Gemäß § 4g Abs.2 Satz 2 BDSG ist das DIW Berlin verpflichtet, durch seinen Datenschutzbeauftragten folgende Angaben nach § 4e Satz 1 Nrn.1-8 BDSG auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen:
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ist das größte Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Es ist als unabhängiges Institut ausschließlich gemeinnützigen Zwecken verpflichtet und betreibt Grundlagenforschung und wirtschaftspolitische Beratung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden auch personenbezogene Daten erhoben beziehungsweise von anderen Institutionen übernommen und für folgende Aufgaben
genutzt:
Haushalte, Unternehmen, Verbände, soweit sie zur Erfüllung der unter Punkt 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Daten der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Vertragspartnern.
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie interne Stellen zur Erfüllung der unter Punkt 5 genannten Zwecke.
Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr für die unter Punkt 5 genannten Zwecke erforderlich sind. Soweit sie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften länger gespeichert werden müssen, erfolgt die Löschung nach Ablauf der gesetzlich vorgeschrieben Fristen.
Die erforderlichen Daten zur Erfüllung der unter Punkt 5 genannten Aufgabe werden im Rahmen internationaler Kooperationen an die beteiligten Partner übermittelt. Entsprechend dem "Safe-Harbour-Prinzip" werden die Datensätze in faktisch anonymisierter Form weltweit genutzt.