Website Archive
| Wochenbericht des DIW Berlin 11/03 Sicherheit des Arbeitsplatzes häufig mit Interessenvertretung Wechselwirkungen zwischen Interessenvertretung und Strukturmerkmalen abhängig Beschäftigter | |||
| Bearbeiter | Elke Holst Jürgen Schupp | ||
| Im Jahre 2001 waren von den rund 30 Mill. abhängig Beschäftigten in Deutschland knapp 18 Mill. in Betrieben tätig, die über einen Betriebs- oder Personalrat verfügten. Zum großen Teil handelt es sich hier um mittlere und große Betriebe. Dagegen ist in kleineren Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten eine Interessenvertretung eher selten. In Betrieben, die keine organisierte Interessenvertretung der Arbeitnehmer aufweisen, ist nach Ergebnissen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Dauer der Betriebszugehörigkeit geringer und der Anteil von geringfügig Beschäftigten und von Frauen höher. In Ostdeutschland arbeiten prozentual weniger Beschäftigte in einem Betrieb mit einer Interessenvertretung als in Westdeutschland. Dies wird vor allem durch die Unterschiede im verarbeitenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft geprägt. | |||
| Gesetzliche Rahmenbedingungen |
Wesentliche Aufgabe der Betriebs- und Personalräte ist es, die Interessen der Beschäftigten im Betrieb zu schützen. Den rechtlichen Rahmen dazu setzt das Betriebsverfassungsgesetz. Es verpflichtet die Unternehmen, von einer bestimmten Größe an die Wahl einer Arbeitnehmervertretung zuzulassen und mit dieser in wichtigen Belangen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Dies bietet aber auch den Vorteil, über betriebliche Erfordernisse etwa im Falle notwendiger Marktanpassungen nicht mit jedem einzelnen Beschäftigten sprechen zu müssen, sondern effizient mit nur wenigen Personen verhandeln zu können. [1] Die Einrichtung eines Betriebsrates als "Repräsentativorgan" [2] der Belegschaft ist in Deutschland an die Größenschwelle von fünf Arbeitnehmern [3] gekoppelt. Gleichwohl muss sich die Arbeitnehmerschaft stets aktiv dafür entscheiden, einen Betriebsrat einzurichten, und ist somit auch auf das Engagement der Beschäftigten angewiesen, sich für den Betriebs- und Personalrat zur Wahl zu stellen. Die im Folgenden präsentierten Befunde basieren noch auf Daten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz), durch das die Bildung von Betriebsräten erleichtert und weitere Beschäftigtengruppen (Leiharbeitnehmer sowie in Telearbeit Beschäftigte) einbezogen wurden. [4] | ||
| Ergebnisse des IAB-Betriebspanels | Eine der wenigen Datengrundlagen zur Verbreitung von Betriebsräten stellt das IAB-Betriebspanel dar. [5] Im Jahre 2001 hatten nach den Ergebnissen der aktuell verfügbaren Welle des IAB-Betriebspanels 17 % aller Betriebe in Westdeutschland und 15 % der Betriebe in Ostdeutschland einen Betriebs- oder Personalrat (Tabelle 1). In neun von zehn Betrieben mit über 300 Beschäftigten waren Betriebs- oder Personalräte vorhanden. In mittleren Betrieben hatten noch etwa drei von vier Beschäftigten eine solche Interessenvertretung, in Betrieben mit über 20 und unter 100 Beschäftigten allerdings nicht einmal mehr jeder zweite und in Betrieben mit fünf bis 20 Beschäftigten nur noch jeder zehnte. Eine ähnliche Struktur ergibt sich auf Basis der SOEP-Daten, die hier für die nachfolgende Herausarbeitung weiterer Strukturmerkmale der betrieblichen Vertretung von Arbeitnehmerinteressen herangezogen wurden. [6] | ||
| Analyse auf der Basis des SOEP |
In Westdeutschland gaben 60 % der Beschäftigten an, in einem Betrieb mit einem Betriebs- oder Personalrat zu arbeiten (Tabelle 2). In Ostdeutschland traf dies nur auf gut die Hälfte der Arbeitnehmer zu. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gaben in beiden Teilen Deutschlands zu etwa 85 % an, durch einen Betriebs- oder Personalrat vertreten zu sein. [7] Damit ist der Abstand zwischen West und Ost vor allem auf Unterschiede in der Privatwirtschaft zurückzuführen. Insbesondere zeigten sich Differenzen beim verarbeitenden Gewerbe (einschließlich Bergbau), dessen Beschäftigte in Westdeutschland zu mehr als zwei Dritteln in einem Betrieb mit Interessenvertretung beschäftigt waren; in Ostdeutschland war es nur gut die Hälfte. Im Baugewerbe lag der Anteil im Westen mit nahezu 40 % sogar fast doppelt so hoch wie im Osten. Offenbar haben dort die anhaltende Krise am Arbeitsmarkt und die Furcht um den Erhalt des Arbeitsplatzes dazu geführt, dass viele Beschäftigte darauf verzichten, eine Interessenvertretung einzufordern. Besonders groß im Vergleich zu Westdeutschland war der Abstand in Betrieben mit einer Beschäftigtenzahl von 20 bis 200. Generell arbeiteten Frauen weniger häufig als Männer in Betrieben mit einem Betriebs- oder Personalrat. Dies ist ausschließlich auf die Verhältnisse in Westdeutschland zurückzuführen; in Ostdeutschland lag der Anteil der durch einen Betriebsrat vertretenen erwerbstätigen Frauen höher als bei den Männern (54 % gegenüber 48 %). Ein Blick auf die Altersstruktur verdeutlicht, dass der Anteil der Beschäftigten, die in einem Betrieb mit Interessenvertretung arbeiten, zunächst bis zum Alter von 59 Jahren steigt, dann aber wieder niedriger ist. Dabei fällt die Dauer der Betriebszugehörigkeit in einem Betrieb mit Interessenvertretung tendenziell größer aus. Dies bedeutet, dass der Arbeitsplatz in Betrieben, die eine Personalvertretung aufweisen, sicherer ist. Wenn ältere Beschäftigte allerdings nach einer Unterbrechung wieder eine Beschäftigung finden, arbeiten sie eher in einem Betrieb ohne Interessenvertretung. Vergleicht man den Anteil der abhängig Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat nach Bundesländern, so zeigt sich - mit wenigen Ausnahmen - ein Nord-Süd-Gefälle, wobei Hamburg mit einem Anteil von 76 % mit deutlichem Abstand an der Spitze liegt (Abbildung).
| ||
| Wechselwirkungen zwischen betrieblicher Interessenvertretung und einzelnen Strukturmerkmalen abhängig Beschäftigter |
Hier wurden zunächst die Zusammenhänge der Beschäftigung in einem Betrieb, der über einen Betriebs- oder Personalrat verfügt, in Abhängigkeit von nur jeweils einer erklärenden Variablen - z. B. der Betriebsgröße - dargestellt. Tatsächlich sind die Zusammenhänge aber komplexer. In der nachfolgenden Untersuchung wird eine multiple Regressionsanalyse durchgeführt, das heißt, es werden alle Determinanten gleichzeitig berücksichtigt. Die Bedeutung der einzelnen Einflussgrößen ist als "marginaler Effekt" anzusehen (Tabelle 3). Positive Koeffizienten erhöhen die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit (rund 58 %), in einem Betrieb mit einer Interessenvertretung zu arbeiten, negative Koeffizienten verringern diese (im Vergleich zu einer Referenzgruppe). So hatten geringfügig Beschäftigte eine um 14 % geringere Wahrscheinlichkeit, in einem Betrieb mit einer betrieblichen Interessenvertretung beschäftigt zu sein, als Vollzeitbeschäftigte (Referenzgruppe) - unabhängig vom Alter, der Branche, der Betriebsgröße etc. Teilzeitbeschäftigte unterschieden sich dabei nicht signifikant von Vollzeitbeschäftigten. Die Regressionsanalyse zeigt, dass das Merkmal "Frau" einen eigenständigen negativen Effekt auf die Beschäftigung in einem Betrieb mit Betriebsrat hat. Weder die überdurchschnittliche Beschäftigung von Frauen in kleineren Betrieben, ihr hoher Anteil unter den Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten noch sonst eine der im Modell berücksichtigten Variablen kann diesen negativen Effekt ausreichend erklären. Erst eine vertiefende Analyse zeigt, dass nur die verheirateten, mit einem Partner zusammenlebenden Frauen sich von den Männern signifikant unterscheiden. Dies deutet darauf hin, dass die traditionelle Aufgabenteilung im Haushalt, wonach die Frau die Verantwortung für die Familienarbeit trägt und dem Mann die Rolle des Ernährers zugewiesen wird, auch Auswirkungen auf die betrieblichen Bedingungen hat, die Ehefrauen bereit sind zu akzeptieren. Das Vorhandensein einer Interessenvertretung im Betrieb, die der Sicherung des Arbeitsplatzes sowie dessen Qualität dient und die Karrierechancen der Beschäftigten beeinflussen kann, ist besonders wichtig für Personen, für die ein Erwerbseinkommen auch längerfristig