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| Wochenbericht des DIW Berlin 15/02 Geldpolitische Aspekte der Erweiterung des Euroraums | |||
| Bearbeiter | Kirsten Lommatzsch Silke Tober | ||
| Dem Beitritt zur Europäischen Union (EU), den zahlreiche Länder anstreben, wird mit einiger Verzögerung die Einführung des Euro folgen. Schon jetzt stellen sich daher zwei grundsätzliche Fragen: Erstens, ist die Europäische Zentralbank (EZB) auch dann mit den derzeit gegebenen Entscheidungsstrukturen in der Lage, zügig auf geldpolitische Erfordernisse im Euroraum zu reagieren, und zweitens, weist die Inflationsentwicklung in den Beitrittsländern strukturelle Besonderheiten auf, durch die die Geldpolitik voraussichtlich erschwert wird? Der vorliegende Bericht plädiert für eine Reform der Entscheidungsstrukturen. Die Entscheidungsfähigkeit verlangt ein überschaubares Gremium. Dabei dürfte die Bildung von Gruppen, innerhalb derer rotiert wird, den Erfordernissen der Geldpolitik im Euroraum am ehesten entsprechen. Eine Beeinträchtigung der Geldpolitik durch strukturelle Besonderheiten in den Beitrittsländern ist allerdings nicht zu erwarten. Das Gewicht der Beitrittskandidaten ist zu gering und der theoretisch mögliche Balassa-Samuelson-Effekt zu schwach, als dass hiervon eine spürbare Auswirkung auf den Euroraum insgesamt ausgehen dürfte.
Auf dem Gipfel in Göteborg im Juni 2001 bekräftigte die EU ihr Interesse, die Beitrittsverhandlungen mit den am weitesten fortgeschrittenen Kandidatenländern bis Ende 2002 abzuschließen. Damit wäre der Weg frei für eine Aufnahme dieser Länder in die EU im Jahre 2004 und für eine Teilnahme an der im selben Jahr stattfindenden Wahl zum Europa-Parlament. Die Erweiterung im Jahre 2004 könnte bis zu zehn Länder umfassen. [1] Mit dem Beitritt zur EU ist auch die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion verbunden: Die Länder müssen ihre Geld- und Wechselkurspolitik als ein Anliegen gemeinschaftlichen Interesses ansehen, und es wird erwartet, dass sie dem Wechselkursmechanismus II (WKM II) beitreten; die Zentralbanken müssen unabhängig sein, und die Staatshaushalte dürfen für die Finanzierung von Defiziten nicht auf Zentralbankkredite zurückgreifen. Der Beitritt zur EU geht allerdings nicht uno actu mit der Einführung des Euro einher, die die Einhaltung der im Maastricht-Vertrag festgelegten Kriterien verlangt. Da den Beitrittskandidaten keine Opt-out-Klausel zugestanden wird, erfolgt der Beitritt zum Euroraum automatisch, wenn die Kriterien erfüllt sind. Ohnehin streben die meisten Beitrittskandidaten einen zügigen Übergang zum Euro an (Übersicht 1). | |||
| Reform der Entscheidungsregeln |
Der EZB-Rat hat gegenwärtig 18 gleichermaßen stimmberechtigte Mitglieder: sechs Mitglieder des Direktoriums und zwölf Präsidenten der nationalen Zentralbanken jener Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. Geldpolitische Entscheidungen setzen den Statuten der EZB entsprechend eine einfache Mehrheit voraus, faktisch wird allerdings eher dem Einstimmigkeitsprinzip gefolgt. [2] In einer Pattsituation entscheidet die Stimme des Präsidenten. Mit der anstehenden Erweiterungsrunde der EU könnte das Gremium bereits im Jahre 2006 um zehn Mitglieder vergrößert werden; mit den EU-Ländern Dänemark, Schweden und dem Vereinigten Königreich sowie den weiteren Beitrittskandidaten würde die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des EZB-Rats sogar auf 33 Mitglieder anschwellen. Unter diesen Voraussetzungen wäre es weder praktikabel noch angemessen, die derzeitigen Entscheidungsstrukturen beizubehalten. Denn bei einer so hohen Zahl von Stimmberechtigten wären Entscheidungsprozesse zweifellos schwerfällig. Auch würde das Missverhältnis zwischen Stimmrecht und der letztlich hinter diesem Stimmrecht stehenden Bevölkerungszahl oder Wirtschaftskraft stark zunehmen. Im Extremfall könnten 17 Nationalbankpräsidenten aus kleineren Ländern eine Entscheidung durchsetzen, obwohl diese Länder im Euroraum nur knapp 15 % des Bruttoinlandsprodukts bzw. knapp 20 % der Bevölkerung repräsentieren. [3] Insgesamt erscheint die zahlenmäßige Beschränkung der Mitglieder des EZB-Rats unvermeidlich. Dies wirft die Frage auf, inwieweit diese mit den nationalen Interessen der Mitgliedstaaten vereinbar ist. Freilich kann Geldpolitik nur für den gesamten Euroraum gemacht werden, und regionale Interessenvertretung darf im Entscheidungsgremium einer Zentralbank keine Rolle spielen. Die Zentralbankpräsidenten, die von den einzelnen Mitgliedsländern entsandt werden, sind geldpolitische Experten und müssen ihre Aufgabe mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten des Euroraums wahrnehmen. Infolge ihrer satzungsgemäßen Unabhängigkeit wird sich bei der Aufgabenerfüllung eine gewisse Eigendynamik entfalten. Das schließt keineswegs aus, dass sie ihr Wissen über die regionalen Besonderheiten ihres Heimatlandes in die Diskussion einbringen, denn nur so entsteht ein möglichst aktuelles und vollständiges Bild der Entwicklungstendenzen. Für die geldpolitische Entscheidung können allerdings regionale Aspekte nicht ausschlaggebend sein, es sei denn, sie prägen die Tendenzen im Euroraum. Die Unabhängigkeit der geldpolitischen Entscheidungsträger wird durch die in den Statuten verankerte Vertraulichkeit der Sitzungsprotokolle unterstützt. [4] Im Übrigen kann es letztlich, wenn überhaupt, nur einen kurzfristigen Interessenkonflikt geben. Eine Geldpolitik, die sich kurzfristig beispielsweise an den Erfordernissen Irlands orientierte und deshalb eine restriktive Geldpolitik verfolgte, würde mittelfristig alles tun müssen, um die so ausgelöste Rezession im Euroraum als Ganzem zu bekämpfen. What is good for the euro area is good for each country müsste daher die Devise lauten. Für die Reform der Besetzung des EZB-Rates bieten sich drei Modelle an: [5] Die Bildung eines aus Experten bestehenden geldpolitischen Komitees (Beispiel Vereinigtes Königreich), die Bildung von Gruppen mit jeweils einem Repräsentanten (Beispiel IWF) und die Rotation (Beispiel USA). Ein Dilemma der anstehenden Reform besteht darin, dass bei den einzelnen Mitgliedern die Tendenz, nationale Interessen zu vertreten, gerade durch eine Einschränkung der Repräsentation verstärkt werden könnte. Ein geldpolitisches Komitee, das aus sechs bis zehn geldpolitischen Experten gebildet wird, scheint auf den ersten Blick die beste Lösung zu sein. Geldpolitik ist eine Aufgabe für erfahrene Experten, die über Know-how und Weitsicht verfügen, und nicht für nationale Interessenvertreter. Erstens sind aber auch die nationalen Zentralbankpräsidenten in aller Regel ausgewiesene und erprobte Experten. Zweitens sollten die speziellen Länderkenntnisse, über die die nationalen Zentralbankpräsidenten infolge ihrer Tätigkeit verfügen, in den Entscheidungsprozess einfließen, um so ein abgerundetes Gesamtbild der Entwicklung im Euroraum zu ermöglichen. Drittens stellen die nationalen Zentralbankpräsidenten mit Blick auf Rechenschaftspflicht und Glaubwürdigkeit der Zentralbank das Bindeglied zwischen dem jeweiligen Land und dem EZB-Rat dar. [6] Viertens ist es nur schwer vorstellbar, dass die Wahl der geldpolitischen Experten im Euroraum unter vollständiger Vernachlässigung ihrer regionalen Herkunft stattfindet. Insofern unterscheidet sich das Entscheidungsgremium der EZB deutlich von dem Monetary Policy Committee der Bank of England und auch von der Schwedischen Zentralbank, die für wesentlich kleinere und homogenere Währungsräume konzipiert wurden. Zudem ist es, fünftens, nicht zwingend, dass sich die Experten eines geldpolitischen Komitees weniger stark an regionalen Entwicklungen orientieren als die Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Eine Studie des Abstimmungsverhaltens der US-amerikanischen Zentralbank hat jüngst ergeben, dass es in den USA gerade die Mitglieder des Direktoriums sind, die die Gegebenheiten in ihrem Herkunftsstaat berücksichtigen. [7] Delegieren jeweils Gruppen von Ländern einen Vertreter in den EZB-Rat, wären alle Länder stets repräsentiert, und dennoch bestünde ein überschaubares funktionsfähiges Entscheidungsgremium. Zu erwarten ist in diesem Fall, dass der Repräsentant sich jeweils in seiner Gruppe mit den anderen Ländern abstimmt. Das eingangs erwähnte Dilemma einer mit der Reform stärkeren nationalen Orientierung der Mitglieder des EZB-Rates dürfte bei dieser Variante am größten sein. Daher wird hier für eine Kombination von Gruppenbildung und Rotation des Repräsentanten innerhalb einer Gruppe plädiert. Durch diese Rotation wird die Gefahr einer nationalen Interessenvertretung minimiert. Die kleineren Länder sollten Gruppen bilden, die sich dem ökonomischen Gewicht nach etwa entsprechen. Als Indikatoren dafür könnte man die Bevölkerungszahl und das Bruttoinlandsprodukt, und zwar jeweils zur Hälfte, heranziehen (Übersicht 2). Begrenzt man die Gesamtzahl der Mitglieder des EZB-Rats auf 19 und behält die jetzige Struktur des Direktoriums mit sechs Mitgliedern bei, so könnten die sieben größeren Länder - Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Niederlande - jeweils ihren nationalen Zentralbankpräsidenten entsenden. Innerhalb der weitgehend regionalorientierten Gruppen