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| Wochenbericht des DIW Berlin 11/03 Eigenkapitalvereinbarung nach Basel II: | |||
| Bearbeiter | Dorothea Schäfer | ||
| Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat in bisher zwei Konsultationspapieren (1999, 2001) seine Vorstellungen zur neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) dargelegt. Voraussichtlich im Mai 2003 wird das dritte und letzte Konsultationspapier folgen. Die Veröffentlichung der Vorschriften ist auf Herbst 2003, die Einführung auf Ende 2006 datiert. Im Kern geht es darum, die Mindesteigenkapitalanforderungen an die Banken (das regulatorische Eigenkapital) stärker als bisher vom Risikoprofil der ausgegebenen Kredite abhängig zu machen. Formal richten sich die neuen Regelungen nur an international tätige Banken. Sie werden dennoch in Deutschland von allen Banken anzuwenden sein, da sie über entsprechende EU-Richtlinien weitgehend unverändert in nationales Recht umgesetzt werden. Die geplante Einführung des neuen Eigenkapitalstandards hat in Deutschland eine heftige Diskussion über die Folgen ausgelöst. Im Zentrum dieser Diskussion stehen die möglichen Auswirkungen bonitätsabhängiger Eigenkapitalvorschriften auf die Finanzierungsbedingungen der mittelständischen Wirtschaft. Diese Fokussierung ist insofern nicht verwunderlich, als 99,7 % der deutschen Unternehmen mittelständische Unternehmen (KMU) sind. Für sie stellen Bankkredite nach der Selbstfinanzierung die zweitwichtigste Finanzierungsquelle dar. [1] Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass Basel II die Kredite für den Mittelstand verteuern oder sogar die Kreditvergabe reduzieren könnte. Die Konsequenz, so die Argumentation, wäre ein beträchtlicher Schaden für die deutsche Volkswirtschaft. Diese Befürchtungen sind unberechtigt. Wahrscheinlich ist, dass es zu keiner allgemeinen Erhöhung der Kreditzinsen kommt und das Kreditangebot an den Mittelstand nicht eingeschränkt wird. Von einem Schaden für die Volkswirtschaft könnte selbst dann nicht gesprochen werden, wenn Basel II einen Anstieg der Eigenkapitalunterlegung für den Mittelstand insgesamt erzwingen würde. Erhöhte Eigenkapitalpuffer im Bankensektor, soweit sie für die Stabilisierung des Bankensystems notwendig sind, tragen zum Investorenschutz (Schutz von Spareinlagen) bei. Das ist zum Nutzen und nicht zum Schaden einer Volkswirtschaft. | |||
| Die Basler Eigenkapitalvorschriften |
Gemäß den derzeitigen Eigenkapitalvorschriften nach Basel I darf das Verhältnis zwischen dem haftenden Eigenkapital und den gewichteten Risikoaktiva einer Bank, bestehend aus Kreditrisiken und Marktrisiken, täglich 8 % nicht unterschreiten. Dieser Grundsatz soll bestehen bleiben. Basel II verändert jedoch die Berechnung der gewichteten Risikoaktiva und führt zusätzlich noch Anrechnungsbeträge für operationelle Risiken ein. [2] Da die Sorge um die Finanzierung des Mittelstands durch die Neuberechnung der Risikoaktiva hervorgerufen wurde, beschränkt sich die weitere Analyse auf Anlagerisiken und hier insbesondere auf die Neuberechnung der Kreditrisikoaktiva. Bei Krediten werden die Geschäftspartner bislang in bestimmte Bonitätsklassen mit vorgegebenen Gewichtungsfaktoren (Staat: 0; Banken: 0,2; private Nichtbanken: 1) eingeteilt. Für Unternehmenskredite bedeutet dies, dass sie heute gemäß der Formel Buchwert * Gewichtungsfaktor * Solvabilitätskoeffizient = Eigenkapital 1 Mill. Euro * 1 * 0,08 = 80 000 Euro unabhängig von ihrem individuellen Risiko mit mindestens 8 % Eigenkapital zu unterlegen sind. Banken, die heute kein Rating (Einstufung der Risikoaktiva nach