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Wochenbericht des DIW Berlin 11/01

Die Einwohnerwertung der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich - mehr als gerechtfertigt

Bearbeiter Dieter Vesper
In seinem Urteil vom November 1999 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, Ziele und Grundsätze des Finanzausgleichs transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Auch die besondere Einwohnerwertung der Stadtstaaten soll anhand von verlässlichen, objektivierbaren Indikatoren überprüft werden. In früheren Urteilen hatte es das Gericht als durchaus sachgerecht bezeichnet, dass sich die strukturelle Andersartigkeit der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich niederschlägt; davon seien alle Glieder des Bundesstaates und nicht nur die unmittelbaren Nachbarländer der Stadtstaaten betroffen. Entgegen mancher Äußerungen in der politischen Auseinandersetzung kann über die Existenz der Stadtstaaten nur durch Wählerentscheidungen befunden werden. Ihre strukturelle Besonderheit ist für die Politik vorgegeben und kann nur in sehr langfristiger Perspektive verändert werden. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob die Einwohnerzahl der geeignete Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Ansprüchen der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich ist. Darüber hinaus ist zu fragen, ob die Höhe der bestehenden Einwohnerwertung adäquat ist.

Finanziell hat die besondere Einwohnergewichtung mit einem Volumen von 6,3 Mrd. DM eine beachtliche Dimension (Tabelle 1). Ein Wegfall oder eine Beschneidung der Regelung würde die Stadtstaaten ins Mark treffen; entsprechend begünstigt würden die Flächenländer.

Strukturelle Besonderheiten der Stadtstaaten Die Andersartigkeit der Stadtstaaten drückt sich vor allem darin aus, dass es sich um hochverdichtete Regionen mit einer großen Wirtschafts- und Steuerkraft handelt; in der Regel zeichnen sich dicht besiedelte Regionen durch einen überdurchschnittlich hohen Arbeitsplatzbesatz und durch eine höhere Wertschöpfung je Erwerbstätigen aus. Hingegen sind in den Flächenländern neben den wirtschaftsstarken Agglomerationsräumen auch viele weniger verdichtete Räume mit niedrigerer Wirtschafts- und Steuerkraft zu finden. Im Gegensatz zur Massierung der Steuerkraft in den Stadtstaaten wird dort also die Steuerkraft nivelliert.

Zum Ausdruck kommt die strukturelle Besonderheit der Stadtstaaten zudem dadurch, dass die Verflechtungen mit dem Umland besonders eng sind, doch administrative Grenzen den wirtschaftlichen Verflechtungsraum zerschneiden. Wie in anderen Agglomerationen findet auch in den Stadtstaaten eine starke Suburbanisierung statt, indem Einwohner ihren Wohnort in das Umland verlegen. Für die Stadtstaaten resultieren hieraus besondere - vor allem finanzielle - Probleme, da deren Umland administrativ einem anderen Bundesland zugeordnet ist. Es fehlt nicht nur ein institutionalisierter Ausgleichsmechanismus, wie er in Flächenstaaten mit dem kommunalen Finanzausgleich gegeben ist. Darüber hinaus werden in den Flächenländern viele in Großstädten angesiedelte Einrichtungen (Theater, Museen, Hochschulen) vom Land finanziert, so dass dort Nutzungskonflikte zwischen Stadt und Umland entschärft werden. Für Stadtstaaten gilt dies nicht.

Sofern die "Kosten der Kleinheit" einen strukturellen Nachteil für die Stadtstaaten darstellen, kann dies nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden, da dieser nur auf den Ausgleich der Finanzkraft abstellt. Bisher werden Kosten der Kleinheit als Sonderlasten in Form von Ergänzungszuweisungen des Bundes (BEZ) ausgeglichen. Wegen seiner Position als Geberland wird Hamburg von diesen Zuweisungen jedoch ausgeschlossen,[1] also ungleich behandelt. Ob dieses Vorgehen gerechtfertigt ist, scheint zweifelhaft, da die überdurchschnittlich hohen Kosten der politischen Führung und zentralen Verwaltung unabhängig von der Finanzkraft anfallen. Wie wenig systematisch die Regelungen sind, zeigt sich auch daran, dass die ostdeutschen Flächenländer trotz unterschiedlicher Einwohnerzahl die gleiche Summe zur Deckung dieser Kosten erhalten.

Die grundsätzliche Anerkennung der strukturellen Besonderheit der Stadtstaaten im Gefüge der Gliedstaaten impliziert, dass die daraus resultierenden Folgen gegenüber den Flächenstaaten im Rahmen des Länderfinanzausgleichs i.e.S. berücksichtigt und nicht als "Sonderlasten" in Form von Bundesergänzungszuweisungen behandelt werden. Bislang sind die Einwohner als abstrakter Bedarfsmaßstab der zentrale Anknüpfungspunkt im Länderfinanzausgleich. Die Andersartigkeit der Stadtstaaten muss sich dann in der Gewichtung der Einwohnerzahl niederschlagen, es sei denn, man wollte sie - wie die Seehafenlasten - mit einem Fixbetrag von der Finanzkraft absetzen. [2] Im kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zu einem Maßstäbegesetz (MaßstG) wird an der Einwohnerzahl als Bedarfskriterium festgehalten. [3] Auch soll weiterhin den abstrakten Mehrbedarfen der Stadtstaaten durch eine Modifikation der Einwohnerzahl Rechnung getragen werden.

Eine problemadäquate Behandlung der strukturellen Andersartigkeit der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich setzt allerdings voraus, dass Klarheit über die relevanten Einflussfaktoren [4] besteht. In der aktuellen Diskussion scheint dies nicht immer der Fall zu sein. Ballungsbedingte Mehrausgaben resultieren nicht nur aus höheren Kosten je Inputfaktor - z. B. Bodenpreise - oder je Outputeinheit. Sie entstehen auch im Zusammenhang mit notwendigen Maßnahmen im Verkehrssektor und im Lärmschutz, weil z. B. aufgrund der Pendlerverflechtungen mehr in die öffentlichen Verkehrssysteme investiert werden muss. Mehr soziale Einrichtungen, höhere Sozialhilfeaufwendungen oder Maßnahmen zur Bekämpfung der höheren Kriminalität zählen ebenso zu jenen Leistungen, die auf die Bevölkerungsdichte zurückzuführen sind. Doch kommt es auch zu Mehrausgaben im Zusammenhang mit zentralörtlichen Funktionen, die Stadtstaaten wahrnehmen, so den Kosten für das Vorhalten gut ausgebauter Verkehrswege und -systeme oder für Theater, Museen, Hochschulen und Spezialkrankenhäuser. In Ballungsräumen ist die potentielle Nachfrage nach solchen Gütern aufgrund des großen Nutzerkreises höher zu veranschlagen; erst von einer gewissen Einwohnerzahl an wird eine "betriebsnotwendige" Auslastung des öffentlichen Güterangebots möglich. Zugleich werden bei diesen Gütern Größenvorteile wirksam, die Durchschnittskosten sinken. Die Produktion solcher Güter konzentriert sich auf verdichtete Räume, denn in dünn besiedelten Gebieten lohnt sich wegen zu hoher Start- bzw. Fixkosten das Angebot nicht. Schließlich ist die unterschiedliche Wirtschafts- und Erwerbsstruktur in den Teilräumen zu nennen. Agglomerationen zeichnen sich durch Pole aus: Zum einen erfordert die Konzentration hoch qualifizierter Arbeitskräfte eine hochwertige Infrastruktur, zum anderen sammeln sich in den Ballungsräumen die "Verlierer" der wirtschaftlichen Entwicklung und des damit verbundenen Strukturwandels; beide Gruppen haben besonders hohe Ansprüche an das öffentliche Güterangebot.

Die ballungsbedingten Einflüsse zeigen sich nicht nur auf der Ausgabenseite, sondern werden auch auf der Einnahmenseite als Folge der höheren Pro-Kopf-Finanzkraft sichtbar. Höhere Steuer- und Finanzkraft als Folge der höheren Wertschöpfung einerseits und höhere Pro-Kopf-Ausgaben andererseits sind zwei Seiten der gleichen Medaille.

