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Öffentliches Verfahrenverzeichnis des DIW Berlin

Gemäß § 4g Abs.2 Satz 2 BDSG ist das DIW Berlin verpflichtet, durch seinen Datenschutzbeauftragten folgende Angaben nach § 4e Satz 1 Nrn.1-8 BDSG auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen:


Zweckbestimmungen

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ist das größte Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Es ist als unabhängiges Institut ausschließlich gemeinnützigen Zwecken verpflichtet und betreibt Grundlagenforschung und wirtschaftspolitische Beratung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden auch personenbezogene Daten erhoben beziehungsweise von anderen Institutionen übernommen und für folgende Aufgaben
genutzt:

  1. Die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel der Gewinnung und Auswertung wissenschaftlicher Kenntnisse und Erfahrungen.
  2. Die Errichtung von Datenbanken, die Angaben über Haushalte und Unternehmen enthalten, um mit Hilfe ihrer Auswertung in faktisch anonymisierter Form neue Erkenntnisse über das Verhalten der Wirtschaftssubjekte zu erhalten.
  3. Die Nutzbarmachung der gewonnenen Erkenntnisse für die Wissenschaft, die allgemiene Öffentlichkeit, die Politik, die öffentliche Verwaltung und die Unternehmen.
  4. Die Förderung der Aus- und Weiterbildung, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses.


Betroffene Personengruppen

Haushalte, Unternehmen, Verbände, soweit sie zur Erfüllung der unter Punkt 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Daten der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Vertragspartnern.


Empfänger der Daten

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie interne Stellen zur Erfüllung der unter Punkt 5 genannten Zwecke.


Regelfristen für die Löschung der Daten

Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr für die unter Punkt 5 genannten Zwecke erforderlich sind. Soweit sie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften länger gespeichert werden müssen, erfolgt die Löschung nach Ablauf der gesetzlich vorgeschrieben Fristen.


Übermittlung in Drittstaaten

Die erforderlichen Daten zur Erfüllung der unter Punkt 5 genannten Aufgabe werden im Rahmen internationaler Kooperationen an die beteiligten Partner übermittelt. Entsprechend dem "Safe-Harbour-Prinzip" werden die Datensätze in faktisch anonymisierter Form weltweit genutzt.


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