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Wochenbericht des DIW Berlin 31/01

EU-Osterweiterung: Abschottung oder regulierte Öffnung? Zu den Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Bearbeiter Herbert Brücker
Christian Weise
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission haben sich die Mitglieder der Europäischen Union (EU) darauf verständigt, in den Beitrittsverhandlungen mit den Kandidaten aus Mittel- und Osteuropa auf Übergangsfristen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und die Entsendung von Arbeitskräften zu dringen. Es ist jedoch offen, wie die alten Mitgliedstaaten der EU die Zuwanderung von Arbeitskräften und die Entsendung von Arbeitnehmern während der Übergangsfristen regulieren werden. Welchen Umfang soll die Zuwanderung von Arbeitskräften während der Übergangsperiode haben? Sollen spezifische Sektoren und Regionen vor Zuwanderung geschützt werden?

Das DIW Berlin hat in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Wissenschaftlern und Forschungsinstituten in verschiedenen Studien das Wanderungspotential aus den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie die daraus resultierenden Arbeitsmarkteffekte in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU untersucht. [1] In der vorliegenden Untersuchung werden die Effekte von unterschiedlichen Optionen zur Ausgestaltung der geplanten Übergangsregelungen diskutiert. [2] Dabei stellen großzügige Quotenregelungen eine sinnvolle Lösung dar. Einerseits werden Wohlfahrtsverluste vermieden, die aus einer Behinderung der Zuwanderung folgen. Andererseits sind Quoten eine Versicherung gegen unerwartete Einwanderungsschocks im Zuge der EU-Erweiterung.
Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Dienstleistungshandel Die gemeinsame Position der Europäischen Union (EU) für die Beitrittsverhandlungen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOE-Länder) sieht lange Übergangsfristen bis zur Öffnung der Arbeitsmärkte vor. Von diesen Übergangsfristen sind sowohl die Freizügigkeit von Arbeitnehmern als auch - im Falle Deutschlands und Österreichs - die Einfuhr von Dienstleistungen, die von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten erbracht werden, betroffen. Die wesentlichen Beschränkungen sind:

- Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den Beitrittskandidaten wird zunächst für eine Frist von zwei Jahren ausgesetzt. Diese Frist kann auf Antrag eines Mitgliedslandes für sein Territorium automatisch um zunächst drei Jahre und dann um weitere zwei Jahre verlängert werden, so dass sich insgesamt eine Übergangsfrist von bis zu sieben Jahren ergeben kann. Mitgliedsländern, die vor Ablauf der sieben Jahre die Freizügigkeit gewähren, wird erlaubt, bei Störungen des Arbeitsmarktes die Freizügigkeit temporär oder dauerhaft bis zum Ende der Übergangsfristen auszusetzen.

- Für die Entsendung von Arbeitskräften aus den mittel- und osteuropä- ischen Ländern sind für die beiden am stärksten betroffenen Länder, Deutsch- land und Österreich, die gleichen Übergangsfristen wie für die Arbeitnehmerfreizügigkeit vorgesehen. Während dieser Fristen kann auf Antrag die Entsendung von Arbeitskräften in bestimmten Branchen ausgesetzt werden. Deutschland hat Übergangsfristen für die Entsendung von Arbeitskräften in den Bereichen Bauwirtschaft, Innenausstattung und industrielle Reinigung beantragt.

- Das Recht, sich als Selbständiger in der EU niederzulassen oder Unter- nehmen zu gründen, ist bereits jetzt für Bürger aus den mittel- und osteuropä- ischen Assoziationsländern durch die Europaabkommen garantiert.

Länge und Ausgestaltung der Übergangsfristen durch die Mitgliedstaaten der EU sind jedoch offen. Die Übergangsfristen räumen den bisherigen EU-Mitgliedern Handlungsoptionen zur Regelung der Zuwanderung ein, von denen sie in unterschiedlicher Weise Gebrauch machen können. Dabei bestehen folgende Optionen:

- die Fortsetzung der bisher verfolgten Politik, d. h. die Begrenzung der dauerhaften Zuwanderung aus den Beitrittsländern auf den Nachzug von Familienangehörigen und die Erteilung von zeitlich befristeten Arbeitserlaubnissen für eine begrenzte Zahl von Saisonarbeitern und Werkvertragsarbeitnehmern;

- die Ausweitung der Zahl zeitlich befristeter Arbeitserlaubnisse bei gleichzeitigem Schutz spezifischer Branchen und Regionen;

- die Festlegung von nationalen Quoten oder Sicherheitsklauseln für die Zuwanderung von Arbeitnehmern bei einem Verzicht auf den Schutz spezifischer Sektoren und Regionen;

- die Einführung der Freizügigkeit vor Ablauf der Übergangsfristen.