Stadtstaaten und Flächenländer im Vergleich Es liegt im Wesen der Stadtstaaten, dass sie sowohl Landes- als auch Kommunalaufgaben wahrnehmen. Numerisch drückt sich die strukturelle Andersartigkeit darin aus, dass ihre Einnahmen und Ausgaben je Einwohner deutlich höher sind als in den Flächenländern und deren Gemeinden. Während die Stadtstaaten 1999 im Durchschnitt 11 676 DM pro Kopf der Bevölkerung ausgaben, errechnen sich für die Flächenländer nur 7 909 DM. [5] Auch die Einnahmen waren in den Stadtstaaten merklich höher - um 40 % - als in den Flächenländern (Tabelle 2). Allerdings lag das Steueraufkommen der Stadtstaaten - nach Verteilung der Gemeinschaftssteuern - nur um 15 % über dem der Flächenländer, obwohl agglomerationsbedingt die Wirtschafts- und Steuerkraft in den Stadtstaaten beträchtlich höher ist als im Durchschnitt der Flächenländer.

Die relativ geringe Diskrepanz erklärt sich nicht nur aus der Verteilung der Umsatzsteuer, sondern auch durch die Zerlegungsvorschriften der Lohn- und Körperschaftsteuer. So müssen die Stadtstaaten erhebliche Einbußen dadurch hinnehmen, dass der ihnen zustehende Anteil an den Einnahmen aus der Lohnsteuer [6] nicht nach Maßgabe der Einkommensentstehung, sondern nach dem Wohnsitz des Arbeitnehmers verteilt wird: Die vom Arbeitgeber an die Finanzbehörde des Sitzlandes abgeführte Lohnsteuer wird dem Land zugerechnet, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Hierin schlägt sich zum einen (und vor allem) die hohe Zahl von Einpendlern nieder, zum anderen sind die Zerlegungssalden Ausdruck davon, dass in Agglomerationen überdurchschnittlich viele Firmenzentralen mit zentraler Lohnabrechnung angesiedelt sind. [7]

Insbesondere Hamburg ist von dieser Regelung betroffen; mit 2,5 Mrd. DM oder 1 460 DM je Einwohner (ohne Bundesanteil) weist die Hansestadt den größten pendlerbedingten Zerlegungssaldo auf (Tabelle 3). Ein Viertel aller Erwerbstätigen sind Pendler [8] ; durch die Lohnsteuerzerlegung büßt die Stadt fast ein Viertel ihrer originären Steuerkraft ein. Entsprechend begünstigt wird Schleswig-Holstein. Aber auch in Bremen schlägt die Lohnsteuerzerlegung erheblich zu Buche; immerhin verliert dieser Stadtstaat deswegen 590 DM je Einwohner. Der niedrigere Betrag ist nicht auf eine geringere Pendlerintensität zurückzuführen - sie ist eher noch höher als in Hamburg -, sondern darauf, dass in Hamburg mehr Unternehmen mit zentraler Lohnabrechnung zu finden sind. Eine Rolle dürften auch die geringeren Durchschnittseinkommen in Bremen spielen. Deshalb hat für das einwohnerstärkere Niedersachsen die Steuerzerlegung auch längst nicht die Bedeutung wie für Schleswig-Holstein. Im Gegensatz zu Hamburg und Bremen spielte die Zerlegungsproblematik bei der Lohnsteuer für Berlin im Stichjahr 1995 noch keine Rolle. Erst in den letzten Jahren hat die Verflechtung mit dem Umland rasant zugenommen, so dass sich bei einer Aktualisierung der Zerlegungsanteile das Bild ändern wird; der Regierungsumzug tut ein Übriges.

Ein Indiz dafür, dass in Hamburg überdurchschnittlich viele Firmen mit zentraler Lohnabrechnung angesiedelt sind, [9] ist die Tatsache, dass die Hansestadt auch im Rahmen der Körperschaftsteuerzerlegung erhebliche Beträge abgeben muss. Anders als bei der Lohnsteuer wird die Körperschaftsteuer nach dem Betriebsstättenprinzip verteilt: An der Körperschaftsteuer eines Unternehmens mit Betriebsstätten in verschiedenen Bundesländern werden - unabhängig vom Ort der Steuerzahlung - alle Länder beteiligt, in denen das Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält; als Zerlegungsmaßstab dienen die jeweils gezahlten Arbeitsentgelte. Beim Zinsabschlag wiederum - hier muss Hessen wegen der Bedeutung Frankfurts als Bankenplatz erhebliche Mittel an die anderen Länder abführen - wird zwischen West- und Ostdeutschland unterschieden. Der Westanteil (91 %) wird nach einem Mischschlüssel [10], der Ostanteil (9 %) nach der Einwohnerzahl verteilt.

Bei den Ausgaben zeigen sich in einigen Aufgabenbereichen markante Unterschiede zwischen Stadt- und Flächenstaaten (Tabelle 4). Sie sind noch größer, wenn man die Stadtstaaten allein mit den westdeutschen Flächenländern vergleicht. Infolge des Nachholbedarfs sind die Pro-Kopf- Werte in den ostdeutschen Flächenländern weit höher als im früheren Bundesgebiet. Vom Gewicht der Funktionsbereiche fallen vor allem die soziale Sicherung und die Hochschulen, aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung ins Auge; hier weisen die Stadtstaaten zum Teil mehr als doppelt so hohe Pro-Kopf-Ausgaben auf. Während die Stadtstaaten 1997 [11] in der sozialen Sicherung - hier schlagen insbesondere die Ausgaben für die Sozialhilfe sowie für die Kinderbetreuung zu Buche - im Durchschnitt 2 750 DM je Einwohner ausgaben, errechnet sich für die Flächenländer ein Betrag von 1 180 DM. Mit einem Fünftel ist dies der gewichtigste Aufgabenbereich, gefolgt von den Hochschulen, auf die knapp ein Zehntel der Ausgaben entfällt. Auffällig ist, dass die Pro-Kopf-Ausgaben der Schulen nicht voneinander abweichen. In Grenzen halten sich die Unterschiede in der politischen Führung und zentralen Verwaltung. Lediglich im quantitativ unbedeutenden Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegt der Wert der Flächenländer über dem der Stadtstaaten.

Noch enger wird der statistische Zusammenhang, wenn man die Pro-Kopf- Ausgaben mit der Einwohnerdichte (Einwohner je km2) in Beziehung setzt. Besonders in den Bereichen öffentliche Sicherheit, Hochschulen, Kultur und soziale Sicherung wird dies sichtbar (Abbildung). [12] Allerdings ist ein Vergleich von Flächenländern und Stadtstaaten nur beschränkt aussagefähig, eben weil die Flächenländer sowohl aus hoch verdichteten als auch geringer verdichteten Regionen bestehen, d.h. sich steuerstarke und steuerschwache Regionen gegenüberstehen und die (durchschnittliche) Landesfinanzkraft je Einwohner niedriger ist als die in der steuerstarken Region. Das Gleiche gilt - wegen der (weitgehenden) "Budgetidentität" - auf der Ausgabenseite. Deshalb ist es sinnvoller, die Finanzausstattung der Stadtstaaten wie auch die Höhe der Pro-Kopf-Ausgaben mit den sehr großen Städten in den Flächenstaaten zu vergleichen. [13] Ein solcher Vergleich stößt allerdings auf Schwierigkeiten, weil in den Großstädten der Flächenländer in erheblichem Maße vom Land finanzierte Aufgaben (z. B. Polizei, Hochschulen, Theater, Museen) wahrgenommen werden. Die Stadtstaaten finanzieren diese aus "Eigenem", so dass bei einem Vergleich die Kosten der Landesleistungen in den Großstädten geschätzt werden müssen.

Eine weitere stadtstaatenspezifische Eigenart ist die Unmöglichkeit eines kommunalen Finanzausgleichs, wie er in den Flächenländern praktiziert wird. Überall reichen weder die eigenen Einnahmequellen der Gemeinden noch ihre Beteiligung an den Gemeinschaftssteuern aus, um ihnen eine "kraftvolle", finanziell eigenverantwortliche Betätigung zu ermöglichen. Deshalb sind die Länder verpflichtet, den Kommunen zusätzliche Mittel zur Deckung ihres Finanzbedarfs zu gewähren. Eine besondere Rolle spielt dabei das Verhältnis von großen und kleinen Kommunen, da nicht nur deren Steuerkraft stark divergiert, sondern auch der Ausgabenbedarf sehr verschieden ist. Die Stadtstaaten erbringen Leistungen für ihr Umland, indem sie zentralörtliche Funktionen über die Landesgrenzen hinweg ausüben und hochwertige Infrastruktureinrichtungen vorhalten, ohne dass ihnen hierfür im kommunalen Finanzausgleich eine Kompensation gewährt wird. Freilich schwanken diese Zahlungen von Stadt zu Stadt, und zwar nicht nur aufgrund von Steuerkraftunterschieden, sondern auch wegen der Unterschiede in der Ausgestaltung der kommunalen Finanzausgleichssysteme sowie infolge der unterschiedlichen "Kommunalisierungsgrade". [14]

