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Wochenbericht des DIW Berlin 30/00

Die UMTS-Lizenzvergabe in Deutschland - Auktionsverfahren unbefriedigend

Bearbeiter Stefan Bach
Georg Erber
Vom 31.7.2000 an findet die Versteigerung der deutschen Lizenzen für den neuen Mobilfunkstandard UMTS statt. [1] Die Auktion der britischen Lizenzen hatte im März diesen Jahres mit 75 Mrd. DM unerwartet hohe Erlöse erbracht. Angesichts des deutlich größeren Marktpotentials wurden daraufhin für Deutschland Beträge von bis zu 120 Mrd. DM für möglich gehalten.

Die Mobilfunkmärkte entwickeln sich derzeit sehr dynamisch. Zu hohe Lizenzgebühren für UMTS würden jedoch die Preise für die breitbandigen Mobilfunkdienste unnötig verteuern und damit die Verbreitung dieser neuen Technologie behindern, was technologie- und standortpolitisch nachteilig für Deutschland und Europa wäre. Mittlerweile scheint sich aber die Einschätzung durchzusetzen, dass mit Lizenzeinnahmen in Größenordnungen wie in Großbritannien nicht zu rechnen ist. Tatsächlich ist die Zahl der Bieter um die deutschen UMTS-Lizenzen bereits gesunken und gegenwärtig zeichnet sich eine Konstellation ab, die sogar die vom Finanzministerium geschätzten 20 Mrd. DM fraglich erscheinen läßt.

Unterschiedliche Lizenzierungsverfahren in Europa Die Liberalisierung hat die Telekommunikationsmärkte internationalisiert. Bisher national orientierte Anbieter schließen sich zu multinationalen oder gar globalen Unternehmen zusammen. [2] Auf den Mobilfunkmärkten konkurrieren Universaldienste-Anbieter wie die Deutsche Telekom [3] mit reinen Mobiltelekommunikationsdienstleistern wie Vodafone-AirTouch. Welches der gewählten Geschäftsmodelle langfristig die besseren Entwicklungschancen eröffnet, ist derzeit schwer einzuschätzen. [4]

Die Einführung des einheitlichen GSM-Mobilfunkstandards vom Beginn der neunziger Jahre an hat die Position Europas als Technologieführer bei der Mobiltelefonie wesentlich gefördert. [5] Hinsichtlich der Frequenzvergabe bei den UMTS-Lizenzen gibt es keine harmonisierten Regeln innerhalb Europas. Einige Länder führen Ausschreibungsverfahren durch, so genannte Schönheitswettbewerbe (Spanien, Frankreich und die skandinavischen Länder). Sie vergeben die Lizenzen teilweise kostenlos oder zu vergleichsweise geringen Lizenzgebühren an nationale Telefonunternehmen (z. B. in Finnland kostenlos und in Spanien für weniger als 250 Mill. DM je Lizenz). Frankreich vergibt seine vier Lizenzen für jeweils etwa 10 Mrd. DM an nationale Anbieter. Andere Länder wie Großbritannien, Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Niederlande haben sich für Auktionsverfahren entschieden, die auch ausländischen Unternehmen oder multinationalen Bietergemeinschaften offen stehen. In Großbritannien wurden die Lizenzen im März für durchschnittlich 15 Mrd. DM je Lizenz versteigert.

Aus dem Nebeneinander von hohen Auktionserlösen, z. B. in Großbritannien, und niedrigen Lizenzgebühren in anderen Ländern ergeben sich für international agierende Mobiltelefonnetzbetreiber Wettbewerbsverzerrungen. Daher sollten Regelungen getroffen werden, die eine größere Chancengleichheit der Bieter beim Zutritt auf nationale Märkte gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wäre die EU- Telekommunikationsrichtlinie zu überprüfen. Längerfristig wäre zu überlegen, wettbewerbsneutrale und einheitliche Vergabepraktiken innerhalb Europas oder sogar darüber hinaus im Rahmen der OECD oder von WTO- Regelungen einzuführen, die dem internationalen Charakter der Telekommunikationsmärkte besser gerecht werden.

Gefahr überhöhter Lizenzgebühren bei Auktionsverfahren Auktionen bieten auf den ersten Blick im Vergleich zu Ausschreibungsverfahren wesentliche Vorteile. Dadurch wird ein "Schönheitswettbewerb" vermieden, der durch Intransparenz und Unsicherheit bei der Entscheidungsfindung geprägt ist - wegen der oftmals langwierigen Bewertungsverfahren, auf Grund nicht eindeutiger Entscheidungskriterien und der damit verbundenen Möglichkeit des Lobbying oder der Bevorzugung nationaler Bewerber, schließlich auf Grund von rechtlichen Schritten ausgeschlossener Bewerber. Auktionen bieten dem gegenüber ein transparenteres Verfahren. Das Regelwerk ist allen Beteiligten vorher bekannt und es gelten klare Zuteilungsregeln. [6]

