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| Wochenbericht des DIW Berlin 25/00 Deregulierung führt zu deutlichen Preissenkungen für Telefondienstleistungen und Strom | |||
| Bearbeiter | Georg Erber Manfred Horn | ||
| In Deutschland wurden das nationale Monopol zur Versorgung mit Telefondienstleistungen 1995 und die regionalen Monopole zur Versorgung mit Strom im Frühjahr 1998 abgeschafft. Seitdem unterliegen auch diese Branchen den Regeln des Wettbewerbs. Neue oder bisher nur in bestimmten Regionen aktive Anbieter können bundesweit um Telefon- und Stromkunden werben. Der dadurch ausgelöste Wettbewerb hat zu deutlichen Preissenkungen geführt; damit hat sich die Position Deutschlands im internationalen Standortwettbewerb verbessert. Die etablierten Unternehmen in diesen Wirtschaftsbereichen waren gezwungen, ihre Kosten drastisch zu senken und den Wünschen ihrer Kunden stärker Rechnung zu tragen. Damit die eingetretenen Effizienzsteigerungen erhalten bleiben, muss vor allem sichergestellt werden, dass der Wettbewerb nicht durch Konzentrationsprozesse gefährdet wird. Außerdem sollten noch bestehende Marktzutrittsbarrieren, insbesondere im Ortsbereich der Telekommunikation, beseitigt werden. Im Strombereich sollten preisbewusstes Handeln, Markttransparenz und Konsumenteninformation gestärkt werden. Staatlich regulierte Monopole setzen in der Regel mehr Kapital und Personal ein als notwendig. Dies führt zu hohen Kosten und oft auch zu Überkapazitäten. Es konnte daher erwartet werden, dass durch Einführung von Wettbewerb in der Telekommunikation und in der Stromversorgung erhebliche Kosten- und Preissenkungen zu erreichen sind. Die Stärke dieser Effekte hängt kurzfristig von dem aktuellen Angebots- und Nachfrageverhalten, langfristig von weiteren, strukturellen Faktoren ab. | |||
| Kurzfristige Effekte: | Das Verhalten der Nachfrager, insbesondere hinsichtlich alternativer Preisangebote, ist entscheidend dafür, ob eine Verdrängungsstrategie durch Preiswettbewerb für einen neu am Markt auftretenden Anbieter erfolgreich sein kann. Bei Grossverbrauchern dürfte die Bereitschaft zum Wechsel der Anbieter im Telekommunikations- wie im Stromsektor hoch sein; sie steigt mit dem Anteil der Strom- bzw. Kommunikationskosten an den gesamten Produktionskosten. Bei Kleinverbrauchern, vor allem bei privaten Haushalten, ist die Bereitschaft, den Anbieter zu wechseln, dagegen nicht sehr ausgeprägt. Das gilt insbesondere für den Strombereich, wo sich die Verbraucher für eine bestimmte Zeit an einen Versorger binden müssen. Bei langen Laufzeiten der Verträge lohnt sich eine kontinuierliche Preisbeobachtung für die Verbraucher nicht. Etwas günstiger ist die Situation im Telekommunikationsbereich, da hier das Call-by-Call-Verfahren jederzeit den Kauf der jeweils preisgünstigsten einzelnen Telekommunikationsdienstleistungen gestattet. Unsichere Erwartungen über die Entwicklung der Preise der einzelnen Anbieter reduzieren den Anreiz, aktuelle Preisdifferenzen zu nutzen, vor allem wenn der zunächst erzielbare Gewinn vergleichsweise gering ist. Wegen erheblicher Überkapazitäten auf dem Strommarkt unterliegen die Anbieter auf der Großhandelsstufe einem starken Preisdruck. Im Telekommunikationssektor wird demgegenüber der Wettbewerb wegen des hohen Nachfragewachstums kurzfristig in Teilbereichen durch Engpässe bei der Übertragungskapazität behindert. | ||
