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| Wochenbericht des DIW Berlin 17/03 Finanzausgleich in der Ukraine: Positive Effekte für das Wirtschaftswachstum | |||
| Bearbeiter | Ulrich Thießen | ||
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| Die Ukraine ist ein Land mit großen regionalen Unterschieden. Eine Analyse der Finanzströme zwischen der zentralstaatlichen und der regionalen Ebene für die Jahre 1996 bis 1999 zeigt, dass Einkommen von relativ reichen zu relativ armen Regionen umverteilt und hierbei die regionale wirtschaftliche Konvergenz gefördert wurden. Dabei konnte auch ein positiver Effekt auf die Wirtschaftsleistung erzielt werden. | |||
| Regionale Disparitäten |
Die Wirtschaftskraft der ukrainischen Regionen unterscheidet sich beträchtlich. Dies lässt sich mithilfe mehrerer aktueller Indikatoren aus dem Jahr 2001 illustrieren; dabei wurden die Regionen nach ihrem durchschnittlichen Pro-Kopf-Monatslohn - zum Marktwechselkurs in US-Dollar umgerechnet - geordnet (Abbildung 1). [1] Beim Monatslohn reicht die Spanne von etwa 30 US-Dollar in den ärmsten Regionen bis knapp 100 US-Dollar in Kiew; gemessen an diesem Indikator beträgt der Abstand zwischen "arm" und "reich" also gut das Dreifache. Noch stärker ausgeprägt ist die regionale Streuung bei der Industrieproduktion je Einwohner und dem Anteil an den Staatseinnahmen (ohne Transfers): Auf die drei Industriezentren Dnepropetrovsk, Donetsk und Zaparoschje entfallen knapp 50 % der Industrieproduktion; gemeinsam mit Kiew beträgt deren Anteil an den Staatseinnahmen 51 %, obwohl diese vier Regionen nur 27 % der Bevölkerung stellen. Die offiziell registrierte Arbeitslosigkeit ist dagegen auch in den ärmsten Regionen nur um maximal 4 Prozentpunkte höher als in den relativ wohlhabenden Industriezentren. [2] Allerdings ist sie nur in drei Regionen sehr gering (Kiew, Krim und Odessa). Insgesamt ergibt sich ein Bild relativ hoher regionaler Einkommens- und Leistungsunterschiede. | ||
| Wesentliche Charakteristika des Finanzausgleichssystems |
Der ukrainische Finanzausgleich hat im Prinzip nur zwei Elemente. [3] Auf der einen Seite geben die Regionen (Oblaste) einen Teil ihrer Steuereinnahmen an die Zentralregierung ab. Die Steuerarten, die einer Aufteilung unterliegen, und die entsprechenden Aufteilungskoeffizienten wurden bis zur Einführung eines neuen so genannten "Budgetkodexes" im Jahre 2001 jährlich von der Zentralregierung festgelegt. [4] Die andere Seite besteht aus Transferzahlungen der Zentralregierung an die Regionen mit Ausnahme einiger relativ wohlhabender Regionen wie Kiew, die auch in der zweiten Stufe eine Zahlung an die Zentralregierung erbringen müssen. Der hier untersuchte Finanzausgleich lässt sich beschreiben als eine diskretionäre Steuerung, bei der es grundsätzlich möglich war, wichtige Parameter des Systems wie Abgabensätze, Steuerarten, die einer Abgabe unterliegen, und Transfers jährlich neu festzulegen. Tatsächlich gab es im untersuchten Vierjahreszeitraum [5] aber nur wenige Änderungen der beiden erstgenannten Parameter, und die Transfers waren auch relativ stabil. Jener Teil der regionalen Steuereinnahmen, der an die Zentralregierung abgeführt wird, kann als Steuer auf die regionalen Steuereinnahmen angesehen werden. Da es prinzipiell keinen "steuerfreien" Betrag und keinen progressiven Verlauf der Steuersätze gibt, kann diese Belastung auch als "marginaler Steuersatz" interpretiert