der übrigen Länder findet jährlich eine Rotation statt. Die vier mit Abstand gewichtigsten Länder - Deutschland (20,6 %), Vereinigtes Königreich (15,4 %), Frankreich (14,7 %) und Italien (13,1 %) - sollten zudem ein permanentes Vorschlagsrecht für ein Mitglied des sechsköpfigen Direktoriums erhalten. Zwar dürfte dieser Vorschlag eine weitere Änderung des EU-Vertrages erfordern, da sowohl die Rotation innerhalb der Gruppen als auch das Vorschlagsrecht für das Direktorium rechtlich verankert werden müsste - dies dürfte allerdings für alle Vorschläge gelten, die die Zahl der Mitglieder des EZB-Rates und nicht nur die Zahl der im Rat Stimmberechtigten beschränken. Es dürfte auch für den Vorschlag von Baldwin et al. gelten, der eine Delegation an eine Gruppe von Experten, d. h. das Direktorium, beinhaltet. [8] Der Vertrag von Nizza ermöglicht es, dass der Europäische Rat (in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs) die in Art. 10.2 festgelegten Entscheidungsregeln der EZB ändert. Die Entscheidung muss gemäß Artikel 5 einstimmig erfolgen; EU-Kommission, EZB und Europäisches Parlament müssen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Der Schritt zu einer weiteren Vertragsänderung, der die Zusammensetzung des EZB-Rates und des Direktoriums betrifft, dürfte daher nicht weit sein. In jedem Fall sollte die Entscheidung vor 2004 getroffen werden, da sie nach einer Erweiterung der EU politisch noch schwieriger durchsetzbar sein wird. | ||
| Reale Konvergenzprozesse implizieren keine höhere Inflation |
Verschiedentlich wird argumentiert, dass die Erweiterung um Länder im nachholenden Wachstumsprozess die Geldpolitik der EZB dadurch erschweren könnte, dass mit der realen Konvergenz deutlich höhere Inflationsraten in den Beitrittsländern verbunden wären. [9] Dies wäre mit dem Zielpfad der EZB nur vereinbar, wenn in den wirtschaftsstarken Ländern die Inflationsrate entsprechend weit unter 2 % liegt. [10] Das Argument, das der Befürchtung hoher struktureller Inflationsraten zugrunde liegt, beruht auf dem Balassa-Samuelson-Modell [11] (Kasten 1). In diesem wird angenommen, dass in offenen Volkswirtschaften Unterschiede zwischen den Preisniveaus der einzelnen Länder aus Unterschieden zwischen den Preisen der nichthandelbaren Güter, insbesondere der Dienstleistungen, resultieren. Diese können sich deshalb unterscheiden, weil die Höhe der Löhne mit dem Entwicklungsstand einer Volkswirtschaft variiert. Unterschiede in der Produktivität bei der Herstellung handelbarer Güter [12] (z. B. wegen unterschiedlicher Ausstattung mit Kapital) bewirken, dass die Löhne in weniger produktiven Volkswirtschaften niedriger sind. Wenn dieses Lohnniveau für die gesamte Volkswirtschaft maßgeblich ist und die nichthandelbaren Güter arbeitsintensiver hergestellt werden, sind die Preise der Dienstleistungen entsprechend geringer als in hochproduktiven Volkswirtschaften. Das Balassa-Samuelson-Modell beschreibt einen Weg der Konvergenz der Preisniveaus im Zuge einer aufholenden Entwicklung. Mit steigender Arbeitsproduktivität im Bereich der handelbaren Güter nimmt das Lohnniveau gesamtwirtschaftlich zu. Infolge der höheren Produktionselastizität des Faktors Arbeit bei der Herstellung nichthandelbarer Güter fällt der Anstieg der Arbeitsproduktivität modellgemäß hier geringer aus. Die höheren Löhne haben einen Anstieg der Preise der nichthandelbaren Güter und damit des Preisniveaus insgesamt zur Folge. Die Anwendbarkeit des Effekts zur Erklärung der Konvergenz der Preisniveaus im nachholenden Wachstumsprozess ist jedoch begrenzt. Das bezieht sich erstens auf die Annahme einheitlicher Preise der handelbaren Güter. Die Erfahrungen sowohl in Europa seit der Einführung des einheitlichen Marktes als auch in den USA zeigen, dass die Unterschiede bei den Preisen der nichthandelbaren Güter zwar stärker sind als bei denen handelbarer Güter, dass die Divergenz aber auch bei den handelbaren Gütern beträchtlich sein kann. [13] Ursache hierfür können Unterschiede in der Wettbewerbssituation oder bei Steuern, aber auch Pricing-to-Market-Strategien der Unternehmen sein. Zudem spielt auch die Lohnpolitik eine Rolle. Wenn Lohnsteigerungen sich an branchenübergreifenden Produktivitätszuwächsen orientieren - und das ist bei zentralisierten Lohnverhandlungen meist der Fall -, wird bei einem Lohnanstieg unterhalb des Produktivitätsfortschritts im Bereich der handelbaren Güter auch der Preisanstieg bei nichthandelbaren Gütern geringer ausfallen. Zweitens werden auch im Rahmen des Modells die Produktivitätsfortschritte im Bereich der handelbaren Güter unterschiedlich stark in einen