unverzichtbar ist. Für Personen, deren Prioritäten außerhalb des Berufs liegen und die zum Lebensunterhalt zumindest kurzfristig nicht auf eine eigene Erwerbstätigkeit angewiesen sind, mag dies weniger entscheidend sein. Dem traditionellen Rollenbild entsprechend sind dies eher Frauen als Männer und nach Analysen zur Erwerbsorientierung auch eher Frauen in Westdeutschland als in Ostdeutschland. [8] Die Regressionsanalyse zeigt zudem, dass - unabhängig von den Beschäftigungsstrukturen - bereits vom 37. Lebensjahr an die Wahrscheinlichkeit, in einem Betrieb mit einer Interessenvertretung beschäftigt zu sein, wieder unter den Durchschnitt fällt. Dieses Ergebnis muss im Kontext mit dem positiven Einfluss der Betriebszugehörigkeit gesehen werden, die ebenfalls im Modell geprüft wurde. Die Tätigkeit des Betriebsrates führt vielfach zu einer Stabilisierung der Beschäftigung, mit der Konsequenz, dass sich so genannte interne Arbeitsmärkte herausbilden und unternehmensexterne Bewerber geringere Chancen haben. [9] Personen im öffentlichen Dienst waren mit einer um 32 % größeren Wahrscheinlichkeit in einem Betrieb mit einer Interessenvertretung beschäftigt als Arbeitnehmer der Privatwirtschaft. Überraschenderweise ist für qualifizierte Arbeiter - die klassische Klientel der Gewerkschaften - die Wahrscheinlichkeit, in einem Betrieb mit einer Interessenvertretung zu arbeiten, geringer als für qualifizierte und höhere Angestellte. Beschäftigte in Wirtschaftszweigen, die nicht zum verarbeitenden Gewerbe zählen, hatten - auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Betriebsgrößen - im Vergleich zum verarbeitenden Gewerbe signifikant geringere Wahrscheinlichkeiten, einem Betrieb mit einer Interessenvertretung anzugehören. Für Beschäftigte im Handel und in der Gastronomie lag die Wahrscheinlichkeit um durchschnittlich 22 % niedriger. Bei Beschäftigten in den übrigen Dienstleistungsbranchen war sie immerhin noch um 14 % geringer. Personen, die unentgeltlich Überstunden leisten, waren mit einer um rund 7 % höheren Wahrscheinlichkeit in Betrieben beschäftigt, die Interessenvertretungen aufweisen. In der regionalen Betrachtung unterschieden sich nur wenige Bundesländer vom Südwesten der Republik (Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg), der als Referenzgruppe diente. Während für Beschäftigte in einigen Ländern Ostdeutschlands (Sachsen-Anhalt, Sachsen), in Bayern und in Nordrhein-Westfalen die Wahrscheinlichkeit, in einem Betrieb mit einer Interessenvertretung zu arbeiten, etwas geringer war, lag sie allein in Hessen über der der Referenzgruppe. Das negative Ergebnis für Nordrhein-Westfalen mag überraschen, ist aber wohl in der konservativ katholischen Tradition des Rheinlandes begründet. | ||
| Fazit |
Die hier vorgelegte Untersuchung auf Basis des SOEP zeigt, dass im Jahre 2001 die Mehrzahl der abhängig Beschäftigten in Deutschland durch einen Betriebs- oder Personalrat vertreten war. Wie zu erwarten, arbeiten fast alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst in einem Betrieb mit einer Interessenvertretung. Dies gilt auch für Beschäftigte in größeren Betrieben in der Privatwirtschaft. In kleineren Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist ein Betriebsrat eher selten. Verheiratete Frauen und geringfügig Beschäftigte sind häufiger in Betrieben ohne Interessenvertretung beschäftigt. Interessenvertretungen fördern zwar dauerhafte Beschäftigung, d. h. interne Arbeitsmärkte, sie schützen aber nicht vor unbezahlter Überstundenarbeit - genau das Gegenteil ist der Fall. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass unbezahlte Überstunden ein wichtiges Element für innerbetriebliche Karrieren sind. [10] In Ostdeutschland ist der Anteil der Beschäftigten, die in einem Betrieb mit einem Betriebs- oder Personalrat arbeiten, geringer als in Westdeutschland. Ursache dafür ist die Situation in der Privatwirtschaft. Besonders groß sind die innerdeutschen Unterschiede im verarbeitenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft. Diese Branchen haben es gegenwärtig besonders schwer am Markt.
