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| Wochenbericht des DIW Berlin 36/00 Öffentliche Haushalte 2000/2001: Expansive Impulse durch die Steuerreform | |||
| Bearbeiter | Dieter Teichmann Dieter Vesper | ||
| Spätestens seit 1997 befinden sich die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden auf striktem Konsolidierungskurs. Trotz zeitweise widriger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen haben die Gebietskörperschaften ihre Defizite drastisch abgebaut, von 120 Mrd. DM (1996) auf 55 Mrd. DM (1999). [1] Als Folge dieser Restriktion mussten Einbußen beim Wirtschaftswachstum hingenommen werden. In diesem Jahr wird der restriktive Kurs fortgesetzt. Gleichzeitig fließen dem Staat konjunkturbedingte Mehreinnahmen zu. Allerdings verringern sich die Defizite nur wenig - auf 53 Mrd. DM -, weil Sondereinflüsse wirksam sind. Die Erlöse aus der UMTS-Versteigerung in Höhe von 100 Mrd. DM werden sowohl in der Finanzstatistik als auch in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zum Zeitpunkt der Lizenzvergabe, also noch in diesem Jahr, in voller Höhe saldenwirksam; dies führt zu einem Überschuss in Höhe von 46 Mrd. DM. [2] Für 2001 sind die finanzpolitischen Weichen auf Expansion gestellt: Die Steuerreform wird Unternehmen und private Haushalte um 45 Mrd. DM entlasten. In ihren unmittelbaren Impulsen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind die Steuersenkungen weitaus höher zu veranschlagen als die geplanten Einsparungen auf der Ausgabenseite. Bund, Länder und Gemeinden dürften im nächsten Jahr ein Defizit von über 70 Mrd. DM aufweisen. Mit den steuerpolitischen Beschlüssen vom Dezember vergangenen Jahres und deren Durchsetzung im Bundestag und Bundesrat ist der Bundesregierung politisch ein Befreiungsschlag gelungen. Auf der Endstufe der Steuerreform, die 2005 erreicht wird, werden die privaten Haushalte und Unternehmen um reichlich 60 Mrd. DM pro Jahr entlastet; dies entspricht nahezu 1,5 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts. Die letzte große - dreistufige - Steuerreform der Jahre 1986, 1988 und 1990 hatte ein Volumen von 44 Mrd. DM, dies waren 1,8 % des BIP. [3] In diesem Zeitraum sank die gesamtwirtschaftliche Steuerquote [4] von 25,2 % (1985) auf 23,6 % (Abbildung 1). Auch in früheren Jahren hat es in regelmäßigen Abständen Steuerentlastungen gegeben, die gewährleisteten, dass die Steuerquote trotz der in den Einkommensteuertarif eingebauten Progression weitgehend konstant geblieben ist. Mit den jüngsten Steuerbeschlüssen ist der Weg zu einer historisch einmalig niedrigen Steuerquote geebnet. Dabei setzt sich der Trend sinkender direkter Steuern - relativ zum Bruttoinlandsprodukt - fort, während sich die Belastung mit indirekten Steuern aufgrund des Einflusses der Ökosteuern kaum verringert; die spezifischen Verbrauchssteuern entwickeln sich unterdurchschnittlich zum BIP. Wie bei der letzten großen Reform ist auch diesmal nicht vorgesehen, die Entlastungen über Kredite zu finanzieren. Vielmehr sollen die Mittel weitgehend durch Kürzungen auf der Ausgabenseite aufgebracht werden. Ende der 80er Jahre war der Anteil der Ausgaben der Gebietskörperschaften am BIP um einen Prozentpunkt gesunken, was freilich durch einen breiten Konjunkturaufschwung erleichtert worden war. Anfang der 90er Jahre wurden die Sparpläne dagegen von dem Vereinigungsprozess durchkreuzt. Stärker als damals scheint der Zwang zu Ausgabekürzungen heute auch deshalb zu sein, weil Deutschland sich im Stabilitäts- und Wachstumspakt von Dublin verpflichtet hat, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt herbeizuführen. Freilich gibt es unterschiedliche Ansätze, dieses Ziel zu erreichen, wenngleich keiner dieser Wege "sicher" ist. Einmal könnte die Finanzpolitik einen expansiven Kurs einschlagen, indem sie die Steuersenkungen über Kredite finanziert und auf kompensierende Ausgabekürzungen verzichtet. Kommt es zu einem breiten Aufschwung, sprudeln die Steuerquellen, und die Defizite können "quasi-automatisch" abgebaut werden. Die Frage ist hier, ob der finanzpolitische Impuls solch einen Aufschwung in Gang zu setzen vermag. In einem föderalen Staat kommt es zudem darauf an, dass alle Haushaltsebenen an einem Strang ziehen und eine gleich gerichtete Politik verfolgen. Der andere Weg besteht darin, die Steuersenkungen zu einem gewichtigen Teil über Ausgabekürzungen zu finanzieren. Danach verringert die Politik zwar das Defizitrisiko, doch vermindert sich zugleich die Chance auf einen breit angelegten Konjunkturaufschwung, denn die Senkung der Ausgaben entzieht dem Wirtschaftskreislauf Kaufkraft. Auch erschweren es die nachteiligen Rückwirkungen des geschwächten Wachstums auf die Einnahmen des Staates und die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung, das Ziel der Kürzungen, den Defizitabbau, in der gewünschten Größenordnung zu erreichen. Die Finanzpolitik hat den zweiten Weg eingeschlagen: Der Bund hatte bereits im Vorjahr ein Sparpaket beschlossen, das erhebliche Einsparungen für die Jahre 2000 und 2001 vorsieht; ebenso werden die Länder wie auch deren Gemeinden auf die Ausgabenbremse treten. | |||
