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Wochenbericht des DIW Berlin 18/01

Gemeindefinanzen Brandenburg: Stärkung der größeren Kommunen erforderlich

Bearbeiter Dieter Vesper
Die kommunalen Finanzströme werden in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region geprägt. Vor allem die Gewerbesteuer als originäre Einnahmequelle der Gemeinden spiegelt die örtliche Wirtschaftskraft. Je geringer die örtliche Wirtschafts- und Steuerkraft ist, umso stärker sind die Kommunen auf Landesmittel angewiesen. Wegen ihrer extremen Steuerschwäche einerseits und ihres hohen Investitionsbedarfs andererseits sind die brandenburgischen Gemeinden - wie überhaupt die ostdeutschen Gemeinden - weit mehr als in Westdeutschland vom Land abhängig. Hieraus resultieren zahlreiche Konflikte, die dadurch verstärkt werden, dass die Kommunen keine homogene Gruppe bilden. Kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Landkreise, Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen wie im Umland von Berlin und solche in strukturschwachen Randlagen folgen unterschiedlichen Interessen und Zielen. Dabei scheinen die brandenburgischen Gemeinden im Vergleich mit den anderen Gemeinden Ostdeutschlands finanziell recht üppig ausgestattet zu sein.

Freilich stößt ein länderweiser Vergleich der kommunalen Tätigkeit an Grenzen, nicht nur, weil die den Gemeinden von den Ländern zugewiesenen Aufgaben von Bundesland zu Bundesland divergieren, sondern auch, weil die Gemeinden in unterschiedlichem Maße originäre Aufgaben erfüllen. Durch Art. 28 Abs. 2 GG wird den lokalen Gebietskörperschaften zwar im Prinzip das Recht garantiert, alle örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung wahrzunehmen, d. h. darüber zu entscheiden, ob, wann und wie eine Aufgabe erledigt werden soll. Gleichwohl wird ihr Entscheidungsspielraum dadurch eingeschränkt, dass die Ausgestaltungsbefugnis der Selbstverwaltung beim Land liegt. So wird bei den sog. Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises das "Ob" und auch das "Wie" durch die Länder weitgehend vorgeschrieben. Bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben wie der Trägerschaft von Kindertagesstätten, Grundschulen, Gemeindestraßen, Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung sind die Gemeinden grundsätzlich zum Handeln verpflichtet, doch verbleiben ihnen für das "Wie" mehr oder weniger große Entscheidungsspielräume. Über die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben - Kulturangebot, Sport- und Freizeitmöglichkeiten, Förderung des Fremdenverkehrs u.a. - können die Gemeinden im Rahmen ihrer Budgetrestriktionen frei entscheiden.

Kommunale Verwaltungsstrukturen in Brandenburg Die kommunalen Aufgaben werden von einer Vielfalt von Trägern erfüllt. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in der Gemeindegröße. Vielfach sind die Gemeinden zu klein, um lokale Güter in effizienter Weise bereitzustellen. Vornehmlich im eher ländlich geprägten Raum wird ein Teil der kommunalen Aufgaben von den Kreisen wahrgenommen. Dabei handelt es sich um solche Aufgaben, die sich für eine einzelgemeindliche Durchführung nicht eignen ("überörtliche" Aufgaben) - wie ÖPNV oder Unterhalt der Kreisstraßen -, deren Erfüllung die Finanz- und/oder die Verwaltungskraft einzelner Gemeinden übersteigt ("ergänzende" Aufgaben) - etwa die Jugend- und Altenhilfe, Sozialhilfe, Musik-, Volkshochschulen - oder die darauf zielen, Unterschiede in der Finanz- und Verwaltungskraft der kreisangehörigen Gemeinden auszugleichen ("ausgleichende" Aufgaben).

In Brandenburg haben sich die kleinen Gemeinden in Ämtern zusammengeschlossen, so dass zwischen Gemeinde und Kreis eine weitere kommunale Ebene etabliert wurde. Die Ämter nehmen vor allem Verwaltungsaufgaben wahr; durch Kooperation sollen Größenvorteile ausgeschöpft werden. Dabei verbleiben den Gemeinden durchaus noch Eigenständigkeiten. So üben sie die Haushalts- und Planungshoheit (z. B. Bebauungspläne) aus, sind Träger von kulturellen und sportlichen Einrichtungen oder führen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder des Ausbaus von Ortsstraßen durch. Den Ämtern sind insbesondere die Pflichtaufgaben übertragen. Bei Selbstverwaltungsaufgaben werden sie nur tätig, wenn die Gemeinden einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Mit der Bildung von Ämtern hat man in Brandenburg eine Verwaltungsstruktur geschaffen, die der ländlichen Struktur und geringen Einwohnerdichte entspricht. Nachteilig schlägt zu Buche, dass eine weitere Ebene geschaffen wurde, deren Entscheidungen mit den amtsangehörigen Gemeinden koordiniert werden müssen. Auch kommt es immer wieder zu Streitigkeiten bei der Finanzmittelverteilung, weil die Ämter allein über die Amtszulage, die von den amtsangehörigen Gemeinden aufzubringen ist, finanziert werden.

Ein Konfliktherd ist die Zweiteilung des Landes in einen engeren Verflechtungsraum - den "Speckgürtel" von Berlin - und einen äußeren Entwicklungsraum. Während die Peripherie in den vergangenen Jahren erhebliche Bevölkerungsverluste hinnehmen musste, hat sich die Zahl der Einwohner im engeren Verflechtungsraum infolge von Zuwanderungen kräftig erhöht. Auch die Wirtschaft entwickelte sich disparat; Wachstumsmotor in Brandenburg war und ist der engere Verflechtungsraum. Dies vergrößert das Konfliktpotential zwischen den von ihrer Finanzkraft her stärkeren und schwächeren Kommunen: Die höheren Steuereinnahmen dort lassen die finanzschwächeren Gemeinden an der Peripherie nach zusätzlichen Ausgleichsmitteln des Landes rufen, um mehr Mittel in den Ausbau der Infrastruktur investieren zu können und somit nicht weiter an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Speckgürtel zu verlieren. Mehr Mittel benötigen aber auch die Gemeinden im Speckgürtel, denn ein hohes Wirtschaftswachstum bedingt entsprechende Ausgaben in die Infrastruktur, soll sie nicht eine Wachstumsschranke darstellen.