Risikoklassen) praktizieren, tendieren damit in zweierlei Hinsicht zur Quersubventionierung der Kredite. Es werden auch für schlechte Risiken nur durchschnittliche Risikoprämien erhoben, und die guten Risiken subventionieren die schlechten zusätzlich in Bezug auf die Kostenkomponente Eigenkapital. Für Banken, die bereits heute ein adäquates Rating praktizieren, ist die Quersubventionierung auf die Eigenkapitalunterlegung beschränkt. [3] Erklärtes Ziel des Basler Komitees ist die Zuordnung eines individuellen Risikogewichts zu jedem Einzelkredit. Dieses Risikogewicht soll direkt aus einem Rating abgeleitet werden. Der Ausschuss schlägt hierzu zwei alternative Verfahren vor, den Standardansatz und den internen Ratingansatz (internal ratings-based approach). Beim internen Ratingansatz (IRB-Ansatz) kann die Bank zwischen dem Basisansatz (foundation approach) und dem fortgeschrittenen Ansatz (advanced approach) wählen. Der fortgeschrittene Ansatz unterscheidet sich vom Basisansatz im Wesentlichen dadurch, dass bestimmte Spezifika, z. B. die Restlaufzeit, nicht standardmäßig vorgegeben sind, sondern von der Bank geschätzt werden müssen. Laut einer Umfrage innerhalb der Sparkassenfinanzgruppe wollen ca. 15 % der Institute den Standardansatz und ca. 62 % den IRB-Basisansatz anwenden. Den fortgeschrittenen Ansatz streben nur etwa 2 % der Institute an. [4] Auch Ernst & Young prognostizierte jüngst für die weit überwiegende Mehrheit der Banken eine Entscheidung zugunsten des IRB-Basisansatzes. [5] | ||
| Standardansatz | Der Standardansatz sieht ein Rating durch eine bankaufsichtsrechtlich anerkannte externe Ratingagentur vor. Basel II legt dann das Risikogewicht (RW) in Abhängigkeit vom externen Rating verbindlich fest. Die Funktionsweise des Standardansatzes ist in Tabelle 1 dargestellt. [6] Im Prinzip müssen Kredite an Unternehmen niedriger Bonität mit mehr Eigenkapital unterlegt werden, wohingegen Schuldner hoher Bonität entlastet werden. Krediten an Unternehmen ohne Rating ist ein Risikogewicht von 1 (100 %) zuzuweisen. Für diese Gruppe bleibt der Status quo somit zunächst erhalten. [7] | ||
| Interner Ratingansatz |
Beim IRB-Ansatz bestimmt die Bank das Rating des Kredits. Aus einem internen Ratingsystem werden alle notwendigen Größen für die Festlegung des Gewichtungsfaktors RW abgeleitet. Im Wesentlichen besteht das Rating eines Kreditnehmers aus subjektiven und objektiven Komponenten. Objektive Komponenten sind in erster Linie aus der Bilanz ableitbare Kennzahlen (Umsatzrendite, Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquiditätsgrad etc.) und Branchendaten. In die Kategorie "subjektiv" fallen Faktoren wie Umsetzung strategischer Ziele, Managementqualität, Nachfolgeregelung und Innovationsfähigkeit. Welche Qualität dem Unternehmen in Bezug auf die subjektiven Komponenten zugebilligt wird, hängt nicht zuletzt von der Beziehung zu seiner Bank ab. Eine Analyse der Ratingsysteme von fünf privaten deutschen Banken deutet darauf hin, dass subjektive Faktoren die Einstufung des Kreditnehmers entscheidend beeinflussen. [8] Das subjektive Teilrating fiel zudem im Durchschnitt positiver aus als das objektive. Subjektive Komponenten werden auch nach der Umstellung auf Basel II Bestandteil der internen Ratingsysteme bleiben. Der Qualität der Hausbank-Unternehmer-Kommunikation kommt daher in näherer Zukunft eine noch gewichtigere Rolle für die Kreditvergabeentscheidung zu, als dies bisher schon der Fall war. Langfristig freilich hängt die Bedeutung der subjektiven Faktoren vor allem davon ab, ob sich die Banken in ihren Einschätzungen bestätigt sehen. Das Funktionsprinzip eines Ratingsystems ist in Tabelle 2 dargestellt. Die Ratingmatrix liefert die Ratingkennziffer R als Summe der gewichteten subjektiven und objektiven Teilratings R1 und R2. Die Teilratings setzen sich wiederum aus den gewichteten Kennziffern Rij zusammen. Bei einer angenommenen 30/70-Gewichtung von subjektiven und objektiven Faktoren [9] ergibt sich als Kalkulationsschema für die Ratingkennziffer,
