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| Wochenbericht des DIW Berlin 35/02 Öffentliche Haushalte 2002/2003: | |||
| Bearbeiter | Dieter Teichmann Dieter Vesper | ||
| Die Finanzpolitik befindet sich in einer ausgesprochen schwierigen Situation. Nachdem im vergangenen Jahr die Defizite in den öffentlichen Haushalten unerwartet hoch ausgefallen waren, hat sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission und dem ECOFIN-Rat verpflichtet, die öffentlichen Haushalte bis 2004 nahezu auszugleichen. Es dürfte aber sehr schwer fallen, dieses Ziel zu erreichen, obwohl Bund, Länder und Gemeinden eine restriktive Ausgabenpolitik betreiben. Neuerlich zeichnen sich hohe Steuerausfälle ab, und auch die arbeitsmarktbezogenen Ausgaben steigen kräftig. Das DIW Berlin schätzt das Defizit bei Bund, Ländern und Gemeinden für dieses Jahr auf 57 Mrd. Euro; dies sind 10 Mrd. Euro mehr als 2001. Im nächsten Jahr kann mit einem deutlichen Rückgang - auf 45 Mrd. Euro - gerechnet werden. Dabei handelt es sich um Daten der Finanzstatistik. In Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), die für die Maastricht-Kriterien maßgeblich ist, werden die Fehlbeträge voraussichtlich noch höher sein - die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das Staatsdefizit in diesem Jahr die Grenze von 3 % erreicht oder sogar geringfügig überschreitet. Hierbei sind die Folgen der Flutkatastrophe für die öffentlichen Haushalte noch nicht berücksichtigt. Gemäß den Verträgen von Maastricht bleibt dieser Teil des Defizits sanktionsfrei. | |||
| Ein Rückblick auf 2001 |
Nur mit Mühe konnte Deutschland in diesem Frühjahr den "blauen Brief" aus Brüssel abwenden. Damit wollte die EU-Kommission auf die Gefahr hinweisen, dass Deutschland in die Nähe der vom Vertrag von Maastricht gezogenen Defizitgrenze zu geraten droht. Der Kommission schien die Sicherheitsmarge, die sicherstellen soll, dass kein übermäßiges Defizit entsteht, nicht mehr gewährleistet zu sein. [1] Tatsächlich blieb das Defizit von Bund, Ländern, Gemeinden und den Sozialversicherungen in der Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung mit 56 Mrd. Euro bzw. 2,7 % nur relativ knapp unter dem Referenzwert von 3 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Folgt man der Abgrenzung der Finanzstatistik, so war der Fehlbetrag mit knapp 50 Mrd. Euro bzw. 2,4 % allerdings geringer. Diese Differenz mag mit ein Grund dafür gewesen sein, dass die Brisanz der Defizitentwicklung im vergangenen Jahr von den politischen Entscheidungsträgern unterschätzt worden war. Wegen der methodischen Unterschiede [2] zwischen Finanzstatistik und VGR ist es - will man Fehlschlüsse vermeiden - nicht möglich, von der Höhe und Entwicklung des Staatsdefizits in dem einen System auf das Defizit in dem anderen System zu schließen (Tabelle 1). Notgedrungen muss sich die Politik auf die Daten der Finanzstatistik stützen, die auf den vierteljährlichen Kassenabschlüssen der Gebietskörperschaften und der Zweige der Sozialversicherungen beruhen; sie liefern auch die Primärinformationen für die VGR. Eine zeitnahe Umsetzung dieser Informationen in das System der Gesamtrechnung erfordert aufwendige Schätzungen und zieht zwangsläufig ungenaue Ergebnisse nach sich, denn die Erfahrungen zeigen, dass im Rahmen der VGR immer wieder Korrekturen vorgenommen werden müssen. [3] Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der unsicheren Datenlage am aktuellen Rand stellt sich die Frage, ob die öffentlichkeitswirksame Androhung eines "blauen Briefes" tatsächlich gerechtfertigt war. Eindeutig ist, dass die ursprünglich von der Bundesregierung formulierten sehr ehrgeizigen Defizitziele nicht erreicht worden sind. In das Stabilitätsprogramm vom Oktober 2000 hatte die Bundesregierung ein Staatsdefizit von nur 1 1/2 % des BIP eingesetzt. Ein Grund für die Zielverfehlung waren die Steuerausfälle infolge der Steuerreform, die offenbar höher als erwartet ausgefallen sind. Ein anderer Grund waren die konjunkturbedingten Steuer- und Beitragsausfälle - nicht nur die Bundesregierung, sondern auch alle Institutionen der professionellen Politikberatung hatten für 2001 eine weitaus günstigere Wirtschaftsentwicklung prognostiziert. Schließlich spielte eine Rolle, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen stark expandierten und der Entwicklung der Beiträge weit vorauseilten; die Beitragssätze der Versicherten werden in der Regel erst mit Verzögerung der Ausgabenentwicklung angepasst. Nach überschlägigen Berechnungen haben die Mindereinnahmen aus der Steuerreform mit 25 Mrd. Euro bzw. 1,2 % des nominalen BIP zu Buche geschlagen, während die konjunkturbedingten Steuer- und Beitragsausfälle 15 Mrd. Euro bzw. 0,7 % des nominalen BIP ausmachten. [4] Zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands erbrachte die Körperschaftsteuer im Jahre 2001 ein negatives Aufkommen. Im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform kam es nicht nur wegen der Senkung der Steuersätze - von bisher 40 % für einbehaltene bzw. 30 % für ausgeschüttete Gewinne auf einheitlich 25 % - zu enormen Ausfällen. Eine gewichtige Rolle spielen auch die Vorschriften im Körperschaftsteuergesetz, wie einbehaltene Gewinne zu behandeln sind, wenn sie später ausgeschüttet werden. Den Kapitalgesellschaften war es bis zum 31.12.2001 gestattet, zuvor einbehaltene Gewinne, die in den Bilanzen mit 45 % versteuert waren, an die Anteilseigner auszuschütten und zugleich einen Erstattungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen Einbehaltungssatz (45 %) und Ausschüttungssatz (30 %) geltend zu machen. Verzichtete man auf die Ausschüttung, dann wurden diese Gewinne in der Bilanz mit einem Steuersatz von 40 % verbucht. Die Unternehmen haben 2001 in einem nicht erwarteten Ausmaß von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Die isolierte Betrachtung der Ausfälle bei der Körperschaftsteuer greift jedoch zu kurz, da die Ausschüttungen bei den Anteilseignern der Einkommensbesteuerung unterliegen. Sie werden - quasi als Vorauszahlung auf die Steuerschuld - mit 25 % Dividendensteuer (nicht veranlagte Steuern vom Ertrag) belegt, die auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet wird. Im Jahre 2001 haben sich die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag in Deutschland von 13,5 Mrd. Euro auf fast 21 Mrd. Euro, also um mehr als die Hälfte, erhöht. Der überwiegende Teil davon ist auf die Auskehr dieses "EK45" zurückzuführen. Neben den "gewollten" Wirkungen der Unternehmenssteuerreform spielten auch konjunkturelle Gründe eine gewichtige Rolle. In vielen Branchen, insbesondere in jenen, die für das Aufkommen an Körperschaftsteuer von großer Bedeutung sind, hat die rezessive Entwicklung 2001 zu einer starken Gewinnkompression oder sogar zu Verlusten geführt. Viele Unternehmen mussten im Zuge der Rezession ihr Vermögen neu bewerten, sowohl das Beteiligungs- und Anlagevermögen als auch das immaterielle Vermögen - dies erforderte zum Teil sehr hohe Abschreibungen, die den Gewinn aufzehrten. In der Folge haben die Unternehmen ihre Vorauszahlungen rasch nach unten angepasst. Hinzu kam, dass im vergangenen Jahr schwerpunktmäßig gewinnschwache Jahre veranlagt worden sind und es nicht nur zu geringeren Nachzahlungen, sondern sogar zu Erstattungen gekommen ist. Nach grober Abschätzung haben die drei Faktoren - Körperschaftsteuerreform, "Auskehr EK45" sowie die Konjunktur- und Gewinnentwicklung - im Vorjahr zum Einbruch der Körperschaftsteuer von 23 1/2 Mrd. Euro auf -0,4 Mrd. Euro zu gleichen Teilen, also mit jeweils 8 Mrd. Euro, beigetragen. In der Unterteilung nach Haushaltsebenen wird deutlich, dass sich die Finanzlage im vergangenen Jahr insbesondere bei den Ländern verschlechterte. Ihre Haushaltsfehlbeträge schnellten von gut 10 Mrd. Euro im Jahre 2000 auf 27 Mrd. Euro in die Höhe (Tabelle 2). Eine solch rasante Entwicklung hatte es zuvor noch nie gegeben. Dabei zeigt sich ein ausgeprägtes West-Ost-Gefälle: In Ostdeutschland nahm das Defizit nur geringfügig auf 3 Mrd. Euro zu, während es sich in den westdeutschen Flächenländern mehr als vervierfachte und auf fast 17 Mrd. Euro stieg. Steuerreform und konjunkturbedingte Steuerausfälle hätten für Ostdeutschland eine ungünstigere Entwicklung erwarten lassen. So steht hier hinter dem Ergebnis von 2001 eine beachtliche Konsolidierung, selbst wenn man in Rechnung stellt, dass die ostdeutschen Länder aufgrund ihrer geringeren Wirtschafts- und Steuerkraft weniger stark vom Einbruch der Steuereinnahmen getroffen wurden. Bereits seit 1996 befinden sich die ostdeutschen Länder auf Konsolidierungskurs, sie konnten seitdem ihre Finanzierungsdefizite halbieren. In den westdeutschen Ländern verlief die Entwicklung recht unterschiedlich: Erheblich verschlechtert hat sich die Finanzlage vor allem in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Aber auch Hessen und Bayern, die in den Vorjahren Überschüsse erzielt hatten, rutschten ins Minus. Besonders krass ist die Lage in Berlin; infolge der Unterstützungszahlungen an die "Bankgesellschaft" geriet die Hauptstadt immer tiefer in die roten Zahlen. Nicht nur die Länder, auch die Gemeinden waren 2001 unter erheblichen finanziellen Druck geraten, nachdem sie in den Jahren zuvor zumindest in der Summe Überschüsse erzielt hatten. Freilich wurde die Bildung dieser Überschüsse mit einem Rückgang der Investitionstätigkeit erkauft. Erstmals seit 1997 schlossen die kommunalen Haushalte im Vorjahr mit einem - hohen - Defizit ab, und dies trotz weiter rückläufiger Sachinvestitionen. Wie bei den Ländern waren es vor allem die Gemeinden in Westdeutschland, deren Lage sich erheblich verschlechterte. Im Gegensatz zu Ländern und Gemeinden hatte sich die finanzielle Situation des Bundes im Jahre 2001 sogar verbessert, wenn man die Sondervermögen des Bundes berücksichtigt und die UMTS-Erlöse aus dem Jahr 2000 außer Acht lässt, da sie zur Schuldentilgung verwendet wurden. Sehr positiv verlief die Entwicklung in den Sondervermögen, die mit einem beträchtlichen Finanzierungsüberschuss abschlossen; mit diesem Überschuss wurden die Schulden des Erblastentilgungsfonds abgebaut. Aber auch im Bundeshaushalt selbst konnten die Defizite verringert werden. [5] Hierzu trugen die kräftig gestiegene Gewinnabführung der Bundesbank ebenso wie hohe Privatisierungserlöse bei. Auf der Ausgabenseite wurde die Sparpolitik beibehalten; zudem kam es zu stark rückläufigen Aufwendungen für das Bundeseisenbahnvermögen und bei den Zinsausgaben infolge von Umschuldungen. | ||
| Einnahmenentwicklung 2002/2003: Abermals hohe Steuerausfälle |