| Unternehmens- und Einkommensteuer- reform 2001/2005 | Im Juli 2000 hat der Bundesrat nach langen Diskussionen und kontroversen Verhandlungen dem Vermittlungsergebnis zur Steuerreform zugestimmt. Diese Reform, die am 1. Januar 2001 wirksam wird, besteht aus zwei Teilen - einer Systemumstellung bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Anteilseignern sowie einer Senkung der Einkommensteuer in drei Stufen bis zum Jahre 2005. Für die Kapital- und Personengesellschaften ergeben sich folgende Änderungen (Tabelle 1): -Vom Jahre 2001 an wird der Körperschaftsteuersatz für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne einheitlich auf 25 % gesenkt (bisher 40 % bzw. 30 %). -Bei der Dividendenbesteuerung wird das System der Vollanrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuerschuld durch das so genannte Halbeinkünfteverfahren ersetzt, d. h. die Körperschaftsteuer ist definitiv; dafür müssen die Anteilseigner nur noch die Hälfte der Netto-Dividende (Brutto-Dividende minus 25 % Körperschaftsteuer) der Einkommensteuer unterwerfen. -Von 2002 an bleiben Unternehmensgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften steuerfrei, wenn eine Haltefrist von mindestens einem Jahr eingehalten wird. -Die privaten Anteilseigner können Unternehmensanteile wie bisher steuerfrei veräußern, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten wird. Allerdings dürfen die Anteilseigner nicht wesentlich an dem Unternehmen beteiligt sein. Die Grenze, von der an eine wesentliche Beteiligung anzunehmen ist, wird vom Jahre 2002 an von 10 % auf 1 % gesenkt. -Personenunternehmen unterliegen wie bisher der Einkommensbesteuerung. Sie können nicht - wie zunächst vorgesehen - für die Besteuerung als Kapitalgesellschaft optieren. -Jenen Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen, wird eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld gewährt; sie beträgt das 1,8fache des Gewerbesteuermessbetrags. Damit sollen die meisten Unternehmen voll von der Gewerbesteuer entlastet werden. -Bei Betriebsveräußerungen können Unternehmer einmal im Leben - vom 55. Lebensjahr an - einen Freibetrag in Anspruch nehmen, der sich von 60 000 DM auf 100 000 DM erhöht. Zudem wird nach dem Ergebnis im Vermittlungsausschuss für Betriebsveräußerungen der halbe durchschnittliche Steuersatz, der 1999 abgeschafft worden war, wieder gewährt. Darüber hinaus sollen mit der Wiedereinführung des "Mitunternehmererlasses" über die Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung von stillen Reserven Umstrukturierungen von Personengesellschaften erleichtert werden, und auch die Ansparabschreibung nach § 6 g EStG wird nicht abgeschafft. -Zur Finanzierung der Unternehmenssteuerreform sollen die Bemessungsgrundlagen verbreitert werden. So wird für bewegliche Anlagegüter die degressive Abschreibung von 30 % auf 20 % gesenkt, und für Betriebsgebäude gilt künftig ein Abschreibungssatz von 3 % (bisher 4 %). Auch sollen die amtlichen Abschreibungstabellen stärker den tatsächlichen Nutzungsdauern angepasst werden. Im Bereich der veranlagten Einkommensteuer sollen die Steuerpflichtigen von 2001 an in drei Stufen entlastet werden: -Die ursprünglich für 2002 geplanten Entlastungen werden auf das Jahr 2001 vorgezogen. Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich um 500 DM auf 14 000 DM. Der Eingangssteuersatz sinkt von jetzt 22,9 % auf 19,9 %, der Spitzensteuersatz von 51 % auf 48,5 %. -Vom Jahre 2003 an wird der Grundfreibetrag nochmals angehoben, und zwar auf 14 500 DM. Der Eingangssteuersatz beträgt dann nur noch 17 %, der Spitzensteuersatz 47 %. -Vom Jahre 2005 an erhöht sich der Grundfreibetrag auf 15 000 DM. Der untere Steuersatz wird auf 15 %, der obere auf 42 % zurückgenommen. Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze, von der an der Spitzensteuersatz greift, von bisher 114 695 DM auf 102 000 DM gesenkt. Dies bedeutet eine Verschärfung der Progression für Bezieher von mittleren Einkommen (Abbildungen 2 und 3). Alles in allem werden die Steuerzahler im kommenden Jahr durch die Steuerreform 2000 nach den Berechnungen des BMF um mehr als 45 Mrd. DM entlastet. Die Unternehmen müssen netto fast 17 Mrd. DM weniger Steuern zahlen, wobei für die Senkung der Steuersätze gut 22 Mrd. DM veranschlagt sind. Die Gegenfinanzierungsmaßnahmen schlagen mit 5 Mrd. DM zu Buche (Tabelle 1). Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Maßnahmen teilweise erst 2002 bzw. - wegen der Verzögerungen im Veranlagungsverfahren - in noch späteren Jahren voll wirksam werden. Für 2005 werden aus den Finanzierungsmaßnahmen Mehreinnahmen von über 22 Mrd. DM erwartet. Von den Gebietskörperschaften haben der Bund und die Länder den Großteil der Steuermindereinnahmen zu tragen (Tabelle 2). Während die Gemeinden im kommenden Jahr etwa 4,5 Mrd. DM Mindereinnahmen in ihre Haushalte einstellen müssen, wird der Bund mit knapp 22 Mrd. DM belastet; auf die Länder entfallen 19 Mrd. DM. | ||
