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| Wochenbericht des DIW Berlin 35/02 Hochwasserkatastrophe in Deutschland: | |||
| Bearbeiter | Reimund Schwarze Gert G. Wagner | ||
| Die jüngste Hochwasserkatastrophe wirft jenseits der staatlichen und privaten Soforthilfe [1] die Frage nach einer Strategie auf, mit der den Hochwasserrisiken vorausschauend begegnet werden könnte. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie in modernen Volkswirtschaften eine planvolle gesellschaftliche Antwort auf die Herausforderung von Elementarrisiken wie Sturm, Hochwasser und Flächenbränden aussehen kann. Sie ist weltweit dringend erforderlich, weil immer häufiger Neubauten in katastrophenträchtigen Gebieten errichtet werden und damit in Zukunft ein Anstieg des Schadensvolumens als Folge von Naturereignissen zu erwarten ist. Hinzu kommen die Folgen langfristiger klimatischer Veränderungen. Staatliche Ad-hoc-Hilfen und private Spenden sind in ihrer Höhe nicht kalkulierbar. Außerdem vermindern sie den Anreiz, mit Hilfe von privaten und kollektiven Präventionsmaßnahmen das Schadensrisiko für Infrastruktur und Privatbesitz möglichst niedrig zu halten. Zu überlegen wäre eine allgemeine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Eine solche Versicherung würde für den Versicherten die zu erwartende Entschädigung kalkulierbar machen. Gleichzeitig setzt sie einen Anreiz zur Prävention, weil die zu zahlende Prämie durch individuelle Schutzmaßnahmen wie Rückstauvorrichtungen und angepasste Baustoffe gesenkt werden kann. Private Vorsorge kann kollektive "technische" Vorsorge natürlich nicht ersetzen, die im Falle von Hochwasser aus der Deregulierung von Flüssen, besseren Deichen und der Schaffung planmäßiger Überflutungsgebiete bestehen kann. Aber private Versicherungen setzen auch dafür Anreize, da aufgrund hoher Prämien, die in Risikogebieten gezahlt werden müssen, der politische Druck wachsen wird, wirksame kollektive Prävention zu betreiben. Elementarschadenpolicen gibt es am Versicherungsmarkt zu kaufen; sie werden aber kaum nachgefragt. Banken verlangen sie nicht obligatorisch zur Absicherung ihrer Immobilienkredite. Deswegen besteht die Minimalaufgabe des Staates darin, dafür zu sorgen, dass potentiell von Elementarschäden Betroffene eine realistischere Gefahreneinschätzung durch Aufklärung und Information vermittelt bekommen. Angesichts von Sturm, Hagel, Erdbeben, Schneedruck und Überschwemmungen, die sowohl durch Hochwasser wie Starkregen verursacht werden können, ist von dieser Gefahr die gesamte Bevölkerung betroffen. | |||
| Elementarschäden nehmen weltweit zu |
Die Folgen von Naturereignissen werden als "Elementarschäden" bezeichnet. Dabei handelt es sich um Schäden durch Vulkanausbrüche, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck, Stürme, Hagel, Starkregen und Hochwasser. Die jüngsten Sturm- und Hochwasserschäden in Deutschland sind Teil einer weltweiten Entwicklung. Naturkatastrophen [2] verursachen immer häufiger Schäden, die von ihrem Umfang her zunehmend größer werden (Tabelle 1). Im Vergleich zu den 60er Jahren ist die Zahl der großen Naturkatastrophen [3] auf das Dreifache, die volkswirtschaftlichen Schäden - inflationsbereinigt - auf das Neunfache und die versicherten Schäden sogar auf das Siebzehnfache gestiegen. Experten aus der Rückversicherungswirtschaft rechnen bis zum Ende dieses Jahrzehnts mit jährlichen Schadenbelastungen aus großen Naturkatastrophen in der Größenordnung von 25 bis 50 Milliarden US-Dollar (in heutigen Werten). Diese Schadenzunahme wird hauptsächlich durch die wachsende Konzentration von Bevölkerung und Vermögenswerten in Erdbebengebieten und Überschwemmungsregionen der Welt verursacht. [4] Darüber hinaus verstärken sich die Anzeichen, dass die beobachtete globale Klimaänderung zu einer zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Naturkatastrophen führt. Der dritte Sachstandsbericht des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, 2001) sieht hierfür klare Indizien. [5] Für die hier interessierende Frage der Katastrophenvorsorge ist dabei belanglos, ob die mit der Zunahme der Katastrophenereignisse zusammenhängenden Klimaphänomene anthropogen, d. h. durch den Menschen verursacht sind (im Sinne der Theorie des Treibhauseffekts) oder durch äußere Faktoren (wie Änderungen im Magnetfeld der Sonne) bewirkt werden. | ||
