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| Wochenbericht des DIW Berlin 31/00 Energieeinsparung im Wohnungsbestand - Investitionen müssen verstärkt werden | |||
| Bearbeiter | Bernd Bartholmai | ||
| Dem Wohnungsbereich kommt eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen um Energieeinsparung und Klimaschutz zu. Viele Studien zeigen, dass dort auf längere Sicht das größte Potential für Einsparungen an Energie und damit für die Minderung der CO2-Emission gesehen werden kann. Im Verlauf der 90er Jahre wurden von der Politik zahlreiche Maßnahmen im Hinblick auf ehrgeizige Zielvorgaben beim Klimaschutz ergriffen. Nicht wenige betrafen den Bereich Haushalte/Wohnungen. Rückblickend muss festgestellt werden, dass die erwarteten Wirkungen offenbar überschätzt bzw. die Hemmnisse für die Umsetzung der Maßnahmen unterschätzt worden sind. Eindeutige Minderungstendenzen bei Energieverbrauch und CO2-Emission sind hier bisher nicht zu erkennen - ein merklicher Rückgang wird in aktuellen Vorausschätzungen erst vom Jahr 2005 an erwartet. Zuwächse im Energieverbrauch sind vor allem dem Wohnungsneubau (einschließlich Ausbau) zuzuschreiben - eine Verbrauchssenkung kann deshalb nur über den großen Wohnungsbestand erzielt werden. Ansatzmöglichkeiten der Politik, die hier existierenden Möglichkeiten zu nutzen, sind ordnungspolitische Vorgaben, die Verteuerung der Energie und Förderungsangebote. Das bisherige Instrumentarium ist vielfältig, aber offenbar noch nicht ausreichend. | |||
| Ziele der Politik und Erfolgsaussichten | Die Bundesregierung hat auf der Weltklimakonferenz im vergangenen Jahr erneut bekräftigt, dass sie zu ihren Verpflichtungen beim Klimaschutz stehe, und eine neue umfassende nationale Strategie angekündigt. Schon in den neunziger Jahren ist in Deutschland ein umfangreiches CO2- Minderungsprogramm auf den Weg gebracht worden. Dahinter stand das selbst gesetzte Ziel, bis zum Jahre 2005 den CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 25 % zu reduzieren. Nach vorliegenden Untersuchungen reichen aber die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht aus; trotz einiger Erfolge wird die ehrgeizige Vorgabe bei weitem nicht erreicht. [1] Es sind vor allem die Sektoren Verkehr und Haushalte, in denen im Verlauf der neunziger Jahre weder beim Energieverbrauch, noch bei den CO2-Emissionen eindeutige Reduktionen zu verzeichnen waren. [2] Deren Anteil am Endenergieverbrauch ist folglich von 1990 bis 1999 gestiegen, und zwar im Verkehr von rund 25 % auf 30 % und bei den privaten Haushalten von 25 % auf reichlich 28 %. Im Gefolge des Kyoto-Protokolls von 1997 hat sich Deutschland im Rahmen eines europäischen "burden-sharing" dazu verpflichtet, die Emissionen von sechs Treibhausgasen bis 2008/2012 (maßgeblich ist der Ausstoß im Mittelwert dieser Jahre) mindestens um 21 % zu senken. Dieses Ziel ist moderater als die selbst auferlegte Verpflichtung zur Reduktion um 25 % beim wichtigsten Treibhausgas CO2 schon bis zum Jahr 2005, an der die Bundesregierung aber festhalten will. Neben der Fortführung der ökologischen Steuerreform werde die Bundesregierung weitere Maßnahmen beschließen; dazu zählt auch eine neue Verordnung zum Energiesparen im Gebäudebereich. | ||
| Rückblick: Maßnahmen im Wohnungs- /Haushaltssektor seit 1995 und ihre Wirkungen | Mitte der 90er Jahre wurden mehrere Verordnungen und Förderprogramme verabschiedet, von denen man sich große Wirkungen bei der Einsparung von Heizenergie versprach. Zu nennen sind die Neufassung der Wärmeschutzverordnung (1995) und der Heizungsanlagenverordnung (1994), die KfW-Förderprogramme zur Wohnraummodernisierung (das bereits seit 1990 bestehende Programm für die neuen Länder wurde verlängert) und CO2- Einsparung (1996 für die alten Länder eingeführt) sowie die Einführung einer Öko-Zulage bei der Eigenheimförderung und andere Programme (z. B. verstärkte Beratung von Gebäudeeigentümern). Bei der Ex-ante-Bewertung dieses Aktionsprogramms wurde ein deutlicher Einfluss schon auf relativ kurze Sicht angenommen - bereits bis zum Jahr 2005 wurde eine Verringerung des CO2-Ausstoßes (bezogen auf 1995) um knapp 25 Mill. t auf 111 Mill. t (gleichbedeutend mit einer Reduzierung gegenüber 1990 um immerhin fast 14 %) für möglich gehalten. [3] Das hätte für den Haushaltssektor einen von 1995 an sinkenden Trend bedeutet; eine solche Entwicklung zeichnet sich bisher aber in den Energie- und Emissionsbilanzen keineswegs ab. [4] In neueren Vorausschätzungen wird der Zeitpunkt, von dem an der Endenergieverbrauch des Sektors Haushalte abnehmen könnte, erst in den Jahren nach 2005 erwartet und zudem von weiteren Maßnahmen abhängig gemacht. [5] Fragt man nach den Ursachen, weshalb die zunächst optimistischeren Schätzungen nicht zutreffen, so sind dies teils die unerwartet hohe Neubautätigkeit bei Eigenheimen, mehr aber die Unterschätzung von Hemmnissen, die einer Umsetzung des Maßnahmenpakets entgegenstanden. | ||