| Einnahmen 2000 und 2001 | Die Steuereinnahmen entwickelten sich in den ersten sieben Monaten dieses Jahres überraschend dynamisch; Bund, Länder und EU konnten in diesem Zeitraum Mehreinnahmen von fast 6 % gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode verbuchen. Die zahlreichen Steuerrechtsänderungen, die im vergangenen und in diesem Jahr wirksam geworden sind, bescherten den Steuerzahlern sowohl Entlastungen - vor allem für Arbeitnehmer - als auch Belastungen. Steuererhöhend wirkten die ökologische Steuerreform und die Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen, insbesondere für Unternehmen und Selbständige. Zum 1. Januar 2000 ist die zweite Stufe des Steueränderungsgesetzes 1999/2000/2002 in Kraft getreten. Der steuerliche Grundfreibetrag ist von 13 067 DM auf 13 499 DM angehoben worden; darüber hinaus wurden der Eingangssteuersatz von 25,9 % auf 23,9 % und der Spitzensteuersatz von 53 % auf 51 % gesenkt. Auch wurde das Kindergeld, das aus dem Lohnsteueraufkommen finanziert wird, erhöht. Zur Gegenfinanzierung sind die steuerlichen Bemessungsgrundlagen vielfach verbreitert worden; im Zuge der Einkommensteuerveranlagungen wird dies mehr und mehr kassenwirksam. Die Mehreinnahmen werden für 2000 auf 24 Mrd. DM geschätzt, nach knapp 11 Mrd. DM im vergangenen Jahr. Die finanziellen Auswirkungen aller Steuergesetze, die 1999 und 2000 wirksam geworden sind - also auch die Einführung der Ökosteuer -, summieren sich in diesem und im nächsten Jahr per saldo auf Mehreinnahmen von jeweils etwa 7 Mrd. DM. Bei der Prognose des Steueraufkommens [5] für 2000 und 2001 wird unterstellt, dass das nominale Bruttoinlandsprodukt um 3,2 % bzw. 3,8 % zunehmen wird. [6] Die Bruttolohn- und -gehaltsumme als wichtige Schätzgröße für die Lohnsteuer dürfte in diesem Jahr um 2,5 % und im nächsten um 3 % steigen. Das Aufkommen der Lohnsteuer wird in diesem Jahr durch eine weitere Anhebung des Kindergeldes (-3,8 Mrd. DM) und die zweite Stufe des Steueränderungsgesetzes 1999/2000/2002 (-8,7 Mrd. DM) gedrückt. Hinzu kommt, dass die Lohnabschlüsse nochmals moderat ausgefallen sind. Entsprechend haben die Kasseneinnahmen in Deutschland bis Juli nur geringfügig zugenommen (1,8 %); bereinigt um das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld ist die Zunahme nur unwesentlich höher (2,1 %). Während das Lohnsteueraufkommen in Westdeutschland expandierte (2,3 %), gab es in Ostdeutschland einen spürbaren Rückgang bei den Kasseneingängen (-5,1 %); ursächlich dafür ist der in Ostdeutschland noch immer deutlich höhere Anteil der Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die steuerlichen Entlastungen schlagen dort relativ stärker zu Buche, und auch das Kindergeld drückt die Lohnsteuereingänge vergleichsweise kräftig. Im weiteren Jahresverlauf dürfte sich die Expansion der Bruttolohn- und - gehaltsumme bundesweit etwas abschwächen; dies wird sich beim Lohnsteueraufkommen niederschlagen. Alles in allem wird die Lohnsteuer in diesem Jahr um 1,3 % zunehmen; im Vergleich zur Schätzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai 2000 bedeutet dies Mehreinnahmen von gut einer Milliarde DM. Im nächsten Jahr wird die Lohnsteuer im Zeichen der Steuerreform 2000 stehen, die den Lohnsteuerzahlern eine kräftige Entlastung bringen wird. Im Endergebnis dürfte die Lohnsteuer 2001 etwa 10 Mrd. DM niedriger sein als in diesem Jahr (-3,3 %). Die positive Entwicklung der Steuereinnahmen wird besonders von der Dynamik der Gewinnsteuern (veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Körperschaftsteuer, Zinsabschlag) geprägt. Bis Juli haben die Gewinnsteuern in Deutschland kassenmäßig um insgesamt 22,6 % zugenommen. Ausschlaggebend sind zum einen die guten Unternehmensgewinne, die mit deutlich höheren Vorauszahlungen einhergehen. Aber auch steuertechnische Gründe spielen eine wichtige Rolle: Die Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen greift bei den Veranlagungen immer mehr. Hinzu kommt, dass die Erstattungsbeträge rückläufig sind. Allein die veranlagte Einkommensteuer in Westdeutschland fiel um fast 65 % höher aus als ein Jahr zuvor; dies bedeutete Mehreinnahmen von mehr als 3,6 Mrd. DM. Eine wesentliche Rolle hat dabei gespielt, dass die Erstattungen an Arbeitnehmer leicht und diejenigen des Bundesamtes für Finanzen - z. B. für nicht steuerpflichtige Ausländer - kräftig rückläufig waren; bereinigt um diese Beträge errechnet sich eine Zunahme im Bruttoaufkommen von etwas mehr als 14 % (Tabelle 4). [7] Für die Jahresschätzung ist unterstellt, dass sich die Dynamik in den verbleibenden Monaten etwas abschwächt, nicht zuletzt deshalb, weil die Einkommensteuerpflichtigen versuchen dürften, ihre Einkünfte ins nächste Jahr zu verlagern, um in den Genuss der geringeren Einkommensteuersätze zu kommen. Bei den Vorauszahlungen wird es nach den hohen Zuwächsen in den Vorjahresmonaten wohl nicht mehr so steil nach oben gehen wie im ersten Halbjahr. Alles in allem wird beim kassenmäßigen Aufkommen in diesem Jahr mit einer Zunahme um fast ein Fünftel gerechnet. Dies wäre eine Milliarde DM mehr, als vom Arbeitskreis Steuerschätzungen angenommen worden war. Im kommenden Jahr wird es zu einem kräftigen Rückgang kommen (-32 %). Ausschlaggebend dafür ist die Steuerreform 2000, aber auch veranlagungstechnische Gründe spielen eine Rolle: Da 2001 schwerpunktmäßig Einkommen aus dem gewinnschwachen Wirtschaftsjahr 1999 veranlagt werden, dürften die Nachzahlungen vermutlich deutlich niedriger ausfallen. In Ostdeutschland expandierte das Aufkommen aus der Einkommensteuer noch dynamischer. Allerdings wird dies im Kassenaufkommen nicht sichtbar. Die Einnahmen aus den Veranlagungen reichen noch immer nicht aus, um die aus dem Bruttoaufkommen geleisteten Erstattungen zu decken. In den ersten sieben Monaten betrug das Minus 4,2 Mrd. DM und war kaum niedriger als im Vorjahr. Während die aus dem Aufkommen geleisteten Investitionszulagen und die Eigenheimzulage überaus kräftig gestiegen sind, war bei den Erstattungen an Arbeitnehmer - wie im Westen - ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Bereinigt um diese Beträge errechnet sich ein Zuwachs von brutto über 60 % (Tabelle 4). Für das ganze Jahr zeichnet sich nach dem bisherigen Verlauf bei der Einkommensteuer ein ähnlich hohes Minus ab wie im Vorjahr (-5,4 Mrd. DM ). Mit den zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Steuerreform 2000 wird das Minus im Jahre 2001 deutlich größer (-6,1 Mrd. DM). Besonders ausgeprägt war die Zunahme bei den Einnahmen aus der Körperschaftsteuer, sie betrug in Westdeutschland bis Juli dieses Jahres fast 17,5 % (Tabelle 5). Die Expansion wurde vor allem von der guten Gewinnlage der Unternehmen bestimmt, die sich in hohen Vorauszahlungen niedergeschlagen hat; darüber hinaus fielen auch die Nachzahlungen für frühere gewinnstarke Jahre deutlich höher aus. Bereinigt man das Kassenaufkommen um die ausgezahlten Beträge - Investitionszulagen und Erstattungen des Bundesamtes für Finanzen -, so verbleibt noch ein stattliches Plus (14,5 %). In den kommenden Monaten dürfte sich die Dynamik deutlich abschwächen, zum einen, weil es bereits in der zweiten Jahreshälfte 1999 zu einer deutlichen Beschleunigung gekommen ist, zum anderen, weil infolge der Unternehmenssteuerreform - der Körperschaftsteuersatz sinkt von 40 % auf 25 % - der Anreiz für die Unternehmen hoch ist, Gewinne aus diesem in das kommende Jahr zu verlagern. Zudem ist es lohnend, noch in diesem Jahr Investitionen zu tätigen, da die Abschreibungen steuerlich noch mehr "wert" sind. Im Zusammenhang mit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen könnten sich schon in diesem Jahr negative Effekte im Steueraufkommen zeigen. Geht man davon aus, dass die Lizenzen über die volle Nutzungsdauer (20 Jahre) abgeschrieben werden [8] und alle Unternehmen, die Lizenzen erworben haben, schon heute entsprechend hohe Gewinne in der Steuerbilanz erwirtschaften und die Abschreibungen sofort geltend machen, dann errechnet sich noch für 2000 ein Steuerausfall von maximal 2 Mrd. DM; im nächsten Jahr sind es - wegen des dann niedrigeren Steuersatzes - nur noch 1,25 Mrd. DM. Freilich erzielen nicht alle Unternehmen, die eine UMTS-Lizenz ersteigert haben, Gewinne in entsprechender Höhe. Deshalb werden die Mindereinnahmen unter den maximal möglichen liegen. Alles in allem zeichnen sich bei der Körperschaftsteuer in Westdeutschland für dieses Jahr Mehreinnahmen von knapp 9 % ab; dies sind immerhin 4 Mrd. DM mehr, als der Arbeitskreis Steuerschätzungen erwartet hatte. Für das kommende Jahr wird die Schätzung des Körperschaftsteueraufkommens wegen der Unternehmenssteuerreform besonders schwierig. Sie erfolgt hier auf der Basis des derzeit noch geltenden Steuerrechts, wobei die Mindereinnahmen aus der Steuerreform 2000 (-14,2 Mrd. DM) vom Schätzergebnis abgesetzt werden; der Ansatz für die Mindereinnahmen basiert auf Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen. Insgesamt ist für das Jahr 2001 in Westdeutschland nur noch ein Aufkommen von knapp 28 Mrd. DM (-39,6 %) zu erwarten. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es in Ostdeutschland bei der Körperschaftsteuer schon seit Jahren ein positives Kassenergebnis, d. h. das Bruttoaufkommen ist höher als die aus dem Aufkommen gezahlten Investitionszulagen und die Erstattungen des Bundesamtes für Finanzen. Bis Juli dieses Jahres hat das Kassenaufkommen um fast ein Drittel zugenommen (Tabelle 5); bereinigt man die Kasse um die Erstattungsbeträge, dann beträgt der Zuwachs mehr als 45 %. In Bezug auf die Faktoren, die die Entwicklung in den verbleibenden Monaten dieses Jahres bestimmen, gilt Ähnliches wie bei der Schätzung der Körperschaftsteuer für Westdeutschland. Das Kassenaufkommen für das ganze Jahr wird um 27 % steigen. Anders als in Westdeutschland dürfte das Aufkommen im nächsten Jahr auch unter Berücksichtigung der Unternehmenssteuerreform noch steigen (7 %). In der Schätzung sind Mehreinnahmen aus Steuerrechtsänderungen der vergangenen Jahre in Höhe von 500 Mill. DM berücksichtigt. Die gute Gewinnlage bei den Kapitalgesellschaften hat auch dazu geführt, dass in diesem Jahr deutlich höhere Dividenden ausgeschüttet worden sind, die sich in der Entwicklung der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag niedergeschlagen haben. Bis Juli hat das kassenmäßige Aufkommen in Deutschland deutlich stärker zugenommen (14,3 %), als noch bei der letzten Steuerschätzung erwartet worden war. Auch wenn man das Aufkommen um die Erstattungen des Bundesamtes für Finanzen bereinigt, verbleibt noch ein beachtliches Plus (12 %). Für das ganze Jahr 2000 wird mit einer Zunahme um 10 % gerechnet. Im Vergleich zum Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzungen belaufen sich die Mehreinnahmen auf über 3,5 Mrd. DM. Unter der Annahme, dass sich die Dynamik bei den Dividendenzahlungen nach den hohen Zuwächsen in diesem Jahr wieder normalisieren wird, ist im kommenden Jahr mit einem Plus von 4 % zu rechnen. Beim Zinsabschlag wird die Entwicklung vor allem durch die Halbierung des Sparerfreibetrages geprägt. [9] Bis Juli haben die Einnahmen in Deutschland um gut 10 % zugenommen. Die Aufwärtsentwicklung dürfte sich in den kommenden Monaten noch verstärken, denn mehr und mehr Steuerpflichtige werden mit ihren Zinseinkünften, die normalerweise über das Jahr verteilt gezahlt werden, die Freigrenzen überschreiten und zinsabschlagpflichtig werden. Für das ganze Jahr