Auktionen werden in der Theorie als ideale Methoden zur Ermittlung von Marktgleichgewichtspreisen angesehen. Dies gilt jedoch nur für den Fall sich rational verhaltender Wirtschaftssubjekte und vollständiger sowie symmetrischer Informationen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Absprachen zwischen den Bietern ausgeschlossen sind. Dies ist allerdings bei engen Oligopolen wie den Mobilkommunikationsmärkten kaum zu gewährleisten, zumal formale Verbote nur schwer durchzusetzen sind. Häufig werden keine nachweisbaren Absprachen getroffen, sondern über entsprechende Verlautbarungen Signale gesetzt, die tendenziell zu einem abgestimmten Verhalten führen. Unzulässige Preisabsprachen im Einzelfall zu beweisen, fällt dem Auktionator sehr schwer; dies ist aus anderen Kartellrechtsverfahren hinlänglich bekannt. [7]

Spieltheoretische Analysen von Auktionen zeigen zwar, dass alle vier klassischen Auktionstypen (first-price, englische, second-price und holländische Auktion) zum gleichen Ergebnis führen. [8] Empirische Studien und Laborexperimente zu Auktionen ergeben jedoch deutliche Abhängigkeiten der Auktionsergebnisse vom Auktionsdesign. [9] Ein häufig zu beobachtendes Phänomen ist der Fluch des Gewinners (winner's curse). [10] So hatten bei der Versteigerung von Offshore-Lizenzen für Ölfelder in den USA die Auktionsgewinner in der Regel Gebote abgegeben, die sich später nicht erwirtschaften ließen. Eine mögliche Ursache für ein solches Ergebnis kann in der unvollkommenen und meist asymmetrischen Verteilung der Informationen hinsichtlich potentiell erzielbarer Erträge gesehen werden. Ein hohes Gebot eines Bieters kann von Konkurrenten dahingehend interpretiert werden, dass dieser über bessere Informationen verfügt.

Bei der UMTS-Auktion in Großbritannien hat es vermutlich eine derartige Fehlbewertung gegeben. Hinzu kommt, dass es sich die auf den Mobilfunkmärkten bereits etablierten Anbieter nicht leisten können, keine Lizenz für den zukünftigen Standard zu erwerben - die Kapitalmärkte würden dies mit einer deutlichen Herunterstufung des Marktwertes bestrafen. Die Unternehmen sind daher bereit, auch sehr hohe Lizenzgebühren zu akzeptieren, was bei starker Konkurrenz von bisher marktfremden Anbietern zu überschießenden Auktionspreisen führen kann.

Konsequenzen für die Diffusion von UMTS-Diensten Die Mobiltelefonie war in den letzten Jahren einer der dynamischen Wachstumsmärkte im Bereich der Telekommunikation. Waren zu Beginn der 1990er Jahre weltweit nur 11 Mill. Mobiltelefone im Einsatz, so hat sich deren Zahl bis 1997 auf 208 Mill. erhöht (Tabelle 1). In Deutschland gab es im Mai 2000 über 28 Mill. Mobiltelefonkunden, was mehr als einer Verdreifachung gegenüber 1997 entspricht.

Ein besonders bedeutsamer Faktor für die Diffusionsgeschwindigkeit und - breite neuer Informationstechnologien und darauf bezogener Dienste sind die Telekommunikationskosten. Für die Mobiltelefonie zeigte sich in der Vergangenheit, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Verbreitungsgrad der Mobiltelefone und den Einnahmen je Kunden (und damit den Nutzungspreisen) bestand.

Wie die Abbildung 1 zeigt, waren in Deutschland und Frankreich die Erlöse je Mobiltelefonkunden im Vergleich zu fast allen anderen OECD-Ländern sehr hoch. Frankreich nahm in dieser Hinsicht im Jahr 1995 noch eine Spitzenposition unter den G7-Staaten ein; im Jahr 1997 hat sich Japan an die erste Stelle geschoben. Betrachtet man dagegen die Verbreitung der Mobiltelefonie (Abbildung 2), so zeigt sich, dass diese in Ländern mit geringen Erlösen je Kunden in der Regel deutlich höher liegt. Ein Streudiagramm (Abbildung 3) zeigt den vermuteten negativen Zusammenhang zwischen Verbreitung und Erlösen je Kunden. Werden die Fälle Japan, Mexiko und Türkei herausgelassen, erhält man bei einer ökonometrischen Parameterschätzung auch deutlich signifikante Ergebnisse.

Zu hohe Lizenzkosten, die in die Nutzungspreise eingehen, können die breite Anwendung in einem Land verzögern. Eine verlangsamte Diffusion mobiler Breitbandtelekommunikationsdienste könnte auch den bisher bestehenden Vorsprung Europas gegenüber den USA und Japan bei den Mobilfunk- Technologien gefährden. Außerdem entstehen Nachteile für diejenigen Industrien und Dienstleistungen, für deren Expansion die Nutzung mobiler Breitbandkommunikation wichtig ist.

Unsicheres Marktpotential für UMTS-Dienste Für mäßige Belastungen durch Lizenzgebühren sprechen auch die unsicheren Marktpotentiale für UMTS-Dienste, denen hohe Investitionskosten gegenüber stehen. Der Aufbau von flächendeckenden Mobilfunknetzen erfordert umfangreiche Investitionen. Auf Grund von positiven Netzwerkexternalitäten besitzen große flächendeckende Netze für die Nutzer wesentliche Vorteile, ferner können die Anbieter eine deutliche Kostendegression realisieren, da die zusätzlichen Betriebskosten für einen neuen Teilnehmer bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze relativ gering sind. Dies führt dazu, dass trotz ausreichender Frequenzen nur wenige finanzstarke und technisch kompetente Unternehmen parallele Mobilfunknetzwerke flächendeckend bereitstellen und wirtschaftlich betreiben können. Der Markt für Mobilkommunikationsnetze bleibt somit ein enges Oligopol. [11] Eine Segmentierung in regionale Märkte oder funktionale Ebenen (Netzebenen) könnte jedoch den Marktzugang kleiner und leistungsfähiger Unternehmen erleichtern und so den Wettbewerb auf den Teilmärkten intensivieren.