Kommunaler Finanzausgleich in Brandenburg Im Vergleich zu Bund und Ländern spielen die Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene eine geringere Rolle. Vor allem gilt dies für Ostdeutschland. In Brandenburg sind nur 15 % aller gemeindlichen Einnahmen Steuern, [1] so dass die Kommunen dort in besonderem Maße auf Mittel aus dem Landeshaushalt angewiesen sind. Insgesamt gewährt das Land in diesem Jahr seinen Kommunen Mittel in Höhe von 6,8 Mrd. DM, davon 3,5 Mrd. DM im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, und fast ebenso viele Gelder in Form spezieller Zuweisungen aus den Fachressorts.

Geprägt wird der kommunale Finanzausgleich in Brandenburg [2] von drei Faktoren, und zwar dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, der Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die kreisfreien/kreisangehörigen Gemeinden und auf die Landkreise sowie den Zuweisungen aus den Fachressorts. Die Verteilung nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz soll sicherstellen, dass sich die Einnahmen der Gemeinden aus Steuern und Finanzausgleich von Jahr zu Jahr im gleichen Verhältnis entwickeln wie die Einnahmen des Landes aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Ergänzungszuweisungen des Bundes abzüglich der Verbundmasse im kommunalen Finanzausgleich.

Die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden werden in Abhängigkeit von der Steuerkraft und dem normierten Finanzbedarf berechnet, wobei der Finanzbedarf anhand "veredelter" Einwohnerzahlen (Hauptansatz) und eines Nebenansatzes - der nach Dauer der Arbeitslosigkeit gewichteten Arbeitslosenzahlen - ermittelt wird. Im Vergleich zu anderen Ländern erfolgt in Brandenburg die Veredelung bereits sehr früh, doch sind die einzelnen Schritte recht klein, und auch der Spitzensatz der Spreizung ist relativ niedrig; allerdings wurde er in diesem Jahr erhöht. Der Unterschied zwischen der sog. Ausgangsmesszahl, also dem normierten Finanzbedarf, und der Steuerkraftmesszahl wird zu 80 % ausgeglichen. Je höher die Ausgleichsquote ist, umso höher fallen die Zuweisungen des Landes aus und umso geringer ist der Anreiz für eine Gemeinde, sich eigene Einnahmen zu verschaffen.

Zum Ausgleich der Wahrnehmung von Kreisaufgaben erhalten die kreisfreien Städte vorab besondere Schlüsselzuweisungen. Die Schlüsselzuweisungen an die Landkreise werden ähnlich ermittelt, doch wird der Ausgangsmesszahl die Umlagekraftmesszahl gegenübergestellt. Umlagegrundlagen sind die Steuerkraft und die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden; in die Ausgangsmesszahl fließen die natürliche Einwohnerzahl und die Kreisfläche ein. [3] Der Unterschiedsbetrag zwischen Ausgangsmesszahl und Umlagekraftmesszahl wird in voller Höhe ausgeglichen. Anders als die Kreisumlage sind die Umlagegrundlagen für die Amtsumlage nicht im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt; sie werden von den amtsangehörigen Gemeinden eigenverantwortlich festgelegt.

Von besonderer Bedeutung sind in Brandenburg die Zuweisungen des Landes aus den Fachressorts. Die Höhe dieser Mittel wird ebenso wie der Verwendungszweck allein vom Land festgelegt; der Gleichmäßigkeitsgrundsatz greift hier nicht. Bedenklich stimmt, dass diese Mittel fast ebenso hoch sind wie die Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich, wird doch dadurch der Autonomiestatus der Gemeinden eingeschränkt.

Kommunale Finanzkraft ... Von 1992 bis zum Jahre 2000 haben sich die Einnahmen der brandenburgischen Gemeinden per saldo nur moderat entwickelt. Bis 1995 verlief die Entwicklung dynamisch. Seitdem sind die Einnahmen ständig gesunken, von 4 228 DM je Einwohner auf 3 798 DM; im Jahre 1992 hatten sie 3 515 DM betragen (Tabelle 1). Im Vergleich zu den Gemeinden in den anderen ostdeutschen Ländern (3 520 DM) verfügen die Kommunen Brandenburgs noch immer über deutlich höhere Pro-Kopf-Einnahmen, auch wenn die Differenz zuletzt wieder kleiner geworden ist. Allerdings relativiert sich das Bild etwas, wenn man nicht den Durchschnitt der ostdeutschen Länder als Bezugsgröße nimmt, sondern sie länderweise betrachtet (Tabelle 2). Dabei zeigt sich, dass Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern über etwa ebenso hohe Einnahmen verfügen wie in Brandenburg; nur Sachsen und Thüringen liegen deutlich darunter und drücken so den Durchschnitt. Ganz ähnlich ist die Situation auf der Ausgabenseite; auch hier weisen die brandenburgischen Gemeinden zusammen mit Sachsen-Anhalt mit 3 813 DM die höchsten Pro-Kopf-Werte auf.

Freilich wäre es nicht sachgerecht, allein aus den hohen Pro-Kopf-Beträgen auf eine relativ üppige Finanzausstattung oder auf ein übermäßiges Güterangebot der Gemeinden in Brandenburg zu schließen. Auch lassen sich die höheren Pro-Kopf-Einnahmen nur bedingt mit der relativ günstigen Wirtschaftsentwicklung als Folge der Nähe zu Berlin erklären. Vor allem ist der Unterschied auf die hohen Zuweisungen aus dem Landeshaushalt zurückzuführen. Zwar erhalten in Sachsen-Anhalt und auch in Mecklenburg-Vorpommern die Gemeinden vom Land höhere Zuweisungen für laufende Zwecke, doch können die brandenburgischen Kommunen die mit Abstand höchsten Investitionszuschüsse verbuchen. Die auffällig niedrigen laufenden Zuweisungen in Thüringen und Sachsen resultieren insbesondere aus den unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen. Anders als in Sachsen und Thüringen gibt es in Brandenburg keine Regierungspräsidien, weshalb das Land relativ mehr Verwaltungsaufgaben an die Landkreise und Gemeinden delegiert.