In diesem Jahr beeinflussen Steuerrechtsänderungen das Steueraufkommen weit weniger als im Vorjahr. Im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Familienförderung ist das Kindergeld vom 1. Januar 2002 an auf jeweils 154 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind angehoben worden. Dies wird die Lohnsteuereinnahmen um schätzungsweise 3 Mrd. Euro schmälern. Die steuerlichen Kinderfreibeträge sind entsprechend - auf 3 648 Euro - angepasst worden. Außerdem können die Einkommensteuerpflichtigen mit Kindern von 2002 an einen Kindererziehungsbetrag (612 Euro) geltend machen und der Kinderbetreuungsbetrag (1 548 Euro) wird nun auch für Kinder über 16 Jahre gewährt. Im Gegenzug wird der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende in drei Stufen bis 2004 abgebaut. [6] Alles in allem führen diese Steuerrechtsänderungen in diesem und im nächsten Jahr zu Mehreinnahmen von jeweils 500 Mill. Euro. Als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 wurden im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung der Terrorbekämpfung die Tabak- und Versicherungsteuer erhöht; dies bringt in diesem Jahr 1,5 Mrd. Euro in die Kassen (2003: 1,9 Mrd. Euro). Aufgrund der Zunahme der Hinterziehung bei den Steuern vom Umsatz hat die Bundesregierung die Möglichkeiten für die Steuerfahndung vom 1. Januar 2002 an deutlich erweitert (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz). Sie hat die daraus resultierenden Mehreinnahmen schon für dieses Jahr mit 2,3 Mrd. Euro veranschlagt (2003: 2,5 Mrd. Euro). Die schwache Entwicklung der Steuern vom Umsatz bis Juli 2002 legt indes die Vermutung nahe, dass die erhofften Mehreinnahmen bisher nicht erzielt worden sind. Der Aufbau einer effizienten Bekämpfung der Steuerhinterziehung braucht erfahrungsgemäß Zeit und Geld. Im kommenden Jahr sollte die zweite Stufe der Steuerreform 2000 bei der Lohn- und Einkommensteuer in Kraft treten. Die geplanten Entlastungen für die Einkommensteuerzahler werden auf 7 Mrd. Euro veranschlagt (im Einzelnen siehe Kasten). Zur Finanzierung der hohen Schäden aus der Flutkatastrophe hat die Bundesregierung am 19. August beschlossen, diese Stufe um ein Jahr - auf 2004 - zu verschieben. Gleichzeitig soll die Körperschaftsteuer um 1,5 Prozentpunkte auf 26,5 % angehoben werden (Flutopfersolidaritätsgesetz); die Mehreinnahmen daraus werden auf knapp 800 Mill. Euro beziffert. Die Schätzung der Steuereinnahmen für Bund, Länder, Gemeinden und EU für dieses und das nächste Jahr erfolgt auf der Basis der Kasseneingänge bis Juli und der jüngsten Konjunkturprognose des DIW Berlin. [7] In dieser Vorausschätzung wird mit einer eher mäßigen Belebung der wirtschaftlichen Aktivitäten gerechnet. Die Entwicklung der Steuereingänge (ohne Gemeindesteuern) war in den ersten sieben Monaten mit einem neuerlichen Minus - in Höhe von 4,4 % - katastrophal. Insbesondere die Körperschaftsteuer ist weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Aber auch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind offenbar abermals - mit einer zweistelligen Rate - gesunken. Die Nachfrageschwäche in vielen Bereichen des privaten Konsums zeigt sich in der rückläufigen Entwicklung der Steuern vom Umsatz. Die Einnahmen aus der Lohnsteuer haben bis Juli geringfügig abgenommen (-0,8 %). Hierin spiegelt sich sowohl der Rückgang der Zahl der Beschäftigten als auch die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2002, das aus dem Lohnsteueraufkommen finanziert wird. Bereinigt um diesen Effekt errechnet sich ein geringer Zuwachs (1,5 %). Für den weiteren Verlauf des Jahres wird eine leichte Beschleunigung im Aufkommen erwartet, vor allem weil die höheren Tarifabschlüsse kassenwirksam werden. Dies und die Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs, die in diesem Jahr nicht durch Rechtsänderungen beeinflusst wird, dürften dazu führen, dass ein Aufkommen von 134 Mrd. Euro (+1,0 %) erzielt wird - im Vergleich zur Mai-Prognose vom "Arbeitskreis Steuerschätzungen" bedeutet dies Mindereinnahmen von 1,2 Mrd. Euro. Für 2003 wird mit deutlich höheren Lohnsteuereinnahmen gerechnet; dazu tragen mehr Einkommenszahlungen sowie eine geringe Zunahme der Zahl der Beschäftigten bei. Nach der Entscheidung der Bundesregierung werden die für 2003 geplanten Lohnsteuerentlastungen in Höhe von 5,5 Mrd. Euro zur Finanzierung der Flutschäden verwendet. Unter Berücksichtigung dieser Verschiebung errechnet sich für das Lohnsteueraufkommen ein Zuwachs um 71/2 %; ohne diesen Finanzierungsbeitrag ergäben sich Mehreinnahmen von 3,7 % (Tabelle 3). Obwohl bei den Gewinnsteuern (veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Körperschaftsteuer, Zinsabschlag und Solidaritätszuschlag) nach den steuerreformbedingten Veränderungen und den Sondereffekten für dieses Jahr eine Normalisierung erwartet worden war, hat sich die negative Tendenz in den ersten sieben Monaten dieses Jahres mit einem Rückgang um 31,5 % fortgesetzt. Die Kasseneingänge bei der veranlagten Einkommensteuer in Westdeutschland blieben bis Juli um fast die Hälfte unter denen des Vorjahres (Tabelle 4). Zu einem wesentlichen Teil lässt sich dieses Ergebnis damit erklären, dass die aus dem Einkommensteueraufkommen geleisteten Zahlungen für Eigenheimzulagen, Erstattungen an Arbeitnehmer (§ 46 EStG) und Erstattungen des Bundesamts für Finanzen insgesamt noch leicht zugenommen haben. Unter Berücksichtigung der ausgezahlten Beträge war der Rückgang im Bruttoaufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer nur noch gering (-1,1 %). Für den weiteren Jahresverlauf wird unterstellt, dass im Zuge der wirtschaftlichen Belebung die Vorauszahlungen (brutto) geringfügig höher sein als im Vorjahr und Mehreinnahmen aus früheren Rechtsänderungen zunehmend wirksam werden; aber auch die Nachzahlungen dürften über das Vorjahresniveau hinausgehen. Per saldo ist für dieses Jahr mit einem Kassenaufkommen von 11,4 Mrd. Euro zu rechnen (-3,5 %). Für 2003 wird erwartet, dass die bessere Gewinnlage der Unternehmen zu höheren Vorauszahlungen führt und es zu wieder steigenden Nachzahlungen für die Veranlagung von Gewinnen aus früheren Jahren kommt. Geschmälert worden wäre das Aufkommen auch um 1,5 Mrd. Euro durch die Entlastungen aus der zweiten Stufe der Steuerreform 2000. Alles in allem dürfte das Aufkommen auf 9,4 Mrd. Euro zurückgehen (-17,5 %); unter Berücksichtigung der Verschiebung der Steuerentlastungen errechnen sich 10,9 Mrd. Euro (-4 1/2 %). Von den Finanzämtern in Ostdeutschland werden bei der Einkommensteuer nach wie vor mehr Beträge ausgezahlt als eingenommen. In den ersten sieben Monaten überstiegen die Auszahlungen bei der Einkommensteuer die Einnahmen mit 2,5 Mrd. Euro in einem ähnlichen Ausmaß wie im Vorjahr. Bereinigt um die Auszahlungen für Investitionszulagen, Eigenheimzulagen sowie Erstattungen an Arbeitnehmer (§ 46 EStG) errechnen sich positive Einnahmen, die mit fast 1,1 Mrd. um 4,5 % über dem Vorjahresniveau liegen. Geht man davon aus, dass sich die Vorauszahlungen im weiteren Verlauf des Jahres stabilisieren, ist eine leichte Verringerung des Fehlbetrages zu erwarten (-3 Mrd. Euro). Im kommenden Jahr wird sich das Minus indes wieder vergrößern (-3,4 Mrd. Euro); unter Berücksichtigung der Verschiebung der Entlastungseffekte aus der zweiten Stufe der Steuerreform ist das Minus etwas geringer. Die Hoffnungen, dass es bei der Körperschaftsteuer wieder zu positiven Einnahmen kommt, haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: In den ersten sieben Monaten dieses Jahres haben die Finanzämter in Westdeutschland 1,5 Mrd. Euro mehr ausgezahlt, als sie eingenommen haben (Tabelle 5). Zum einen dürfte es zu Beginn des Jahres zu weiteren Gewinnausschüttungen der Unternehmen mit Erstattungsanspruch (EK40) gekommen sein. Dies lässt sich aus der Entwicklung der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag ablesen; hier haben die Dividendenausschüttungen zu einer unerwartet günstigen Entwicklung geführt. Zum anderen ist die Gewinnsituation bei den Kapitalgesellschaften anhaltend schlecht, so dass die Vorauszahlungen, aber auch die Nachzahlungen weiterhin nach unten tendieren. Hinzu kommt, dass offenbar einige Großunternehmen, die im vergangenen Jahr hohe Verluste hinnehmen mussten, nicht mit der üblichen Verzögerung von etwa zwei Jahren, sondern schon in diesem Jahr ihre Veranlagung durchführen ließen. Dies hat das Aufkommen mit hohen Erstattungsbeträgen belastet. Wegen der starken Verwerfungen, die sich 2001 bei der Körperschaftsteuer infolge der Steuersatzsenkung und der Systemumstellung von der Vollanrechnung zum Halbeinkünfteverfahren ergeben haben, ist eine Prognose mit größeren Unsicherheiten als gewöhnlich verbunden. Selbst wenn sich im weiteren Verlauf dieses Jahres die Entwicklung stabilisiert, ist für das ganze Jahr mit einem Aufkommen von rund 3 Mrd. Euro zu rechnen. Im Vergleich zur Prognose des "Arbeitskreises Steuerschätzungen" bedeutet dies Mindereinnahmen in einer Größenordnung von fast 5,5 Mrd. Euro. Für das Jahr 2003 werden indes Mehreinnahmen erwartet, die sich auf der Annnahme wieder steigender Gewinne im Zuge der Konjunkturbelebung gründen. Auch wird unterstellt, dass sich das Ausschüttungsverhalten der Kapitalunternehmen "normalisiert". Nach dem Körperschaftsteuergesetz wird den Unternehmen eine Frist von 15 Jahren zur Auskehr von "Altgewinnen", die mit 40 % Steuerbelastung in den Bilanzen stehen, gewährt, also bis zum Jahre 2016. Bei der Ausschüttung solcher Gewinne können die Unternehmen bis dahin einen Erstattungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen Thesaurierungs- und Ausschüttungssatz geltend machen. [8] Alles in allem wird für 2003 ein Aufkommen von 10 Mrd. Euro prognostiziert. In Ostdeutschland wird das Aufkommen der Körperschaftsteuer noch auf absehbare Zeit negativ bleiben. Zwar war im Jahresverlauf bis Juli das Minus mit etwa 340 Mill. Euro etwas kleiner geworden; brutto betrachtet, also unter Berücksichtigung von Investitionszulagen und Erstattungen des Bundesamts für Finanzen, errechnet sich ein positives Aufkommen, das aber hinter dem Vorjahresniveau zurückblieb (-4,2 %). Im weiteren Jahresverlauf wird sich an dieser Tendenz nur wenig ändern. Per saldo wird der Minusbetrag auf 500 Mill. Euro veranschlagt; für 2003 werden -400 Mill. Euro erwartet. Bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag wird es in diesem Jahr - nach den hohen Sonderausschüttungen bei der Körperschaftsteuer im vergangenen Jahr - zu einem deutlichen Rückgang kommen; bis Juli errechnet sich ein Minus von 30 %. Für das ganze Jahr 2002 wird ein Aufkommen von 12,4 Mrd. Euro prognostiziert (-41 %). Im Vergleich zur Schätzung vom Mai wären dies Mehreinnahmen von 1 Mrd. Euro. Im nächsten Jahr wird die Zunahme mit 1 % nur gering ausfallen. Bei den Steuern vom Umsatz hat sich die enttäuschende Entwicklung bis zuletzt fortgesetzt; in den ersten sieben Monaten blieben die Kasseneingänge um 2 % hinter dem Vorjahresergebnis zurück. Diese Entwicklung spiegelt die schlechten Einzelhandelsumsätze wider, die in einigen Branchen - z. B. bei langlebigen Gebrauchsgütern - teilweise zweistellige Minusraten aufweisen. Nach der gesamtwirtschaftlichen Prognose des DIW Berlin wird es in den kommenden Monaten zu einer Umsatzbelebung kommen, die sich auch in höheren Steuern vom Umsatz niederschlagen sollte. Insgesamt wird ein Umsatzsteueraufkommen von 140 Mrd. Euro erwartet; dies bedeutet ein geringfügiges Plus (0,8 %). Für das kommende Jahr wird - in Einklang mit dem erwarteten höheren Wirtschaftswachstum - eine stärkere Zunahme des Umsatzsteueraufkommens prognostiziert (2,9 %). Im Vergleich zur Prognose des "Arbeitskreises Steuerschätzungen" vom Mai bedeutet dies Mindereinnahmen von jeweils 2,3 Mrd. Euro in beiden Prognosejahren. Die Bundessteuern sind bis Juli 2002 um 2,3 % gestiegen. Dabei sind die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag merklich, die aus der Branntweinsteuer etwas gesunken. Aufgrund der Ökosteueranhebung sowie der sonstigen Steuererhöhungen gab es bei der Mineralöl- und Stromsteuer sowie bei der Tabak- und Versicherungsteuer zum Teil deutliche Zuwächse. In diesem und im nächsten Jahr dürften die Bundessteuern um jeweils 5 % zunehmen. Bei den Ländersteuern zeichnet sich für dieses Jahr ein Rückgang ab (-3,3 %). Ausschlaggebend ist die negative Entwicklung bei der Bier-, Grunderwerb- und Erbschaftsteuer. Zudem sind bei der Kfz-Steuer steuerrechtsbedingt [9] deutliche Mindereinnahmen zu veranschlagen. Im kommenden Jahr dürfte es ein geringes Plus geben (knapp 2 %). Die Gemeindesteuern sind in der ersten Hälfte dieses Jahres abermals kräftig gesunken. Bei der Gewerbesteuer