Die erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit PD (Probability of Default) ist dann eine Funktion der Ratingkennziffer R. Das Aussehen der Funktionsvorschrift PD(R) ist noch nicht abschließend geklärt. Fest steht, dass es mindestens acht Ratingstufen geben muss, wovon mindestens eine für ausgefallene Kredite vorgesehen ist. [10] Ferner muss das verwendete Ratingmodell, einschließlich Gewichtung und Umsetzung in die PD, von den Aufsichtsbehörden zertifiziert werden. [11] Die Zertifizierung setzt voraus, dass das Ratingmodell nicht nur zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung, sondern auch zum Risikomanagement und zur Preisgestaltung der Kredite genutzt wird. | ||
| Risikogewicht und Eigenkapitalunterlegung |
Steht die Ausfallwahrscheinlichkeit fest, errechnet sich die Eigenkapitalunterlegung als Produkt aus der erwarteten ausstehenden Forderung bei Ausfall (EAD), dem Risikogewicht (RW) und dem Solvabilitätskoeffizienten (8 %): EK = EAD * RW (LDG, PD, M) * 8 %. In das Risikogewicht RW geht die Verlustquote LGD, die geschätzte Ausfallwahrscheinlichkeit PD und die Restlaufzeit des Kredits M ein. Alle drei Größen sind im Prinzip positiv mit dem Risikogewicht verknüpft. Da jedoch die weit überwiegende Mehrheit der Banken zunächst den IRB-Basisansatz anwenden will, wird das Risikogewicht für Unternehmenskredite eines bestimmten Segments faktisch nur durch die erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt. Restlaufzeit und Verlustquote sind im Basisansatz durch den Ausschuss vorgegeben. Für die Eigenkapitalunterlegung ist neben der Ausfallwahrscheinlichkeit auch die Zugehörigkeit zu bestimmten Finanzierungssegmenten entscheidend. Für den Mittelstand sind in erster Linie das Unternehmenssegment, das Privatkunden- oder Retailsegment und das Segment der Unternehmensbeteiligungen relevant. | ||
| Kreditsicherheiten | Sicherheiten dürfen nur in begrenztem Ausmaß zur Reduzierung des Risikogewichts herangezogen werden. Zum einen reduzieren vorgegebene Abschläge (haircuts) den besicherten Teil des Kredits. Zum anderen muss auch der besicherte Teil mit einer Mindesteigenkapitalquote unterlegt werden. Die Systematik der Anrechnung impliziert eine Doppelzählung, wenn Sicherheiten auch das Rating des Kunden beeinflussen würden. Die Höhe der Kreditbesicherung darf folglich für das Rating des Bankkunden keine Rolle spielen. | ||
| Folgen für den Mittelstand |
In der Diskussion über die Auswirkungen von Basel II werden im Wesentlichen zwei Thesen gehandelt: • Basel II führt zu einer allgemeinen Erhöhung der Kreditkosten für mittelständische Unternehmen. • Basel II gefährdet die Kreditversorgung des Mittelstands insgesamt. Beides, so die Argumentation, wirke sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung aus. Basel II füge daher der Volkswirtschaft erheblichen Schaden zu. Will man den Realitätsgehalt dieser Thesen abschätzen, ist es zweckmäßig, sich mit den wesentlichen Charakteristiken des Mittelstands vertraut zu machen: [12] • 89,3 % der KMU beschäftigen jeweils bis zu neun Arbeitnehmer und setzen pro Jahr weniger als 1 Mill. Euro um. • 87 % werden vom Inhaber geleitet. • Die durchschnittliche Eigenkapitalquote liegt unter 25 %. [13] • Die typischen mittelständischen