Den deutschen Mobiltelefonmarkt teilen sich bisher vier Unternehmen (Abbildung 4): Deutsche Telekom mit dem D1-Netz (T-Mobil), Mannesmann Mobilfunk (nach der Übernahme durch Vodafone AirTouch) mit dem D2-Netz, E- Plus (im Besitz der niederländischen KPN) und Viag Interkom. Viag Interkom hat bisher auf einen eigenen flächendeckenden Netzaufbau verzichtet; das Unternehmen hat stattdessen ein Kooperationsabkommen mit der Deutschen Telekom abgeschlossen, deren D1-Netz sie teilweise mit nutzt.

Durch neue Dienste wie SMS [12], E-Mail sowie WAP [13] für Internet-Zugang und E-Commerce (Stichwort: Mobil-/M-Commerce) werden die Nutzungsmöglichkeiten von Mobiltelefonen deutlich ausgeweitet. Weitere Anwendungen sind Radioempfang, Spiele, Abspielen von Musikfiles im MP3- Format sowie Telekommunikation zwischen Notebook-Computern und den Mobilfunknetzen. Gegenwärtig wird das GSM-Netz auf den GPRS-Standard (General Packet Radio System) aufgerüstet, der deutlich datenintensivere Anwendungen erlaubt. [14]

Der Investitionsaufwand für den Aufbau eines UMTS-Mobilfunknetzes wird von der Deutschen Telekom auf 7,5 bis 8 Mrd. DM geschätzt und ist damit wesentlich höher als die Kosten für die Aufrüstung des GSM-Netzes. [15] Neue Mobilfunknetzbetreiber müssen sogar mit etwa 10 Mrd. DM rechnen.

Die UMTS-Auktion in Großbritannien mit dreizehn Bietern für fünf Lizenzen war die erste ihrer Art und fand zu einem Zeitpunkt statt, zu dem sich die Internet- und "New Economy"-Euphorie auf dem Höhepunkt befand. Wie an den Kursentwicklungen der Telekommunikationsunternehmen sowie von NASDAQ und NEMAX erkennbar ist, werden die Wachstumschancen und Ertragserwartungen auf den betreffenden Märkten in den letzten Monaten insgesamt deutlich niedriger eingeschätzt. Aber auch erste Zahlen über die Entwicklung der WAP-Nutzung deuten auf ein zurzeit geringes Interesse an datenintensiven Mobilfunkanwendungen hin. Nach Auskunft der Deutschen Telekom gibt es derzeit rund 250 000 WAP-Nutzer in Deutschland, dies entspricht einem Anteil an der Gesamtzahl aller Mobilfunkteilnehmer von 1,9 %. In Japan, wo die Firma DoCoMo mit dem multimediafähigen Mobildatenkommunikationsdienst i-mode bereits seit zwei Jahren am Markt ist, beträgt der Anteil der Nutzer nur 4 %. Diese Zahlen legen nahe, dass es in Deutschland nicht zu einer explosionsartigen Nachfrage nach UMTS-Mobilkommunikationsdiensten kommen wird.

Für die derzeit und wohl auch noch für längere Zeit dominierende Mobiltelefonie wird UMTS nicht gebraucht. Der breitbandige Dienst ist voraussichtlich auch mittelfristig, d. h. nach 2005, noch keineswegs flächendeckend verfügbar. So verlangt die für das Vergabeverfahren zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) von den Lizenznehmern lediglich eine 50 %-Flächenabdeckung bis zum Jahr 2005. [16] Dies wird zwangsläufig einen Dual-Mode-Betrieb ähnlich wie bei den D- und E-Netzen erforderlich machen. Sobald ein zukünftiger UMTS-Nutzer den UMTS-Bereich verlässt, muss er auf schmalbandigere Dienste wie GSM bzw. GPRS umsteigen. Des weiteren sind UMTS-Dienste nur zwischen UMTS-Stellen möglich. Eine Kommunikation zwischen einem GSM- oder GPRS-Netzteilnehmer und einem UMTS-Teilnehmer kann nur auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners stattfinden. Auch dies mindert den Nutzwert des breitbandigen Systems.

Zudem ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren das Festnetz auch weiterhin der Schrittmacher für neue Dienste und höhere Übertragungsraten sein dürfte. Die Deutsche Telekom hat bereits mit dem Aufbau eines breitbandigen Dienstes (T-DSL) über ihr Telefonnetz begonnen. Andere Anbieter betreiben den Ausbau von breitbandigen Festnetzdiensten über TV- Kabel, über Satelliten (Sky-TDSL) und über das Stromnetz. Die sich dort bildenden Preise sind als Richtwerte für die Nutzung von mobilen UMTS- Diensten mit einzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund gilt grundsätzlich: Je preissensitiver die Mobilfunknutzer hinsichtlich der Relation von Dienstqualität zu Nutzungspreis sind, desto schwieriger wird es, den neuen Dienst wirtschaftlich erfolgreich gegen die bisherigen Angebote durchzusetzen, zumal wenn letztere in der Nutzungsqualität ebenfalls verbessert werden. Das Scheitern von weltweiten Satellitentelefonsystemen wie Iridium und vermutlich auch Globalstar [17] ist darauf zurückzuführen, dass es eine zu geringe Zahl von Kunden gibt, die den Aufpreis für den neuen Service zu zahlen bereit sind.

