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| Wochenbericht des DIW Berlin 11/01 Die Einwohnerwertung der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich - mehr als gerechtfertigt | |||
| Bearbeiter | Dieter Vesper | ||
| In seinem Urteil vom November 1999 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, Ziele und Grundsätze des Finanzausgleichs transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Auch die besondere Einwohnerwertung der Stadtstaaten soll anhand von verlässlichen, objektivierbaren Indikatoren überprüft werden. In früheren Urteilen hatte es das Gericht als durchaus sachgerecht bezeichnet, dass sich die strukturelle Andersartigkeit der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich niederschlägt; davon seien alle Glieder des Bundesstaates und nicht nur die unmittelbaren Nachbarländer der Stadtstaaten betroffen. Entgegen mancher Äußerungen in der politischen Auseinandersetzung kann über die Existenz der Stadtstaaten nur durch Wählerentscheidungen befunden werden. Ihre strukturelle Besonderheit ist für die Politik vorgegeben und kann nur in sehr langfristiger Perspektive verändert werden. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob die Einwohnerzahl der geeignete Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Ansprüchen der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich ist. Darüber hinaus ist zu fragen, ob die Höhe der bestehenden Einwohnerwertung adäquat ist. Finanziell hat die besondere Einwohnergewichtung mit einem Volumen von 6,3 Mrd. DM eine beachtliche Dimension (Tabelle 1). Ein Wegfall oder eine Beschneidung der Regelung würde die Stadtstaaten ins Mark treffen; entsprechend begünstigt würden die Flächenländer. | |||
| Strukturelle Besonderheiten der Stadtstaaten |
Die Andersartigkeit der Stadtstaaten drückt sich vor allem darin aus, dass es sich um hochverdichtete Regionen mit einer großen Wirtschafts- und Steuerkraft handelt; in der Regel zeichnen sich dicht besiedelte Regionen durch einen überdurchschnittlich hohen Arbeitsplatzbesatz und durch eine höhere Wertschöpfung je Erwerbstätigen aus. Hingegen sind in den Flächenländern neben den wirtschaftsstarken Agglomerationsräumen auch viele weniger verdichtete Räume mit niedrigerer Wirtschafts- und Steuerkraft zu finden. Im Gegensatz zur Massierung der Steuerkraft in den Stadtstaaten wird dort also die Steuerkraft nivelliert. Zum Ausdruck kommt die strukturelle Besonderheit der Stadtstaaten zudem dadurch, dass die Verflechtungen mit dem Umland besonders eng sind, doch administrative Grenzen den wirtschaftlichen Verflechtungsraum zerschneiden. Wie in anderen Agglomerationen findet auch in den Stadtstaaten eine starke Suburbanisierung statt, indem Einwohner ihren Wohnort in das Umland verlegen. Für die Stadtstaaten resultieren hieraus besondere - vor allem finanzielle - Probleme, da deren Umland administrativ einem anderen Bundesland zugeordnet ist. Es fehlt nicht nur ein institutionalisierter Ausgleichsmechanismus, wie er in Flächenstaaten mit dem kommunalen Finanzausgleich gegeben ist. Darüber hinaus werden in den Flächenländern viele in Großstädten angesiedelte Einrichtungen (Theater, Museen, Hochschulen) vom Land finanziert, so dass dort Nutzungskonflikte zwischen Stadt und Umland entschärft werden. Für Stadtstaaten gilt dies nicht. Sofern die "Kosten der Kleinheit" einen strukturellen Nachteil für die Stadtstaaten darstellen, kann dies nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden, da dieser nur auf den Ausgleich der Finanzkraft abstellt. Bisher werden Kosten der Kleinheit als Sonderlasten in Form von Ergänzungszuweisungen des Bundes (BEZ) ausgeglichen. Wegen seiner Position als Geberland wird Hamburg von diesen Zuweisungen jedoch ausgeschlossen,[1] also ungleich behandelt. Ob dieses Vorgehen gerechtfertigt ist, scheint zweifelhaft, da die überdurchschnittlich hohen Kosten der politischen Führung und zentralen Verwaltung unabhängig von der Finanzkraft anfallen. Wie wenig systematisch die Regelungen sind, zeigt sich auch daran, dass die ostdeutschen Flächenländer trotz unterschiedlicher Einwohnerzahl die gleiche Summe zur Deckung dieser Kosten erhalten. Die grundsätzliche Anerkennung der strukturellen Besonderheit der Stadtstaaten im Gefüge der Gliedstaaten impliziert, dass die daraus resultierenden Folgen gegenüber den Flächenstaaten im Rahmen des Länderfinanzausgleichs i.e.S. berücksichtigt und nicht als "Sonderlasten" in Form von Bundesergänzungszuweisungen behandelt werden. Bislang sind die Einwohner als abstrakter Bedarfsmaßstab der zentrale Anknüpfungspunkt im Länderfinanzausgleich. Die Andersartigkeit der Stadtstaaten muss sich dann in der Gewichtung der Einwohnerzahl niederschlagen, es sei denn, man wollte sie - wie die Seehafenlasten - mit einem Fixbetrag von der Finanzkraft absetzen. [2] Im kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zu einem Maßstäbegesetz (MaßstG) wird an der Einwohnerzahl als Bedarfskriterium festgehalten. [3] Auch soll weiterhin den abstrakten Mehrbedarfen der Stadtstaaten durch eine Modifikation der Einwohnerzahl Rechnung getragen werden. Eine problemadäquate Behandlung der strukturellen Andersartigkeit der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich setzt allerdings voraus, dass Klarheit über die relevanten Einflussfaktoren [4] besteht. In der aktuellen Diskussion scheint dies nicht immer der Fall zu sein. Ballungsbedingte Mehrausgaben resultieren nicht nur aus höheren Kosten je Inputfaktor - z. B. Bodenpreise - oder je Outputeinheit. Sie entstehen auch im Zusammenhang mit notwendigen Maßnahmen im Verkehrssektor und im Lärmschutz, weil z. B. aufgrund der Pendlerverflechtungen mehr in die öffentlichen Verkehrssysteme investiert werden muss. Mehr soziale Einrichtungen, höhere Sozialhilfeaufwendungen oder Maßnahmen zur Bekämpfung der höheren Kriminalität zählen ebenso zu jenen Leistungen, die auf die Bevölkerungsdichte zurückzuführen sind. Doch kommt es auch zu Mehrausgaben im Zusammenhang mit zentralörtlichen Funktionen, die Stadtstaaten wahrnehmen, so den Kosten für das Vorhalten gut ausgebauter Verkehrswege und -systeme oder für Theater, Museen, Hochschulen und Spezialkrankenhäuser. In Ballungsräumen ist die potentielle Nachfrage nach solchen Gütern aufgrund des großen Nutzerkreises höher zu veranschlagen; erst von einer gewissen Einwohnerzahl an wird eine "betriebsnotwendige" Auslastung des öffentlichen Güterangebots möglich. Zugleich werden bei diesen Gütern Größenvorteile wirksam, die Durchschnittskosten sinken. Die Produktion solcher Güter konzentriert sich auf verdichtete Räume, denn in dünn besiedelten Gebieten lohnt sich wegen zu hoher Start- bzw. Fixkosten das Angebot nicht. Schließlich ist die unterschiedliche Wirtschafts- und Erwerbsstruktur in den Teilräumen zu nennen. Agglomerationen zeichnen sich durch Pole aus: Zum einen erfordert die Konzentration hoch qualifizierter Arbeitskräfte eine hochwertige Infrastruktur, zum anderen sammeln sich in den Ballungsräumen die "Verlierer" der wirtschaftlichen Entwicklung und des damit verbundenen Strukturwandels; beide Gruppen haben besonders hohe Ansprüche an das öffentliche Güterangebot. Die ballungsbedingten Einflüsse zeigen sich nicht nur auf der Ausgabenseite, sondern werden auch auf der Einnahmenseite als Folge der höheren Pro-Kopf-Finanzkraft sichtbar. Höhere Steuer- und Finanzkraft als Folge der höheren Wertschöpfung einerseits und höhere Pro-Kopf-Ausgaben andererseits sind zwei Seiten der gleichen Medaille. | ||
| Stadtstaaten und Flächenländer im Vergleich |
Es liegt im Wesen der Stadtstaaten, dass sie sowohl Landes- als auch Kommunalaufgaben wahrnehmen. Numerisch drückt sich die strukturelle Andersartigkeit darin aus, dass ihre Einnahmen und Ausgaben je Einwohner deutlich höher sind als in den Flächenländern und deren Gemeinden. Während die Stadtstaaten 1999 im Durchschnitt 11 676 DM pro Kopf der Bevölkerung ausgaben, errechnen sich für die Flächenländer nur 7 909 DM. [5] Auch die Einnahmen waren in den Stadtstaaten merklich höher - um 40 % - als in den Flächenländern (Tabelle 2). Allerdings lag das Steueraufkommen der Stadtstaaten - nach Verteilung der Gemeinschaftssteuern - nur um 15 % über dem der Flächenländer, obwohl agglomerationsbedingt die Wirtschafts- und Steuerkraft in den Stadtstaaten beträchtlich höher ist als im Durchschnitt der Flächenländer. Die relativ geringe Diskrepanz erklärt sich nicht nur aus der Verteilung der Umsatzsteuer, sondern auch durch die Zerlegungsvorschriften der Lohn- und Körperschaftsteuer. So müssen die Stadtstaaten erhebliche Einbußen dadurch hinnehmen, dass der ihnen zustehende Anteil an den Einnahmen aus der Lohnsteuer [6] nicht nach Maßgabe der Einkommensentstehung, sondern nach dem Wohnsitz des Arbeitnehmers verteilt wird: Die vom Arbeitgeber an die Finanzbehörde des Sitzlandes abgeführte Lohnsteuer wird dem Land zugerechnet, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Hierin schlägt sich zum einen (und vor allem) die hohe Zahl von Einpendlern nieder, zum anderen sind die Zerlegungssalden Ausdruck davon, dass in Agglomerationen überdurchschnittlich viele Firmenzentralen mit zentraler Lohnabrechnung angesiedelt sind. [7] Insbesondere Hamburg ist von dieser Regelung betroffen; mit 2,5 Mrd. DM oder 1 460 DM je Einwohner (ohne Bundesanteil) weist die Hansestadt den größten pendlerbedingten Zerlegungssaldo auf (Tabelle 3). Ein Viertel aller Erwerbstätigen sind Pendler [8] ; durch die Lohnsteuerzerlegung büßt die Stadt fast ein Viertel ihrer originären Steuerkraft ein. Entsprechend begünstigt wird Schleswig-Holstein. Aber auch in Bremen schlägt die Lohnsteuerzerlegung erheblich zu Buche; immerhin verliert dieser Stadtstaat deswegen 590 DM je Einwohner. Der niedrigere Betrag ist nicht auf eine geringere Pendlerintensität zurückzuführen - sie ist eher noch höher als in Hamburg -, sondern darauf, dass in Hamburg mehr Unternehmen mit zentraler Lohnabrechnung zu finden sind. Eine Rolle dürften auch die geringeren Durchschnittseinkommen in Bremen spielen. Deshalb hat für das einwohnerstärkere Niedersachsen die Steuerzerlegung auch längst nicht die Bedeutung wie für Schleswig-Holstein. Im Gegensatz zu Hamburg und Bremen spielte die Zerlegungsproblematik bei der Lohnsteuer für Berlin im Stichjahr 1995 noch keine Rolle. Erst in den letzten Jahren hat die Verflechtung mit dem Umland rasant zugenommen, so dass sich bei einer Aktualisierung der Zerlegungsanteile das Bild ändern wird; der Regierungsumzug tut ein Übriges. Ein Indiz dafür, dass in Hamburg überdurchschnittlich viele Firmen mit zentraler Lohnabrechnung angesiedelt sind, [9] ist die Tatsache, dass die Hansestadt auch im Rahmen der Körperschaftsteuerzerlegung erhebliche Beträge abgeben muss. Anders als bei der Lohnsteuer wird die Körperschaftsteuer nach dem Betriebsstättenprinzip verteilt: An der Körperschaftsteuer eines Unternehmens mit Betriebsstätten in verschiedenen Bundesländern werden - unabhängig vom Ort der Steuerzahlung - alle Länder beteiligt, in denen das Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält; als Zerlegungsmaßstab dienen die jeweils gezahlten Arbeitsentgelte. Beim Zinsabschlag wiederum - hier muss Hessen wegen der Bedeutung Frankfurts als Bankenplatz erhebliche Mittel an die anderen Länder abführen - wird zwischen West- und Ostdeutschland unterschieden. Der Westanteil (91 %) wird nach einem Mischschlüssel [10], der Ostanteil (9 %) nach der Einwohnerzahl verteilt. Bei den Ausgaben zeigen sich in einigen Aufgabenbereichen markante Unterschiede zwischen Stadt- und Flächenstaaten (Tabelle 4). Sie sind noch größer, wenn man die Stadtstaaten allein mit den westdeutschen Flächenländern vergleicht. Infolge des Nachholbedarfs sind die Pro-Kopf- Werte in den ostdeutschen Flächenländern weit höher als im früheren Bundesgebiet. Vom Gewicht der Funktionsbereiche fallen vor allem die soziale Sicherung und die Hochschulen, aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung ins Auge; hier weisen die Stadtstaaten zum Teil mehr als doppelt so hohe Pro-Kopf-Ausgaben auf. Während die Stadtstaaten 1997 [11] in der sozialen Sicherung - hier schlagen insbesondere die Ausgaben für die Sozialhilfe sowie für die Kinderbetreuung zu Buche - im Durchschnitt 2 750 DM je Einwohner ausgaben, errechnet sich für die Flächenländer ein Betrag von 1 180 DM. Mit einem Fünftel ist dies der gewichtigste Aufgabenbereich, gefolgt von den Hochschulen, auf die knapp ein Zehntel der Ausgaben entfällt. Auffällig ist, dass die Pro-Kopf-Ausgaben der Schulen nicht voneinander abweichen. In Grenzen halten sich die Unterschiede in der politischen Führung und zentralen Verwaltung. Lediglich im quantitativ unbedeutenden Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegt der Wert