Kreditsicherheiten sind entweder unternehmensinterne Sicherheiten (Maschinen, Lager, Forderungen) oder Sicherungsübereignungen von Lebensversicherungen und Bausparverträgen. • Die Kredite an KMU sind in der Regel langfristig. • Kaum ein KMU verfügt über ein externes Rating. [14] • Die Insolvenzquote im Mittelstand lag im Jahre 2001 bei 1 %. [15] Kleine, mit geringem Haftungskapital ausgestattete und inhaberkonzentrierte Unternehmen stellen statistisch ein höheres Risiko dar und erhalten daher tendenziell ein schlechteres Rating als eigenkapitalstarke Großunternehmen. Die typischen mittelständischen Kreditsicherheiten wurden vom Ausschuss lange Zeit nicht als risikomindernd anerkannt. Lang laufenden Krediten wird ein höheres Risiko als Kurzläufern zugeschrieben. Im Lichte der ersten beiden Konsultationspapiere stellten diese Faktoren in der Tat eine schwere Bürde für den deutschen Mittelstand dar. Ihre Wirkung ist jedoch mit den Beschlüssen des Ausschusses vom Juli 2002 wesentlich entschärft worden. [16] | ||
| Zugeständnisse an den Mittelstand |
Die vom Ausschuss gebilligten mittelstandsspezifischen Anpassungen sind durch zwei zentrale Elemente geprägt. Erstens wurde das Menü der Risikogewichtsfunktionen um eine spezielle Funktion für mittelständische Unternehmenskredite erweitert, die für alle Kredite zwischen 1 und 50 Mill. Euro gilt. [17] Zweitens wurde die Zuordnung zum Privatkundensegment wesentlich erleichtert. Hierzu werden nun alle Unternehmenskredite unter 1 Mill. Euro gerechnet, bei denen eine standardisierte Kreditbearbeitung und -vergabe durchgeführt wird. [18] Die Zuordnung zum Privatkundensegment hat auch den Vorteil, dass das Ratingverfahren einfacher ist. Statt eines Einzelratings können hier Risikogruppen gebildet werden. Auf den einzelnen Kreditnehmer bezogen werden nur die Sicherheiten und der Verzugsstatus geprüft. Die im Vollrating zwingende jährliche Aktualisierung entfällt. [19] Die Abbildung zeigt die aktuellen IRB-Risikogewichtsfunktionen in Abhängigkeit von der Ausfallwahrscheinlichkeit. Die horizontale Linie beim Gewichtungsfaktor 1 entspricht dem Status quo. Die Risikogewichtsfunktionen für Retailkredite (Privatkunden) und Mittelstandskredite (KMU) verlaufen deutlich unter der für Unternehmenskredite (Großkredite) und insbesondere unter der für Unternehmensbeteiligungen (Beteiligung). [20] Die untere Grenze für Beteiligungen liegt bei einem Gewichtungsfaktor von 2 und damit bei 16 % Eigenkapitalunterlegung. [21] Die neu eingeführte KMU-Funktion erreicht den Status quo bei einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 2 %. Kredite dieser Risikokategorie gelten als spekulativ, mit gefährdeten Zins- und Tilgungsleistungen. Retailkredite müssen erst bei einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 7,2 % (geringe Bonität, relativ hohes Ausfallrisiko) mit einem höheren Eigenkapital als bisher unterlegt werden. [22] Auch in die Techniken zur Risikoverminderung haben mittelstandsspezifische Elemente Eingang gefunden. Die typischen mittelständischen Sicherheiten werden nun als risikomindernd anerkannt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Verhältnis zwischen dem Wert der Sicherheit und dem Kredit die Marke von 30 % (Forderungen: 0 %) nicht unterschreitet. Der besicherte Teil des Kredits wird dann mit Hilfe eines minimalen Grads der Überbesicherung ermittelt. Dieser je nach Art der Sicherheit variierende Grad der Mindestüberbesicherung beträgt für Forderungen 125 %. Für Immobilien und andere Sicherheiten sind 140 % vorgeschrieben. Als besicherter Anteil gilt das Verhältnis zwischen tatsächlicher Besicherung und geforderter Überbesicherung. In Tabelle 3 sind für einen vollbesicherten Kredit die jeweiligen Anteile berechnet, die als besichert bzw. unbesichert gelten. Die spezifischen Verlustquoten (LDG) sind vom Ausschuss vorgegeben. Voneinander abweichende Verlustquoten für den besicherten und den unbesicherten Teil des Kredits implizieren unterschiedliche Risikogewichtsfunktionen RW(LDG, PD, M) und damit eine unterschiedliche Eigenkapitalunterlegung für den besicherten und den unbesicherten Kreditanteil. | ||