Die rechtlichen Grundlagen haben sich mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes geändert. [11] Ob dadurch mehr Betriebsräte in Kleinbetrieben entstehen, ist offen.
| ||
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1
Betriebe mit Betriebs- und Personalräten nach Betriebsgröße
im Jahre 2001
-------------------------------------------------------------------------------
Betriebsgröße Einen Betriebs- oder Personalrat hatten
... % der Betriebe ... % der Beschäftigten
Westdeutschland
5 bis 20 Beschäftigte 9,5 10,8
21 bis 100 Beschäftigte 37,3 43,1
101 bis 299 Beschäftigte 76,2 78,6
300 bis 1 000 Beschäftigte 91,8 92,2
mehr als 1 000 Beschäftigte 97,3 98,1
Alle Betriebe 17,4 57,8
darunter: Betriebe mit mehr
als 20 Beschäftigten 45,5 72,9
Ostdeutschland
5 bis 20 Beschäftigte 7,4 9,5
21 bis 100 Beschäftigte 35,0 39,1
101 bis 299 Beschäftigte 70,5 72,4
300 bis 1 000 Beschäftigte 86,6 87,3
mehr als 1 000 Beschäftigte 93,8 94,1
Alle Betriebe 15,1 49,6
darunter: Betriebe mit mehr
als 20 Beschäftigten 41,6 64,2
-------------------------------------------------------------------------------
Quelle: Auswertung des IAB-Betriebspanels von Lutz Bellmann
und Peter Ellguth, 9. Welle West, 6. Welle Ost, 2001.
DIW Berlin 2003
===============================================================================
|
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 2
Abhängig Beschäftige, (1) die durch einen Betriebs- oder Personalrat
vertreten werden,
nach ausgewählten Merkmalen
In %
-------------------------------------------------------------------------------
Anteil an den Beschäftigten insgesamt
Deutschland insgesamt Westdeutschland Ostdeutschland
Insgesamt 58 60 51
Geschlecht
Männer 63 66 48
Frauen 53 52 54
darunter: verheiratet,
mit Partner zusammenlebend 51 50 56
Staatsangehörigkeit
Deutsche 58 60 51
Ausländer 59 59 .