der Flächenländer über dem der Stadtstaaten. Noch enger wird der statistische Zusammenhang, wenn man die Pro-Kopf- Ausgaben mit der Einwohnerdichte (Einwohner je km2) in Beziehung setzt. Besonders in den Bereichen öffentliche Sicherheit, Hochschulen, Kultur und soziale Sicherung wird dies sichtbar (Abbildung). [12] Allerdings ist ein Vergleich von Flächenländern und Stadtstaaten nur beschränkt aussagefähig, eben weil die Flächenländer sowohl aus hoch verdichteten als auch geringer verdichteten Regionen bestehen, d.h. sich steuerstarke und steuerschwache Regionen gegenüberstehen und die (durchschnittliche) Landesfinanzkraft je Einwohner niedriger ist als die in der steuerstarken Region. Das Gleiche gilt - wegen der (weitgehenden) "Budgetidentität" - auf der Ausgabenseite. Deshalb ist es sinnvoller, die Finanzausstattung der Stadtstaaten wie auch die Höhe der Pro-Kopf-Ausgaben mit den sehr großen Städten in den Flächenstaaten zu vergleichen. [13] Ein solcher Vergleich stößt allerdings auf Schwierigkeiten, weil in den Großstädten der Flächenländer in erheblichem Maße vom Land finanzierte Aufgaben (z. B. Polizei, Hochschulen, Theater, Museen) wahrgenommen werden. Die Stadtstaaten finanzieren diese aus "Eigenem", so dass bei einem Vergleich die Kosten der Landesleistungen in den Großstädten geschätzt werden müssen. Eine weitere stadtstaatenspezifische Eigenart ist die Unmöglichkeit eines kommunalen Finanzausgleichs, wie er in den Flächenländern praktiziert wird. Überall reichen weder die eigenen Einnahmequellen der Gemeinden noch ihre Beteiligung an den Gemeinschaftssteuern aus, um ihnen eine "kraftvolle", finanziell eigenverantwortliche Betätigung zu ermöglichen. Deshalb sind die Länder verpflichtet, den Kommunen zusätzliche Mittel zur Deckung ihres Finanzbedarfs zu gewähren. Eine besondere Rolle spielt dabei das Verhältnis von großen und kleinen Kommunen, da nicht nur deren Steuerkraft stark divergiert, sondern auch der Ausgabenbedarf sehr verschieden ist. Die Stadtstaaten erbringen Leistungen für ihr Umland, indem sie zentralörtliche Funktionen über die Landesgrenzen hinweg ausüben und hochwertige Infrastruktureinrichtungen vorhalten, ohne dass ihnen hierfür im kommunalen Finanzausgleich eine Kompensation gewährt wird. Freilich schwanken diese Zahlungen von Stadt zu Stadt, und zwar nicht nur aufgrund von Steuerkraftunterschieden, sondern auch wegen der Unterschiede in der Ausgestaltung der kommunalen Finanzausgleichssysteme sowie infolge der unterschiedlichen "Kommunalisierungsgrade". [14] | ||
| Zur Kritik an der Einwohnerwertung |
Bereits in früheren Entscheidungen hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Einwohnerwertung befasst und die Einwohnerzahl als gegebenen Bezugspunkt bezeichnet, um die Fähigkeit der Länder, wie sie ihre Aufgaben erfüllen, angemessen vergleichbar zu machen. Sie kennzeichnet einen lastenverursachenden Grundtatbestand jeder Gebietskörperschaft. [15] Der Länderfinanzausgleich i.e.S. stellt zwar auf die Steuer- bzw. Finanzkraft ab, doch durch den Bezug auf die Einwohnerzahl wird ein - zunächst abstrakter - Bedarfsmaßstab in das System eingeführt: Es wird bundesweit ein annähernd gleich hoher Finanzbedarf je Einwohner unterstellt, indem den finanzschwachen Ländern eine Finanzkraft je Einwohner von 95 % des Durchschnitts zuerkannt wird. Zur Ermittlung der Ansprüche werden die Finanzkraftmesszahl, d.h. die tatsächlichen Steuereinnahmen [16], und die Ausgleichsmesszahl eines Landes, d.h. die Finanzkraft, die dem Bundesdurchschnitt entspricht, gegenübergestellt. Eine Ausnahme bilden die Stadtstaaten, denen ein Mehrbedarf zuerkannt und in Einwohnerzahlen ausgedrückt wird. [17] Eine Wertung der Einwohner wird im Länderfinanzausgleich aber auch bei der Erfassung der Gemeindesteuern vorgenommen, indem die Einwohnerzahlen nach Größenklassen und Dichte gewichtet werden. Finanzkraft und Finanzbedarf der Gemeinden werden im Länderfinanzausgleich deshalb berücksichtigt, weil hieraus - in Abhängigkeit von der Steuerkraft sowie der Größe und Bevölkerungsdichte - unterschiedliche Belastungen für die Länder resultieren. Im Ergebnis sind die Differenzen zwischen den bevölkerungsreichen und -armen bzw. dicht und weniger dicht besiedelten Ländern relativ gering (Tabelle 5). Die Einwohnerwertung der Stadtstaaten steht auch deshalb in der Kritik, weil bei ihrer quantitativen Ermittlung ein Zirkelschluss vermutet wird. Zugrunde gelegt werden die in der Vergangenheit realisierten Ausgaben. In diesen Ausgaben schlagen sich alle Unterschiede nieder, die zwischen den Ländern infolge "objektiver" Tatbestände, aber auch aufgrund individueller politischer Entscheidungen entstanden sind. Doch reflektieren diese Ausgaben, so wird eingewendet, in erster Linie den Umfang der verfügbaren Finanzmittel. Wenn den Stadtstaaten infolge der bestehenden Einwohnerwertung um 35 % höhere Einnahmen als den Flächenländern zuerkannt werden, lässt dies entsprechend höhere Ausgaben der Stadtstaaten erwarten. Hierfür spricht allein schon die Budgetidentität, also die Tatsache, dass Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushalts weitgehend - sieht man einmal von der Verschuldung ab - deckungsgleich sind. Dem ist entgegenzuhalten, dass sich jede empirische Bedarfsanalyse auf Vergangenheitswerte stützt. Dies gilt ebenso für den Versuch, statt Ausgaben "reale" Leistungsindikatoren wie Netzlänge, Anzahl der Schulen, erteilte Unterrichtsstunden, Rechtsentscheide in der Justiz oder auch Unfälle/Straftaten je Polizist für die Beurteilung heranzuziehen. So verschlechtern ausgabenseitige Konsolidierungsmaßnahmen stets auch die personelle Ausstattung oder die Ausstattung mit Sachmitteln, was sich sowohl in den Leistungsindikatoren wie auch in den Pro-Kopf-Ausgaben entsprechend niederschlägt. Dessen ungeachtet sind solche Indikatoren natürlich ein wichtiges Hilfsmittel, um Unterschiede in der mengenmäßigen Versorgung mit öffentlichen Gütern zu ermitteln. Solche Unterschiede können mehrere Ursachen haben, z. B. darauf zurückzuführen sein, dass von der Politik und/oder von Wahlbürgern unterschiedliche Präferenzen und Versorgungsansprüche durchgesetzt werden. Ob auch Aussagen über die Qualität der angebotenen Güter oder über die Effizienz der Leistungserstellung möglich sind, ist indes fraglich. Auch die Frage, ob die Leistungen im - regionalen - Vergleich kostengünstig angeboten