ist es im zweiten Quartal dieses Jahres offenbar nochmals zu einem Rückgang im zweistelligen Bereich gekommen. Noch im Mai hatte der "Arbeitskreis Steuerschätzungen" erwartet, dass sich das Aufkommen nach dem starken Einbruch im zweiten Quartal 2001 (-8,1 %) im weiteren Jahresverlauf stabilisieren würde. Offenbar ist der Einbruch auf Wirtschaftszweige konzentriert, die meist in größeren Städten zu finden sind, vor allem Banken, Versicherungen, Telekommunikation, EDV-Hersteller, Chemie und Kraftfahrzeughersteller. Diese Gewerbesteuerzahler sind weitgehend identisch mit den Körperschaftsteuerpflichtigen. Sowohl die Vorauszahlungen für das Vorjahr als auch die Zahlungen für die Veranlagung für vorausgegangene Jahre weisen deutliche Rückgänge auf. Selbst wenn man eine im weiteren Jahresverlauf etwas positivere Entwicklung unterstellt, dürfte übers Jahr gerechnet nochmals ein Minus - in Höhe von 7,5 % - zu Buche stehen. Gegenüber der offiziellen Steuerschätzung betragen die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer etwa 2,3 Mrd. Euro. Erst für das nächste Jahr kann im Zuge des etwas günstigeren gesamtwirtschaftlichen Umfelds wieder mit höheren Einnahmen gerechnet werden (4,8 %). Insgesamt sinken die Gemeindesteuern in diesem Jahr um 4,4 %, während sie im nächsten um 3,9 % steigen werden. Alles in allem werden die Steuereinnahmen in diesem Jahr mit 444 Mrd. Euro neuerlich hinter dem Vorjahr zurückbleiben (-0,5 %). Für das kommende Jahr wird ein Zuwachs um reichlich 4 % prognostiziert. Gemessen am Ergebnis des "Arbeitskreises Steuerschätzungen" bedeutet dies für die öffentlichen Haushalte Mindereinnahmen von 10,5 Mrd. Euro in diesem Jahr und fast 11 Mrd. Euro im kommenden Jahr. Wird die zweite Stufe der Steuerreform wie geplant verschoben, dann beträgt die Zunahme knapp 6 %. Die gesamtwirtschaftliche Steuerquote (Steueraufkommen in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt) - Maßstab für die steuerliche Belastung der gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten in einer Volkswirtschaft - dürfte in diesem Jahr auf etwas unter 21 % zurückgehen und damit auf ihren tiefsten Stand seit 1990 sinken. Im nächsten Jahr wird sie voraussichtlich nur wenig höher sein (Abbildung 1). Bei einer Unterscheidung der direkten Steuern nach Lohnsteuer und Gewinnsteuern wird deutlich, dass für die Lohnsteuerzahler die Belastung durch die Steuerreform 2000 zwar geringer geworden ist (Abbildung 2). Mit knapp 7 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts liegt sie aber nur geringfügig unter dem Niveau von 1980. Anders sieht es bei den Gewinnsteuern aus: Bis Mitte der 90er Jahre war die Belastung von 7 % auf 4,5 % des BIP gesunken; danach ist sie - nicht zuletzt wegen des Auslaufens von Steuervergünstigungen - auf 5,5 % gestiegen. Die gravierenden Folgen der Steuerreform 2000 mit ihren Sondereffekten sowie die konjunkturellen Mindereinnahmen hatten einen drastischen Einbruch der Gewinnsteuerquote zur Folge (2002: 3,5 %). | ||
| Ausgabenentwicklung 2002/2003: Verschärfung des Sparkurses |
Nicht der Bund, wohl aber zahlreiche Länder und Gemeinden haben infolge der im Vorjahr stark angeschwollenen Defizite und der zu erwartenden Steuerausfälle auf die Bremse getreten und Haushaltssperren verhängt. Der Bund verzichtete im Wahljahr darauf; ohnedies fällt der Ausgabenzuwachs hier knapp aus. Im kommenden Jahr dürfte der Sparkurs verschärft werden. Im Finanzplanungsrat war im März dieses Jahres vereinbart worden, dass der Bund seine Ausgaben in den Jahren 2003 und 2004 um durchschnittlich 0,5 % verringert, während Länder und Gemeinden ihren Ausgabenanstieg auf 1 % jährlich begrenzen. Für die Gebietskörperschaften insgesamt bedeutet dies, dass die Ausgaben nur um 0,4 % pro Jahr erhöht werden dürfen. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass infolge der hohen Defizite auch steigende Zinsausgaben anfallen. Sie werden den vorgegebenen Rahmen nahezu ausschöpfen, d. h. die so genannten Primärausgaben [10] dürfen nicht zunehmen. Nach der hier vorgelegten Schätzung werden die Ausgaben aller Gebietskörperschaften in diesem Jahr um 1,5 %, im nächsten Jahr um knapp 1 % steigen (Tabelle 8). In diesem Rahmen wird sich auch jeweils der Zuwachs der Personalausgaben bewegen. Dabei schlägt die tarifbedingte Erhöhung der Arbeitsentgelte 2002 mit einem Plus von 2 % zu Buche. Die Versorgungsbezüge werden überdurchschnittlich zunehmen, da die Zahl der Pensionäre im öffentlichen Dienst merklich größer wird. Doch dürfte die Zahl der Stellen wie in den Vorjahren sinken. Hierin schlägt sich nicht nur der Personalabbau bei Bund, Ländern und Gemeinden nieder. Nach wie vor werden Einrichtungen aus den öffentlichen Haushalten ausgegliedert, die dann nicht mehr "brutto", also mit ihren gesamten Einnahmen und Ausgaben, sondern nur noch "netto", d. h. mit den Zuschüssen, die Bund, Länder oder Gemeinden gewähren, im Haushalt verbucht werden. Dabei handelt es sich nicht nur um gebührenfinanzierte Einrichtungen, z. B. Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen, Kindertagesstätten oder Altersheime; auch werden zunehmend Hochschulen ausgegliedert, wenn sie kaufmännisch buchen. Es wird vor allem von den Ergebnissen der Tarifgespräche abhängen, ob die sehr eng gesteckten Ausgabenziele erreicht werden. Deshalb dürfte in den bevorstehenden Tarifauseinandersetzungen härter als gewöhnlich verhandelt werden. Auch ist in Rechnung zu stellen, dass die Abschlüsse nicht zwangsläufig auf die Beamten - rund die Hälfte aller Bediensteten - übertragen werden. [11] Dennoch lassen sich die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst nicht vollständig von der gesamtwirtschaftlichen Einkommensentwicklung abkoppeln. Für das nächste Jahr wird der Anstieg der Personalausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden auf knapp 1 % geschätzt. Die Transferausgaben dürften in diesem Jahr überdurchschnittlich wachsen (5,5 %). Sie werden von den Zuschüssen des Bundes an die Sozialversicherungsträger geprägt. Von herausragendem Gewicht ist der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung, der zum einen von der Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltsumme und der Beitragssätze, zum anderen vom Umsatzsteueraufkommen und den Einnahmen aus der Ökosteuer abhängt. Er soll 2002 um 4,2 % und 2003 um 4,7 % erhöht werden. Für die Bundesanstalt für Arbeit ist im Bundeshaushalt 2002 ein Zuschuss in Höhe von 2 Mrd. Euro vorgesehen; er wird voraussichtlich kaum ausreichen, den konjunkturell bedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit zu finanzieren. In der hier vorgelegten Schätzung ist - fußend auf der gesamtwirtschaftlichen Prognose des DIW Berlin - ein Zuschuss in Höhe von 4 Mrd. Euro unterstellt. Auch im kommenden Jahr wird die Bundesanstalt für Arbeit wohl nicht ohne zusätzliche Mittel auskommen; im Haushaltsentwurf ist jedoch kein Betrag hierfür vorgesehen. Auch die sozialen Leistungen - vornehmlich die Leistungen der Sozialhilfe - dürften in beiden Prognosejahren überproportional, um jeweils etwa 3 %, steigen. Da das Kindergeld zwecks Wahrung des Abstandsgebotes gegenüber den Arbeitseinkommen bei der Sozialhilfe anzurechnen ist, wird die Entwicklung durch die Kindergelderhöhung zu Beginn dieses Jahres gedämpft; ebenso werden sich wohl die Kommunen weiter darum bemühen, Beschäftigungsverhältnisse für Sozialhilfeempfänger zu begründen. Dem stehen jedoch zunehmende Belastungen für Pflegefälle in Einrichtungen gegenüber, da die Leistungen der Pflegeversicherung bei steigenden Kosten unverändert bleiben. [12] Zudem verursacht der Anstieg der Zahl der Langzeitarbeitslosen insbesondere in Ostdeutschland höhere Sozialhilfeausgaben. Auch wenn das Kindergeld zu Beginn des Jahres erhöht wurde, schlagen sich die Mehrbelastungen von 3 Mrd. Euro - anders als in der VGR - nicht bei den sozialen Leistungen, sondern im Lohnsteueraufkommen nieder. Die Bemühungen der Gebietskörperschaften, den Anstieg ihrer Ausgaben zu begrenzen, werden - wie so oft in der Vergangenheit - vor allem die öffentlichen Investitionsausgaben treffen. Sie sind die flexibelste Ausgabeart, nicht zuletzt auch deshalb, weil der politische Widerstand gegen den Rotstift an dieser Stelle am geringsten ist. Zumindest kurzfristig sind die Kürzungsmöglichkeiten bei den gesetzlich fixierten Transferausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden begrenzt. Schon seit geraumer Zeit sind die Ausgaben der Gebietskörperschaften für Sachinvestitionen stark rückläufig; im vergangenen Jahrzehnt sind sie um ein Viertel gesunken. Zuletzt wurde die negative Entwicklung durch das "Zukunftsinvestitionsprogramm" des Bundes etwas gedämpft. In diesem Programm werden zusätzliche Investitionen in Schienenwege, Straßen und Hochschulen sowie für die berufliche Bildung aus den Zinsersparnissen finanziert, die aus der Verwendung der Erlöse aus den UMTS-Lizenzen zur Tilgung von Schulden resultieren. In diesem wie im nächsten Jahr ist mit einem weiteren Rückgang der öffentlichen Investitionen, und zwar um reichlich 4 % bzw. 7 %, zu rechnen. Ohne Kürzungen in diesem Ausmaß können die anvisierten Ausgabenziele nicht erreicht werden. Allerdings werden durch die Verschiebung der Steuerentlastungen temporär Mittel verfügbar, die zur Finanzierung der Reparaturmaßnahmen für die öffentliche Infrastruktur eingesetzt werden. Berücksichtigt man dies, so dürften die öffentlichen Investitionsausgaben im Jahre 2003 ein Plus aufweisen. Infolge der stark gestiegenen Haushaltsfehlbeträge werden auch die Zinsausgaben wieder expandieren. Sie waren im Vorjahr sogar gesunken, weil mit den Versteigerungserlösen aus den UMTS-Lizenzen der Schuldenstand des Bundes um gut 50 Mrd. Euro getilgt worden war. In diesem Jahr dämpft der hohe Bundesbankgewinn, der ebenfalls zur Schuldentilgung eingesetzt wird, den Zinsanstieg; im nächsten muss mit einem niedrigeren Gewinn gerechnet werden. Zu gewissen Entlastungen dürfte es wie bisher durch Umschuldungen kommen, da hoch verzinsliche Altschulden durch niedrig verzinsliche neue Kredite abgelöst werden. Alles in allem werden die Zinsausgaben voraussichtlich um jeweils 3 % expandieren. | ||
| Entwicklung nach Haushaltsebenen |