| Langfristige Effekte: | Während der Stromverbrauch künftig nur noch vergleichsweise wenig steigen dürfte, führt die rasche Ausbreitung und intensivere Nutzung bei Telekommunikationsdiensten, insbesondere im Bereich der Datenkommunikation sowie multimedialer Kommunikationsformen, zu einem kräftigen Wachstum der Nachfrage. Fortschritte in der Telekommunikationstechnik führen zu einem außerordentlich starken Anstieg der Übertragungskapazitäten bei gleichzeitig erheblicher Kostendegression. Beim Stromtransport und der Stromverteilung gibt es derzeit, und wohl auch in den kommenden Jahren, keine praktikablen Alternativen zu den Netzwerken aus Freileitungen und Kabelstrecken. Der Bau von Leitungen ist so teuer, dass konkurrierende Netze nicht aufgebaut werden, sondern allenfalls einzelne Stichleitungen zur Anbindung von Großverbrauchern. Insofern dürften die Eigner der Stromnetze auch künftig ein weitgehendes Monopol für Stromtransporte haben, das in der einen oder anderen Form hinsichtlich der Durchleitung von Fremdstrom reguliert werden muss. Zum Transport von Informationen können demgegenüber unterschiedliche Medien wirtschaftlich eingesetzt werden. Neben speziellen Leitungsnetzen (Festnetz) können dazu auch Funknetze (Mobilfunk), TV-Kabelnetze und Stromnetze (powerline) genutzt werden. Bereits weit verbreitet sind drahtlose terrestrische und satellitengestützte Übertragungstechniken. Künftig werden auch TV-Breitband-Kabelnetze für allgemeine Telekommunikationsdienstleistungen verfügbar sein. Neben den bereits jetzt marktreifen Telekommunikationsnetzwerken stehen mit Powerline (für Stromnetze) sowie GPRS (General Packet Radio Services) und UMTS (Universal Mobile Telecommunication Services) neue Telekommunikationstechnologien vor der Markteinführung. Der intensive Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Technologien bzw. Anbietern auf dem Markt für Telekommunikationsdienstleistungen begünstigt daher langfristig einen intensiven Preiswettbewerb. Der Marktzutritt lohnt immer nur dann, wenn die damit verbundenen Kosten (Werbung für Neukunden, Preisdifferenzierungen gegenüber den an den Märkten bereits etablierten Unternehmen, etc.) geringer sind als die daraus resultierenden Ertragssteigerungen. Wegen der besonders geringen Wechselbereitschaft der privaten Haushalte sind die Marktzutrittskosten für (neue) Stromanbieter in diesem Bereich deutlich größer als im Telekommunikationssektor. Im Zuge der Öffnung der Märkte in Deutschland und in der Europäischen Union werden Handelsbarrieren nach und nach abgebaut. Anbieter auf den Strom- und Telekommunikationsmärkten können durch eine Ausweitung ihrer Aktivitäten auf einem größeren Markt steigende Skalenerträge nutzen. Eine Steigerung des Marktanteils kann einerseits durch Verdrängungswettbewerb oder andererseits durch Fusion mit Konkurrenten erreicht werden. Fusionen werden immer dann bevorzugt, wenn damit der gewünschte Zugewinn an Marktanteilen mit geringeren Kosten erreicht werden kann als durch Verdrängung von Konkurrenten. Fusionsbemühungen, gerade von Unternehmen mit großen Marktanteilen in einzelnen Teilmärkten, können auf dem Strom- wie auf dem Telekommunikationsmarkt beobachtet werden. So lange - auch durch Fusionskontrollen - sichergestellt wird, dass eine ausreichende Zahl von Wettbewerbern bleibt, muss dadurch die Wettbewerbsintensität aber nicht unbedingt reduziert werden. | ||
| Deregulierung der Telefondienstleistungen | Im Laufe der 90er Jahre wurde der deutsche Telekommunikationsmarkt schrittweise liberalisiert. Beim Aufbau der Mobiltelefonnetze erhielten neben der Deutschen Telekom AG drei weitere Anbieter Mobiltelefonlizenzen. Des Weiteren wurde der Markt für Datenkommunikation für andere Anbieter, insbesondere für Internet Service Provider, geöffnet. Ein wichtiger Schritt wurde zu Beginn des Jahres 1998 mit der Aufhebung des Sprachmonopols der Deutschen Telekom AG im Bereich der Festnetze vollzogen. Seither ist es anderen Anbietern grundsätzlich möglich, bundesweit Telekommunikationsdienste anzubieten und dazu auch das Festnetz der Deutschen Telekom zu nutzen. Es gibt zwar inzwischen eine