werden, ist nur schwer zu beantworten. Unter anderem müsste geklärt sein, ob annähernd homogene Produktionsvoraussetzungen vorliegen. Im jüngsten Gutachten des Ifo-Instituts wird im Rahmen des "Output- Ansatzes" untersucht, ob - bei gegebenem Qualitätsstandard - die Kosten pro Leistungseinheit, also z. B. pro Student oder je Unterrichtsstunde in den Stadtstaaten, höher liegen als in den Flächenländern. Mit dem "Input- Ansatz" sollen die Kostenunterschiede identifiziert werden, die sich entweder infolge höherer Preise für die Inputfaktoren Baupreise, Arbeitskosten u. Ä. ergeben oder daraus resultieren, dass - bei gleichem Standard - mehr Inputfaktoren eingesetzt werden müssen. Allerdings wird mit diesen Ansätzen noch nicht die Frage beantwortet, in welchem Umfang die Stadtstaaten nicht auch deshalb höhere Lasten zu tragen haben, weil sie aufgrund ihrer strukturellen Andersartigkeit zusätzliche Mengen an öffentlichen Gütern bereitstellen müssen, z. B. für die Bewältigung der Pendlerströme. Aufwendungen dieser Art werden in der Untersuchung lediglich in zwei Bereichen, nämlich der sozialen Sicherung (Zahl der Sozialhilfeempfänger) und der öffentlichen Sicherheit (Polizeieinsatz), berücksichtigt. Mittels eines Großstadtvergleichs wird den Stadtstaaten eine bestimmte Menge an öffentlichen Gütern als Mehrbedarf zugestanden, [18] allerdings nur in dem Maße, wie sich aus dem Abstand der Gruppe von Großstädten mit den geringsten "Sozialquoten" bzw. der niedrigsten Polizeidichte zum Durchschnitt der Flächenländer ableiten lässt. Dahinter steht der "Best-Practice"-Ansatz, der unterstellt, dass diese Gruppe von Vergleichsgroßstädten die jeweilige öffentliche Aufgabe am besten (effizientesten) wahrnimmt. [19] Die Höhe des anrechenbaren Mehrbedarfs hängt also in hohem Maße vom Wert der Referenzgruppe ab. | ||
| Ein Großstadtvergleich |
Aus empirischer Sicht stellt sich die Frage, wie die Andersartigkeit der Stadtstaaten quantifiziert werden kann. Eine auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Möglichkeit besteht darin, anhand eines Vergleichs sehr großer Städte in den Flächenländern mit dem Durchschnitt der Gemeinden in diesen Flächenländern (ohne diese Großstädte) Anhaltspunkte für ein Gefälle zu erhalten und entsprechende Rückschlüsse auf die Einwohnerwertung zu ziehen. Dabei werden diese Großstädte als "fiktive" Stadtstaaten behandelt, indem ihnen die aus Landessteuern finanzierten Leistungen - einmal in Form von Zuweisungen des Landes, insbesondere im kommunalen Finanzausgleich, zum anderen in Form von "realen" Landesleistungen (Polizei, Schulen, Hochschulen, Theater etc.) - zugeordnet werden. [20] Hierbei bestimmt sich der Gewichtungsfaktor von der Ausgabenseite her. Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Gefälle von der Einnahmenseite (Finanzkraft) her zu berechnen, d. h. die Landessteuern den jeweiligen Städten zuzuordnen. In beiden Fällen sind umfangreiche Schätzungen erforderlich. Von den großen Städten in den Flächenländern bieten sich für einen Vergleich nur die Städte mit mehr als 500 000 Einwohnern an. [21] Gleichzeitig sollen sie als "solitäre" Zentren fungieren, weshalb die Ruhrgebietsstädte wegen ihres polyzentrischen Charakters ausgeklammert bleiben. Zudem sollten die Vergleichsstädte auch Landeshauptstädte sein. [22] Unproblematisch ist die regionale Verteilung des Länderanteils an der Einkommensteuer; die Lohn- und Einkommensteuerstatistik [23] gibt entsprechende Auskünfte über die Zahl der Steuerpflichtigen in den Gemeinden sowie die festgesetzte Steuerzahlung. Hingegen ist eine regionale Zurechnung der Körperschaftsteuer nicht möglich, da eine Zerlegung nur zwischen den Ländern erfolgt. Als eine Möglichkeit bietet sich die Verteilung dieser Steuer entsprechend dem regionalen Gewerbesteueraufkommen an, da die Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer ähnlich ist. [24] Beim Zinsabschlag werden entsprechend der länderübergreifenden Zerlegungspraxis 80 % des Aufkommens gemäß Verteilung der Einkommensteuer und 20 % gemäß Verteilung der Körperschaftsteuer zugeordnet. Für die örtliche Zerlegung der Umsatzsteuer ist die Einwohnerzahl maßgeblich. Bei den Landesteuern dominiert nach dem Wegfall der Vermögensteuer die Kfz-Steuer; sie kann gemäß dem Kfz-Bestand (je 1 000 Einwohner) verteilt werden. Die übrigen Landessteuern werden ebenfalls entsprechend der Einwohnerzahl zugerechnet, was im Falle der Grunderwerbsteuer allerdings zu einer Verzerrung führen dürfte, denn wegen der höheren Grundstückspreise liegt das Aufkommen in den Großstädten vermutlich über dem Durchschnitt. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Finanzkraft der ausgewählten Großstädte beträchtlich über dem Landesdurchschnitt - ohne diese Großstädte - liegt (Tabelle 6). Für München und Düsseldorf errechnen sich Werte, die um fast 50 % höher als der Durchschnitt sind, während in Frankfurt/Main der Wert den Landesdurchschnitt um 40 % und in Stuttgart um knapp 30 % überschreitet; Hannover weist ein Plus von knapp einem Viertel auf. Besonders groß sind die Diskrepanzen bei den ertragsabhängigen Steuern, in denen sich vor allem die Ballung der Wirtschaftskraft ausdrückt; allerdings ist der Anteil an den gesamten Steuereinnahmen relativ gering. Auch bei der gewichtigen Einkommensteuer zeigt sich ein starkes Gefälle. Einzig bei der Kfz-Steuer ist das Aufkommen in den Großstädten aufgrund der geringeren Kfz-Dichte niedriger als im Landesdurchschnitt. Wegen der einwohnerabhängigen Verteilung der Grunderwerbsteuer dürften die Differenzen zwischen Großstädten und Landesdurchschnitt eher unter- als überzeichnet sein. Auch auf der Ausgabenseite finden sich bei den wichtigsten Landesaufgaben Hinweise auf ein zum Teil markantes Gefälle (Tabelle 7). Vergleichsweise moderat ist es im schulischen Bereich. In den hier betrachteten Großstädten werden etwa 10 % mehr Wochenunterrichtsstunden erteilt als im Durchschnitt der jeweiligen Länder. Sehr viel größere Unterschiede errechnen sich für die Bereiche Hochschulen, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales oder auch Kultur. Bei den Hochschulen bietet sich die Zahl der Studenten je 1 000 Einwohner als Verteilungsmaßstab für die Landesleistungen an. Dabei werden zwischen den Vergleichsstädten erhebliche Diskrepanzen sichtbar: In Bayern und Niedersachsen sind die Hochschulstandorte noch viel stärker als anderswo auf die Landeshauptstädte konzentriert. Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dient als Maßstab die Zahl der Beschäftigten im Polizeidienst je 1 000 Einwohner ("Polizeidichte"), wobei der Einsatzort der Polizisten zugrunde gelegt wird. Auch dieser Indikator kann nur einen groben Verteilungsschlüssel darstellen, denn in den Zahlen schlagen sich auch punktuell verteilte Polizeifunktionen wie Polizeischulen und die Landespolizeiverwaltung nieder. Im Bereich Soziales wird auf die Sozialhilfeempfänger je 1 000 Einwohner (Sozialhilfequote) zurückgegriffen. Hier zeigt sich ebenfalls ein enormes Gefälle zwischen Großstädten und Landesdurchschnitt. Sozialhilfe ist eine typische Last der städtischen Agglomerationsräume, die durch eine doppelte Wanderungsbewegung mit verursacht wird: Einkommensstärkere Schichten wandern ins Umland, während die Großstädte eine Zuwanderung von Menschen mit Sozialhilfeansprüchen erfahren; ein gewichtiger Teil der kostenträchtigen Integrationsleistungen wird also von den Großstädten im Rahmen der Sozialhilfe erbracht. [25] Dabei ist in den Stadtstaaten die Sozialhilfedichte - Sozialhilfeempfänger je 1 000 Einwohner - besonders hoch, mehr als doppelt so hoch wie etwa in München oder Stuttgart. Freilich ist die Gewährung von Sozialhilfe überwiegend eine kommunale Aufgabe, der Länderanteil vergleichsweise bescheiden. Doch beteiligen sich die Länder über den kommunalen Finanzausgleich an den Sozialhilfelasten, so dass die Sozialhilfequote zugleich als ein Maßstab für die aus Landessteuern finanzierten Zuweisungen an die Gemeinden angesehen werden kann. Das Stadt-Land-Gefälle wird relativ am stärksten im kulturellen Bereich sichtbar, wenn man die Zuweisungen des Landes für die Theater (DM je Einwohner) zugrunde legt. Vor allem hier schlagen sich die zentralörtlichen Funktionen nieder, die sehr große Städte für ihr Umland wahrnehmen. Auf Landesebene werden Nutzungskonflikte in solchen Funktionen teilweise dadurch entschärft, dass sich das Land als Finanzier oder auch Kofinanzier - durch Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich - betätigt. Nur in seltenen Fällen werden solche Kultureinrichtungen von den Kommunen selbst finanziert; eine derartige Ausnahme bildet das extrem steuerstarke Frankfurt/Main. Auch im Bereich der politischen Führung und zentralen Verwaltung zeigt sich ein erhebliches Gefälle. In diesen Städten befindet sich der Dienstsitz der politischen Führung ebenso wie der Sitz der Ministerien und auch mancher oberster Landesbehörde. Besonders hoch ist der Ressourceneinsatz in Düsseldorf, wo offensichtlich mehr Landesbehörden als anderswo angesiedelt sind. Umgekehrt weist Frankfurt als einzige der hier untersuchten Großstädte ohne Funktion als Landeshauptstadt in diesem Bereich einen sehr niedrigen Besatz auf. Die Ausgaben in den Aufgabenbereichen politische Führung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Hochschulen, Kultur und Soziales repräsentieren etwa 40 % aller Ausgaben [26] der Flächenländer, während knapp ein Fünftel der Ausgaben von den Ländern im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs getätigt und im Funktionsbereich "Allgemeine Finanzwirtschaft" verbucht werden. Im Durchschnitt sind die Zahlungen des Landes an die Vergleichsgroßstädte kleiner als an die übrigen Gemeinden, weil im kommunalen Finanzausgleich dem - primär einwohnerabhängigen - Finanzbedarf die Steuerkraft gegenübergestellt wird, die in den hier betrachteten Vergleichsgroßstädten aber besonders hoch ist. Für die Verteilung der übrigen Ausgaben werden einheitliche Pro-Kopf-Beträge unterstellt. Multipliziert man nun die durchschnittlichen Werte der Stadt-Land- Relationen in den einzelnen Aufgabenbereichen mit dem Gewicht dieser Aufgabenbereiche, so erhält man einen Hinweis darauf, ob die Einwohnergewichtung im Finanzausgleich gerechtfertigt ist oder nicht (Tabelle 8). Das Ergebnis ist eindeutig: Der Gewichtungsfaktor liegt bei annähernd 1,8 und ist damit weit höher als der Faktor, der im Status quo den Stadtstaaten (1,35) zugebilligt wird. Eine gewichtige Determinante sind dabei die Hochschulausgaben und die Ausgaben für die politische Führung und zentrale Verwaltung. Hierbei handelt es sich - neben den Kulturausgaben - in besonderer Weise um Landesleistungen, die der "Versorgung in der Fläche" dienen und Nutzen-Spillovers zum Ausdruck bringen. | ||
| Fazit |
In ihrem Entwurf zu einem Maßstäbegesetz hält die Bundesregierung an der besonderen Einwohnerwertung der Stadtstaaten zum Ausgleich deren struktureller Andersartigkeit fest. Dabei handelt es sich nicht um "Sonderlasten" - die über Bundesergänzungszuweisungen auszugleichen wären - , sondern um spezifische Folgen der Stadtstaatlichkeit im föderalen Bundesstaat. Im Vergleich zu den Flächenländern wird die Finanzkraft der Stadtstaaten im Finanzausgleich "überzeichnet", denn in den Stadtstaaten stehen nicht - wie in den Flächenländern - hoch verdichtete Räume mit hoher Wirtschafts- und Steuerkraft sowie hohem Finanzbedarf (je Einwohner) weniger verdichtete Räume mit niedriger Wirtschafts- und Steuerkraft sowie geringerem Finanzbedarf (je Einwohner) gegenüber. Die Stadtstaaten generieren aufgrund ihrer Agglomerationsvorteile im Vergleich nicht nur höhere Steuereinnahmen pro Kopf der Bevölkerung. Auch müssen sie höhere Pro-Kopf-Ausgaben tragen. Diese höheren Lasten lassen sich auf verschiedene Einflussgrößen zurückführen: - Agglomerationsbedingte Lasten: Hierunter fallen Kostennachteile (z. B. aufgrund höherer Baupreise) ebenso wie die Tatsache, dass die Stadtstaaten aufgrund großstadttypischer Bedarfe (z. B. höhere Polizeidichte, höherer Lehrereinsatz pro Schüler, höhere Sozialhilfequote) mehr Inputfaktoren einsetzen müssen. Soweit es sich um kommunale Aufgaben handelt, werden diese höheren Lasten in den Flächenländern durch Leistungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (teilweise) kompensiert. - Pendlerproblematik: Die Zerlegung des Länderanteils an der Lohnsteuer belastet die Stadtstaaten erheblich, denn die Lohnsteuer wird nach dem Wohnsitzprinzip verteilt. Da der Finanzbedarf (= Finanzkraft) im Länderfinanzausgleich an der Einwohnerzahl gemessen wird, können die Stadtstaaten keine höheren Ansprüche reklamieren, obwohl sie pendlerbedingte Infrastrukturkosten zu tragen haben. Mit der Einwohnerwertung werden diese Lasten ausgeglichen. Wollte