Umfang und Struktur der Zuwanderung aus den MOE-Ländern Bislang hat die Zuwanderung von Ausländern aus den mittel- und osteuropäischen Ländern das Arbeitsangebot und die Bevölkerungszahl in Deutschland nur wenig beeinflusst. Die ausländische Wohnbevölkerung aus den zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten ist seit Ende der 80er Jahre von rund 200 000 Personen bis zum Jahresende 2000 auf 580 000 Personen gestiegen. Der überwiegende Teil dieses Anstiegs entfällt auf die Jahre 1988 bis 1993; seitdem stagniert die ausländische Wohnbevölkerung aus den MOE-Ländern in Deutschland (Abbildung 1).

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den MOE-Ländern belief sich 1999 auf 128 000 Personen. Hinzu kommen rund 270 000 Saisonarbeiter und Werkvertragsarbeitnehmer. Die durchschnittliche Verweildauer der Saisonarbeiter wird vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) auf 2 bis 3 Monate geschätzt. Das Jahresarbeitsvolumen der temporär Beschäftigten beläuft sich nach diesen Schätzungen auf rund 86 000 Vollzeitarbeitsplätze. Insgesamt ergibt sich also ein Arbeitsvolumen von gut 210 000 Vollzeitarbeitsplätzen. [3] Über die Zahl der illegalen Beschäftigten, die aus den MOE-Ländern kommen, liegen keine verlässlichen Schätzungen vor (Tabelle 1).

Die Effekte der Zuwanderung hängen nicht allein vom Umfang, sondern auch von der Struktur des Arbeitskräfteangebots und seiner Konzentration auf Branchen und Regionen ab. Da der überwiegende Teil der Arbeitnehmer aus den MOE-Ländern über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, dürften sie insgesamt deutlich höher qualifiziert sein als der Durchschnitt der ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland und möglicherweise sogar der deutschen Arbeitnehmer. Allerdings werden die Arbeitnehmer aus den MOE-Ländern gegenwärtig noch deutlich unter ihrem Qualifikationsniveau eingesetzt. Das gilt nicht nur für die Saisonarbeiter und Werkvertragsarbeitnehmer, sondern auch für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Tabelle 2). Die Struktur der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den MOE-Ländern in Deutschland zeigt - mit Ausnahme der Landwirtschaft - keine besondere Konzentration auf bestimmte Wirtschaftszweige (Tabelle 3). Auch die Bauwirtschaft ist von der legalen Zuwanderung nicht besonders betroffen (siehe Kasten).

Regionale Konzentration der Zuwanderung Die dauerhafte Zuwanderung aus den MOE-Ländern konzentriert sich bislang auf die südlichen Industrie- und Dienstleistungszentren in Deutschland und die grenznahen Regionen in Bayern. [4] In Arbeitsamtsbezirken, die unmittelbar an den Grenzen Ostdeutschlands zu Polen und zur Tschechischen Republik liegen, sind die Anteile mit 0,3 % bis 0,4 % nur gering, während Berlin mit einem Anteil von rund 0,6 % im Bundesdurchschnitt liegt. Demgegenüber entfallen auf die Arbeitnehmer aus den MOE-Ländern in den Arbeitsamtsbezirken der bayerischen Grenzregionen mit 1,1 % bis 2,5 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutlich höhere Anteile (Abbildung 2). Die Zahl der Grenzpendler ist mit rund 6 000 Personen marginal. Im Unterschied zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten konzentrieren sich die Saisonarbeiter auf ländliche Regionen, vor allem in den westlichen Teilen Deutschlands.

Die geographische Nähe ist nur ein Faktor unter mehreren, der die Regionalstruktur der Zuwanderung determiniert. Lohnhöhe, Arbeitslosenquoten sowie die höheren Beschäftigungschancen in Ballungsräumen beeinflussen die Regionalstruktur der Zuwanderung aus den MOE-Ländern mindestens in gleichem Maße. Die regionale Verteilung der Arbeitsmigration aus den MOE-Ländern in Deutschland ist jedoch nicht allein ein Marktergebnis. Administrative Restriktionen, beispielsweise bei der Vergabe von Arbeitserlaubnissen für Grenzpendler und Saisonarbeiter, haben die Regionalstruktur erheblich beeinflusst.