werden, definiert als Teil einer zusätzlich von der Region eingenommenen Geldeinheit, der wieder aus der Region abfließt. Da zwei Stufen des Finanzausgleichs vorhanden sind, lassen sich insgesamt drei marginale Indikatoren errechnen, nämlich jeweils ein Indikator für die beiden Stufen des Finanzausgleichs und ein weiterer für die Nettobelastung nach Abschluss beider Stufen. Die beiden erstgenannten Indikatoren sind für den hier benutzten Datensatz in Abbildung 2 dargestellt. MTR1 ("marginal tax rate") ist die durchschnittliche marginale "Steuerbelastung" der regionalen Steuereinnahmen im genannten Vierjahreszeitraum in der ersten Stufe des Finanzausgleichs. Als Steuereinnahmen wurden hier die Einnahmen aus den sechs wichtigsten Steuern berücksichtigt. Abbildung 2 zeigt, dass die Regionen in der ersten Stufe relativ gleichförmig und moderat belastet wurden, d. h. die marginale Abgabe in der ersten Stufe bewegte sich innerhalb einer Spanne von 30 % bis 50 %, und für die meisten Regionen lag sie um 40 %. TRA ist die Relation der Transfers, welche die Regionen in der zweiten Stufe des Finanzausgleichs erhielten, zu den Steuereinnahmen aus den sechs wichtigsten Steuern. [6] Abbildung 2 zeigt, dass diese Transfers tendenziell steigen, je niedriger das regionale Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt ist. [7] Der Saldo von abgeführten Steuereinnahmen und erhaltenen Transfers kann - in Beziehung gesetzt zu den Steuereinnahmen - als marginale Gesamtbelastung nach Abschluss des Finanzausgleichs (MTR2) angesehen werden. Diese Grenzbelastung nimmt mit sinkendem regionalen Bruttoinlandsprodukt tendenziell ab und wird für die ärmeren Regionen, die per saldo Mittel erhalten, negativ (Abbildung 3). Sie ist eine Schlüsselvariable in der folgenden Regressionsanalyse. Es gibt acht Oblaste, deren durchschnittliche Grenzbelastung MTR2 im betrachteten Zeitraum negativ war, [8] und zwei Oblaste mit im Durchschnitt kaum nennenswerter positiver Grenzbelastung. [9] Diese insgesamt 10 Regionen sind hier als Empfänger des Finanzausgleichs definiert; die restlichen 16 Regionen sind die Geber. [10] Abbildung 3 zeigt, dass MTR2 hoch positiv mit dem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt korreliert. Der Korrelationskoeffizient beträgt für den zugrunde liegenden Vierjahreszeitraum 0,67. Der marginale Steuersatz ist negativ für relativ arme Regionen - mit den drei genannten Ausnahmen - und steigt dann relativ stetig auf ein moderates Niveau von unter 40 % für die relativ reichen Regionen mit zwei Ausnahmen (Poltawa und Kiew). | ||
| Messung des Grades der regionalen Einkommens- umverteilung | Es ist nicht umstritten, dass eine regionale Einkommensumverteilung zur Förderung des langfristigen Wachstums sinnvoll sein kann. [11] Um zu prüfen, inwieweit der Finanzausgleich der Ukraine eine regionale Einkommensumverteilung bewirkte, wurden die Einnahmen der Regionen vor und nach dem Finanzausgleich jeweils in Prozent des durchschnittlichen nationalen Pro-Kopf-Einkommens berechnet (Abbildung 4). Zugrunde gelegt wurde 1999, das jüngste Jahr, für das Daten verfügbar sind. Die Umverteilung in jenem Jahr war durchaus typisch für den gesamten untersuchten Vierjahreszeitraum. Die Abbildung zeigt, dass effektiv von relativ reichen zu relativ armen Regionen umverteilt wurde: Hätte es keine Umverteilung gegeben, würde für alle Regionen die 45-Grad-Linie ("Neutralitätslinie") gelten, weil dort die Einnahmen vor und