Anstieg des relativen Preises der nichthandelbaren Güter weitergeleitet. [14] Drittens ist die Annahme im Balassa-Samuelson-Modell irreführend, dass Länder im nachholenden Wachstumsprozess die gleichen handelbaren Güter wie die fortgeschrittenen Länder, aber mit unterschiedlicher Produktivität herstellen. Reales Wachstum ist ebenso über die Erhöhung und Veränderung der Angebotskapazitäten (z. B. über einen höheren Kapitalstock) und damit über eine andere Zusammensetzung des Bruttoinlandsprodukts möglich. Es werden Güter höherer Qualität und höheren technologischen Gehalts produziert. Handelbare Güter höherer Qualität erzielen höhere Preise, was zu einer Anhebung des Preisniveaus, aber nicht zu einem Kaufkraftverlust führt. Viertens ändert sich im Verlauf des realen Konvergenzprozesses auch die Struktur der nichthandelbaren Güter. Das zeigt sich einerseits in der Ausstattung mit öffentlicher Infrastruktur und in der Qualität öffentlich bereitgestellter Güter (beispielsweise im Gesundheits- und Bildungswesen); andererseits werden bestimmte Dienstleistungen erst mit einem bestimmten Entwicklungsgrad eigenständige Produkte. [15] Gerade die neu hinzukommenden Dienstleistungen - beispielsweise im Bereich Telekommunikation und Banken - zeichnen sich durch überdurchschnittliche Produktivitätszuwächse aus. Fünftens ändert sich mit steigendem Wohlstand das Nachfrageverhalten. Dies schlägt sich auch in der Berechnung des Konsumentenpreisindex nieder. Der repräsentative Warenkorb weist erhebliche Unterschiede zwischen ärmeren und reicheren Ländern auf. In den produktiveren Ländern haben Lebensmittel ein niedrigeres Gewicht als in den weniger produktiven Ländern, bei Dienstleistungen ist es umgekehrt. Im Wachstumsprozess ändern sich nicht nur die Gewichte der einbezogenen Güter, sondern es kommen auch neue Güter in den Warenkorb und andere scheiden aus. So hat das irische Statistische Amt zu Beginn des Jahres 2002 eine Anpassung des Warenkorbes vorgenommen, indem es beispielsweise das Mieten von Fernsehgeräten herausnahm und den Erwerb von DVD-Playern aufnahm. All dies führt dazu, dass die mit hohem Wachstum verbundene Anhebung des Preisniveaus nur zum Teil als Inflation angesehen werden kann. Es sind zugleich jene Faktoren, die dafür verantwortlich sind, dass das in Kaufkraftstandards gemessene Wachstum in Ländern mit nachholender Entwicklung höher ausfällt als das in konstanten Preisen berechnete Wachstum. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Anhebung des Preises bestimmter Dienstleistungen über einen Anstieg des allgemeinen Lohnniveaus aufgrund von Produktivitätssteigerungen im Bereich handelbarer Güter kommen kann. Die häufig zitierten Friseure, aber auch Taxifahrer und häusliche Krankenpfleger sind dafür ein Beispiel. Der Balassa-Samuelson-Effekt wurde hier für fünf Beitrittskandidaten untersucht. Die Abbildungen 1 und 2 zeigen die Entwicklung der relativen Preise der nichthandelbaren Güter und die Produktivitätsentwicklung. Es wird deutlich, dass alle Länder einen Trendanstieg des relativen Preises der nichthandelbaren Güter aufweisen. Die Produktivitätsfortschritte zwischen den Ländern fallen allerdings sehr unterschiedlich aus. Die Reihe für Estland deutet zudem darauf hin, dass die Produktivitätsunterschiede zwischen dem Bereich handelbarer und dem nichthandelbarer Güter ausgesprochen niedrig sind. Auch die Übertragung der Produktivitätsfortschritte handelbarer Güter und der damit einhergehenden Lohnsteigerungen auf die Preise nichthandelbarer Güter ist überraschenderweise sehr unterschiedlich. Koeffizienten sind niedrig in Ländern mit hohem Produktivitätswachstum und vergleichsweise hoch in Ländern mit niedrigem Produktivitätsanstieg. Das lässt darauf schließen, dass andere Faktoren einen ebenso hohen Einfluss auf die Entwicklung der Preise nichthandelbarer Güter haben. Der wichtigste Faktor scheint die Anpassung der regulierten Preise zu sein. Wie aus den Abbildungen 1 und 2 zu ersehen ist, weisen die Reihen des Preisdifferentials Niveauverschiebungen auf. Da eine Vielzahl der regulierten Preise Dienstleistungen betreffen, ist es kaum verwunderlich, dass es derartige Verschiebungen und einen Trendanstieg der Preise nichthandelbarer Güter (= Dienstleistungen) gibt, der unabhängig von den Produktivitätsentwicklungen im Bereich der handelbaren Güter stattfindet. Die Einschätzung eines nur geringen Einflusses des Balassa-Samuelson-Effekts wird beispielsweise durch Arbeiten der EZB [16] gestützt. Hier kommt man zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung der Preise nichthandelbarer Güter am stärksten von