Betrachtet man allein die Leistungen im Rahmen des eigentlichen Finanzausgleichs im Jahre 2000, so zeigt sich, dass in Brandenburg die geringsten Zuweisungen je Einwohner gezahlt wurden (Haushaltsansätze): [4]

Brandenburg 1 224 DM
Mecklenburg-Vorpommern 1 394 DM
Sachsen-Anhalt 1 260 DM
Sachsen 1 293 DM
Thüringen 1 517 DM

Weit mehr als in den anderen Bundesländern erhalten in Brandenburg die Gemeinden zusätzliche Gelder aus den Fachressorts, zumeist zur investiven Verwendung. Offensichtlich nimmt das Land einen stärkeren Einfluss auf die Investitionspolitik, als dies anderswo der Fall ist.

Die Steuerkraft der brandenburgischen Gemeinden ist - wie in allen ostdeutschen Gemeinden - sehr niedrig. Pro Kopf der Bevölkerung verfügten die Kommunen Brandenburgs im Jahre 2000 über Steuereinnahmen in Höhe von 639 DM; dies waren 43 % des westdeutschen Durchschnitts. Dennoch ist innerhalb Ostdeutschlands die Position Brandenburgs günstig; nur in Sachsen sind die Steuereinnahmen ähnlich hoch. Die brandenburgischen Kommunen profitieren von der Nähe zu Berlin. Sichtbar wird die disparate Wirtschaftsentwicklung zwischen dem Speckgürtel Berlins und den peripheren Regionen in den Gewerbesteuereinnahmen (Tabelle 3). Für den äußeren Entwicklungsraum errechnet sich für 1999 ein durchschnittlicher Wert von 146 DM je Einwohner, im inneren Verflechtungsraum war der Betrag mit 298 DM je Einwohner [5] doppelt so hoch. Gemessen am Wirtschaftskraftgefälle und den daraus resultierenden Einkommensdifferenzen sind die Unterschiede zwischen den Teilräumen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aber gering. Dies hängt damit zusammen, dass der Anteil zwar nach Maßgabe der Einkommensteuerleistungen der Einwohner ermittelt wird, [6] doch Einkommensobergrenzen (Sockelbeträge) -derzeit 25 000/50 000 DM zu versteuerndes Einkommen für Ledige/Verheiratete - nivellieren die Aufkommensunterschiede zwischen den Gemeinden.

... und kommunale Ausgaben Bei den Ausgaben der brandenburgischen Kommunen zeigt sich seit 1995 ein ähnliches Bild wie bei den Einnahmen; pro Kopf der Bevölkerung sind sie von 4 243 DM auf 3 813 DM gesunken (-10 %). Gemessen am Ausgabeverhalten der anderen ostdeutschen Gemeinden fiel der Rückgang in Brandenburg jedoch merklich schwächer aus. Ein Grund für die allgemein rückläufige Entwicklung war auch, dass in den vergangenen Jahren eine Reihe von Einrichtungen aus den kommunalen Kernhaushalten ausgelagert worden sind. Informationen darüber, wie weit dies Einfluss auf die Höhe der kommunalen Budgets hatte, liegen allerdings nicht vor.

Kräftig gekürzt wurden die Personalausgaben, und auch bei den Sachinvestitionen ist ein deutliches Minus erkennbar. Zweifellos schlagen sich in dieser Entwicklung die Konsolidierungsbemühungen nieder, nachdem in der ersten Hälfte der 90er Jahre die Verschuldung der Gemeinden rasch angewachsen war. Auch in Brandenburg müssen nach dem Haushaltsrecht die Kommunen nicht nur ihre Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus den laufenden Einnahmen bestreiten, sondern auch die Kreditaufnahme als Mittel der Investitionsfinanzierung an die Einnahmeperspektiven koppeln. Da Investitionen die flexibelste Ausgabeart sind, wird immer zuerst hier der Rotstift angesetzt. In Brandenburg ist dies nicht anders. Noch zu Beginn der 90er Jahre wurden pro Kopf der Bevölkerung 1 123 DM investiert, inzwischen sind es nur noch 893 DM, also ein Fünftel weniger; der Anteil der kommunalen Investitionen am nominalen Bruttoinlandsprodukt ist von reichlich 6 % auf weniger als 3 % gesunken (Abbildung 1).

In den rückläufigen Personalausgaben spiegelt sich der Personalabbau. Seit 1992 hat sich die Zahl der Kommunalbediensteten in Brandenburg um weit mehr als die Hälfte - von 37,1 Beschäftigten [7] je 1 000 Einwohner auf 15,9 (1999) - reduziert (siehe auch Abbildung 2). Überaus stark war der Rückgang im Bereich Soziale Sicherung, vor allem in der Jugendhilfe. Teils sind Einrichtungen geschlossen, teils sind sie anderen Trägern übergeben worden. Noch immer aber wird in Brandenburg - wie in anderen ostdeutschen Ländern auch - das Angebot insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung vielfach in unmittelbarer Regie der Kommunen und weniger von freien Trägern (Wohlfahrtsverbände, Kirchen u. Ä.) wahrgenommen. Dabei beschäftigen die brandenburgischen Kommunen weit mehr Personal in den Kindertagesstätten, als dies in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen der Fall ist; übertroffen werden sie nur noch von Sachsen-Anhalt. Auch in der Summe aller Aufgabenbereiche setzt Sachsen-Anhalt, gefolgt von Brandenburg, mehr personelle Ressourcen als anderswo ein (Tabelle 4). Verglichen mit den übrigen ostdeutschen Kommunen sind auch die Personalausgaben in Brandenburg höher, und zwar um ein Zehntel. Gemessen am Personaleinsatz müsste die Differenz größer sein. Dies deutet darauf hin, dass die Beschäftigten in den brandenburgischen Kommunen tendenziell niedriger eingruppiert sind.

Ebenso weisen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen und die sozialen Leistungen - vornehmlich Sozialhilfe - in Brandenburg einen höheren Pro-Kopf-Wert auf als in den anderen ostdeutschen Kommunen. Eine Erklärung hierfür fällt insofern schwer, als z. B. die (Langzeit-)Arbeitslosigkeit als bedarfsverursachendes Element in Brandenburg nicht höher ist und auch die Sozialhilfequote etwa dem ostdeutschen Durchschnitt entspricht. Möglich ist, dass die brandenburgischen Gemeinden mehr freiwillige Leistungen gewähren.