Trotz Freizügigkeit nur geringe Zuwanderung zu erwarten Ohne eine Schätzung des Migrationspotentials lassen sich keine Aussagen über die wirtschaftlichen Effekte der Freizügigkeit treffen. In einer Reihe von ökonometrischen Studien wird das Wanderungspotential durch die Einkommensunterschiede und die Beschäftigungsquoten in den Ziel- und Herkunftsländern sowie eine Reihe von institutionellen Variablen erklärt. Ein grundsätzliches Problem dieser Studien besteht darin, dass das Migrationsverhalten in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist. Daher ist eine Übertragung von Erfahrungen aus anderen Ländern und Zeitperioden auf die Osterweiterung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. [5]

Das DIW Berlin hat zusammen mit anderen Forschungsinstituten - auf der Basis eines ökonometrischen Modells - die Migration nach Deutschland geschätzt. [6] Die Schätzergebnisse sind nur als Anhaltspunkt für die Größenordnungen des Migrationspotentials, nicht als Voraussage im engeren Sinne zu verstehen. Unter der Annahme, dass die Freizügigkeit für alle zehn Länder im Jahre 2002 eingeführt wird, ergibt sich eine anfängliche Zunahme der ausländischen Bevölkerung aus den MOE-Ländern in Deutschland von rund 220 000 Personen pro Jahr, die kurzfristig auf knapp 300 000 Personen steigt, dann aber im Verlauf auf rund 50 000 Personen sinkt. Langfristig, d. h. nach 20 bis 30 Jahren, ergibt sich ein Migrationsbestand von etwa 2 % bis 3 % der Bevölkerung aus den MOE-Ländern; das entspricht 2 bis 3 Millionen Menschen. Rund 35 % der ausländischen Wohnbevölkerung werden als Beschäftigte am Arbeitsmarkt teilnehmen.

Die Annahme, dass die Freizügigkeit für alle zehn Beitrittskandidaten aus Mittel- und Osteuropa bereits 2002 eingeführt wird, ist unrealistisch. Simulationen zeigen, dass eine Verschiebung der Freizügigkeit auf das Jahr 2005 bzw. das Jahr 2010 das anfängliche Wachstum der ausländischen Wohnbevölkerung nach Einführung der Freizügigkeit nur um wenige tausend Personen verringern würde (Abbildung 3). Unterstellt man, was realistisch ist, dass Bulgarien und Rumänien nicht zur ersten Runde der Beitrittsländer gehören, verringert sich die anfängliche Zunahme des Migrationsbestandes pro Jahr gegenüber einer Einführung für alle zehn Kandidatenländer um rund 100 000 Personen.

Die Mehrzahl der Studien kommt zu ähnlichen Größenordnungen, [7] nur wenige gelangen zu stark abweichenden Ergebnissen. [8] , [9] Angesichts der methodischen Probleme bleibt dennoch eine erhebliche Ungewissheit über die tatsächliche Höhe des Migrationspotentials.

Wohlfahrtseffekte der Zuwanderung Im Unterschied zur öffentlichen Wahrnehmung spricht eine Reihe von theoretischen Argumenten dafür, dass die Bevölkerung in den Einwanderungsregionen durch die Zuwanderung von Arbeitskräften insgesamt gewinnt, während die zurückbleibende Bevölkerung in den Auswanderungsregionen durch die Abwanderung von Arbeitskräften verliert. Im Rahmen theoretischer Ansätze, in denen ständige Markträumung - also auch Vollbeschäftigung - unterstellt wird, führt die Zuwanderung zu einer Ausdehnung der Produktion. Zwar sinken aufgrund des gestiegenen Arbeitsangebots die Reallöhne. Dies macht jedoch die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte rentabel. Da deren Produktivität über ihrer Entlohnung liegt, entstehen zusätzliche Gewinne; die Kapitaleinkommen der Einheimischen steigen. Dieser Anstieg ist für die Einheimischen stärker als der Verlust von Arbeitseinkommen durch die sinkenden Reallöhne. Insgesamt ergibt sich damit eine höhere Wohlfahrt sowohl für die Einheimischen als auch für die Zuwanderer, die nunmehr ein höheres Arbeitseinkommen erzielen können.