Lohnsteigerungen und transformationsbedingten Faktoren wie der Liberalisierung regulierter Preise abhängt. In einer Panel-Schätzung des BalassaSamuelson-Effekts unter expliziter Berücksichtigung des Gewichts handelbarer und nichthandelbarer Güter im Warenkorb, der dem Verbraucherpreisindex zugrunde liegt, und des Produktionsanstiegs in Deutschland ergaben, dass das hierdurch verursachte Inflationsdifferential gegenüber Deutschland auch in den Ländern mit den höchsten Produktivitätsfortschritten im Bereich der handelbaren Güter - Polen und Ungarn - gerade die Größenordnung von 1,5 Prozentpunkten erreicht. [17] Da diese Schätzungen unter der Annahme gemacht wurden, dass es keine Produktivitätsfortschritte im Bereich der nichthandelbaren Güter gibt, und da regulierte Preise in der Gruppe nichthandelbarer Güter enthalten sind, dürfte das die obere Grenze des anzunehmenden Inflationsdifferentials markieren. Bei einem Gewicht Polens im erweiterten Euroraum in Höhe von 2,8 % würde sich dieser Effekt mit maximal 0,04 Prozentpunkten auf den Anstieg des HVPI im Euroraum auswirken, im Falle des kleineren Ungarns sogar nur mit 0,01 Prozentpunkten (Übersicht 3). | ||
| Fazit |
Die Erweiterung der EU um bis zu zehn Länder könnte bereits im Jahre 2004 vor sich gehen, und eine entsprechende Erweiterung des Euroraums wird voraussichtlich nur wenige Jahre später erfolgen. Eine baldige Änderung der Entscheidungsregeln der EZB erscheint daher geboten, um zu verhindern, dass die Entscheidungsprozesse schwerfällig werden. Durch die hier vorgeschlagene Kombination von Gruppenbildung und Rotation bleibt das Entscheidungsgremium überschaubar, verliert aber auch nicht die Tuchfühlung zu den einzelnen Regionen und hält zugleich an dem hohen Grad an Rechenschaftspflicht gegenüber den einzelnen Ländern und der Möglichkeit der Identifikation mit der Institution EZB fest. Eine Beeinträchtigung der Geldpolitik der EZB durch eine Erweiterung des Euroraums um Länder mit nachholender Entwicklung ist nicht zu erwarten. Die Bedeutung des Balassa-Samuelson-Effekts ist nur gering; auch das Gewicht der EU-Beitrittskandidaten im Verbraucherpreisindex des Euroraums ist für eine nennenswerte Beeinflussung zu niedrig. Zugleich deutet die geringe Bedeutung dieser strukturellen Inflationskomponente darauf hin, dass die Inflation in den Beitrittsländern zügig und deutlich gesenkt werden könnte, wenn die Marktteilnehmer erwarten, dass es zu einer solchen Senkung kommt und ihr Verhalten entsprechend anpassen. Hier können die Beitrittsländer von einer frühen Teilnahme an der Vorstufe der Übernahme des Euro - dem Wechselkursmechanismus II - und dem Ankündigungseffekt bei einer Festlegung des angestrebten Termins für das Erreichen der Maastricht-Kriterien profitieren. Je mehr es gelingt, die Erwartungen positiv zu beeinflussen, desto geringer werden die realwirtschaftlichen Kosten des Disinflationsprozesses ausfallen. | ||
| Kasten 1 Balassa-Samuelson- Effekt |
Der auf Balassa und Samuelson zurückgehende Effekt ist eine angebotsseitige Erklärung für Änderungen der relativen Preise zwischen handelbaren und nichthandelbaren Gütern. Unter der Annahme vollkommener Konkurrenz auf den Güter- und Faktormärkten ist der relative Preis zwischen handelbaren und nichthandelbaren Gütern ausschließlich durch die Angebotsbedingungen bestimmt. Der Balassa-Samuelson-Effekt besagt, dass es zu Änderungen des relativen Preises zwischen handelbaren und nichthandelbaren Gütern kommt, wenn sich die Produktivität in den beiden Bereichen unterschiedlich entwickelt. Aufgrund des internationalen Preiszusammenhangs wird der häufigere Fall einer stärker steigenden Produktivität im Bereich der handelbaren Güter nicht deren Preise beeinflussen, sondern - im hier behandelten Fall fester Wechselkurse bzw. einer Währungsunion - steigende Nominallöhne mit sich bringen. Da die Lohnentwicklung annahmegemäß für die gesamte Ökonomie einheitlich ist, führt das zu steigenden Preisen der nichthandelbaren Güter und damit zu deren relativer Verteuerung. Der Balassa-Samuelson-Effekt kann anhand eines Modells einer offenen Ökonomie dargestellt werden. [1] Es werden folgende Annahmen getroffen: 1. Es werden handelbare und nichthandelbare Güter produziert. 2. Die Angebotsseite der Ökonomie kann über zwei (unterschiedliche) Produktionsfunktionen beschrieben werden, in die die Faktoren Kapital und Arbeit eingehen und die durch konstante Skalenerträge gekennzeichnet sind. 3. Der Preis der handelbaren Güter wird über den internationalen Preiszusammenhang in einem einheitlichen Markt bestimmt. Für die handelbaren Güter gilt das Gesetz des einheitlichen Preises. 