Bisher fehlt es vor allem an Anwendungen, die viele Nutzer überzeugen und die Zahlungsbereitschaft für ein neues, aber auch teureres Angebot wecken. Die in Frage kommenden Dienste wie Filme, Musik, etc. dürften künftig über das Festnetz zu deutlich günstigeren Übertragungskosten oder sogar kostenlos verfügbar sein (Finanzierung über Werbeeinblendungen). Abzuwarten bleibt, ob der Zusatznutzen, diese Dienste mobil wahrzunehmen, im Massengeschäft ausreicht, um dabei deutlich höhere Entgelte als im Festnetz verlangen zu können. Derzeit ist der mobile Internetzugang über WAP zehnmal teurer als im Festnetz. Fraglich ist auch, ob Anbieter von Internet- Diensten in großer Zahl kostspielige Aufrüstungen ihrer Websites für einen UMTS-Internet-Dienst durchführen. Es dürfte also keineswegs ein leichtes Geschäft für die UMTS-Lizenznehmer werden, rasch die Lizenz- und Investitionskosten zu amortisieren. [18]

Nur niedrige Auktionserlöse in Deutschland zu erwarten Zur UMTS-Auktion in Deutschland mussten sich Interessenten bei der RegTP registrieren lassen. [19] Bis Ende März wurden elf Bieter zur Auktion zugelassen. Inzwischen ist die offizielle Zahl der Bieter von elf auf sieben geschrumpft. Teilweise haben sich ehemals konkurrierende Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammen gefunden. Die Versteigerung erfolgt vom 31. Juli 2000 an in der Form einer englischen Auktion.

Das verfügbare Frequenzspektrum für UMTS wurde in zwölf Teillizenzen unterteilt, wobei zwei Teillizenzen als Mindestgröße angesehen werden. Um starke Ungleichgewichte zu verhindern, ist die Maximalgröße auf drei Teillizenzen für einen Lizenznehmer beschränkt. Daraus folgt eine Mindestzahl von vier [20] und eine Maximalzahl von sechs Lizenznehmern. Alle Teillizenzen werden in einer Parallelauktion simultan versteigert. Die Zuteilung der Teillizenzen erfolgt erst dann, wenn für alle Teillizenzen den Bedingungen entsprechende Gebote vorliegen. [21]

Bei der Einschätzung des Vergabeverfahrens für UMTS ist auch die aktuelle Marktaufteilung für Mobilkommunikation zu berücksichtigen: Jeder der beiden großen Netzanbieter (D1 und D2) verfügt gegenwärtig über rund 40 % des Marktes und kann nur drei Teillizenzen für UMTS erwerben; er ist also auf 25 % des Frequenzspektrums beschränkt. Die kleinen Anbieter wie E-Plus oder Viag Interkom erwerben mit der Minimalzahl von zwei Teillizenzen 16,6 % des Frequenzspektrums - und damit mehr als ihren derzeitigen Marktanteil. Daher sind für sie die Anreize zum Erwerb einer dritten Teillizenz nur gering, denn ein zügiger Einstieg in den neuen Mobilfunkmarkt setzt neben dem Aufbau eines eigenen Netzes ein Vertriebssystem voraus. Erfahrungsgemäß sind eigene Stammkunden für ein neues Produkt zu wesentlich niedrigeren Vertriebskosten zu gewinnen als die Kunden von Konkurrenten. Wenn zudem die Zahl der Neukunden auf Grund von Marktsättigung beschränkt ist, ergeben sich für Netzbetreiber mit einer großen Stammkundschaft erhebliche Wettbewerbsvorteile. Neu in den Markt eintretende Anbieter müssen sich erst einen Kundenstamm aufbauen und haben zudem höhere Investitionskosten für den Netzaufbau.

Diese Überlegungen sprechen dafür, dass kein intensiver Bieterwettbewerb um die deutschen UMTS-Lizenzen stattfinden wird. Bei dem im Verhältnis zur Zahl der Lizenzen kleinen Kreis von Bietern ist zudem der Anreiz zu kollusivem Verhalten hoch. Berücksichtigt man, dass das Mindestgebot für eine Teillizenz nur 200 Mill. DM beträgt, könnte das Ergebnis der Auktion für den Bundesfinanzminister enttäuschend ausfallen. Selbst die bereits für den Bundeshaushalt 2001 eingeplanten 20 Mrd. DM könnten nicht erreicht werden. Auf eine solche Entwicklung deutet das soeben abgeschlossene Auktionsverfahren für die fünf UMTS-Lizenzen der Niederlande hin: Ging man dort vorab von Auktionserlösen in Größenordnungen von 8 bis 12 Mrd. DM aus, endete die Versteigerung am 24. Juli 2000 nach über 300 Runden erst bei insgesamt gut 5,3 Mrd. DM. [22]