Zur Kritik an der Einwohnerwertung Bereits in früheren Entscheidungen hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Einwohnerwertung befasst und die Einwohnerzahl als gegebenen Bezugspunkt bezeichnet, um die Fähigkeit der Länder, wie sie ihre Aufgaben erfüllen, angemessen vergleichbar zu machen. Sie kennzeichnet einen lastenverursachenden Grundtatbestand jeder Gebietskörperschaft. [15] Der Länderfinanzausgleich i.e.S. stellt zwar auf die Steuer- bzw. Finanzkraft ab, doch durch den Bezug auf die Einwohnerzahl wird ein - zunächst abstrakter - Bedarfsmaßstab in das System eingeführt: Es wird bundesweit ein annähernd gleich hoher Finanzbedarf je Einwohner unterstellt, indem den finanzschwachen Ländern eine Finanzkraft je Einwohner von 95 % des Durchschnitts zuerkannt wird. Zur Ermittlung der Ansprüche werden die Finanzkraftmesszahl, d.h. die tatsächlichen Steuereinnahmen [16], und die Ausgleichsmesszahl eines Landes, d.h. die Finanzkraft, die dem Bundesdurchschnitt entspricht, gegenübergestellt. Eine Ausnahme bilden die Stadtstaaten, denen ein Mehrbedarf zuerkannt und in Einwohnerzahlen ausgedrückt wird. [17]

Eine Wertung der Einwohner wird im Länderfinanzausgleich aber auch bei der Erfassung der Gemeindesteuern vorgenommen, indem die Einwohnerzahlen nach Größenklassen und Dichte gewichtet werden. Finanzkraft und Finanzbedarf der Gemeinden werden im Länderfinanzausgleich deshalb berücksichtigt, weil hieraus - in Abhängigkeit von der Steuerkraft sowie der Größe und Bevölkerungsdichte - unterschiedliche Belastungen für die Länder resultieren. Im Ergebnis sind die Differenzen zwischen den bevölkerungsreichen und -armen bzw. dicht und weniger dicht besiedelten Ländern relativ gering (Tabelle 5).

Die Einwohnerwertung der Stadtstaaten steht auch deshalb in der Kritik, weil bei ihrer quantitativen Ermittlung ein Zirkelschluss vermutet wird. Zugrunde gelegt werden die in der Vergangenheit realisierten Ausgaben. In diesen Ausgaben schlagen sich alle Unterschiede nieder, die zwischen den Ländern infolge "objektiver" Tatbestände, aber auch aufgrund individueller politischer Entscheidungen entstanden sind. Doch reflektieren diese Ausgaben, so wird eingewendet, in erster Linie den Umfang der verfügbaren Finanzmittel. Wenn den Stadtstaaten infolge der bestehenden Einwohnerwertung um 35 % höhere Einnahmen als den Flächenländern zuerkannt werden, lässt dies entsprechend höhere Ausgaben der Stadtstaaten erwarten. Hierfür spricht allein schon die Budgetidentität, also die Tatsache, dass Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushalts weitgehend - sieht man einmal von der Verschuldung ab - deckungsgleich sind.

Dem ist entgegenzuhalten, dass sich jede empirische Bedarfsanalyse auf Vergangenheitswerte stützt. Dies gilt ebenso für den Versuch, statt Ausgaben "reale" Leistungsindikatoren wie Netzlänge, Anzahl der Schulen, erteilte Unterrichtsstunden, Rechtsentscheide in der Justiz oder auch Unfälle/Straftaten je Polizist für die Beurteilung heranzuziehen. So verschlechtern ausgabenseitige Konsolidierungsmaßnahmen stets auch die personelle Ausstattung oder die Ausstattung mit Sachmitteln, was sich sowohl in den Leistungsindikatoren wie auch in den Pro-Kopf-Ausgaben entsprechend niederschlägt. Dessen ungeachtet sind solche Indikatoren natürlich ein wichtiges Hilfsmittel, um Unterschiede in der mengenmäßigen Versorgung mit öffentlichen Gütern zu ermitteln. Solche Unterschiede können mehrere Ursachen haben, z. B. darauf zurückzuführen sein, dass von der Politik und/oder von Wahlbürgern unterschiedliche Präferenzen und Versorgungsansprüche durchgesetzt werden. Ob auch Aussagen über die Qualität der angebotenen Güter oder über die Effizienz der Leistungserstellung möglich sind, ist indes fraglich. Auch die Frage, ob die Leistungen im - regionalen - Vergleich kostengünstig angeboten werden, ist nur schwer zu beantworten. Unter anderem müsste geklärt sein, ob annähernd homogene Produktionsvoraussetzungen vorliegen.

Im jüngsten Gutachten des Ifo-Instituts wird im Rahmen des "Output- Ansatzes" untersucht, ob - bei gegebenem Qualitätsstandard - die Kosten pro Leistungseinheit, also z. B. pro Student oder je Unterrichtsstunde in den Stadtstaaten, höher liegen als in den Flächenländern. Mit dem "Input- Ansatz" sollen die Kostenunterschiede identifiziert werden, die sich entweder infolge höherer Preise für die Inputfaktoren Baupreise, Arbeitskosten u. Ä. ergeben oder daraus resultieren, dass - bei gleichem Standard - mehr Inputfaktoren eingesetzt werden müssen. Allerdings wird mit diesen Ansätzen noch nicht die Frage beantwortet, in welchem Umfang die Stadtstaaten nicht auch deshalb höhere Lasten zu tragen haben, weil sie aufgrund ihrer strukturellen Andersartigkeit zusätzliche Mengen an öffentlichen Gütern bereitstellen müssen, z. B. für die Bewältigung der Pendlerströme. Aufwendungen dieser Art werden in der Untersuchung lediglich in zwei Bereichen, nämlich der sozialen Sicherung (Zahl der Sozialhilfeempfänger) und der öffentlichen Sicherheit (Polizeieinsatz), berücksichtigt. Mittels eines Großstadtvergleichs wird den Stadtstaaten eine bestimmte Menge an öffentlichen Gütern als Mehrbedarf zugestanden, [18] allerdings nur in dem Maße, wie sich aus dem Abstand der Gruppe von Großstädten mit den geringsten "Sozialquoten" bzw. der niedrigsten Polizeidichte zum Durchschnitt der Flächenländer ableiten lässt. Dahinter steht der "Best-Practice"-Ansatz, der unterstellt, dass diese Gruppe von Vergleichsgroßstädten die jeweilige öffentliche Aufgabe am besten (effizientesten) wahrnimmt. [19] Die Höhe des anrechenbaren Mehrbedarfs hängt also in hohem Maße vom Wert der Referenzgruppe ab.

Ein Großstadtvergleich Aus empirischer Sicht stellt sich die Frage, wie die Andersartigkeit der Stadtstaaten quantifiziert werden kann. Eine auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Möglichkeit besteht darin, anhand eines Vergleichs sehr großer Städte in den Flächenländern mit dem Durchschnitt der Gemeinden in diesen Flächenländern (ohne diese Großstädte) Anhaltspunkte für ein Gefälle zu erhalten und entsprechende Rückschlüsse auf die Einwohnerwertung zu ziehen. Dabei werden diese Großstädte als "fiktive" Stadtstaaten behandelt, indem ihnen die aus Landessteuern finanzierten Leistungen - einmal in Form von Zuweisungen des Landes, insbesondere im kommunalen Finanzausgleich, zum anderen in Form von "realen" Landesleistungen (Polizei, Schulen, Hochschulen, Theater etc.) - zugeordnet werden. [20] Hierbei bestimmt sich der Gewichtungsfaktor von der Ausgabenseite her. Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Gefälle von der Einnahmenseite (Finanzkraft) her zu berechnen, d. h. die Landessteuern den jeweiligen Städten zuzuordnen. In beiden Fällen sind umfangreiche Schätzungen erforderlich.