Die brandenburgischen Gemeinden sind im Durchschnitt weit weniger verschuldet als die anderen ostdeutschen Kommunen, so dass auch die Zinsausgaben deutlich geringer sind. Der vergleichsweise niedrige Schuldenstand geht einher mit überdurchschnittlich hohen Schulden des Landes. Offensichtlich hat sich das Land stärker zugunsten der Kommunen verschuldet.

Kommunalhaushalte nach Gemeindegrößenklassen Brandenburg zeichnet sich neben Mecklenburg-Vorpommern durch eine extrem dünne Besiedelung aus. Nur 10 % der Bevölkerung leben in Kernstädten, hingegen über 60 % in ländlichen Regionen. [8] In Brandenburg gibt es lediglich vier kreisfreie Städte, nämlich Potsdam, Cottbus, Frankfurt/Oder und die Stadt Brandenburg; allein Potsdam und Cottbus haben jeweils mehr als 100 000 Einwohner. Die Raumstruktur hat auch Auswirkungen auf die regionale Verteilung der Landesmittel für die Kommunen; der kommunale Finanzausgleich wird ausdrücklich als ein aktives Instrument zur Umsetzung raumordnungspolitischer Ziele angesehen. Das sog. Leitbild der dezentralen Konzentration in Brandenburg sucht einen Interessenausgleich zwischen engerem Verflechtungsraum und äußerem Entwicklungsraum; Wirtschaftskraft und Siedlungsdruck sollen nicht einseitig auf das Berliner Umland, sondern auf dezentral liegende Entlastungsorte gelenkt werden.

Tatsache ist, dass Einnahmen und Ausgaben der kreisfreien Städte deutlich höher liegen als in den kreisangehörigen Gemeinden (einschl. Landkreise und Ämter). Während die kreisfreien Städte im Jahre 2000 pro Kopf der Bevölkerung 5 031 DM ausgaben, betrug der Pro-Kopf-Wert im kreisangehörigen Raum 4 033 DM (Tabelle 5). Eine größenklassenabhängige Analyse im kreisfreien Raum steht freilich vor dem Problem, dass dort Aufgaben von den Kreisen und Ämtern wahrgenommen werden und deren Ausgaben nicht den jeweiligen Größenklassen zugeordnet werden können. Gleichwohl zeigt sich, dass die Ausgaben im kreisangehörigen Raum keinem ausgeprägt größenklassenabhängigen Verlauf folgen, selbst wenn die Gemeinden mit 20 000 bis 50 000 Einwohnern die höchsten Pro-Kopf-Werte aufweisen. In den Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 1 000 bis 20 000 schwankt der Pro-Kopf-Betrag zwischen 2 400 und 2 800 DM. In den sehr kleinen Gemeinden (weniger als 1 000 Einwohner) liegt der Wert mit 2 156 DM zwar deutlich darunter, doch schlagen vor allem hier die Amtshaushalte - ihre Ausgaben belaufen sich im Durchschnitt auf 670 DM je Einwohner - zu Buche.

Mehr als die Gesamtausgaben sind die Personalausgaben an die Gemeindegröße gekoppelt. Offenbar spielen Größenvorteile keine Rolle, vielmehr nimmt der Aufgabenumfang mit der Gemeindegröße zu. Beim laufenden Sachaufwand indes ist ein positiver Zusammenhang nur bedingt erkennbar. Ähnliches gilt für die sozialen Leistungen, deren Verteilung mit der Zahl der Sozialhilfeempfänger korrespondiert. Freilich ist zu berücksichtigen, dass im kreisangehörigen Raum die Kreise als Träger der Sozialhilfe fungieren; doch übertragen sie diese Aufgabe zumindest teilweise den größeren Gemeinden. Neben der Sozialhilfe wird als soziale Leistung die Jugendhilfe erfasst. Mit dem Umfang der sozialen Leistungen, die von den Landkreisen getätigt werden, geht die Höhe der Kreisumlagen einher, die von den kreisangehörigen Gemeinden zu entrichten sind. Die kleineren Gemeinden zahlen höhere Beträge, da sie keine sozialen Leistungen eigenständig finanzieren müssen.

Weitgehend losgelöst von der Gemeindegröße ist die Höhe der Investitionsausgaben. Innerhalb des kreisangehörigen Raums geben die kleineren Gemeinden tendenziell sogar mehr für investive Zwecke aus als die größeren. Allerdings investieren die kreisfreien Städte deutlich höhere Pro-Kopf-Beträge. Zurückzuführen ist dies darauf, dass die kommunalen Investitionen aufgrund der allgemein geringen Steuerkraft der Gemeinden weniger von den verfügbaren Steuereinnahmen, sondern in erster Linie von den investiven Zuweisungen des Landes, die wiederum - zumindest im kreisangehörigen Raum - keinem größenklassenabhängigen Muster folgen, bestimmt wird. Die kreisfreien Städte erhalten weit mehr zweckgebundene Zuweisungen vom Land.

Eindeutig ist die Größenklassenabhängigkeit bei den Steuereinnahmen, vor allem bei der Einkommen- und Gewerbesteuer. Hingegen orientieren sich die laufenden Zuweisungen des Landes ebenso wenig wie die investiven Zuweisungen an der Gemeindegröße. Zwar nimmt der durch die Hauptansatzstaffel anerkannte Finanzbedarf der Kommunen mit steigender Einwohnerzahl zu, doch wird dieser Effekt offensichtlich durch andere Einflussfaktoren kompensiert, namentlich die Zuweisungen aus den Fachressorts und die Höhe der Steuerkraft. Mit steigender Steuerkraft verringern sich - unter sonst gleichen Bedingungen - die Schlüsselzuweisungen; hierin kommt die distributive Funktion des Finanzausgleichs zum Ausdruck.

