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| Wochenbericht des DIW Berlin 18/01
Gemeindefinanzen Brandenburg: Stärkung der größeren Kommunen erforderlich |
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| Bearbeiter | Dieter Vesper | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die kommunalen Finanzströme
werden in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region
geprägt. Vor allem die Gewerbesteuer als originäre Einnahmequelle
der Gemeinden spiegelt die örtliche Wirtschaftskraft. Je geringer die
örtliche Wirtschafts- und Steuerkraft ist, umso stärker sind die
Kommunen auf Landesmittel angewiesen. Wegen ihrer extremen Steuerschwäche
einerseits und ihres hohen Investitionsbedarfs andererseits sind die brandenburgischen
Gemeinden - wie überhaupt die ostdeutschen Gemeinden - weit mehr als
in Westdeutschland vom Land abhängig. Hieraus resultieren zahlreiche
Konflikte, die dadurch verstärkt werden, dass die Kommunen keine homogene
Gruppe bilden. Kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und
Landkreise, Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen wie im
Umland von Berlin und solche in strukturschwachen Randlagen folgen unterschiedlichen
Interessen und Zielen. Dabei scheinen die brandenburgischen Gemeinden im
Vergleich mit den anderen Gemeinden Ostdeutschlands finanziell recht üppig
ausgestattet zu sein. Freilich stößt ein länderweiser Vergleich der kommunalen Tätigkeit an Grenzen, nicht nur, weil die den Gemeinden von den Ländern zugewiesenen Aufgaben von Bundesland zu Bundesland divergieren, sondern auch, weil die Gemeinden in unterschiedlichem Maße originäre Aufgaben erfüllen. Durch Art. 28 Abs. 2 GG wird den lokalen Gebietskörperschaften zwar im Prinzip das Recht garantiert, alle örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung wahrzunehmen, d. h. darüber zu entscheiden, ob, wann und wie eine Aufgabe erledigt werden soll. Gleichwohl wird ihr Entscheidungsspielraum dadurch eingeschränkt, dass die Ausgestaltungsbefugnis der Selbstverwaltung beim Land liegt. So wird bei den sog. Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises das "Ob" und auch das "Wie" durch die Länder weitgehend vorgeschrieben. Bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben wie der Trägerschaft von Kindertagesstätten, Grundschulen, Gemeindestraßen, Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung sind die Gemeinden grundsätzlich zum Handeln verpflichtet, doch verbleiben ihnen für das "Wie" mehr oder weniger große Entscheidungsspielräume. Über die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben - Kulturangebot, Sport- und Freizeitmöglichkeiten, Förderung des Fremdenverkehrs u.a. - können die Gemeinden im Rahmen ihrer Budgetrestriktionen frei entscheiden. |
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| Kommunale Verwaltungsstrukturen in Brandenburg | Die kommunalen Aufgaben werden von
einer Vielfalt von Trägern erfüllt. Ein wesentlicher Grund dafür
liegt in der Gemeindegröße. Vielfach sind die Gemeinden zu klein,
um lokale Güter in effizienter Weise bereitzustellen. Vornehmlich im
eher ländlich geprägten Raum wird ein Teil der kommunalen Aufgaben
von den Kreisen wahrgenommen. Dabei handelt es sich um solche Aufgaben,
die sich für eine einzelgemeindliche Durchführung nicht eignen
("überörtliche" Aufgaben) - wie ÖPNV oder Unterhalt der Kreisstraßen
-, deren Erfüllung die Finanz- und/oder die Verwaltungskraft einzelner
Gemeinden übersteigt ("ergänzende" Aufgaben) - etwa die Jugend-
und Altenhilfe, Sozialhilfe, Musik-, Volkshochschulen - oder die darauf
zielen, Unterschiede in der Finanz- und Verwaltungskraft der kreisangehörigen
Gemeinden auszugleichen ("ausgleichende" Aufgaben).
In Brandenburg haben sich die kleinen Gemeinden in Ämtern zusammengeschlossen, so dass zwischen Gemeinde und Kreis eine weitere kommunale Ebene etabliert wurde. Die Ämter nehmen vor allem Verwaltungsaufgaben wahr; durch Kooperation sollen Größenvorteile ausgeschöpft werden. Dabei verbleiben den Gemeinden durchaus noch Eigenständigkeiten. So üben sie die Haushalts- und Planungshoheit (z. B. Bebauungspläne) aus, sind Träger von kulturellen und sportlichen Einrichtungen oder führen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder des Ausbaus von Ortsstraßen durch. Den Ämtern sind insbesondere die Pflichtaufgaben übertragen. Bei Selbstverwaltungsaufgaben werden sie nur tätig, wenn die Gemeinden einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Mit der Bildung von Ämtern hat man in Brandenburg eine Verwaltungsstruktur geschaffen, die der ländlichen Struktur und geringen Einwohnerdichte entspricht. Nachteilig schlägt zu Buche, dass eine weitere Ebene geschaffen wurde, deren Entscheidungen mit den amtsangehörigen Gemeinden koordiniert werden müssen. Auch kommt es immer wieder zu Streitigkeiten bei der Finanzmittelverteilung, weil die Ämter allein über die Amtszulage, die von den amtsangehörigen Gemeinden aufzubringen ist, finanziert werden. Ein Konfliktherd ist die Zweiteilung des Landes in einen engeren Verflechtungsraum - den "Speckgürtel" von Berlin - und einen äußeren Entwicklungsraum. Während die Peripherie in den vergangenen Jahren erhebliche Bevölkerungsverluste hinnehmen musste, hat sich die Zahl der Einwohner im engeren Verflechtungsraum infolge von Zuwanderungen kräftig erhöht. Auch die Wirtschaft entwickelte sich disparat; Wachstumsmotor in Brandenburg war und ist der engere Verflechtungsraum. Dies vergrößert das Konfliktpotential zwischen den von ihrer Finanzkraft her stärkeren und schwächeren Kommunen: Die höheren Steuereinnahmen dort lassen die finanzschwächeren Gemeinden an der Peripherie nach zusätzlichen Ausgleichsmitteln des Landes rufen, um mehr Mittel in den Ausbau der Infrastruktur investieren zu können und somit nicht weiter an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Speckgürtel zu verlieren. Mehr Mittel benötigen aber auch die Gemeinden im Speckgürtel, denn ein hohes Wirtschaftswachstum bedingt entsprechende Ausgaben in die Infrastruktur, soll sie nicht eine Wachstumsschranke darstellen. |
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| Kommunaler Finanzausgleich in Brandenburg | Im Vergleich zu Bund und Ländern
spielen die Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene eine geringere Rolle. Vor
allem gilt dies für Ostdeutschland. In Brandenburg sind nur 15 % aller
gemeindlichen Einnahmen Steuern, [1]
so dass die Kommunen dort in besonderem Maße auf Mittel aus dem Landeshaushalt
angewiesen sind. Insgesamt gewährt das Land in diesem Jahr seinen Kommunen
Mittel in Höhe von 6,8 Mrd. DM, davon 3,5 Mrd. DM im Rahmen des kommunalen
Finanzausgleichs, und fast ebenso viele Gelder in Form spezieller Zuweisungen
aus den Fachressorts.