Von den großen Städten in den Flächenländern bieten sich für einen Vergleich nur die Städte mit mehr als 500 000 Einwohnern an. [21] Gleichzeitig sollen sie als "solitäre" Zentren fungieren, weshalb die Ruhrgebietsstädte wegen ihres polyzentrischen Charakters ausgeklammert bleiben. Zudem sollten die Vergleichsstädte auch Landeshauptstädte sein. [22]

Unproblematisch ist die regionale Verteilung des Länderanteils an der Einkommensteuer; die Lohn- und Einkommensteuerstatistik [23] gibt entsprechende Auskünfte über die Zahl der Steuerpflichtigen in den Gemeinden sowie die festgesetzte Steuerzahlung. Hingegen ist eine regionale Zurechnung der Körperschaftsteuer nicht möglich, da eine Zerlegung nur zwischen den Ländern erfolgt. Als eine Möglichkeit bietet sich die Verteilung dieser Steuer entsprechend dem regionalen Gewerbesteueraufkommen an, da die Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer ähnlich ist. [24] Beim Zinsabschlag werden entsprechend der länderübergreifenden Zerlegungspraxis 80 % des Aufkommens gemäß Verteilung der Einkommensteuer und 20 % gemäß Verteilung der Körperschaftsteuer zugeordnet. Für die örtliche Zerlegung der Umsatzsteuer ist die Einwohnerzahl maßgeblich. Bei den Landesteuern dominiert nach dem Wegfall der Vermögensteuer die Kfz-Steuer; sie kann gemäß dem Kfz-Bestand (je 1 000 Einwohner) verteilt werden. Die übrigen Landessteuern werden ebenfalls entsprechend der Einwohnerzahl zugerechnet, was im Falle der Grunderwerbsteuer allerdings zu einer Verzerrung führen dürfte, denn wegen der höheren Grundstückspreise liegt das Aufkommen in den Großstädten vermutlich über dem Durchschnitt.

Im Ergebnis zeigt sich, dass die Finanzkraft der ausgewählten Großstädte beträchtlich über dem Landesdurchschnitt - ohne diese Großstädte - liegt (Tabelle 6). Für München und Düsseldorf errechnen sich Werte, die um fast 50 % höher als der Durchschnitt sind, während in Frankfurt/Main der Wert den Landesdurchschnitt um 40 % und in Stuttgart um knapp 30 % überschreitet; Hannover weist ein Plus von knapp einem Viertel auf. Besonders groß sind die Diskrepanzen bei den ertragsabhängigen Steuern, in denen sich vor allem die Ballung der Wirtschaftskraft ausdrückt; allerdings ist der Anteil an den gesamten Steuereinnahmen relativ gering. Auch bei der gewichtigen Einkommensteuer zeigt sich ein starkes Gefälle. Einzig bei der Kfz-Steuer ist das Aufkommen in den Großstädten aufgrund der geringeren Kfz-Dichte niedriger als im Landesdurchschnitt. Wegen der einwohnerabhängigen Verteilung der Grunderwerbsteuer dürften die Differenzen zwischen Großstädten und Landesdurchschnitt eher unter- als überzeichnet sein.

Auch auf der Ausgabenseite finden sich bei den wichtigsten Landesaufgaben Hinweise auf ein zum Teil markantes Gefälle (Tabelle 7). Vergleichsweise moderat ist es im schulischen Bereich. In den hier betrachteten Großstädten werden etwa 10 % mehr Wochenunterrichtsstunden erteilt als im Durchschnitt der jeweiligen Länder. Sehr viel größere Unterschiede errechnen sich für die Bereiche Hochschulen, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales oder auch Kultur. Bei den Hochschulen bietet sich die Zahl der Studenten je 1 000 Einwohner als Verteilungsmaßstab für die Landesleistungen an. Dabei werden zwischen den Vergleichsstädten erhebliche Diskrepanzen sichtbar: In Bayern und Niedersachsen sind die Hochschulstandorte noch viel stärker als anderswo auf die Landeshauptstädte konzentriert. Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dient als Maßstab die Zahl der Beschäftigten im Polizeidienst je 1 000 Einwohner ("Polizeidichte"), wobei der Einsatzort der Polizisten zugrunde gelegt wird. Auch dieser Indikator kann nur einen groben Verteilungsschlüssel darstellen, denn in den Zahlen schlagen sich auch punktuell verteilte Polizeifunktionen wie Polizeischulen und die Landespolizeiverwaltung nieder.

Im Bereich Soziales wird auf die Sozialhilfeempfänger je 1 000 Einwohner (Sozialhilfequote) zurückgegriffen. Hier zeigt sich ebenfalls ein enormes Gefälle zwischen Großstädten und Landesdurchschnitt. Sozialhilfe ist eine typische Last der städtischen Agglomerationsräume, die durch eine doppelte Wanderungsbewegung mit verursacht wird: Einkommensstärkere Schichten wandern ins Umland, während die Großstädte eine Zuwanderung von Menschen mit Sozialhilfeansprüchen erfahren; ein gewichtiger Teil der kostenträchtigen Integrationsleistungen wird also von den Großstädten im Rahmen der Sozialhilfe erbracht. [25] Dabei ist in den Stadtstaaten die Sozialhilfedichte - Sozialhilfeempfänger je 1 000 Einwohner - besonders hoch, mehr als doppelt so hoch wie etwa in München oder Stuttgart. Freilich ist die Gewährung von Sozialhilfe überwiegend eine kommunale Aufgabe, der Länderanteil vergleichsweise bescheiden. Doch beteiligen sich die Länder über den kommunalen Finanzausgleich an den Sozialhilfelasten, so dass die Sozialhilfequote zugleich als ein Maßstab für die aus Landessteuern finanzierten Zuweisungen an die Gemeinden angesehen werden kann.

Das Stadt-Land-Gefälle wird relativ am stärksten im kulturellen Bereich sichtbar, wenn man die Zuweisungen des Landes für die Theater (DM je Einwohner) zugrunde legt. Vor allem hier schlagen sich die zentralörtlichen Funktionen nieder, die sehr große Städte für ihr Umland wahrnehmen. Auf Landesebene werden Nutzungskonflikte in solchen Funktionen teilweise dadurch entschärft, dass sich das Land als Finanzier oder auch Kofinanzier - durch Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich - betätigt. Nur in seltenen Fällen werden solche Kultureinrichtungen von den Kommunen selbst finanziert; eine derartige Ausnahme bildet das extrem steuerstarke Frankfurt/Main.

Auch im Bereich der politischen Führung und zentralen Verwaltung zeigt sich ein erhebliches Gefälle. In diesen Städten befindet sich der Dienstsitz der politischen Führung ebenso wie der Sitz der Ministerien und auch mancher oberster Landesbehörde. Besonders hoch ist der Ressourceneinsatz in Düsseldorf, wo offensichtlich mehr Landesbehörden als anderswo angesiedelt sind. Umgekehrt weist Frankfurt als einzige der hier untersuchten Großstädte ohne Funktion als Landeshauptstadt in diesem Bereich einen sehr niedrigen Besatz auf.

Die Ausgaben in den Aufgabenbereichen politische Führung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Hochschulen, Kultur und Soziales repräsentieren etwa 40 % aller Ausgaben [26] der Flächenländer, während knapp ein Fünftel der Ausgaben von den Ländern im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs getätigt und im Funktionsbereich "Allgemeine Finanzwirtschaft" verbucht werden. Im Durchschnitt sind die Zahlungen des Landes an die Vergleichsgroßstädte kleiner als an die übrigen Gemeinden, weil im kommunalen Finanzausgleich dem - primär einwohnerabhängigen - Finanzbedarf die Steuerkraft gegenübergestellt wird, die in den hier betrachteten Vergleichsgroßstädten aber besonders hoch ist. Für die Verteilung der übrigen Ausgaben werden einheitliche Pro-Kopf-Beträge unterstellt.

Multipliziert man nun die durchschnittlichen Werte der Stadt-Land- Relationen in den einzelnen Aufgabenbereichen mit dem Gewicht dieser Aufgabenbereiche, so erhält man einen Hinweis darauf, ob die Einwohnergewichtung im Finanzausgleich gerechtfertigt ist oder nicht (Tabelle 8). Das Ergebnis ist eindeutig: Der Gewichtungsfaktor liegt bei annähernd 1,8 und ist damit weit höher als der Faktor, der im Status quo den Stadtstaaten (1,35) zugebilligt wird. Eine gewichtige Determinante sind dabei die Hochschulausgaben und die Ausgaben für die politische Führung und zentrale Verwaltung. Hierbei handelt es sich - neben den Kulturausgaben - in besonderer Weise um Landesleistungen, die der "Versorgung in der Fläche" dienen und Nutzen-Spillovers zum Ausdruck bringen.