Wenn die Zuweisungen des Landes an die Kommunen in Brandenburg in keinem engen Verhältnis zur Einwohnerzahl stehen, so ist dies auch auf die über weite Strecken relativ geringe Spreizung in der Hauptansatzstaffel zurückzuführen. Dabei wird die Einwohnerveredelung aus dem sog. Zuschussbedarf abgeleitet, der sich vereinfacht als Differenz aus den laufenden Ausgaben und den allgemeinen Deckungsmitteln (Steuern und Schlüsselzuweisungen) ergibt. [9] Für die Mehrzahl der kleinen Gemeinden weist der Zuschussbedarf (je Einwohner) kaum Unterschiede auf. Sie treten erst ab einer Gemeindegröße von 5 000 Einwohnern auf; signifikant sind sie in Gemeinden mit 30 000 und mehr Einwohnern (Abbildung 3). Von da an steigt der Zuschussbedarf exponentiell. Diese Entwicklung kann so interpretiert werden, dass alle Gemeinden einen Mindestbedarf an lokalen Gütern decken, die größeren Kommunen darüber hinaus Güter des "gehobenen" Bedarfs anbieten und auch bestimmte Integrationsleistungen erbringen; in den größeren Kommunen fallen je Einwohner weit mehr Sozialausgaben an als anderswo.

Ein Vergleich des Zuschussbedarfs mit der Spreizung der Hauptansatzstaffel zeigt, dass mit steigender Einwohnerzahl die Diskrepanz größer wird, d.h. mit zunehmender Gemeindegröße trägt der im kommunalen Ausgleich anerkannte Finanzbedarf immer weniger zur Deckung des Zuschussbedarfs bei. Der kommunale Finanzausgleich in Brandenburg begünstigt eindeutig die kleineren Gemeinden und damit den ländlichen Raum. Zwar sind im Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 die Gewichte in der Hauptansatzstaffel zugunsten der großen Kommunen verändert worden; dennoch verbleibt eine erhebliche Lücke.

Noch an einer anderen Stelle ist das Ausgleichssystem zuungunsten der großen Kommunen konstruiert. Bei der Steuerkraftermittlung werden für die kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden unterschiedlich hohe (fiktive) Steuersätze angesetzt. Mit der Verwendung fiktiver statt tatsächlicher Hebesätze soll verhindert werden, dass Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen durch höhere Schlüsselzuweisungen vom Landesgesetzgeber belohnt werden; dies ginge zu Lasten der Ausgleichsmasse. In Brandenburg weichen die Hebesätze für die kreisangehörigen Gemeinden vom Durchschnitt deutlich nach unten ab:

 

 

 

 
    Kreisfreie Städte Kreisangehörige Gemeinden Landes- durchschnitt
    Ist "Soll" Ist "Soll" Ist
Grundsteuer A 397 263 227 204 228
Grundsteuer B   431 388 324 292 340
Grundsteuer   384 344 293 264 310

 

 

Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer

Dies hat zur Folge, dass bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen die Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen, also die kleineren, kreisangehörigen Kommunen, gegenüber den kreisfreien Städten besser gestellt sind. Aus der Tatsache, dass die kreisfreien Städte höhere Hebesätze anwenden, lässt sich nicht schließen, dass sie über Standortvorteile und somit größere Steuerpotentiale verfügen. Vielmehr reflektieren die höheren Steuersätze vor allem die höheren Bereitstellungskosten für die lokalen öffentlichen Güter.

Der Schuldenstand spiegelt nur bedingt die finanzielle Anspannung der Gemeinden. Die kreisangehörigen Gemeinden sind mit 1 227 DM je Einwohner höher verschuldet als die kreisfreien Städte (967 DM). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Frankfurt/Oder und Cottbus extensiv das Instrument der Kassenkredite nutzen, die definitionsgemäß von der Statistik nicht als Schulden erfasst werden, [10] die tatsächliche Verschuldung also höher ist. So waren denn auch die Haushaltsfehlbeträge der kreisfreien Städte im Jahre 2000 mit 304 DM je Einwohner exorbitant. Darüber hinaus wird deutlich, dass bei den kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme jener mit weniger als 1 000 Einwohnern der Schuldenstand mit steigender Größenklasse kleiner wird. Freilich ist die kommunale Verschuldung nur eingeschränkt als Indikator für die kommunale Finanzanspannung aussagefähig, da die Möglichkeiten der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen vom Haushaltsrecht begrenzt werden. Aussagekräftiger ist der Verlauf der Investitionsausgaben, weil sie als flexibelste Ausgabeart den ausgabepolitischen Spielraum markieren. Sie waren über all die Jahre rückläufig.

Fazit In den letzten Jahren scheint sich die Finanzlage der brandenburgischen Gemeinden stabilisiert zu haben. Jedoch wurde diese "Stabilisierung" mit einem permanenten Rückgang der kommunalen Investitionsausgaben erkauft. Angesichts des nach wie vor hohen Nachhol- und Modernisierungsbedarfs insbesondere in den Bereichen Straßen, Stadtentwicklung, Schulen und kommunale Gemeinschaftsdienste ist diese Entwicklung besorgniserregend. Aber auch die extrem niedrige Steuerkraft der meisten Kommunen wirft erhebliche Probleme auf, zumal infolge der verschiedenen Schritte bei der Steuerreform bis zum Jahre 2005 mit beträchtlichen Einnahmeausfällen - bei der Einkommensteuer ebenso wie bei der Verbundmasse - gerechnet werden muss. Aufgrund geringer originärer Einnahmen sind die Gemeinden in hohem Maße von den Zuweisungen des Landes abhängig. Ihr Handlungsspielraum wird noch dadurch eingeschränkt, dass es sich bei einem - gewichtigen - Teil dieser Zuweisungen nicht um in der Verwendung freie Schlüsselzuweisungen, sondern um ressortbezogene Zweckzuweisungen handelt, mit denen das Land spezifische Ziele verfolgt. Nimmt man das Subsidiaritätsprinzip ernst, erscheint der Anteil dieser Zuweisungen in Brandenburg als zu hoch. Ein Teil der Lasten - zu nennen sind insbesondere die Kindertagesstätten und Schulen - sollte zugunsten von Schlüsselzuweisungen umgeschichtet werden. Zugleich könnte damit eine größere Verteilungsgerechtigkeit erreicht werden, weil Schlüsselzuweisungen in Abhängigkeit von der örtlichen Finanzkraft gewährt werden. Aber auch die Tatsache, dass sich die Gemeinden als Folge des "Gleichmäßigkeitsgrundsatzes" an die finanzielle Entwicklung des Landes koppeln, ist nicht unproblematisch, geben sie doch hiermit doch ihre ohnedies eingeschränkte Finanz- und Handlungsautonomie ein Stück weiter preis.