wird eine Zunahme um 17 % erwartet, im nächsten Jahr werden die Kasseneingänge um 9 % höher sein. Bei den Steuern vom Umsatz deutet die Entwicklung in Deutschland bis Juli (+5,4 %) darauf hin, dass die Zunahme für das ganze Jahr etwas über derjenigen der gesamtwirtschaftlichen Umsätze liegen dürfte. Im Steueränderungsgesetz 1999/2000/2002 hat es im Rahmen der Finanzierungsmaßnahmen auch eine Reihe von Änderungen bei der Umsatzsteuer gegeben, die per saldo in diesem Jahr zu Mehreinnahmen von etwa 1,2 Mrd. DM führen. Mit Wirkung vom 1.4.1999 wurden u. a. beim Vorsteuerabzug die Beträge für nicht ausschließlich betrieblich genutzte Pkw um die Hälfte gesenkt (Mehreinnahmen 1,5 Mrd. DM) und die Durchschnittsbesteuerung für die Landwirtschaft von 9 % auf 5 % zurückgenommen (0,3 Mrd. DM). In der zweiten Hälfte dieses Jahres werden diese positiven Effekte indes nicht mehr wirksam, da sich die Steueränderungen bereits im entsprechenden Vorjahreszeitraum im Aufkommen niedergeschlagen haben. Erwartet wird, dass die Steuern vom Umsatz in diesem Jahr um knapp 4 % zunehmen. Im Jahre 2001 dürften sie sich dann wieder weitgehend im Tempo der letzten inländischen Verwendung entwickeln (3,4 %). Die reinen Bundessteuern, die wegen des Erreichens von Sättigungsgrenzen beim Verbrauch einiger besteuerter Produkte normalerweise nur geringfügig steigen, werden in diesem Jahr überproportional expandieren (9 %). Zum 1. April 2000 ist die zweite Stufe der Ökosteuerreform in Kraft getreten, die eine weitere Anhebung der Benzinsteuer um 6 Pfg auf 1,10 DM pro Liter gebracht hat, und auch die Stromsteuer ist um 0,5 Pfg auf 2,5 Pfg je KWh erhöht worden. Bis zum Jahre 2003 sind jährliche Erhöhungen in derselben Größenordnung vorgesehen. Wenn im kommenden Jahr die Bundessteuern insgesamt nur moderat zunehmen (3 %), so liegt dies am Solidaritätszuschlag, der sich infolge der Steuerreform 2000 negativ entwickeln wird (-6 %). Während sich bei den reinen Ländersteuern in diesem Jahr ein Rückgang abzeichnet (-2,5 %), ist für das nächste Jahr ein Plus zu erwarten (4 %). Die Vermögensteuer, die bereits zum 1.1.1997 abgeschafft worden ist, bringt aus den Veranlagungen früherer Jahre noch immer nennenswerte Einnahmen, auch wenn sie nach und nach kleiner werden. Bei der Kraftfahrzeugsteuer wird es in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Reform vom 1. Juli 1997 noch zu Mindereinnahmen, im nächsten aber zu deutlichen Mehreinnahmen kommen. [10] Bei der Grunderwerbsteuer wird erwartet, dass sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr der negative Trend als Folge der flauen Baukonjunktur anhalten wird. Die Entwicklung der Gemeindesteuern ist von der Gewerbesteuer bestimmt, die in diesem Jahr rückläufig sein wird (-0,4 %). Sowohl die Vorauszahlungen als auch die Nachzahlungen für Vorjahre sind geringer geworden. Hinzu kommt, dass sich die Abschreibungen auf die UMTS-Lizenzen bereits in diesem Jahr in Mindereinnahmen niederschlagen könnten. Im nächsten Jahr wird die Gewerbesteuer wieder zunehmen; hierzu trägt auch die Steuerreform 2000 bei, die den Kommunen wegen der verringerten Abschreibungssätze Mehreinnahmen von 1,8 Mrd. DM beschert. Die Gemeindesteuern insgesamt werden in diesem Jahr stagnieren, während für 2001 mit einem leichten Plus gerechnet werden kann. Neben den Erlösen aus den UMTS-Lizenzen kann der Finanzminister für 2000 mit konjunkturbedingten Mehreinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe rechnen. Das Steueraufkommen wird in diesem Jahr insgesamt um knapp 4,5 % expandieren; dies entspricht einem Aufkommen von fast 925 Mrd. DM. Im Vergleich zum Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Frühjahr dieses Jahres ergeben sich Mehreinnahmen von über 13 Mrd. DM. Im Jahre 2001 wird das Kassenaufkommen wegen der Mindereinnahmen, die aus der Umsetzung der Steuerreform 2000 resultieren (45 Mrd. DM), um knapp 2 % abnehmen. | ||
| Ausgaben 2000 und 2001 | Von der in diesem Jahr äußerst restriktiven Ausgabenpolitik wird auch das nächste Jahr geprägt sein. Die Ausgaben der Gebietskörperschaften dürften jeweils nur um 1 % erhöht werden. Einen dämpfenden Einfluss auf die Ausgabenentwicklung haben die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Sie schlagen unter Berücksichtigung der noch geringeren Anhebung der Beamtengehälter mit 1,4 % in diesem und 1,8 % im nächsten Jahr zu Buche. Der Stellenabbau dürfte sich auf allen Haushaltsebenen fortsetzen, wobei insbesondere in Ostdeutschland noch Handlungsbedarf besteht, und dies, obwohl dort in den vergangenen Jahren insbesondere auf kommunaler Ebene ein bemerkenswerter Anpassungsprozess zu beobachten war. Allerdings wird ein Vergleich durch institutionelle Unterschiede erschwert. So werden viele kommunale Dienste, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung, in Westdeutschland von freien Trägern, in Ostdeutschland dagegen unmittelbar von den Kommunen angeboten. Auch sind in den letzten Jahren überall, wenngleich in unterschiedlichem Maße, Einrichtungen aus den kommunalen Kernhaushalten ausgelagert worden. Alles in allem dürften in diesem Jahr die Personalausgaben um 1,4 % auf 332 Mrd. DM steigen, während für das nächste Jahr ein Plus von 1,6 % erwartet wird. In einem ähnlichen Rahmen dürfte sich der Zuwachs beim laufenden Sachaufwand bewegen, auch wenn sich hier z.B. die höheren Energiepreise oder auch höhere Mieten