| Hemmnisse wurden unterschätzt... | An die 1995 verschärfte Wärmeschutzverordnung war vor allem die Erwartung geknüpft, dass der durch den Wohnungsneubau bedingte Anstieg des Energieverbrauchs erheblich gedämpft würde; gemessen an den bisherigen Standards (der WSchV82) war eine Verminderung um ca. 30 % je qm Wohnfläche angenommen worden, die zum Teil auch im Bestand greifen sollte. Tatsächlich ist der Energieverbrauch in der Folge aber kaum zurückgegangen. Dabei ist zu beachten, dass die Zahl der Baugenehmigungen für Eigenheime und für Mehrfamilienhäuser in den Jahren 1992 bis 1994 besonders hoch war; viele der seit 1995 fertiggestellten Gebäude beziehen sich noch auf diese früheren Bauanträge. Womöglich hatte die Ankündigung der verschärften Wärmeschutzanforderungen den Effekt, dass die Bauherren "rechtzeitig" Bauanträge stellten, um so aufwendigere Auflagen bzw. höheren Kosten zu vermeiden. [6] Ähnlich könnte ein Ausweichverhalten bei Um- und Ausbaumaßnahmen ausgelöst worden sein. Dafür spricht, dass die Zahl der genehmigten Wohnungen in bestehenden Gebäuden, die bis zum Jahre 1994 stets gestiegen war, von 1995 an deutlich zurückging. Als ein Hemmnis bei Ausbaumaßnahmen ist vor allem der komplizierte Wärmebedarfsausweis einzustufen, der im Zuge einer Erweiterung auch für bereits vorhandene Räume erstellt werden muss. Anders als die Wärmeschutzverordnung wirkt die Heizungsanlagen-Verordnung stärker im Bestand. Schätzungen besagten, dass ein Grossteil der 1995 vorhandenen Heizungsanlagen den neueren Standard nicht mehr erfüllen - knapp die Hälfte müsse im nächsten Jahrzehnt erneuert werden. [7] Allerdings sollte die Trägheit in der Reaktion der Betroffenen nicht unterschätzt werden. Der Ersatz einer funktionsfähigen Anlage wird häufig so lange wie möglich hinausgeschoben. Die verschärfte Verordnung greift auch nicht sofort, weil stets Fristen eingeräumt werden, die sich durch Mahnverfahren verlängern können. Vermutlich ist die Wirkung der Verordnung im Sinne des Austauschs veralteter Anlagen bei Wohnungsunternehmen eher höher zu veranschlagen als bei privaten gewerblichen Vermietern oder Eigenheimbesitzern. Insbesondere ältere Personen dürften nur geringes Interesse an einem vorzeitigen Ersatz der Anlage haben. Große Erwartungen waren in früheren Vorausschätzungen auch an die KfW- Kreditprogramme "Wohnraummodernisierung" für die neuen Länder und "CO2- Einsparung bei Wohngebäuden" für die alten Länder geknüpft. Über die bisherige Ausschöpfung und Erfolge des Programms für die neuen Länder wird seitens der KfW berichtet: [8] - Von 1990 bis Mitte 1998 wurden die teilweise oder vollständige Instandsetzung und Modernisierung von mehr als 40 % der ostdeutschen Wohnungen mit Förderkrediten von über 63 Mrd. DM mitfinanziert. Insgesamt wurden in 3,3 Mill. Wohnungen 98,2 Mrd. DM investiert. - Von den insgesamt geförderten Investitionsmitteln wurden 21,5 % (20,3 Mrd. DM) für Energiesparmaßnahmen, vor allem für den Austausch veralteter Heizungsanlagen und den Ersatz von Einzelöfen durch Zentralheizungen, verwendet. Im Zeitverlauf ist allerdings der Anteil der Investitionen zur Energieeinsparung stark geschrumpft: Von 60 % im Jahre 1990 fiel er kontinuierlich auf zuletzt etwa 5 %. Trotz positiver Effekte dürfte das Programm für die energetische Sanierung alles in allem nur begrenzte Energieeinspar- und CO2-Minderungseffekte erbracht haben. Das wäre insofern zu erklären, als die Vielzahl allgemeiner Instandsetzungs- und Sanierungsaufgaben aus Sicht der Gebäudeeigentümer als vordringlich erschien. Möglicherweise sind aber die Angaben der KfW für Energiesparmaßnahmen zu eng auf den Heizungsbereich bezogen. Denkbar ist, dass daneben Wärmeschutzmaßnahmen zum Teil in den Angaben für allgemeine Instandsetzungen enthalten sind, dann wäre das Bild etwas günstiger. Das Kreditangebot des CO2-Programms für die alten Länder erreicht private Eigenheimbesitzer kaum, weil das Antragsverfahren (über die Hausbank) kompliziert ist, die Banken vermutlich wenig Interesse haben, ihre Kunden über die Fördermöglichkeit zu informieren, und in vielen Fällen - bei kleineren Investitionen - gar kein Kredit gewünscht wird. | ||