Fazit In ihrem Entwurf zu einem Maßstäbegesetz hält die Bundesregierung an der besonderen Einwohnerwertung der Stadtstaaten zum Ausgleich deren struktureller Andersartigkeit fest. Dabei handelt es sich nicht um "Sonderlasten" - die über Bundesergänzungszuweisungen auszugleichen wären - , sondern um spezifische Folgen der Stadtstaatlichkeit im föderalen Bundesstaat. Im Vergleich zu den Flächenländern wird die Finanzkraft der Stadtstaaten im Finanzausgleich "überzeichnet", denn in den Stadtstaaten stehen nicht - wie in den Flächenländern - hoch verdichtete Räume mit hoher Wirtschafts- und Steuerkraft sowie hohem Finanzbedarf (je Einwohner) weniger verdichtete Räume mit niedriger Wirtschafts- und Steuerkraft sowie geringerem Finanzbedarf (je Einwohner) gegenüber. Die Stadtstaaten generieren aufgrund ihrer Agglomerationsvorteile im Vergleich nicht nur höhere Steuereinnahmen pro Kopf der Bevölkerung. Auch müssen sie höhere Pro-Kopf-Ausgaben tragen. Diese höheren Lasten lassen sich auf verschiedene Einflussgrößen zurückführen:

- Agglomerationsbedingte Lasten: Hierunter fallen Kostennachteile (z. B. aufgrund höherer Baupreise) ebenso wie die Tatsache, dass die Stadtstaaten aufgrund großstadttypischer Bedarfe (z. B. höhere Polizeidichte, höherer Lehrereinsatz pro Schüler, höhere Sozialhilfequote) mehr Inputfaktoren einsetzen müssen. Soweit es sich um kommunale Aufgaben handelt, werden diese höheren Lasten in den Flächenländern durch Leistungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (teilweise) kompensiert.

- Pendlerproblematik: Die Zerlegung des Länderanteils an der Lohnsteuer belastet die Stadtstaaten erheblich, denn die Lohnsteuer wird nach dem Wohnsitzprinzip verteilt. Da der Finanzbedarf (= Finanzkraft) im Länderfinanzausgleich an der Einwohnerzahl gemessen wird, können die Stadtstaaten keine höheren Ansprüche reklamieren, obwohl sie pendlerbedingte Infrastrukturkosten zu tragen haben. Mit der Einwohnerwertung werden diese Lasten ausgeglichen. Wollte man die Zerlegungsvorschriften zugunsten der Stadtstaaten ändern, bedarf es keiner oder einer geringeren Einwohnergewichtung.

- Zentralörtliche Leistungen: Aufgrund ihres Standortes und der damit verbundenen Skalenerträge bieten Stadtstaaten wie auch die anderen Großstädte besonders in den Bereichen Bildung und Kultur mehr öffentliche Güter an.

Die empirischen Hinweise rechtfertigen die bestehende Einwohnerwertung der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich in vollem Umfang. Orientiert man sich an der Finanzkraft, so errechnet sich für die Landessteuern anhand der Methode des indirekten Großstadtvergleichs - es wird das Gefälle "repräsentativer" Vergleichsstädte zum Landesdurchschnitt ermittelt - ein Wert von etwa 140 %. Versucht man, das Gefälle auf der Ausgabenseite zu ermitteln, so ergibt sich mit fast 180 % ein sehr viel höherer Wert als im Status quo. Vor diesem Hintergrund sind die bestehenden Regelungen als Untergrenze zu interpretieren. Auch bei restriktiver gesetzten Bedingungen - wenn etwa im Bereich der politischen Führung und zentralen Verwaltung oder auch der Hochschulen eine stärkere Wirkung in die Fläche unterstellt und der Gewichtungsfaktor entsprechend reduziert wird - hätte die bestehende Einwohnerwertung Bestand. Dies gilt selbst dann, wenn in den einzelnen Bereichen die für die Stadtstaaten jeweils ungünstigste Relation als Gewichtungsfaktor zugrunde gelegt wird; hier errechnet sich ein Wert von 140 %. Der Unterschied im Gefälle auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ist darauf zurückzuführen, dass bei den Einnahmen allein auf die Verteilung der Steuern abgestellt wird und die übrigen Mittel zur Finanzierung der Landesausgaben (z. B. Zuweisungen des Bundes, Gebühren, Kreditaufnahme) unberücksichtigt bleiben.

Die hier vorgestellten Ergebnisse weichen erheblich von der aktuellen Studie des Ifo-Instituts ab; dort wird - je nach Ansatz - den Stadtstaaten lediglich eine Einwohnerwertung von 110 bis 120 zugestanden. Die Differenz erklärt sich vor allem daraus, dass Ifo nur agglomerationsbedingte Lasten untersucht hat, während die pendlerbedingten Belastungen - Verlust an Lohnsteuer, Vorhalten von Verkehrsinfrastruktur u. Ä. - ebenso wie die zentralörtlichen Leistungen außer Ansatz bleiben: Es wurden Prämissen gesetzt, die nur einen Teil der strukturellen Besonderheiten der Stadtstaaten, die aus den geltenden Finanzausgleichsgesetzen resultieren, abdecken. Zudem ist das Ifo-Institut insbesondere bei der Berücksichtigung der Sozialhilfe äußerst restriktiv verfahren. Die sehr hohen Sozialhilfelasten der Stadtstaaten sind nicht durch eine "leichtfertige" Mittelvergabe geprägt, vielmehr sind spezifische sozio-ökonomische Bedingungen hierfür verantwortlich. Eine höhere Einwohnerwertung im Länderfinanzausgleich bei den Gemeindesteuern würde die Stadtstaaten relativ zu den anderen Großstädten kaum besser stellen, d. h. diesen strukturellen Nachteil nicht beseitigen, da dann alle Großstädte, so auch München mit einer sehr niedrigen Sozialhilfequote, ebenfalls begünstigt würden.

Gleichwohl sollte schon aus systematischen Gründen die Einwohnerwertung bei den Gemeindesteuern zugunsten der großen Städte verändert werden. Bisher wird die kommunale Steuerkraft im Länderfinanzausgleich nur zur Hälfte berücksichtigt. Begründet wird die Kürzung damit, dass der höhere Finanzbedarf der großen und steuerstärkeren Kommunen durch die bestehende Einwohnerwertung nicht hinreichend zum Ausdruck kommt. Doch ist eine Korrektur dieser Unzulänglichkeit auf der Einnahmenseite ein untaugliches Instrument, zumal die Kürzung - wie auch das Bundesverfassungsgericht urteilte - frei gegriffen erscheint. Deshalb sollte die volle Einbeziehung der Gemeindesteuern einhergehen mit einer stärkeren Gewichtung der großen Städte bei der gemeindlichen Einwohnerzahl im Länderfinanzausgleich.

[1] Nach Art. 107 Abs. 2 GG kann der Bund nur leistungsschwachen Ländern Ergänzungszuweisungen zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs gewähren.

[2] Ein solches Vorgehen wird im jüngsten Gutachten des Ifo-Instituts zur Diskussion gestellt. Vgl. Ch. Baretti, B. Huber, K. Lichtblau, R. Parsche: Die Einwohnergewichtung auf Länderebene im Länderfinanzausgleich. Gutachten im Auftrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen. München 2001.

[3] Vgl. Entwurf eines Gesetzes über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen. Veröffentlicht am 29.1.2001.

[4] Zur Systematisierung vgl. auch J. Kähler: Agglomeration und Staatsausgaben. In: Finanzarchiv (1982), S. 445 ff.; H. Seitz: Der Einfluss der Bevölkerungsdichte auf die Kosten der öffentlichen Leistungserstellung. Gutachten im Auftrag der Finanzministerien der Länder Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg. Frankfurt/Oder 2000.

[5] In Abgrenzung der vierteljährlichen Kassenstatistik.

[6] Der Bundesanteil an der Lohnsteuer beträgt 42,5 %.

[7] Für Zwecke der Lohnsteuerzerlegung wird alle drei Jahre anhand der Lohnsteuerkarten die Lohnsteuer ermittelt, die nicht vom Wohnsitzland vereinnahmt wurde. Die daraus errechneten Zerlegungsanteile werden über einen Zeitraum von drei Jahren der Verteilung zugrunde gelegt.

[8] "Netto", d. h. nach Abzug der Auspendler.

[9] Hierbei handelt es sich zumeist um Großunternehmen mit vielen Filialbetrieben, die eine zentrale Lohnabrechnung an ihrem Hauptsitz durchführen, d. h. das dortige Finanzamt vereinnahmt die Lohnsteuer aller in dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

[10] 70 % werden entsprechend der regionalen Verteilung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, 20 % gemäß der Verteilung der Körperschaftsteuer und 10 % anhand der Verteilung der veranlagten Einkommensteuer zerlegt.

[11] Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.

[12] Dabei wurden die Pro-Kopf-Ausgaben der laufenden Rechnung der Jahre 1995 bis 1997 zugrunde gelegt. Beschränkt man sich auf die Ausgaben der laufenden Rechnung, so werden die Zufälligkeiten der periodisch z. T. stark schwankenden Investitionsausgaben ausgeschaltet.