nach dem Finanzausgleich in Prozent des nationalen Pro-Kopf-Durchschnitts gleich sind. Hätte das System dagegen zu einer Gleichverteilung beim regionalen Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt geführt, würden sich alle Regionen auf der horizontalen "Gleichverteilungslinie" befinden. Je niedriger die Steigung der ebenfalls eingezeichneten Trendlinie ist, desto stärker ist die Umverteilung. Würden sich alle Regionen auf der Trendlinie bewegen, wären sie gleich behandelt worden. Die Steigung der Trendlinie lag in allen Jahren zwischen den beiden Extremen (Neutralitätslinie und Gleichverteilungslinie). Es gab allerdings auch einige "Ausreißer" von der Trendlinie, d. h. also, dass eine gewisse Ungleichbehandlung vorlag. Dabei wurden vor allem die relativ "reichen" Industriezentren Donetsk und Dnepropetrowsk, aber auch Odessa und Lvov verhältnismäßig stark belastet. Der deutliche negative Zusammenhang zwischen regionalem Pro-Kopf-Einkommen vor dem Finanzausgleich und den Pro-Kopf-Transfers in der zweiten Stufe des Finanzausgleichs (Abbildung 5) ist ein weiteres Indiz dafür, dass mit dem System eine wirksame Umverteilung erreicht wurde. Dennoch verblieben auch nach den Finanzausgleichszahlungen beträchtliche regionale Pro-Kopf-Einkommensunterschiede. | ||
| Wirkungen des Finanzausgleichs auf das regionale Wachstum | Es gibt nur sehr wenige empirische Untersuchungen zu den Wachstumseffekten eines Finanzausgleichs. [12] Hier wurde ein Modell herangezogen, das in einer Studie für die westdeutschen Bundesländer verwendet worden ist [13] (Kasten). In der im Folgenden vorgestellten Analyse werden die Wachstumseffekte des Finanzausgleichs allerdings jeweils für Nehmer- und Geberregionen getrennt geschätzt, weil sich aus theoretischer Sicht das Verhalten dieser beiden Gruppen stark unterscheiden kann. | ||
| Ergebnisse |
Die Berechnungen für 1996 bis 1999 zeigen, dass der Finanzausgleich in der Ukraine einen statistisch signifikanten Einfluss auf das regionale Wirtschaftswachstum hatte (Tabelle). In den Geberregionen führte der Entzugseffekt, der durch die Abführung von Steuern und durch einen weit unterdurchschnittlichen Transfer von der zentralstaatlichen Ebene herbeigeführt wird, nicht zu einer Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Wachstums. Offenbar war die Dynamik hier so stark, dass die Umverteilung zugunsten der ärmeren Regionen keine negativen Spuren hinterließ. Im Gegenteil: Die Transfers, die auch die meisten Geberregionen von der Zentralregierung erhielten, haben sich nach den Regressionsergebnissen - für sich genommen - sogar eher negativ auf das Wachstum ausgewirkt. Gleiches gilt für die Grenzbelastung bei der Abführung von Steuern in der ersten Stufe des Finanzausgleichs. Möglicherweise geht von der Umverteilung für die Geberregionen ein Anreiz aus, den Entzugseffekt durch größere Wachstumsanstrengungen zu kompensieren. Anders ist die Situation für die Empfängerregionen. Die empfangenen Transfers wirken sich dort deutlich positiv auf das Wachstum aus. Nach den Ergebnissen der Schätzung erhöht ein Transfer vom Zentralstaat an die Empfängerregionen in Höhe von 1 % des regionalen Bruttoinlandsprodukts das reale Wachstum in den betreffenden Regionen um 1,3 bis 1,4 Prozentpunkte. Offensichtlich kann in den Empfängerregionen die bessere Finanzausstattung, die über den Finanzausgleich erreicht wird, in einen wirtschaftlichen Impuls umgesetzt werden, der nicht in