4. Es besteht ein international einheitlicher Kapitalmarkt. Der Zinssatz ist somit für das Inland exogen vorgegeben. 5. Der Kapitalstock ist für beide Sektoren kurzfristig festgelegt. 6. Im Inland besteht ein einheitlicher Arbeitsmarkt. Löhne im Bereich der handelbaren Güter werden entsprechend dem Grenzprodukt gezahlt; diese Löhne gelten auch für den Bereich der nichthandelbaren Güter. Exogen gegeben sind somit der Kapitalstock, die Preise der handelbaren Güter und der Zinssatz. Zusätzlich ist für den Sektor der nichthandelbaren Güter der Lohnsatz vorgegeben. Der relative Preis der nichthandelbaren Güter ergibt sich hier eindeutig durch die Auflösung der Bedingungen des Gewinnmaximums für die Unternehmen. Es ist insofern ein mikroökonomisch begründetes Gleichgewichtsphänomen. Wenn in diesem System die Produktivität im Bereich der handelbaren Güter zunimmt, dann wird (bei unverändertem Zinssatz) die Kapitalintensität bei den handelbaren Gütern steigen. Das impliziert höhere Löhne. Den höheren Löhnen wird die Kapitalintensität im Bereich der nichthandelbaren Güter angepasst, so dass die Ertragsrate des Kapitals dem exogen vorgegebenen Zinssatz wieder entspricht. Die eingesetzte Arbeitsmenge im Bereich der nichthandelbaren Güter sinkt. Im Modell folgt hieraus ein steigender relativer Preis der nichthandelbaren Güter und - aufgrund der unveränderten Produktionsfunktion und der unveränderten Kapitalmenge - ein geringerer Output an nichthandelbaren Gütern. Im Rahmen des Modells kann die Beziehung zwischen dem Anstieg des relativen Preises der nichthandelbaren Güter (Inflationsrate) und dem Wachstum der Produktivität folgendermaßen hergeleitet werden. Logarithmieren und Differenzieren der Bedingungen erster Ordnung führen zu den Gleichungen [1] 0 = Δah - bΔ (kh - lh) [2] 0 = Δ (pnh - ph) + Δanh - cΔ (knh - lnh) [3] Δw = Δah + (1 - b) Δ (kh - lh)
[4] Δw = Δ (pnh - ph) + Δanh + wobei die mit Δ gekennzeichneten Variablen das totale Differential des jeweiligen Logarithmus und (pnh - ph ) den relativen Preis der nichthandelbaren Güter darstellen. Aus den Gleichungen [1] bis [4] ergibt sich die folgende Beziehung [2] [5] Δ (pnh - ph) = c/bah - Δanh. Damit hängt die Entwicklung der relativen Preise vom Wachstum der Produktivität in den beiden Sektoren ab. Der Koeffizient der totalen Faktorproduktivität der handelbaren Güter sollte höher als 1 sein, da die Produktionselastizität des Faktors Arbeit im Bereich der nicht-handelbaren Güter diejenige im Bereich der handelbaren Güter annahmegemäß übersteigt. Das Balassa-Samuelson-Modell unterstellt jedoch eine Beziehung in den Niveaus. Der Zusammenhang, der in Niveaus getestet werden kann (und der auch der Schätzung im Kasten 2 zugrunde liegt), wird aus den Gleichgewichtsbedingungen für die Arbeitsnachfrage hergeleitet. Durch Gleichsetzen der Bedingungen zum Ausgleich der Faktorkosten und des Grenzprodukts der Arbeit ergibt sich, dass die Grenzprodukte der Arbeit in umgekehrtem Verhältnis zum Preisniveau stehen [6] Eine stärker steigende Produktivität im Bereich der handelbaren Güter wird sich somit in relativ steigende Preise der nichthandelbaren Güter übersetzen. | ||
| Kasten 2 Empirische Untersuchung des Balassa-Samuelson- Effekts für fünf Kandidatenländer |
Für fünf Kandidatenländer (Estland, Polen, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn) wurde der Balassa-Samuelson-Effekt empirisch untersucht. Da der Effekt einen Zusammenhang zwischen zwei trendbehafteten Variablen unterstellt, ist auf Kointegration getestet worden. Die Schätzgleichung entspricht Gleichung 6 in Kasten 1. Als Kointegrationstests wurden Engle-Granger-Einzelgleichungstests [1] gewählt. Das ist zwar eine sehr restriktive Schätzmethode, da eine mögliche kurzfristige Anpassungsdynamik nicht berücksichtigt werden kann. Die sehr kurze Beobachtungsperiode und die Wahl von Quartalsdaten (die Beobachtungszahl liegt zwischen 26 und 30) erschweren aber die Verwendung von auf VAR beruhenden Methoden. In der Schätzung wurden Dummies eingesetzt, um die Änderungen in der Struktur einzufangen. Die Berücksichtigung der Dummies in der Schätzgleichung yt = a + m dt (λ) + b´xt + εt erfordert jedoch, dass diese auch im ADF-Test der Residuen einbezogen werden: Δεt = α*εt-1 + und dass die kritischen Werte modifiziert werden müssen. Es wurde die Erkenntnis von Hassler [2] genutzt, dass die Werte von MacKinnon Anwendung finden können, wenn jede Dummy-Variable wie ein zusätzlicher instationärer Regressor angesehen wird. Nur für Estland konnte das Produktivitätsdifferential zwischen dem Sektor handelbarer und