niederschlagen. Verbucht werden unter dieser Kategorie auch die militärischen Beschaffungen, die schon seit Jahren mehr oder weniger stagnieren, zuletzt aber gestiegen sind. Für dieses Jahr ist ebenfalls ein überdurchschnittlicher Zuwachs (4 %) geplant; im nächsten Jahr werden die Ausgaben voraussichtlich stagnieren. Auch der Anstieg der Zinsausgaben hatte sich in den letzten Jahren spürbar abgeschwächt. Rückläufige Defizite, niedrige Geld- und Kapitalmarktzinsen sowie eine Substitution hochverzinslicher Altschulden durch niedrig verzinsliche Kredite waren die Gründe hierfür. Trotz eines wieder höheren Defizits 2001 werden sich die Zinsausgaben weiterhin vergleichsweise moderat entwickeln. Zwar wird aufgrund des geldpolitischen Kurses [11] wie auch der Kapitalnachfrage wieder mit etwas höheren Zinssätzen gerechnet, doch schlagen sich die Belastungen aufgrund des höheren Defizits erst 2002 im Budget nieder. Hingegen werden die Zinsersparnisse infolge des geplanten Schuldenabbaus mit Hilfe der UMTS-Erlöse bereits 2001 kassenwirksam; unterstellt sind 5 Mrd. DM. Der große Block der laufenden Übertragungen - ein Drittel aller Ausgaben entfällt auf diese Kategorie - wird von sehr unterschiedlichen Entwicklungen bestimmt. Während die Zuschüsse an die Rentenversicherungsträger expandieren, sinken die Ausgaben zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit und für Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik. Für dieses Jahr sind im Bundeshaushalt hierfür noch 7,7 Mrd. DM eingestellt; wahrscheinlich sind aber nur 5 Mrd. DM erforderlich, wobei etwa 2 Mrd. DM auf die Mehrkosten infolge des Verfassungsgerichtsurteils entfallen. Nach diesem Urteil müssen Einmalzahlungen wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Berechnung der Lohnersatzleistungen berücksichtigt werden; zudem müssen rückwirkend die Ansprüche derjenigen, die Einspruch erhoben hatten, befriedigt werden. Im nächsten Jahr ist voraussichtlich kein Bundeszuschuss mehr notwendig, weil die Bundesanstalt für Arbeit wohl Überschüsse erzielen wird. Im Gespräch ist deshalb, die Finanzierung von strukturpolitischen Anpassungsmaßnahmen vom Bund auf die Arbeitslosenversicherung abzuwälzen. Hingegen steigen die Erstattungen des Bundes an die Rentenversicherung aufgrund der Lastenübernahme für Kindererziehungszeiten um (netto) knapp 8 Mrd. DM. Entlastungen des Bundes ergeben sich aus der Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und daraus, dass sich die Rentenanpassung in den Jahren 2000 und 2001 nicht an der Zunahme des Nettoeinkommens, sondern nur am Preisanstieg bei der Lebenshaltung orientiert. Der Rückgang bei den sozialen Leistungen des Bundes ist insbesondere auf die Wirkungen des Sparpakets der Bundesregierung zurückzuführen. Die Arbeitslosenhilfe wurde kräftig gekürzt. [12] Weiterhin rückläufig sind aber auch andere Sozialleistungen, so die Leistungen für Kriegsopfer. Hingegen dürften die kommunalen Ausgaben für die Sozialhilfe nach dem Rückgang und der Stagnation in den Vorjahren wieder steigen, vornehmlich weil die originäre Arbeitslosenhilfe des Bundes abgeschafft wurde und damit die Zahl der Anspruchsberechtigten bei der Sozialhilfe zunimmt. Hingegen konnte der Bund seinen Plan, sich aus der Finanzierung des pauschalierten Wohngeldes für Sozialhilfeempfänger zurückzuziehen, gegen den Widerstand der Kommunen, die sonst die Lasten hätten tragen müssen, nicht durchsetzen. Alles in allem werden die laufenden Transferausgaben in diesem Jahr stagnieren und 2001 um lediglich 1 % zunehmen. Schwierig ist die Einschätzung über den Verlauf der öffentlichen Investitionen. Nach einer langen Durststrecke waren sie 1999 aufgestockt worden; auch in diesem Jahr dürfte sich ein Plus ergeben. Infolge der steuerreformbedingten Einnahmeausfälle wird wohl auf allen Haushaltsebenen nach Kürzungsmöglichkeiten gesucht. Als flexibelste Ausgabeart bieten sich die öffentlichen Investitionen an. Vornehmlich die Gemeinden sind gezwungen, über eine Steuerung der Investitionsausgaben ihre Haushalte im Gleichgewicht zu halten, denn die kommunalen Verschuldungsmöglichkeiten sind - anders als auf der Ebene von Bund und Ländern - stark eingeschränkt. Noch offen ist, wie sich die Zinsersparnisse des Bundes von jährlich 5 Mrd. DM, die im Zusammenhang mit den UMTS-Lizenzen stehen, auf die Ausgaben der Gebietskörperschaften auswirken. Sicher ist nur, dass die Mittel überwiegend für investive Zwecke bereitgestellt werden sollen. Zum einen stellt sich die Frage, ob der Bund die Länder und deren Gemeinden - sie sind Hauptinvestor der öffentlichen Hand - an diesen Mitteln teilhaben lassen will. Zum anderen ist noch ungeklärt, in welche Verwendungsbereiche diese Mittel fließen; eine Aufstockung der Ausgaben für Bildung und Forschung ist in der Systematik der öffentlichen Finanzwirtschaft nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit einer Erhöhung des Investitionsaufwandes. In der hier vorgelegten Schätzung sind Mehrausgaben des Bundes von 4 Mrd. DM unterstellt. Davon fließen 1,5 Mrd. DM an Länder und Gemeinden sowie reichlich 1 Mrd. DM an die Bahn, während die Investitionsausgaben des Bundes selber um über 1 Mrd. DM aufgestockt werden. | ||