Nach der hier vorgelegten Schätzung der Einnahmen und Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden werden die Haushaltsfehlbeträge trotz der restriktiven Ausgabenpolitik in diesem Jahr steigen, und zwar von 47 Mrd. Euro auf 57 Mrd. Euro. Die Einnahmen werden infolge des rückläufigen Steueraufkommens stagnieren. Im nächsten Jahr kann mit einem deutlichen Rückgang der Fehlbeträge, auf 45 Mrd. Euro, gerechnet werden. Einem Anstieg der Ausgaben um knapp 1 % steht ein Zuwachs bei den Einnahmen um 3 % gegenüber. Aus heutiger Sicht dürfte der Bund sein Ziel, das Finanzierungsdefizit in diesem Jahr auf 24 Mrd. Euro zu begrenzen, deutlich verfehlen. Nach der Schätzung des DIW Berlin wird das Defizit 29 Mrd. Euro betragen. Aufgrund des hohen Bundesbankgewinns steigen die Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit deutlich; allerdings muss der Bund die Differenz zu 3,5 Mrd. Euro, die in den Bundeshaushalt eingestellt werden, an den Erblastentilgungsfonds überweisen, der mit diesen Mitteln seine Schulden tilgt. [13] Die für 2002 geplanten Privatisierungserlöse können wohl nur deshalb realisiert werden, weil aus dem letzten Börsengang ehemals bundeseigener Unternehmen noch Mittel verfügbar sind (und Zinseinnahmen erbracht haben), die bisher auf einem Verwahrkonto gebucht waren. Im nächsten Jahr wird der Bund seine Anteile an der Telekom aufgrund des niedrigen Kurswertes in hohen Stückzahlen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau "parken" müssen, will er die Sollgröße im Haushaltsentwurf erreichen. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich bei diesem Vorgang um eine Kreditaufnahme. Mit den Einnahmen werden die Defizite der Postunterstützungskassen gedeckt. [14] Zusätzliche Einnahmen wird der Bund im nächsten Jahr infolge der Einführung der Autobahn-Maut für Lkw erzielen; sie sind in der Schätzung mit 1,3 Mrd. Euro angesetzt. Der starke Rückgang der Vermögensübertragungen des Bundes in diesem Jahr ist buchungstechnischer Natur. Die Finanzhilfen des Bundes nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IfG) werden - auf Wunsch der ostdeutschen Länder - in Bundesergänzungszuweisungen umgewandelt. Damit unterliegen diese Zuweisungen keiner Zweckbindung mehr. Insgesamt dürfte der Bund seine Ausgaben in diesem Jahr um 3,7 % ausweiten; diese Zunahme geht vornehmlich auf das Konto der Zuschüsse für die Sozialversicherungsträger. Im nächsten Jahr wird der Bund den Anstieg seiner Ausgaben vermutlich erheblich drosseln (0,2 %). Dennoch dürfte es ihm kaum gelingen, das Niveau seiner Ausgaben auf das "Soll" (-0,5 %) zu senken, ohne in Leistungsgesetze einzugreifen. Folgt man der hier vorgelegten Schätzung, so kann der Bund sein Defizit im nächsten Jahr auf knapp 24 Mrd. Euro zurückführen. Aufgrund der hohen Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn wird der Überschuss der Sondervermögen des Bundes im Jahre 2002 mit reichlich 7 Mrd. Euro höher ausfallen als im Vorjahr (Tabelle 9). Für 2003 ist er mit 6 Mrd. Euro zu veranschlagen, vor allem weil die Bundesbank geringere Gewinne ausschütten dürfte, denn sie hatte bereits im Vorjahr Rücklagen aufgelöst und hohe Bestände an Dollarreserven verkauft. Der Zuweisungsbedarf des Bundeseisenbahnvermögens [15] wird kräftig steigen, da kaum Privatisierungserlöse anfallen dürften, mit denen die Ausgaben des Vermögens finanziert werden könnten. Obwohl auch die westdeutschen Länder auf die Ausgabenbremse treten und für dieses Jahr ein Anstieg von lediglich 0,6 % prognostiziert wird, werden die Defizite mit über 26 Mrd. Euro um 2,5 Mrd. Euro über denen vom Vorjahr liegen, denn ihre Einnahmen sinken. Ein ähnliches Bild zeigt sich für die ostdeutschen Länder, die in diesem Jahr mit einem Minus von 4 Mrd. Euro abschließen dürften. Im nächsten Jahr werden sich die Fehlbeträge auf knapp 22 Mrd. Euro im Westen bzw. 3 Mrd. Euro im Osten zurückbilden, wobei angenommen wird, dass die vereinbarte Ausgabenlinie im Osten eingehalten wird, allerdings zulasten der Gemeinden. Auch die westdeutschen Gemeinden werden ihre Fehlbeträge in diesem Jahr trotz nur mäßiger Ausgabensteigerungen nicht verringern können; vielmehr werden ihre Defizite um knapp 1 Mrd. Euro auf über 4 Mrd. Euro steigen. Im Jahre 2003 dürfte sich die Situation etwas entspannen, wobei mit nahezu stagnierenden Ausgaben gerechnet wird. Dabei werden die Kommunen ihre Investitionen abermals drastisch kürzen. Dennoch verbleibt eine Finanzlücke von reichlich 2 Mrd. Euro. Auch die ostdeutschen Kommunalhaushalte dürften sowohl 2002 als auch 2003 defizitär abschließen. Der Grund hierfür liegt nicht nur in schwach steigenden Steuereinnahmen, sondern vor allem in der Erwartung, dass die Länder ihre investiven Zuweisungen an die Kommunen abermals kräftig verringern, d. h. die Konsolidierungslasten teilweise auf die Gemeinden abwälzen. Die ostdeutschen Gemeinden sind noch stärker als die westdeutschen von den Mitteln im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs abhängig. Allerdings werden sie infolge der umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen vorübergehend höhere Zuweisungen erhalten. | ||
| Finanzpolitische Überlegungen |
Die Finanzpolitik befindet sich derzeit in einer ausgesprochen schwierigen Situation. Zwar erholt sich die Konjunktur langsam; doch fehlt es der Aufwärtsentwicklung nicht zuletzt als Folge der sehr restriktiven Ausgabenpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden an der notwendigen Dynamik. Zu dieser restriktiven Linie sehen sich die Gebietskörperschaften gezwungen, weil sie sich im Vertrag von Maastricht und im Europäischen Wachstums- und Stabilitätspakt strengen fiskalpolitischen Regeln unterworfen haben. Zudem hat sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, den staatlichen Gesamthaushalt bis 2004 nahezu auszugleichen. Die Politik würde an Glaubwürdigkeit verlieren, hielte sie nicht an diesem Ziel fest. Die Bundesregierung versucht den Spagat, indem sie sich mit den Ländern darauf verständigt hat, für die Jahre 2003 und 2004 einer sehr knapp bemessenen Ausgabenlinie zu folgen. Dabei will zumindest der Bund konjunkturbedingte Mindereinnahmen hinnehmen und sie nicht über zusätzliche Ausgabenkürzungen kompensieren. Doch sind Zweifel angebracht, ob diese Linie beibehalten werden kann, denn neuerlich brechen die Steuereinnahmen weg. Nach der hier vorgelegten Schätzung wird das Defizit der Gebietskörperschaften in Abgrenzung der Finanzstatistik in diesem Jahr 2,7 % und im nächsten Jahr 2,1 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts betragen. Auch wenn aus den Daten der Finanzstatistik nicht ohne weiteres auf die (Maastricht-relevante) Abgrenzung im Rechensystem der VGR geschlossen werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass in diesem Jahr das Staatsdefizit - in Abgrenzung der VGR, unter Einschluss der Sozialversicherungsträger - die Grenze von 3 % erreicht oder sogar geringfügig überschreitet. So ist zu befürchten, dass die gesetzlichen Krankenkassen wie schon im Vorjahr hohe Fehlbeträge hinnehmen müssen. Im nächsten Jahr dürfte das Defizit in Abgrenzung der VGR bei reichlich 2 % liegen. In der hier vorgelegten Schätzung sind die Belastungen, die sich für die öffentlichen Haushalte aus der Hochwasserkatastrophe in Milliardenhöhe ergeben werden, insofern berücksichtigt, als ihre Finanzierung mittels Haushaltssperre in diesem Jahr und Verschiebung der Steuerreform von 2003 auf 2004 "defizitneutral" ist. Allerdings ist fraglich, ob die Soforthilfen des Bundes sowie ihre Gegenfinanzierung - in Form der Haushaltssperre - vom Volumen her ausreichen. Will man insbesondere der mittelständischen Wirtschaft rasch helfen und die dringlichsten Instandsetzungen der Infrastruktur sofort in Angriff nehmen, müssen wohl zusätzliche Kredite in diesem Jahr aufgenommen werden. Die Frage, ob dadurch die Defizitgrenze überschritten wird, ist in diesem Zusammenhang aber irrelevant, weil ein Überschreiten des Referenzwertes ohne Sanktionen möglich ist, wenn die Entwicklung auf ein außergewöhnliches, "exogen" verursachtes Ereignis (z. B. Naturkatastrophen) zurückzuführen ist. [16] Erneut stellt sich die Frage, ob die europäischen Verschuldungsgrenzen konjunkturpolitisch hinreichend flexibel sind. Selbst die EU-Kommission hat sich jüngst dafür ausgesprochen, den nationalen Regierungen künftig mehr Spielraum bei der Interpretation des Stabilitäts- und Wachstumspakts einzuräumen und bei der Überwachung der Finanzpolitiken ein stärkeres Augenmerk auf konjunkturelle Einflüsse zu legen. Allerdings soll diese Absicht erst umgesetzt werden, wenn die nationalen Regierungen ihre Haushalte nahezu ausgeglichen haben. Doch genau diese Vorstellung ist problematisch: Die Konstruktion des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts beruht auf einem "Schönwetterszenario", denn ausgeglichene oder gar überschüssige Haushalte sind für prosperierende Volkswirtschaften typisch. Deutschland und auch andere Mitgliedstaaten der EU sind aber weit entfernt von einer solchen Situation - der jüngste, sehr kurze Aufschwung hat trotz moderater Ausgabenentwicklung nicht ausgereicht, die öffentlichen Haushalte auszugleichen. Realitätsnäher ist vielmehr das Bild, dass nicht nur in einer Rezession, sondern auch in einer stagnierenden Wirtschaft oder selbst bei nur geringem Wirtschaftswachstum die öffentlichen Defizite größer werden. Unter den gegebenen Bedingungen muss die im Finanzplanungsrat vereinbarte äußerst sparsame Ausgabenpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden verwirklicht werden. Dennoch bietet dieser Kurs keineswegs die Gewähr dafür, dass die Defizite entsprechend der Vereinbarung abgebaut werden. Vielmehr belastet die restriktive Ausgabenpolitik die Konjunktur und schwächt die gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage, also den Nenner der Defizitquote. Eine niedrigere Bemessungsgrundlage generiert wiederum geringere Steuer- und Beitragseinnahmen. Eine Fortsetzung der restriktiven Ausgabenpolitik ist trotz ihrer konjunkturell kontraproduktiven Wirkung wohl auch deshalb unvermeidbar, weil 2005 die dritte Stufe der Steuerreform in Kraft treten soll. Diese Entlastungen können unter den gegebenen Bedingungen wohl nur zum geringen Teil über Kredite finanziert werden. Freilich wären damit weitere Konflikte programmiert. Bereits im Zuge der Entlastung im Jahre 2001 hatte sich die Talfahrt der öffentlichen Investitionen beschleunigt, weil Länder und Gemeinden Einnahmeausfälle kompensieren mussten. Eine ähnliche Entwicklung dürfte sich in den nächsten Jahren vollziehen. Verminderte Ausgaben in die Infrastruktur können jedoch eine Wachstumsbremse darstellen. Schon heute investiert Deutschland weit weniger Mittel in die Infrastruktur als im europäischen Durchschnitt [17] - und dies vor dem Hintergrund, dass reichlich Nachholbedarf in West- und Ostdeutschland besteht. Zwar muss verstärkt versucht werden, zusätzliche Mittel für vermehrte öffentliche Investitionen durch Umschichtungen bei den Ausgaben aufzubringen, z. B. durch den Abbau von Erhaltungssubventionen. Letztlich wird sich die Krise der öffentlichen Investitionen aber nur im Rahmen einer grundlegenden Gemeindefinanzreform [18] lösen lassen - die Gemeinden sind Hauptinvestor der öffentlichen Hand. Und hierfür müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, die wohl kaum allein durch Umschichtungen gewonnen werden können. Die Klemme, in der sich die Finanzpolitik derzeit befindet, ist freilich nicht allein auf die europäischen Regelungen und die Steuerreform zurückzuführen. Noch immer leiden die öffentlichen Haushalte unter dem finanzpolitischen Kardinalfehler, der bei der Finanzierung der Vereinigungslasten gemacht worden ist: Viel zu spät und in viel zu geringem Umfang wurden zur Finanzierung der Einheit die Steuern angehoben; stattdessen sind die staatlichen Schulden und mit ihnen die Zinsausgaben drastisch in die Höhe geschnellt. Zur Finanzierung der Schäden der Flutkatastrophe plant die Bundesregierung, die zweite Stufe der Steuerreform auf das Jahr 2004 zu verschieben und die Körperschaftsteuer befristet anzuheben; hierdurch könnten Mittel in Höhe von bis zu 7 1/2 Mrd. Euro freigesetzt und einem Sonderfonds zugeführt werden. Die Gebietskörperschaften müssten entsprechend ihren Anteilen an der Einkommensteuer in diesen Fonds einzahlen. Für den Bund und die Länder wären dies jeweils knapp 3 Mrd. Euro (jeweils 42,5 %), für die kommunalen Haushalte etwa 1 Mrd. Euro (15 %). Voraussetzung ist, dass die Bundesländer zustimmen und entsprechend ihrer ursprünglich veranschlagten Steuerausfälle Mittel in diesen Fonds einzahlen. Politisch ist dies eine elegante Lösung - noch sind die Steuerbürger nicht in den Genuss der Entlastung gekommen, und so müssen ihnen via Steuererhöhung keine Belastungen aufgebürdet werden. Aus konjunkturellen Gründen sind per saldo eher positive Wirkungen zu erwarten: Steuersenkungen stimulieren die Nachfrage nur in dem Maße, wie die Mittel von den privaten Haushalten nicht gespart werden; im Falle öffentlicher Ausgaben werden alle Mittel direkt nachfragewirksam, und zwar in erster Linie in den geschädigten Regionen. Vor allem verteilungspolitische Gründe sprechen für diese Lösung, denn die Steuerbürger werden gemäß dem Leistungsfähigkeitsprinzip zur Finanzierung herangezogen. | ||