| Elementarschäden in Deutschland |
Elementarschäden gehen in Deutschland überwiegend auf extreme Wetterbedingungen zurück. Stürme stehen dabei sowohl bei der Zahl der Schadenereignisse als auch bei den volkswirtschaftlichen und - ganz besonders - bei den versicherten Schäden mit Abstand an erster Stelle. So lag im Zeitraum 1970 bis 1998 der Anteil der Sturmereignisse bei 63 % aller registrierten Naturkatastrophen, bei 76 % der volkswirtschaftlichen Gesamtschäden und bei 87 % der versicherten Schäden aus Naturkatastrophen (Tabelle 2). Hochwasserschäden folgen als nächstwichtige Schadenskategorie. Sie fallen aber mit 20 % der Katastrophenereignisse, 18 % der volkswirtschaftlichen Schäden und 8 % der versicherten Schäden deutlich weniger ins Gewicht als Sturmschäden, wobei die geringe Anzahl der versicherten Schäden ein besonderes Problem darstellt. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die wichtigsten großen Überschwemmungsschäden in den letzten zwanzig Jahren. | ||
| Elementarschaden- versicherung in Deutschland |
Feuer- und Sturmschäden werden traditionell von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese ist zwar seit 1994 aufgrund einer EU-Richtlinie, [6] die den Wettbewerb auf Versicherungsmärkten intensivieren soll, in Deutschland nicht mehr obligatorisch. [7] Sie wird aber in der Regel von Banken zur Kreditsicherung verlangt und ist daher weit verbreitet. Auch die anderen Elementarschäden, einschließlich Überschwemmungsschäden, können in Deutschland im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäude- sowie der Gewerbeversicherung versichert werden. Der Preis dieser so genannten Elementarschaden-Zusatzdeckung ist abhängig von dem Wert des versicherten Objekts und der Schadenswahrscheinlichkeit in der jeweiligen Region, in der sich das Objekt befindet. In der Police wird dabei unterschieden zwischen schwach hochwassergefährdeten Regionen (Zone E1) mit einer Hochwasserwahrscheinlichkeit kleiner als 2 % (weniger als ein Ereignis in fünfzig Jahren), mittel hochwassergefährdeten Regionen (Zone E2) mit einer Hochwasserwahrscheinlichkeit kleiner als 10 % und stark hochwassergefährdeten Regionen (Zone E3) mit einer Hochwasserwahrscheinlichkeit größer als 10 %. In der Zone E1 beträgt die jährliche Prämie derzeit 10 bis 20 Cent je 1 000 Euro Versicherungssumme und in der Zone E2 15 bis 20 Cent je 1 000 Euro Versicherungssumme. In der Zone E3 weichen die Deckungsbedingungen der Einzelversicherer im Wettbewerb stark voneinander ab. So bietet eine Versicherung Deckungen in der Zone E3 zum gleichen Preis an wie in den weniger hochwassergefährdeten Regionen. Bei anderen gibt es dagegen nur eine Absicherung gegen höhere Selbstbeteiligung nach strenger Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der individuellen Schutzmaßnahmen oder höhere Prämien (bis zu 1 Euro je 1 000 Euro Versicherungssumme). Die Regel-Selbstbeteiligung der Elementarschaden-Zusatzdeckung beträgt je Schaden 10 %. Für ein durchschnittliches Einfamilienneubauhaus (125 qm) ergibt sich für Gebäude und Hausrat bei einer Versicherungssumme von 300 000 Euro je nach Risikoexposition marktmäßig, d. h. bei Zugrundelegung des günstigsten Versicherungsangebots, eine jährliche Prämienbelastung von 30 bis 300 Euro bei unterschiedlichem Selbstbehalt. Nichtversicherbarkeit von Schäden gibt es nicht, da selbst in extrem hochwassergefährdeten Gebieten individuelle Prävention möglich ist, die die Schadenshöhe zu einem versicherbaren Zufallsereignis macht. So hängt der Schaden eines Hochwassers auch davon ab, wie Öltanks gesichert werden. Aufgeschwemmte Tanks haben beim "Pfingsthochwasser" 1999 in Neustadt an der Donau den Schaden vervierfacht. [8] Eine einfache Maßnahme, mit der der Schaden bei Hochwasser begrenzt werden kann, ist das Verlegen sensibler Anlagen wie Elektrikanschlüssen und Heizungen vom Keller in höher gelegene Etagen. [9] Etwa 3,5 % aller Wohngebäudeversicherungen enthalten eine Elementarschaden-Zusatzdeckung. [10] In der besonders gefährdeten Zone E3 ist damit aber allenfalls die Hälfte der Wohngebäude gegen Hochwasser versichert. [11] Im Bereich der Hausratversicherung wurde in allen Zonen eine höhere Versicherungsdichte erreicht, seit die Elementarschaden-Zusatzdeckung in den Standardvertrag aufgenommen wurde. Die Anzahl der Abschlüsse mit Zusatzdeckung liegt im Bestand aber auch nicht über 9 %. Zusammenfassend kann man feststellen, dass es in Deutschland ein im Prinzip hinreichendes Angebot an Versicherungsschutz gegen Hochwasserschäden gibt. [12] Somit muss es die fehlende Nachfrage sein, die eine flächendeckende private Absicherung in den besonders gefährdeten Regionen verhindert. Da selbst Banken in der Regel bei der Absicherung ihrer Hypotheken auf die Versicherung gegen Elementarschäden verzichten, ist nach staatlichen Strategien zu suchen, diesen Marktmangel zu beheben. [13] | ||