| ...und sind auch künftig zu erwarten | Aufgrund der unübersehbaren Wirkungsverzögerungen und des zu vermutenden Ausweichverhaltens von Gebäudeeigentümern und Bauherren muss auch der Erfolg einer weiteren Anhebung der Standards durch die angekündigte Energieeinsparverordnung 2000 mit einiger Skepsis beurteilt werden. Diese Verordnung betrifft in erster Linie den Neubau, doch sollen in begrenztem Umfang Nachrüstungen auch für den Gebäudebestand greifen. Dabei soll künftig der bauliche Zusammenhang stärker beachtet werden; dies betrifft schon die Zusammenfassung der Bereiche Heizung und Wärmeschutz, daneben aber auch Auflagen für einzelne Bauteile. [9] Künftig werden Wärmebedarf des Gebäudes und Energieverbrauch der Heizungsanlage bilanzmäßig im Zusammenhang betrachtet. Schwachstellen des Gebäudes können so durch eine effizientere Anlagen- bzw. Regeltechnik kompensiert werden, umgekehrt kann durch zusätzlichen Wärmeschutz eine weniger effiziente Heizung weiter genutzt werden. Die Einsparung durch verbesserten Wärmeschutz im Bestand soll verstärkt werden. Allerdings soll weiterhin beachtet werden, dass Besitzer von Altbauten nicht zur energetischen Sanierung gezwungen werden können. Bauteilsbezogene Anforderungen sollen - wenn ein Austausch oder Veränderungen anstehen - unter Berücksichtigung des neuen Stands der Technik und der Wirtschaftlichkeit verschärft werden. Daneben werden erstmals auch verpflichtende bauliche Nachrüstungen in Erwägung gezogen (z. B. Dämmung von obersten Geschossdecken). Da eine nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs für Raumwärme nur im Bestand zu erzielen ist, wird entscheidend sein, wie weit die Auflagen für den Austausch von Bauteilen oder die Wirkung der Heizungsanlage gefasst sind und wie deren Einhaltung überwacht werden soll: Entweder wachsen hier der Bauaufsicht neue Aufgaben zu, oder die Gebote stehen nur auf dem Papier. Eine Durchsetzung wird sich aber in vielen Fällen schwer erzwingen lassen. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Energieeinsparungsgesetz aus dem Jahre 1976 zu verweisen, in dem stets eine "wirtschaftliche Vertretbarkeit" vorausgesetzt wird. In allen Szenarien zur Energieeinsparung im Gebäudebestand stehen zwei Aspekte im Vordergrund: einerseits die Bemühung um das große Einsparpotential, das durch verstärkten Wärmeschutz erschließbar wäre, andererseits die Effizienzverbesserung beim Energieverbrauch durch moderne Heizsysteme. Hohe Erwartungen knüpft man in den Vorausschätzungen nach wie vor an die Erneuerung von Heizungsanlagen, weil viele Anlagen veraltet sind und eine Umstellung von Öl auf Gas zunehmend in den Vordergrund tritt. Zusätzliche Anreize dürften davon ausgehen, dass die Energiepreise seit einiger Zeit wieder kräftig anziehen. Verstärkte Wärmedämmung von Gebäuden wäre zwar insofern wünschenswert, als damit der Energiebedarf nachhaltig verringert wird, jedoch sind die Hemmnisse eher größer als bei Heizungsmodernisierungen. Dies gilt jedenfalls für umfassende Maßnahmen wie Fassadendämmung, die aus architektonischen und bautechnischen Gründen nur bei bestimmten Gebäudetypen in Betracht kommt [10] und zudem meist nur dann rentabel ist, wenn sie im Zuge ohnehin anstehender Instandsetzung realisiert wird. Weil die Instandsetzungszyklen 20 bis 30 Jahre betragen, wird die Ausbreitung eher langsam vorangehen. Allerdings können kleinteiligere Maßnahmen - z. B. Dämmung von Geschossdecken, Verbesserungen der Fenster - in der Summe ebenfalls einen beträchtlichen Beitrag zur Minderung des Energieverbrauchs leisten. Diesen Überlegungen trägt die geplante Energieeinsparverordnung in vieler Hinsicht Rechnung. Nach weiteren Beratungen soll sie im nächsten Jahr in Kraft treten. Entscheidend wird sein, inwieweit Auflagen für den Gebäudebestand verbindlich vorgeschrieben werden. Dabei geht es um die wirtschaftliche Vertretbarkeit - die Verordnung bezieht sich ja auf das Energieeinspargesetz von 1976. Wenn größere Erfolge als bisher erreicht werden sollen, wird letztlich auch die Frage einer wirksameren Förderung nicht ausgespart werden können. | ||