Bei der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte entsteht ein zusätzlicher Gewinn ("brain gain"), weil die in der Regel subventionierten Investitionen in das Humankapital der Beschäftigten von der Auswanderungsregion finanziert werden. Schließlich vergrößern sich durch Zuwanderung die Märkte in den Einwanderungsregionen, was bei Produktion mit steigenden Skalenerträgen schon für sich genommen Einkommen und Wachstum in den Einwanderungsregionen erhöhen kann. Allerdings sind die Wanderungsgewinne in den Einwanderungsregionen nicht gleich verteilt. Produktionsfaktoren, die in einer Substitutionsbeziehung zu den eingewanderten Arbeitskräften stehen, können durch die Zuwanderung verlieren, während für Produktionsfaktoren, die in einem komplementären Verhältnis zur zugewanderten Arbeit stehen, das Umgekehrte gilt. Die Wohlfahrtsgewinne durch Migration können auch durch internationalen Handel von Kapital und Gütern erzielt werden. Migration ist daher im Rahmen dieser Ansätze auch immer Ausdruck von unvollkommenen internationalen Güter- und Kapitalmärkten.

Realistischer ist es allerdings, von zumindest temporär nicht geräumten Märkten auszugehen. In Volkswirtschaften mit Arbeitslosigkeit hängen die Wohlfahrtseffekte der Migration dann von der Struktur der zugewanderten Arbeitskräfte ab. Die Zuwanderung von Arbeitskräften, die über Qualifikationen verfügen, die komplementär zu den von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gruppen sind, wird die Nachfrage nach diesen Arbeitskräften erhöhen und folglich zur Verringerung der Arbeitslosigkeit beitragen. Umgekehrt kann die Zuwanderung von Arbeitskräften, die in einem Substitutionsverhältnis zu den von Arbeitslosigkeit betroffenen Gruppen stehen, die Arbeitslosigkeit in der Einwanderungsregion erhöhen. Bei einer beschränkten räumlichen und sektoralen Mobilität der einheimischen Arbeitskräfte kann sich die Zuwanderung allerdings auch dann neutral für die Beschäftigten auswirken, wenn die Zuwanderer in einem Substitutionsverhältnis zu den von Arbeitslosigkeit betroffenen Gruppen stehen.

In den empirischen Studien über die Arbeitsmarkteffekte der Migration werden keine oder nur geringe Effekte der Zuwanderung für die Beschäftigung und die Löhne von einheimischen Arbeitskräften ausgewiesen. [10] Bei all diesen Studien besteht das methodische Problem, dass es Wechselwirkungen zwischen Lohn- und Beschäftigungsniveau in den verschiedenen Regionen und Branchen einerseits und der Migration andererseits gibt. Die Untersuchungsergebnisse hängen stark davon ab, wie dieser Interdependenz Rechnung getragen wird.

In einer Reihe von Analysen findet sich kein Zusammenhang zwischen einer Erhöhung des Ausländeranteils in bestimmten Branchen und Regionen und den Beschäftigungsrisiken von einheimischen Arbeitskräften, [11] andere wiederum weisen nur geringe Elastizitäten aus. So dürfte selbst nach den Studien mit höheren Elastizitäten ein Anstieg des Ausländeranteils um einen Prozentpunkt das Risiko für die einheimische Bevölkerung, arbeitslos zu werden, in den betroffenen Regionen und Branchen um nicht mehr als 0,2 Prozentpunkte erhöhen. [12]

Ähnlich geringe Effekte der Einwanderung wurden auch für die Löhne ermittelt. Eine Reihe von Studien findet entweder keine signifikante oder nur leicht positive Effekte der Zuwanderung auf die Löhne der einheimischen Arbeitskräfte. [13] Andere Untersuchungen kommen zu negativen Elastizitäten, die von 0,01 bis 0,1 reichen, d. h. die Erhöhung des Ausländeranteils um 1 % bewirkt eine Senkung der Löhne einheimischer Arbeitskräfte um bis zu 0,1 %. Nur in einer der ersten Studien wurde eine noch höhere negative Elastizität von 0,35 gefunden. [14]