man die Zerlegungsvorschriften zugunsten der Stadtstaaten ändern, bedarf es keiner oder einer geringeren Einwohnergewichtung. - Zentralörtliche Leistungen: Aufgrund ihres Standortes und der damit verbundenen Skalenerträge bieten Stadtstaaten wie auch die anderen Großstädte besonders in den Bereichen Bildung und Kultur mehr öffentliche Güter an. Die empirischen Hinweise rechtfertigen die bestehende Einwohnerwertung der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich in vollem Umfang. Orientiert man sich an der Finanzkraft, so errechnet sich für die Landessteuern anhand der Methode des indirekten Großstadtvergleichs - es wird das Gefälle "repräsentativer" Vergleichsstädte zum Landesdurchschnitt ermittelt - ein Wert von etwa 140 %. Versucht man, das Gefälle auf der Ausgabenseite zu ermitteln, so ergibt sich mit fast 180 % ein sehr viel höherer Wert als im Status quo. Vor diesem Hintergrund sind die bestehenden Regelungen als Untergrenze zu interpretieren. Auch bei restriktiver gesetzten Bedingungen - wenn etwa im Bereich der politischen Führung und zentralen Verwaltung oder auch der Hochschulen eine stärkere Wirkung in die Fläche unterstellt und der Gewichtungsfaktor entsprechend reduziert wird - hätte die bestehende Einwohnerwertung Bestand. Dies gilt selbst dann, wenn in den einzelnen Bereichen die für die Stadtstaaten jeweils ungünstigste Relation als Gewichtungsfaktor zugrunde gelegt wird; hier errechnet sich ein Wert von 140 %. Der Unterschied im Gefälle auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ist darauf zurückzuführen, dass bei den Einnahmen allein auf die Verteilung der Steuern abgestellt wird und die übrigen Mittel zur Finanzierung der Landesausgaben (z. B. Zuweisungen des Bundes, Gebühren, Kreditaufnahme) unberücksichtigt bleiben. Die hier vorgestellten Ergebnisse weichen erheblich von der aktuellen Studie des Ifo-Instituts ab; dort wird - je nach Ansatz - den Stadtstaaten lediglich eine Einwohnerwertung von 110 bis 120 zugestanden. Die Differenz erklärt sich vor allem daraus, dass Ifo nur agglomerationsbedingte Lasten untersucht hat, während die pendlerbedingten Belastungen - Verlust an Lohnsteuer, Vorhalten von Verkehrsinfrastruktur u. Ä. - ebenso wie die zentralörtlichen Leistungen außer Ansatz bleiben: Es wurden Prämissen gesetzt, die nur einen Teil der strukturellen Besonderheiten der Stadtstaaten, die aus den geltenden Finanzausgleichsgesetzen resultieren, abdecken. Zudem ist das Ifo-Institut insbesondere bei der Berücksichtigung der Sozialhilfe äußerst restriktiv verfahren. Die sehr hohen Sozialhilfelasten der Stadtstaaten sind nicht durch eine "leichtfertige" Mittelvergabe geprägt, vielmehr sind spezifische sozio-ökonomische Bedingungen hierfür verantwortlich. Eine höhere Einwohnerwertung im Länderfinanzausgleich bei den Gemeindesteuern würde die Stadtstaaten relativ zu den anderen Großstädten kaum besser stellen, d. h. diesen strukturellen Nachteil nicht beseitigen, da dann alle Großstädte, so auch München mit einer sehr niedrigen Sozialhilfequote, ebenfalls begünstigt würden.
Gleichwohl sollte schon aus systematischen Gründen die Einwohnerwertung bei den Gemeindesteuern zugunsten der großen Städte verändert werden. Bisher wird die kommunale Steuerkraft im Länderfinanzausgleich nur zur Hälfte berücksichtigt. Begründet wird die Kürzung damit, dass der höhere Finanzbedarf der großen und steuerstärkeren Kommunen durch die bestehende Einwohnerwertung nicht hinreichend zum Ausdruck kommt. Doch ist eine Korrektur dieser Unzulänglichkeit auf der Einnahmenseite ein untaugliches Instrument, zumal die Kürzung - wie auch das Bundesverfassungsgericht urteilte - frei gegriffen erscheint. Deshalb sollte die volle Einbeziehung der Gemeindesteuern einhergehen mit einer stärkeren Gewichtung der großen Städte bei der gemeindlichen Einwohnerzahl im Länderfinanzausgleich.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1
Auswirkungen der Stadtstaatenwertung im Finanzausgleich i.e.S. 1999
Mill. DM
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Ohne
Status quo Stadtstaa- Differenz
tenprivileg
Nordrhein-Westfalen -2 566 -1 269 +1 297
Bayern -3 173 -2 190 +983
Baden-Württemberg -3 413 -2 451 +962
Niedersachsen +1 037 +1 692 +655
Hessen -4 733 -3 917 +816
Rheinland-Pfalz +379 +522 +143
Schleswig-Holstein +173 +272 +99
Saarland +295 +391 +96
Hamburg -671 -2 320 -1 649
Bremen +620 +6 -614
Berlin +5 316 +1 272 -4 044
Sachsen +2 149 +2 551 +402
Sachsen-Anhalt +1 299 +1 539 +240
Thüringen +1 218 +1 439 +221
Brandenburg +1 148 +1 381 +233
Mecklenburg-Vorpommern +921 +1 083 +162
Umverteilungsvolumen ±14 555 ±12 148 ±6 308
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Quelle: Berechnungen des DIW.
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Tabelle 2
Ausgaben und Einnahmen der Flächenländer (1) und Stadtstaaten nach Arten 1999
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Flächenländer Stadtstaaten
Früheres Neue Alle Stadt- in % der
Bundesgebiet Länder Flächenländer staaten Flächenl.
DM je Einwohner
Bereinigte Ausgaben 7 672 8 684 7 909 11 676 147,6
Personalausgaben 3 124 2 974 3 097 3 933 127,0
Laufender Sachaufwand 1 083 1 256 1 115 2 539 227,7
Zinsausgaben 541 519 537 1 165 217,1
Laufende Zuweisungen (2) 886 1 057 968 1 603 165,6
Soziale Leistungen 851 643 811 997 122,9
Sachinvestitionen 725 1 157 805 443 55,1
Zuweisungen für Investitionen 260 857 370 593 160,0
Darlehen, Beteiligungen 89 119 95 307 324,3
Sonstige Ausgaben 113 102 111 97 86,8
Bereinigte Einnahmen 7 638 8 205 7 775 10 945 140,8
Steuern u. Ä. 5 518 4 086 5 254 6 020 114,6
Einnahmen aus wirtsch. Tätigkeit 298 232 286 283 99,1
Zuweisungen vom Bund 456 2 332 802 1 847 230,3
Länderfinanzausgleich - 445 111 1 040 x
Gebühren 566 375 531 358 67,5
Veräußerung von Vermögen 216 201 214 118 55,1
Sonstige Einnahmen 583 533 578 1 278 221,1
Finanzierungssaldo -34 -479 -135 -731 x
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Länder und Gemeinden.
(2) Einschließlich Zahlungen im Länderfinanzausgleich.
Quellen: Statistisches Bundesamt (Vierteljährliche Kassenstatistik);
Berechnungen des DIW.
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Tabelle 3
Steuerzerlegungsbeträge 1999
-------------------------------------------------------------------------------
Lohnsteuer Zinsabschlag Körperschaftsteuer
Insgesamt Landesant.(1) Ins. Landesa.(2) Ins. Landesa.