| Kasten Zu den drei Stufen der Steuerreform 2000 |
Mit der Steuerreform 2000 hat die Bundesregierung neben der Unternehmenssteuerreform auch eine dreistufige Entlastung für die Einkommensteuerpflichtigen beschlossen. Mit der ersten Stufe, die ursprünglich für 2002 geplant und dann aus konjunkturellen Gründen auf 2001 vorgezogen worden war, wurden die Einkommensteuerzahler um 14,5 Mrd. Euro entlastet. Die zweite Stufe, die nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 18. August 2002 nun nicht 2003, sondern 2004 wirksam werden soll, bringt den Steuerzahlern Entlastungen, die halb so hoch sind wie 2001 (7 Mrd. Euro). Aus den Berechnungen für Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Einkommen lässt sich ablesen, mit welchen Beträgen sie 2004 entlastet werden und zwischenzeitlich zur Finanzierung der Flutschäden beitragen. Die dritte Stufe ist für das Jahr 2005 geplant; sie beschert den Steuerpflichtigen mit 19 Mrd. Euro die höchste Entlastung. Für die einzelnen Stufen der Einkommensteuerreform sind folgende Tarifänderungen bereits in Kraft bzw. geplant (Abbildung): • 1. Stufe 2001: Der steuerliche Grundfreibetrag wurde von 13 499 DM (6 902 Euro) auf 14 093 DM (7 235 Euro) erhöht. [1] Der Eingangssatz ist von 22,9 % auf 19,9 % zurückgenommen worden; der Spitzensteuersatz wurde von 51 % auf 48,5 % gesenkt. • 2. Stufe 2004 (nach Verschiebung): Es ist vorgesehen, den steuerlichen Grundfreibetrag auf 7 426 Euro zu erhöhen. Zum anderen sollen der Eingangssteuersatz auf 17 % und der Spitzensteuersatz auf 47 % sinken. • 3. Stufe 2005: Hier soll das steuerliche Existenzminimum auf 7 664 Euro angehoben werden. Der Eingangssteuersatz wird auf 15 % und der Spitzensteuersatz auf 42 % gesenkt. In den Tabellen 6 und 7 sind die Entlastungsbeträge aus der nach 2004 verschobenen zweiten Stufe und der für 2005 geplanten Stufe abzulesen. Die Zahlen für 2004 geben zugleich den Finanzierungsbeitrag der Einkommensteuerpflichtigen für die Hochwasserschäden im Jahre 2003 an. Gegenwärtig zahlt ein Steuerpflichtiger mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30 000 Euro Steuern in Höhe von 6 418 Euro (Tabelle 6). Im Durchschnitt ist sein zu versteuerndes Einkommen also mit 21,4 % durch Einkommensteuer belastet. [2] Im übernächsten Jahr wird die Einkommensteuer für diesen Steuerpflichtigen auf 6 252 Euro zurückgeführt; im Vergleich zum Tarif 2002 bedeutet dies eine Entlastung von 166 Euro pro Jahr bzw. knapp 14 Euro im Monat. Der Bezieher eines Einkommens von 60 000 Euro zahlt nach geltendem Recht Steuern in Höhe von 19 255 Euro. Die neue Einkommensteuer (18 967 Euro) bedeutet für ihn eine jährliche Ersparnis von 258 Euro; das sind gut 21 Euro im Monat. Deutlich höhere Steuerersparnisse ergeben sich aus der dritten Stufe. Für den geringer Verdienenden errechnet sich aus dem neuen Tarif eine Entlastung gegenüber dem Tarif 2004 von 446 Euro im Jahr (37 Euro im Monat) - immerhin eine Entlastung von 7 %. Für den Besserverdienenden mit einem zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro sieht die Rechnung deutlich günstiger aus, denn er liegt mit seinem Einkommen bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes, der 2005 um 5 Prozentpunkte auf 42 % gesenkt wird. Seine Steuerschuld sinkt gegenüber dem Recht 2004 um 1 683 Euro (140 Euro pro Monat); die relative Entlastung liegt bei fast 9 % (2004/2002: 1,3 %).
Bei verheirateten Steuerpflichtigen sind - im Fall eines Einkommensbeziehers - die Entlastungen etwas größer als bei vergleichbaren Einkommen für Ledige. Ein Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von 40 000 Euro zahlt nach dem Steuertarif 2004 nur noch 6 146 Euro; das sind 5 % weniger als 2002 (Tabelle 7). Nach dem Steuerrecht 2005 wird die Einkommensteuer für diese Steuerpflichtigen um weitere 7,3 % auf 5 698 Euro gesenkt. [1] Auf der Grundlage von Bewertungen durch die Kommission und den Ausschuss nach Artikel 109c des Vertrages prüft der ECOFIN-Rat im Rahmen der multilateralen Überwachung, ob das mittelfristige Haushaltsziel des Stabilitätsprogramms eine Sicherheitsmarge vorsieht, um sicherzustellen, dass kein übermäßiges Defizit entsteht. [2] Im Gegensatz zur Finanzstatistik, in der die effektiven Ausgaben des Staates zum Zeitpunkt der Zahlung gebucht werden, bezieht die VGR einerseits fiktive Positionen ein, andererseits bleiben reine Finanzierungstransaktionen ausgeklammert. Solche - umfangreichen - Umbuchungen sind notwendig, damit dem Charakter der VGR, alle kreislaufrelevanten Transaktionen zum Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen und Verbindlichkeiten zu erfassen, entsprochen wird. Zum Beispiel werden in der VGR die Darlehen und Beteiligungen nicht als einnahme- und ausgabewirksame Transaktionen verbucht, denn sie tangieren den Staat nicht in seiner Rolle als Konsument, Produzent oder Investor. Die Unterschiede bei der Sozialversicherung beruhen auf einer unterschiedlichen Berechnung der Sozialbeiträge. Die VGR berücksichtigt nicht nur - wie die Finanzstatistik - die tatsächlichen Beiträge, sondern auch "fiktive", die sie aus dem gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang ableitet. Vgl. im Einzelnen: Entwicklung des Staatsdefizits im Jahre 1997 - Ein (notwendiger) Blick zurück. Bearb.: Dieter Vesper. In: Wochenbericht des DIW Berlin, Nr. 25/1998. [3] Aber auch die vierteljährlichen Kassenergebnisse geben noch nicht alle Transaktionen der öffentlichen Hand wieder. Ein umfassendes Bild liefern die Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts, die jedoch frühestens zwei Jahre nach Kassenschluss veröffentlicht werden. [4] Vgl.: Ein nationaler Stabilitätspakt - aber wie? Bearb.: Dieter Vesper. In: Wochenbericht des DIW Berlin, Nr. 8/2002. [5] Besonders groß waren 2001 die Abweichungen zwischen Finanzstatistik und VGR beim Defizit des Bundes. Dies liegt vornehmlich an den hohen Privatisierungserlösen aus dem Verkauf von Beteiligungen, aber auch daran, dass vom ERP-Sondervermögen sehr viel weniger Darlehen als im Jahr zuvor vergeben wurden. Beide Transaktionen dämpften das Defizit in der Abgrenzung der Finanzstatistik, sind für die Defizithöhe in der VGR aber nicht relevant. [6] Im Zusammenhang mit der geplanten Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform 2000 zur Finanzierung der Beseitigung von Flutschäden will die Bundesregierung den Abbau des Haushaltsfreibetrages 2003 aussetzen. [7] Vgl.: Tendenzen der Wirtschaftsentwicklung 2002/2003. Bearb.: Arbeitskreis Konjunktur. In: Wochenbericht des DIW Berlin, Nr. 28-29/2002. [8] Nach § 37 Abs. 1 KStG wird am Schluss des letzten vor dem 1. Januar 2001 begonnenen Wirtschaftsjahres ein Körperschaftsteuerguthaben ermittelt, das 1/6 des mit 40 % Körperschaftsteuer belasteten Teilbetrages beträgt. Die Differenz zwischen dem Thesaurierungssatz (40 %) und dem Ausschüttungssatz (30 %) beträgt 10 Prozentpunkte, d. h.
1/6 des Nettogewinns. Nach § 37 Abs. 2 KStG ist das verbleibende Körperschaftsteuerguthaben letztmalig auf den Schluss des letzten Wirtschaftsjahres vor dem 1. Januar 2016 fortzuschreiben und gesondert festzustellen.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1
Entwicklung der öffentlichen Defizite
in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
und der Finanzstatistik
In Mill. Euro
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1996 1997 1998 1999 2000 (1) 2001
Bund (2)
Finanzstatistik -33 907 -25 782 -16 756 -20 826 -25 466 -16 023
VGR -34 540 -30 100 -35 260 -32 080 -24 030 -26 930
Länder
Finanzstatistik -24 092 -19 895 -14 380 -9 713 -10 355 -26 812
VGR -20 740 -21 950 -14 230 -8 940 -7 940 -25 600
Gemeinden
Finanzstatistik -3 373 -3 041 2 431 2 305 1 923 -3 955
VGR -810 -20 4 270 4 900 4 530 -1 490
Sozialversicherungsträger
Finanzstatistik 5 229 4 524 4 134 5 707 1 760 -2 797
VGR -6 620 1 080 2 690 5 510 660 -2 270
Staat insgesamt
Finanzstatistik -56 142 -44 193 -24 572 -22 529 -32 138 -49 588
VGR -62 710 -50 990 -42 530 -30 610 -26 780 -56 290
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Ohne UMTS-Erlöse.
(2) Einschließlich Sondervermögen.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 2
Finanzierungssalden der Länder und Gemeinden
In Mill. Euro
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2000 2001
Land Gemeinden Land Gemeinden
Baden-Württemberg -690 828 -2 629 -837
Bayern 939 152 -892 -683
Brandenburg -455 -19 -562 -152
Hessen -425 655 -1 226 144
Mecklenburg-Vorpommern -639 47 -550 -99
Niedersachsen -945 108 -3 757 -551
Nordrhein-Westfalen -2 205 291 -6 774 -1 088
Rheinland-Pfalz -479 -168 -1 013 -546
Saarland 103 -106 3 -104
Sachsen -241 67 -89 -80
Sachsen-Anhalt -846 -8 -1 010 -160
Schleswig-Holstein -360 32 -621 205
Thüringen -736 49 -783 6
Flächenländer -6 979 1 928 -19 903 -3 944
Früheres Bundesgebiet -4 062 1 793 -16 908 -3 459
Neue Länder -2 917 135 -2 995 -484
Stadtstaaten -3 361 - -6 953 -
Berlin -2 546 - -5 235 -
Bremen -140 - -305 -
Hamburg -675 - -1 413 -
Insgesamt -10 339 1 928 -26 856 -3 944
-------------------------------------------------------------------------------
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 3
Steuereinnahmen in den Jahren 2001 bis 2003 (1)
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Westdeutschland Ostdeutschland Insgesamt
(2) (3)
2001 2002 2003 2001 2002 2003 2001 2002 2003
Ist Schätzung Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. Euro
Gemeinschaftliche Steuern . . . . . . 309,7 306,4 320,2
Lohnsteuer (4) 123,7 125,0 129,5 9,0 9,0 9,5 132,6 134,0 139,0
Veranlagte
Einkommensteuer (4) 11,8 11,4 9,4 -3,1 -3,0 -3,4 8,8 8,4 6,0
Nicht veranl.
Steuern vom Ertrag (5) 20,4 12,0 12,1 0,5 0,4 0,4 20,9 12,4 12,5
Zinsabschlag (6) 8,7 8,7 8,9 0,2 0,3 0,3 9,0 9,0 9,2
Körperschaftsteuer (5) 0,4 3,2 10,0 -0,8 -0,5 -0,4 -0,4 2,7 9,6
Steuern vom Umsatz (7) . . . . . . 138,9 140,0 144,0
Zölle . . . . . . 3,2 2,9 2,9
Bundessteuern . . . . . . 79,2 83,2 87,1
Mineralölsteuer . . . . . . 40,7 42,4 44,6
Stromsteuer . . . . . . 4,3 5,2 6,1
Tabaksteuer . . . . . . 12,1 13,2 13,6
Branntweinabgabe . . . . . . 2,1 2,1 2,1
Versicherungsteuer . . . . . . 7,4 8,1 8,2
Solidaritätszuschlag . . . . . . 11,1 10,6 11,0
Sonstige . . . . . . 1,6 1,5 1,5
Ländersteuern 17,5 16,9 17,2 2,2 2,1 2,1 19,7 19,0 19,4
Kraftfahrzeugsteuer 7,2 6,8 6,9 1,2 1,2 1,2 8,4 8,0 8,1
Erbschaftsteuer 3,1 3,0 3,2 0,1 0,0 0,0 3,2 3,1 3,2
Grunderwerbsteuer 4,3 4,2 4,3 0,5 0,5 0,5 4,9 4,7 4,8
Sonstige 2,9 2,9 2,9 0,4 0,4 0,4 3,3 3,3 3,3
Gemeindesteuern 31,3 29,6 30,8 3,1 3,1 3,2 34,4 32,7 34,0
Gewerbesteuer 22,8 21,0 22,0 1,8 1,7 1,8 24,5 22,7 23,8
Grundsteuern 7,8 7,9 8,1 1,2 1,3 1,3 9,1 9,2 9,4
Sonstige 0,7 0,7 0,7 0,1 0,1 0,1 0,8 0,8 0,8
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
insgesamt . . . . . . 446,2 444,2 463,5
In der Abgrenzung der
Finanzstatistik (8) 428,3 427,0 444,6
darunter:
Bund (9), (10), (11) . . . . . . 213,3 214,2 222,4
Länder
(9), (11), (12), (14) 140,9 139,8 147,7 24,9 23,9 24,8 165,8 163,6 172,5
Gemeinden (13), (14) 45,1 45,1 45,7 3,9 4,0 4,1 49,1 49,2 49,8
Nachrichtlich:
EU-Anteile (15) 19,7 19,5 21,9
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West- Ost- Insgesamt
deutschland deutschland
(2) (3)
2002 2003 2002 2003 2002 2003
Schätzung
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Gemeinschaftliche Steuern . . . . -1,1 4,5
Lohnsteuer (4) 1,1 3,6 0,4 5,6 1,0 3,7
Veranlagte Einkommensteuer (4) -3,6 -17,5 . . -4,3 -28,6
Nicht veranl.