Reihe von Anbietern, insgesamt dominiert aber weiterhin die Telekom. Die Mannesmann AG mit ihrem D2-Netz sowie die beiden Anbieter e-plus und Viag-Intercom sind zu wichtigen Konkurrenten der Telekom im Bereich Mobilfunk geworden. Der Wettbewerb hat dazu geführt, dass die Verbraucherpreise für Mobiltelefondienstleistungen seit 1995 halbiert worden sind. [1] Derart deutliche Preissenkungen waren möglich, weil die mit wachsenden Teilnehmerzahlen verbundenen positiven Netzwerkexternalitäten zu entsprechenden Kostenersparnissen geführt haben. Im Vergleich zum Mobilfunk fiel der Preisrückgang beim Festnetz insgesamt bescheidener aus. Hier sind die Preise von Anfang 1995 bis April 2000 nur um rund fünfzehn Prozent zurückgegangen (Abbildung 1). Die Preisentwicklung im Festnetz war allerdings in den einzelnen Segmenten sehr unterschiedlich. So sind die Verbraucherpreise für Auslands- und Ferngespräche, bei denen ein effizienter Preiswettbewerb durch das Call-by-Call-Verfahren [2] möglich ist, seit Mitte der 90er Jahre wie beim Mobilfunk ebenfalls mehr als halbiert worden. [3] Für Ortsgespräche ist es durch die Umstellung der Taktzeiten bei Kartentelefonen und Münzfernsprechern zu Beginn des Jahres 1999 stattdessen zu einem Anstieg der Verbraucherpreise um rund zehn Prozent gekommen. Zu dieser Entwicklung dürften auch die relativ hohen Durchleitungsgebühren für Fremdanbieter beim Preselection-Verfahren beigetragen haben, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) im Frühjahr 1999 im Bereich der so genannten letzten Meile (local loop) festgelegt hat. Dadurch ist der Anreiz für Konkurrenten der Telekom gering, sich intensiv um neue Kunden im Bereich der privaten Haushalte zu bemühen. [4] Da der Zugang ins Internet überwiegend über den Ortsnetzbereich der Telekom hergestellt wird, hat diese Entwicklung auch deutlich negative Auswirkungen auf den Preiswettbewerb beim Internet. [5] Die Unzulänglichkeit der Preisregulierung im Ortsnetzbereich dürfte letztlich in einem Interessenkonflikt des Staates begründet sein, der einerseits bei der Privatisierung der Deutschen Telekom AG hohe Gewinne erzielen möchte, andererseits aber auch an einem effizienten Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt interessiert sein sollte. Es bleibt zu hoffen, dass die RegTP bei der Neuregelung der Durchleitungspreise im Ortsbereich zum 1. April 2001 die Schaffung eines effizienten Wettbewerbs in den Vordergrund stellen wird. | ||
| Deregulierung der Stromversorgung | Am 25. April 1998 ist das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind die kartellrechtlichen Ausnahmebestimmungen für die Strom- und Gasversorgung (insbesondere die Zulässigkeit von Demarkationsverträgen und Ausschließlichkeitsbindungen in Konzessionsverträgen) abgeschafft worden. Um Wettbewerb in der Stromversorgung zu stimulieren, müssen die Netze der Versorgungsunternehmen für Durchleitungen konkurrierender Anbieter geöffnet werden. Dies gilt nicht nur für Kunden mit besonders großem Stromverbrauch, sondern für alle Stromverbraucher. Dadurch können heute in Deutschland auch Kleinabnehmer wie private Haushalte und mittelständische Gewerbebetriebe ihren Stromversorger bundesweit wählen und Preisunterschiede zwischen den Anbietern nutzen. An diesem Wettbewerb beteiligen sich als Anbieter die etablierten Versorgungsunternehmen bzw. deren Handelsgesellschaften, aber auch unabhängige Händler. Wegen der unter den Bedingungen staatlich regulierter Monopole entstandenen Überkapazitäten hat die Öffnung des Strommarktes dazu geführt, dass die Großhandelspreise für Strom bis auf die kurzfristigen Grenzkosten gefallen sind. Bei den Endverbrauchern kommt allerdings nur ein Teil dieser Preissenkungen an. Um ihre Erlöse insgesamt zu erhöhen, differenzieren die Stromanbieter ihre Preise nach einzelnen Verbrauchergruppen und schöpfen so einen Teil der Konsumentenrenten ab. | ||
