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| Wochenbericht des DIW Berlin 16/04 Reformkonzepte zur Einkommens- und Ertragsbesteuerung: Erhebliche Aufkommens- und Verteilungswirkungen, aber relativ geringe Effekte auf das Arbeitsangebot | |||
| Bearbeiter | Stefan Bach Peter Haan Hans-Joachim Rudolph Viktor Steiner | ||
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| Das DIW Berlin hat sechs aktuelle Vorschläge für eine grundlegende Reform der deutschen Einkommens- und Ertragsbesteuerung untersucht, die von den Oppositionsparteien, dem Sachverständigenrat und einer Forschungsgruppe um den Verfassungsrechtler Paul Kirchhof gemacht worden sind. Diese Vorschläge wurden auf ihre Aufkommens- und Verteilungswirkungen sowie die Arbeitsangebotseffekte geprüft. Die fiskalischen Wirkungen der Steuerreformmodelle reichen von Aufkommensneutralität (duale Einkommensteuer des Sachverständigenrats) bis zu erheblichen Steuerausfällen in einer Größenordnung von über 1 % des Bruttoinlandsprodukts (CDU, FDP, Kirchhof). Belastungs- und Verteilungsanalysen ergeben für die Vorschläge der Unionsparteien hauptsächlich eine Entlastung der mittleren Einkommen, während bei den Konzepten von Kirchhof und dem Sachverständigenrat vor allem die Bezieher höherer Einkommen profitieren. Die zu erwartenden Arbeitsangebotseffekte fallen in Relation zu den Entlastungen gering aus; größere "Selbstfinanzierungseffekte" durch steigende Beschäftigung und stärkeres Wachstum sind nicht zu erwarten. In den letzten Monaten hat sich die Diskussion über eine grundlegende Reform der Einkommens- und Ertragsbesteuerung in Deutschland wieder belebt. Das DIW Berlin hat sechs aktuelle Reformvorschläge hierzu untersucht (vgl. Kasten 1 sowie die Synopse am Ende dieses Berichts). Die Steuerreformvorschläge sind unterschiedlich genau ausgearbeitet. Für einige liegen Gesetzentwürfe vor (FDP, Kirchhof), für andere Konzeptpapiere, in denen die wesentlichen Reformelemente beschrieben werden (CDU, CSU, CDU/CSU, SVR II). Sofern die Konzeptpapiere zu einzelnen Regelungsbereichen keine Aussagen treffen, wird die Beibehaltung des geltenden Rechts unterstellt. Die Aufkommens-, Belastungs- und Verteilungswirkungen dieser Konzepte werden mit dem Einkommensteuer-Mikrosimulationsmodell des DIW Berlin berechnet. Datengrundlage des Modells ist eine repräsentative Stichprobe aus den Einzeldaten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1995 (Kasten 2). [1] "Aktuellere" Daten - die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1998 - stehen erst seit kurzem zur Verfügung. Um auf Grundlage dieser recht alten Informationsbasis Wirkungsanalysen durchzuführen, werden die Datensätze in wesentlichen steuerrelevanten Merkmalen fortgeschrieben. [2] Ex-post-Prognosen zum Steueraufkommen zeigen, dass das Modell zuverlässige Schätzergebnisse liefert. [3] Allerdings bestehen für die Ermittlung der Aufkommens- und Verteilungswirkungen erhebliche Schätzunsicherheiten. Denn für die Gegenfinanzierung wichtige Elemente der Steuerreformkonzepte können nicht unmittelbar aus den fortgeschriebenen Daten der Einkommensteuerstatistik abgeleitet werden. Dies betrifft vor allem Maßnahmen, die sich auf die Einkünfteermittlung und die bisher steuerfreien Einkünfte beziehen. Zu diesen Größen müssen Informationen aus anderen Datenquellen einbezogen oder Annahmen getroffen werden (Kasten 3). Die Reformvorschläge haben auch Konsequenzen für die Unternehmensbesteuerung (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer). Dies wird bei der Ermittlung der Aufkommenswirkungen ebenfalls berücksichtigt, und zwar mit einem gesonderten Ansatz. Mögliche Anpassungsreaktionen der Steuerpflichtigen auf die Reformmaßnahmen werden bei der Abbildung der Belastungs- und Verteilungswirkungen zunächst nicht berücksichtigt. In einem weiteren Schritt werden auch die Arbeitsangebotseffekte der Reformvorschläge untersucht. | |||
| Aufkommenswirkungen teilweise erheblich | Die Reformvorschläge haben zumeist beträchtliche Wirkungen auf die Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Tabelle 1). Die Wirkungen auf die Einkommensteuerpflichtigen wurden mit dem Einkommensteuer-Simulationsmodell ermittelt und bilden die Grundlage für die folgenden Verteilungsanalysen. Die Wirkungen auf die Unternehmens- und Kapitalertragsbesteuerung, soweit sie nichteinkommensteuerpflichtige Personen betreffen, [4] wurden in einer Sonderrechnung ermittelt, die auf der aktuellen Steuerschätzung des DIW Berlin für 2005 beruht. Eine Abschaffung oder Einschränkung der Eigenheimzulage, wie in einzelnen Reformvorschlägen vorgesehen, ist in den folgenden Analysen nicht berücksichtigt. Berechnet wurden die Aufkommenswirkungen bzw. Steuerbelastungen des "Entstehungsjahres", die sich auf die Besteuerungsgrundlagen des Veranlagungsjahres 2005 beziehen. Die Wirkungen auf die kassenmäßigen Steuereinnahmen können davon erheblich abweichen, da viele Maßnahmen der Gegenfinanzierung erst verzögert wirken. Zunächst wurden die Entlastungswirkungen der Tarifsenkung einschließlich der Vereinfachungspauschale (Kirchhof) [5] sowie der Ausweitung des Kinderfreibetrags [6] simuliert (Nr. 1 bis 4 in Die Ausweitung der Bemessungsgrundlage ist in der Reihenfolge berechnet worden, wie sie in Tabelle 1 dargestellt ist, ausgehend vom reduzierten Tarifniveau. Bei den gewerblichen Einkünften (Nr. 9) ist neben der Ausweitung der Bemessungsgrundlage auch die Abschaffung der Gewerbesteuer berücksichtigt (siehe auch Nr. 23), wie es die Vorschläge von CSU, FDP und des Sachverständigenrats vorsehen. Dies führt hier bei den ein-kommensteuerpflichtigen Unternehmern per saldo aber nur zu geringen Steuerentlastungen, da zugleich die Gewerbesteueranrechnung wegfällt. Bei der Besteuerung der Kapitaleinkünfte wirken sich die Unterschiede zwischen den Steuerreformvorschlägen bei der Erfassung und Veranlagung der Kapitaleinkünfte aus (Abschaffung "Bankgeheimnis", Rückkehr zum Vollanrechnungsverfahren der Körperschaftsteuer, Abgeltungssteuern für Kapitaleinkünfte, duale Einkommensteuer des Sachverständigenrats) (Nr. 10, 13). Aufgrund der unterschiedlich weit gehenden "Schedulisierung" der Einkommensteuer ist das Ergebnis für die festgesetzte Einkommensteuer im Quervergleich der Reformvorschläge für sich genommen nicht sinnvoll interpretierbar. Daher müssen die Veränderungen bei der Körperschaftsteuer (Nr. 20) und den definitiven Kapitalertragsteuern (Nr. 21) in die Betrachtung einbezogen werden; ferner sind die Änderungen beim Kindergeld (Nr. 25) zu berücksichtigen, die bei den Vorschlägen von FDP und Kirchhof vorgesehen sind. Unter Berücksichtigung der Unternehmens- und Kapitalertragsbesteuerung bei den nichteinkommensteuerpflichtigen Personen ergeben sich die gesamten Wirkungen auf das Steueraufkommen (abzüglich Kindergeld) (Nr. 34). Insgesamt resultieren deutliche Mindereinnahmen von 26 bis 28 Mrd. Euro oder 1,2 bis 1,3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bei den Vorschlägen von CDU, FDP und Kirchhof (Nr. 34 und 35). Für das Konzept der CSU entstehen Steuerausfälle von 0,5 % des BIP, beim gemeinsamen Konzept der Unionsparteien etwas höhere (0,6 % des BIP). Die duale Einkommensteuer des Sachverständigenrats ist in der hier vorgenommenen Umsetzung nahezu aufkommensneutral. Schließlich ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Aufhebung bzw. Reduzierung der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen führt (Nr. 36). Zum anderen sehen die Konzepte einhellig eine längerfristige Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen sowie den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte vor - hier ist eine Rentenbesteuerung von 50 % der Leibrenten im Jahre 2005 unterstellt (Nr. 37). [7] Aufgrund des vollständigen Abzugs der Sozialversicherungsbeiträge entstehen beim FDP-Konzept per saldo zusätzliche Steuerausfälle von knapp 24 Mrd. Euro; bei den übrigen Konzepten sind die Wirkungen niedriger und bei Kirchhof sehr gering, da bei diesem Konzept lediglich Altersvorsorgeaufwendungen abziehbar sind. | ||