[13] An diesem Punkt setzt die Kritik an der Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) an (Th. Büttner, R. Schwager, B. Stegarescu: Einwohnergewichtung, Siedlungsdichte und Mehrbedarf. Mannheim 2000). In dieser Untersuchung wird die Höhe der Pro-Kopf-Landesausgaben in Abhängigkeit von der Siedlungsdichte der Flächenländer betrachtet. Bezugspunkt ist der Durchschnitt der Flächenländer, Ballungsräume und weniger verdichtete Gebiete werden also zusammengefasst. Dies heißt aber, dass sich die ballungsbedingten Spezifika verwischen. Solche Spezifika schlagen sich wiederum u. a. in den Zahlungen des kommunalen Finanzausgleichs nieder. Diese werden in der Untersuchung indes gar nicht berücksichtigt, denn der Aufgabenbereich, in dem diese Ausgaben getätigt werden ("Allgemeine Finanzwirtschaft"), wird nicht in die Untersuchung einbezogen. Schon deshalb ist es nicht gerechtfertigt, die strukturelle Andersartigkeit der Stadtstaaten bzw. die Anerkennung im Länderfinanzausgleich in Abrede zu stellen.

[14] Die Aufgabenverteilung zwischen Land und Gemeinden ist in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich geregelt, was sich auch in der Finanzmittelverteilung niederschlägt; die Pro-Kopf-Ausgaben der Kommunen streuen von Land zu Land beträchtlich. Schon vor diesem Hintergrund ist die hypothetische (und auf einem einheitlichen Wert basierende) Trennung von Landes- und Gemeindeebene für die Stadtstaaten in dem jüngsten Ifo- Gutachten problematisch.

[15] Vgl. auch J. W. Hidien: Handbuch Länderfinanzausgleich. Baden-Baden 1999, S. 167.

[16] Einschließlich der hälftigen (und mit einem einheitlichen Hebesatz gewichteten) Gemeindesteuern.

[17] Dabei wird der bundesdurchschnittliche Pro-Kopf-Wert für die berücksichtigungsfähigen Steuereinnahmen der Länder mit der "einfachen" Einwohnerzahl der Flächenländer, doch mit der gewichteten Einwohnerzahl der Stadtstaaten multipliziert.

[18] Dabei erhebt sich freilich die Frage, warum an dieser Stelle des Ifo- Gutachtens auf den Großstadtvergleich zurückgegriffen wird, nachdem dieser Ansatz vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils vom November 1999 von den Autoren zuvor als unzulässig interpretiert wurde. Tatsächlich lässt sich die vermutete Unzulässigkeit aus dem Urteil nicht herleiten - im Gegenteil: Das Gericht fordert dazu auf, die spezifische Problematik der Stadtstaaten (wie auch der dünn besiedelten Länder) zu untersuchen, wobei über die Methode nichts ausgeführt wird.

[19] Am Beispiel der Sozialhilfeempfänger (je 1 000 Einwohner): Best- Practice-Vergleichsstädte 40, Bundesdurchschnitt 30, Berlin 78, d. h. (40- 30)/78 =~ 13 % Mehrbedarf.

[20] Vgl. M. Hummel, W. Leibfritz: Die Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich. Ifo-Studien zur Finanzpolitik, Bd. 45, München 1987.

[21] Nach dieser Methode ist das Ifo-Institut 1986/87 vorgegangen. In den Vergleich werden nur westdeutsche Großstädte einbezogen; Leipzig als größte Stadt in Ostdeutschland zählt weniger als 500 000 Einwohner, wäre aber auch wegen der vereinigungsbedingten Besonderheiten als Vergleichsmaßstab ungeeignet.

[22] Eine Ausnahme von den in den Vergleich einbezogenen Städten bildet Frankfurt/Main, das wegen seiner wirtschaftlichen Bedeutung in den Vergleich aufgenommen wird. Wegen der geringen Einwohnerzahl bietet sich Wiesbaden als Vergleichsmaßstab nicht an.

[23] Die Daten werden allerdings erst mit großer Verzögerung publiziert; der aktuelle Stand ist derzeit das Jahr 1995.

[24] Dies gilt erst recht, seitdem die Gewerbesteuer ausschließlich als Ertragsteuer konzipiert ist.

[25] Vgl. auch W. Renzsch: Einwohnerwertung der Stadtstaaten - Berücksichtigung von Integrationsleistungen. Gutachten im Auftrage der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Magdeburg 2001.

[26] Zugrunde gelegt werden die Nettoausgaben, also jene Ausgaben, die von den Ländern - nach Abzug der Zahlungen von anderen Ebenen - getragen werden.

                                                                             
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Tabelle 1
                                                                       
Auswirkungen der Stadtstaatenwertung im Finanzausgleich i.e.S. 1999             
Mill. DM                                                                        
------------------------------------------------------------------------------- 
                                                                                
                                             Ohne                               
                            Status quo     Stadtstaa-    Differenz              
                                          tenprivileg                           
                                                                                
Nordrhein-Westfalen           -2 566        -1 269        +1 297                
Bayern                        -3 173        -2 190          +983                
Baden-Württemberg             -3 413        -2 451          +962                
Niedersachsen                 +1 037        +1 692          +655                
Hessen                        -4 733        -3 917          +816                
Rheinland-Pfalz                 +379          +522          +143                
Schleswig-Holstein              +173          +272           +99                
Saarland                        +295          +391           +96                
Hamburg                         -671        -2 320        -1 649                
Bremen                          +620            +6          -614                
Berlin                        +5 316        +1 272        -4 044                
Sachsen                       +2 149        +2 551          +402                
Sachsen-Anhalt                +1 299        +1 539          +240                
Thüringen                     +1 218        +1 439          +221                
Brandenburg                   +1 148        +1 381          +233                
Mecklenburg-Vorpommern          +921        +1 083          +162                
                                                                                
Umverteilungsvolumen         ±14 555       ±12 148        ±6 308                
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
Quelle: Berechnungen des DIW.                                                   
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------------------------------------------------------------------------------- 
Tabelle 2
                                                                       
Ausgaben und Einnahmen der Flächenländer (1) und Stadtstaaten nach Arten 1999   
------------------------------------------------------------------------------- 
                                                                                
                                      Flächenländer             Stadtstaaten    
                                                                                
                              Früheres     Neue       Alle    Stadt-  in % der  
                            Bundesgebiet Länder Flächenländer staaten Flächenl. 
                                                                                
                                                    DM je Einwohner             
                                                                                
Bereinigte Ausgaben             7 672      8 684     7 909    11 676     147,6  
 Personalausgaben               3 124      2 974     3 097     3 933     127,0  
 Laufender Sachaufwand          1 083      1 256     1 115     2 539     227,7  
 Zinsausgaben                     541        519       537     1 165     217,1  
 Laufende Zuweisungen (2)         886      1 057       968     1 603     165,6  
 Soziale Leistungen               851        643       811       997     122,9  
 Sachinvestitionen                725      1 157       805       443      55,1  
 Zuweisungen für Investitionen    260        857       370       593     160,0  
 Darlehen, Beteiligungen           89        119        95       307     324,3  
 Sonstige Ausgaben                113        102       111        97      86,8  
                                                                                
Bereinigte Einnahmen            7 638      8 205     7 775    10 945     140,8  
 Steuern u. Ä.                  5 518      4 086     5 254     6 020     114,6  
 Einnahmen aus wirtsch. Tätigkeit 298        232       286       283      99,1  
 Zuweisungen vom Bund             456      2 332       802     1 847     230,3  
 Länderfinanzausgleich             -         445       111     1 040        x   
 Gebühren                         566        375       531       358      67,5  
 Veräußerung von Vermögen         216        201       214       118      55,1  
 Sonstige Einnahmen               583        533       578     1 278     221,1  
                                                                                
Finanzierungssaldo                -34       -479      -135      -731        x   
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
(1) Länder und Gemeinden.                                                       
(2) Einschließlich Zahlungen im Länderfinanzausgleich.                          
Quellen: Statistisches Bundesamt (Vierteljährliche Kassenstatistik);            
Berechnungen des DIW.                                                           
=============================================================================== 
                                                                                
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
Tabelle 3
                                                                       
Steuerzerlegungsbeträge 1999                                                    
------------------------------------------------------------------------------- 
                                                                                
                               Lohnsteuer      Zinsabschlag  Körperschaftsteuer 
                                                                                
                         Insgesamt Landesant.(1) Ins. Landesa.(2) Ins. Landesa. 
                                                                           (3)  
                                                  Mill DM                       
                                                                                
