutzbeauftragten Ihrer Forschungseinrichtung unterzeichnet werden. Sie können uns Ihren Entwurf gerne vorab zur Prüfung an soepmail@diw.de senden.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Im Rahmen der Studie "Genetic Analyses of ‚Trios‘ in the SOEP-IS" wurden 2019 im SOEP-IS sogenannte Polygenetic Scores der Befragten erstellt. In der Genetik ist der Polygenetic Score (PGS) eine Zahl, die die geschätzten Auswirkungen verschiedenster genetischer Varianten auf den Phänotyp – also die Gesamtheit aller morphologischen, physiologischen und gegebenenfalls Verhaltensmerkmale – einer Person zusammenfasst. Die SOEP-PGS-Daten stellen damit eine wertvolle Ressource für die Untersuchung individueller Unterschiede, Ungleichheiten, der Entwicklung im Lebensverlauf, der Gesundheit und der Wechselwirkungen zwischen genetischen Prädispositionen und der Umwelt dar.

Mehr Informationen zu dieser Studie finden sich auf dem SOEPcompanion oder hier.

Der Datenzugriff auf diese SOEP-PGS-Daten setzt voraus, dass interessierte Nutzende einen Forschungsplan erstellen sowie das positive Votum einer Ethikkommission einholen und diese mit Betreff "Polygenetic scores" an soepmail@diw.de senden. Nach positiver Prüfung beider Dokumente werden die Daten im regulären Verfahren an die Nutzenden ausgeliefert.

Ansprechpartner

SOEPhotline

Philipp Kaminsky und Antonia Meier
Nutzerberatung und Vertragsangelegenheiten des FDZ SOEP in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel

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