Die konsumtiven Ausgaben sind per saldo ebenfalls rückläufig gewesen. Geschrumpft sind insbesondere die Personalausgaben. Die brandenburgischen Kommunen haben die Zahl ihrer Beschäftigten um über die Hälfte verringert. Gleichwohl sind - wie überall in den ostdeutschen Kommunen - immer noch weit mehr Personen im kommunalen Dienst tätig als durchschnittlich in Westdeutschland. Nur zum Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass in Ostdeutschland die Kommunen vielfach noch Träger solcher Einrichtungen sind, die in Westdeutschland von freien Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und ähnlichen Einrichtungen wahrgenommen werden. Nach wie vor gibt es in den kommunalen Verwaltungen Ausstattungsvorsprünge, aber auch Effizienzdefizite.

Es ist offenkundig, dass die größeren Gemeinden, insbesondere die kreisfreien Städte, finanziell gestärkt werden müssen. Deren höherer Finanzbedarf resultiert vornehmlich aus den sozialen Leistungen sowie aus Aufgaben, die diese Gemeinden aus ihrer Zentralität heraus zu erfüllen haben. Hierzu zählen das Angebot an weiterführenden Schulen und an kulturellen Einrichtungen, der ÖPNV oder auch die Verkehrswege; so sind wegen der Pendlerströme vermehrte Aufwendungen für die Verkehrsinfrastruktur erforderlich. Zweifellos ist es ein Schritt in die richtige Richtung, wenn das Land im Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 die Gewichte in der Hauptansatzstaffel zugunsten der größeren Gemeinden - beispielsweise für die kreisfreien Städte von 119 % auf 138 % - modifiziert hat. Ob dieser Schritt ausreicht, bleibt allerdings fraglich. Deshalb sollte in weiteren Schritten geprüft werden, ob ein angemessener Ausgleich der Schullasten [11] nicht durch einen gesonderten Schülernebenansatz erfolgen kann. Ein solcher Ansatz, der im Übrigen finanzkraftabhängig gewährt werden sollte, würde - dies zeigen Modellrechnungen [12] - die größeren Gemeinden und kreisfreien Städte begünstigen. Darüber hinaus könnten auf eine Differenzierung der Realsteuerhebesätze verzichtet und landeseinheitliche Sätze bei der Berechnung der berücksichtigungsfähigen Steuerkraft angewendet werden. Im Status quo weichen die nach Gemeindegrößenklassen differenzierten Hebesätze vom Durchschnitt deutlich nach unten ab, wodurch die Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen, also die kleinen Gemeinden, relativ besser gestellt sind.

Schließlich sollte gezielt die Investitionskraft der Gemeinden im Speckgürtel Berlins gestärkt werden. Auch wenn diese Gemeinden über eine höhere Steuerkraft verfügen, bedeutet dies nicht, dass ihre Finanzkraft ausreicht, um die vermehrte Nachfrage nach unternehmens- wie auch nach haushaltsorientierter Infrastruktur in dieser Region befriedigen zu können. Je höher die Steuerkraft, um so geringer sind im Prinzip die Schlüsselzuweisungen. Mehr denn je stellt sich die Frage, ob das - ausgleichsorientierte - Leitbild der dezentralen Konzentration noch trägt und nicht zugunsten von Überlegungen, die sich stärker am potentiellen Wachstum orientieren, aufgegeben werden sollte.

Über allem steht freilich die Forderung nach einer generellen Stärkung der gemeindlichen Investitionskraft -nicht nur in Brandenburg, sondern ebenso in den anderen ostdeutschen Ländern. Die Kommunen stehen von verschiedenen Seiten unter Druck: Sie müssen nicht nur steuerpolitisch begründete sowie konjunkturbedingte Einnahmeverluste hinnehmen, sondern haben auch infolge der Liberalisierung auf den Energie-, Gas- und Wassermärkten Ausfälle zu verkraften; zudem schieben die Länder einen Teil ihrer Finanzprobleme auf die Gemeinden ab, indem sie ihnen geringere Zuweisungen gewähren. Eine Erhöhung der kommunalen Investitionsquote ist wohl nur zu erreichen, wenn man die Gemeinden auf Dauer finanziell besser stellt. Deshalb sollte eine Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer ins Auge gefasst werden. Als die zweitbeste Lösung bieten sich zusätzliche Finanzhilfen des Bundes nach Art. 104a Abs. 4 GG für besonders bedeutsame Investitionen der Gemeinden an.

[1] Für die westdeutschen Gemeinden errechnen sich 39 %.

[2] Vgl. hierzu auch D. Vesper: Kommunalfinanzen und kommunaler Finanzausgleich in Brandenburg. DIW-Beiträge zur Strukturforschung, Heft 185, Berlin 2000.

[3] Je km2 Gebietsfläche werden 10 Einwohner dem Hauptansatz hinzugerechnet.

[4] Vgl. H. Karrenberg, E. Münstermann: Städtische Finanzen 2000 - im Griff von EU, Bund und Ländern. In: Der Städtetag, Nr. 4/2000, S. 65.

[5] Jeweils nach Abzug der Gewerbesteuerumlage.

[6] In den neuen Ländern wurde dieses Verfahren mangels Daten erstmals 1997 angewendet; bis dahin diente die Einwohnerzahl als Verteilungsschlüsse.

[7] Teilzeitbeschäftigte auf volle Stellen umgerechnet.

[8] Vgl. H. Seitz: Der Einfluss der Bevölkerungsdichte auf die Kosten der öffentlichen Leistungserstellung. Gutachten im Auftrag der Finanzministerien der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Frankfurt/Oder 2000, S. 13 ff.

[9] Das Gebührenaufkommen bleibt unberücksichtigt, ebenso der schulische Bereich, weil ein gesonderter Schullastenausgleich gewährt wird.

[10] Sie dienen normalerweise zur Überbrückung einer vorübergehenden Kassenanspannung und müssen spätestens bis April des folgenden Jahres getilgt sein. Dieser Termin hindert die Kommunen freilich nicht daran, sofort neue Kassenkredite aufzunehmen.

[11] Es gehört zu den originären Aufgaben der Kommunen, für den Bau und Unterhalt von Schulen zu sorgen.

[12] Vgl. D. Vesper: Kommunalfinanzen ..., a.a.O., S. 138 ff.