| Nachfrageverhalten bei Elementarschaden- versicherungen |
Der Mensch kann nur begrenzt Informationen aufnehmen und verarbeiten - besonders dann, wenn er einzelnen Ereignissen Eintrittswahrscheinlichkeiten zuordnen soll. So wurde in einer breit angelegten Befragung von Bewohnern in erdbeben- und überschwemmungsgefährdeten Gebieten in den USA festgestellt, dass Individuen die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Ereignisse systematisch unterschätzen. [14] Dies wirkt sich dämpfend auf die Nachfrage nach Versicherungspolicen aus. [15] Daneben kann Unterversicherung auch auf das "Fürsorgeverhalten" des Staates und die Spendenfreudigkeit der Bevölkerung im Gefolge von Naturkatastrophen zurückzuführen sein. Die Anreize für Versicherungsschutz an Flussläufen und Prävention werden verringert, weil antizipiert werden kann, dass im Katastrophenfall staatliche Hilfen und private Spender für die Kompensation des Schadens sorgen. [16] Hinzu kommen Wiederaufbaukosten bei der Besteuerung. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, gibt es in der Versicherungstheorie den Vorschlag, [17] dass Individuen in katastrophengefährdeten Gebieten jede staatliche Unterstützung verwehrt werden solle, um sie dadurch zur privaten Vorsorge zu zwingen. [18] Eine derart radikale Strategie ist keinesfalls mit dem Sozialstaatsgebot in Deutschland vereinbar, das fordert, dass jedem, der in Not gerät, beizustehen ist. | ||
| Mehr Informationen über Risiken erforderlich |
Ein staatlich angeregtes Informationsprogramm sollte der Bevölkerung die individuelle Gefahr durch Elementarereignisse besser verdeutlichen. Da Versicherungsgesellschaften eigene Interessen verfolgen, spielen unabhängige Verbraucherschutzorganisationen dabei eine zentrale Rolle. Dem Einzelnen müssen kleine Eintrittswahrscheinlichkeiten plastisch nahe gebracht werden, um diese für ihn vorstellbar zu machen. So sollte das bislang nur den Versicherungen offen stehende "elektronische Zonierungssystem für Überschwemmungen" (ZÜRS) [19] im Internet frei zugänglich sein. Dieses System erlaubt die einfache Einschätzung der Hochwassergefahr für eine Wohnadresse. Vor allem muss aber dem Einzelnen der persönliche Nutzen aus dem Abschluss einer Versicherungspolice verdeutlicht werden. Dieser persönliche Nutzen erwächst aus der finanziellen Sicherheit, die eine Versicherungspolice im Gegensatz zu den Ad-hoc-Hilfen stiften kann. [20] | ||
| Versicherungspflicht für Gebäude? | Trotz umfassender Information wird die Gewissheit um staatliche Hilfen und private Spenden im Falle einer Naturkatastrophe weiterhin dazu führen, dass ein umfassender Versicherungsschutz nicht von allen Hausbesitzern nachgefragt wird. Selbst wenn Banken bei der Vergabe von Hypotheken künftig den Abschluss einer Elementarschadenversicherung verlangen würden, [21] wäre der Altbestand an Bauten nicht geschützt (solange keine Umschuldung erfolgt oder ein Gebäude nicht verkauft wird und der Käufer eine neue Hypothek aufnimmt). Außerdem würden die von den Banken verlangten Versicherungen nicht den vollen Schaden decken, da Banken nur ihre Kreditsumme absichern, d. h. maximal 80 % des Gebäudewertes. Der Hausrat findet bei den Banken ohnehin keine Beachtung. Staatliche Interventionen wie eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden [22] können in dieser Lage sinnvoll sein. Das EU-Recht steht dem nicht entgegen. Es erlaubt die Einführung einer umfassenden Versicherungspflicht gegen Elementarschäden, wenn sie mit sozialpolitisch gewollter planmäßiger Vorsorge begründet ist. Dafür wäre allerdings keine Monopolversicherung notwendig. Die Versicherungsgesellschaften sollten auch im Rahmen einer Pflichtversicherung im Wettbewerb zueinander stehen. Infolge einer Versicherungspflicht würde die Kalkulation der