Bayern                         81       35      181       80     -201     -100  
Baden-Württemberg          -1 624     -690      411      181      457      229  
Hessen                     -2 205     -937   -3 283   -1 445    1 033      516  
Rheinland-Pfalz             2 412    1 025      244      107      368      184  
Saarland                       71       30       19        9       94       47  
Nordrhein-Westfalen        -3 074   -1 306      761      335   -3 173   -1 586  
Niedersachsen               2 823    1 200      427      188       63       31  
Schleswig-Holstein          2 002      851      198       87      167       84  
Hamburg                    -4 324   -2 487       60       34     -426     -213  
Bremen                       -680     -391       -2       -1       11        5  
Berlin                        193      111      129       73        0        0  
Brandenburg                 1 095      630      159       70      171       85  
Mecklenburg-Vorpommern        562      323      112       49      137       68  
Sachsen                     1 179      678      267      117      350      175  
Sachsen-Anhalt                739      425      168       74      170       85  
Thüringen                     750      431      148       65      340      170  
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
(1) 42,5 % plus 15 % kommunaler Anteil bei den Stadtstaaten.                    
(2) 44 % plus 12 % kommunaler Anteil bei den Stadtstaaten.                      
(3) 50 %.                                                                       
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.                         
=============================================================================== 
                                                                                
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
Tabelle 4
                                                                       
Bereinigte Ausgaben der Stadtstaaten und Flächenländer 1997                     
------------------------------------------------------------------------------- 
                                                                                
                                                                                
                                     Flächen- Früheres           Stadt-         
                                     länder   Bundes-     Neue  staaten         
                                       zu-    gebiet     Länder    zu-          
                                     sammen                      sammen         
                                                                                
                                                                                
                                                 Mill. DM                       
                                                                                
Politische Führung und zentrale                                                 
Verwaltung                            48 975   37 541   11 434   4 441          
  darunter Laufende Rechnung          45 317   35 270   10 047   4 156          
Öffentliche Sicherheit und Ordnung    28 696   22 514    6 191   4 237          
  darunter Laufende Rechnung          26 006   20 576    5 439   4 093          
Rechtsschutz                          15 621   13 021    2 603   1 880          
  darunter Laufende Rechnung          14 908   12 529    2 383   1 797          
Schulen und vorschulische Bildung (1) 98 651   77 456   21 197   7 528          
  darunter Laufende Rechnung          89 685   70 364   19 324   6 811          
Hochschulen                           44 235   36 466    7 769   6 683          
  darunter Laufende Rechnung          38 786   32 479    6 307   6 080          
Kulturelle Angelegenheiten (1)        12 774    9 106    3 677   1 722          
  darunter Laufende Rechnung          10 565    7 716    2 857   1 551          
Soziale Sicherung                     90 225   73 200   17 040  16 041          
  darunter Laufende Rechnung          86 029   70 703   15 341  15 650          
Gesundheit, Sport und Erholung        67 377   51 282   16 117   7 772          
  darunter Laufende Rechnung          55 563   43 584   11 980   6 468          
Wohnungswesen, Raumordnung,                                                     
kommunale Gemeinschaftsdienste        54 116   41 166   12 950   5 174          
  darunter Laufende Rechnung          31 625   26 111    5 515   3 826          
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten  9 021    5 730    3 291     135          
  darunter Laufende Rechnung           6 031    4 292    1 739     127          
Energie- und Wasserwirtschaft,                                                  
Gewerbe, Dienstleistungen             22 436   10 819   11 617   1 614          
  darunter Laufende Rechnung           5 653    4 417    1 236     322          
Verkehr und Nachrichtenwesen          36 964   27 765    9 199   3 760          
  darunter Laufende Rechnung          19 327   14 466    4 862   1 481          
Wirtschaftsunternehmen insgesamt      10 904    8 131    2 773     996          
  darunter Laufende Rechnung           6 934    5 131    1 803     782          
Allgemeines Grund- und Kapitalver-                                              
vermögen, Sondervermögen              11 141    8 284    2 857   1 091          
  darunter Laufende Rechnung           3 722    2 668    1 054     931          
                                                                                
Insgesamt                            653 752  517 186  142 914  76 131          
  darunter Laufende Rechnung         539 099  442 504  102 924  66 496          
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
                                                                                
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
                                                                                
                                                                        Stadt-  
                                     Flächen- Früheres         Stadt-  staaten  
                                     länder    Bundes-  Neue   staaten   in %   
                                       zu-     gebiet  Länder    zu-      der   
                                     sammen                    sammen  Flächen- 
                                                                        länder  
                                                                                
                                              DM je Einwohner                   
                                                                                
Politische Führung und zentrale                                                 
Verwaltung                             642      553      810      762      119  
  darunter Laufende Rechnung           594      519      712      713      120  
Öffentliche Sicherheit und Ordnung     376      331      439      727      193  
  darunter Laufende Rechnung           341      303      385      702      206  
Rechtsschutz                           205      192      184      322      157  
  darunter Laufende Rechnung           196      184      169      308      158  
Schulen und vorschulische Bildung(1) 1 294    1 140    1 502    1 291      100  
  darunter Laufende Rechnung         1 176    1 036    1 369    1 168       99  
Hochschulen                            580      537      550    1 146      198  
  darunter Laufende Rechnung           509      478      447    1 043      205  
Kulturelle Angelegenheiten (1)         168      134      261      295      176  
  darunter Laufende Rechnung           139      114      202      266      192  
Soziale Sicherung                    1 184    1 077    1 207    2 752      232  
  darunter Laufende Rechnung         1 129    1 041    1 087    2 685      238  
Gesundheit, Sport und Erholung         884      755    1 142    1 333      151  
  darunter Laufende Rechnung           729      641      849    1 110      152  
Wohnungswesen, Raumordnung,                                                     
kommunale Gemeinschaftsdienste         710      606      917      888      125  
  darunter Laufende Rechnung           415      384      391      656      158  
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten  118       84      233       23       20  
  darunter Laufende Rechnung            79       63      123       22       28  
Energie- und Wasserwirtschaft,                                                  
Gewerbe, Dienstleistungen              294      159      823      277       94  
  darunter Laufende Rechnung            74       65       88       55       74  
Verkehr und Nachrichtenwesen           485      409      652      645      133  
  darunter Laufende Rechnung           254      213      344      254      100  
Wirtschaftsunternehmen insgesamt       143      120      196      171      119  
  darunter Laufende Rechnung            91       76      128      134      147  
Allgemeines Grund- und Kapitalver-                                              
vermögen, Sondervermögen               146      122      202      187      128  
  darunter Laufende Rechnung            49       39       75      160      327  
                                                                                
Insgesamt                            8 576    7 612   10 125   13 060      152  
  darunter Laufende Rechnung         7 072    6 513    7 292   11 407      161  
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
(1) Einschließlich Verwaltung.                                                  
Quellen: Statistisches Bundesamt (Rechnungsergebnisse des öffentlichen          
Gesamthaushalts); Berechnungen des DIW.                                         
=============================================================================== 
                                                                                
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
Tabelle 5
                                                                       
Einwohnerwertung im Länderfinanzausgleich 1997                                  
------------------------------------------------------------------------------- 
                                                                                
                                    Gewichtete   Gewicht Einwohnerwert. Gewicht 
                  Wohnbevölkerung Einwohner für die in % für Ländersteuern in % 
                                 Gemeindesteuern                                
                                                                                
                          (1)          (2)      (2) : (1)    (3)     (3) : (1)  
                                                                                
Bayern                 12 056 653   13 033 242    108,1   12 056 653    100,0   
Baden-Württemberg      10 392 612   11 265 592    108,4   10 392 612    100,0   
Hessen                  6 031 263    6 610 264    109,6    6 031 263    100,0   
Rheinland-Pfalz         4 009 753    4 362 611    108,8    4 009 753    100,0   
Saarland                1 082 710    1 185 567    109,5    1 082 710    100,0   
Nordrhein-Westfalen    17 962 159   20 566 672    114,5   17 962 159    100,0   
Niedersachsen           7 832 253    8 591 982    109,7    7 832 253    100,0   
Schleswig-Holstein      2 749 571    2 939 293    106,9    2 749 571    100,0   
Hamburg                 1 706 762    2 205 137    129,2    2 304 129    135,0   
Bremen                    676 164      812 073    120,1      912 821    135,0   
Berlin                  3 446 588    4 608 088    133,7    4 652 894    135,0   
Brandenburg             2 561 728    2 710 309    105,8    2 561 728    100,0   
Mecklenburg-Vorpommern  1 815 786    1 931 997    106,4    1 815 786    100,0   
Sachsen                 4 537 644    4 909 731    108,2    4 537 644    100,0   
Sachsen-Anhalt          2 714 694    2 910 130    107,2    2 714 694    100,0   
Thüringen               2 484 859    2 638 920    106,2    2 484 859    100,0   
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.                         
=============================================================================== 
                                                                                