	
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Tabelle 1
	
Ausgaben und Einnahmen der brandenburgischen Gemeinden	
	
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               1992   1993   1994   1995    1996   1997   1998   1999   2000   	
                                   DM je Einwohner 	
Personal-	
ausgaben       1 472  1 432  1 364  1 327  1 255  1 208  1 174  1 177  1 152 	
Laufender	
Sachaufwand      725    752    726    725    719    708    695    741    737 	
Zinsausgaben	
an andere 	
Bereiche          30     53     64     69     77     77     75     75     76 	
Laufende	
Zuweisungen      297    314    259    297    286    297    314    297    315 	
Soziale	
Leistungen       215    348    338    467    601    547    523    527    544 	
Sach-	
investitionen  1 123  1 113  1 067  1 046  1 027    988    987    917    893 	
Zuweisungen für 	
Investitionen     44     42     56     98     95    142    107     99     68 	
Sonstige 	
Ausgaben         123    157    181    230    223    208     59     52     28 	
	
Bereinigte	
Ausgaben       3 973  4 178  4 055  4 243  4 283  4 173  3 934  3 886  3 813 	
	
Steuern          292    346    491    582    488    528    581    608    639 	
Einnahmen aus 	
wirtschaft-	
licher Tätigkeit 133    141    144    156    157    161    157    158    187 	
Laufende	
Zuweisungen 	
vom Land       1 532  1 861  1 748  1 765  1 845  1 735  1 570  1 527  1 562 	
Gebühren         249    315    315    352    356    357    346    378    371 	
Zuweisungen für	
Investitionen	
vom Land         700    710    649    765    733    724    656    610    546 	
Veräußerung	
von Vermögen      70    152    171    202    183    187    233    253    173 	
Darlehens-	
rückflüsse         3      2      1      3      6      5      6      6      4 	
Sonstige	
Einnahmen        536    535    340    403    415    373    361    335    315  	
	
Bereinigte	
Einnahmen      3 515  4 063  3 859  4 228  4 183  4 069  3 912  3 876  3 798 	
	
Finanzierungs-	
saldo           -458   -115   -196    -16   -100   -105    -22    -10    -15  	
	
-------------------------------------------------------------------------------
	
	
-------------------------------------------------------------------------------
               1995/   2000/   1992   1995   2000	
               1992    1995	
                  Verände-            in %	
                 rungen in %      der neuen Länder	
	
Personal-         	
ausgaben        -9,8  -13,2  108,0  107,9  110,9    	
Laufender                           	
Sachaufwand      0,0    1,7  102,2   98,9  112,7   	
Zinsausgaben 	
an andere       	
Bereiche       129,0   10,0   82,3   61,4   57,9     	
Laufende         	
Zuweisungen      0,2    6,1  117,5  102,0   99,0  	
Soziale         	
Leistungen     117,3   16,5   72,0   74,5  115,9	
    	
Sach-            	
investitionen   -6,9  -14,7   86,5   93,5  118,1   	
Zuweisungen für 	
Investitionen  124,8  -31,1  157,0  133,0   80,8  	
Sonstige         	
Ausgaben        87,0  -87,9  327,1  616,0  144,3 	
Bereinigte	
Ausgaben         6,8  -10,1  101,3  101,6  109,1	
Steuern         99,3    9,9  105,6  112,0  110,2    	
Einnahmen aus   	
wirtschaft-	
licher Tätigkeit 17,1  20,1   94,6   94,3   95,5   	
Laufende    	
Zuweisungen 	
vom Land         15,2 -11,5  108,3  102,7  100,8     	
Gebühren         41,5   5,2   82,7   98,0  130,6  	
Zuweisungen für	
Investitionen	
vom Land          9,3 -28,7  126,7  163,3  122,2      	
Veräußerung  	
von Vermögen    188,8 -14,4   72,0   93,3  114,5	
Darlehens-  	
rückflüsse      -12,3  61,0  249,7   68,5  145,3      	
Sonstige 	
Einnahmen       -24,8 -21,7  111,4   78,0  108,5     	
	
Bereinigte	
Einnahmen        20,3 -10,2  103,5  105,1  107,9	
Finanzierungs-	
saldo           -96,6  -7,1   86,8   10,2  -54,9      	
-------------------------------------------------------------------------------
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.	
===============================================================================
	
-------------------------------------------------------------------------------
Tabelle 2
	
Ausgaben und Einnahmen der ostdeutschen Gemeinden 2000 nach Ländern	
DM je Einwohner	
	
-------------------------------------------------------------------------------
                      Branden-  Mecklen-  Sachsen Sachsen- Thü-   Neue  Nachr.:
                      burg      burg-Vor-         Anhalt   ringen Länder Früh-	
                                pommern                           ins-   eres	
                                                                 gesamt Bundes-
                                                                        gebiet	
Personalausgaben         1 152   1 023     989   1 186     984   1 060   1 000	
Laufender Sachaufwand      737     767     614     686     611     670     727	
Zinsausgaben an andere	
Bereiche                    76     124     136     130     133     122     132	
Laufende Zuweisungen       315     306     344     284     320     318     451	
Soziale Leistungen         544     623     433     563     320     483     725	
Sachinvestitionen          893     745     739     806     740     781     595	
Zuweisungen für	
Investitionen               68      99      83     103      53      81      53	
Darlehen, Erwerb von	
Beteiligungen                5       2       7       4       4       5      13	
Sonstige Ausgaben           23      55      30      52      19      34      55	
	
Bereinigte Ausgaben      3 813   3 744   3 374   3 814   3 184   3 554   3 751	
	
Steuern                    639     570     631     567     509     591   1 494	
Einnahmen aus	
wirtschaftlicher	
Tätigkeit                  187     228     195     172     200     194     248	
Laufende Zuweisungen	
vom Land                 1 562   1 706   1 379   1 802   1 474   1 552     914	
Gebühren                   371     368     281     294     217     300     463	
Zuweisungen für	
Investitionen vom Land     546     366     435     527     440     465     150	
Veräußerung von Vermögen   173     180     181     122     108     155     181	
Sonstige Einnahmen         320     377     303     324     275     315     357	
	
Bereinigte Einnahmen     3 798   3 796   3 404   3 808   3 223   3 573   3 807	
	
Finanzierungssaldo         -15      51      30      -6      39      19      56	
	
Nachrichtlich: 	
Schulden (1)	
einschließlich 	
Kassenverstärkungs-	
kredite                  1 469   2 240   2 449   2 409   2 441   2 232   2 320	
	
-------------------------------------------------------------------------------
(1) 1999.	
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.	
===============================================================================
	
-------------------------------------------------------------------------------
Tabelle 3
	
Steuereinnahmen der brandenburgischen 	
Gemeinden 1999 nach Teilräumen	
DM je Einwohner	
	
-------------------------------------------------------------------------------
                        Engerer Ver-       Äußerer Ent-	
                        flechtungsraum      wicklungsraum	
	
Grundsteuer                   162                 134	
Gewerbesteuer (netto) (1)     298                 146	
Anteil Einkommensteuer        190                 178	
Anteil Umsatzsteuer            67                  41	
	
Insgesamt                     717                 499	
	
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Abzüglich Gewerbesteuerumlage.	
Quellen: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg;
Berechnungen des DIW.         	
	
