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Fünf Fragen an...

23. Juni 2006

...Stefan Bach


 

Dr.
Stefan Bach
ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat am
DIW Berlin. Er ist der Steuerexperte des Instituts.


 

Frage: Wie funktioniert
das Ehegattensplitting und wer profitiert davon?


 

Stefan Bach:
Beim Ehegattensplitting werden die steuerpflichtigen Einkünfte der
Partner zusammengerechnet. Dann wird die Hälfte davon besteuert und
anschließend die Steuerbelastung verdoppelt. Es wird also immer so
getan, als ob beide Partner genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens
verdienen. Dadurch entsteht ein Splittingvorteil gegenüber einer getrennten
Besteuerung, je unterschiedlicher die Einkommen der Partner sind und je
höher das gemeinsame steuerpflichtige Einkommen ist.


 

Der Splittingvorteil hängt mit dem
progressiven Einkommensteuertarif zusammen. Dabei bleiben Einkommen bis
knapp 8 000 Euro steuerfrei, das ist der Grundfreibetrag, dann setzt die
Steuerbelastung mit 15 % ein und steigt steil an bis 42 %, die bei gut 52
000 Euro erreicht werden. Durch das Splittingverfahren kann ein Alleinverdiener-Ehepaar
trotzdem beide Grundfreibeträge in Anspruch nehmen und profitiert zweimal
von den niedrigeren Steuersätzen im unteren Einkommensbereich.


 

Ein Beispiel: Eine Mittelstandsfamilie
hat 40 000 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Nach dem Splittingtarif zahlen
die Ehepartner darauf 6 010 Euro Lohn- bzw. Einkommensteuer plus Soli. Sind
sie nicht verheiratet und verdient nur einer das Geld, dann würde der-/diejenige
9 730 Euro Steuer zahlen. Der Besuch beim Standesamt spart also 3 700 Euro
im Jahr. Durch die scharfe Progression sinkt der Splittingeffekt aber sehr
stark, wenn beide Partner Geld verdienen. Schon wenn ein Partner nur 5 000
Euro verdient und der andere 35 000 Euro, spart man durchs Heiraten nur
noch 1 850 Euro Steuer, bei 10 000 Euro und 30 000 Euro spart man nur noch
530 Euro.


 

Der maximale Splittingvorteil beträgt
8 350 Euro und wird erreicht, wenn nur ein Partner ein Einkommen von mehr
als 104 000 hat. Das ist das Doppelte der Einkommensgrenze, von der ab der
Spitzensteuersatz gilt.


 

Frage: Und wie
wirkt sich ein Familiensplitting aus?


 

Stefan Bach:
Dabei wird das Familieneinkommen nicht nur auf die Ehepartner, sondern auch
auf die Kinder aufgeteilt. Hat unsere Mittelstandsfamilie mit 40 000 Euro
Einkommen zwei Kinder, gehen viermal 10 000 Euro in den Steuertarif. Gegenüber
geltendem Recht bedeutet das eine Steuerersparnis von 4 330 Euro. Ein verheirateter
Manager mit zwei Kindern und einem Einkommen von 250 000 Euro würde
sogar 16 700 Euro Steuern sparen.


 

Frage: Das wird
aber teuer für Peer Steinbrück?


 

Stefan Bach:
Ziemlich. Der deutsche Staat ist pleite und ein Sanierungsfall, das hat
die Bundeskanzlerin inzwischen auch erkannt. Da nicht gespart werden kann
oder soll und die maroden Sozialkassen mehr Geld brauchen, will man die
Steuern erhöhen und nicht senken. Da ist kein Geld da, um Familien
zu entlasten.


 

Frage: Aber
die Franzosen haben doch ein Familiensplitting, können die sich das
leisten?


 

Stefan Bach:
Die können sich das leisten, weil sie den Splittingvorteil bei den
Kindern deckeln: auf gut 2 000 Euro für das erste und zweite und auf
4 000 Euro für das dritte und weitere Kinder. Ein solches gedeckeltes
Familiensplitting wirkt aber ähnlich wie unser Kinderfreibetrag. Der
bringt bei uns für Spitzenverdiener sogar eine Steuerentlastung von
2 570 Euro und ist damit günstiger bei ersten und zweiten Kindern.
Daher wirkt das französische Modell nicht viel anders als bei uns das
Ehegattensplitting in Kombination mit Kindergeld und Kinderfreibetrag, nur
dass die Franzosen ab dem dritten Kind deutlich höher fördern.


 

Frage: Viele
wollen das Ehegattensplitting in ein Realsplitting überführen,
ist das sinnvoll?


 

Stefan Bach:
Ja, das wäre eine sinnvolle Alternative. Realsplitting heißt,
Unterhaltszahlungen kann der Leistende bei seiner Steuererklärung absetzen,
und der Empfänger versteuert sie. Das könnte man auch bei der
Ehegattenbesteuerung so machen, indem man für den nicht verdienenden
Ehepartner einfach einen zweiten Grundfreibetrag gewährt. Dadurch würde
das Ehegattensplitting im Grundsatz erhalten, aber hohe Vorteile bei Besserverdienern
abgebaut werden. Das könnte 8 bis 9 Mrd. Euro Mehreinnahmen bringen,
eventuell etwas weniger, wenn die Ehepaare untereinander Einkommen verschieben,
aber es könnte auch mehr werden, weil sich das Arbeiten für viele
Hausfrauen und Mütter dann stärker lohnt.


 

Die Fragen stellte Jörg Schaarschmidt,
DIW Berlin





















































































































































































































   
Fünf Fragen an...