| Rahmenbedingungen und Förderung | Zu den Instrumenten, die zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz beitragen sollen, gehört auch die "Ökosteuer". Bisher handelt es sich bei den Heizenergien allerdings lediglich um eine einmalige Anhebung der Steuern auf leichtes Heizöl und Erdgas zum 1. April 1999. Anders als etwa bei den Kraftstoffen ist bei diesen Heizenergien kein weiterer gestaffelter Anstieg der Steuersätze vorgesehen, was aber im Hinblick auf eine Beschleunigung der Investitionen zur Energieeinsparung durchaus naheliegend wäre. Wenn die Politik Wohnungseigentümer und Mieter mit steuerbedingten Mehrkosten beim Energieverbrauch belastet, vor allem aber, wenn sie die Gebäudeeigentümer mit baulichen Auflagen in die Pflicht nimmt, stellt sich die Frage, inwieweit daneben eine angemessene Förderung treten muss, die -einerseits einen gewissen Ausgleich für finanzielle Belastungen - schon im Hinblick auf Härtefälle - schafft, | ||
| -andererseits den Anreiz verstärkt, von sich aus aktiv zu werden. | Jedenfalls dürfte der Weg allein über Verordnungen und Energiesteuern nicht zu dem gewünschten Ziel einer deutlich verstärkten Investitionstätigkeit führen. Die derzeitigen Rahmenbedingungen und Förderinstrumente sind für die Bereiche Wohnungsvermietung und Eigennutzung sowie für das Gebiet der alten und neuen Bundesländer in vielerlei Hinsicht unterschiedlich. Die wesentlichen Aspekte werden im Folgenden kurz umrissen. | ||
| Wohnungsvermietung | Für Vermieter von Wohnraum sind bei Investitionen zunächst miet- und steuerrechtliche Regelungen relevant - dies betrifft vor allem die Umlagefähigkeit der Kosten auf die Miete (õ 3 Miethöhegesetz) und deren steuerliche Absetzung (als Erhaltungsaufwand) bzw. Abschreibung (im Falle einer Einstufung als Herstellungskosten). Im Regelfall gilt bei Baumaßnahmen zur Energieeinsparung, dass eine entsprechende Mieterhöhung problemlos möglich ist; [11] õ 3 MHG sieht eine Umlage in Höhe von 11 % der Kosten auf die Jahresmiete vor. Eine Förderung in Form von Zuschüssen oder verbilligten Krediten ist dabei abzuziehen. [12] Mit der zusätzlichen Einnahme ist der Finanzierungsaufwand in Form von Zins- und Tilgungsleistungen meist hinreichend gedeckt. Hinzu kommen steuerliche Vorteile: Zinsen können als Werbungskosten jährlich, die Ausgabe für die Baumaßnahme in der Regel schon im ersten Jahr vollständig als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden. [13] Insofern sind die Rahmenbedingungen insgesamt für Vermieter durchaus günstig. Als Förderung können daneben verbilligte Kredite aus den KfW-Programmen Wohnraummodernisierung (neue Länder) und CO2-Minderung (alte Länder) beansprucht werden. In den neuen Ländern gibt es außerdem noch allgemeine Zulagen für die Modernisierung/Instandsetzung von Wohngebäuden bis zum Jahre 2005 nach dem Investitionszulagengesetz 1999. [14] Zu beachten ist allerdings die schwierige Lage der Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern, bedingt durch hohen Leerstand, Mietausfälle und faktisch nicht gegebene Mieterhöhungsspielräume. Insofern nützen den Unternehmen derzeit weder Zulagen noch verbilligte Kredite; sie sind größtenteils nicht in der Lage, überhaupt weitere Investitionen zu finanzieren. Bedenklich erscheinen geplante Änderungen im Mietpreisrecht. Die ursprünglich angekündigte Herabsetzung des Umlagesatzes bei Wohnungsmodernisierung (õ 3 MHG) von 11 % auf 9 % hätte sich kontraproduktiv ausgewirkt; es ist zu begrüßen, dass diese Absicht fallen gelassen worden ist. In gewissem Maße wirkt aber auch die Verringerung der so genannten Kappungsgrenze bei allgemeinen Mietanhebungen investitionsdämpfend, - früher waren maximal 30 % innerhalb von drei Jahren zulässig, künftig soll die Grenze bei 20 % liegen. Zwar bleibt es dabei, dass energiesparende Investitionen weiterhin mit 11 % der Kosten umlagefähig sind, man muss aber berücksichtigen, dass diese zumeist im Zusammenhang mit großen Instandsetzungen vorgenommen werden, und dabei ist die Ertragssituation ausschlaggebend. Der insgesamt verringerte Mieterhöhungsspielraum könnte somit ein falsches Signal sein. | ||
| Eigengenutzter Wohnungsbestand | Der eigengenutzte Wohnungsbestand ist geringer als der Bestand an Mietwohnungen. Jedoch repräsentieren - an der Wohnfläche gemessen - Eigenheime und selbst genutzte Eigentumswohnungen einen Anteil von etwa zwei Dritteln der gesamten Wohn-/Nutzflächen in Wohngebäuden. Bezieht man sich auf die für den Energiebedarf wichtige Größe der Gebäudehüllflächen (Außenwände, untere und oberste Geschossdecke), so ergibt sich sogar ein geschätzter Anteil von 75 %. Daraus wird deutlich, dass diesem Bereich bei Überlegungen zu einer künftig verstärkten Energieeinsparung mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Umgekehrt ist zu folgern, dass die bisher unzulängliche Zielerreichung weitgehend darauf zurückzuführen sein dürfte, dass eben diese Gebäudeeigentümer zu wenig motiviert worden sind. Anders als im Mietwohnbereich, in dem Modernisierung