Geprägt wird der kommunale Finanzausgleich in Brandenburg [2] von drei Faktoren, und zwar dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, der Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die kreisfreien/kreisangehörigen Gemeinden und auf die Landkreise sowie den Zuweisungen aus den Fachressorts. Die Verteilung nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz soll sicherstellen, dass sich die Einnahmen der Gemeinden aus Steuern und Finanzausgleich von Jahr zu Jahr im gleichen Verhältnis entwickeln wie die Einnahmen des Landes aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Ergänzungszuweisungen des Bundes abzüglich der Verbundmasse im kommunalen Finanzausgleich. Die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden werden in Abhängigkeit von der Steuerkraft und dem normierten Finanzbedarf berechnet, wobei der Finanzbedarf anhand "veredelter" Einwohnerzahlen (Hauptansatz) und eines Nebenansatzes - der nach Dauer der Arbeitslosigkeit gewichteten Arbeitslosenzahlen - ermittelt wird. Im Vergleich zu anderen Ländern erfolgt in Brandenburg die Veredelung bereits sehr früh, doch sind die einzelnen Schritte recht klein, und auch der Spitzensatz der Spreizung ist relativ niedrig; allerdings wurde er in diesem Jahr erhöht. Der Unterschied zwischen der sog. Ausgangsmesszahl, also dem normierten Finanzbedarf, und der Steuerkraftmesszahl wird zu 80 % ausgeglichen. Je höher die Ausgleichsquote ist, umso höher fallen die Zuweisungen des Landes aus und umso geringer ist der Anreiz für eine Gemeinde, sich eigene Einnahmen zu verschaffen. Zum Ausgleich der Wahrnehmung von Kreisaufgaben erhalten die kreisfreien Städte vorab besondere Schlüsselzuweisungen. Die Schlüsselzuweisungen an die Landkreise werden ähnlich ermittelt, doch wird der Ausgangsmesszahl die Umlagekraftmesszahl gegenübergestellt. Umlagegrundlagen sind die Steuerkraft und die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden; in die Ausgangsmesszahl fließen die natürliche Einwohnerzahl und die Kreisfläche ein. [3] Der Unterschiedsbetrag zwischen Ausgangsmesszahl und Umlagekraftmesszahl wird in voller Höhe ausgeglichen. Anders als die Kreisumlage sind die Umlagegrundlagen für die Amtsumlage nicht im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt; sie werden von den amtsangehörigen Gemeinden eigenverantwortlich festgelegt. Von besonderer Bedeutung sind in Brandenburg die Zuweisungen des Landes aus den Fachressorts. Die Höhe dieser Mittel wird ebenso wie der Verwendungszweck allein vom Land festgelegt; der Gleichmäßigkeitsgrundsatz greift hier nicht. Bedenklich stimmt, dass diese Mittel fast ebenso hoch sind wie die Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich, wird doch dadurch der Autonomiestatus der Gemeinden eingeschränkt. |
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| Kommunale Finanzkraft ... | Von 1992 bis zum Jahre
2000 haben sich die Einnahmen der brandenburgischen Gemeinden per saldo
nur moderat entwickelt. Bis 1995 verlief die Entwicklung dynamisch. Seitdem
sind die Einnahmen ständig gesunken, von 4 228 DM je Einwohner auf
3 798 DM; im Jahre 1992 hatten sie 3 515 DM betragen (Tabelle
1). Im Vergleich zu den Gemeinden in den anderen ostdeutschen Ländern
(3 520 DM) verfügen die Kommunen Brandenburgs noch immer über
deutlich höhere Pro-Kopf-Einnahmen, auch wenn die Differenz zuletzt
wieder kleiner geworden ist. Allerdings relativiert sich das Bild etwas,
wenn man nicht den Durchschnitt der ostdeutschen Länder als Bezugsgröße
nimmt, sondern sie länderweise betrachtet (Tabelle
2). Dabei zeigt sich, dass Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
über etwa ebenso hohe Einnahmen verfügen wie in Brandenburg; nur
Sachsen und Thüringen liegen deutlich darunter und drücken so
den Durchschnitt. Ganz ähnlich ist die Situation auf der Ausgabenseite;
auch hier weisen die brandenburgischen Gemeinden zusammen mit Sachsen-Anhalt
mit 3 813 DM die höchsten Pro-Kopf-Werte auf.