| Entwicklung nach Haushaltsebenen | Eine moderate Ausgabenentwicklung, konjunkturbedingte Mehreinnahmen und die Erlöse aus den Mobilfunklizenzen führen dazu, dass in diesem Jahr die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt mit einem enormen Überschuss (46 Mrd. DM) abschließen werden. Ohne die UMTS-Erlöse errechnet sich ein Defizit von 53 Mrd. DM; dies ist etwas weniger als 1999. Im nächsten Jahr dürfte hingegen ein Defizit von 72 Mrd. DM zu Buche stehen. Neben der Steuerreform sind es vor allem Sonderfaktoren auf der Bundesebene, die zu diesem Anstieg führen. Zudem werden die Sondervermögen des Bundes erheblich niedrigere Überschüsse als im Vorjahr erzielen. In diesem Jahr wird der Bundeshaushalt nach der hier vorgelegten Schätzung mit einem Überschuss von 58 Mrd. DM abschließen; ohne die UMTS-Einnahmen gäbe es ein Defizit von 42 Mrd. DM. Dieser Betrag ist erheblich niedriger als im Haushaltsplan veranschlagt (49 Mrd. DM). So fallen höhere Steuereinnahmen an, und auch die geringeren Zahlungen an die Bundesanstalt für Arbeit entlasten den Haushalt. Deshalb fällt auch kaum ins Gewicht, dass der Ansatz für die Personalausgaben überschritten wird, weil die Tarifanhebungen unterschätzt worden waren. Und auch die beträchtlichen Ausfälle auf der Einnahmenseite - die Ausschüttung der Zentralbank hat sich mit 8 Mrd. DM halbiert, und auch die Privatisierungserlöse gehen um die Hälfte, auf 9 Mrd. DM, zurück - werden überkompensiert. Von den Privatisierungserlösen wird ein Teil zur Finanzierung des Defizits der Postunterstützungskassen verwendet. Die Entwicklung im nächsten Jahr wird von den Einnahmeausfällen aufgrund der Steuerreform geprägt; auf den Bund dürften 22 Mrd. DM entfallen. Zum Teil sollen diese Mindereinnahmen durch Privatisierungserlöse "zwischenfinanziert" werden; im Haushalt sind hierfür 17 Mrd. DM vorgesehen. Da es sich um eine temporäre Mehrbelastung handelt - die Steuerentlastungen sollten ursprünglich später in Kraft treten -, erscheint ihre Finanzierung aus einmalig anfallenden Privatisierungserlösen gerechtfertigt. Allerdings schmälern die reformbedingten Ausfälle auf Dauer die Einnahmenbasis (sofern die Wachstumsgewinne der Steuerentlastungen außer Acht bleiben). Insgesamt dürften die Einnahmen des Bundes (ohne UMTS- Erlöse) in diesem und im nächsten Jahr etwa stagnieren. Die Ausgaben werden in diesem Jahr sinken und im nächsten kaum steigen; die Zinsersparnisse werden höher ausfallen als die Mehrausgaben für investive Zwecke. Auch bei den Zuweisungen an die Bundesanstalt für Arbeit und bei den sozialen Leistungen sind Einsparungen zu erwarten. Das Defizit wird mit 43 Mrd. DM geringfügig höher sein als in diesem Jahr, doch deutlich unter dem im Haushaltsentwurf veranschlagten Wert von 46 Mrd. DM liegen. Die finanzielle Situation der Sondervermögen des Bundes wird sich in diesem Jahr erheblich verschlechtern, und der Überschuss wird nur gering sein; im nächsten Jahr steigt er voraussichtlich auf 5 Mrd. DM. Ausschlaggebend in diesem Jahr ist der stark gesunkene Bundesbankgewinn, von dem jener Teil dem Erblastentilgungsfonds zur Schuldentilgung zufließt, der über den Betrag von 7 Mrd. DM hinausgeht. Waren dies 1999 noch reichlich 9 Mrd. DM, wurde in diesem Jahr nur knapp 1 Mrd. DM überwiesen; auch für 2001 kann wohl kein höherer Betrag veranschlagt werden. Nachdem in den vergangenen Jahren und auch in diesem Jahr der Bundeshaushalt dadurch entlastet wurde, dass die Zuschüsse an den Fonds Deutsche Einheit um jeweils 3 Mrd. DM auf 6,5 Mrd. DM gekürzt wurden, will man im nächsten Jahr zu der ursprünglich vereinbarten Annuität zurückkehren und wieder 9,5 Mrd. DM überweisen. Auch die Finanzierungsstruktur des Bundeseisenbahnvermögens wird sich 2001 erheblich verschieben, weil dann der Bund seine Zuweisungen um 5 Mrd. DM auf knapp 9 Mrd. DM vermindern will; die Lücke soll durch die Erlöse beim Verkauf von Wohnungen und sonstiger Liegenschaften geschlossen werden. Das Bundeseisenbahnvermögen hat unter anderem die Aufgabe, einen Teil der Personalausgaben und Versorgungsbezüge für das Bahnpersonal zu finanzieren sowie nicht "bahnnotwendige" Liegenschaften zu verwalten und zu verwerten. In den sonstigen Sondervermögen (insbesondere ERP) sind keine nennenswerten Änderungen zu erwarten; im Zuge der verbesserten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dürfte die Nachfrage nach Fördermitteln zurückgehen, so dass auch der Umfang der hierfür benötigten Kreditmarktmittel sinken wird. Trotz nur schwach steigender Ausgaben wird sich die finanzielle Position der Länder in diesem Jahr nur wenig verbessern, im nächsten Jahr sogar verschlechtern. In der hier vorgelegten Prognose werden die Ausgaben der westdeutschen Länder im Jahre 2000 um nicht ganz 2 % und im Jahre 2001 um knapp 1 % zunehmen. Für die ostdeutschen Länder ist mit einem Anstieg um jeweils fast 1 % zu rechnen. Die personalkostenintensiven Länderhaushalte profitieren in besonderem Maße von den niedrigen Tarifabschlüssen, die in Ostdeutschland infolge der weiteren Tarifangleichung etwas stärker zu Buche schlagen. Auf die reformbedingten Steuerausfälle werden die west- wie die ostdeutschen Länder mit Kürzungen der Zuweisungen an ihre Gemeinden reagieren. In der Regel sind die Leistungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an die Entwicklung der Steuereinnahmen und der Mittel aus dem Länderfinanzausgleich gekoppelt; insbesondere die Zuweisungen und Zuschüsse für die kommunalen Investitionshaushalte werden in Abhängigkeit von den Ländereinnahmen dotiert. Dennoch werden die Haushaltsfehlbeträge der