Veränderte Zahlungsmodalitäten bei künftigen Auktionsverfahren sinnvoll

Veränderte Zahlungsmodalitäten bei künftigen Auktionsverfahren sinnvoll Hohe Lizenzgebühren, ob sie sich aus Auktionen ergeben oder festgelegt werden, verschärfen die Investitionsrisiken und schränken den Wettbewerb von vornherein auf die etablierten Investoren ein, die im Ernstfall auch zweistellige Milliardenbeträge mobilisieren können. Da selbst große Mobilfunknetzanbieter derartige Summen nicht aus ihrem Cashflow finanzieren können, müssen sie sich meist am Kapitalmarkt verschulden oder Beteiligungen veräußern. [23]

Geht man davon aus, dass der Staat risikorobuster ist und niedrigere Liquiditätskosten hat als jedes private Wirtschaftssubjekt, so sind hohe Einmalzahlungen nicht sinnvoll. In den USA hat die FCC (Federal Communication Commission) wesentlich flexiblere Formen der Zahlungsmodalitäten bei Frequenzauktionen eingesetzt. [24] Denkbar wäre, eine laufende Lizenzabgabe zu erheben. Damit mindert der Staat die Liquiditätserfordernisse in der Anfangsphase der Investition und damit auch die Marktzutrittsbarrieren.

Auf diese Weise könnte man hohe Einnahmen aus der Lizenzvergabe auf zwei Instrumente verteilen: Lizenzgebühr bzw. Versteigerungserlös und Lizenzabgabe. Je höher die Abgabe, desto geringer werden die Versteigerungserlöse für die Lizenzen ausfallen. Die Abgabe müsste Bestandteil der Lizenz sein und vor der Vergabe festgelegt werden - auch um finanzverfassungsrechtliche Komplikationen zu umgehen (Gesetzgebungskompetenz für Steuern). Insbesondere könnte die Lizenzabgabe nach dem Cashflow-Verfahren erhoben werden. Damit würde sie allein den Gewinn aus dem Mobilfunkgeschäft belasten, soweit dieser einen vorher festgelegten Kalkulationszinsfuß übersteigt (Kasten). Eine solche Lizenzabgabe würde nach Abschluss des Vergabeverfahrens die Preispolitik der Anbieter kaum beeinflussen - im Gegensatz zu Umsatzabgaben, die wie eine spezielle Verbrauchsteuer wirken.

Fazit Die Frequenzvergabe sollte nicht vorrangig unter fiskalischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Überhöhte Lizenzgebühren sind wirtschafts- und technologiepolitisch bedenklich, da sie die Verbreitung von innovativen Technologien wie dem UMTS-Mobilfunk behindern. Ferner sollten einheitliche Vergabepraktiken zumindest innerhalb Europas angestrebt werden, um Zugangsbeschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen für Anbieter zu vermeiden, die auf mehreren nationalen Märkten präsent sind.

Ein effizientes Vergabeverfahren für die Lizenzen ist bisher nicht gefunden worden. Der "Schönheitswettbewerb", wie er in einer Reihe von europäischen Ländern durchgeführt wird, schafft ein hohes Maß an Intransparenz, Unsicherheit und die Gefahr wettbewerbswidriger Einflüsse durch Lobbying oder Förderung nationaler Anbieter. Andererseits ist auch gegenüber Auktionen Skepsis angebracht: Entweder droht ein übertriebener Bieterwettbewerb, bei denen der ökonomische Wert der Lizenzen überschätzt wird - so geschehen in Großbritannien -, oder aber es kommt je nach Auktionsdesign, Bieterzahl oder Marktverhältnissen zu Problemen mit strategischem Verhalten der Bieter untereinander.

Für künftige Frequenzauktionen wäre es wünschenswert, statt der sofortigen Einmalzahlung flexiblere Zahlungsmodalitäten zu entwickeln. Zu erwägen wäre insbesondere eine laufende Lizenzabgabe. Dies würde die hohe Liquiditätsbelastung der Lizenznehmer verringern. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Lizenzvergabe regional oder funktional (nach Netzebenen) zu segmentieren, wie dies in den USA beim Mobilfunk teilweise geschehen ist. Dies würde - bei Gewährleistung der Interoperabilität der Teilnehmer - den Marktzutritt kleinerer Anbieter erheblich erleichtern und damit die Wettbewerbsintensität erhöhen.

Kasten: Cashflow-Besteuerung Bemessungsgrundlage der so genannten Cashflow-Steuer sind die realwirtschaftlichen Zahlungsströme eines Investitionsprojektes (Einzahlungen abzüglich Auszahlungen), während die herkömmliche Unternehmensbesteuerung auf dem Gewinn basiert (im Sinne von periodengerecht abgegrenzten Erträgen abzüglich Aufwendungen). [K1]

Die Cashflow-Steuer belastet lediglich den Kapitalwert einer Investition. D. h., die kalkulatorische Verzinsung der Investition bleibt steuerfrei, belastet wird allein die ökonomische Rente, also der Teil der Rendite, der die kalkulatorische Verzinsung übersteigt.

Mit einer Cashflow-Steuer kann man also gezielt Übergewinne bzw. Renteneinkommen abschöpfen. Einsatzmöglichkeiten bestehen bisher vor allem bei der Besteuerung von Rohstoffrenten.