(3)
Mill DM
Bayern 81 35 181 80 -201 -100
Baden-Württemberg -1 624 -690 411 181 457 229
Hessen -2 205 -937 -3 283 -1 445 1 033 516
Rheinland-Pfalz 2 412 1 025 244 107 368 184
Saarland 71 30 19 9 94 47
Nordrhein-Westfalen -3 074 -1 306 761 335 -3 173 -1 586
Niedersachsen 2 823 1 200 427 188 63 31
Schleswig-Holstein 2 002 851 198 87 167 84
Hamburg -4 324 -2 487 60 34 -426 -213
Bremen -680 -391 -2 -1 11 5
Berlin 193 111 129 73 0 0
Brandenburg 1 095 630 159 70 171 85
Mecklenburg-Vorpommern 562 323 112 49 137 68
Sachsen 1 179 678 267 117 350 175
Sachsen-Anhalt 739 425 168 74 170 85
Thüringen 750 431 148 65 340 170
-------------------------------------------------------------------------------
(1) 42,5 % plus 15 % kommunaler Anteil bei den Stadtstaaten.
(2) 44 % plus 12 % kommunaler Anteil bei den Stadtstaaten.
(3) 50 %.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.
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Tabelle 4
Bereinigte Ausgaben der Stadtstaaten und Flächenländer 1997
-------------------------------------------------------------------------------
Flächen- Früheres Stadt-
länder Bundes- Neue staaten
zu- gebiet Länder zu-
sammen sammen
Mill. DM
Politische Führung und zentrale
Verwaltung 48 975 37 541 11 434 4 441
darunter Laufende Rechnung 45 317 35 270 10 047 4 156
Öffentliche Sicherheit und Ordnung 28 696 22 514 6 191 4 237
darunter Laufende Rechnung 26 006 20 576 5 439 4 093
Rechtsschutz 15 621 13 021 2 603 1 880
darunter Laufende Rechnung 14 908 12 529 2 383 1 797
Schulen und vorschulische Bildung (1) 98 651 77 456 21 197 7 528
darunter Laufende Rechnung 89 685 70 364 19 324 6 811
Hochschulen 44 235 36 466 7 769 6 683
darunter Laufende Rechnung 38 786 32 479 6 307 6 080
Kulturelle Angelegenheiten (1) 12 774 9 106 3 677 1 722
darunter Laufende Rechnung 10 565 7 716 2 857 1 551
Soziale Sicherung 90 225 73 200 17 040 16 041
darunter Laufende Rechnung 86 029 70 703 15 341 15 650
Gesundheit, Sport und Erholung 67 377 51 282 16 117 7 772
darunter Laufende Rechnung 55 563 43 584 11 980 6 468
Wohnungswesen, Raumordnung,
kommunale Gemeinschaftsdienste 54 116 41 166 12 950 5 174
darunter Laufende Rechnung 31 625 26 111 5 515 3 826
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9 021 5 730 3 291 135
darunter Laufende Rechnung 6 031 4 292 1 739 127
Energie- und Wasserwirtschaft,
Gewerbe, Dienstleistungen 22 436 10 819 11 617 1 614
darunter Laufende Rechnung 5 653 4 417 1 236 322
Verkehr und Nachrichtenwesen 36 964 27 765 9 199 3 760
darunter Laufende Rechnung 19 327 14 466 4 862 1 481
Wirtschaftsunternehmen insgesamt 10 904 8 131 2 773 996
darunter Laufende Rechnung 6 934 5 131 1 803 782
Allgemeines Grund- und Kapitalver-
vermögen, Sondervermögen 11 141 8 284 2 857 1 091
darunter Laufende Rechnung 3 722 2 668 1 054 931
Insgesamt 653 752 517 186 142 914 76 131
darunter Laufende Rechnung 539 099 442 504 102 924 66 496
-------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------
Stadt-
Flächen- Früheres Stadt- staaten
länder Bundes- Neue staaten in %
zu- gebiet Länder zu- der
sammen sammen Flächen-
länder
DM je Einwohner
Politische Führung und zentrale
Verwaltung 642 553 810 762 119
darunter Laufende Rechnung 594 519 712 713 120
Öffentliche Sicherheit und Ordnung 376 331 439 727 193
darunter Laufende Rechnung 341 303 385 702 206
Rechtsschutz 205 192 184 322 157
darunter Laufende Rechnung 196 184 169 308 158
Schulen und vorschulische Bildung(1) 1 294 1 140 1 502 1 291 100
darunter Laufende Rechnung 1 176 1 036 1 369 1 168 99
Hochschulen 580 537 550 1 146 198
darunter Laufende Rechnung 509 478 447 1 043 205
Kulturelle Angelegenheiten (1) 168 134 261 295 176
darunter Laufende Rechnung 139 114 202 266 192
Soziale Sicherung 1 184 1 077 1 207 2 752 232
darunter Laufende Rechnung 1 129 1 041 1 087 2 685 238
Gesundheit, Sport und Erholung 884 755 1 142 1 333 151
darunter Laufende Rechnung 729 641 849 1 110 152
Wohnungswesen, Raumordnung,
kommunale Gemeinschaftsdienste 710 606 917 888 125
darunter Laufende Rechnung 415 384 391 656 158
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 118 84 233 23 20
darunter Laufende Rechnung 79 63 123 22 28
Energie- und Wasserwirtschaft,
Gewerbe, Dienstleistungen 294 159 823 277 94
darunter Laufende Rechnung 74 65 88 55 74
Verkehr und Nachrichtenwesen 485 409 652 645 133
darunter Laufende Rechnung 254 213 344 254 100
Wirtschaftsunternehmen insgesamt 143 120 196 171 119
darunter Laufende Rechnung 91 76 128 134 147
Allgemeines Grund- und Kapitalver-
vermögen, Sondervermögen 146 122 202 187 128
darunter Laufende Rechnung 49 39 75 160 327
Insgesamt 8 576 7 612 10 125 13 060 152
darunter Laufende Rechnung 7 072 6 513 7 292 11 407 161
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Einschließlich Verwaltung.
Quellen: Statistisches Bundesamt (Rechnungsergebnisse des öffentlichen
Gesamthaushalts); Berechnungen des DIW.
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-------------------------------------------------------------------------------
Tabelle 5
Einwohnerwertung im Länderfinanzausgleich 1997
-------------------------------------------------------------------------------
Gewichtete Gewicht Einwohnerwert. Gewicht
Wohnbevölkerung Einwohner für die in % für Ländersteuern in %
Gemeindesteuern
(1) (2) (2) : (1) (3) (3) : (1)
Bayern 12 056 653 13 033 242 108,1 12 056 653 100,0
Baden-Württemberg 10 392 612 11 265 592 108,4 10 392 612 100,0
Hessen 6 031 263 6 610 264 109,6 6 031 263 100,0
Rheinland-Pfalz 4 009 753 4 362 611 108,8 4 009 753 100,0
Saarland 1 082 710 1 185 567 109,5 1 082 710 100,0
Nordrhein-Westfalen 17 962 159 20 566 672 114,5 17 962 159 100,0
Niedersachsen 7 832 253 8 591 982 109,7 7 832 253 100,0
Schleswig-Holstein 2 749 571 2 939 293 106,9 2 749 571 100,0
Hamburg 1 706 762 2 205 137 129,2 2 304 129 135,0
Bremen 676 164 812 073 120,1 912 821 135,0
Berlin 3 446 588 4 608 088 133,7 4 652 894 135,0
Brandenburg 2 561 728 2 710 309 105,8 2 561 728 100,0
Mecklenburg-Vorpommern 1 815 786 1 931 997 106,4 1 815 786 100,0
Sachsen 4 537 644 4 909 731 108,2 4 537 644 100,0
Sachsen-Anhalt 2 714 694 2 910 130 107,2 2 714 694 100,0
Thüringen 2 484 859 2 638 920 106,2 2 484 859 100,0
-------------------------------------------------------------------------------
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.