| Allgemeine Verteuerung der Kredite unwahrscheinlich |
Für die Relevanz des Verteuerungsarguments (These 1) sind die im Juli 2002 erfolgten Anpassungen von entscheidender Bedeutung. Die Größenstruktur der Mittelständler in Deutschland deutet darauf hin, dass KMU-Kredite überwiegend zum Privatkundengeschäft zu zählen sind. Nimmt man die Insolvenzquote des Jahres 2001 von 1 % als grobe Richtschnur für die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit, so können es nur wenige mittelständische Kredite sein, bei denen die Ausfallwahrscheinlichkeit über 7,2 % liegt. Folglich werden die meisten Kredite in Zukunft mit geringeren Eigenkapitalkosten als heute belastet sein. Diese Schlussfolgerung wird durch eine Analyse der KfW gestützt. Das KfW-Mittelstandsportfolio enthielt nur zum geringsten Teil Kredite mit einer Bonität von schlechter als B+ (Ausfallwahrscheinlichkeit 3,2 %). [23] Ob Kreditnehmer mit Finanzierungsvolumina zwischen 1 und 50 Mill. Euro überwiegend eine Ausfallwahrscheinlichkeit von mehr als 2 % haben und damit eine - den Status quo übersteigende - Eigenkapitalunterlegung von 8 % benötigen, ist eine empirisch noch nicht beantwortete Frage. Da jedoch das Finanzierungsvolumen positiv mit der Unternehmensgröße verknüpft ist und mit der Größe des Unternehmens die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit sinkt, ist auch für diese Größenklasse eine durchschnittliche Erhöhung der Eigenkapitalunterlegung eher unwahrscheinlich. Unbestritten ist, dass die Eigenkapitalunterlegung für Randsegmente steigen wird. Mittelstandskredite extrem schlechter Bonität und solche, die entweder zu groß für die Einordnung ins Privatkundensegment oder kaum besichert sind, werden mehr Eigenkapital als bisher benötigen. Inwieweit daraus erhöhte Kreditkosten resultieren, lässt sich aber selbst für diese Kategorie schwer abschätzen. Zum einen impliziert die Weitergabe erhöhter Unterlegungskosten, dass sich die Margen gegenüber dem Zustand unter Basel I nicht verändern. Ob dies so durchsetzbar ist, entscheidet aber weniger die Bank selbst als der Wettbewerb. Zum anderen ist es denkbar, dass Kredite als Türöffner für sonstige profitable Geschäfte mit dem Unternehmen (z. B. Vermögensverwaltung für die Geschäftsführung, Management von Zins- und Währungsrisiken) dienen. In solchen Fällen kann es gewinnträchtiger sein, erhöhte Unterlegungskosten nicht vollständig weiterzugeben. Die Studie von Ernst & Young u. a. bestätigt solche Überlegungen. Die befragten Banken wollen auch in Zukunft auf die vollständige Kostenweitergabe verzichten, wenn über andere Geschäfte ein entsprechender Ausgleich herbeigeführt wird. [24] Das Segment, bei dem es mit Sicherheit zu einer erhöhten Eigenkapitalunterlegung und damit zu steigenden Finanzierungskosten kommen wird, ist das der Beteiligungen. Bei einer Eigenkapitalunterlegung von mindestens 16 % werden Banken und ihre Venture-Capital-Töchter wenig zur Schließung der Eigenkapitallücke im Mittelstand beitragen. | ||
| Verminderung der Kreditvergabe ebenfalls nicht zu erwarten |