Freilich wäre es nicht sachgerecht, allein aus den hohen Pro-Kopf-Beträgen auf eine relativ üppige Finanzausstattung oder auf ein übermäßiges Güterangebot der Gemeinden in Brandenburg zu schließen. Auch lassen sich die höheren Pro-Kopf-Einnahmen nur bedingt mit der relativ günstigen Wirtschaftsentwicklung als Folge der Nähe zu Berlin erklären. Vor allem ist der Unterschied auf die hohen Zuweisungen aus dem Landeshaushalt zurückzuführen. Zwar erhalten in Sachsen-Anhalt und auch in Mecklenburg-Vorpommern die Gemeinden vom Land höhere Zuweisungen für laufende Zwecke, doch können die brandenburgischen Kommunen die mit Abstand höchsten Investitionszuschüsse verbuchen. Die auffällig niedrigen laufenden Zuweisungen in Thüringen und Sachsen resultieren insbesondere aus den unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen. Anders als in Sachsen und Thüringen gibt es in Brandenburg keine Regierungspräsidien, weshalb das Land relativ mehr Verwaltungsaufgaben an die Landkreise und Gemeinden delegiert. Betrachtet man allein die Leistungen im Rahmen des eigentlichen Finanzausgleichs im Jahre 2000, so zeigt sich, dass in Brandenburg die geringsten Zuweisungen je Einwohner gezahlt wurden (Haushaltsansätze): [4] Brandenburg 1 224 DM Weit mehr als in den anderen Bundesländern erhalten in Brandenburg die Gemeinden zusätzliche Gelder aus den Fachressorts, zumeist zur investiven Verwendung. Offensichtlich nimmt das Land einen stärkeren Einfluss auf die Investitionspolitik, als dies anderswo der Fall ist. Die Steuerkraft der brandenburgischen Gemeinden ist - wie in allen ostdeutschen Gemeinden - sehr niedrig. Pro Kopf der Bevölkerung verfügten die Kommunen Brandenburgs im Jahre 2000 über Steuereinnahmen in Höhe von 639 DM; dies waren 43 % des westdeutschen Durchschnitts. Dennoch ist innerhalb Ostdeutschlands die Position Brandenburgs günstig; nur in Sachsen sind die Steuereinnahmen ähnlich hoch. Die brandenburgischen Kommunen profitieren von der Nähe zu Berlin. Sichtbar wird die disparate Wirtschaftsentwicklung zwischen dem Speckgürtel Berlins und den peripheren Regionen in den Gewerbesteuereinnahmen (Tabelle 3). Für den äußeren Entwicklungsraum errechnet sich für 1999 ein durchschnittlicher Wert von 146 DM je Einwohner, im inneren Verflechtungsraum war der Betrag mit 298 DM je Einwohner [5] doppelt so hoch. Gemessen am Wirtschaftskraftgefälle und den daraus resultierenden Einkommensdifferenzen sind die Unterschiede zwischen den Teilräumen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aber gering. Dies hängt damit zusammen, dass der Anteil zwar nach Maßgabe der Einkommensteuerleistungen der Einwohner ermittelt wird, [6] doch Einkommensobergrenzen (Sockelbeträge) -derzeit 25 000/50 000 DM zu versteuerndes Einkommen für Ledige/Verheiratete - nivellieren die Aufkommensunterschiede zwischen den Gemeinden. |
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| ... und kommunale Ausgaben | Bei den Ausgaben der brandenburgischen
Kommunen zeigt sich seit 1995 ein ähnliches Bild wie bei den Einnahmen;
pro Kopf der Bevölkerung sind sie von 4 243 DM auf 3 813 DM gesunken
(-10 %). Gemessen am Ausgabeverhalten der anderen ostdeutschen Gemeinden
fiel der Rückgang in Brandenburg jedoch merklich schwächer aus.
Ein Grund für die allgemein rückläufige Entwicklung war auch,
dass in den vergangenen Jahren eine Reihe von Einrichtungen aus den kommunalen
Kernhaushalten ausgelagert worden sind. Informationen darüber, wie
weit dies Einfluss auf die Höhe der kommunalen Budgets hatte, liegen
allerdings nicht vor.
Kräftig gekürzt wurden die Personalausgaben, und auch bei den Sachinvestitionen ist ein deutliches Minus erkennbar. Zweifellos schlagen sich in dieser Entwicklung die Konsolidierungsbemühungen nieder, nachdem in der ersten Hälfte der 90er Jahre die Verschuldung der Gemeinden rasch angewachsen war. Auch in Brandenburg müssen nach dem Haushaltsrecht die Kommunen nicht nur ihre Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus den laufenden Einnahmen bestreiten, sondern auch die Kreditaufnahme als Mittel der Investitionsfinanzierung an die Einnahmeperspektiven koppeln. Da Investitionen die flexibelste Ausgabeart sind, wird immer zuerst hier der Rotstift angesetzt. In Brandenburg ist dies nicht anders. Noch zu Beginn der 90er Jahre wurden pro Kopf der Bevölkerung 1 123 DM investiert, inzwischen sind es nur noch 893 DM, also ein Fünftel weniger; der Anteil der kommunalen Investitionen am nominalen Bruttoinlandsprodukt ist von reichlich 6 % auf weniger als 3 % gesunken (Abbildung 1). In den rückläufigen Personalausgaben spiegelt sich der Personalabbau. Seit 1992 hat sich die Zahl der Kommunalbediensteten in Brandenburg um weit mehr als die Hälfte - von 37,1 Beschäftigten [7] je 1 000 Einwohner auf 15,9 (1999) - reduziert (siehe auch Abbildung 2). Überaus stark war der Rückgang im Bereich Soziale Sicherung, vor allem in der Jugendhilfe. Teils sind Einrichtungen geschlossen, teils sind sie anderen Trägern übergeben worden. Noch immer aber wird in Brandenburg - wie in anderen ostdeutschen Ländern auch - das Angebot insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung vielfach in unmittelbarer Regie der Kommunen und weniger von freien Trägern (Wohlfahrtsverbände, Kirchen u. Ä.) wahrgenommen. Dabei beschäftigen die brandenburgischen Kommunen weit mehr Personal in den Kindertagesstätten, als dies in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen der Fall ist; übertroffen werden