nichthandelbarer Güter direkt berücksichtigt werden, da hier konsistente Daten entsprechend dem ESVG95 vorliegen. Die Produktivitätsfortschritte im Bereich der handelbaren Güter wurden über die Produktivität im Industriesektor berechnet, während die Sektoren Bau, Handel und Finanzdienstleistungen als Sektoren mit nichthandelbaren Gütern gewertet wurden. Die Preiserhöhungen werden durch die entsprechenden Deflatoren wiedergegeben. In den anderen Ländern konnte auf keine Zeitreihe der Produktivitätsentwicklung im Bereich der nichthandelbaren Güter zurückgegriffen werden. Die Schätzungen mussten somit unter der Annahme gemacht werden, dass es keine Produktivitätsfortschritte in diesem Sektor gibt. Dies ist eine sehr restriktive Annahme. Daraus folgt, dass die für diese Länder ermittelten Parameter den tatsächlichen Effekt überschätzen. Die Produktivitätsfortschritte im Bereich der handelbaren Güter wurden durch das Wachstum der Produktivität in der Industrie approximiert, die Preise der nichthandelbaren Güter durch die Preise der Dienstleistungen im Verbraucherpreisindex (CPI) und die Preise handelbarer Güter durch den Produzentenpreisindex. Ein systematischer Zusammenhang konnte nur in einigen Ländern nachgewiesen werden: (Übersicht 4) Kritische Werte für den ADF-Test der Residuen [3] : (Übersicht 5) [1] Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. [2] Diese Einschätzung ergibt sich aus diversen Antworten Duisenbergs auf Fragen im Anschluss an Pressekonferenzen. Als Beispiel dienen Auszüge vom 3. Februar 2000: "First, there was no formal vote. Again, as I had hoped and as it was, it was a consensus decision" sowie vom 8. Juni 2000: "We had an intensive discussion, a prolonged discussion, which was very useful and, in the end, resulted in a consensus on what we had to do." Willem F. Duisenberg, Präsident der Europäischen Zentralbank, EZB-Pressekonferenz, Frankfurt a. M., 3. Februar 2000, und EZB-Pressekonferenz, Frankfurt a. M., 8. Juni 2000. [3] Hat der Präsident das Initiativrecht, könnte es demgegenüber zu einer Dominanz des Status quo kommen. Vgl. R. E. Baldwin, E. Berglöf, F. Giavazzi und M. Widgrén: Preparing the ECB for Enlargement. In: CEPR Policy Paper, No. 6/2001, S. 14. [4] "Die Aussprachen in den Ratssitzungen sind vertraulich. Der EZB-Rat kann beschließen, das Ergebnis seiner Beratungen zu veröffentlichen." Art. 10.4 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. [5] Siehe auch Baldwin et al., a. a. O. [6] Letzteres betonen Baldwin et al. zu Recht; a. a. O., S. 23. [7] Vgl. E. Meade und N. Sheets: Regional Influences on U.S. Monetary Policy: Some Implications for Europe. Discussion Paper, Nr. 523/2002, Centre for Economic Performance. [8] Baldwin et al., a. a. O. Der Vertrag legt fest, dass der EZB-Rat das Entscheidungsgremium der EZB ist und dieses sich aus dem Direktorium und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammensetzt. Der EZB-Rat kann zwar gemäß Art. 12 gewisse Entscheidungen delegieren, jedoch ist nicht klar, ob dies alle geldpolitischen Entscheidungen beinhaltet, und zudem wäre er dann ebenso in der Lage, die Delegierung wieder rückgängig zu machen. [9] Vgl. beispielsweise Baldwin et al., a. a. O.; H.-W. Sinn und M. Reutter: The Minimum Inflation Rate for Euroland. NBER Working Paper, No. 8085/2001. [10] H.-W. Sinn und M. Reutter, a. a. O. [11] Vgl. B. Balassa: The Purchasing Power Parity Doctrine: A Reappraissal. In: Journal of Political Economy, 1964, S. 584-596; P. A. Samuelson: Theoretical Notes on Trade Problems. In: Review of Economics and Statistics, 1964, S. 147-154. [12] Es wird angenommen, dass die Produktivitätsunterschiede im Bereich nichthandelbarer Güter zwischen den Ländern weniger stark ausgeprägt sind. [13] S. G. Cecchetti, N. C. Mark und R. J. Sonora: Price Level Convergence among United States Cities: Lessons for the European Central Bank. NBER Working Paper, No. 7681/2000; J. H. Rogers: Price Level Convergence, Relative Prices, and Inflation in Europe. International Finance Discussion Papers (FedBoard), No. 699/2001. [14] Infolge unterschiedlicher Produktionselastitziäten zwischen den Ländern. Vgl. Gleichung 5 in Kasten 1. [15] J. N. Bhagwati: Splintering and Disembodiment of Services and Developing Nations. In: World Economy, 7/1984, S. 133-143. [16] O. Arratibel, D. Rodriguez-Palenzuaela und Ch. Thimann: Inflation Dynamics and Dual Inflation in Accession Countries: A "New Keynesian" Perspective. ECB Working Paper, No. 132/2002. [17] B. Egert: Investigating the Balassa-Samuelson Hypothesis in the transition: A Panel Study, Economics of Transition (im Erscheinen).