Eine Verminderung der Kreditvergabe an Mittelständler kann entweder nachfrageseitig oder angebotsseitig ausgelöst werden. Ein Nachfragerückgang wäre wahrscheinlich, wenn sich die Kredite für den Mittelstand im Durchschnitt verteuern. [25] Es wurde gezeigt, dass sich ein solcher Effekt aus den Basler Vorschlägen zur Eigenkapitalunterlegung nicht ableiten lässt. Zu einer angebotsseitigen Einschränkung könnte es kommen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: • Das regulatorische Eigenkapital ist knapp. Das heißt, die Banken operieren nahe an der von der Aufsicht vorgegebenen Grenze. • Die Eigenkapitalunterlegung für das gesamte mittelständische Kreditportfolio einer Bank steigt mit Basel II. • Die Bank hat profitablere Alternativen, z. B. die Kreditvergabe an Großunternehmen oder Aktivitäten im Investmentbanking. Gegenüber der Knappheitsthese sind Zweifel angebracht. Laut einer Untersuchung der Deutschen Bundesbank lag im Jahre 2000 eine Vielzahl der Institute deutlich über der geforderten Mindestmarke von 8 %. Bei Großbanken betrug die regulatorische Eigenkapitalquote durchschnittlich 13 %, bei Regionalbanken 12,9 % und bei Sparkassen immerhin noch 10,7 %. [26] Allerdings dürfte sich seither wegen der anhaltenden Ertragsschwäche der deutschen Banken der Abstand zwischen vorgeschriebenem und tatsächlichem Eigenkapital verkleinert haben. Insgesamt ist gegenwärtig nicht erkennbar, dass die Eigenkapitalunterlegung für mittelständische Kreditportfolios steigt. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, könnte daraus nicht unmittelbar eine Verminderung des Kreditangebots abgeleitet werden. Eigenkapitalkosten sind Opportunitätskosten. Da Eigenkapital für Anlageaktivitäten (Anlagebuch) und Handelsaktivitäten (Handelsbuch) bereitgehalten werden muss, bemessen sich bei gegebenem Eigenkapitalbestand die Opportunitätskosten für Mittelstandskredite nach den entgangenen Erträgen von Wertpapiergeschäften oder von Krediten an Großunternehmen. Falls die Banken durch solche alternative Verwendungen höhere Gewinne erzielen können als mit Mittelstandskrediten, ist davon auszugehen, dass es zu einer angebotsseitigen Einschränkung kommt. Höhere Margen sind jedoch im Wertpapierhandel und im hart umkämpften Segment für Großkredite schwer durchsetzbar. Bei hinreichend niedrigen Margen (niedrige Opportunitätskosten) würde zusätzliches Eigenkapital frei, das für die Unterlegung von Mittelstandskrediten verwendet werden könnte. | ||
| Nutzen für die Volkswirtschaft |
Das erklärte Ziel von Basel II ist es, zwischen guten und schlechten Risiken zu differenzieren und die jeweiligen Risikokosten verursachungsgerecht zu verteilen. Sollte dies Mittelstandsbanken tatsächlich dazu zwingen, mehr Eigenkapital als bisher vorzuhalten, so würde der Anstieg auf eine bisher unzureichende Absicherung gegen unerwartete Ausfallrisiken hindeuten. Eine Ausdehnung des Eigenkapitalpuffers stärkt die Stabilität des Bankensystems und erhöht den Investorenschutz. Beides ist eher zum Nutzen denn zum Schaden der Volkswirtschaft. Allerdings ist nicht von der Hand zu weisen, dass es zumindest auf kurze Frist zum Konflikt zwischen den Zielen der Stabilität des Bankensystems und einer hinreichenden Finanzierung des Mittelstands kommen kann. [27] Wegen der überragenden volkswirtschaftlichen Bedeutung eines stabilen Bankensystems kann ein solcher Zielkonflikt jedoch keinesfalls durch eine Unterordnung des Stabilitätsziels unter das Finanzierungsziel gelöst werden. Um den Zielkonflikt zu vermeiden, wäre es denkbar, die bonitätsverbessernden Förderprogramme aufzustocken. Doch auch dabei fielen Opportunitätskosten an, deren volkswirtschaftliche Auswirkungen zu prüfen wären.