sie nur noch von Sachsen-Anhalt. Auch in der Summe aller Aufgabenbereiche setzt Sachsen-Anhalt, gefolgt von Brandenburg, mehr personelle Ressourcen als anderswo ein (Tabelle 4). Verglichen mit den übrigen ostdeutschen Kommunen sind auch die Personalausgaben in Brandenburg höher, und zwar um ein Zehntel. Gemessen am Personaleinsatz müsste die Differenz größer sein. Dies deutet darauf hin, dass die Beschäftigten in den brandenburgischen Kommunen tendenziell niedriger eingruppiert sind. Ebenso weisen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen und die sozialen Leistungen - vornehmlich Sozialhilfe - in Brandenburg einen höheren Pro-Kopf-Wert auf als in den anderen ostdeutschen Kommunen. Eine Erklärung hierfür fällt insofern schwer, als z. B. die (Langzeit-)Arbeitslosigkeit als bedarfsverursachendes Element in Brandenburg nicht höher ist und auch die Sozialhilfequote etwa dem ostdeutschen Durchschnitt entspricht. Möglich ist, dass die brandenburgischen Gemeinden mehr freiwillige Leistungen gewähren. Die brandenburgischen Gemeinden sind im Durchschnitt weit weniger verschuldet als die anderen ostdeutschen Kommunen, so dass auch die Zinsausgaben deutlich geringer sind. Der vergleichsweise niedrige Schuldenstand geht einher mit überdurchschnittlich hohen Schulden des Landes. Offensichtlich hat sich das Land stärker zugunsten der Kommunen verschuldet. |
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| Kommunalhaushalte nach Gemeindegrößenklassen | Brandenburg zeichnet sich neben Mecklenburg-Vorpommern
durch eine extrem dünne Besiedelung aus. Nur 10 % der Bevölkerung
leben in Kernstädten, hingegen über 60 % in ländlichen Regionen.
[8] In Brandenburg gibt es lediglich
vier kreisfreie Städte, nämlich Potsdam, Cottbus, Frankfurt/Oder
und die Stadt Brandenburg; allein Potsdam und Cottbus haben jeweils mehr
als 100 000 Einwohner. Die Raumstruktur hat auch Auswirkungen auf die regionale
Verteilung der Landesmittel für die Kommunen; der kommunale Finanzausgleich
wird ausdrücklich als ein aktives Instrument zur Umsetzung raumordnungspolitischer
Ziele angesehen. Das sog. Leitbild der dezentralen Konzentration in Brandenburg
sucht einen Interessenausgleich zwischen engerem Verflechtungsraum und äußerem
Entwicklungsraum; Wirtschaftskraft und Siedlungsdruck sollen nicht einseitig
auf das Berliner Umland, sondern auf dezentral liegende Entlastungsorte
gelenkt werden.
Tatsache ist, dass Einnahmen und Ausgaben der kreisfreien Städte deutlich höher liegen als in den kreisangehörigen Gemeinden (einschl. Landkreise und Ämter). Während die kreisfreien Städte im Jahre 2000 pro Kopf der Bevölkerung 5 031 DM ausgaben, betrug der Pro-Kopf-Wert im kreisangehörigen Raum 4 033 DM (Tabelle 5). Eine größenklassenabhängige Analyse im kreisfreien Raum steht freilich vor dem Problem, dass dort Aufgaben von den Kreisen und Ämtern wahrgenommen werden und deren Ausgaben nicht den jeweiligen Größenklassen zugeordnet werden können. Gleichwohl zeigt sich, dass die Ausgaben im kreisangehörigen Raum keinem ausgeprägt größenklassenabhängigen Verlauf folgen, selbst wenn die Gemeinden mit 20 000 bis 50 000 Einwohnern die höchsten Pro-Kopf-Werte aufweisen. In den Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 1 000 bis 20 000 schwankt der Pro-Kopf-Betrag zwischen 2 400 und 2 800 DM. In den sehr kleinen Gemeinden (weniger als 1 000 Einwohner) liegt der Wert mit 2 156 DM zwar deutlich darunter, doch schlagen vor allem hier die Amtshaushalte - ihre Ausgaben belaufen sich im Durchschnitt auf 670 DM je Einwohner - zu Buche. Mehr als die Gesamtausgaben sind die Personalausgaben an die Gemeindegröße gekoppelt. Offenbar spielen Größenvorteile keine Rolle, vielmehr nimmt der Aufgabenumfang mit der Gemeindegröße zu. Beim laufenden Sachaufwand indes ist ein positiver Zusammenhang nur bedingt erkennbar. Ähnliches gilt für die sozialen Leistungen, deren Verteilung mit der Zahl der Sozialhilfeempfänger korrespondiert. Freilich ist zu berücksichtigen, dass im kreisangehörigen Raum die Kreise als Träger der Sozialhilfe fungieren; doch übertragen sie diese Aufgabe zumindest teilweise den größeren Gemeinden. Neben der Sozialhilfe wird als soziale Leistung die Jugendhilfe erfasst. Mit dem Umfang der sozialen Leistungen, die von den Landkreisen getätigt werden, geht die Höhe der Kreisumlagen einher, die von den kreisangehörigen Gemeinden zu entrichten sind. Die kleineren Gemeinden zahlen höhere Beträge, da sie keine sozialen Leistungen eigenständig finanzieren müssen. Weitgehend losgelöst von der Gemeindegröße ist die Höhe der Investitionsausgaben. Innerhalb des kreisangehörigen Raums geben die kleineren Gemeinden tendenziell sogar mehr für investive Zwecke aus als die größeren. Allerdings investieren die kreisfreien Städte deutlich höhere Pro-Kopf-Beträge. Zurückzuführen ist dies darauf, dass die kommunalen Investitionen aufgrund der allgemein geringen Steuerkraft der Gemeinden weniger von den verfügbaren Steuereinnahmen, sondern in erster Linie von den investiven Zuweisungen des Landes, die wiederum - zumindest im kreisangehörigen Raum - keinem größenklassenabhängigen Muster folgen, bestimmt wird. Die kreisfreien Städte erhalten weit mehr zweckgebundene Zuweisungen vom Land. Eindeutig ist die Größenklassenabhängigkeit bei den Steuereinnahmen, vor allem bei der Einkommen- und Gewerbesteuer. Hingegen orientieren sich die laufenden Zuweisungen des Landes ebenso wenig wie die investiven Zuweisungen an der