Steuern vom Ertrag (5) -41,1 0,8 -30,0 5,7 -40,9 1,0
Zinsabschlag (6) -0,3 2,3 8,7 4,0 -0,1 2,3
Körperschaftsteuer (5) . . . . . .
Steuern vom Umsatz (7) . . . . 0,8 2,9
Zölle . . . . -9,1 -1,7
Bundessteuern . . . . 5,0 4,8
Mineralölsteuer . . . . 4,2 5,2
Stromsteuer . . . . 20,1 17,3
Tabaksteuer . . . . 9,4 3,0
Branntweinabgabe . . . . 0,0 -2,4
Versicherungsteuer . . . . 9,4 1,4
Solidaritätszuschlag . . . . -4,2 3,8
Sonstige . . . . -0,9 0,0
Ländersteuern -3,3 1,8 -4,9 0,9 -3,5 1,7
Kraftfahrzeugsteuer -5,2 1,5 -5,0 0,9 -5,1 1,4
Erbschaftsteuer -1,3 3,6 . . -2,5 3,6
Grunderwerbsteuer -2,8 2,4 -3,7 1,0 -2,9 2,2
Sonstige -1,7 -0,4 2,3 0,7 -1,2 -0,2
Gemeindesteuern -5,3 3,9 -1,3 4,9 -5,0 4,0
Gewerbesteuer -7,8 4,8 -3,4 5,9 -7,5 4,8
Grundsteuern 1,0 1,9 1,6 4,0 1,1 2,2
Sonstige 2,5 1,1 0,0 0,0 2,2 1,0
Kassenmäßige Steuereinnahmen
insgesamt . . . . -0,5 4,4
In der Abgrenzung der
Finanzstatistik (8)
darunter:
Bund (9), (10), (11) . . . . 0,4 3,8
Länder (9), (11), (12), (14) -0,8 5,7 -4,2 3,9 -1,3 5,4
Gemeinden (13), (14) 0,1 1,2 2,0 1,4 0,2 1,2
Nachrichtlich: EU-Anteile (15)
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Abweichungen in den Summen durch Runden.
(1) Ohne Verschiebung der geplanten Steuerentlastungen von 2003 auf 2004.
(2) Westdeutschland einschließlich Westberlins.
(3) Ostdeutschland einschließlich Ostberlins.
(4) Beteiligungsverhältnis: Bund 42,5 %, Länder 42,5 %, Gemeinden 15 %.
(5) Beteiligungsverhältnis: Bund 50 %, Länder 50 %.
(6) Beteiligungsverhältnis Bund 44 %, Länder 44 %, Gemeinden 12 %; Zerlegung
West- und Ostdeutschland: 91:9%.
(7) Bund vorab 5,63 %; vom Rest: Gemeinden vorab 2,2 %; vom verbleibenden Rest:
Bund 50,25 %, von 2002 an 49,65 %; Länder 49,75 %; von 2002 an 50,35 %.
Aufteilung auf West- und Ostdeutschland im Rahmen des horizontalen
Finanzausgleichs.
(8) Ohne EU-Anteile, einschließlich steuerähnlicher Abgaben. In der
Finanzstatistik werden West- und Ostberlin zu Westdeutschland gezählt.
(9) Umsatzsteuer-Verteilung Fonds Deutsche Einheit beim Bund zu-, bei den
Ländern abgesetzt.
(10) EU-Mehrwertsteuer-Eigenmittel und EU-BSP-Eigenmittel abgesetzt.
(11) Einschließlich Gewerbesteuerumlage. Beteilungsverhältnis: Bund: 19/45 %,
Länder: 26/45 %.
(12) Einschließlich Gemeindesteuern der Stadtstaaten.
(13) Einschließlich Beteiligung der westdeutschen Gemeinden am Fonds
Deutsche Einheit.
(14) Einschließlich Beteiligung der westdeutschen Gemeinden am Fonds
Deutsche Einheit überErhöhung der Gewerbesteuerumlage an die westdeutschen
Länder.
(15) EU-Mehrwertsteuer-Eigenmittel, EU-BSP-Eigenmittel, EU-Zölle.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Statistisches Bundesamt;
Schätzung des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 4
Einkommensteueraufkommen 2001 und 2002 von Januar bis Juli
-------------------------------------------------------------------------------
Westdeutschland Ostdeutschland Deutschland
2001 2002 Verän- 2001 2002 Verän- 2001 2002 Verän-
derung derung derung
in Mrd. Euro in % in Mrd. Euro in % in Mrd. Euro in %
Kassenmäßiges
Aufkommen 1,81 0,92 -49,1 -2,47 -2,54 . -0,66 -1,62 .
+ Investi-
tionszulage 0,11 0,11 5,7 0,39 0,50 28,3 0,50 0,61 23,4
+ Erstattungen
(§ 46 EStG) 11,81 12,09 2,4 1,71 1,57 -8,4 13,52 13,65 1,0
+ Eigenheim-
zulage 6,05 7,04 16,5 1,40 1,56 11,1 7,45 8,60 15,4
+ Erstattungen
des Bundesamts
für Finanzen 0,67 0,06 -91,5 - - - 0,67 0,06 -91,5
Brutto-
aufkommen 20,44 20,22 -1,1 1,03 1,08 4,6 21,47 21,30 -0,8
-------------------------------------------------------------------------------
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
===============================================================================
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 5
Körperschaftsteueraufkommen 2001 und 2002 von Januar bis Juli
-------------------------------------------------------------------------------
Westdeutschland Ostdeutschland Deutschland
2001 2002 Verän- 2001 2002 Verän- 2001 2002 Verän-
derung derung derung
in Mrd. Euro in % in Mrd. Euro in % in Mrd. Euro in %
Kassenmäßiges
Aufkommen 0,92 -1,52 . -0,42 -0,34 -18,7 0,51 -1,86 .
+ Investi-
tionszulage 0,12 0,15 27,8 0,77 0,72 -6,4 0,89 0,87 -1,9
+ Erstattungen
des Bundesamts
für Finanzen 1,45 0,27 -81,7 0,05 0,00 -97,8 1,49 0,27 -82,2
Bruttoaufkommen 2,48 -1,11 . 0,40 0,38 -4,0 2,88 -0,72 .
-------------------------------------------------------------------------------
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 6
Finanzielle Auswirkungen nach den Einkommensteuertarifen 2004 (1) und 2005
im Vergleich zum geltenden Tarif
Grundtabelle
-------------------------------------------------------------------------------
Tarif 2002 Tarif 2004
Steuersatz Steuersatz Entlastung
Zu ver- gegenüber
steuerndes Steuer durch- marginal Steuer durch- marginal Tarif 2002
Einkommen schnittl. schnittl.
Euro Euro % % Euro % % Euro %
8 000 166 2,1 21,2 100 1,3 17,9 -66 -39,8
10 000 611 6,1 23,5 487 4,9 20,9 -124 -20,3
12 000 1 095 9,1 24,6 934 7,8 23,8 -161 -14,7
14 000 1 592 11,4 25,7 1 433 10,2 25,7 -159 -10,0
16 000 2 121 13,3 26,8 1 957 12,2 26,8 -164 -7,7
18 000 2 672 14,8 27,9 2 504 13,9 27,9 -168 -6,3
20 000 3 235 16,2 29,0 3 073 15,4 29,0 -162 -5,0
22 000 3 831 17,4 30,1 3 664 16,7 30,1 -167 -4,4
24 000 4 439 18,5 31,2 4 278 17,8 31,2 -161 -3,6
26 000 5 080 19,5 32,4 4 914 18,9 32,3 -166 -3,3
28 000 5 732 20,5 33,5 5 572 19,9 33,5 -160 -2,8
30 000 6 418 21,4 34,6 6 252 20,8 34,6 -166 -2,6
32 000 7 113 22,2 35,7 6 955 21,7 35,7 -158 -2,2
34 000 7 844 23,1 36,8 7 680 22,6 36,8 -164 -2,1
36 000 8 598 23,9 37,9 8 427 23,4 37,9 -171 -2,0
38 000 9 360 24,6 39,0 9 197 24,2 39,0 -163 -1,7
40 000 10 158 25,4 40,2 9 989 25,0 40,1 -169 -1,7
42 000 10 964 26,1 41,3 10 803 25,7 41,3 -161 -1,5
44 000 11 808 26,8 42,4 11 639 26,5 42,4 -169 -1,4
46 000 12 658 27,5 43,5 12 498 27,2 43,5 -160 -1,3
48 000 13 546 28,2 44,6 13 379 27,9 44,6 -167 -1,2
50 000 14 440 28,9 45,7 14 282 28,6 45,7 -158 -1,1
52 000 15 374 29,6 46,8 15 208 29,2 46,8 -166 -1,1
54 000 16 329 30,2 48,0 16 147 29,9 47,0 -182 -1,1
56 000 17 287 30,9 48,5 17 087 30,5 47,0 -200 -1,2
58 000 18 264 31,5 48,5 18 027 31,1 47,0 -237 -1,3
60 000 19 225 32,0 48,5 18 967 31,6 47,0 -258 -1,3
62 000 20 202 32,6 48,5 19 907 32,1 47,0 -295 -1,5
64 000 21 163 33,1 48,5 20 847 32,6 47,0 -316 -1,5
66 000 22 140 33,5 48,5 21 787 33,0 47,0 -353 -1,6
68 000 23 101 34,0 48,5 22 727 33,4 47,0 -374 -1,6
70 000 24 079 34,4 48,5 23 667 33,8 47,0 -412 -1,7
72 000 25 056 34,8 48,5 24 607 34,2 47,0 -449 -1,8
74 000 26 017 35,2 48,5 25 547 34,5 47,0 -470 -1,8
76 000 26 994 35,5 48,5 26 487 34,9 47,0 -507 -1,9
78 000 27 955 35,8 48,5 27 427 35,2 47,0 -528 -1,9
80 000 28 932 36,2 48,5 28 367 35,5 47,0 -565 -2,0
82 000 29 893 36,5 48,5 29 307 35,7 47,0 -586 -2,0
84 000 30 870 36,8 48,5 30 247 36,0 47,0 -623 -2,0
-------------------------------------------------------------------------------
Tarif 2005
Steuersatz Entlastung Entlastung
Zu ver- gegenüber gegenüber
steuerndes Steuer durch- marginal Tarif 2004 Tarif 2002
Einkommen schnittl.