| Spürbare Be- lastungs- und Verteilungswirkungen | Steuerreformen werden in der breiten Öffentlichkeit zumeist mit ihren unmittelbaren Belastungs- und Verteilungswirkungen wahrgenommen. Die Analyse mit dem Mikrosimulationsmodell erlaubt eine detaillierte Verteilungsanalyse nach sozio-ökonomischen Merkmalen. Basisjahr der Belastungs- und Verteilungsanalysen ist das Veranlagungsjahr 2005. Die dargestellten Verteilungswirkungen enthalten die Effekte auf die einkommensbezogenen Steuern abzüglich Kindergeld der Einkommensteuerpflichtigen, die im Einkommensteuer-Simulationsmodell abgebildet werden (vgl. Nr. 24 und 26 in Tabelle 1). Neben der Vernachlässigung der Ertragsteuern der Kapitalgesellschaften ist bei der Einschätzung der hier abgeleiteten Belastungs- und Verteilungswirkungen zu berücksichtigen, dass die Reformvorschläge nicht aufkommensneutral sind - damit stellt sich die Frage nach den Wirkungen sonstiger Maßnahmen der Gegenfinanzierung, die hier nicht abgebildet werden. Die Vorschläge der CDU und von Kirchhof entlasten die Einkommensteuerpflichtigen um etwa 30 Mrd. Euro (Tabelle 2). Im Vergleich zur CDU konzentriert sich das Entlastungsvolumen bei Kirchhof wesentlich stärker auf die Bezieher hoher Einkommen. Diese Gruppe profitiert auch vom Konzept des Sachverständigenrats deutlich, während sich dort für die Gesamtheit der steuerpflichtigen Haushalte und somit für die unteren und mittleren Einkommen Nettobelastungen ergeben. Beim Konzept der FDP konzentrieren sich die Entlastungen auf den mittleren und oberen Bereich. Dagegen verteilen die Vorschläge der CDU und vor allem der CSU die Entlastungen gleichmäßiger über die Einkommensgruppen. Beim Konzept der CSU müssen Spitzenverdiener mit sehr hohen Einkommen merklich mehr Steuern zahlen; hier wirkt sich die nur moderate Absenkung der Spitzensteuersätze in Verbindung mit der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage aus. Das Sofortprogramm der Unionsparteien entlastet dagegen auch die Hocheinkommensbezieher deutlich, was im Wesentlichen auf die stärkere Senkung des Spitzensteuersatzes zurückzuführen ist. Neben den Veränderungen der absoluten Steuerbelastungen interessiert für die Einkommensverteilung die Veränderung der Steuerbelastung in Relation zum Haushaltsnettoeinkommen [8]; dabei müssen allerdings Steuerpflichtige mit niedrigen oder negativen Einkommen ausgeblendet werden, da sich für sie kein sinnvolles Haushaltsnettoeinkommen ableiten lässt. [9] Erwartungsgemäß ergeben sich die höchsten Entlastungswirkungen im oberen Einkommensbereich bei den Vorschlägen von Kirchhof und des Sachverständigenrats, bei denen die Steuerpflichtigen mit sehr hohen Einkommen um bis zu 9 % bzw. 7 % des Nettoeinkommens entlastet werden. Die relative Entlastungswirkung steigt mit dem Einkommen, die Wohlhabenderen werden also auch relativ stärker entlastet. Die Konzepte von CDU und CSU entlasten dagegen die mittleren und höheren Einkommen, während die Hocheinkommensbezieher mehr Steuern zahlen, vor allem bei der CSU. Eine Auswertung der relativen Be- bzw. Entlastungswirkungen nach der sozialen Stellung (Tabelle 3) zeigt, dass die Arbeitnehmer im Durchschnitt besser abschneiden als die Selbständigen (außer bei SVR II). Die Belastung der Nichterwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich resultiert auch aus den Abgeltungssteuern, die in den meisten Reformvorschlägen für Teile oder sogar alle Kapitaleinkünfte (Kirchhof, SVR II) vorgesehen sind und nicht in die Veranlagung einbezogen werden. Dadurch werden Steuerpflichtige mit niedrigen Grenzsteuersätzen tendenziell belastet. Abschließend werden die Wirkungen der Steuerreform auf das Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen der Steuerpflichtigen simuliert; [10] dabei bleiben die Steuerpflichtigen mit niedrigen oder negativen Einkommen unberücksichtigt. [11] Die Auswertung der einschlägigen Verteilungsmaße (Kasten 4) bestätigt die aus den anderen Berechnungen bekannten Ergebnisse (Tabelle 4). Im Vergleich zur Einkommensverteilung beim Steuerrecht 2005 nimmt die Einkommensungleichheit unter den Steuerpflichtigen vor allem beim Vorschlag von Kirchhof sowie bei der dualen Einkommensteuer des Sachverständigenrats spürbar zu. Das "top-sensitive"-Entropiemaß nach Theil sowie der Atkinson-Index reagieren hier deutlich. Dies gilt mit Einschränkungen auch für den Vorschlag der FDP. Dagegen zeigen die Verteilungsmaße für die Vorschläge der CDU und der CSU eine abnehmende Einkommensungleichheit unter den Steuerpflichtigen an, bei der CSU etwas stärker als bei der CDU. Das Sofortprogramm der Unionsparteien lässt allerdings eine leichte Zunahme der Einkommensungleichheit erwarten. | ||
| Arbeitsangebotseffekte der Steuerreform- vorschläge relativ gering | Eine wirtschaftspolitisch wichtige Begründung für Steuerreformen besteht in deren erhofften Arbeitsangebots- und Beschäftigungswirkungen. Die geschätzten Arbeitsangebotseffekte der einzelnen Reformvorschläge basieren auf einem Mikrosimulationsmodell des deutschen Steuer- und Transfersystems, das mit einem mikroökonometrisch geschätzten Arbeitsangebotsmodell für Haushalte verbunden ist; die Datenbasis des Steuer-Transfer-Simulationsmodells (STSM) ist die aktuell verfügbare Welle (2002) des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) des DIW Berlin. [12] Im STSM werden die Steuertarife der einzelnen Reformvorschläge sowie die wesentlichen arbeitnehmerbezogenen Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen abgebildet (Veränderung Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Reduzierung bzw. Abschaffung der Entfernungspauschale, Besteuerung der Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit). Auf der Basis des STSM können sowohl das in Personen gemessene zusätzliche Arbeitsangebot (Partizipationseffekt) als auch die Effekte der einzelnen Steuerreform-Modelle auf das angebotene Arbeitsvolumen (Stundeneffekt) geschätzt werden, woraus sich "Vollzeitäquivalente" bezüglich des Arbeitsangebots berechnen lassen (Tabelle 5). [13] Ferner sind die zusätzlichen Steuereinnahmen ausgewiesen, die sich unter der Annahme ergeben, dass das zusätzliche Arbeitsangebot bei gegebenen Marktlöhnen beschäftigt werden kann. Diese Annahme könnte damit begründet werden, dass die hier untersuchten Steuerreform-Modelle auch mit einer teilweise erheblichen Nettoentlastung der Haushalte verbunden sind und damit vermutlich auch zu einer Erhöhung der Güternachfrage führen. Darüber hinaus existiert in Deutschland auch bei relativ schwacher Konjunkturlage eine größere Anzahl offener Stellen, so dass bei einer Zunahme des effektiven Arbeitsangebots die Beschäftigung auch bei konstanten Löhnen ausgeweitet werden kann. Der geschätzte Anstieg des effektiven Arbeitsangebots fällt beim Kirchhof-Vorschlag mit 485 000 Personen am stärksten aus, gefolgt vom CDU-Vorschlag. Bei den Konzepten der CSU, der FDP und dem CDU/CSU-Sofortprogramm sind die geschätzten Arbeitsangebotseffekte nur ungefähr halb so groß; für den Vorschlag des Sachverständigenrats wurden nur sehr geringe Arbeitsangebotseffekte ermittelt. Die Rangfolge der für die einzelnen Reformvorschläge simulierten Arbeitsangebotseffekte entspricht den relativen Nettoentlastungen der Arbeitnehmer, die per saldo aus der Tarifsenkung und den arbeitnehmerbezogenen Elementen der Gegenfinanzierung resultieren. Die Zunahme des effektiven Arbeitsangebots entfällt bei den meisten Reformvorschlägen jeweils etwa zur Hälfte auf Frauen und Männer. Da die Erwerbsquote der Frauen in Deutschland wesentlich niedriger als die der Männer ist, ergibt sich für die Frauen eine entsprechend größere relative Zunahme des Arbeitsangebots. Bezogen auf Vollzeitäquivalente ist die Zunahme des Arbeitsangebots bei den Männern aber bei allen Reformvorschlägen (außer dem des Sachverständigenrats) größer als bei den Frauen. Auch hinsichtlich des Arbeitsvolumens (Stundeneffekt) ergeben sich beim Kirchhof-Vorschlag und beim CDU-Modell die mit Abstand größten Arbeitsangebotseffekte. Bei Ersterem würde das Arbeitsvolumen nach den Schätzungen um insgesamt 2,3 %, bei der CDU um 2,0 % zunehmen. Mit Ausnahme des Sachverständigenrats ergibt sich auch für die anderen Reformvorschläge eine merkliche Zunahme des effektiven Stundenangebots. Falls das gesamte zusätzliche Arbeitsangebot zu den gegebenen Marktlöhnen beschäftigt werden kann, führen einige Reformvorschläge längerfristig auch zu deutlichen indirekten Effekten auf das Steueraufkommen. Bei den Vorschlägen von Kirchhof und der CDU wird das zusätzliche Steueraufkommen auf 4,4 Mrd. Euro bzw. 3,7 Mrd. Euro geschätzt. Auch aus den Vorschlägen der CSU, der FDP und beim CDU/CSU-Sofortprogramm resultiert noch eine merkliche Zunahme des Steueraufkommens. Allerdings trägt dieses zusätzliche Steueraufkommen bei allen hier untersuchten Reformvorschlägen nur in vergleichsweise geringem Umfang zur Gegenfinanzierung der Tarifentlastung bei. Da die Reformvorschläge nicht aufkommensneutral sind, stellt sich allerdings die Frage der Anreizwirkungen von Finanzierungsmaßnahmen jenseits der Einkommensbesteuerung. Ferner dürften die Nachfrageimpulse bei Aufkommensneutralität geringer ausfallen, was Auswirkungen auf die Beschäftigungsentwicklung haben dürfte. | ||