Es gibt keine empirischen Belege für die weit verbreitete Befürchtung, dass die Zuwanderung nach Deutschland zu einer spürbaren Erhöhung des Arbeitslosigkeitsrisikos und zu einer Verringerung der Löhne für die einheimische Bevölkerung führt. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen zahlreiche andere Studien aus den USA, anderen europäischen Ländern und Israel. Diese für viele überraschenden Ergebnisse sind vor dem Hintergrund handelstheoretischer Überlegungen durchaus plausibel: Sofern die Nachfrage nach Arbeit durch Wirtschaftszweige bestimmt wird, die handelbare Güter herstellen, können sich die betroffenen Regionen und Branchen an ein erhöhtes Arbeitsangebot über eine Änderung des Outputmixes und der Handelsstrukturen anpassen. Empirische Untersuchungen in den USA belegen in der Tat, dass die neutralen Effekte der Zuwanderung für Löhne und Beschäftigung der einheimischen Bevölkerung auf eine Anpassung des Produktionsmixes und der Handelsstrukturen an das steigende Arbeitsangebot zurückzuführen sind. [15]

Großzügige Zuwanderungsquoten sichern Wohlfahrtsgewinne Nach den vorliegenden theoretischen und empirischen Erkenntnissen ist damit zu rechnen, dass sich eine erhöhte Zuwanderung von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten und die Dienstleistungsfreiheit nicht negativ auf Einkommen und Beschäftigung der Bevölkerung in den Einwanderungsregionen auswirken werden. Vielmehr ist eher ein Wohlfahrtsgewinn zu erwarten. Mit der gegenwärtig restriktiven Praxis, die die Vergabe von Arbeitserlaubnissen überwiegend auf Saisonarbeiter und Werkvertragsarbeitnehmer beschränkt, werden die produktiven Potentiale der Zuwanderer aus den MOE-Ländern nicht genutzt.

Ein Verzicht auf Übergangsfristen wäre jedoch nicht zu empfehlen, da die Schätzungen des Migrationspotentials mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Die Zuwanderung sollte in einer Übergangsphase durch Quoten gesteuert werden. Diese stellen eine Absicherung gegenüber einer nicht völlig auszuschließenden drastischen Zuwanderung dar. Um aber Wohlfahrtsverluste zu vermeiden, müssen die Quoten großzügig festgelegt werden. Das bedeutet, sie sollten sich an der Obergrenze der anfänglich zu erwartenden Zuwanderung orientieren. Für die erwartete Zuwanderung von 300 000 Personen müssen daher 100 000 Arbeitserlaubnisse gewährt werden. Die Einführung von Quoten erlaubt zudem frühzeitig Rückschlüsse über die Höhe des Wanderungspotentials nach Einführung der vollständigen Freizügigkeit. Werden die Quoten nicht ausgeschöpft, können sie vor Ablauf der Übergangsfristen aufgehoben werden.

Häufig wird gefordert, einzelne Regionen und Sektoren von der Zuwanderung auszunehmen; dies gilt vor allem für die Grenzregionen zu den Beitrittsländern und für den Bausektor. Sektorale oder regionale Ausnahmeregelungen bei den Quoten sind aber mit Wohlfahrtsverlusten verbunden. Die Erfahrungen mit früherer Migration zeigen, dass Zuwanderer vorrangig dorthin wandern, wo die Arbeitsmärkte aufnahmefähig sind. Die Befürchtung, dass es zu einer massiven Zuwanderung in die ostdeutschen Grenzregionen kommt, die überwiegend eine geringe Bevölkerungsdichte und eine hohe Arbeitslosigkeit aufweisen, ist nicht realistisch. Findet Migration tatsächlich statt, so erlaubt gerade dies die Nutzung der ökonomischen Vorteile für diese Regionen; sie sollte daher eher gefördert als gebremst werden.

Kasten- Ist das Baugewerbe besonders betroffen?

Der starke Beschäftigungsrückgang von einheimischen Arbeitnehmern im deutschen Baugewerbe seit 1995 wird oft auf eine Verdrängung durch Arbeitskräfte aus den MOE-Ländern zurückgeführt. Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den MOE-Ländern entfiel 1999 mit 7,5 % ein fast gleich hoher Anteil auf das Baugewerbe wie bei den einheimischen Beschäftigten (7,2 %). Sie trugen mit rund 10 000 Arbeitnehmern oder einem Anteil von 0,5 % nur geringfügig zur Beschäftigung im Baugewerbe bei; die Selbständigen aus den MOE-Ländern fallen ebenfalls kaum ins Gewicht. Die Kontingente für Werkvertragsarbeitnehmer aus den MOE-Ländern sind von der Bundesregierung seit 1992 von 93 600 Arbeitnehmern auf 38 600 Arbeitnehmer im Jahre 1999 für alle Branchen reduziert worden. [1] Auch wenn der überwiegende Teil dieser Kontingente auf das Baugewerbe entfällt, so tragen die legal beschäftigten Arbeitnehmer und Werkvertragsarbeitnehmer aus den MOE-Ländern gegenwärtig nur etwa 11/2 % zum Arbeitsvolumen im Baugewerbe bei. Damit kann der von ihnen ausgehende Verdrängungseffekt nur gering sein. Allein die illegal Beschäftigten könnten einen nennenswerten Beitrag zum Arbeitsvolumen im Baugewerbe geleistet haben. Belastbare Schätzungen über ihre Zahl liegen allerdings nicht vor.