Euro Euro % % Euro % Euro %
8 000 51 0,6 15,7 -49 -49,0 -115 -69,3
10 000 398 4,0 19,2 -89 -18,3 -213 -34,9
12 000 816 6,8 22,7 -118 -12,6 -279 -25,5
14 000 1 293 9,2 24,6 -140 -9,8 -299 -18,8
16 000 1 793 11,2 25,5 -164 -8,4 -328 -15,5
18 000 2 312 12,8 26,4 -192 -7,7 -360 -13,5
20 000 2 849 14,2 27,3 -224 -7,3 -386 -11,9
22 000 3 404 15,5 28,2 -260 -7,1 -427 -11,1
24 000 3 977 16,6 29,1 -301 -7,0 -462 -10,4
26 000 4 568 17,6 30,0 -346 -7,0 -512 -10,1
28 000 5 178 18,5 31,0 -394 -7,1 -554 -9,7
30 000 5 806 19,4 31,9 -446 -7,1 -612 -9,5
32 000 6 453 20,2 32,8 -502 -7,2 -660 -9,3
34 000 7 118 20,9 33,7 -562 -7,3 -726 -9,3
36 000 7 801 21,7 34,6 -626 -7,4 -797 -9,3
38 000 8 502 22,4 35,5 -695 -7,6 -858 -9,2
40 000 9 222 23,1 36,4 -767 -7,7 -936 -9,2
42 000 9 960 23,7 37,4 -843 -7,8 -1 004 -9,2
44 000 10 716 24,4 38,3 -923 -7,9 -1 092 -9,2
46 000 11 491 25,0 39,2 -1 007 -8,1 -1 167 -9,2
48 000 12 283 25,6 40,1 -1 096 -8,2 -1 263 -9,3
50 000 13 095 26,2 41,0 -1 187 -8,3 -1 345 -9,3
52 000 13 924 26,8 41,9 -1 284 -8,4 -1 450 -9,4
54 000 14 764 27,3 42,0 -1 383 -8,6 -1 565 -9,6
56 000 15 604 27,9 42,0 -1 483 -8,7 -1 683 -9,7
58 000 16 444 28,4 42,0 -1 583 -8,8 -1 820 -10,0
60 000 17 284 28,8 42,0 -1 683 -8,9 -1 941 -10,1
62 000 18 124 29,2 42,0 -1 783 -9,0 -2 078 -10,3
64 000 18 964 29,6 42,0 -1 883 -9,0 -2 199 -10,4
66 000 19 804 30,0 42,0 -1 983 -9,1 -2 336 -10,6
68 000 20 644 30,4 42,0 -2 083 -9,2 -2 457 -10,6
70 000 21 484 30,7 42,0 -2 183 -9,2 -2 595 -10,8
72 000 22 324 31,0 42,0 -2 283 -9,3 -2 732 -10,9
74 000 23 164 31,3 42,0 -2 383 -9,3 -2 853 -11,0
76 000 24 004 31,6 42,0 -2 483 -9,4 -2 990 -11,1
78 000 24 844 31,9 42,0 -2 583 -9,4 -3 111 -11,1
80 000 25 684 32,1 42,0 -2 683 -9,5 -3 248 -11,2
82 000 26 524 32,3 42,0 -2 783 -9,5 -3 369 -11,3
84 000 27 364 32,6 42,0 -2 883 -9,5 -3 506 -11,4
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 18. August 2002 soll die zweite
Stufe der Einkommensteuerreform auf 2004 verschoben werden.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 7
Finanzielle Auswirkungen nach den Einkommensteuertarifen 2004 (1) und 2005
im Vergleich zum geltenden Tarif
Splittingtabelle
-------------------------------------------------------------------------------
Tarif 2002 Tarif 2004
Steuersatz Steuersatz Entlastung
Zu ver- gegenüber
steuerndes Steuer durch- marginal Steuer durch- marginal Tarif 2002
Einkommen schnittl. schnittl.
Euro Euro % % Euro % % Euro %
14 000 0 - - 0 - - 0 -
16 000 332 - - 200 - - 0 -
18 000 774 - - 572 - - 0 -
20 000 1 222 6,1 23,5 974 4,9 20,9 -248 -20,3
22 000 1 700 7,7 24,0 1 406 6,4 22,3 -294 -17,3
24 000 2 190 9,1 24,6 1 868 7,8 23,8 -322 -14,7
26 000 2 690 10,3 25,1 2 358 9,1 25,1 -332 -12,3
28 000 3 184 11,4 25,7 2 866 10,2 25,7 -318 -10,0
30 000 3 706 12,4 26,2 3 384 11,3 26,2 -322 -8,7
32 000 4 242 13,3 26,8 3 914 12,2 26,8 -328 -7,7
34 000 4 786 14,1 27,3 4 456 13,1 27,3 -330 -6,9
36 000 5 344 14,8 27,9 5 008 13,9 27,9 -336 -6,3
38 000 5 892 15,5 28,4 5 572 14,7 28,4 -320 -5,4
40 000 6 470 16,2 29,0 6 146 15,4 29,0 -324 -5,0
42 000 7 062 16,8 29,6 6 732 16,0 29,5 -330 -4,7
44 000 7 662 17,4 30,1 7 328 16,7 30,1 -334 -4,4
46 000 8 254 17,9 30,7 7 936 17,3 30,7 -318 -3,9
48 000 8 878 18,5 31,2 8 556 17,8 31,2 -322 -3,6
50 000 9 514 19,0 31,8 9 186 18,4 31,8 -328 -3,4
52 000 10 160 19,5 32,4 9 828 18,9 32,3 -332 -3,3
54 000 10 818 20,0 32,9 10 480 19,4 32,9 -338 -3,1
56 000 11 464 20,5 33,5 11 144 19,9 33,5 -320 -2,8
58 000 12 144 20,9 34,0 11 818 20,4 34,0 -326 -2,7
60 000 12 836 21,4 34,6 12 504 20,8 34,6 -332 -2,6
62 000 13 538 21,8 35,2 13 202 21,3 35,1 -336 -2,5
64 000 14 226 22,2 35,7 13 910 21,7 35,7 -316 -2,2
66 000 14 952 22,7 36,3 14 630 22,2 36,3 -322 -2,2
68 000 15 688 23,1 36,8 15 360 22,6 36,8 -328 -2,1
70 000 16 436 23,5 37,4 16 102 23,0 37,4 -334 -2,0
72 000 17 196 23,9 37,9 16 854 23,4 37,9 -342 -2,0
74 000 17 938 24,2 38,5 17 618 23,8 38,5 -320 -1,8
79 000 19 912 25,2 39,9 19 578 24,8 39,9 -334 -1,7
84 000 21 928 26,1 41,3 21 606 25,7 41,3 -322 -1,5
89 000 24 044 27,0 42,7 23 704 26,6 42,7 -340 -1,4
94 000 26 198 27,9 44,1 25 872 27,5 44,1 -326 -1,2
99 000 28 454 28,7 45,5 28 108 28,4 45,4 -346 -1,2
104 000 30 748 29,6 46,8 30 416 29,2 46,8 -332 -1,1
109 000 33 108 30,4 48,3 32 764 30,1 47,0 -344 -1,0
114 000 35 550 31,2 48,5 35 114 30,8 47,0 -436 -1,2
-------------------------------------------------------------------------------
Tarif 2005
Steuersatz Entlastung Entlastung
Zu ver- gegenüber gegenüber
steuerndes Steuer durch- marginal Tarif 2004 Tarif 2002
Einkommen schnittl.
Euro Euro % % Euro % Euro %
14 000 0 - - 0 - 0 -
16 000 102 - - 0 - 0 -
18 000 432 - - 0 - 0 -
20 000 796 4,0 19,2 -178 -18,3 -426 -34,9
22 000 1 196 5,4 20,9 -210 -14,9 -504 -29,6
24 000 1 632 6,8 22,7 -236 -12,6 -558 -25,5
26 000 2 100 8,1 24,1 -258 -10,9 -590 -21,9
28 000 2 586 9,2 24,6 -280 -9,8 -598 -18,8
30 000 3 082 10,3 25,0 -302 -8,9 -624 -16,8
32 000 3 586 11,2 25,5 -328 -8,4 -656 -15,5
34 000 4 100 12,1 25,9 -356 -8,0 -686 -14,3
36 000 4 624 12,8 26,4 -384 -7,7 -720 -13,5
38 000 5 156 13,6 26,8 -416 -7,5 -736 -12,5
40 000 5 698 14,2 27,3 -448 -7,3 -772 -11,9
42 000 6 248 14,9 27,7 -484 -7,2 -814 -11,5
44 000 6 808 15,5 28,2 -520 -7,1 -854 -11,1
46 000 7 376 16,0 28,7 -560 -7,1 -878 -10,6
48 000 7 954 16,6 29,1 -602 -7,0 -924 -10,4
50 000 8 540 17,1 29,6 -646 -7,0 -974 -10,2
52 000 9 136 17,6 30,0 -692 -7,0 -1 024 -10,1
54 000 9 742 18,0 30,5 -738 -7,0 -1 076 -9,9
56 000 10 356 18,5 31,0 -788 -7,1 -1 108 -9,7
58 000 10 980 18,9 31,4 -838 -7,1 -1 164 -9,6
60 000 11 612 19,4 31,9 -892 -7,1 -1 224 -9,5
62 000 12 254 19,8 32,3 -948 -7,2 -1 284 -9,5
64 000 12 906 20,2 32,8 -1 004 -7,2 -1 320 -9,3
66 000 13 566 20,6 33,3 -1 064 -7,3 -1 386 -9,3
68 000 14 236 20,9 33,7 -1 124 -7,3 -1 452 -9,3
70 000 14 914 21,3 34,2 -1 188 -7,4 -1 522 -9,3
72 000 15 602 21,7 34,6 -1 252 -7,4 -1 594 -9,3
74 000 16 298 22,0 35,1 -1 320 -7,5 -1 640 -9,1
79 000 18 080 22,9 36,2 -1 498 -7,7 -1 832 -9,2
84 000 19 920 23,7 37,4 -1 686 -7,8 -2 008 -9,2
89 000 21 816 24,5 38,5 -1 888 -8,0 -2 228 -9,3
94 000 23 770 25,3 39,7 -2 102 -8,1 -2 428 -9,3
99 000 25 780 26,0 40,8 -2 328 -8,3 -2 674 -9,4
104 000 27 848 26,8 41,9 -2 568 -8,4 -2 900 -9,4
109 000 29 948 27,5 42,0 -2 816 -8,6 -3 160 -9,5
114 000 32 048 28,1 42,0 -3 066 -8,7 -3 502 -9,9
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 18. August 2002 soll die zweite
Stufe der Einkommensteuerreform auf 2004 verschoben werden.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
===============================================================================
|
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 8
Einnahmen und Ausgaben der Gebietskörperschaften (1)
-------------------------------------------------------------------------------
Bund (2) Sondervermögen (3)
2001 2002 2003 2001 2002 2003
Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. Euro
Einnahmen 244,6 246,6 252,5 23,5 25,0 23,3
Steuern u. Ä. 213,4 214,2 222,4 0,1 0,1 0,1
Zahlungen von
Gebietskörper-
schaften 2,9 2,9 2,9 12,3 14,6 12,9
Zahlungen von
Sondervermögen 0,8 0,9 0,9 - - -
Länderfinanz-
ausgleich - - - - - -
Einnahmen aus
wirtschaftl.
Tätigkeit (5) 9,6 11,5 10,0 - - -
Gebühren u. Ä. 2,1 2,1 3,5 - - -
Veräußerung von
Vermögen (6) 8,4 7,7 5,6 2,5 0,5 0,5
Sonstige Einnahmen 7,4 7,3 7,3 8,6 9,8 9,8
Ausgaben 265,7 275,4 276,1 18,2 17,7 17,4
Personalausgaben 26,8 27,1 27,4 7,7 7,6 7,5
Laufender
Sachaufwand 16,7 16,4 16,5 -0,1 0,0 0,0
Zinsausgaben 37,6 38,0 38,6 4,0 4,0 3,9
darunter an
Gebietskörper-
schaften - - - - - -
Laufende
Übertragungen 156,8 170,4 171,2 2,2 2,1 2,1
Gebietskörper-
schaften 25,4 28,7 28,6 0,9 0,9 0,9
Länderfinanz-
ausgleich - - - - - -
Sondervermögen 12,2 14,5 12,8 - - -
Sozial-
versicherungen 76,2 84,3 87,0 - - -
Soziale
Leistungen 20,7 20,8 20,9 - - -
Unternehmen 16,7 16,5 16,4 1,2 1,2 1,1
Ausland 3,0 2,9 2,9 - - -
Soziale
Einrichtungen 0,7 0,7 0,7 - - -
Sonstige 1,9 1,9 1,9 0,1 0,1 0,1
Sachinvestitionen 6,9 6,5 6,1 - - -
Vermögens-
übertragungen 17,1 13,4 12,8 0,1 0,1 0,1
Gebiets-
körperschaften 9,5 6,0 5,8 - - -
Ausland 0,3 0,3 0,3 - - -
Sonstige 7,3 7,1 6,8 0,1 0,1 0,1
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 3,8 3,6 3,4 4,3 3,9 3,9
darunter an
Gebiets-
körperschaften 0,2 0,2 0,2 - - -
Finanzierungs-
saldo -21,1 -28,9 -23,6 5,3 7,3 5,9
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Einnahmen -16,2 0,8 2,4 25,0 6,3 -6,7
Steuern u. Ä. -2,6 0,4 3,8 . 0,0 0,0
Ausgaben 0,3 3,7 0,2 -11,2 -2,8 -1,4
Personalausgaben 1,0 1,3 0,8 -0,7 -1,3 -1,3
Laufender
Sachaufwand .(7) -1,8 0,9 . . 0,0
Zinsausgaben -3,9 1,1 1,5 -2,5 -1,3 -2,6
Laufende
Übertragungen .(7) 8,7 0,5 -12,2 -2,3 -2,4
Gebietskörper-
schaften -2,5 12,9 -0,3 13,3 0,0 0,0
Sozial-
versicherungen 6,6 10,6 3,2 - - -
Soziale
Leistungen -3,8 0,7 0,5 - - -
Unternehmen .(7) -0,9 -0,6 -25,0 -4,2 -4,3
Sachinvestitionen 2,3 -5,2 -6,3 - - -
Vermögens-
übertragungen -12,3 -21,6 -4,2 -75,0 0,0 0,0
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen -21,1 -6,7 -4,3 -24,3 -9,5 0,0
-------------------------------------------------------------------------------
Länder (2)
Westdeutschland (4) Ostdeutschland
2001 2002 2003 2001 2002 2003
Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. Euro
Einnahmen 187,4 186,3 194,8 49,3 48,3 49,4
Steuern u. Ä. 141,0 139,8 147,7 25,0 23,9 24,8
Zahlungen von
Gebietskörper-
schaften 23,7 23,6 23,6 16,3 16,3 16,2
Zahlungen von
Sondervermögen - - - - - -
Länderfinanz-
ausgleich 4,4 4,3 4,6 4,1 4,1 4,2
Einnahmen aus
wirtschaftl.