Die Diskussion um die Auswirkungen von Basel II auf die Mittelstandsfinanzierung wurde bis vor kurzem weitgehend unter der Annahme des Worst-Case-Szenarios geführt. Nach den im Jahre 2002 beschlossenen Anpassungen ist es eher unwahrscheinlich, dass ein solches Szenario Wirklichkeit wird. Darüber hinaus wird in der Diskussion grundsätzlich unterstellt, dass der Mittelstand selbst nicht zu Anpassungsreaktionen fähig ist. Basel II kann jedoch auch einen heilsamen Zwang ausüben und den Mittelstand veranlassen, im eigenen Interesse risikoreduzierende Maßnahmen zu ergreifen und damit zur Verbesserung ihres Ratings beizutragen. Häufig wird die Ansicht vertreten, dass Banken ihre Kreditvergabe bereits jetzt am neuen Basler Regelwerk orientieren. Folgt man der Argumentation, so ist die Beobachtung der Deutschen Bundesbank, wonach die jüngste Einschränkung der Nettokreditvergabe vor allem konjunkturbedingt ist, ein weiteres Indiz dafür, dass Basel II keine dramatischen Veränderungen bei der Versorgung des Mittelstands mit Krediten hervorrufen wird. [28]
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1 Standardansatz: Rating und Risikogewicht ------------------------------------------------------------------------------- Ratingklassen Ausfallwahr- Gewichtungsfaktor (Standard & Poors) scheinlichkeit (%) (RW) AAA bis AA- bis 0,04 0,20 A+ bis A- bis 0,11 0,50 BBB+ bis BB- bis 1,95 1,00 unter BB- 1,50 ohne Rating 1,00 Zahlungsverzug 1,50 ------------------------------------------------------------------------------- Quelle: Basel Committee on Banking Super- vision: Quantitative Impact Study 3 - Technical Guidance. Basel 2002, S. 10-11. DIW Berlin 2003 =============================================================================== |
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 2
Ratingmatrix für die Einstufung von Risikoaktiva
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* Faktoren
***********************************************************************
* subjektiv * objektiv
* R1 * R2
*
* Management- ... Innovations- * Umsatz- ... Eigenkapital-
* qualität fähigkeit * rendite quote
Stufen * ... * ...
*************R11******************R1n************R21***************R2n*********
1 (A) * *
2 (A+) * *
3 (BBB+)* *
... * *
6 (BB+) * *
... * *
10 (B-) * *
... * *
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Quelle: DIW Berlin.
DIW Berlin 2003
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 3
Risikominderung durch nichtfinanzielle Sicherheiten
In %
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Anteil: Anteil: LDG: LDG:
besichert unbesichert besichert unbesichert
Forderungen 0,80 0,20 0,35 0,45
Immobilien 0,71 0,29 0,35 0,45
Andere Sicherheiten 0,71 0,29 0,40 0,45
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Quellen: Basel Committee on Banking Supervision, a. a. O., S. 51-53;
Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2003
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