und Instandsetzung stets durch die steuerliche Absetzbarkeit erleichtert werden, sind die Eigennutzer vor allem auf direkte Förderungsangebote angewiesen, wenn aufwendigere Investitionen anstehen. Eine steuerliche Absetzungsmöglichkeit auch für Eigennutzer gab es in der Bundesrepublik nur zeitweilig. Dies betrifft die frühere Anwendung des Energiespargesetzes - später zusammengefasst mit dem Wohnungsmodernisierungsgesetz als ModEnG. Damals gab es eine Förderung in Form von Zuschüssen aus einem Bund-/Länder-Programm, wahlweise konnten auch Eigennutzer eine steuerliche Abschreibung (über 10 Jahre) in Anspruch nehmen, die in õ 82a EStDV geregelt war. Der Katalog förderungsfähiger Maßnahmen war bis zum Jahre 1983 recht umfassend - er schloss alle Verbesserungen zur Energieeinsparung ein. Mit diesem Förderkonzept sind große Anstoßwirkungen erzielt worden. Auch nach dem Wegfall der Zuschussförderung ist der "Energiesparparagraph" 82a für einige Zeit beibehalten, in der Anwendung jedoch eingeschränkt worden: -Seit 1983 wurden über den õ 82a EStDV nur noch besondere Anlagen und Einrichtungen (Fernwärmeanschluss, Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, Modernisierung der Heizungs- und Warmwasseranlage) gefördert. -In dieser Form bestand die Förderung bis zum Jahre 1992; heute ist der Förderparagraph praktisch außer Kraft; er gilt nur noch für "Altfälle". [15] Danach gab es für Eigennutzer weder eine steuerliche noch eine direkte Förderung. Erst 1996 wurde das "Förderprogramm zur CO2-Einsparung bei Wohngebäuden" aufgelegt, mit einem wieder breitgefächerten Anwendungskatalog. Der Darlehensbetrag ist auf maximal 300 DM je m2 Wohnfläche begrenzt, der Zinssatz liegt etwa 1 % unter dem Satz für übliche Hypothekarkredite. Damit ist der Anreiz dieser Förderung nicht gerade hoch; außerdem erscheint es häufig zu umständlich, für kleinteilige Maßnahmen überhaupt eine neue Grundschuld eintragen zu lassen, was immerhin Gebühren verursacht. In den neuen Ländern werden Eigennutzern ähnliche Konditionen über das Kreditprogramm "Wohnungsmodernisierung" geboten. Darüber hinaus gibt es (noch bis zum Jahr 2005) eine hohe direkte Förderung nach dem Investitionszulagengesetz 1999. | ||
| Förderung verbessern und vereinheitlichen | Das Ungleichgewicht im Verhältnis Ost/West und das Nebeneinander von Fördertöpfen sind unbefriedigend - nachzudenken ist über eine Vereinheitlichung und gleichzeitige Steigerung der Effizienz. Als eine Verbesserung erschiene es schon, wenn die Schuldzinsen, die bei der Finanzierung energiesparender Investitionen anfallen, von eigennutzenden Wohnungseigentümern steuerlich abgesetzt werden könnten. Steuerliche Anreize greifen aller Erfahrung nach besser als andere finanzielle Fördermaßnahmen, unter anderem deshalb, weil so ein allgemeiner Anspruch begründet wird, auf den die Haushalte regelmäßig auch von ihren Steuerberatern hingewiesen werden. Die fiskalischen Kosten wären nicht wesentlich höher als bei verbilligten Darlehen, wenn man berücksichtigt, dass ja nicht der volle Zinsaufwand, sondern der mit dem Grenzsteuersatz gewichtete Betrag zu Buche schlägt. Wirkungsvoller wäre es, wenn der õ 82a EStDV wieder aufgegriffen und, wie früher, alle nachträglichen Baumaßnahmen berücksichtigt würden, die den Eigentümern auf dem Verordnungswege vorgeschrieben oder nahe gebracht werden. Optional könnte eine Investitionszulage (wie in den neuen Ländern) von 15 % gewährt werden. Um den fiskalischen Aufwand zu begrenzen, könnte in beiden Fällen ein Höchstbetrag vorgesehen werden. Zugleich wäre in einem Maßnahmenkatalog festzulegen, dass die bauliche Veränderung bestimmte Energieeinsparungen gewährleisten muss. Als teilweiser Ausgleich für den so entstehenden Förderungsmehraufwand kommen Kürzungen in den genannten Programmen - das Angebot an KfW-Krediten könnte dann auf den Mietwohnbereich beschränkt werden - und ein Kumulationsverbot bzw. eine Anrechenbarkeit mit anderweitiger Förderung (Investitionszulage in den neuen Ländern) in Betracht. Ein Wiederaufleben des Energiesparparagraphen 82a zielt in erster Linie auf Eigennutzer von Gebäuden oder Wohnungen. Er wäre aber auch für den Bereich der Wohnungsvermietung von Interesse: -Bei komplexen Sanierungen im Rahmen von Beteiligungsmodellen (zur Zeit in Ostdeutschland bedeutsam) könnten so die auf energetische Verbesserung zielenden Maßnahmen aus dem Paket herausgelöst und mit 10 % p. a. abgeschrieben werden. -Auch alle privaten Einzeleigentümer von Miethäusern könnten den õ 82a nutzen, soweit ihnen die Absetzung als Erhaltungsaufwand nicht vorteilhafter erscheint. Dies wäre etwa für den Bereich der Bauträger-Sanierung in Ostdeutschland hilfreich; zugleich würde allen privaten Vermietern eine Verteilung der AfA auf einen angemessenen Zeitraum ermöglicht - dies ist vor allem für Vermieter mit nicht sehr hohen Einkünften von Interesse. [16] | ||