Gemeindegröße. Zwar nimmt der durch die Hauptansatzstaffel anerkannte Finanzbedarf der Kommunen mit steigender Einwohnerzahl zu, doch wird dieser Effekt offensichtlich durch andere Einflussfaktoren kompensiert, namentlich die Zuweisungen aus den Fachressorts und die Höhe der Steuerkraft. Mit steigender Steuerkraft verringern sich - unter sonst gleichen Bedingungen - die Schlüsselzuweisungen; hierin kommt die distributive Funktion des Finanzausgleichs zum Ausdruck. Wenn die Zuweisungen des Landes an die Kommunen in Brandenburg in keinem engen Verhältnis zur Einwohnerzahl stehen, so ist dies auch auf die über weite Strecken relativ geringe Spreizung in der Hauptansatzstaffel zurückzuführen. Dabei wird die Einwohnerveredelung aus dem sog. Zuschussbedarf abgeleitet, der sich vereinfacht als Differenz aus den laufenden Ausgaben und den allgemeinen Deckungsmitteln (Steuern und Schlüsselzuweisungen) ergibt. [9] Für die Mehrzahl der kleinen Gemeinden weist der Zuschussbedarf (je Einwohner) kaum Unterschiede auf. Sie treten erst ab einer Gemeindegröße von 5 000 Einwohnern auf; signifikant sind sie in Gemeinden mit 30 000 und mehr Einwohnern (Abbildung 3). Von da an steigt der Zuschussbedarf exponentiell. Diese Entwicklung kann so interpretiert werden, dass alle Gemeinden einen Mindestbedarf an lokalen Gütern decken, die größeren Kommunen darüber hinaus Güter des "gehobenen" Bedarfs anbieten und auch bestimmte Integrationsleistungen erbringen; in den größeren Kommunen fallen je Einwohner weit mehr Sozialausgaben an als anderswo. Ein Vergleich des Zuschussbedarfs mit der Spreizung der Hauptansatzstaffel zeigt, dass mit steigender Einwohnerzahl die Diskrepanz größer wird, d.h. mit zunehmender Gemeindegröße trägt der im kommunalen Ausgleich anerkannte Finanzbedarf immer weniger zur Deckung des Zuschussbedarfs bei. Der kommunale Finanzausgleich in Brandenburg begünstigt eindeutig die kleineren Gemeinden und damit den ländlichen Raum. Zwar sind im Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 die Gewichte in der Hauptansatzstaffel zugunsten der großen Kommunen verändert worden; dennoch verbleibt eine erhebliche Lücke. Noch an einer anderen Stelle ist das Ausgleichssystem zuungunsten der großen Kommunen konstruiert. Bei der Steuerkraftermittlung werden für die kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden unterschiedlich hohe (fiktive) Steuersätze angesetzt. Mit der Verwendung fiktiver statt tatsächlicher Hebesätze soll verhindert werden, dass Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen durch höhere Schlüsselzuweisungen vom Landesgesetzgeber belohnt werden; dies ginge zu Lasten der Ausgleichsmasse. In Brandenburg weichen die Hebesätze für die kreisangehörigen Gemeinden vom Durchschnitt deutlich nach unten ab: |
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Grundsteuer A Dies hat zur Folge, dass bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen die Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen, also die kleineren, kreisangehörigen Kommunen, gegenüber den kreisfreien Städten besser gestellt sind. Aus der Tatsache, dass die kreisfreien Städte höhere Hebesätze anwenden, lässt sich nicht schließen, dass sie über Standortvorteile und somit größere Steuerpotentiale verfügen. Vielmehr reflektieren die höheren Steuersätze vor allem die höheren Bereitstellungskosten für die lokalen öffentlichen Güter. Der Schuldenstand spiegelt nur bedingt die finanzielle Anspannung der Gemeinden. Die kreisangehörigen Gemeinden sind mit 1 227 DM je Einwohner höher verschuldet als die kreisfreien Städte (967 DM). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Frankfurt/Oder und Cottbus extensiv das Instrument der Kassenkredite nutzen, die definitionsgemäß von der Statistik nicht als Schulden erfasst werden, [10] die tatsächliche Verschuldung also höher ist. So waren denn auch die Haushaltsfehlbeträge der kreisfreien Städte im Jahre 2000 mit 304 DM je Einwohner exorbitant. Darüber hinaus wird deutlich, dass bei den kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme jener mit weniger als 1 000 Einwohnern der Schuldenstand mit steigender Größenklasse kleiner wird. Freilich ist die kommunale Verschuldung nur eingeschränkt als Indikator für die kommunale Finanzanspannung aussagefähig, da die Möglichkeiten der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen vom Haushaltsrecht begrenzt werden. Aussagekräftiger ist der Verlauf der Investitionsausgaben, weil sie als flexibelste Ausgabeart den ausgabepolitischen Spielraum markieren. Sie waren über all die Jahre rückläufig. |
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| Fazit | In den letzten Jahren scheint sich
die Finanzlage der brandenburgischen Gemeinden stabilisiert zu haben. Jedoch
wurde diese "Stabilisierung" mit einem permanenten Rückgang der kommunalen
Investitionsausgaben erkauft. Angesichts des nach wie vor hohen Nachhol-
und Modernisierungsbedarfs insbesondere in den Bereichen Straßen,
Stadtentwicklung, Schulen und kommunale Gemeinschaftsdienste ist diese Entwicklung
besorgniserregend. Aber auch die extrem niedrige Steuerkraft der meisten
Kommunen wirft erhebliche Probleme auf, zumal infolge der verschiedenen
Schritte bei der Steuerreform bis zum Jahre 2005 mit beträchtlichen
Einnahmeausfällen - bei der Einkommensteuer ebenso wie bei der Verbundmasse
- gerechnet werden muss. Aufgrund geringer originärer Einnahmen sind
die Gemeinden in hohem Maße von den Zuweisungen des Landes abhängig.