Prämien leichter werden, da eine größere Anzahl an Verträgen "gepoolt" werden könnte. Allerdings müssten die Versicherungsgesellschaften dann auch einen "Kontrahierungszwang" akzeptieren, d. h. sie könnten "schlechte Risiken" - potentielle Kunden, die z. B. in den letzten Jahren einen Hochwasserschaden hatten - nicht gänzlich ablehnen. Hierfür sollten sie hohe Prämien und Selbstbehalte kalkulieren können, wie beispielsweise bei der Automobilhaftpflicht. Auf einem derart regulierten Versicherungsmarkt würden die Prämien vom Ausmaß der Vorsorge ("Prävention") abhängen, die jedem Versicherten als Instrument zur langfristigen Minderung seiner Prämienlast zur Verfügung steht. Wahrscheinlich würde die Differenzierung der Prämien über die jetzigen drei Stufen der oben beschriebenen Einteilung in die Gefahrenklassen E1 bis E3 hinausgehen. Eine Versicherungspflicht wirft die Frage nach der Prämienkalkulation und einer möglichen Quersubventionierung auf. Falls sich am Markt herausstellt, dass sehr hohe Prämien für alte Bausubstanz in Hochrisikogebieten notwendig wären, könnte dies vom Staat oder von einem Ausgleichspool zum Teil ausgeglichen werden. Sicherlich würden dadurch spezifische Risiken "kollektiviert". Dies ist bei den derzeit üblichen staatlichen Ad-hoc-Maßnahmen und Steuerbegünstigungen für den Wiederaufbau noch mehr der Fall. Für Neubauten sollte keinerlei Subvention der Prämien erfolgen, um Anreize für das Bauen in Hochrisikogebieten zu vermeiden.
Versicherungen können die im Hochwasserfall entstehenden Schadenssummen von mehreren Milliarden Euro tragen. Die Abdeckung der Sturmschäden, deren Schadensvolumen weit über dem des Hochwassers liegt, zeigt, dass Großrisiken - aufgrund internationaler Rückversicherungsmärkte - versicherbar sind. Die Erfahrungen mit der industriellen Umwelthaftpflicht ("Bodenkasko") haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass durch die Öffnung des Anbieterwettbewerbs für ausländische Versicherer die "Grenzen der Versicherbarkeit" weit hinausgeschoben werden können. [23]
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1 Weltweite Katastrophenschäden ------------------------------------------------------------------------------- Dekade 1950-1959 1960-1969 1970-1979 1980-1989 1990-1999 Zahl der Ereignisse 20 27 47 63 89 Volkswirtschaftliche Schäden (in Mrd. US-$ in Werten von 2001) 42,2 75,7 136,1 211,3 652,3 Versicherte Schäden (in Mrd. US-$ in Werten von 2001) - 7,2 12,4 26,4 123,2 ------------------------------------------------------------------------------- Quellen: Münchener Rück, Topics 2001 (www.münchenerre.de); Berechnungen des DIW Berlin. DIW Berlin 2002 =============================================================================== |
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 2 Katastrophenschäden in Deutschland 1970 bis 2000 ------------------------------------------------------------------------------- Elementarschaden Sturm Hochwasser Erdbeben Hagel Sonstige Zahl der Ereignisse 299 100 21 37 68 Volkswirtschaftliche Schäden (Originalschäden in Mrd. Euro) 10,6 3,2 0,2 2,5 1,4 Versicherte Schäden (Originalschäden in Mrd. Euro) 4,6 0,5 0,1 1,1 0,4 ------------------------------------------------------------------------------- Quellen: Münchener Rück, Topics 2001 (www.münchenerre.de); Berechnungen des DIW Berlin. DIW Berlin 2002 =============================================================================== |
-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 3 Große Überschwemmungsschäden in Deutschland Originalschäden in Mill. Euro ------------------------------------------------------------------------------- Monat/Jahr Gebiet Volkswirtschaftliche Schäden Versicherte Schäden 3/1981 Ganz Deutschland 46 - 6/1981 Süddeutschland 40 5 5/1983 Rhein 27 2 2/1984 Rhein 72 3 3/1988 Donau 27 4 8/1991 Donau 50 4 12/1993 Rhein 540 162 4/1994 Elbe 162 54 1/1995 Rhein 288 117 7/1997 Oder 324 32 11/1998 Ganz Deutschland 135 5 5/1999 Rhein 72 5 5/1999 Donau 375 63 ------------------------------------------------------------------------------- Quellen: Presseforum der Schaden- und Unfallversicherer, 14.-15.5.2001, Düsseldorf (www.gdv.de); Berechnungen des DIW Berlin. DIW Berlin 2002 =============================================================================== | |
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