Nach diesem Konzept könnte eine Lizenzabgabe im Rahmen des Vergabeverfahrens von Mobilfunk-Frequenzen erhoben werden. Im Einzelnen wäre folgende Gestaltung denkbar:

- Abgabenpflichtig wäre der realwirtschaftliche Cashflow des Lizenzinhabers aus dem Mobilfunkgeschäft, also der Saldo aus sämtlichen Ein- und Auszahlungen, die auf die Investitionen sowie den laufenden Betrieb dieses Geschäftsfeldes entfallen. Nicht zu berücksichtigen sind Finanzierungstransaktionen, also Zahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme bzw. Rückzahlung von Verbindlichkeiten und Eigenkapital, gezahlte und empfangene Zinsen sowie Gewinnausschüttungen.

- In der Anfangsphase der Investition entstehen Auszahlungsüberschüsse, da die Investitionsausgaben (einschließlich der sofort zu zahlenden Lizenzgebühren) die Einnahmen aus dem laufenden Geschäft erheblich übersteigen werden. Hierfür, sowie für Auszahlungsüberschüsse, die in späteren Perioden anfallen, gilt ein zeitlich unbegrenzter und verzinslicher Verlustvortrag: Die Auszahlungsüberschüsse werden jährlich aufgezinst, kumuliert und mit späteren Einzahlungsüberschüssen verrechnet.

- Dazu muss ein geeigneter Kalkulationszinssatz festgelegt werden. Dieser kann sich an den durchschnittlichen Finanzierungskosten der Investoren oder auch an standardisierten Kapitalmarktsätzen orientieren, etwa den aktuellen Geld- und Kapitalmarktrenditen für bestimmte Laufzeiten; ergänzend können Risikozuschläge vorgesehen werden.

Dies würde bedeuten, dass die Abgabe erst einsetzt, wenn sich die Investition amortisiert hat und eine interne Rendite in Höhe des Kalkulationszinssatzes erzielt. Darüber hinaus anfallende Einzahlungsüberschüsse, die dann ein ökonomisches Renteneinkommen darstellen, werden belastet.

Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man in jeder Periode die interne Rendite des betreffenden Investitionsprojekts berechnet und ab Überschreiten des festgelegten Kalkulationszinsfußes die Einzahlungsüberschüsse besteuert ("rate-of-return system"). Danach lassen sich Überschüsse auch in Abhängigkeit von der Höhe der Rendite progressiv besteuern.

[K1] Vgl. Stefan Bach: Der Cash-Flow als Bemessungsgrundlage der Unternehmensbesteuerung. In: C. Smekal (Hrsg.): Einkommen versus Konsum. Ansatzpunkte zur Steuerreformdiskussion. Heidelberg 1999, S. 85-122.

[1] UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) ist der zukünftige Mobilfunkstandard der 3. Generation, der ab 2001 in Japan und 2002 in Deutschland und Europa den bisherigen GSM-Standard ablösen soll. Er erlaubt Datenübertragungsraten von bis zu 2 MBit/s. Damit können Bilder annähernd mit Fernsehbildqualität übertragen werden, so dass Multimediaanwendungen über einen mobilen Internetzugang möglich sind.

[2] Vgl. hierzu Klare Vorgabe, Wettlauf der europäischen Mobilfunkgiganten: Wer entwickelt die erste Weltmarke? In: Wirtschaftswoche 24/2000, S. 78- 86.

[3] Die Deutsche Telekom plant jedoch ebenfalls, den Mobilfunkbereich durch einen Börsengang im Herbst 2000 auszugliedern. Sie will aber offenbar die Kontrolle in Form einer Mehrheitsbeteiligung an T-Mobil behalten.

[4] Viag Interkom bietet mit ihrem Genion-Dienst ein Produkt, bei dem Mobiltelefone sowohl für Fest- wie auch für Mobiltelefonnetzverbindungen je nach Aufenthaltsort verwendet werden können. Mithin wird eine klare Trennung zwischen Festnetz und Mobilfunknetzen aufgrund einer Bündelung des Diensteangebots auf Dauer kaum aufrechtzuerhalten sein.

[5] Dies hatte positive Rückwirkungen auf die europäischen Gerätehersteller wie Nokia, Ericsson, Alcatel oder Siemens. Sie können erfolgreich mit amerikanischen Unternehmen wie Motorola oder japanischen Anbietern wie Sony auf dem rasch wachsenden Weltmarkt konkurrieren. In den USA ist die parallele Einführung des GSM-Standards neben dem bisherigen geplant. Aufgrund dieser Entwicklungen könnte UMTS als geplanter globaler Standard auf kurze Sicht an Bedeutung verlieren, da GSM diese Funktion rascher und in einer größeren Zahl von Ländern und auch kostengünstiger übernimmt, insbesondere in Entwicklungsländern.

[6] Trotzdem kann es zu Rechtsstreitigkeiten über das Auktionsdesign kommen. In den Niederlanden hat bereits der gescheiterte Bieter, Versatel Telecom International, mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht, da das Auktionsdesign die bisherigen Netzbetreiber begünstige. Vgl. hierzu die Meldung Dutch Mobile License Bids Will Likely Shrink in Number. In: Wall Street Journal Europe, 7./8. Juli 2000.

[7] Vgl. hierzu z.B. Marc S. Robinson: Collusion and the Choice of Auction. In: Rand Journal of Economics (16) 1985, S. 141-145.