Mitnahmeeffekten und ineffizienten Abläufen versickert, sondern in der Region über die Kreislaufwirkungen zu zusätzlichem Wachstum führt. Umgekehrt scheint der Entzugseffekt, der in den Empfängerregionen mit der Abführung von Steuereinnahmen an die zentrale Ebene verbunden ist, auch tendenziell das Wachstum zu beeinträchtigen; allerdings ist diese Wirkung offensichtlich nur schwach ausgeprägt und deshalb angesichts der geringen Grundgesamtheit in der geschätzten Gleichung nicht signifikant. Insgesamt hatte der ukrainische Finanzausgleich also nicht nur einen positiven Einfluss auf das Wachstum der gesamten Volkswirtschaft, sondern bewirkte auch eine gewisse regionale Konvergenz, indem sich die Pro-Kopf-Einkommen in den Regionen einander angenähert haben. Nach wie vor sind allerdings die Unterschiede zwischen den besser gestellten und den ärmeren Regionen beträchtlich. | ||
| Schlussfolgerungen |
Um zu beurteilen, ob das ukrainische Finanzausgleichssystem erfolgreich gewesen ist, wurden zwei Kriterien herangezogen: Kommt es zu einer regionalen Konvergenz, und vermeidet der Umverteilungsprozess negative Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung? Die Analyse zeigt, dass das sich entwickelnde ukrainische Finanzausgleichssystem nach beiden Kriterien gut abgeschnitten hat, obwohl die dortigen Institutionen und auch das System selbst in anderer Hinsicht viele Mängel aufweisen. Auf der Suche nach Erklärungen für dieses Ergebnis könnte die Tatsache von Bedeutung sein, dass die Grenzbelastung und das Volumen des ukrainischen Finanzausgleichs für die Geberregionen relativ moderat sind. Offen bleibt, ob die insgesamt positiven Wachstumseffekte bei einem deutlich höheren Volumen auch noch gegeben wären. Das "positive" Resultat des Ausgleichssystems mag so gesehen die Folge davon sein, dass bei relativ schwachen Institutionen auf allen staatlichen Ebenen keine weitergehende Umverteilung möglich oder durchsetzbar war. Keinesfalls lässt sich ableiten, dass eine drastische Erhöhung des Grades an Umverteilung zu einem deutlichen Mehr an Konvergenz ohne negative Anreizeffekte führt. Denn es besteht die Gefahr, dass das Niveau der Grenzbelastung zu hoch wird und am Ende die negativen Effekte überwiegen könnten. Da aber die Ukraine eines der niedrigsten Pro-Kopf-Einkommen in Europa hat, hat sie darauf zu achten, das Wachstum beeinträchtigende Anreizeffekte zu vermeiden. | ||
| Kasten Schätzung der Effekte des Finanzausgleichs auf das regionale Wachstum |
Der hier benutzte Schätzansatz folgt einem neoklassischen Wachstumsmodell, [1] das von verschiedenen Autoren erweitert wurde. [2] Ein wesentlicher Unterschied des hier geschätzten Modells zu seinen Vorgängern ist, dass explizit zwischen Geber- und Empfängerregionen unterschieden wird. Die im Modell benutzten Variablen sind Jahresdaten, die als Abweichungen vom nationalen Durchschnitt definiert sind. Letzteres erfolgt, um solche Zeiteffekte zu eliminieren, die alle Regionen gleichermaßen treffen und die Ergebnisse "verwischen". Die abhängige Variable ist die Wachstumsrate des regionalen realen Bruttoinlandsprodukts je Einwohner (YGit ). Es wird angenommen, dass sie bestimmt wird durch das reale Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt der Ausgangsperiode (Yi, t-1) und das Bevölkerungswachstum (PGit). [3] Dieses Modell wird erweitert durch zwei Variablen, welche die Effekte des Finanzausgleichs messen sollen: Zum einen ist dies das Volumen