| Ein Zehnjahresprogramm "Förderung der Energieeinsparung" - Kosten und Beschäftigungseffekte | Bei einer verbesserten Förderung, wie zuvor umrissen, kann - im Zusammenwirken mit baulichen Auflagen und dem Einfluss der Energieverteuerung - erwartet werden, dass sich die Nachfrage nach energiesparenden Investitionen stärker belebt. Dies hätte nicht nur positive Wirkungen im Hinblick auf die bis zum Jahr 2010 einzuhaltenden Zielvorgaben bei Energieeinsparung und Klimaschutz, sondern auch auf die Beschäftigung, primär im Baubereich und denjenigen Produktionsbereichen, die unmittelbar entsprechende Güter (Heizungsanlagen, Dämmstoffe, Bauelemente) herstellen. Eine derartige Berechnung ist vom DIW auf Basis des Input-Output-Modells vorgenommen worden; Annahmen und Ergebnisse werden hier kurz dargestellt. [17] Fallzahl: Die Zahl der Ein- und Zweifamilienhäuser im Eigentum privater Haushalte belief sich in Westdeutschland 1995 auf 10,7 Millionen, daneben waren 2,0 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern von privaten Eigentümern selbst genutzt. Angenommen wird, dass künftig jährlich etwa 600 000 Haushalte (knapp 5 %) von der verbesserten Förderung Gebrauch machen könnten. Die Quote läge damit höher als Ende der 80er und zu Beginn der 90er Jahre. [18] In früherer Zeit - beeinflusst vom damaligen Energiepreisanstieg - war sie hingegen deutlich höher. Förderungshöhe: Die Förderung würde auch dann einen ausreichenden Anreiz bieten, wenn sie der Höhe nach begrenzt wäre. Als Höchstbetrag für absetzbare Kosten energiesparender Baumaßnahmen erscheinen 10 000 DM als angemessen; die Begrenzung kann damit begründet werden, dass zumeist ohnehin ein Ersatz von Bauteilen notwendig sein wird, so dass bei höheren Kosten ein Eigenanteil zu tragen wäre. Fiskalischer Aufwand: Bei 0,6 Millionen Fällen pro Jahr ergibt sich (unter der Annahme, dass der Höchstbetrag in jedem Fall ausgeschöpft wird), ein Volumen von 6 Mrd. DM als Ausgangswert für steuerliche Absetzungen; da diese über 10 Jahre zu verteilen sind, ergäbe sich ein jährliches Absetzungsvolumen von 600 Mill. DM. Die Kosten im Sinne von Steuermindereinnahmen sind jedoch geringer - sie entsprechen dem Absetzungsbetrag, multipliziert mit dem durchschnittlichen Grenzsteuersatz (etwa 33 %). So ergibt sich schätzungsweise eine Steuerminderung um 200 Mill. DM pro Jahr. Dieser Betrag kumuliert sich allerdings von Jahr zu Jahr, so wie neue Fälle hinzu kommen - nach Ablauf von 10 Jahren würde ein Maximalwert von etwa 2 Mrd. DM erreicht werden. [19] Mehrnachfrage: Der genannte Ausgangswert für steuerliche Absetzungen (6 Mrd. DM) entspräche der Mehrnachfrage nach Investitionen, wenn die Baukosten je Fall ebenfalls mit 10 000 DM angenommen werden; sie dürften aber höher liegen. [20] Veranschlagt man sie mit etwa 15 000 DM, so wäre das jährliche Investitionsvolumen mit 9 Mrd. DM zu beziffern. Dies betrifft nur Eigennutzer in Westdeutschland. [21] Hinzu kämen Investitionen, die auf diesem Wege auch im Bestand an Mietwohnungen stimuliert werden. Insgesamt kann eine zusätzliche jährliche Investitionsnachfrage in der Größenordnung von 10 Mrd. DM erwartet werden. Diese Mehrnachfrage würde mit einem relativ geringen Förderungsaufwand erkauft; im Jahre 2005, das hier als mittleres Bezugsjahr dient, würde ein Betrag von ungefähr 1 Mrd. DM (als Steuermindereinnahme) zu Buche schlagen. Der Impuls bei den Investitionen wirkt sich über die Vorleistungsverflechtung auf die liefernden Wirtschaftsbereiche aus; gesamtwirtschaftlich erhöht sich so die Produktion zunächst um 18,4 Mrd. DM. Aus den dabei entstehenden zusätzlichen Einkommen fließt wiederum Nachfrage in den Kreislauf, so dass im Endeffekt sogar mit einem Plus von mehr als 24 Mrd. DM zu rechnen ist - um diesen Betrag würde sich das Bruttoinlandsprodukt erhöhen. Die Zahl der zusätzlich Beschäftigten wäre (unter Berücksichtigung des Produktivitätsanstiegs) im Jahr 2005 mit gut 100 000 zu veranschlagen. Von der zusätzlichen Gesamtproduktion und Beschäftigung ist reichlich die Hälfte den Energiespar-Investitionen zurechenbar. [22] Nach Maßnahmenarten zusammengefasst sind Produktionszuwächse zwischen 4,0 und 4,4 Mrd. DM für die Bereiche Fenstererneuerung, Heizungsanlagen und