| Starke Preissenkungen für industrielle Stromverbraucher | Eine sehr hohe Bereitschaft zum Anbieterwechsel weisen industrielle Großverbraucher auf. Zusätzlich haben Unternehmen eine gute Verhandlungsposition, wenn sie mit der Verlagerung der Produktion oder mit der Aufnahme der Eigenstromerzeugung drohen können. Für diese Verbrauchergruppe ist daher unter Wettbewerbsbedingungen mit besonders großen Preisabschlägen zu rechnen. Eine Analyse der Preisentwicklung für diese Verbrauchergruppe ist auf Basis der Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften möglich. Derzeit liegen Daten von EUROSTAT bis Juli 1999 vor. Folgt man diesen Angaben, so sind seit 1996 die Strombezugspreise der Industrie (ohne Steuern) in Deutschland vor allem für Großverbraucher, die Leistungen von 25 bis 75 MW - in der Regel mit einer großen Nutzungsdauer - beziehen, stärker gesunken als in den meisten übrigen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft. Bei einer Abnahme von 50 MW lagen Anfang 1996 die Tiefstpreise für Industrieunternehmen im "Westlichen Gebiet" in Deutschland mit 10,5 Pf/kWh im Vergleich zu den anderen EU-Ländern um 1,2 (Portugal) bis 4,2 Pf/kWh (Spanien), gegenüber Norwegen sogar um knapp 7,4 Pf/kWh höher. Bis Mitte 1999 sind diese Strompreise (ohne Steuern) in Deutschland um etwa ein Drittel gesunken; sie lagen damit unter dem Niveau in den meisten Partnerländern. Lediglich gegenüber Spanien und Norwegen blieb bis zu diesem Zeitpunkt ein Preisnachteil von 1,4 bzw. 5,8 Pf/kWh bestehen (Abbildung 3). Es muss allerdings beachtet werden, dass für den Süden und den Osten Deutschlands höhere Preise gemeldet werden als für das westliche Gebiet. [6] Insgesamt dürfte sich die internationale Strompreisposition der industriellen Großverbraucher von Strom in Deutschland trotz Einführung der Ökosteuer deutlich verbessert haben. [7] Für "normale" Industriekunden ist der Anteil der Stromkosten an den gesamten Produktionskosten in der Regel eher gering. Für diese Unternehmen waren bisher die Transaktionskosten, die in Kauf genommen werden mussten, um eine Senkung von Strompreisen zu erreichen, oft zu hoch. Da inzwischen unabhängige Händler und Handelsgesellschaften von Stromversorgungsunternehmen mit standardisierten Preisangeboten auf dem Strommarkt konkurrieren, sind die Transaktionskosten inzwischen allerdings deutlich gesunken. Auch diese Verbrauchergruppe kann nun - unterstützt durch ihre Verbände - erhebliche Preiszugeständnisse durchsetzen. Informationen über die aktuelle Strompreisentwicklung für "normale" Industrieabnehmer können Angaben entnommen werden, die der Bundesverband der Energieabnehmer e.V. (VEA) zur Verfügung gestellt hat. Seit Herbst 1999 erhebt dieser Verband Strompreise für Industrieabnehmer mit einem Strombezug von 125 000 kWh (100 kW, 1 250 Stunden) bis zu 20 Mill. kWh (4 000 kW, 5 000 Stunden), und zwar tatsächlich bezahlte Marktpreise. Für den Zeitraum vor Herbst 1999 liegen vom VEA Preise vor, die anhand der von den Versorgungsunternehmen angebotenen Standardverträgen berechnet wurden. In diesen Preisen sind die auch in früheren Jahren möglichen - wenn auch im Vergleich zu heute geringeren - Rabatte nicht enthalten. Sie sind daher mit den heutigen Marktpreisen nicht voll vergleichbar. Die vom VEA für September 1999 ermittelten tiefsten Marktpreise lagen in Westdeutschland in den meisten Fällen um mehr als 30 % und in Ostdeutschland um mehr als 20 % unter den noch für Januar 1998 berechneten Werten. Wegen der methodischen Probleme des Vergleichs ist allerdings davon auszugehen, dass die effektiven Preisrückgänge deutlich geringer waren. Im Zeitraum von September 1999 bis Mai 2000 sind diese Strompreise für Industrieabnehmer in Westdeutschland um bis 18 % gesunken (Abbildung 4), in Ostdeutschland sogar um bis 26 %. Während in diesem Zeitraum die Tiefstpreise für Industriekunden in Westdeutschland recht kontinuierlich zurückgingen, sind sie in Ostdeutschland Anfang des Jahres 2000 stark eingebrochen. Dies hat dazu geführt, dass die Preisdifferenzen zwischen Ost- und Westdeutschland bis Mai 2000 in den meisten Fällen auf ein bis zwei Pfennige je kWh reduziert worden sind (Abbildung 5) [8]. | ||