| "Gewinner" und "Verlierer" der Steuer- reformvorschläge | Mit Blick auf die politische Durchsetzbarkeit ist es interessant zu sehen, wie viele Steuerpflichtige von der Steuerreform betroffen sind und wie stark die Effekte sind. Dazu wird die Veränderung des Haushaltsnettoeinkommens nach "Gewinnern" und "Verlierern" der jeweiligen Steuerreformkonzepte ausgewertet, wobei allerdings die Wirkungen einer Ausweitung der Beschäftigung und anderer Verhaltensanpassungen unberücksichtigt bleiben (Tabelle 6). Betrachtet wird auch die Höhe der Einkommenswirkungen. Dies ist insoweit relevant, als erfahrungsgemäß hohe Belastungen einzelner Gruppen auf dem "politischen Markt" schwer zu verkaufen sind, denn die Betroffenen haben einen deutlichen Anreiz, sich politisch zu artikulieren, um gegen diese Maßnahmen vorzugehen. Geringfügige Entlastungen breiter Bevölkerungsschichten werden dagegen zumeist kaum wahrgenommen. Der hier angestellte Vergleich ist allerdings insofern "unfair", als bei den Konzepten mit hoher Nettoentlastung - CDU, FDP und Kirchhof - die Zahl der "Gewinner" ceteris paribus höher ist im Vergleich zu den Konzepten mit geringerer Entlastung (CSU) oder sogar einer Nettobelastung (Sachverständigenrat). So wird beim Vorschlag des Sachverständigenrats die Mehrheit der Steuerpflichtigen belastet, während bei den übrigen Reformkonzepten die Zahl der Gewinner überwiegt. Bei der CDU und bei Kirchhof sowie beim gemeinsamen Vorschlag der Unionsparteien haben die Gewinner eine Zwei-Drittel-Mehrheit, und auch bei der FDP wird diese Größenordnung nahezu erreicht; allerdings entlasten diese Vorschläge die Steuerpflichtigen insgesamt besonders stark. Der Vorschlag der CDU ist aus politischer Sicht wohl "günstiger" im Vergleich zu den Konzepten der FDP und von Kirchhof, weil er größere Belastungen einzelner Steuerpflichtiger vermeidet und zugleich relativ viele Steuerpflichtige deutlich (mit mehr als 5 % des Haushaltsnettoeinkommens) entlastet, davon aber nur wenige Steuerpflichtige sehr stark. Die Pläne der FDP und vor allem Kirchhofs führen dagegen zu einer spürbaren Belastung relativ vieler Steuerpflichtiger. Auch der Vorschlag der CSU wird für eine größere Zahl von Steuerpflichtigen Belastungen mit sich bringen; allerdings entlastet er die Steuerpflichtigen insgesamt deutlich weniger stark, was die Budgets der Finanzminister schont. Das gemeinsame Konzept der Unionsparteien vermeidet größere Be- und Entlastungen einzelner Steuerpflichtiger weitestgehend - dies liegt an der nur vorsichtigen Ausweitung der Bemessungsgrundlagen. Hier stellt sich allerdings die Frage nach der Gegenfinanzierung jenseits der Einkommensbesteuerung. So sieht vor allem das Konzept der FDP einen Katalog von Maßnahmen zum Subventionsabbau vor, angefangen von der Eigenheimzulage über die Regionalförderung bis zum Steinkohlebergbau; auch der Sachverständigenrat legt im Rahmen seines Konzepts zur Haushaltskonsolidierung ähnliche Vorschläge vor. [14] Derartige Maßnahmen belasten vor allem kleinere homogene Gruppen, was erheblichen Widerstand erwarten lässt. Dieses Problem wird sich für Konzepte mit hohen Steuerausfällen generell stellen, also auch für die Vorschläge der FDP, der CDU und von Kirchhof. | ||
| Fazit | Angesichts der erheblichen Finanzierungsdefizite der öffentlichen Haushalte in Deutschland und der Anforderungen des Europäischen Stabilitätspaktes besteht gegenwärtig kein Spielraum für eine größere Nettoentlastung des privaten Sektors der Volkswirtschaft. Eine grundlegende Steuerreform ist nur im Rahmen eines insgesamt aufkommensneutralen Reformpakets zu realisieren. Erhebliche Ausfälle bei der Einkommens- und Ertragsbesteuerung, wie sie die Vorschläge von CDU, FDP und Kirchhof mit sich bringen, müssen durch Ausgabenkürzungen oder die Erhöhung anderer Steuern und Abgaben gegenfinanziert werden. Die Senkung der Grenzbelastungen, die Verbesserung der Neutralität und Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch eine Bereinigung der Bemessungsgrundlagen sowie eine Vereinfachung des Steuerrechts mögen längerfristig durchaus die Standortbedingungen verbessern und Impulse für Wachstum und Beschäftigung setzen. Kurz- und mittelfristig dürften sie aber keine größeren Selbstfinanzierungseffekte mit sich bringen. Die zu erwartenden Arbeitsangebotswirkungen fallen in Relation zu den Entlastungen gering aus. Deutliche Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen können sich zudem kurz- bis mittelfristig eher negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken, soweit sie mit Entwertungen von Investitionen und mit sonstigen Anpassungskosten verbunden sind. Dies spricht dafür, weiterreichende Maßnahmen wie eine volle Besteuerung der Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Verschärfungen bei der Gewinnermittlung oder die Aufhebung der erheblichen faktischen Steuervergünstigungen für Immobilieninvestitionen schrittweise einzuführen. Zu beachten sind Unsicherheiten bei der Abschätzung der fiskalischen Effekte. Während die Wirkungen der Tarifsenkungen noch relativ gut einzuschätzen sind, wirkt die Ausweitung der Bemessungsgrundlagen zum Teil erst verzögert über den Veranlagungsprozess. Außerdem sind die Schätzrisiken hier deutlich größer, da insbesondere zur Unternehmensbesteuerung keine belastbaren Datengrundlagen zur Verfügung stehen und die Steuerpflichtigen auch elastischer auf Änderungen des Steuerrechts reagieren. Alles in allem sind die Umsetzungschancen weitreichender Reformkonzepte gegenwärtig gering. Die in der politischen Willensbildung dominante Wahrnehmung der unmittelbaren Verteilungswirkungen dieser Konzepte sowie die teilweise erheblichen Steuerausfälle sprechen eher für eine "evolutionäre" Reform der Einkommensteuer, wie sie der Vorschlag der CSU oder das gemeinsame Konzept der Unionsparteien vorsehen. | ||
| Kasten 1 Vorschläge für eine grundlegende Reform | Es werden folgende Vorschläge für eine grundlegende Reform der deutschen Einkommens- und Ertragsbesteuerung untersucht: • der Vorschlag des Bundestagsabgeordneten Friedrich Merz in der Fassung des Beschlusses des Bundesvorstandes der CDU vom 3. November 2003; [1] • das vom bayerischen Finanzminister Kurt Faltlhauser erarbeitete ursprüngliche "Konzept 21" der CSU; [2] • das unter Federführung des Bundestagsabgeordneten Hermann Otto Solms entwickelte Konzept für eine "Neue Einkommensteuer" der FDP, zu dem auch ein Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion vorliegt; [3] • der Reformvorschlag des Heidelberger Rechtsprofessors und ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof; [4] • die zweite Steuerreformoption des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR II), die einen Übergang zur dualen Einkommensteuer vorsieht; [5] • das gemeinsame steuerpolitische Sofortprogramm von CDU und CSU, wie es von den Parteipräsidien am 7. März 2004 beschlossen wurde. [6] Der Vorschlag der CDU sieht einen Drei-Stufentarif vor, der von einem Grundfreibetrag von 8 000 Euro an Sätze von 12 %, 24 % und 36 % (ab 40 000 Euro) aufweist. Steuerbefreiungen, Freibeträge, Steuerermäßigungen und Abzugsbeträge sollen weitgehend gestrichen, die Zahl der Einkunftsarten auf vier reduziert werden. Bei der Unternehmensbesteuerung ist ein neues Steuerbilanzrecht vorgesehen. Veräußerungsgewinne des Privatvermögens werden steuerpflichtig; Kapitaleinkommen sollen durch automatische Kontrollmitteilungen effektiver erfasst und in die Veranlagung einbezogen werden. Bei Dividenden will die CDU die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer wieder einführen. Die Gewerbesteuer soll mittelfristig durch eine wirtschaftskraftbezogene Gemeindesteuer ersetzt werden. Das "Konzept 21" der CSU versteht sich als evolutionäres Konzept. Es knüpft an den vorhandenen Regelungen an, will jedoch eine deutliche Vereinfachung des Einkommensteuerrechts erreichen. Vorgesehen ist ein linear-progressiver Einkommensteuertarif mit einem Grundfreibetrag von 8 000 Euro, einem Eingangssteuersatz von 13 % und einem Spitzensteuersatz von 39 % ab 52 500 Euro. Die Verringerung auf vier Einkunftsarten entspricht dem Konzept der Schwesterpartei, während die CSU bei der Streichung von Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen weniger weit geht. Erhalten bleibt - oder