Tätigkeit (5) 3,0 3,0 3,0 0,5 0,5 0,5
Gebühren u. Ä. 4,2 4,2 4,3 0,5 0,5 0,6
Veräußerung von
Vermögen (6) 1,9 2,0 2,1 0,1 0,1 0,1
Sonstige Einnahmen 9,2 9,3 9,4 3,0 3,0 3,1
Ausgaben 211,3 212,9 216,3 52,4 52,2 52,3
Personalausgaben 80,7 82,1 83,3 13,8 14,0 14,2
Laufender
Sachaufwand 20,8 21,2 21,5 3,7 3,7 3,8
Zinsausgaben 16,5 17,6 18,8 3,1 3,3 3,4
darunter an
Gebietskörper-
schaften 0,1 0,1 0,1 - - -
Laufende
Übertragungen 67,5 68,0 70,6 19,6 19,5 19,9
Gebietskörper-
schaften 29,7 29,5 31,0 13,3 13,0 13,3
Länderfinanz-
ausgleich 8,5 8,4 8,8 - - -
Sondervermögen 0,1 0,1 0,1 - - -
Sozial-
versicherungen 0,3 0,3 0,3 0,1 0,1 0,1
Soziale
Leistungen 7,8 8,3 8,7 1,6 1,7 1,8
Unternehmen 13,5 13,7 13,9 3,1 3,2 3,2
Ausland 0,6 0,6 0,6 - - -
Soziale
Einrichtungen 5,9 6,0 6,1 1,2 1,1 1,1
Sonstige 1,2 1,2 1,2 0,4 0,4 0,5
Sachinvestitionen 5,7 5,5 5,1 2,3 2,2 2,1
Vermögens-
übertragungen 14,2 13,8 13,2 9,5 9,0 8,5
Gebiets-
körperschaften 5,6 5,4 5,0 4,4 4,1 3,7
Ausland - - - - - -
Sonstige 8,6 8,4 8,3 5,1 5,0 4,8
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 6,0 4,6 3,8 0,4 0,4 0,4
darunter an
Gebiets-
körperschaften 0,1 0,1 0,1 - - -
Finanzierungs-
saldo -23,9 -26,6 -21,6 -3,0 -3,9 -2,9
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Einnahmen -5,0 -0,6 4,6 -1,6 -2,0 2,2
Steuern u. Ä. -6,5 -0,8 5,7 -2,2 -4,4 3,8
Ausgaben 3,2 0,7 1,6 -1,3 -0,3 0,2
Personalausgaben 0,6 1,7 1,4 1,5 1,5 1,1
Laufender
Sachaufwand 2,5 2,2 1,4 -5,3 1,4 1,4
Zinsausgaben 1,9 7,1 6,4 7,0 4,9 4,7
Laufende
Übertragungen 5,1 0,8 3,8 3,0 -0,5 2,3
Gebietskörper-
schaften -0,5 -0,5 5,1 2,8 -2,2 2,3
Sozial-
versicherungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Soziale
Leistungen 12,5 5,9 4,9 23,1 6,2 5,9
Unternehmen 32,0 1,5 1,5 - 3,3 1,6
Sachinvestitionen -5,1 -3,8 -7,5 4,7 -2,2 -6,8
Vermögens-
übertragungen -5,5 -2,5 -4,1 -9,3 -4,3 -6,2
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen . -23,7 -16,7 -57,9 0,0 0,0
-------------------------------------------------------------------------------
Gemeinden Insgesamt
Westdeutschland Ostdeutschland
2001 2002 2003 2001 2002 2003 2001 2002 2003
Ist Schätzung Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. Euro
Einnahmen 119,3 119,5 121,9 24,7 24,4 24,4 534,7 534,8 551,5
Steuern u. Ä. 45,1 45,1 45,7 4,0 4,0 4,1 428,5 427,1 444,8
Zahlungen von
Gebietskörper-
schaften 33,7 33,3 34,4 15,9 15,3 15,1 - - -
Zahlungen von
Sondervermögen - - - - - - - - -
Länderfinanz-
ausgleich - - - - - - - - -
Einnahmen aus
wirtschaftl.
Tätigkeit (5) 6,9 7,1 7,3 1,2 1,3 1,3 21,1 23,3 22,1
Gebühren u. Ä. 14,5 14,6 14,7 2,0 2,1 2,1 23,3 23,6 25,2
Veräußerung von
Vermögen (6) 6,0 6,1 6,2 0,9 1,0 1,0 19,8 17,4 15,5
Sonst. Einnahmen 13,0 13,3 13,5 0,7 0,7 0,7 41,9 43,5 43,8
Ausgaben 122,8 123,8 124,1 25,2 25,4 25,3 581,3 592,3 596,9
Personalausgaben 32,0 32,5 32,8 7,3 7,3 7,2 168,4 170,6 172,3
Laufender
Sachaufwand 23,8 24,2 24,5 4,8 4,8 4,8 69,5 70,3 71,1
Zinsausgaben 4,4 4,6 4,7 0,9 0,9 1,0 66,3 68,2 70,1
darunter an
Gebietskörper-
schaften 0,1 0,1 0,1 - - - - - -
Laufende
Übertragungen 39,0 40,1 41,2 6,0 6,4 6,6 197,1 207,5 212,2
Gebietskörper-
schaften 3,8 3,9 3,9 0,1 0,1 0,1 - - -
Länderfinanz-
ausgleich - - - - - - - - -
Sondervermögen - - - - - - - - -
Sozial-
versicherungen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 76,7 84,8 87,5
Soziale
Leistungen 23,7 24,5 25,4 3,7 3,9 4,1 57,5 59,3 60,9
Unternehmen 3,0 3,1 3,2 1,1 1,1 1,1 38,6 38,8 39,0
Ausland - - - - - - 3,5 3,5 3,5
Soziale
Einrichtungen 6,0 6,1 6,2 0,9 1,0 1,0 14,7 14,9 15,0
Sonstige 2,4 2,4 2,5 0,2 0,3 0,3 6,1 6,3 6,4
Sachinvestitionen 19,0 17,9 16,4 5,2 5,1 4,7 39,1 37,2 34,3
Vermögens-
übertragungen 2,2 2,1 2,1 0,8 0,8 0,8 24,0 23,6 22,8
Gebiets-
körperschaften 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 - - -
Ausland - - - - - - 0,3 0,3 0,3
Sonstige 2,0 2,0 1,9 0,7 0,7 0,7 23,7 23,3 22,5
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 2,4 2,5 2,5 0,2 0,2 0,2 16,9 14,9 14,0
darunter an
Gebiets-
körperschaften - - - - - - - - -
Finanzierungs-
saldo -3,5 -4,3 -2,2 -0,5 -1,0 -0,9 -46,7 -57,4 -45,4
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Einnahmen -1,9 0,2 2,0 -3,0 -1,4 0,0 -9,4 0,0 3,1
Steuern u. Ä. -5,5 0,0 1,3 -4,9 0,3 2,5 -4,2 -0,3 4,1
Ausgaben 2,2 0,9 0,2 -0,6 0,8 -0,6 1,3 1,9 0,8
Personalausgaben 0,2 1,4 0,9 -3,4 -0,7 -0,7 0,4 1,3 1,0
Laufender
Sachaufwand 2,4 1,7 1,3 0,0 0,0 1,1 -4,9 1,0 1,2
Zinsausgaben 1,2 3,5 3,4 0,0 5,9 5,6 -1,6 2,9 2,8
Laufende
Übertragungen 3,4 3,0 2,7 5,4 5,9 3,2 6,7 5,3 2,3
Gebietskörper-
schaften 4,2 1,3 1,3 0,0 0,0 0,0 - - -
Sozial-
versicherungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,5 10,5 3,2
Soziale
Leistungen 2,2 3,7 3,3 7,5 5,6 5,3 2,0 3,1 2,8
Unternehmen 7,3 3,4 1,6 10,5 4,8 0,0 22,2 0,7 0,4
Sachinvestitionen 0,0 -5,9 -8,6 -6,4 -2,9 -7,1 -1,0 -4,9 -7,7
Vermögens-
übertragungen 2,4 -2,3 -2,4 6,7 0,0 -6,2 -8,7 -1,9 -3,3
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 38,2 2,1 0,0 . 0,0 0,0 10,7 -12,1 -6,2
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Ohne Verschiebung der geplanten Steuerentlastungen von 2003 auf 2004 und
die damit verbundenen Konsequenzen für die Ausgaben. In der Abgrenzung der
Finanzstatistik, ohne Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen.
(2) Ergänzungszuweisungen des Bundes an die finanzschwachen Länder sowie die
hierfür verwendeten Umsatzsteuereinnahmen werden beim Bund als Ausgaben und
Einnahmen, also "brutto", angewiesen. Die Anteile aus der Mineralölsteuer
im Zuge der Regionalisierung der Personennahverkehrs werden als Zuweisungen
des Bundes an die Länder gebucht.
(3) Vgl. Tabelle 7.
(4) Einschließlich Berlin.
(5) Die Gewinnabführung der Bundesbank ist in voller Höhe beim Bund als
Einnahme ausgewiesen, die Differenz zu 3,6 Mrd. Euro als Übertragung an den
Erblastentilgungsfonds gebucht.
(6) Sachvermögen und Beteiligungen.
(7) Durch Änderungen der Zuordnungen mit dem Vorjahr nicht vergleichbar.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen und Schätzungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 9
Einnahmen und Ausgaben der Sondervermögen des Bundes
In Mrd. Euro
-------------------------------------------------------------------------------
Fonds Deutsche Eisenbahn- Erblasten-
Einheit vermögen tilgungsfonds
2001 2002 2003 2001 2002 2003 2001 2002 2003
Ist Schätzung Ist Schätzung Ist Schätzung
Einnahmen 3,3 3,3 3,3 9,1 8,9 8,8 5,8 7,7 6,1
Steuerähnliche Abgaben - - - - - - - - -
Zuweisungen von Gebiets-
körperschaften 3,3 3,3 3,3 4,0 6,0 5,9 4,9 5,1 3,6
Veräußerung von Vermögen - - - 2,5 0,5 0,5 - - -
Sonstige (2) - - - 2,6 2,4 2,4 0,9 2,6 2,6
(3) (3) (3)
Ausgaben 2,5 2,6 2,5 9,1 8,9 8,8 0,9 0,9 0,9
Personalausgaben - - - 7,7 7,6 7,5 0,0 0,0 0,0
Laufender Sachaufwand -0,3 -0,2 -0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1
Zinsausgaben 2,8 2,8 2,7 - - - - - -
Laufende Zuweisungen - - - 1,2 1,2 1,1 0,8 0,8 0,8
Gebietskörperschaften - - - - - - 0,8 0,8 0,8
Unternehmen - - - 1,2 1,2 1,1 - - -
Sonstige - - - - - - - - -
Vermögensübertragungen - - - - - - - - -
Darlehen u. a. - - - - - - - - -
Saldo 0,8 0,8 0,8 0,0 0,0 0,0 4,9 6,8 5,3
(4) (4) (4) (4) (4) (4)
-------------------------------------------------------------------------------
Sonstige Fonds Insgesamt
(1)
2001 2002 2003 2001 2002 2003
Ist Schätzung Ist Schätzung
Einnahmen 5,3 5,1 5,1 23,5 25,0 23,3
Steuerähnliche Abgaben 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Zuweisungen von Gebiets-
körperschaften 0,1 0,1 0,1 12,3 14,6 12,9
Veräußerung von Vermögen - - - 2,5 0,5 0,5
Sonstige (2) 5,1 4,9 4,9 8,6 9,8 9,8
(4)
Ausgaben 5,7 5,3 5,3 18,2 17,7 17,4
Personalausgaben - - - 7,7 7,6 7,5
Laufender Sachaufwand - - - -0,1 0,0 0,0
Zinsausgaben 1,2 1,2 1,2 4,0 4,0 3,9
Laufende Zuweisungen 0,2 0,2 0,2 2,2 2,1 2,1
Gebietskörperschaften 0,1 0,1 0,1 0,9 0,9 0,9
Unternehmen 0,0 - - 1,2 1,2 1,1
Sonstige 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Vermögensübertragungen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Darlehen u. a. 4,3 3,9 3,9 4,3 3,9 3,9
Saldo -0,4 -0,3 -0,2 5,3 7,3 5,9
-------------------------------------------------------------------------------
Abweichungen in den Summen durch Runden.
(1) ERP, LAF, Entschädigungsfonds, Ausgleichsfonds Steinkohle.
(2) Bei ERP einschließlich Einnahmen aus Krediten und Rückzahlung von Krediten.
(3) Einschließlich Mehreinnahmen aus Bundesbankgewinn.
(4) Überschüsse werden zur Tilgung verwendet.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen und Schätzungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
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