[1] Dieser Rückgang ist durch die Entsendung von Arbeitskräften aus anderen EU-Ländern kompensiert worden.


[1] Tito Boeri und Herbert Brücker: The Impact of Eastern Enlargement on Employment and Labour Markets in the EU Member States, European Integration Consortium (DIW Berlin, CEPR, London, FIEF, Stockholm, IGIER, Mailand, IHS, Wien, unter Mitarbeit des IAB, Nürnberg), Berlin/Milano 2001; Herbert Brücker, Harald Trabold, Parvati Trübswetter, Christian Weise: Migration: Potential und Effekte für den deutschen Arbeitsmarkt, Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, Berlin 2001; Herbert Brücker, Parvati Trübswetter, Christian Weise: Lehren aus der Süderweiterung für eine Osterweiterung der Europäischen Union, Studie im Auftrag der österreichischen Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Berlin 1999. Vgl. auch Herbert Brücker, Gil Epstein, Gilles St. Paul, Alessandra Venturini, Klaus F. Zimmermann: Managing Migration in the European Welfare State, Studie für die Fondazione Roberto DeBenedetti, Trieste 2001.

[2] Vgl. hierzu auch: EU-Osterweiterung: Keine massive Zuwanderung zu erwarten. Bearb.: Herbert Brücker, Parvati Trübswetter und Christian Weise. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 21/2000, S. 315-326; Arbeitsmarkteffekte der Zuwanderung nach Deutschland. Bearb.: Thomas Bauer. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 21/2000, S. 327-333.

[3] Über die Zahl der Selbständigen aus den MOE-Ländern liegen keine Angaben vor.

[4] Die Angaben beziehen sich auf die MOE-6-Länder, d. h. auf Bulgarien, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn.

[5] Vgl. zu den Grenzen und methodischen Problemen ökonometrisch gestützter Prognosen internationaler Migration: EU-Osterweiterung: Keine massive Zuwanderung zu erwarten, a. a. O.; Björn Alecke, Peter Huber und Gerhard Untiedt: What a Difference a Constant Makes. How Predictable are International Migration Flows? In: OECD: Migration Policies and EU Enlargement, Paris 2001, S. 63-78; Michael Fertig und Christoph Schmidt: Aggregate-Level Migration Studies as a Tool for Forecasting Future Migration Streams, Universität Heidelberg, Department of Economics, Discussion Paper Series Nr. 324, 2000.

[6] Vgl. Tito Boeri, Herbert Brücker et al., a. a. O.; EU-Osterweiterung: Keine massive Zuwanderung zu erwarten, a. a .O. Das Schätzmodell ist inzwischen erweitert worden, und die Ergebnisse änderten sich kaum. Insgesamt erwiesen sich die Untersuchungsergebnisse als stabil. Die hier referierten Ergebnisse stützen sich auf die jüngeren Schätzungen. Vgl. Herbert Brücker: Die Folgen der Freizügigkeit für die Ost-West-Migration. Schlussfolgerungen aus einer Zeitreihenanalyse der Migration nach Deutschland, 1967 bis 1998. In: Beihefte zur Konjunkturpolitik, Nr. 52/2001 (im Erscheinen).

[7] Vgl. u. a. Richard Layard, Olivier Blanchard, Rüdiger Dornbusch und Paul Krugman: East-West Migration. The Alternatives. MIT-Press, 1992; Thomas Bauer und Klaus F. Zimmermann: Assessment of Possible Migration Pressure and its Labour Market Impact Following EU Enlargement to Central and Eastern Europe, IZA Research Report No. 3, 1999.

[8] Zu einem deutlich niedrigeren Ergebnis vgl. M. Fertig und Ch. Schmidt, a. a. O.