nur längerfristig abgebaut wird - eine Reihe von Steuerbefreiungen; berufsbedingte Pendlerkosten sind weiterhin abziehbar, die Entfernungspauschale wird nur geringfügig auf 25 Cent je Entfernungskilometer reduziert. Vorgesehen ist eine Optionsmöglichkeit von Kapitalgesellschaften zur Einkommensteuer sowie von Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer. Zur Reform der Gemeindefinanzen wird ein eigenes Konzept entwickelt, das längerfristig eine Abschaffung der Gewerbesteuer vorsieht. Beim Reformvorschlag der FDP sind alle Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung steuerpflichtig. Eine Differenzierung in verschiedene Einkunftsarten ist nicht explizit vorgesehen, allerdings gibt es Verfahrensvorschriften zu einzelnen Einkunftsarten (Gewinn, Arbeitnehmereinkünfte, Veräußerungsgewinne, Alterseinkünfte). Geplant ist ein Drei-Stufentarif mit Steuersätzen von 15 %, 25 % und 35 %; der Grundfreibetrag soll 7 700 Euro betragen und der Spitzensteuersatz bei 40 000 Euro erreicht werden. Für Zinserträge sieht die FDP eine Abgeltungssteuer von 25 % vor. Der Körperschaftsteuersatz soll 35 % betragen; auf Antrag kann die Körperschaftsteuerbelastung auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Durch Streichung von Ausnahmeregelungen und Steuervergünstigungen soll die Bemessungsgrundlage ausgeweitet werden; die Gewerbesteuer soll abgeschafft und durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden. Das Konzept von Kirchhof strebt eine grundlegende Systematisierung des Einkommensteuerrechts an. Grundsätzlich gibt es nur noch eine Einkunftsart "Erwerbseinkünfte", so dass alle einkunftsartspezifischen Sonderregelungen wegfallen. Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sparer-Freibetrag werden ebenfalls gestrichen; an deren Stelle tritt eine Vereinfachungspauschale von 2 000 Euro, die für alle Einkünfte außer den Gewinneinkünften gilt und auch auf den Partner übertragen werden kann. Die Bemessungsgrundlagen sollen durch weitgehende Streichung von Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen erheblich verbreitert werden. Auf Grundlage eines neuen Steuerbilanzrechts soll die Bildung stiller Reserven unterbunden werden; bei der Besteuerung von Vermietungsobjekten werden die bisherigen Möglichkeiten zum Steuersparen radikal beschnitten. Abzugsmöglichkeiten im Bereich der Einkunftsermittlung (Pendlerkosten, häusliches Arbeitszimmer) sowie beim Sonderausgabenabzug und den außergewöhnlichen Belastungen werden fast ganz abgeschafft. Beim Steuertarif sieht Kirchhof grundsätzlich einen einheitlichen Steuersatz von 25 % vor. Es wird jedoch ein Grundfreibetrag von 8 000 Euro gewährt; ferner gibt es einen Sozialausgleichsbetrag für Einkommen zwischen 8 000 Euro und 18 000 Euro, der faktisch wie ein Stufentarif wirkt, bei dem Einkommen in diesem Bereich mit 15 % bzw. 20 % besteuert werden. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem jüngsten Jahresgutachten zwei Steuerreformoptionen aufgezeigt: Alternativ zu einer konsequenten "synthetischen" Einkommensteuer wird die Einführung einer dualen Einkommensteuer (Dual Income Tax - DIT) vorgeschlagen. Die Idee dabei ist, die steuerpflichtigen Einkünfte in Arbeits- und Kapitaleinkommen aufzuteilen und getrennt zu besteuern. Die Arbeitseinkommen (so genannte Box 1; siehe Synopse am Ende des Berichts) umfassen die bisherigen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, steuerpflichtige Transfer- und Alterseinkünfte sowie den kalkulatorischen Unternehmerlohn aus Gewinneinkünften (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit); die Kapitaleinkünfte (so genannte Box 2) enthalten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen sowie die Veräußerungsgewinne des Privatvermögens, ferner die Gewinneinkünfte abzüglich Unternehmerlohn, also eine Art kalkulatorische Eigenkapitalrendite. Die Arbeitseinkünfte in Box 1 werden progressiv besteuert (15 % bis 35 %), wobei ein Grundfreibetrag sowie der Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vorgesehen ist. Die Einkünfte in Box 2 werden proportional mit 30 % besteuert; ein Verlustausgleich ist nur innerhalb der beiden Boxen möglich, nicht jedoch zwischen den Boxen; nicht ausgeglichene Verluste können innerhalb der Boxen auf der Zeitachse rück- oder vorgetragen werden. Die proportionale Besteuerung aller Kapitaleinkünfte einschließlich der Eigenkapitalrenditen der Unternehmen soll weitgehende Finanzierungs-, Investitions- und Rechtsformneutralität der Besteuerung herstellen; mit dem Steuersatz von 30 % soll die Standortattraktivität gestärkt und der hohen internationalen Mobilität von Finanz- und Sachkapital Rechnung getragen werden. Die Körperschaftsteuer wird in die Kapitaleinkommensbesteuerung integriert, indem sie ebenfalls mit einem Steuersatz von 30 % erhoben wird und die Dividenden bei Ausschüttung auf der Ebene des Anteilseigners unbesteuert bleiben. Die Gewerbesteuer soll durch einen kommunalen Zuschlag auf die duale Einkommensteuer ersetzt werden. Das Sofortprogramm von CDU und CSU sieht einen linear-progressiven Einkommensteuertarif mit einem Grundfreibetrag von 8 000 Euro, einem Eingangssteuersatz von 12 % und einem Spitzensteuersatz von 36 % ab 45 000 Euro vor. Der Abbau von Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen geht nicht so weit wie bei den Vorschlägen der CDU; beispielsweise bleibt die Pendlerpauschale leicht gekürzt bestehen (25 Cent je Entfernungskilometer, maximal 50 Kilometer). | ||
| Kasten 2 | Über die Belastungs- und Anreizwirkungen der Einkommensbesteuerung in Deutschland weiß man relativ wenig. Kaum erforscht sind bisher vor allem die Wirkungen im oberen Einkommensbereich oder von Steuervergünstigungen. Eine wesentliche Ursache dafür ist die mangelnde Verfügbarkeit von repräsentativen steuerstatistischen Einzelinformationen. Untersuchungen auf mikroanalytischer Grundlage verwenden als Datenbasis zumeist das Sozio-oekonomische Panel des DIW Berlin (SOEP) oder die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). [1] Diese Haushaltserhebungen haben aber verschiedene Nachteile: Sie bilden die steuerlichen Gewinn- und Vermögenseinkommen nicht adäquat ab. Ferner sind mit diesen Datengrundlagen die steuerlich relevanten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nur zum Teil zu simulieren; Informationen über Veräußerungsgewinne oder Steuervergünstigungen fehlen ganz. Einschränkend wirkt auch, dass Haushalte mit hohen und sehr hohen Einkommen in diesen Erhebungen nur mit kleinen Fallzahlen erfasst sind (in der EVS oberhalb eines bestimmten Einkommens gar nicht). Auf diese Gruppen entfällt jedoch ein weit überproportionaler Anteil am Steueraufkommen. [2] Entsprechend werden sie von den Reformkonzepten deutlich betroffen sein, sowohl bei den Entlastungen durch die Senkung des Steuertarifs als auch bei der Ausweitung der Bemessungsgrundlage. Um diese Wirkungen abzubilden, braucht man repräsentative steuerstatistische Einzelinformationen. Hierzu ist die Datensituation in Deutschland bisher schlecht. Die vorhandenen Steuerstatistiken sind recht alt - die letzte bundesweit verfügbare Einkommensteuerstatistik stammt aus dem Jahr 1995; gegenwärtig wird erst die Einkommensteuerstatistik für 1998 veröffentlicht. Ferner gibt es bisher kein einfaches und transparentes Verfahren, nach dem repräsentative Einzeldatensätze dieser Informationssysteme der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden. Daher wird mit den Einzeldaten der Steuerstatistik zumeist nur innerhalb der statistischen Ämter bzw. der Forschungsdatenzentren gerechnet; [3] das Bundesfinanzministerium betreibt ein Einkommensteuer-Mikrosimulationsmodell auf Basis von steuerstatistischen Einzelinformationen, um die fiskalischen Wirkungen von Steuerrechtsänderungen zu simulieren. [4] Daneben haben einzelne Finanzbehörden Datensätze an die Wissenschaft weitergegeben, die in umfassendere Mikrosimulationsmodelle integriert wurden; [5] auf deren Grundlage werden auch Verhaltensänderungen untersucht. [6] Inzwischen gibt es ein Projekt zur faktischen Anonymisierung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1998 (FAST) der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, das kurz vor dem Abschluss steht. Auf diesem Wege sollen der Wissenschaft demnächst geeignete Datensätze als "Scientific Use Files" zur Verfügung gestellt werden. | ||