des Finanzausgleichs, das durch die Relation der Transfers in der zweiten Stufe zum regionalen Bruttoinlandsprodukt (TRA) gemessen wird, weil höhere Transfers auch ein höheres Volumen des Finanzausgleichs bedeuten. Zum anderen ist dies die erläuterte "Grenzbelastung" der regionalen Steuereinnahmen durch das System, d. h. der "marginale Steuersatz" nach Abschluss des Finanzausgleichs (MTR2). Es werden jeweils die Vorperiodenwerte dieser beiden Variablen benutzt, um Zeitverzögerungen zu berücksichtigen. Um die Wachstumseffekte für Nehmer- und Geberregionen getrennt schätzen zu können, müssen diese den Finanzausgleich repräsentierenden Variablen jeweils für Geber- und Nehmerregionen getrennt erfasst werden: Um beispielsweise die Variable TRA für die 16 Geberregionen zu erhalten, wird - wenn die Region eine Geberregion ist - die Ursprungsvariable TRA mit 1 multipliziert, andernfalls mit 0. Die so konstruierte "interaktive" Dummy-Variable erhält die Bezeichnung "TRAgeber16". Analog wird die Variable TRA für Empfängerregionen (TRAempfänger10) konstruiert, und die gleiche Vorgehensweise gilt auch für die Variable MTR2. Insgesamt ergibt sich somit die Schätzgleichung:
YGit = a1 Yit-1 + a2 PGit + a3 TRAempfänger10i, t-1
wobei das Subscript i die Oblaste repräsentiert; ui stellt die Oblast-spezifischen Effekte dar, und eit ist der Fehler. [1] Das regionale Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt für 2001 war noch nicht verfügbar. Die Ukraine besteht aus 24 Oblasten (Ländern) zuzüglich der autonomen Republik Krim und der Städte Kiew und Sewastopol.
In der folgenden Analyse ist die Stadt Sewastopol in den Daten für die Krim enthalten. Die Stadt Kiew ist als eigene Region berücksichtigt. Das Kiew umgebende Gebiet ist bezeichnet als Kiew Oblast. Insgesamt beruht die Analyse somit auf 26 Regionen.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle
Schätzungen von Wachstumsgleichungen (1)
Abhängige Variable: YGit (2)
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Konventionelles neoklassisches Modell
Reales BIP im Ausgangsjahr (3): Yit-1 -0,011
T-Wert (-1,86*)
Bevölkerungswachstumsrate (3): PGit 0,071
T-Wert (0,04)
Wachstumseffekte des Volumens des Finanzausgleichs -
Stellvertretervariable für das Volumen: Transfers (4)
Relation der Transfers zum BIP in 10 Empfänger-Oblasten im
Ausgangsjahr (3): TRAempfänger10it-1 1,338
T-Wert (3,51***)
Relation der Transfers zum BIP in 16 Geber-Oblasten im
Ausgangsjahr (3): TRAgeber16it-1 -0,669
T-Wert (-3,28***)
Wachstumseffekte der Grenzbelastung des Finanzausgleichs
Grenzbelastung in 10 Empfänger-Oblasten im Ausgangsjahr (3):
MTR2empfänger10it-1 -0,008
T-Wert (-0,13)
Grenzbelastung in 16 Geber-Oblasten im Ausgangsjahr3:
MTR2geber16it-1 0,083
T-Wert (3,52***)
Gütemaße
Bereinigtes R (2) 0,6889
F-Statistik 40,3
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* Signifikanz auf dem 10 %-Niveau;
** Signifikanz auf dem 5 %-Niveau;
*** Signifikanz auf dem 1 %-Niveau.
(1) Benutzt wurde die GLS-Methode (cross-section weights),
und zwar ein Fixed-Effects-Modell mit Jahresdaten 1996
bis 1999 für 26 Oblaste (Regionen).
(2) Wachstumsrate des realen BIP pro Kopf, bereinigt um
den nationalen Durchschnitt.
(3) Abweichung vom nationalen Durchschnitt.
(4) Transfers der zweiten Stufe des Finanzaus-
gleichs in Relation zum regionalen BIP.
Quelle: Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2003
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