Ihr Handlungsspielraum wird noch dadurch eingeschränkt, dass es sich
bei einem - gewichtigen - Teil dieser Zuweisungen nicht um in der Verwendung
freie Schlüsselzuweisungen, sondern um ressortbezogene Zweckzuweisungen
handelt, mit denen das Land spezifische Ziele verfolgt. Nimmt man das Subsidiaritätsprinzip
ernst, erscheint der Anteil dieser Zuweisungen in Brandenburg als zu hoch.
Ein Teil der Lasten - zu nennen sind insbesondere die Kindertagesstätten
und Schulen - sollte zugunsten von Schlüsselzuweisungen umgeschichtet
werden. Zugleich könnte damit eine größere Verteilungsgerechtigkeit
erreicht werden, weil Schlüsselzuweisungen in Abhängigkeit von
der örtlichen Finanzkraft gewährt werden. Aber auch die Tatsache,
dass sich die Gemeinden als Folge des "Gleichmäßigkeitsgrundsatzes"
an die finanzielle Entwicklung des Landes koppeln, ist nicht unproblematisch,
geben sie doch hiermit doch ihre ohnedies eingeschränkte Finanz- und
Handlungsautonomie ein Stück weiter preis.
Die konsumtiven Ausgaben sind per saldo ebenfalls rückläufig gewesen. Geschrumpft sind insbesondere die Personalausgaben. Die brandenburgischen Kommunen haben die Zahl ihrer Beschäftigten um über die Hälfte verringert. Gleichwohl sind - wie überall in den ostdeutschen Kommunen - immer noch weit mehr Personen im kommunalen Dienst tätig als durchschnittlich in Westdeutschland. Nur zum Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass in Ostdeutschland die Kommunen vielfach noch Träger solcher Einrichtungen sind, die in Westdeutschland von freien Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und ähnlichen Einrichtungen wahrgenommen werden. Nach wie vor gibt es in den kommunalen Verwaltungen Ausstattungsvorsprünge, aber auch Effizienzdefizite. Es ist offenkundig, dass die größeren Gemeinden, insbesondere die kreisfreien Städte, finanziell gestärkt werden müssen. Deren höherer Finanzbedarf resultiert vornehmlich aus den sozialen Leistungen sowie aus Aufgaben, die diese Gemeinden aus ihrer Zentralität heraus zu erfüllen haben. Hierzu zählen das Angebot an weiterführenden Schulen und an kulturellen Einrichtungen, der ÖPNV oder auch die Verkehrswege; so sind wegen der Pendlerströme vermehrte Aufwendungen für die Verkehrsinfrastruktur erforderlich. Zweifellos ist es ein Schritt in die richtige Richtung, wenn das Land im Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 die Gewichte in der Hauptansatzstaffel zugunsten der größeren Gemeinden - beispielsweise für die kreisfreien Städte von 119 % auf 138 % - modifiziert hat. Ob dieser Schritt ausreicht, bleibt allerdings fraglich. Deshalb sollte in weiteren Schritten geprüft werden, ob ein angemessener Ausgleich der Schullasten [11] nicht durch einen gesonderten Schülernebenansatz erfolgen kann. Ein solcher Ansatz, der im Übrigen finanzkraftabhängig gewährt werden sollte, würde - dies zeigen Modellrechnungen [12] - die größeren Gemeinden und kreisfreien Städte begünstigen. Darüber hinaus könnten auf eine Differenzierung der Realsteuerhebesätze verzichtet und landeseinheitliche Sätze bei der Berechnung der berücksichtigungsfähigen Steuerkraft angewendet werden. Im Status quo weichen die nach Gemeindegrößenklassen differenzierten Hebesätze vom Durchschnitt deutlich nach unten ab, wodurch die Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen, also die kleinen Gemeinden, relativ besser gestellt sind. Schließlich sollte gezielt die Investitionskraft der Gemeinden im Speckgürtel Berlins gestärkt werden. Auch wenn diese Gemeinden über eine höhere Steuerkraft verfügen, bedeutet dies nicht, dass ihre Finanzkraft ausreicht, um die vermehrte Nachfrage nach unternehmens- wie auch nach haushaltsorientierter Infrastruktur in dieser Region befriedigen zu können. Je höher die Steuerkraft, um so geringer sind im Prinzip die Schlüsselzuweisungen. Mehr denn je stellt sich die Frage, ob das - ausgleichsorientierte - Leitbild der dezentralen Konzentration noch trägt und nicht zugunsten von Überlegungen, die sich stärker am potentiellen Wachstum orientieren, aufgegeben werden sollte. Über allem steht freilich die Forderung nach einer generellen Stärkung
der gemeindlichen Investitionskraft -nicht nur in Brandenburg, sondern
ebenso in den anderen ostdeutschen Ländern. Die Kommunen stehen von
verschiedenen Seiten unter Druck: Sie müssen nicht nur steuerpolitisch
begründete sowie konjunkturbedingte Einnahmeverluste hinnehmen, sondern
haben auch infolge der Liberalisierung auf den Energie-, Gas- und Wassermärkten
Ausfälle zu verkraften; zudem schieben die Länder einen Teil
ihrer Finanzprobleme auf die Gemeinden ab, indem sie ihnen geringere Zuweisungen
gewähren. Eine Erhöhung der kommunalen Investitionsquote ist
wohl nur zu erreichen, wenn man die Gemeinden auf Dauer finanziell besser
stellt. Deshalb sollte eine Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer
ins Auge gefasst werden. Als die zweitbeste Lösung bieten sich zusätzliche
Finanzhilfen des Bundes nach Art. 104a Abs. 4 GG für besonders bedeutsame
Investitionen der Gemeinden an.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1
Ausgaben und Einnahmen der brandenburgischen Gemeinden
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1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
DM je Einwohner
Personal-
ausgaben 1 472 1 432 1 364 1 327 1 255 1 208 1 174 1 177 1 152
Laufender
Sachaufwand 725 752 726 725 719 708 695 741 737
Zinsausgaben
an andere
Bereiche 30 53 64 69 77 77 75 75 76
Laufende
Zuweisungen 297 314 259 297 286 297 314 297 315
Soziale
Leistungen 215 348 338 467 601 547 523 527 544
Sach-
investitionen 1 123 1 113 1 067 1 046 1 027 988 987 917 893
Zuweisungen für
Investitionen 44 42 56 98 95 142 107 99 68
Sonstige
Ausgaben 123 157 181 230 223 208 59 52 28
Bereinigte
Ausgaben 3 973 4 178 4 055 4 243 4 283 4 173 3 934 3 886 3 813
Steuern 292 346 491 582 488 528 581 608 639
Einnahmen aus
wirtschaft-
licher Tätigkeit 133 141 144 156 157 161 157 158 187
Laufende
Zuweisungen
vom Land 1 532 1 861 1 748 1 765 1 845 1 735 1 570 1 527 1 562
Gebühren 249 315 315 352 356 357 346 378 371
Zuweisungen für
Investitionen
vom Land 700 710 649 765 733 724 656 610 546
Veräußerung
von Vermögen 70 152 171 202 183 187 233 253 173
Darlehens-
rückflüsse 3 2 1 3 6 5 6 6 4
Sonstige
Einnahmen 536 535 340 403 415 373 361 335 315
Bereinigte
Einnahmen 3 515 4 063 3 859 4 228 4 183 4 069 3 912 3 876 3 798
Finanzierungs-
saldo -458 -115 -196 -16 -100 -105 -22 -10 -15
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1995/ 2000/ 1992 1995 2000
1992 1995
Verände- in %
rungen in % der neuen Länder
Personal-
ausgaben -9,8 -13,2 108,0 107,9 110,9
Laufender
Sachaufwand 0,0 1,7 102,2 98,9 112,7
Zinsausgaben
an andere
Bereiche 129,0 10,0 82,3 61,4 57,9
Laufende
Zuweisungen 0,2 6,1 117,5 102,0 99,0
Soziale
Leistungen 117,3 16,5 72,0 74,5 115,9
Sach-
investitionen -6,9 -14,7 86,5 93,5 118,1
Zuweisungen für
Investitionen 124,8 -31,1 157,0 133,0 80,8
Sonstige
Ausgaben 87,0 -87,9 327,1 616,0 144,3
Bereinigte
Ausgaben 6,8 -10,1 101,3 101,6 109,1
Steuern 99,3 9,9 105,6 112,0 110,2
Einnahmen aus
wirtschaft-
licher Tätigkeit 17,1 20,1 94,6 94,3 95,5
Laufende
Zuweisungen
vom Land 15,2 -11,5 108,3 102,7 100,8
Gebühren 41,5 5,2 82,7 98,0 130,6
Zuweisungen für
Investitionen
vom Land 9,3 -28,7 126,7 163,3 122,2
Veräußerung
von Vermögen 188,8 -14,4 72,0 93,3 114,5
Darlehens-
rückflüsse -12,3 61,0 249,7 68,5 145,3
Sonstige
Einnahmen -24,8 -21,7 111,4 78,0 108,5
Bereinigte
Einnahmen 20,3 -10,2 103,5 105,1 107,9
Finanzierungs-
saldo -96,6 -7,1 86,8 10,2 -54,9
-------------------------------------------------------------------------------
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 2
Ausgaben und Einnahmen der ostdeutschen Gemeinden 2000 nach Ländern
DM je Einwohner
-------------------------------------------------------------------------------
Branden- Mecklen- Sachsen Sachsen- Thü- Neue Nachr.:
burg burg-Vor- Anhalt ringen Länder Früh-
pommern ins- eres
gesamt Bundes-
gebiet
Personalausgaben 1 152 1 023 989 1 186 984 1 060 1 000
Laufender Sachaufwand 737 767 614 686 611 670 727
Zinsausgaben an andere
Bereiche 76 124 136 130 133 122 132
Laufende Zuweisungen 315 306 344 284 320 318 451
Soziale Leistungen 544 623 433 563 320 483 725
Sachinvestitionen 893 745 739 806 740 781 595
Zuweisungen für
Investitionen 68 99 83 103 53 81 53
Darlehen, Erwerb von
Beteiligungen 5 2 7 4 4 5 13
Sonstige Ausgaben 23 55 30 52 19 34 55
Bereinigte Ausgaben 3 813 3 744 3 374 3 814 3 184 3 554 3 751
Steuern 639 570 631 567 509 591 1 494
Einnahmen aus
wirtschaftlicher
Tätigkeit 187 228 195 172 200 194 248
Laufende Zuweisungen
vom Land 1 562 1 706 1 379 1 802 1 474 1 552 914
Gebühren 371 368 281 294 217 300 463
Zuweisungen für
Investitionen vom Land 546 366 435 527 440 465 150
Veräußerung von Vermögen 173 180 181 122 108 155 181
Sonstige Einnahmen 320 377 303 324 275 315 357
Bereinigte Einnahmen 3 798 3 796 3 404 3 808 3 223 3 573 3 807
Finanzierungssaldo -15 51 30 -6 39 19 56
Nachrichtlich:
Schulden (1)
einschließlich
Kassenverstärkungs-
kredite 1 469 2 240 2 449 2 409 2 441 2 232 2 320
-------------------------------------------------------------------------------
(1) 1999.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 3
Steuereinnahmen der brandenburgischen
Gemeinden 1999 nach Teilräumen
DM je Einwohner
-------------------------------------------------------------------------------
Engerer Ver- Äußerer Ent-
flechtungsraum wicklungsraum
Grundsteuer 162 134
Gewerbesteuer (netto) (1) 298 146
Anteil Einkommensteuer 190 178
Anteil Umsatzsteuer 67 41
Insgesamt 717 499
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Abzüglich Gewerbesteuerumlage.