| Kasten 3 Abbildung der Reformkonzepte im Einkommensteuer-Simulationsmodell | Zum Umfang der bisher steuerfreien Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit enthält der Datensatz keine Informationen. Um das zusätzliche Steueraufkommen aus der Aufhebung der Steuerfreiheit simulieren zu können, werden entsprechende Informationen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) imputiert (R-Welle des SOEP 2001), indem sie mithilfe eines Probit-Modells geschätzt und auf die Einkommensteuerdaten übertragen werden. Für die Arbeitnehmer mit Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird unterstellt, dass die steuerfreien Zuschläge im Durchschnitt 12 % ihres bisher steuerpflichtigen Bruttolohns ausmachen. Bei den Gewinneinkünften werden zunächst die bisher nachgewiesen Steuervergünstigungen (Anlage ST) abgeschafft. Diese machen allerdings nur einen geringen Umfang der Gegenfinanzierung aus. Keine empirische Grundlage gibt es darüber, wie sich die vorgesehenen Maßnahmen bei der Gewinnermittlung auf die steuerpflichtigen Einkünfte auswirken. So wollen Kirchhof und die CDU das Steuerbilanzrecht neu fassen; insbesondere Kirchhof will die Möglichkeiten zur Bildung von stillen Reserven drastisch beschränken. Die CSU und die FDP entfernen sich dagegen nur wenig vom gegenwärtigen Recht (Maßgeblichkeit der Handelsbilanz, jedoch Beschränkungen bei der Rückstellungsbildung und bei der Rechnungsabgrenzung). Nach allen Reformkonzepten sollen die Abschreibungsregelungen verschärft, vor allem die degressive Abschreibung für bewegliche Güter des Anlagevermögens reduziert oder abgeschafft werden (vgl. Synopse). Zugleich sind zumeist Erleichterungen für kleinere Unternehmen vorgesehen, die ihre Gewinne nach einer vereinfachten Steuerbilanz bzw. nach einer modifizierten Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln dürfen, was tendenziell zu Mindereinnahmen gegenüber dem gegenwärtigen Recht führt. Wie sich derartige Maßnahmen längerfristig auf das Steueraufkommen auswirken, ist schwer zu sagen; bei einer Reihe von Maßnahmen gehen zudem kurzfristige Mehreinnahmen mit längerfristigen Mindereinnahmen einher (Abschreibungsregelungen, Rückstellungen), jedenfalls bei kontinuierlicher Investitionsentwicklung. Dabei spielen die gesamtwirtschaftliche Investitions- und Produktionskonjunktur, aber auch Strukturentwicklungen in der Volkswirtschaft (z. B. Tertiarisierung, Bau- versus Ausrüstungsinvestitionen) eine maßgebliche Rolle; ferner müssen Anpassungsreaktionen der Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Um diese wichtigen Positionen der Gegenfinanzierung dennoch nicht zu vernachlässigen, werden bei den Simulationen Annahmen zur Ausweitung der Einkünfte getroffen: Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie die Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden pauschal um 5 % erhöht, beim Konzept von Kirchhof um 10 %; die Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden bei den Vorschlägen von FDP, CSU und CDU/CSU um 5 % angehoben, bei dem der CDU und dem des Sachverständigenrats um 10 % und bei Kirchhof um 15 %. Die Verluste werden entsprechend gekürzt. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind traditionell ein großer Verlustbringer im Rahmen des deutschen Steuersystems. Dies beruht auf faktischen Steuervergünstigungen, die in der Einkünfteermittlung verborgen sind: degressive Abschreibung bei Neubauten, Sofortabzug diverser Bauzeit-Werbungskosten und Finanzierungsaufwendungen, [1] sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand für größere Ersatz- und Instandsetzungsinvestitionen. Insbesondere im System von Kirchhof sollen diese "Verluste" massiv begrenzt werden. [2] Durch die in allen Konzepten vorgesehene Abschaffung der Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne ist ferner damit zu rechnen, dass Investitionen und Gestaltungen vor allem im Bereich der bisherigen Steuerspar-Modelle deutlich zurückgehen würden - was allerdings auf Dauer spürbare Preiswirkungen auf den Immobilienmärkten auslösen dürfte. Hier werden folgende Wirkungen auf die Einkünfte unterstellt: Die Verluste gehen beim Konzept von Kirchhof auf 10 % ihres derzeitigen Werts zurück, bei den anderen Vorschlägen auf 50 %. Die positiven Einkünfte steigen um 5 %, bei Kirchhof um 10 %. Das vom Sachverständigenrat vorgeschlagene Modell der dualen Einkommensteuer ist weniger detailliert spezifiziert als die übrigen Reformvorschläge und muss näher konkretisiert werden. Für die hier durchgeführten Simulationen wird Folgendes angenommen: Die Arbeits- und Transfereinkommen einschließlich des kalkulatorischen Unternehmerlohns (Box 1) werden wie bisher progressiv besteuert. Nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Grundfreibetrag unterliegen sie einem Steuertarif, der sich an den Vorgaben des Sachverständigenrats orientiert: Eingangssteuersatz 15 %, Spitzensteuersatz 35 %. Diese Eckwerte werden in den Steuertarif 2005 "eingepasst": Grundfreibetrag 7 664 Euro, danach linear-progressiver Tarif über zwei Zonen mit einem "Knick" bei 12 739 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei dem eine Grenzbelastung von 22 % erreicht wird; in der zweiten Progressionszone steigen die Grenzbelastungen mit der gleichen Rate wie beim Steuertarif 2005, so dass der Spitzensteuersatz von 35 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 41 151 Euro gilt (vgl. Abbildung 1). Die Einkünfte in Box 2 werden proportional mit 30 % besteuert; ein Verlustausgleich ist nur innerhalb der beiden Boxen möglich, nicht jedoch zwischen den Boxen. Die Aufteilung von Gewinneinkünften personenbezogener Unternehmen in Arbeitseinkommen (Unternehmerlohn, Box 1) und Kapitaleinkommen (Box 2) gilt als "Achillesferse" der dualen Einkommensteuer. [3] Die Literatur diskutiert dazu grundsätzlich zwei Varianten: entweder "Arbeitseinkommen zuerst" (berechnet aus Vergleichswerten für typische Geschäftsführer-Gehälter) - der Rest des Gewinns wird dem Kapitaleinkommen zugerechnet - oder "Kapitaleinkommen zuerst" (berechnet mittels einer kalkulatorischen Eigenkapitalrendite) - der Rest des Gewinns wird dem Arbeitseinkommen zugerechnet. [4] Hier wird eine pragmatische Methode gewählt: Gewinneinkünfte bis zur Höhe von 25 000 Euro werden grundsätzlich Box 1 zugerechnet; Gewinneinkünfte darüber werden hälftig auf Box 1 und Box 2 aufgeteilt. Einkünfte aus Beteiligungen an Personengesellschaften (z. B. als Kommanditist oder stiller Gesellschafter) werden dagegen in Box 2 besteuert, sofern sich die Steuerpflichtigen nicht "aktiv" an der Geschäftsführung beteiligen. Die Abschaffung der Gewerbesteuer, die in einzelnen Reformvorschlägen vorgesehen ist, kann hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die Einkommensteuer im Simulationsmodell abgebildet werden; dazu enthält das Modell ein Gewerbesteuer-Modul, das gruppierte Informationen der Gewerbesteuerstatistik 1995 verwendet und in die Modelldatengrundlage imputiert. Die verschiedenen Maßnahmen der Vorschläge, die sich auf die persönlichen Abzugsbeträge (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) beziehen, sind im Modell grundsätzlich abzubilden. Im Falle von Einschränkungen bestimmter Tatbestände müssen allerdings Annahmen getroffen werden (z. B. Einschränkungen des Gemeinnützigkeitsbegriffs beim Spendenabzug, Änderungen bei den außergewöhnlichen Belastungen). Die folgenden Berechnungen unterstellen, dass der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Einkommen- und Körperschaftsteuerbelastung sowie der Kapitalertragsteuern unverändert weiter erhoben wird. Änderungen beim Familienleistungsausgleich sind nur insoweit berücksichtigt, wie die Reformvorschläge dazu eine konkrete Aussage machen. Beim Sachverständigenrat wird das gegenwärtige Recht unterstellt, bei den übrigen Vorschlägen soll der Kinderfreibetrag deutlich angehoben werden; bei der FDP und Kirchhof soll auch das Kindergeld erhöht werden. Im Vorschlag der CDU ist zwar davon die Rede, Kindergeld nur noch im Bedarfsfall zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern zu zahlen; da aber unklar ist, wie das geschehen soll, wird hier die Beibehaltung des gegenwärtigen Kindergeldniveaus sowie des "Optionsmodells" angenommen (Günstigerprüfung durch Vergleich der Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags mit dem Kindergeld). In ihrem gemeinsamen Konzept beabsichtigen die Unionsparteien, "das Kindergeld adäquat zum Kindergrundfreibetrag anzuheben", doch wird nicht weiter ausgeführt, welche Größenordnung damit angestrebt wird; im Sofortprogramm soll zunächst nur der Kindergrundfreibetrag auf Die Eigenheimzulage wird in den folgenden Analysen nicht berücksichtigt; sie ist auch nicht unmittelbar in den Kontext der Einkommensbesteuerung einzuordnen. | ||