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------------------------------------------------------------------------------- Übersicht 1 Explizite Ziele für die EWU-Teilnahme und den darauf folgenden Übergang zum Euro ------------------------------------------------------------------------------- Einführung des Euro Teilnahme am WKM II Estland - - Lettland - Ab Beitritt oder später Litauen - - Malta - Nach Beitritt so schnell wie möglich Polen - Nach Beitritt Slowakei - Nach Beitritt Slowenien So früh wie möglich nach Beitritt, Schnelle Teilnahme unter Berücksichtigung nach Beitritt nachhaltiger realer Konvergenz Tschechische Republik - Standard- Schwankungsbreiten Ungarn Zum frühest möglichen Termin 2 Jahre, Möglichkeit nach Beitritt geringerer als Standard- Schwankungsbreiten Zypern 2005 mit EU-Beitrittsziel 1.1.2003 Ab Beitritt, maximal 2 Jahre ------------------------------------------------------------------------------- Quelle: Europäische Kommission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs: Evaluation of the 2001 Pre-accesssion Economic Programmes of Candidate Countries. Enlargement Papers, Nr. 7, Januar 2002, S. 12 (Übersetzung des DIW). DIW Berlin 2002 =============================================================================== |
------------------------------------------------------------------------------- Übersicht 2 Vorschlag für die Zusammensetzung des EZB-Rates nach einer Reform der Entscheidungsstrukturen ------------------------------------------------------------------------------- Nationale Zentralbank- präsidenten aus Ländern Gewicht in % (2) bzw. Ländergruppen (1) 1 Deutschland 20,6 2 Vereinigtes Königreich 15,4 3 Frankreich 14,7 4 Italien 13,1 5 Spanien 7,9 6 Polen 5,3 7 Niederlande 4,1 Schweden 2,4 8 Dänemark 1,6 Finnland 1,3 Belgien 2,6 9 Irland 1,0 Luxemburg 0,2 Griechenland 1,9 10 Zypern 0,1 Malta 0,0 Österreich 2,1 11 Portugal 1,8 Slowenien 0,3 Tschechische Republik 1,5 12 Ungarn 1,4 Slowakei 0,7 Litauen 0,5 13 Lettland 0,3 Estland 0,2 ------------------------------------------------------------------------------- Direktorium der EZB: Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Italien erhalten ein per- manentes Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied des sechsköpfigen Direktoriums. Die übrigen beiden Mitglieder werden im Einvernehmen aller dem Euro- raum zugehörigen Mitgliedstaaten ernannt. ------------------------------------------------------------------------------- (1) Innerhalb der sechs Gruppen findet eine Rotation statt. (2) In die Berechnung gehen jeweils zur Hälfte das Bruttoinlandsprodukt und die Bevölkerung ein. Quellen: Eurostat; OECD; Weltbank; Berechnungen des DIW Berlin. DIW Berlin 2002 =============================================================================== |
------------------------------------------------------------------------------- Übersicht 3 Inflationswirkungen von Preissteigerungen in den Beitrittsländern ------------------------------------------------------------------------------- Wirkung einer um Gewicht im um die 1,5 Prozentpunkte Beitrittskandidaten höheren Inflations- erweiterten HVPI in % rate als in EU-12 (Basisjahr 2000) auf den HVPI in Prozentpunkten Tschechische Republik 0,76 0,011 Zypern 0,14 0,002 Estland 0,08 0,001 Ungarn 0,64 0,010 Litauen 0,20 0,003 Lettland 0,12 0,002 Malta 0,06 0,001 Polen 2,81 0,042 Slowakei 0,28 0,004 Slowenien 0,27 0,004 Insgesamt 5,37 0,080 ------------------------------------------------------------------------------- Quellen: Eurostat; Berechnungen des DIW Berlin. DIW Berlin 2002 =============================================================================== |
------------------------------------------------------------------------------- Übersicht 4 ------------------------------------------------------------------------------- Land Konstante Produktivitäts- Dummies (1) ADF-Test der (t-Statistik) differential (Koeffizient; Residuen (2), (t-Statistik) t-Statistik) t-Statistik Estland (1/1994 - 3/2001) 0,07 (2,23) 1,02 (4,91) ID 943 (0,23; 3,1) -4,49** SD 951 (0,42; 12,74) SD 983 (0,16; 5,28) Polen (1/1995 - 2/2001) -0,61 (-42,45) 0,34 (8,72) SD 981 (0,07; 4,79) -3,04 Slowenien (1/1994 - 2/2001) 0,05 (4,62) 0,78 (20,36) SD 001 (-0,04; -2,69) -4,30** Tschechische Republik (1/1994 - 2/2001) -0,002 (-0,25) 0,37 (7,02) SD 973 (0,11; 8,61) -2,26 SD 984 (0,05; 4,03) Ungarn (1/1995 - 2/2001) 0,006 (0,29) 0,28 (7,83) -4,06** ------------------------------------------------------------------------------- (1) ID: Impulsdummy; SD: Stufendummy; SD 981 bedeutet: Stufendummy, beginnend im 1. Quartal 1998. (2) ** bedeutet Signifikanz auf 5%-Niveau. Quellen: Eurostat; OECD; Berechnungen des DIW Berlin. =============================================================================== |
------------------------------------------------------------------------------- Übersicht 5 ------------------------------------------------------------------------------- Anzahl der stochastischen Variablen 1 2 3 4 5 1 % -3,90 -4,30 -4,65 -4,96 -5,24 5 % -3,34 -3,74 -4,10 -4,42 -4,70 =============================================================================== | |
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