| Preissenkungen auch für private Haushalte | Am wenigsten preiselastisch ist die Stromnachfrage der privaten Haushalte. Dies liegt an dem relativ niedrigen Anteil der Ausgaben für Strom am Budget dieser Verbrauchergruppe, an ihrem unzureichenden Informationsstand über die Stromkosten und an ihrer geringen Bereitschaft, zur Senkung dieser Kosten Zeit zu investieren. Insbesondere ältere oder auch weniger an Kostenersparnis orientierte Personen sind oft nicht bereit, sich den Mühen einer Prüfung alternativer Angebote zu unterziehen. Oft wird nicht einmal ein Wechsel zu günstigeren Tarifen des bisherigen Anbieters vollzogen, obwohl dies mit geringem Aufwand möglich wäre. [9] Aufgrund der mit einem Preisvergleich verbundenen Transaktionskosten verzichten bisher offenbar auch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darauf, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. [10] Zu Verzögerungen bei der Durchsetzung von Wettbewerb haben die langwierigen Verhandlungen über die Methodik zur Berechnung der von den einzelnen Haushaltskunden in Anspruch genommenen Netzleistung und zur Ermittlung der Lastprofile geführt. Würden die Haushalte, die ihren Versorger wechseln wollen, dazu verpflichtet, die von ihnen beanspruchte Leistung durch Messung nachzuweisen, so würde wegen der damit verbundenen Kosten jeder Wettbewerb in diesem Segment erstickt. Einige Versorgungsunternehmen haben den Wechsel von Kunden durch Erhebung einer Wechselgebühr (von 50 bis 150 DM) erschwert oder wollen die Stromzähler selbst ablesen (für Gebühren von 50 bis 80 DM). Wegen solcher Probleme hat der Wettbewerb um die Stromversorgung der privaten Haushalte erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 eingesetzt. Trotz aufwändiger Werbekampagnen unabhängiger Stromhändler und Handelsgesellschaften großer Versorgungsunternehmen haben bisher vermutlich weniger als 1 % der Haushaltskunden ihren Versorger gewechselt; [11] das ist im Vergleich zum finanziellen Aufwand für die Werbung wenig. [12] Die geringen Wechselraten sind zum Teil darauf zurückzuführen, dass die etablierten Versorgungsunternehmen zur Vermeidung von zu starken Absatzverlusten Preisnachlässe auch für Haushaltskunden angekündigt und durchgeführt haben. Der beginnende Wettbewerb hat die Preisentwicklung auch bei Haushaltsstrom deutlich gedämpft. In den meisten Fällen sind immerhin die Preissteigerungen, die im April 1999 aufgrund der Einführung einer Ökosteuer auf Strom von 2 Pf/kWh eingetreten sind, durch entsprechende Preissenkungen noch in der zweiten Hälfte des gleichen Jahres wieder ausgeglichen worden. Die zweite Ökosteuererhöhung um 0,5 Pf/kWh Anfang 2000 hat sich gar nicht erst in Preissteigerungen niedergeschlagen (Abbildung 6). Im Durchschnitt lagen nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes die Strompreise für die Haushalte einschließlich der Ökosteuer im März 2000 etwa gleich hoch wie Anfang 1998. Sieht man von den Kunden ab, die mit Strom heizen, dürften die Strompreise für private Haushalte ohne Berücksichtigung der Ökosteuer von Anfang 1998 bis Mai 2000 immerhin um über 20 % gefallen sein. [13] | ||