| Kasten 4 Verteilungsmaße zur Analyse der Verteilungswirkungen der Reformvorschläge zur Einkommens- | Zur Analyse der Wirkungen auf die Einkommensverteilung der Steuerpflichtigen werden die üblichen Verteilungsmaße [1] berechnet (Tabelle 4): • Aus den Mittelwerten wird die relative Differenz zwischen Median und arithmetischem Mittel in Relation zum arithmetischen Mittel berechnet. Ein negativer Betrag zeigt die typischerweise linkssteile (bzw. rechtsschiefe) Einkommensverteilung an; ein zunehmender Betrag bedeutet steigende Ungleichheit. • Es werden die auf die Dezile bzw. Quantile entfallenden Anteile des Haushaltsnettoäquivalenzeinkommens berechnet. Mit zunehmender Ungleichheit steigt der Anteil der oberen Dezile und sinkt der Anteil der unteren Dezile. • Die Perzentilsverhältnisse errechnen sich als Relation der Einkommensobergrenzen der jeweiligen Dezile. Hohe bzw. steigende Perzentilsverhältnisse zeigen hohe bzw. steigende Ungleichheit an. • Der bekannte Gini-Koeffizient wird aus der Lorenzkurvendarstellung abgeleitet. Er weist die höchste Sensitivität in Bezug auf Verteilungsänderungen im mittleren Einkommensbereich auf. Der Gini-Koeffizient hat einen Wertebereich von 0 (Gleichverteilung) bis 1 (Konzentration des Gesamteinkommens auf eine Person). • Die aus dem informationstheoretischen Entropiemaß abgeleiteten Theil-Maße gewichten die Einkommensungleichheit in unterschiedlichem Ausmaß: Das Entropiemaß betont stärker Verteilungsänderungen in den oberen Einkommensgruppen ("top-sensitive"), während die durchschnittliche logarithmische Abweichung stärker auf Verteilungsänderungen in den unteren Einkommensgruppen reagiert ("bottom-sensitive"). Der Wertebereich der Theil-Maße beginnt bei 0 (Gleichverteilung) und geht mit zunehmender Ungleichheit der Verteilung auch über 1 hinaus. • Der Atkinson-Index wird aus einer utilitaristischen Wohlfahrtsfunktion abgeleitet (abnehmender Grenznutzen des Einkommens). Durch die Wahl des Parameters ? kann die relative Ungleichheitsaversion festgelegt werden. Eine Erhöhung des Parameters ? erhöht die Sensitivität im Hinblick auf die Ungleichheit und gewichtet Verteilungsänderungen vor allem in den unteren Einkommensgruppen stärker; üblicherweise werden für ? Werte zwischen 0,5 und 2 verwendet. Der Wertebereich des Atkinson-Index für ? > 0 liegt zwischen 0 und 1. [1] Hierbei handelt es sich um eine Auftragsdatenverarbeitung entsprechend § 11 Bundesdatenschutzgesetz für das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der Forschungskooperation "Mikrosimulation". [2] Stefan Bach und Erika Schulz: Fortschreibungs- und Hochrechnungsrahmen für ein Einkommensteuer-Simulationsmodell. Materialien des DIW Berlin, Nr. 26. Berlin 2002 ; Stefan Bach, Hermann Buslei, Erika Schulz, Dagmar Svindland und Hans-Joachim Rudolph:Aufkommens- und Belastungswirkungen der Lohn- und Einkommensteuer 2003 bis 2005. Materialien des DIW Berlin, Nr. 38. Berlin 2004 . [3] Stefan Bach et al., a. a. O. [4] Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen (Vereine, Stiftungen) sowie Ausländer. [5] Die Vereinfachungspauschale von 2 000 Euro im Konzept von Kirchhof bezieht sich auf alle Erwerbseinkünfte außer den Gewinneinkünften und dient zur Abgeltung der Erwerbsaufwendungen, sofern keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden; sie ist auf den Ehegatten übertragbar. Die bisherigen Werbungskosten-Pauschbeträge (Arbeitnehmer-Pauschbetrag, für Kapitaleinkünfte und sonstige Einkünfte) sollen dafür abgeschafft werden. Wird die Vereinfachungspauschale als erhöhter Grundfreibetrag interpretiert, wie es teilweise verstanden wurde, führt die Tarifsenkung zu deutlich höheren Mindereinnahmen (61,6 Mrd. Euro). [6] Hierbei ist lediglich die Wirkung der Günstigerprüfung (Entlastungswirkung des höheren Kinderfreibetrags im Vergleich zum Kindergeld) abgebildet; die Wirkung der Kindergelderhöhung bei den Vorschlägen der FDP und bei Kirchhof ist gesondert berücksichtigt (Nr. 25 bis 27). [7] Die Abbildung der reformierten Besteuerung der Altersversorgung im Simulationsmodell orientiert sich grundsätzlich am Entwurf des Alterseinkünftegesetzes der Bundesregierung: Dabei wird der steuerpflichtige Ertragsanteil auf 50 % der Leibrenten angehoben, Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag werden abgeschafft, die Altersvorsorge ist bis zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung abziehbar, die sonstigen Vorsorgeaufwendungen für Krankheit, Berufsunfähigkeit, Erwerbslosigkeit etc. werden in Anlehnung an das Alterseinkünftegesetz abgebildet; bei der FDP ist darüber hinaus ein vollständiger Abzug der Sozialversicherungsbeiträge vorgesehen, zugleich werden bei der FDP Lohnersatzleistungen der Sozialversicherungen besteuert; im Vorschlag von Kirchhof ist lediglich der Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen vorgesehen. Vgl. dazu auch die Synopse am Ende dieses Berichts. [8] Bruttoeinkommen vor Steuern (einschließlich bisher steuerfreier Einkünfte sowie Steuervergünstigungen) zuzüglich Kindergeld, abzüglich Einkommen- und Ertragsteuern (festgesetzte Einkommensteuer, nicht anrechenbare Körperschaft- und Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) und Sozialversicherungsbeiträge. [9] Das aus den Informationen des Einkommensteuer-Datensatzes berechnete Nettoeinkommen führt bei einer nennenswerten Zahl von Steuerpflichtigen zu sehr geringen oder negativen Werten. Dies betrifft zum einen Rentner oder Arbeitnehmer mit geringen Einkünften, da Transfers wie Wohngeld oder Sozialhilfe in der Steuerstatistik nicht nachgewiesen sind. Zum anderen gibt es viele Selbständige, die nur geringe Gewinne oder Verluste machen. [10] Dabei wird auf die Haushaltsgröße der Steuerpflichtigen abgestellt (Ledige bzw. Verheiratete mit ihren steuerlich relevanten Kindern) und das Nettoeinkommen mit dem Kehrwert der Quadratwurzel der Zahl der Haushaltsmitglieder gewichtet. [11] In die Analyse einbezogen werden nur Steuerpflichtige, deren simuliertes Nettoäquivalenzeinkommen das haushaltsbezogene Existenzminimum übersteigt. Diese Steuerpflichtigen bezahlen in der Regel keine oder nur sehr geringe Einkommensteuern. [12] Peter Haan und Viktor Steiner: Distributional and Fiscal Effects of the German Tax Reform 2000 - A Behavioral Microsimulation Analysis. Diskussionspapier des DIW Berlin, Nr. 419. Berlin 2004 [13] Arbeitsangebotseffekte von Selbständigen können wegen fehlender Informationen nicht geschätzt werden. [14] Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2003/04, a. a. O., Tz. 455 ff.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1 Aufkommenswirkungen der Reformvorschläge zur Einkommensteuer gegenüber Rechtsstand 2005 Steuermehr- (+)/Steuermindereinnahmen (-) im Entstehungsjahr (volle Jahreswirkung des Veranlagungsjahres) 2005 In Mill. Euro ------------------------------------------------------------------------------ Nr. CDU CSU FDP Berechnungen mit dem Einkommensteuer- Simulationsmodell des DIW Berlin (Einkommensteuerpflichtige) Festgesetzte Einkommensteuer 1 Einkommensteuertarif -45 124 -16 615 -28 087 2 Vereinfachungspauschale (Kirchhof) (1) - - - 3 Kinderfreibetrag (2) -1 416 -2 677 -131 4 Tarifliche Wirkungen insgesamt -46 539 -19 292 -28 218 Summe der Einkünfte 5 Zuschläge Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit +1 312 +1 518 +1 475 6 Lohnersatzleistungen vom Arbeitgeber +256 +300 +286 7 Pendlerpauschale +3 004 +738 +3 212 8 Arbeitnehmer-Pauschbetrag -384 +301 +1 294 9 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit +5 026 +8 299 +7 560 10 Einkünfte aus Kapitalvermögen +7 388 -2 055 +2 666 11 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung +4 210 +4 447 +4 170 12 Sonstige Einkünfte: Begrenzung Unterhaltsleistungen 0 0 -25 13 Dualisierung Einkommensteuer (SVR II): Aussondern der Kapitaleinkünfte aus Veranlagung - - - Gesamtbetrag der Einkünfte 14 Abschaffung Freibetrag Land- und Forstwirtschaft +50 +62 +60 Sonderausgaben 15 Nichtvorsorgeaufwendungen und Nutzungsbegrenzung des Verlustvortrages +1 479 +1 101 +1 148 16 Außergewöhnliche Belastungen +897 +1 444 +782 17 Abschaffung der Ermäßigung außer- ordentlicher Einkünfte (halber durchschnittlicher Steuersatz) +641 +665 +599 18 Festgesetzte Einkommensteuer insgesamt -22 658 -2 473 -4 990 19 Festgesetzter Solidaritätszuschlag -1 748 -622 -236 20 Nicht anrechenbare Körperschaftsteuer -5 517 0 -5 517 21 Nicht anrechenbare Kapitalertragsteuer 0 +6 173 +7 177 22 Solidaritätszuschlag auf nicht anrechenbare Körperschaft- und Kapitalertragsteuer -303 +339 +91 23 Gewerbesteuer (Einkommensteuerpflichtige) +1 386 -9 790 -9 790 24 Einkommensbezogene Steuern -28 841 -6 374 -13 266 25 Kindergeld (-: Mehrausgaben) 0 0 -10 123 26 Einkommensteuerpflichtige (3) 0 0 -8 955 27 Nicht zur Einkommensteuer veranlagte Personen bzw. Haushalte (4) 0 0 -1 168 28 Einkommensbezogene Steuern und Kindergeld -28 841 -6 374 -23 388 Schätzung zu den Wirkungen auf die Unternehmens- und Kapitalertragsbesteue- rung (Nichteinkommensteuerpflichtige) (5) 29 Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften +1 621 -16 210 -16 210 30 Körperschaftsteuer Kapitalgesellschaften +503 +11 822 +10 179 31 Kapitalertragsteuern Nichteinkommen- steuerpflichtige (6) +487 -811 +1 014 32 Solidaritätszuschlag auf Körperschaft- und Kapitalertragsteuer der Nichtein- kommensteuerpflichtigen (6) +54 +606 +616 33 Unternehmens- und Kapitalertrags- besteuerung +2 665 -4 593 -4 401 Steueraufkommen insgesamt 34 Steuern und Kindergeld insgesamt -26 176 -10 967 -27 789 35 In % des Bruttoinlandsprodukts -1,2 -0,5 -1,3 Nachrichtlich: 36 Sozialversicherungsbeiträge (7) +1 240 +1 240 +1 240 37 Neuregelung der Vorsorgeaufwendungen und Besteuerung von Lohnersatz- und Versorgungsleistungen (8) -12 740 -14 258 -23 703 Steuerpflichtige Einkünfte (Veranlagung) (9) 38 Summe der Einkünfte +83 539 +42 819 +75 187 39 Einkommen +95 812 +56 104 +86 208 40 Steuerpflichtige Einkünfte (insgesamt) +83 539 +63 415 +95 782 ------------------------------------------------------------------------------- CDU/CSU Nr. Kirchhof SVR II Sofort- programm Berechnungen mit dem Einkommensteuer- Simulationsmodell des DIW Berlin (Einkommensteuerpflichtige) Festgesetzte Einkommensteuer 1 Einkommensteuertarif -47 247 -11 595 -20 831 2 Vereinfachungspauschale (Kirchhof) (1) -5 954 - - 3 Kinderfreibetrag (2) 0 0 -2 977 4 Tarifliche Wirkungen insgesamt -53 201 -11 595 -23 807 Summe der Einkünfte 5 Zuschläge Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit +1 359 +1 651 +250 6 Lohnersatzleistungen vom Arbeitgeber +264 +323 +304 7 Pendlerpauschale +1 572 +782 +1 013 8 Arbeitnehmer-Pauschbetrag 0 0 +304 9 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit +5 504 +9 727 +3 910 10 Einkünfte aus Kapitalvermögen -3 210 0 0 11 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung +5 425 +4 402 +829 12 Sonstige Einkünfte: Begrenzung Unterhaltsleistungen -43 0 0 13 Dualisierung Einkommensteuer (SVR II): Aussondern der Kapitaleinkünfte aus Veranlagung - -29 327 - |
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 2 Belastung der Einkommensteuerpflichtigen mit einkommensbezogenen Steuern (1) 2005 und Wirkung der Steuerreformvorschläge gegenüber der Belastung 2005 ------------------------------------------------------------------------------- Steuer- Brutto- Steuer- belastung/ Veränderung von Steueraufkommen kommen (2) pflichtige Steuer- und Steuerbelastung (1) von...bis unter in 1 000 aufkommen ...1 000 Euro (1) 2005 CDU CSU FDP In Mill. Euro Verlustfälle 194,6 -98 -71 46 -76 0 - 5 2 225,5 -239 -1 93 44 5 - 10 1 472,2 -427 -4 90 -27 10 - 15 1 833,5 -628 -35 115 0 15 - 20 2 157,3 120 -445 97 -222 20 - 25 2 586,9 2 261 -999 -68 -401 25 - 30 3 212,2 5 613 -1 651 -420 -793 30 - 40 5 780,5 15 848 -5 039 -1 438 -3 355 40 - 50 3 662,2 15 976 -4 871 -1 351 -3 288 50 - 75 4 741,2 37 660 -8 528 -3 676 -5 767 75 - 100 1 521,9 22 264 -4 200 -1 825 -3 167 100 - 250 1 184,9 36 787 -3 152 -527 -3 249 250 - 500 149,9 14 371 -108 630 -776 500 - 750 30,2 5 580 135 420 -168 750 - 1 000 11,0 3 077 3 159 -165 1 000 und mehr 19,5 19 132 125 1 282 -807 Insgesamt 30 783,7 177 296 -28 841 -6 374 -22 220 In Euro je Steuerpflichtigen Verlustfälle 194,6 -505 -363 234 -389 0 - 5 2 225,5 -107 -1 42 20 5 - 10 1 472,2 -290 -3 61 -18 10 - 15 1 833,5 -343 -19 63 0 15 - 20 2 157,3 55 -206 45 -103 20 - 25 2 586,9 874 -386 -26 -155 25 - 30 3 212,2 1 747 -514 -131 -247 30 - 40 5 780,5 2 742 -872 -249 -580 40 - 50 3 662,2 4 362 -1 330 -369 -898 50 - 75 4 741,2 7 943 -1 799 -775 -1 216 75 - 100 1 521,9 14 628 -2 760 -1 199 -2 081 100 - 250 1 184,9 31 046 -2 660 -445 -2 742 250 - 500 149,9 95 852 -720 4 199 -5 179 500 - 750 30,2 185 047 4 468 13 921 -5 575 750 - 1 000 11,0 280 889 273 14 502 -15 101 1 000 und mehr 19,5 979 705 6 421 65 641 -41 349 Insgesamt 30 783,7 5 759 -937 -207 -722 In % des Haushaltsnettoeinkommens je Steuerpflichtigen 15 - 20 2 157,3 +0,4 -1,5 +0,3 -0,7 20 - 25 2 586,9 +5,0 -2,2 -0,2 -0,9 25 - 30 3 212,2 +8,6 -2,5 -0,6 -1,2 30 - 40 5 780,5 +11,1 -3,5 -1,0 -2,3 40 - 50 3 662,2 +13,9 -4,2 -1,2 -2,9 50 - 75 4 741,2 +19,4 -4,4 -1,9 -3,0 75 - 100 1 521,9 +25,8 -4,9 -2,1 -3,7 100 - 250 1 184,9 +34,1 -2,9 -0,5 -3,0 250 - 500 149,9 +43,9 -0,3 +1,9 -2,4 500 - 750 30,2 +46,8 +1,1 +3,5 -1,4 750 - 1 000 11,0 +50,6 0 +2,6 -2,7 1 000 und mehr 19,5 +54,5 +0,4 +3,7 -2,3 Insgesamt 30 783,7 +19,7 -3,2 -0,7 -2,5 ------------------------------------------------------------------------------- Veränderungen von Steueraufkommen Brutto- und Steuerbelastung (1) kommen (2) von...bis unter CDU/CSU ...1 000 Euro Kirchhof SVR II Sofort- programm In Mill. Euro Verlustfälle 90 178 1 0 - 5 105 172 0 5 - 10 81 196 1 10 - 15 27 376 -27 15 - 20 -196 608 -130 20 - 25 -570 720 -312 25 - 30 -1 154 790 -650 30 - 40 -3 649 1 552 -1 817 40 - 50 -3 695 1 232 -1 642 50 - 75 -6 630 1 814 -4 074 75 - 100 -3 082 1 142 -2 033 100 - 250 -5 354 1 038 -1 904 250 - 500 -2 401 -528 -586 500 - 750 -864 -278 -112 750 - 1 000 -559 -287 -131 1 000 und mehr -3 141 -2 639 -720 Insgesamt -30 994 6 087 -14 136 In Euro je Steuerpflichtigen Verlustfälle 461 913 5 0 - 5 47 77 0 5 - 10 55 133 1 10 - 15 15 205 -15 15 - 20 -91 282 -60 20 - 25 -220 278 -120 25 - 30 -359 246 -202 30 - 40 -631 268 -314 40 - 50 -1 009 336 -448 50 - 75 -1 398 383 -859 75 - 100 -2 025 750 -1 336 100 - 250 -4 518 876 -1 607 250 - 500 -16 017 -3 522 -3 912 500 - 750 -28 666 -9 207 -3 716 750 - 1 000 -51 024 -26 216 -11 921 1 000 und mehr -160 844 -135 126 -36 866 Insgesamt -1 007 198 -459 In % des Haushaltsnettoeinkommens je Steuerpflichtigen 15 - 20 -0,6 +2,0 -0,4 20 - 25 -1,3 +1,6 -0,7 25 - 30 -1,8 +1,2 -1,0 30 - 40 -2,5 +1,1 -1,3 40 - 50 -3,2 +1,1 -1,4 50 - 75 -3,4 +0,9 -2,1 75 - 100 -3,6 +1,3 -2,4 100 - 250 -5,0 +1,0 -1,8 250 - 500 -7,3 -1,6 -1,8 500 - 750 -7,3 -2,3 -0,9 750 - 1 000 -9,2 -4,7 -2,1 1 000 und mehr -8,9 -7,5 -2,1 Insgesamt -3,4 +0,7 -1,6 ------------------------------------------------------------------------------- (1) Festgesetzte Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht anrechen- bare Körperschaft- und Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer abzüglich Kindergeld. (2) Summe der Einkünfte zuzüglich bisher steuerfreier Einkünfte, steuer- freier Anteil der Rentenbezüge, Steuervergünstigungen. Quelle: Einkommensteuer-Simulationsmodell des DIW Berlin. DIW Berlin 2004 =============================================================================== |
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 3 Belastung der Einkommensteuerpflichtigen mit einkommensbezogenen Steuern (1) 2005und Wirkung der Steuerreformvorschläge gegenüber der Belastung 2005 nach sozialer Stellung ------------------------------------------------------------------------------- Veränderung von Steueraufkommen und Steuerbelastung (1) Brutto- Steuer- Steuer- kommen (2), (3) pflichtige belastung von...bis unter in 1 000 (1) 2005 CDU CSU FDP ...1 000 Euro In % des Haushaltsnettoeinkommens Arbeitnehmer und Beamte 15 - 20 1 459,9 1,3 -2,1 -0,3 -1,5 20 - 25 1 887,2 7,0 -3,0 -0,8 -1,7 25 - 30 2 571,5 10,7 -3,2 -1,2 -1,9 30 - 40 4 891,4 12,6 -4,1 -1,5 -3,1 40 - 50 3 137,0 15,1 -4,8 -1,6 -3,5 50 - 75 4 098,9 20,5 -5,0 -2,4 -3,4 75 - 100 1 245,3 26,9 -5,8 -2,7 -4,3 100 - 250 753,2 35,1 -4,9 -1,8 -4,2 250 - 500 50,3 45,8 -3,0 +0,5 -4,1 500 - 750 8,5 46,0 +1,4 +4,9 -0,3 750 - 1 000 2,7 52,7 -2,4 +1,5 -4,1 1 000 und mehr 3,9 50,2 0 +5,1 -0,7 Insgesamt (3) 23 252,2 18,6 -4,3 -1,6 -3,2 Selbständige 15 - 20 230,4 -2,8 -0,4 +0,7 -1,2 20 - 25 202,5 -0,1 -0,5 +0,7 -0,8 25 - 30 195,9 2,1 -0,3 +0,8 -0,5 30 - 40 320,5 5,0 -0,5 +0,9 -0,6 40 - 50 224,9 8,7 -0,9 +1,0 -0,7 50 - 75 371,1 15,3 -0,7 +0,6 -0,8 75 - 100 217,7 22,5 -0,9 +0,3 -1,4 100 - 250 390,7 33,2 +0,2 +1,5 -1,2 250 - 500 95,9 43,1 +1,0 +2,7 -1,5 500 - 750 21,0 47,3 +1,1 +3,1 -1,8 750 - 1 000 8,1 50,1 +0,8 +3,0 -2,2 1 000 und mehr 15,2 55,5 +0,5 +3,4 -2,6 Insgesamt (3) 3 060,7 32,3 +0,1 +1,9 -1,5 Nichterwerbstätige 15 - 20 467,0 -0,6 -0,2 +1,7 +1,5 20 - 25 497,1 0,6 -0,4 +1,6 +1,7 25 - 30 444,8 1,3 -0,4 +1,5 +1,6 30 - 40 568,6 3,3 -0,7 +1,6 +1,7 40 - 50 300,4 6,7 -1,4 +1,3 +1,1 50 - 75 271,2 10,5 -1,7 +1,0 +0,5 75 - 100 58,9 17,7 -2,1 +0,4 -0,6 100 - 250 41,0 27,0 -1,3 +0,5 -1,6 250 - 500 3,8 40,4 -0,4 +0,4 -3,0 500 - 750 0,7 44,4 0 +0,1 -3,7 750 - 1 000 0,2 47,2 +0,2 +1,7 -3,3 1 000 und mehr 0,4 50,4 -1,0 +3,9 -1,4 Insgesamt (3) 4 470,8 6,2 -0,9 +1,5 +1,1 ------------------------------------------------------------------------------- Veränderung von Steueraufkommen und Steuerbelastung (1) Brutto- kommen ( 2), (3) CDU/CSU von...bis unter Kirchhof SVR II Sofort- ...1 000 Euro programm In % des Haushaltsnettoeinkommens Arbeitnehmer und Beamte 15 - 20 -1,8 +0,8 -0,6 20 - 25 -2,5 +0,6 -1,0 25 - 30 -2,7 +0,4 -1,3 30 - 40 -3,4 +0,4 -1,5 40 - 50 -4,0 +0,4 -1,7 50 - 75 -4,1 +0,4 -2,5 75 - 100 -4,5 +0,8 -3,0 100 - 250 -6,9 +0,7 -3,1 250 - 500 -10,8 -1,2 -3,7 500 - 750 -8,1 +0,8 +0,3 750 - 1 000 -13,3 -4,7 -3,5 1 000 und mehr -10,1 -7,5 -1,0 Insgesamt (3) -4,1 +0,4 -2,0 Selbständige 15 - 20 +1,3 +3,3 +0,2 20 - 25 +1,4 +3,3 +0,3 25 - 30 +1,4 +3,9 +0,4 30 - 40 +1,4 +4,1 +0,5 40 - 50 +1,4 +4,3 +0,8 50 - 75 +1,1 +3,9 +0,7 75 - 100 +0,8 +3,2 +0,4 100 - 250 -1,9 +1,1 +0,4 250 - 500 -5,5 -1,9 -0,8 500 - 750 -6,8 -3,5 -1,4 750 - 1 000 -7,9 -4,7 -1,7 1 000 und mehr -8,7 -7,6 -2,3 Insgesamt (3) -2,9 -0,2 -0,3 Nichterwerbstätige 15 - 20 +1,6 +4,7 -0,1 20 - 25 +1,6 +4,3 -0,1 25 - 30 +1,5 +4,1 -0,1 30 - 40 +1,5 +4,4 -0,2 40 - 50 +0,8 +4,4 -0,3 50 - 75 +0,2 +4,5 -0,5 75 - 100 -0,9 +4,7 -0,9 100 - 250 -3,2 +3,7 -1,0 250 - 500 -7,7 -1,4 -2,0 500 - 750 -9,4 -4,3 -2,1 750 - 1 000 -8,5 -4,2 -2,1 1 000 und mehr -9,4 -5,4 -2,2 Insgesamt (3) +0,8 +4,3 -0,3 ------------------------------------------------------------------------------- (1) Festgesetzte Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht anrechen- bare Körperschaft- und Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer abzüglich Kindergeld. (2) Summe der Einkünfte zuzüglich bisher steuerfreier Einkünfte, steuerfreier Anteil der Rentenbezüge, Steuervergünstigungen. (3) Steuerpflichtige mit negativem oder geringem Bruttoeinkommen sind hier nicht ausgewiesen, da sich für diese Gruppen kein sinnvolles Haus- haltsnettoeinkommen ableiten lässt. Die Insgesamt-Position bezieht sich jedoch auf alle Steuerpflichtigen. Quelle: Einkommensteuer-Simulationsmodell des DIW Berlin. DIW Berlin 2004 =============================================================================== |
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 4 Verteilung des Haushaltsnettoäquivalenzeinkommens (nach Steuern und Sozialbeiträgen) (1) der Steuerpflichtigen gemäß Steuerrecht 2005 und Steuerreformvorschlägen ------------------------------------------------------------------------------- Verteilungsmaß Recht 2005 CDU CSU FDP Mittelwerte (in Euro p. a.) Arithmetisches Mittel 25 104 25 935 25 286 25 641 Median 20 110 20 951 20 431 20 530 Relative Differenz (2) (in %) -19,9 -19,2 -19,2 -19,9 Dezilanteile (in % des gesamten Einkommens) 1. Dezil 4,21 4,12 4,16 4,10 2. Dezil 5,57 5,54 5,55 5,50 3. Dezil 6,36 6,36 6,37 6,33 4. Dezil 7,01 7,04 7,04 6,99 5. Dezil 7,67 7,72 7,72 7,65 6. Dezil 8,40 8,48 8,47 8,40 7. Dezil 9,30 9,41 9,40 9,33 8. Dezil 10,59 10,72 10,70 10,63 9. Dezil 12,76 12,91 12,88 12,84 10. Dezil 28,12 27,71 27,70 28,22 Top 5 % 19,99 19,50 19,52 20,02 Top 1 % 10,08 9,70 9,70 10,06 Top 0,1 % 4,31 4,14 4,12 4,30 Perzentilsverhältnisse (3) 90/10 2,89 2,96 2,93 2,96 90/50 1,82 1,83 1,82 1,84 50/10 1,59 1,62 1,61 1,61 80/20 1,90 1,93 1,92 1,93 80/50 1,43 1,43 1,43 1,44 50/20 1,33 1,35 1,34 1,34 Gini-Koeffizient 0,3062 0,3052 0,3041 0,3097 Theil-Maße Entropiemaß 0,3023 0,2914 0,2899 0,3045 Durchschnittliche logarith- mische Abweichung 0,1693 0,1670 0,1661 0,1724 Atkinson-Index ? = 0,5 0,0996 0,0973 0,0969 0,1008 ? = 1 0,1557 0,1538 0,1530 0,1584 ? = 2 0,2320 0,2329 0,2311 0,2377 ------------------------------------------------------------------------------- CDU/CSU Verteilungsmaß Kirchhof SVR II Sofort- programm Mittelwerte (in Euro p. a.) Arithmetisches Mittel 25 987 24 950 25 503 Median 20 676 19 946 20 471 Relative Differenz (2) (in %) -20,4 -20,1 -19,7 Dezilanteile (in % des gesamten Einkommens) 1. Dezil 4,07 4,14 4,16 2. Dezil 5,47 5,52 5,54 3. Dezil 6,30 6,33 6,34 4. Dezil 6,95 6,99 7,01 5. Dezil 7,61 7,65 7,67 6. Dezil 8,34 8,38 8,42 7. Dezil 9,25 9,28 9,33 8. Dezil 10,53 10,54 10,62 9. Dezil 12,74 12,67 12,80 10. Dezil 28,74 28,50 28,11 Top 5 % 20,57 20,44 19,96 Top 1 % 10,49 10,56 10,06 Top 0,1 % 4,52 4,65 4,31 Perzentilsverhältnisse (3) 90/10 2,96 2,90 2,92 90/50 1,83 1,81 1,82 50/10 1,61 1,61 1,60 80/20 1,92 1,90 1,91 80/50 1,43 1,42 1,43 50/20 1,34 1,34 1,34 Gini-Koeffizient 0,3141 0,3104 0,3074 Theil-Maße Entropiemaß 0,3201 0,3217 0,3029 Durchschnittliche logarith- mische Abweichung 0,1780 0,1751 0,1703 Atkinson-Index ? = 0,5 0,1047 0,1037 0,0999 ? = 1 0,1631 0,1606 0,1565 ? = 2 0,2425 0,2382 0,2341 ------------------------------------------------------------------------------- (1) Summe der Einkünfte zuzüglich bisher steuerfreier Einkünfte, steuer- freier Anteil der Rentenbezüge, Steuervergünstigungen und Kindergeld abzüglich Einkommen- und Ertragsteuern, Solidaritätszuschlag, Sozial- beiträge der Arbeitnehmer und vergleichbare Vorsorgeaufwendungen der nicht sozialversicherungspflichtigen Steuerpflichtigen; äquivalenz- gewichtet mit dem Kehrwert der Quadratwurzel der Zahl der Haushalts- mitglieder. (2) Differenz zwischen Median und arithmetischem Mittel in Relation zum arithmetischen Mittel. (3) Relation der Einkommensobergrenzen der jeweiligen Dezile. Quelle: Einkommensteuer-Simulationsmodell des DIW Berlin. DIW Berlin 2004 =============================================================================== |
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 5 Arbeitsangebotseffekte der Steuerreformvorschläge ------------------------------------------------------------------------------- CDU/CSU CDU CSU FDP Kirchhof SVR II Sofort- programm Partizipationseffekt in 1 000 Männer 203 84 102 230 22 93 Frauen 235 115 126 256 43 121 Insgesamt 437 199 228 485 66 214 Vollzeitäquivalente in 1 000 Männer 214 89 108 243 23 99 Frauen 162 79 89 178 31 82 Insgesamt 377 168 197 421 54 181 Stundeneffekte in % (1) Männer 1,7 0,7 1,0 2,0 0,3 0,8 Frauen 2,6 1,3 1,7 2,9 0,5 1,3 Insgesamt 2,0 1,0 1,3 2,3 0,4 1,0 Zusätzliche Einkom- mensteuer in Mrd. Euro Insgesamt 3,7 2,2 3,2 4,4 1,4 2,3 ------------------------------------------------------------------------------- (1) Das Arbeitsvolumen bei den Frauen beträgt 420 Mill. Stunden pro Woche, bei den Männern 650 Mill. Stunden pro Woche. Quelle: Steuer-Transfer-Simulationsmodell (STSM) des DIW Berlin. DIW Berlin 2004 =============================================================================== |
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 6 "Gewinner" und "Verlierer" der Steuerreformvorschläge ------------------------------------------------------------------------------- CDU/CSU CDU CSU FDP Kirchhof SVR II Sofort- programm Steuerpflichtige in 1 000 Entlastete ("Gewinner") 20 694 18 457 19 724 20 497 12 785 20 569 Darunter: Erhöhung des Haushaltsnettoein- kommens (1) größer als 5 % 10 303 670 6 043 7 938 333 542 10 % 386 28 449 931 73 4 Belastete ("Verlierer") 10 090 12 326 11 060 10 286 17 999 10 214 Darunter: Senkung des Haushaltsnettoein- kommens (1) größer als 5 % 301 1 257 1 359 1 445 2 918 258 10 % 92 512 581 674 1 325 87 Steuerpflichtige in % aller Steuerpflichtigen Entlastete ("Gewinner") 67,2 60,0 64,1 66,6 41,5 66,8 Darunter: Erhöhung des Haushaltsnettoein- kommens (1) größer als 5 % 33,5 2,2 19,6 25,8 1,1 1,8 10 % 1,3 0,1 1,5 3,0 0,2 0,0 Belastete ("Verlierer") 32,8 40,0 35,9 33,4 58,5 33,2 Darunter: Senkung des Haushaltsnettoein- kommens (1) größer als 5 % 1,0 4,1 4,4 4,7 9,5 0,8 10 % 0,3 1,7 1,9 2,2 4,3 0,3 ------------------------------------------------------------------------------- (1) Bruttoeinkommen vor Steuern (einschließlich bisher steuerfreier Ein- künfte sowie Steuervergünstigungen) zuzüglich Kindergeld, abzüglich Einkommen- und Ertragsteuern (festgesetzte Einkommensteuer, nicht anrechenbare Körperschaft- und Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) und Sozialversiche- rungsbeiträge. Quelle: Einkommensteuer-Simulationsmodell des DIW Berlin. DIW Berlin 2004 =============================================================================== |
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