[8] Vgl. hierzu z.B. Eric Rasmussen: Games and Information. An Introduction to Game Theory. Cambridge, Mass. 1989, S. 245-258. First-price auctions sind Auktionen, bei denen im Rahmen einer Ausschreibung jeder Bieter nur ein Angebot abgeben kann. Das Höchstgebot erhält dann den Zuschlag. Bei einer englischen Auktion wird von einem Mindestgebot ausgegangen und die Gebote sukzessive erhöht. Der Auktionsprozess endet, wenn das letzte Höchstgebot nicht mehr überboten wird. Die holländische Auktion kehrt den Prozess der englischen Auktion um. Von einem Höchstgebot startend senkt der Auktionator solange den Auktionspreis, bis ein erstes Gebot vorliegt. Die second-price-Auktion versucht, das Risiko irrationalen Überbietens zu reduzieren, in dem der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot den Zuschlag erhält, vgl. hierzu William Vickery: Counterspeculation, Auctions, and Competitive Sealed Tenders. In: Journal of Finance (16) 1961, S. 8-37. Bei vollkommener Information der Bieter über die Marktverhältnisse führen alle Auktionsverfahren zum gleichen Marktgleichgewichtsauktionspreis (Äquivalenztheorem). Der Gleichgewichtszustand wird auch als nicht- kooperatives Nash-Gleichgewicht auf Auktionsmärkten bezeichnet.

[9] John H. Kagel: Auctions: A Survey of Experimental Research. In: The Handbook of Experimental Economics. Eds. J. H. Kagel, A. E. Roth. Princeton, New Jersey 1995, S. 501-585. Keines der vier klassischen Verfahren liefert Ergebnisse, die bei common-value (kollektiven Bewertungen) Auktionen den Marktgleichgewichtswert erreichen, auch wenn dieser als Lösung aus der Spieltheorie bekannt ist.

[10] Vgl. hierzu E. Capen, R. Clapp, W. Campell: Competitive Bidding in High-Risk Situations. In: Journal of Petroleum Technology (23) 1971, S. 641-653.

[11] In oligopolistischen Märkten kann, aber muss keineswegs ein funktionsfähiger Wettbewerb entstehen, so dass eine Marktbeobachtung und - kontrolle durch staatliche Regulierungsinstitutionen weiterhin erforderlich ist. Vgl. hierzu auch Wettbewerb auf Telekommunikations- und Postmärkten? Sondergutachten der Monopolkommission gemäß õ 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz und õ 44 Postgesetz. Baden-Baden 2000.

[12] Short Messaging System ermöglicht den Versand und Empfang von Kurznachrichten über das Handy. Anfang 2000 wurden allein über das D1-Netz monatlich 330 Mill. Nachrichten versandt.

[13] Wireless Application Protocol ermöglicht den Internet-Zugang über ein hierfür geeignetes Handy. Dabei müssen jedoch spezielle Formate eingehalten werden, so dass nur bestimmte Websites abgerufen werden können.

[14] Durch diese Technik läßt sich die Übertragungskapazität von bisher 9,6 kBit/s auf bis zu 115 kBit/s anheben. Zugleich wird die Verbindung über eine Paketvermittung (wie im Internet üblich) und nicht mehr über eine Leitungsvermittlung realisiert. Damit wird die Mobilkommunikation insbesondere hinsichtlich der Nutzung des Internets wesentlich in seiner Übertragungsgeschwindigkeit und Dienstqualität erhöht (Standleitungsqualität - es entfällt der zeitaufwendige Einwählvorgang).

[15] Für das GPRS-Dienstangebot rechnet die Deutsche Telekom nur mit rund 300 Mill. DM Investitionskosten.

[16] Um Lizenznehmern einen Zugang zur Gesamtfläche in Deutschland zu bieten, wird ihnen neben der UMTS-Lizenz zusätzlich eine kostenlose GSM- Lizenz erteilt.

[17] Vgl. hierzu Noch einmal nachlegen. Dem Satellitenfunknetz Globalstar droht das Geld auszugehen. In: Wirtschaftswoche Nr. 26, vom 22. Juni 2000, S. 95.

[18] Vgl. hierzu die Forrester-Studie mit dem Titel "Highspeed Hurdles" sowie den Pressebericht in Computerwoche 15/2000: "Die mobile Datenübertragung kommt nur langsam auf Touren, Analysten zweifeln an baldigem Daten-Temporausch", S. 39.

[19] Vgl. hierzu Pressemitteilung der RegTP vom 31. Mai 2000, http://www.regtp.de/aktuelles/pm/01773/index.html

[20] Die aktuelle Zahl der GSM-Lizenznehmer in Deutschland mag hierfür eine Orientierung dargestellt haben. Falls UMTS sich mit seiner Einführung ab dem Jahr 2002 gegenüber den beiden anderen Mobilfunkstandards durchsetzen sollte, würden die bisherigen Lizenznehmer von GSM oder GPRS langfristig vom Mobilfunkmarkt verdrängt werden. Von daher besteht für alle bereits existierenden Netzbetreiber ein starker Anreiz, sich langfristig ihre Marktstellung durch den Erwerb einer UMTS-Lizenz zu sichern.