| Wettbewerbs- und Regulierungspolitik weiter gefordert | Insgesamt hat die Deregulierung der Telekommunikations- und der Strommärkte kurzfristig erhebliche Preissenkungen bewirkt. Von Januar 1996 bis März 2000 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Preise für Telefondienstleistungen für die privaten Haushalte um etwa 23 % gefallen. Die Strompreise für Haushalte wären ohne die zusätzlichen steuerlichen Belastungen ebenfalls deutlich gesunken, ohne Berücksichtigung von Heizstrom sogar fast so stark wie die Preise für Telefondienstleistungen. Die starken Preissenkungen für Telefondienstleistungen sind vor allem strukturell bedingt, während beim Strom eher temporäre Faktoren gewirkt haben. Künftig dürften sich die Preise auf beiden Märkten daher unterschiedlich entwickeln. Beim Strom muss davon ausgegangen werden, dass die aktuellen Preissenkungen nicht zuletzt auf Überkapazitäten in der Stromerzeugung zurückzuführen sind. Die starken Preissenkungen auf der Großhandelsstufe bis auf das Niveau der kurzfristigen Grenzkosten der Stromerzeugung werden dazu führen, dass Überkapazitäten mittelfristig abgebaut werden. [14] Preissenkungen für Endverbraucher sind danach nur noch bei weiter zunehmender Wettbewerbsintensität und anhaltenden Kostensenkungen möglich. Dazu könnten vor allem niedrige Durchleitungstarife und ein zunehmend preisbewusstes Verhalten der Kleinverbraucher beitragen. Anders ist die Situation bei Telefondienstleistungen. Vor allem die technologisch bedingte hohe Wettbewerbsintensität spricht für anhaltende Preissenkungen in diesem Sektor. Hinzu kommt, dass die Informationsnetze aufgrund des dramatischen Anstiegs ihrer Übertragungskapazität völlig neue Kommunikationsdienste bei sinkenden spezifischen Kosten ermöglichen (Internet, E-commerce, Online-Börsen usw.). Da bei diesen Diensten langfristig hohe Erträge erwartet werden, versuchen viele Anbieter ihre Marktstellung auf dem Wachstumsmarkt der Internetdienste frühzeitig - auch durch niedrige Telefontarife - auszubauen. Damit die durch die Deregulierung des Telekommunikationssektors und der Stromversorgung bewirkten Effizienzsteigerungen künftig anhalten, muss vor allem sichergestellt werden, dass der Anbieterwettbewerb nicht durch Konzentrationsprozesse gefährdet wird. Außerdem sollten noch bestehende Marktzutrittsbarrieren, insbesondere im Ortsbereich der Telekommunikation, beseitigt und im Strombereich die Bereitschaft der Kleinverbraucher, den Anbieter zu wechseln, durch Maßnahmen zur Stärkung ihres Preisbewusstseins und zur Senkung der Kosten beim Anbieterwechsel erhöht werden. Wegen der hohen Kosten des Neubaus von Netzen und der fehlenden technischen Alternativen für die konventionelle Netzinfrastruktur wird der Transport von Strom auch künftig das Monopol der etablierten Stromversorgungsunternehmen bleiben. Eine Regulierung dieser Unternehmen ist insofern unverzichtbar. Es stellt sich die Frage, ob zur Sicherung des Wettbewerbs auch in diesem Sektor eine Regulierungsbehörde nach dem Vorbild der RegTP eingerichtet werden sollte. Die starken Preissenkungen, die aufgrund der Öffnung der Strommärkte erreicht worden sind, sprechen zwar eher dafür, das Experiment der Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer mit Hilfe von Verbändevereinbarungen zunächst ohne eine solche Behörde fortzusetzen. Da die Wettbewerbsintensität auf dem Strommarkt langfristig aber eher geringer ist als auf dem Telekommunikationsmarkt und künftig Telekommunikationsdienste auch über Stromnetze bereitgestellt werden können, dürfte es auf Dauer kaum zu rechtfertigen sein, Durchleitungen auf dem Stromsektor weniger stringent zu regulieren als auf dem Telekommunikationssektor.
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| © DIW Berlin Wochenbericht 25/00 | |||

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