Quellen: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg;
Berechnungen des DIW.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 4
Beschäftigte (1) in den ostdeutschen Kommunen 1999 nach Aufgabenbereichen
je 1 000 Einwohner
-------------------------------------------------------------------------------
Mecklen- Neue Län- Nachr.:
Branden- burg-Vor- Sachsen Sachsen- Thü- der ohne Früheres
burg pommern Anhalt ring- Branden- Bundes-
en burg gebiet
Allgemeine Verwaltung 3,62 3,78 3,14 4,05 3,45 2,87 2,53
Öffentliche Sicherheit
und Ordnung 1,77 1,90 1,65 1,97 1,53 1,42 1,26
Schulen, sonstiges
Bildungswesen, Kultur 2,33 2,37 2,32 2,88 2,93 2,11 1,76
Soziale Sicherung 4,13 2,92 2,95 4,87 2,76 2,73 2,47
Gesundheit, Sport
und Erholung 0,95 0,98 1,19 1,32 1,25 0,98 0,84
Bau- und Städteplanung,
Verkehr 2,02 1,93 1,60 1,82 1,51 1,37 1,59
Kommunale Einrichtungen,
Wirtschaftsförderung 0,97 0,82 1,46 1,41 1,72 1,14 1,28
Sonstige 0,06 0,13 0,04 - 0,17 0,06 0,17
Insgesamt 15,85 14,83 14,36 18,31 15,30 12,68 11,89
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Teilzeitkräfte auf Vollzeitbasis umgerechnet.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 5
Ausgaben und Einnahmen der kreisfreien Städte und Gemeinden in Brandenburg 2000
DM je Einwohner
-------------------------------------------------------------------------------
Kreisangehörige Gemeinden
Kreis- mit ... bis unter ... Einwohnern
freie zu- unter 1 000 3 000 5 000 10 000 20 000
Städte sammen 1 000 - - - - -
3 000 5 000 10 000 20 000 50 000
Personalausgaben 1 347 561 273 381 426 660 682 778
Laufender
Sachaufwand 994 349 243 295 313 411 346 435
Soziale Leistungen 658 73 0 0 5 58 77 191
Zinsausgaben 74 60 54 88 70 67 66 41
Sachinvestitionen 1 050 652 591 799 813 751 512 604
Sonstige Ausgaben 909 858 994 969 889 853 686 798
Ausgaben insgesamt 5 031 2 554 2 156 2 532 2 515 2 801 2 367 2 848
Steuern (netto) 843 603 400 546 480 570 552 867
darunter:
Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer 254 172 129 155 170 182 192 196
Gewerbesteuer
(netto) 314 224 91 170 115 171 153 453
Grundsteuer 176 147 140 163 145 153 146 141
Schlüsselzuweisungen 838 630 658 577 620 573 623 677
Bedarfs- und sonstige
Zuweisungen vom Land 262 89 55 100 86 118 88 94
Gebühren,
zweckgebundene
Abgaben 566 111 90 105 113 132 101 124
Zuweisungen für
Investitionen
vom Land 715 267 240 312 290 285 187 297
Sonstige Einnahmen 1 502 871 640 892 896 1 007 826 974
Einnahmen insgesamt 4 727 2 572 2 083 2 532 2 485 2 686 2 376 3 032
Finanzierungs-
saldo -304 18 -73 0 -30 -115 9 185
Nachrichtlich:
Schulden (1)
einschließlich
Kassen-
verstärkungs-
kredite 1 413 1 292 1 091 1 684 1 408 1 288 1 175 824
-------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------
Kreisan-
Land- Amts- höriger
kreise haus- Raum
halte insgesamt
Personalausgaben 393 297 950
Laufender
Sachaufwand 281 112 588
Soziale Leistungen 424 48 445
Zinsausgaben 12 9 66
Sachinvestitionen 162 93 735
Sonstige Ausgaben 565 85 1 248
Ausgaben insgesamt 1 836 643 4 033
Steuern (netto) 0 - 513
darunter:
Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer - - 146
Gewerbesteuer
(netto) - - 190
Grundsteuer - - 125
Schlüsselzuweisungen 253 - 751
Bedarfs- und sonstige
Zuweisungen vom Land 113 17 180
Gebühren,
zweckgebundene
Abgaben 212 25 286
Zuweisungen für
Investitionen
vom Land 242 12 438
Sonstige Einnahmen 1 041 578 1 896
Einnahmen insgesamt 1 861 631 4 064
Finanzierungs-
saldo 25 -11 31
Nachrichtlich:
Schulden (1)
einschließlich
Kassen-
verstärkungs-
kredite 225 - 1 517
-------------------------------------------------------------------------------
(1) 1999.
Quellen: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg;
Berechnungen des DIW.
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