Wärmedämmung, zusammen 12,6 Mrd. DM zu erwarten; damit würden etwa 52 000 Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten. Nach Branchen betrachtet entfallen 27 000 Arbeitsplätze auf das Baugewerbe, etwas weniger auf verschiedene Sparten des verarbeitenden Gewerbes. Gegen die vorliegende Berechnung könnte eingewendet werden, dass sie nur ein vereinfachtes Bild der volkswirtschaftlichen Anpassungsprozesse liefert. Tatsächlich könnte man in einer erweiterten Betrachtung noch andere Einflüsse berücksichtigen: -Ein kontraktiver Impuls wird darin liegen, dass die Aufwendungen des Staates für die Förderung an anderer Stelle zu Einsparungen bzw. Ausgabenkürzungen führen. -Da das Ziel der Investitionen Einsparung beim Energieverbrauch ist, würde sich eine Schrumpfung in den Branchen der Energieerzeugung und des -handels ergeben; dieser "negative Impuls" würde sich auf die dort Beschäftigten auswirken. -Andererseits entsteht im Budget der privaten Haushalte ein Spielraum in Höhe der eingesparten Ausgaben, dem aber zugleich zusätzliche Kosten zur Finanzierung der Investition gegenüberstehen: Die Rentabilität der Investitionen - unter Berücksichtigung der Förderung - ist also entscheidend dafür, ob der private Verbrauch negativ oder positiv beeinflusst wird. Selbst wenn den Haushalten nur ein Teil der ersparten Energiekosten für Mehrausgaben verbleibt und sie diesen Betrag für andere Konsumzwecke ausgeben, könnte der negative Beschäftigungseffekt im Energiesektor kompensiert werden, weil dort recht hohe Produktivitäten vorherrschen. | ||
| Ausblick | Eine verbesserte Förderung der Energieeinsparung im Wohnungsbereich - zunächst befristet als ein Zehnjahresprogramm, das bei Bedarf und Erfolg aber verlängert werden könnte -, erscheint geeignet, einen beträchtlichen Beitrag zur Erreichung der klimaschutzpolitischen Ziele in Deutschland zu leisten. Eine überschlägige Schätzung ergab, dass auf diese Weise im Wohnungsbestand eine Minderung des Energieverbrauchs und der CO2-Emission um bis zu 1,5 % pro Jahr (bezogen auf das derzeitige Niveau) möglich wäre. Allerdings steht dem ein weiterer neubaubedingter Zuwachs gegenüber (schätzungsweise 0,5 % jährlich). Über 10 Jahre würde das per Saldo immerhin eine Reduktion um etwa 10 % gegenüber dem Niveau von 1998 bedeuten. Zugleich würde damit der Verbrauch im Jahre 1990 unterschritten, allerdings nur in einer Größenordnung von 5 %. Wenn das für das Jahr 2010 gesetzte klimaschutzpolitische Ziel im Wohnungsbereich erreicht werden soll, müssten also - ergänzend zu der hier vorgeschlagenen moderaten Verbesserung der Förderung - weitere Maßnahmen ergriffen werden, die noch kräftigere Investitionsanreize setzen oder Einschränkungen beim Energieverbrauch bewirken. Die fiskalischen Kosten des Förderungsprogramms wären - bei einer Ausgestaltung wie hier vorgeschlagen - nicht sehr hoch, weil eine starke Anreizwirkung gegeben sein dürfte, unterstützt durch die inzwischen hohen Energiepreise. Zum Teil würde sich der Förderungsaufwand durch Mehreinnahmen und Minderausgaben infolge des höheren gesamtwirtschaftlichen Produktions- und Beschäftigungsniveaus finanzieren lassen. | ||
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| Tabelle 1 |
Entwicklung des Energieverbrauchs
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1990 1991 1992 1993 1994
Primär- und Endenergieverbrauch in Petajoule
Primärenergieverbrauch 14 914 14 611 14 319 14 309 14 184
Verbrauch und Verluste
im Energiesektor 4 484 4 355 4 281 4 188 4 110
Nichtenergetischer Verbrauch 958 891 911 887 964
Endenergieverbrauch 9 472 9 365 9 127 9 234 9 110
Anteil der Verbrauchsber. am Endernergieverbr. in %
Industrie (1) 31,4 28,8 28,1 26,4 27,0
Verkehr 25,0 25,9 27,6 28,1 28,0
Haushalte (2) 25,1 26,8 26,7 28,3 28,1
Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen (3) 18,5 18,5 17,6 17,2 16,9
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1995 1996 1997 1998 1999
vorläufige Werte
Primär- und Endenergieverbrauch in Petajoule
Primärenergieverbrauch 4 269 14 746 14 572 14 461 14 210
Verbrauch und Verluste
im Energiesektor 3 983 4 105 4 019 3 949 3 853
Nichtenergetischer Verbrauch 963 953 1 011 1 032 1 070
Endenergieverbrauch 9 323 9 688 9 542 9 480 9 287
Anteil der Verbrauchsbereiche am Endernergieverbrauch in %
Industrie (1) 26,5 25,0 25,7 25,4
Verkehr 28,1 27,1 27,7 28,3
Haushalte (2) 28,5 29,8 30,2 29,6
Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen (3) 16,9 18,1 16,4 16,7
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(1) Übriger Bergbau und verarbeitendes Gewerbe.