===============================================================================
	
-------------------------------------------------------------------------------
Tabelle 4
	
Beschäftigte (1) in den ostdeutschen Kommunen 1999 nach Aufgabenbereichen	
je 1 000 Einwohner	
	
-------------------------------------------------------------------------------
                             Mecklen-                         Neue Län- Nachr.:	
                    Branden- burg-Vor- Sachsen Sachsen- Thü-  der ohne Früheres	
                    burg     pommern           Anhalt   ring- Branden- Bundes-	
                                                          en    burg   gebiet	
	
Allgemeine Verwaltung    3,62    3,78    3,14    4,05    3,45    2,87    2,53	
Öffentliche Sicherheit	
und Ordnung              1,77    1,90    1,65    1,97    1,53    1,42    1,26	
Schulen, sonstiges	
Bildungswesen, Kultur    2,33    2,37    2,32    2,88    2,93    2,11    1,76	
Soziale Sicherung        4,13    2,92    2,95    4,87    2,76    2,73    2,47	
Gesundheit, Sport	
und Erholung             0,95    0,98    1,19    1,32    1,25    0,98    0,84	
Bau- und Städteplanung,	
Verkehr                  2,02    1,93    1,60    1,82    1,51    1,37    1,59	
Kommunale Einrichtungen,	
Wirtschaftsförderung     0,97    0,82    1,46    1,41    1,72    1,14    1,28	
Sonstige                 0,06    0,13    0,04      -     0,17    0,06    0,17	
	
Insgesamt               15,85   14,83   14,36   18,31   15,30   12,68   11,89	
	
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Teilzeitkräfte auf Vollzeitbasis umgerechnet.	
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.                        	
===============================================================================
	
-------------------------------------------------------------------------------
Tabelle 5
	
Ausgaben und Einnahmen der kreisfreien Städte und Gemeinden in Brandenburg 2000	
DM je Einwohner	
	
-------------------------------------------------------------------------------
                                          Kreisangehörige Gemeinden            	
                   Kreis-                 mit ... bis unter ... Einwohnern     	
                   freie    zu-     unter  1 000  3 000   5 000  10 000  20 000	
                   Städte   sammen  1 000    -      -       -      -       -   	
                                           3 000  5 000   10 000  20 000 50 000	
	
Personalausgaben    1 347     561     273     381     426     660    682    778	
Laufender	
Sachaufwand           994     349     243     295     313     411    346    435	
Soziale Leistungen    658      73       0       0       5      58     77    191	
Zinsausgaben           74      60      54      88      70      67     66    41 	
Sachinvestitionen   1 050     652     591     799     813     751    512    604	
Sonstige Ausgaben     909     858     994     969     889     853    686    798	
	
Ausgaben insgesamt  5 031   2 554   2 156   2 532   2 515   2 801  2 367  2 848	
	
Steuern (netto)       843     603     400     546     480     570    552    867	
  darunter:	
  Gemeindeanteil an 	
  der Einkommensteuer 254     172     129     155     170     182    192    196	
  Gewerbesteuer	
  (netto)             314     224      91     170     115     171    153    453	
  Grundsteuer         176     147     140     163     145     153    146    141	
Schlüsselzuweisungen  838     630     658     577     620     573    623    677	
Bedarfs- und sonstige 	
Zuweisungen vom Land  262      89      55     100      86     118     88    94 	
Gebühren, 	
zweckgebundene	
Abgaben               566     111      90     105     113     132    101    124	
Zuweisungen für 	
Investitionen	
vom Land              715     267     240     312     290     285    187    297	
Sonstige Einnahmen  1 502     871     640     892     896   1 007    826    974	
	
Einnahmen insgesamt 4 727   2 572   2 083   2 532   2 485   2 686  2 376  3 032	
	
Finanzierungs-	
saldo                -304      18     -73       0     -30    -115      9    185	
	
Nachrichtlich: 	
Schulden (1)	
einschließlich	
Kassen-	
verstärkungs-	
kredite             1 413   1 292   1 091   1 684   1 408   1 288  1 175    824	
	
-------------------------------------------------------------------------------
	
	
-------------------------------------------------------------------------------
                                     Kreisan-	
                    Land-    Amts-   höriger	
                    kreise   haus-   Raum	
                             halte   insgesamt	
Personalausgaben       393    297     950	
Laufender 	
Sachaufwand            281    112     588	
	
Soziale Leistungen     424     48     445               	
Zinsausgaben            12      9      66	
Sachinvestitionen      162     93     735	
Sonstige Ausgaben      565     85   1 248	
Ausgaben insgesamt   1 836    643   4 033	
Steuern (netto)          0     -      513 	
  darunter:     	
  Gemeindeanteil an 	
  der Einkommensteuer    -     -      146	
  Gewerbesteuer	
  (netto)                -     -      190  	
  Grundsteuer            -     -      125 	
Schlüsselzuweisungen   253     -      751 	
Bedarfs- und sonstige	
Zuweisungen vom Land   113     17     180	
Gebühren,	
zweckgebundene	
Abgaben                212     25     286     	
Zuweisungen für	
Investitionen	
vom Land               242     12     438  	
Sonstige Einnahmen   1 041    578   1 896	
Einnahmen insgesamt  1 861    631   4 064	
Finanzierungs-	
saldo                   25    -11      31	
Nachrichtlich: 	
Schulden (1)	
einschließlich	
Kassen-	
verstärkungs-	
kredite                 225    -    1 517	
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(1) 1999.	
Quellen: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg;	
Berechnungen des DIW.	
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© 18-19/01