Alter
16 bis 29 Jahre 47 49 41
30 bis 39 Jahre 56 57 48
40 bis 49 Jahre 62 63 55
50 bis 59 Jahre 66 67 58
60 Jahre und älter 56 58 46
Arbeitszeit
Vollzeitbeschäftigte 63 65 51
Teilzeitbeschäftigte 44 43 52
darunter: geringfügig
Beschäftigte 31 31 32
Stellung im Beruf
An- und ungelernte Arbeiter 49 51 36
Facharbeiter und Meister 52 58 36
Angestellte mit einfacher
Tätigkeit 44 44 46
Angestellte mit qualifizierter
Tätigkeit 60 61 57
Angestellte mit hochqualifizierter
Tätigkeit oder Leitungsfunktion 67 66 72
Beamte im einfachen
und mittleren Dienst 88 88 90
Beamte im gehobenen
und höheren Dienst 88 88 84
Öffentlicher Dienst 85 85 84
Wirtschaftsbereich
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei 26 34 19
Bergbau und
verarbeitendes Gewerbe 70 73 51
Energie und Wasserversorgung 95 98 90
Baugewerbe 34 39 22
Handel und Gastgewerbe 32 32 35
Verkehr und
Nachrichtenübermittlung 66 64 75
Kredit- und Versicherungsgewerbe 87 87 91
Grundstückswesen, Vermietung,
Dienstleistungen für Unternehmen 32 32 30
Unternehmensgröße
unter 5 Beschäftigte 4 5 2
10 bis unter 20 Beschäftigte 14 13 17
20 bis unter 100 Beschäftigte 45 46 39
100 bis unter 200 Beschäftigte 68 67 72
200 bis unter 2 000 Beschäftigte 86 87 85
2 000 Beschäftigte und mehr 90 90 90
Nachrichtlich:
Abhängig Beschäftigte
insgesamt (in 1 000) 30 730 25 353 5 377
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Arbeiter, Angestellte und Beamte, ohne betrieblich Auszubildende.
Quellen: Sozio-oekonomisches Panel 2001; Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2003
===============================================================================
|
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 3
Wahrscheinlichkeit, durch einen Betriebs- oder Personalrat vertreten zu werden,
nach Strukturmerkmalen abhängig Beschäftigter im Jahre 2001
Ergebnisse logistischer Regressionsmodelle
-------------------------------------------------------------------------------
Marginaler Effekt (1)
Geschlecht (Referenzgruppe Männer)
Frauen, verheiratet zusammenlebend -0,04**
Frauen, nicht verheiratet zusammenlebend -0,01
Alter (16 Jahre und älter)
Lebensalter in Jahren 0,01***
Lebensalter in Jahren (zum Quadrat) -0,00***
Staatsangehörigkeit (Referenzgruppe deutsch)
Nicht deutsch 0,01
Arbeitszeit (Referenzgruppe Vollzeit)
In Teilzeit erwerbstätig -0,01
Geringfügig beschäftigt -0,14***
Stellung im Beruf
(Referenzgruppe mittlere und höhere Angestellte)
An- und ungelernte Arbeiter -0,02
Facharbeiter und Meister -0,04**
Beamte im einfachen und mittleren Dienst -0,08*
Beamte im gehobenen und höheren Dienst -0,01
Einfache Angestellte 0,00
Überstunden (Referenzgruppe ohne Überstunden)
Unbezahlt 0,07***
Bezahlt -0,02
Wirtschaftsbereich
(Referenzgruppe verarbeitendes Gewerbe)
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei -0,24***
Baugewerbe -0,14***
Handwerk, Gaststätten -0,22***
Dienstleistungen -0,14***
Unternehmensgröße
(Referenzgruppe 20 bis unter 100 Beschäftigte)
unter 20 Beschäftigte -0,38***
100 bis unter 200 Beschäftigte 0,22***
200 bis unter 2 000 Beschäftigte 0,34***
2 000 Beschäftigte und mehr 0,39***
Öffentlicher Dienst
(Referenzgruppe Privatwirtschaft) 0,32***
Betriebszugehörigkeit (Dauer in Jahren) 0,01***
Bundesland (Referenzgruppe
Rheinland Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg)
Berlin 0,03
Schleswig-Holstein 0,04
Hamburg 0,07
Niedersachsen 0,01
Bremen -0,04
Nordrhein-Westfalen -0,04*
Hessen 0,08***
Bayern -0,04**
Mecklenburg-Vorpommern 0,01
Brandenburg -0,01
Sachsen-Anhalt -0,06*
Thüringen -0,04
Sachsen -0,05*
Gütemaß der Schätzung - Pseudo R2 0,41
Anzahl der Beobachtungen 10 559
-------------------------------------------------------------------------------
Signifikanzniveau: * < 10 %, ** < 5 %, *** < 1 %.
(1) Die marginalen Effekte zeigen die Wahrscheinlichkeit,
mit der einzelne Merkmale, z. B. Beschäftigte im öffent-
lichen Dienst, im Vergleich zur Referenzgruppe abweichen.
Quellen: Sozio-oekonomisches Panel (SOEP); Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2003
===============================================================================
| |
| © 11/03 |

Diese Seite empfehlen