[9] So schätzt das ifo Institut die anfängliche Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung aus den zehn Beitrittskandidaten, ähnlich wie das DIW, auf rund 250 000 Personen p. a., kommt langfristig aber zu deutlich höheren Ergebnissen (Hans-Werner Sinn et al.: EU-Erweiterung und Arbeitskräftemigration, ifo Institut, München 2000). Das Schätzmodell des ifo Institutes beruht auf der Hypothese, dass die zeitunabhängigen Faktoren, die die Migration beeinflussen (z. B. geographische Distanz, Sprache, Kultur), für alle Länder gleich sind. Diese Hypothese wird von den statistischen Tests sowohl für die Daten des ifo Institutes als auch für die des DIW abgelehnt. Wenn jedoch länderspezifische Heterogenität vorliegt, dann ist in dem vom ifo Institut verwendeten Modell eine verzerrte und inkonsistente Schätzung der übrigen Parameter zu erwarten, die wiederum im Falle des vom ifo Institut verwendeten Modells eine drastische Überschätzung des Migrationspotentials bewirken kann. Unter Berücksichtigung länderspezifischer Unterschiede bei den zeitunabhängigen Effekten ergibt sich auch bei Verwendung des ifo Modells und des ifo Datensatzes ein langfristiges Migrationspotential von rund 2,5 % der Bevölkerung aus den MOE-Ländern, wobei die Spannweite der Schätzungen von 1,3 % bis 4,2 % reicht. Vgl. H. Brücker, a. a. O.

[10] Zu einer Zusammenfassung der Forschungsergebnisse vgl. auch Bauer, Arbeitsmarkteffekte ..., a. a. O.

[11] Vgl. Harald Trabold und Parvati Trübswetter: Beschäftigungs- und Lohneffekte der Zuwanderung. In: Herbert Brücker, Harald Trabold, Parvati Trübswetter, Christian Weise: Migration ..., a. a. O., S. 97-142; Jörn-Steffen Pischke und Johannes Velling: Employment Effects of Immigration to Germany: An Analysis Based on Local Labour Markets, Review of Economics and Statistics, 79, 1997, S. 594-604; M. Mühleisen und Klaus F. Zimmermann: A Panel Analysis of Job Changes and Unemployment, European Economic Review, 38, 1994, S. 793-801.

[12] Johannes Velling: Immigration und Arbeitsmarkt: Eine empirische Analyse für die Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden, 1995. Hier ist auf der Grundlage von Regionaldaten ermittelt worden, dass der Anstieg des Erwerbspersonenpotentials durch die Zuwanderung von Ausländern und Aussiedlern von 1988 bis 1993 eine Zunahme der regionalen Arbeitslosenraten um 0,24 Prozentpunkte zur Folge hatte. Auf der Grundlage von Branchendaten wurde in der Studie von Boeri und Brücker, a. a. O., für einen Anstieg des Ausländeranteils um einen Prozentpunkt eine Zunahme des individuellen Beschäftigungsrisikos um 0,18 Prozentpunkte ermittelt.

[13] So wurde in einer jüngeren Studie des DIW auf der Grundlage der Beschäftigtenstichprobe des IAB für die Zuwanderung nach Deutschland in den frühen 90er Jahren eine positive Elastizität zwischen der Erhöhung des Ausländeranteils und dem Wachstum der Löhne von 0,002 geschätzt. Vgl. H. Trabold und P. Trübswetter, a. a. O.

[14] John DeNew und Klaus Zimmermann: Native Wage Impacts of Foreign Labour: A Random Effects Panel Analysis. In: Journal of Population Economics, 7, 1994, S. 177-192.

[15] Gordon H. Hanson, Mathew J. Slaughter: The Rybczinski Theorem. Factor Price Equalization, and Immigration: Evidence from U.S. States, NBER Working Paper 7074, Cambridge, MA 1999.