[21] Zur Kritik am deutschen Verfahren vgl. Philippe Jehiel, Benny Moldovanu: A Critique of the Planned Rules for the German UMTS/IMT-2000 License Auctions. Universität Mannheim, 22. März 2000.

[22] Endergebnis der niederländischen UMTS-Auktion unter http://www.biedingenumts.nl/index.html

[23] Die Deutsche Telekom platzierte im Juni eine Anleihe von rund 14 Mrd. US-Dollar, die auch zur Finanzierung des Erwerbs von UMTS-Lizenzen dienen sollen.

[24] Vgl.: http://www.fcc.gov/wtb/auctions/


                                                                             
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Tabelle 1
                                                                       
Vertragskunden bei Mobiltelefonen weltweit 1990-1997                            
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                   1990   1991  1992   1993   1994   1995    1996    1997 92-97 
                                                                                
                                  in 1 000 Personen                    1992 = 1 
                                                                           (1)  
                                                                                
Deutschland        273    532    975  1 768  2 466  3 733   5 782   8 176  8,4  
Großbritannien    1114   1260   1597   2216   3940   5670    6817    8344  5,2  
Frankreich         283    375    437    467    803   1440    2440    5755 13,2  
Italien            266    568    783   1207   2240   3925    6413   11734 15,0  
Spanien             55    108    180    257    412    929    2997    4330 24,1  
                                                                                
Westeuropa (2)    3386   4614   6182   8858  14476  23208   36483   54894  8,9  
Osteuropa (3)       34     58     92    157    384    818    1697    3648 39,7  
                                                                                
Europa (4)        3420   4671   6273   9015  14860  24026   38180   58543  9,3  
USA               5283   7557  11033  14712  22550  31400   44043   55312  5,0  
Japan              868   1378   1713   2131   4331  10204   20877   38253 22,3  
OECD-Länder      10508  15092  21075  28874  46422  72798 1 14028  170182  8,1  
ÜbrigeWelt         673   1169   2129   5245   8950  17784   30187   37758 17,7  
                                                                                
Welt             11181  16261  23204  34119  55372  90582  144215  207940  9,0  
                                                                                
                              Veränderung gegenüber Vorjahr in %       Verände- 
                                                                       rung (5) 
                                                                                
Deutschland        -     94,9   83,3   81,3   39,5   51,4    54,9   41,4  53,0  
Großbritannien     -     13,1   26,7   38,8   77,8   43,9    20,2   22,4  39,2  
Frankreich         -     32,5   16,5    6,9   71,9   79,3    69,4  135,9  67,5  
Italien            -    113,5   37,9   54,2   85,6   75,2    63,4   83,0  71,8  
Spanien            -     96,4   66,7   42,8   60,3  125,5   222,6   44,5  88,9  
                                                                                
Westeuropa         -     36,3   34,0   43,3   63,4   60,3    57,2   50,5  54,8  
Osteuropa          -     70,6   58,6   70,7  144,6  113,0   107,5  115,0 108,8  
                                                                                
Europa             -     36,6   34,3   43,7   64,8   61,7    58,9   53,3  56,3  
USA                -     43,0   46,0   33,3   53,3   39,2    40,3   25,6  38,0  
Japan              -     58,8   24,3   24,4  103,2  135,6   104,6   83,2  86,1  
OECD-Länder        -     43,6   39,6   37,0   60,8   56,8    56,6   49,2  51,9  
Übrige Welt        -     73,7   82,1  146,4   70,6   98,7    69,7   25,1  77,7  
                                                                                
Welt               -     45,4   42,7   47,0   62,3   63,6    59,2   44,2  55,1  
                                                                                
                                                 Struktur in %                  
                                                                                
Deutschland       2,4     3,3    4,2    5,2    4,5    4,1     4,0    3,9        
Großbritannien   10,0     7,7    6,9    6,5    7,1    6,3     4,7    4,0        
Frankreich        2,5     2,3    1,9    1,4    1,5    1,6     1,7    2,8        
Italien           2,4     3,5    3,4    3,5    4,0    4,3     4,4    5,6        
Spanien           0,5     0,7    0,8    0,8    0,7    1,0     2,1    2,1        
Westeuropa       30,3    28,4   26,6   26,0   26,1   25,6    25,3   26,4        
Osteuropa         0,3     0,4    0,4    0,5    0,7    0,9     1,2    1,8        
                                                                                
Europa           30,6    28,7   27,0   26,4   26,8   26,5    26,5   28,2        
USA              47,2    46,5   47,5   43,1   40,7   34,7    30,5   26,6        
Japan             7,8     8,5    7,4    6,2    7,8   11,3    14,5   18,4        
OECD-Länder      94,0    92,8   90,8   84,6   83,8   80,4    79,1   81,8        
Übrige Welt       6,0     7,2    9,2   15,4   16,2   19,6    20,9   18,2        
                                                                                
Welt            100,0   100,0  100,0  100,0  100,0  100,0   100,0  100,0        
                                                                                
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(1) Indexwert für 1997 mit 1992 als Basisjahr.                                  
(2) EU-Länder sowie Island, Norwegen und die Schweiz.                           
(3) Polen, Tschechien, Ungarn, Türkei.                                          
(4) West- und Osteuropa in der vorliegenden Abgrenzung.                         
(5) Jahresdurchschnittliche Wachstumsrate in %.                                 
Quelle: OECD, Communication Outlook 1999.                                       
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