(2) Ohne Verkehr.
(3) Einschließlich militärische Dienststellen.
Quellen: AG Energiebilanzen, Berechnungen des DIW.
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| Tabelle 2 |
Emissionen von Kohlendioxid (CO2) in Mill. t
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1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999
vorläufige Werte
Energiebedingte Emissionen
insgesamt (1) 987 951 901 893 877 877 900 867 860 834
davon:
Energieerzeugung/-umwandl. 439 427 401 388 384 380 383 366 369
Industrie 170 147 136 127 128 127 124 124 117
Verkehr (national) (2) 159 162 168 173 169 173 173 173 176
Haushalte 128 131 123 134 128 129 142 141 136
Gewerbe, Handel, Dienstl.(3) 90 84 74 73 67 68 79 63 62
nachrichtlich:
Industrieprozesse (4) 28 25 25 25 27 26 25 25 25
Gesamtemissionen 1 014 975 927 918 904 903 925 892 885
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(1) In der sektoralen Abgrenzung der Energiebilanzen.
(2) Ohne internationalen Luftverkehr.
(3) Einschließlich militärische Dienststellen.
(4) Nicht energiebedingte Emissionen; Angaben laut Umweltbundesamt.
Quellen: Berechnungen des DIW; Umweltbundesamt.
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| Tabelle 3 |
Annahmen über Förderung und Investitonen
für das vorgeschlagene Zehnjahresprogramm
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pro Jahr im fünf- im zehn-
ten Jahr ten Jahr
Steuerliche Absetzung bei einem Höchstbetrag von 10 000 DM je Fall
Fälle insgesamt in 1000 600 3 000 6 000
Absetzung je Fall DM 1 000 1 000 1 000
Absetzung insgesamt Mrd. DM 0,6 3,0 6,0
Förderungsaufwand bei einem Grenzsteuersatz von 33 %
Je Fall DM 330 330 330
Insgesamt Mrd. DM 0,2 1,0 2,0
Investitionen bei einem Durchschnittsbetrag von 15 000 DM je Fall
Insgesamt Eigennutzer Mrd. DM 9,0 9,0 9,0
Einschließlich Vermieter Mrd. DM 10,0 10,0 10,0
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| Tabelle 4 |
Produktions- und Beschäftigungseffekte von Energiespar-Investitionen
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Zusätzliche Produktion Beschäftigte
1995 (*) 2005 1995 (*) 2005
Mrd. DM in 1 000
Nachfrageimpuls 9,5 10,0
Gesamtwirtschaftliche Wirkung (1) 17,5 18,4 89,0 74,9
Mehrnachfrage aus Einkommen (2) 5,6 5,9 30,6 26,3
Insgesamt angestoßene Produktion 23,1 24,3 119,7 101,1
darunter
den Energiespar-Investitionen zurechenbar 12,0 12,6 62,4 51,8
nach Art der Maßnahmen: (3)
Wärmedämmung 4,2 4,4 18,3 15,3
Heizungsanlagen 4,1 4,3 22,0 18,2
Fenstererneuerung 3,8 4,0 22,0 18,3
nach Branchen:
Steine und Erden, Baustoffe 2,5 2,6 8,4 6,7
EBM, Maschinenbau, Elektrotechnik 2,3 2,5 11,8 9,4
Glas-, Kunststoff-, Holzverarbeitung 2,2 2,3 10,8 8,6
Bauhaupt- und Ausbaugewerbe 5,1 5,3 31,5 27,1
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(*) Rückrechnung auf das Basisjahr der Input-Output-Tabelle.
(1) Unmittelbare Produktion und vorleistungsbedingte Produktion (einfaches
Input-Output-Modell).
(2) Nachfrage aus den zusätzlich entstandenen Einkommen
(erweitertes Input-Output-Modell).
(3) Hier einschließlich der zugeordneten Leistungen des Baugewerbes.
Quelle: Berechnungen mit dem Modellansatz des DIW, gestützt auf die
Input-Output-Tabelle 1995 des Statistischen Bundesamts.
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| © DIW Berlin Wochenbericht 31/00 | |||

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