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
Tabelle 6
                                                                       
Verteilung der Steuern der Länder (1) auf ausgewählte Großstädte 1999           
DM je Einwohner                                                                 
------------------------------------------------------------------------------- 
                                                                                
                                                  Relation                      
       Stadt                  Land (1)             Stadt/                       
                                                    Land                        
                                                                                
                      Einkommensteuern                                          
                                                                                
München      3 104    Bayern                1 744   1,8                         
Stuttgart    2 583    Baden-Württemberg     1 900   1,4                         
Düsseldorf   2 876    Nordrhein-Westfalen   1 786   1,6                         
Hannover     1 648    Niedersachsen         1 340   1,2                         
Frankfurt    2 655    Hessen                2 250   1,2                         
Insgesamt    2 684    Insgesamt             1 784   1,5                         
                                                                                
                       Körperschaftsteuer (2)                                   
                                                                                
München        620    Bayern                  279   2,2                         
Stuttgart      657    Baden-Württemberg       332   2,0                         
Düsseldorf     910    Nordrhein-Westfalen     338   2,7                         
Hannover       663    Niedersachsen           286   2,3                         
Frankfurt    1 452    Hessen                  366   4,0                         
Insgesamt      833    Insgesamt               320   2,6                         
                                                                                
                        Gewerbesteuerumlage                                     
                                                                                
München        250    Bayern                  113   2,2                         
Stuttgart      262    Baden-Württemberg       132   2,0                         
Düsseldorf     288    Nordrhein-Westfalen     107   2,7                         
Hannover       213    Niedersachsen            92   2,3                         
Frankfurt      449    Hessen                  113   4,0                         
Insgesamt      289    Insgesamt               112   2,6                         
                                                                                
                          Zinsabschlagsteuer                                    
                                                                                
München        138    Bayern                   74   1,9                         
Stuttgart      105    Baden-Württemberg        71   1,5                         
Düsseldorf     117    Nordrhein-Westfalen      64   1,8                         
Hannover        79    Niedersachsen            55   1,4                         
Frankfurt      122    Hessen                   70   1,7                         
Insgesamt      118    Insgesamt                67   1,8                         
                                                                                
                             Kfz-Steuer                                         
                                                                                
München        182    Bayern                  186   1,0                         
Stuttgart      157    Baden-Württemberg       185   0,8                         
Düsseldorf     160    Nordrhein-Westfalen     167   1,0                         
Hannover       132    Niedersachsen           184   0,7                         
Frankfurt      142    Hessen                  175   0,8                         
Insgesamt      160    Insgesamt               178   0,9                         
                                                                                
                             Sonstige Steuern                                   
                                                                                
München      1 536    Bayern                1 536   1,0                         
Stuttgart    1 484    Baden-Württemberg     1 484   1,0                         
Düsseldorf   1 481    Nordrhein-Westfalen   1 481   1,0                         
Hannover     1 530    Niedersachsen         1 530   1,0                         
Frankfurt    1 460    Hessen                1 460   1,0                         
Insgesamt    1 500    Insgesamt             1 499   1,0                         
                                                                                
   Steuern insgesamt                                                            
                                                                                
München      5 831    Bayern                3 932   1,5                         
Stuttgart    5 248    Baden-Württemberg     4 103   1,3                         
Düsseldorf   5 831    Nordrhein-Westfalen   3 943   1,5                         
Hannover     4 265    Niedersachsen         3 485   1,2                         
Frankfurt    6 281    Hessen                4 435   1,4                         
Insgesamt    5 587    Insgesamt             3 958   1,4                         
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
(1) Anteilige Gemeinschaftssteuern und Landessteuern.                           
(2) Nach Zerlegung und Erstattungen des Bundesamtes für Finanzen.               
Quellen: Statistisches Bundesamt; Statistische Landesämter;                     
Berechnungen des DIW.                                                           
=============================================================================== 
                                                                                
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
Tabelle 7
                                                                       
Indikatoren für die Verteilung von Landesausgaben                               
auf ausgewählte Großstädte                                                      
------------------------------------------------------------------------------- 
                                                                                
                                                   Relation                     
       Stadt                       Land (1)          Stadt/                     
                                                     Land                       
                                                                                
          Politische Führung und zentrale Verwaltung:                           
                Beschäftigte je 1000 Einwohner 1999                             
                                                                                
München       11,9     Bayern                 2,2    5,4                        
Stuttgart     12,2     Baden-Württemberg      2,5    4,9                        
Düsseldorf    20,4     Nordrhein-Westfalen    2,1    9,7                        
Hannover      14,8     Niedersachsen          2,2    6,7                        
Frankfurt      2,3     Hessen                 2,6    0,9                        
                                                                                
                              Polizei:                                          
                   Polizisten je 1000 Einwohner 1999                            
                                                                                
München        7,0     Bayern                 2,7    2,6                        
Stuttgart      9,1     Baden-Württemberg      2,7    3,4                        
Düsseldorf     7,3     Nordrhein-Westfalen    2,6    2,8                        
Hannover       8,5     Niedersachsen          2,5    3,5                        
Frankfurt      6,0     Hessen                 2,5    2,4                        
                                                                                
                          Schulen:                                              
         Erteilte Unterrichtsstunden je Woche und Schüler                       
                an allgemein bildenden Schulen 1999                             
                                                                                
München       1,50     Bayern                1,39    1,1                        
Stuttgart     1,45     Baden-Württemberg     1,32    1,1                        
Düsseldorf    1,37     Nordrhein-Westfalen   1,34    1,0                        
Hannover      1,58     Niedersachsen         1,40    1,1                        
Frankfurt     1,58     Hessen                1,39    1,1                        
                                                                                
                        Hochschulen:                                            
                Studenten je 1 000 Einwohner 1999                               
                                                                                
München       79,5     Bayern                11,2    7,1                        
Stuttgart     47,3     Baden-Württemberg     15,4    3,1                        
Düsseldorf    59,0     Nordrhein-Westfalen   26,8    2,2                        
Hannover      80,5     Niedersachsen         14,2    5,7                        
Frankfurt     58,1     Hessen                24,7    2,4                        
                                                                                
                            Soziales:                                           
    Sozialhilfeempfänger je 1 000 Einwohner (2) 1998                            
                                                                                
München       35       Bayern                  18    1,9                        
Stuttgart     42       Baden-Württemberg       22    1,9                        
Düsseldorf    50       Nordrhein-Westfalen     38    1,3                        
Hannover      75       Niedersachsen           40    1,9                        
Frankfurt     60       Hessen                  18    3,3                        
                                                                                
                Kultur: Zuweisungen für Theater,                                
                    DM je Einwohner 1997/98                                     
                                                                                
München      137       Bayern                  19    7,2                        
Stuttgart    104       Baden-Württemberg       20    5,2                        
Düsseldorf    37       Nordrhein-Westfalen      4    9,3                        
Hannover     183       Niedersachsen           22    8,3                        
Frankfurt (3) -        Hessen                   -     x                         
                                                                                
------------------------------------------------------------------------------- 
(1) Landesdurchschnitte ohne Großstadt.                                         
(2) Laufende Hilfen zum Lebensunterhalt.                                        
(3) Städtisch, die Theater erhalten ausschließlich Zuweisungen von der Stadt.   
Quellen: Statistisches Bundesamt; Statistische Landesämter; Statistisches       
Jahrbuch Deutscher Gemeinden; Berechnungen des DIW.                             
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------------------------------------------------------------------------------- 
Tabelle 8
                                                                       
Nettoausgaben ausgewählter Flächenländer (1)                                    
und Gewichtungsfaktoren nach Aufgabenbereichen 1997                             
------------------------------------------------------------------------------- 
                                                                                
                                                    Gewich-                     
                                    Mrd. DM  Anteil  tungs-                     
                                      in %         faktoren (2)                 
                                                                                
Politische Führung und                                                          
zentrale Verwaltung                   11,1     4,4   6,6                        
Öffentliche Sicherheit und Ordnung    12,8     5,0   2,9                        
Hochschulen                           30,3    11,9   4,1                        
Allgemein bildende Schulen            35,1    13,8   1,1                        
Kultur                                 3,1     1,2   7,5                        
Sozialhilfe und -verwaltung            7,3     2,9   2,0                        
Zahlungen an Gemeinden                47,3    18,6   0,8                        
Übrige                               107,7    42,2   1,0                        
                                                                                
Nettoausgaben insgesamt              254,7   100,0   1,8                        
                                                                                
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(1) Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen.      
(2) Durchschnitt der jeweiligen Relationen in Tabelle 7.                        
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.                         
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Wochenbericht 11/01