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Tabelle 6
Verteilung der Steuern der Länder (1) auf ausgewählte Großstädte 1999
DM je Einwohner
-------------------------------------------------------------------------------
Relation
Stadt Land (1) Stadt/
Land
Einkommensteuern
München 3 104 Bayern 1 744 1,8
Stuttgart 2 583 Baden-Württemberg 1 900 1,4
Düsseldorf 2 876 Nordrhein-Westfalen 1 786 1,6
Hannover 1 648 Niedersachsen 1 340 1,2
Frankfurt 2 655 Hessen 2 250 1,2
Insgesamt 2 684 Insgesamt 1 784 1,5
Körperschaftsteuer (2)
München 620 Bayern 279 2,2
Stuttgart 657 Baden-Württemberg 332 2,0
Düsseldorf 910 Nordrhein-Westfalen 338 2,7
Hannover 663 Niedersachsen 286 2,3
Frankfurt 1 452 Hessen 366 4,0
Insgesamt 833 Insgesamt 320 2,6
Gewerbesteuerumlage
München 250 Bayern 113 2,2
Stuttgart 262 Baden-Württemberg 132 2,0
Düsseldorf 288 Nordrhein-Westfalen 107 2,7
Hannover 213 Niedersachsen 92 2,3
Frankfurt 449 Hessen 113 4,0
Insgesamt 289 Insgesamt 112 2,6
Zinsabschlagsteuer
München 138 Bayern 74 1,9
Stuttgart 105 Baden-Württemberg 71 1,5
Düsseldorf 117 Nordrhein-Westfalen 64 1,8
Hannover 79 Niedersachsen 55 1,4
Frankfurt 122 Hessen 70 1,7
Insgesamt 118 Insgesamt 67 1,8
Kfz-Steuer
München 182 Bayern 186 1,0
Stuttgart 157 Baden-Württemberg 185 0,8
Düsseldorf 160 Nordrhein-Westfalen 167 1,0
Hannover 132 Niedersachsen 184 0,7
Frankfurt 142 Hessen 175 0,8
Insgesamt 160 Insgesamt 178 0,9
Sonstige Steuern
München 1 536 Bayern 1 536 1,0
Stuttgart 1 484 Baden-Württemberg 1 484 1,0
Düsseldorf 1 481 Nordrhein-Westfalen 1 481 1,0
Hannover 1 530 Niedersachsen 1 530 1,0
Frankfurt 1 460 Hessen 1 460 1,0
Insgesamt 1 500 Insgesamt 1 499 1,0
Steuern insgesamt
München 5 831 Bayern 3 932 1,5
Stuttgart 5 248 Baden-Württemberg 4 103 1,3
Düsseldorf 5 831 Nordrhein-Westfalen 3 943 1,5
Hannover 4 265 Niedersachsen 3 485 1,2
Frankfurt 6 281 Hessen 4 435 1,4
Insgesamt 5 587 Insgesamt 3 958 1,4
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Anteilige Gemeinschaftssteuern und Landessteuern.
(2) Nach Zerlegung und Erstattungen des Bundesamtes für Finanzen.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Statistische Landesämter;
Berechnungen des DIW.
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-------------------------------------------------------------------------------
Tabelle 7
Indikatoren für die Verteilung von Landesausgaben
auf ausgewählte Großstädte
-------------------------------------------------------------------------------
Relation
Stadt Land (1) Stadt/
Land
Politische Führung und zentrale Verwaltung:
Beschäftigte je 1000 Einwohner 1999
München 11,9 Bayern 2,2 5,4
Stuttgart 12,2 Baden-Württemberg 2,5 4,9
Düsseldorf 20,4 Nordrhein-Westfalen 2,1 9,7
Hannover 14,8 Niedersachsen 2,2 6,7
Frankfurt 2,3 Hessen 2,6 0,9
Polizei:
Polizisten je 1000 Einwohner 1999
München 7,0 Bayern 2,7 2,6
Stuttgart 9,1 Baden-Württemberg 2,7 3,4
Düsseldorf 7,3 Nordrhein-Westfalen 2,6 2,8
Hannover 8,5 Niedersachsen 2,5 3,5
Frankfurt 6,0 Hessen 2,5 2,4
Schulen:
Erteilte Unterrichtsstunden je Woche und Schüler
an allgemein bildenden Schulen 1999
München 1,50 Bayern 1,39 1,1
Stuttgart 1,45 Baden-Württemberg 1,32 1,1
Düsseldorf 1,37 Nordrhein-Westfalen 1,34 1,0
Hannover 1,58 Niedersachsen 1,40 1,1
Frankfurt 1,58 Hessen 1,39 1,1
Hochschulen:
Studenten je 1 000 Einwohner 1999
München 79,5 Bayern 11,2 7,1
Stuttgart 47,3 Baden-Württemberg 15,4 3,1
Düsseldorf 59,0 Nordrhein-Westfalen 26,8 2,2
Hannover 80,5 Niedersachsen 14,2 5,7
Frankfurt 58,1 Hessen 24,7 2,4
Soziales:
Sozialhilfeempfänger je 1 000 Einwohner (2) 1998
München 35 Bayern 18 1,9
Stuttgart 42 Baden-Württemberg 22 1,9
Düsseldorf 50 Nordrhein-Westfalen 38 1,3
Hannover 75 Niedersachsen 40 1,9
Frankfurt 60 Hessen 18 3,3
Kultur: Zuweisungen für Theater,
DM je Einwohner 1997/98
München 137 Bayern 19 7,2
Stuttgart 104 Baden-Württemberg 20 5,2
Düsseldorf 37 Nordrhein-Westfalen 4 9,3
Hannover 183 Niedersachsen 22 8,3
Frankfurt (3) - Hessen - x
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Landesdurchschnitte ohne Großstadt.
(2) Laufende Hilfen zum Lebensunterhalt.
(3) Städtisch, die Theater erhalten ausschließlich Zuweisungen von der Stadt.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Statistische Landesämter; Statistisches
Jahrbuch Deutscher Gemeinden; Berechnungen des DIW.
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Tabelle 8
Nettoausgaben ausgewählter Flächenländer (1)
und Gewichtungsfaktoren nach Aufgabenbereichen 1997
-------------------------------------------------------------------------------
Gewich-
Mrd. DM Anteil tungs-
in % faktoren (2)
Politische Führung und
zentrale Verwaltung 11,1 4,4 6,6
Öffentliche Sicherheit und Ordnung 12,8 5,0 2,9
Hochschulen 30,3 11,9 4,1
Allgemein bildende Schulen 35,1 13,8 1,1
Kultur 3,1 1,2 7,5
Sozialhilfe und -verwaltung 7,3 2,9 2,0
Zahlungen an Gemeinden 47,3 18,6 0,8
Übrige 107,7 42,2 1,0
Nettoausgaben insgesamt 254,7 100,0 1,8
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen.
(2) Durchschnitt der jeweiligen Relationen in Tabelle 7.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.
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| © DIW Berlin Wochenbericht 11/01 |

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