 
 

23. Juni 2006
...Stefan Bach

 
 

 
Dr.
Stefan Bach ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat am
DIW Berlin. Er ist der Steuerexperte des Instituts.

 
 

 
Frage: Wie funktioniert
das Ehegattensplitting und wer profitiert davon?

 
 

 
Stefan Bach:
Beim Ehegattensplitting werden die steuerpflichtigen Einkünfte der
Partner zusammengerechnet. Dann wird die Hälfte davon besteuert und
anschließend die Steuerbelastung verdoppelt. Es wird also immer so
getan, als ob beide Partner genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens
verdienen. Dadurch entsteht ein Splittingvorteil gegenüber einer getrennten
Besteuerung, je unterschiedlicher die Einkommen der Partner sind und je
höher das gemeinsame steuerpflichtige Einkommen ist.

 
 

 
Der Splittingvorteil hängt mit dem
progressiven Einkommensteuertarif zusammen. Dabei bleiben Einkommen bis
knapp 8 000 Euro steuerfrei, das ist der Grundfreibetrag, dann setzt die
Steuerbelastung mit 15 % ein und steigt steil an bis 42 %, die bei gut 52
000 Euro erreicht werden. Durch das Splittingverfahren kann ein Alleinverdiener-Ehepaar
trotzdem beide Grundfreibeträge in Anspruch nehmen und profitiert zweimal
von den niedrigeren Steuersätzen im unteren Einkommensbereich.

 
 

 
Ein Beispiel: Eine Mittelstandsfamilie
hat 40 000 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Nach dem Splittingtarif zahlen
die Ehepartner darauf 6 010 Euro Lohn- bzw. Einkommensteuer plus Soli. Sind
sie nicht verheiratet und verdient nur einer das Geld, dann würde der-/diejenige
9 730 Euro Steuer zahlen. Der Besuch beim Standesamt spart also 3 700 Euro
im Jahr. Durch die scharfe Progression sinkt der Splittingeffekt aber sehr
stark, wenn beide Partner Geld verdienen. Schon wenn ein Partner nur 5 000
Euro verdient und der andere 35 000 Euro, spart man durchs Heiraten nur
noch 1 850 Euro Steuer, bei 10 000 Euro und 30 000 Euro spart man nur noch
530 Euro.

 
 

 
Der maximale Splittingvorteil beträgt
8 350 Euro und wird erreicht, wenn nur ein Partner ein Einkommen von mehr
als 104 000 hat. Das ist das Doppelte der Einkommensgrenze, von der ab der
Spitzensteuersatz gilt.

 
 

 
Frage: Und wie
wirkt sich ein Familiensplitting aus?

 
 

 
Stefan Bach:
Dabei wird das Familieneinkommen nicht nur auf die Ehepartner, sondern auch
auf die Kinder aufgeteilt. Hat unsere Mittelstandsfamilie mit 40 000 Euro
Einkommen zwei Kinder, gehen viermal 10 000 Euro in den Steuertarif. Gegenüber
geltendem Recht bedeutet das eine Steuerersparnis von 4 330 Euro. Ein verheirateter
Manager mit zwei Kindern und einem Einkommen von 250 000 Euro würde
sogar 16 700 Euro Steuern sparen.

 
 

 
Frage: Das wird
aber teuer für Peer Steinbrück?

 
 

 
Stefan Bach:
Ziemlich. Der deutsche Staat ist pleite und ein Sanierungsfall, das hat
die Bundeskanzlerin inzwischen auch erkannt. Da nicht gespart werden kann
oder soll und die maroden Sozialkassen mehr Geld brauchen, will man die
Steuern erhöhen und nicht senken. Da ist kein Geld da, um Familien
zu entlasten.

 
 

 
Frage: Aber
die Franzosen haben doch ein Familiensplitting, können die sich das
leisten?

 
 

 
Stefan Bach:
Die können sich das leisten, weil sie den Splittingvorteil bei den
Kindern deckeln: auf gut 2 000 Euro für das erste und zweite und auf
4 000 Euro für das dritte und weitere Kinder. Ein solches gedeckeltes
Familiensplitting wirkt aber ähnlich wie unser Kinderfreibetrag. Der
bringt bei uns für Spitzenverdiener sogar eine Steuerentlastung von
2 570 Euro und ist damit günstiger bei ersten und zweiten Kindern.
Daher wirkt das französische Modell nicht viel anders als bei uns das
Ehegattensplitting in Kombination mit Kindergeld und Kinderfreibetrag, nur
dass die Franzosen ab dem dritten Kind deutlich höher fördern.

 
 

 
Frage: Viele
wollen das Ehegattensplitting in ein Realsplitting überführen,
ist das sinnvoll?

 
 

 
Stefan Bach:
Ja, das wäre eine sinnvolle Alternative. Realsplitting heißt,
Unterhaltszahlungen kann der Leistende bei seiner Steuererklärung absetzen,
und der Empfänger versteuert sie. Das könnte man auch bei der
Ehegattenbesteuerung so machen, indem man für den nicht verdienenden
Ehepartner einfach einen zweiten Grundfreibetrag gewährt. Dadurch würde
das Ehegattensplitting im Grundsatz erhalten, aber hohe Vorteile bei Besserverdienern
abgebaut werden. Das könnte 8 bis 9 Mrd. Euro Mehreinnahmen bringen,
eventuell etwas weniger, wenn die Ehepaare untereinander Einkommen verschieben,
aber es könnte auch mehr werden, weil sich das Arbeiten für viele
Hausfrauen und Mütter dann stärker lohnt.

 
 

 
Die Fragen stellte Jörg Schaarschmidt,
DIW Berlin