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Tabelle 1
Ausländische Arbeitnehmer aus den MOE-6-Ländern (1) in Deutschland
 1991 bis 1999

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                                   1991     1992     1993     1994     1995 

Sozialversicherungs-
 pflichtig Beschäftigte           96 242  135 264  155 614  138 699  135 456
   Grenzpendler (2)                7 000   12 400   11 200    8 000    8 500
   "Neue" Gastarbeiter (3)         2 234    5 057    5 771    5 529    5 478
   Krankenschwestern (4)            ..      1 455      506      412      367

Saisonarbeiter und Werk-
 vertragsarbeitnehmer            170 163  289 040  231 647  179 726  223 192
   Saisonarbeiter (3), (4)       118 393  195 448  164 377  140 656  175 627
   Werkvertragsarbeitnehmer (5)   51 770   93 592   67 270   39 070   47 565

nachrichtlich:
Vollzeitvolumen der
 Saisonarbeiter und
 Werkvertragsnehmer
 (Schätzung des IAB)              78 408  137 568  104 255   70 718   87 081

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                                   1996     1997     1998     1999

Sozialversicherungs-
 pflichtig Beschäftigte          122 299  124 856  126 696  128 345
   Grenzpendler (2)                7 500    5 900    5 700    5 100
   "Neue" Gastarbeiter (3)         4 341    3 165    3 083    3 705
   Krankenschwestern (4)             398      269      125       74

Saisonarbeiter und Werk-
 vertragsarbeitnehmer            247 876  247 119  239 699  268 963
   Saisonarbeiter (3), (4)       203 856  210 098  207 927  230 343
   Werkvertragsarbeitnehmer (5)   44 020   37 021   31 772   38 620

nachrichtlich:
Vollzeitvolumen der
 Saisonarbeiter und
 Werkvertragsnehmer
 (Schätzung des IAB)              89 888   84 293   78 556   85 648

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(1) MOE-6-Länder: Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik,
 Ungarn.
(2) Beschäftigte Personen (bereinigte Angaben auf der Grundlage von
 Arbeitsvermittlungen).
(3) Arbeitsvermittlungen.
(4) Das Beschäftigungsvolumen beträgt im Jahresdurchschnitt rund ein Fünftel
 der Angaben.
(5) Beschäftigte Personen, Jahresdurchschnitt.

Quellen: Elmar Hönekopp: Central and East Europeans in the Member Countries of
 the European Union since 1990 - Migration, Population and Employment,
 IAB-Topics, Nürnberg (erscheint in Kürze);
 Berechnungen des DIW.

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Tabelle 2
Struktur der Beschäftigung nach Qualifikationsanforderungen

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                                        Beschäftigte  Ausländische
                                           aus den    Beschäftigte Beschäftigte
                                        MOE-6-Ländern   insgesamt    insgesamt

Tätigkeiten mit niedriger Qualifikation      53             60           27
Tätigkeiten mit mittlerer Qualifikation      38             31           59
Tätigkeiten mit hoher Qualifikation           6              4            8

Insgesamt                                   100            100          100

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Niedrige Qualifikation: ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder
 Fachschulausbildung.
Mittlere Qualifikation: abgeschlossene Berufs- oder Fachschulausbildung.
Höhere Qualifikation: mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium.

Quellen: Elmar Hönekopp: Central and East Europeans in the Member Countries of
 the European Union since 1990 - Migration, Population and Employment,
 IAB-Topics, Nürnberg (erscheint in Kürze);
 Berechnungen des DIW.

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Tabelle 3
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen 1999
Anteile in %

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                                       Beschäftigte   Ausländische
                                         aus den      Beschäftigte Beschäftigte
                                       MOE-6-Ländern   insgesamt    insgesamt

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei        6,2            1,4          1,4
Energie- und Wasserversorgung, Bergbau      0,4            0,8          1,5
Verarbeitendes Gewerbe                     27,8           36,3         28,7
Baugewerbe                                  7,5            7,7          7,2
Handel                                     10,9           10,6         13,6
Verkehr, Nachrichtenübermittlung            4,6            5,3          5,3
Kreditinstitute,
 Versicherungsunternehmen                   0,9            1,1          3,8
Wohnungsvermietung,
 sonstige Dienstleistungsunternehmen       36,4           32,4         28,8
Private Organisationen o. E.,
 private Haushalte                          3,1            2,0          3,2
Gebietskörperschaften,
 Sozialversicherungen                       2,3            2,2          6,5
Insgesamt                                 100,0          100,0        100,0

nachrichtlich:
Sozialversicherungspflichtig Beschäf-
 tigte in 1 000 Personen                  128,3        2 033,6     27 361,4

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Quellen: Elmar Hönekopp: Central and East Europeans in the Member Countries of
 the European Union since 1990 - Migration, Population and Employment,
 IAB-Topics, Nürnberg (erscheint in Kürze);
 Berechnungen des DIW.

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