Länder wieder steigen, in Westdeutschland auf 24 Mrd. DM (2000: 10 Mrd. DM) und in Ostdeutschland auf gut 8 Mrd. DM nach 61/2 Mrd. DM in diesem Jahr. Infolge ihrer verbesserten Finanzlage hatten die westdeutschen Gemeinden 1999 erstmals seit langem wieder mehr investiert. Auch in diesem Jahr wird für ihre Sachinvestitionen ein Plus prognostiziert. Da die Steuerreform nun Löcher in die kommunalen Etats reißen wird, dürfte die Erholungsphase bei den Investitionen nur von kurzer Dauer gewesen sein. Selbst wenn die Gemeinden von den höheren Ausgaben des Bundes an die Länder profitieren sollten, muss für 2001 mit einem Rückgang ihrer Investitionsausgaben gerechnet werden (-4 %). In Ostdeutschland wird der rückläufige Trend nicht unterbrochen - infolge der extremen Steuerschwäche der ostdeutschen Kommunen sind deren Verschuldungsmöglichkeiten längst ausgereizt, so dass die Investitionsetats zusammengestrichen werden mussten. Die Steuerreform schafft neue Probleme. Zu Entlastungen dürfte es dagegen bei den Personalausgaben kommen, denn der Anpassungsprozess der ostdeutschen Gemeinden ist noch längst nicht abgeschlossen: Während in den ostdeutschen Gemeinden gegenwärtig reichlich 15 Kommunalbedienstete je 1000 Einwohner beschäftigt sind, liegt die Relation in Westdeutschland bei knapp 12. Die Ausgaben für die Sozialhilfe werden auch deshalb wieder zunehmen, weil die originäre Arbeitslosenhilfe des Bundes abgeschafft und damit der Empfängerkreis auf Gemeindeebene erweitert wurde. Andererseits dürften die relativ günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dämpfend auf den Anstieg der Sozialleistungen wirken. Neben den steuerreformbedingten Einnahmeausfällen drohen den Gemeinden weitere Einbußen bei den Einnahmen aus Konzessionsabgaben und Gewinnabführungen der kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen. Die Liberalisierung des Energiewirtschaftsrechts setzt die Unternehmen unter verstärkten Wettbewerbsdruck, so dass die Gewinne schrumpfen. Dadurch verringern sich nicht nur die Gewinnabführungen an die kommunalen Haushalte, auch wird die Quersubventionierung von kombinierten Versorgungs- und Verkehrsunternehmen erschwert. Per saldo werden sich in diesem Jahr die Überschüsse der westdeutschen Kommunen deutlich - auf 2,5 Mrd. DM - vermindern; für nächstes Jahr ist sogar trotz schrumpfender Investitionsausgaben ein Minus von 1,5 Mrd. DM zu erwarten. Die ostdeutschen Gemeinden werden in diesem und im nächsten Jahr fast ausgeglichen abschließen. [13] | ||
| Finanzpolitische Überlegungen | Die Finanzpolitik ist von zwei gegenläufigen Entwicklungen geprägt. In diesem Jahr dominiert das Sparziel; per saldo gehen von den Haushalten der Gebietskörperschaften restriktive Wirkungen auf die Gesamtwirtschaft aus. Im nächsten Jahr prägt die Steuerreform die fiskalische Entwicklung; sie zieht erhebliche Steuerausfälle nach sich und gibt der Wirtschaft expansive Impulse, die gewichtiger sind als die Restriktionen auf der Ausgabenseite. Aus konjunktureller Perspektive kommen die Steuerentlastungen zum richtigen Zeitpunkt, stärken sie doch die Expansionskraft der deutschen Volkswirtschaft. Die Exportdynamik, die bisher das Wachstum getragen hat, dürfte nachlassen. [14] Deutliche Impulse sind insbesondere aus der Einkommensteuerreform zu erwarten. Mit dem Vorziehen der zweiten Stufe des Steueränderungsgesetzes 1999/2000/2002 werden die privaten Haushalte im nächsten Jahr fast 30 Mrd. DM mehr für Ausgaben zur Verfügung haben. Ein Großteil dieses Betrages wird in den privaten Verbrauch fließen und damit den Konjunkturaufschwung stabilisieren. Gerade im Jahre 2001 werden die unteren und mittleren Einkommensbezieher spürbar entlastet, während vom Steuertarif 2003 eher die Haushalte mit höherem Einkommen profitieren. Der Steuertarif 2005 bringt auch dem Durchschnittsverdiener wieder deutlichere Vorteile (Tabelle 8). Auf allen drei Entlastungsstufen zusammen sind es ansehnliche Beträge, um die die Haushaltseinkommen verbessert werden. Nach dem Steuertarif 2005 zahlt ein lediger Steuerpflichtiger mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60 000 DM nur noch 13 418 DM Einkommensteuer, also 15 % weniger als heute; bei 40 000 DM zu versteuerndem Einkommen beträgt die Entlastung 18 %. Von der Senkung der Spitzensteuersätze profitieren insbesondere die Besserverdienenden: Ein lediger Steuerpflichtiger zahlt im Jahre 2005 bei einem zu versteuernden Einkommen von 200 000 DM im Vergleich zu heute fast 12 900 DM weniger Steuern (-16 %). Mit der Reform der Unternehmenssteuern verbessern sich die Bedingungen auf der Angebotsseite und machen den Standort Deutschland für ausländische Investoren attraktiver. Andererseits nehmen, da sich die Abschreibungsbedingungen deutlich verschlechtern, die Anreize für Sachinvestitionen ab. Bei der Diskussion um die finanziellen Auswirkungen geht es vor allem darum, ob Personengesellschaften wegen der unterschiedlichen Steuersätze künftig schlechter behandelt werden als vergleichbare Kapitalgesellschaften. Diese Frage lässt sich nur schwer beantworten, da eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle spielt: Höhe der Ausschüttung, Höhe des Geschäftsführergehalts für den Fall der Kapitalgesellschaft, eingesetztes Kapital und dessen Verzinsung u. Ä. In einer Modellrechnung wurden die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform nach dem Steuertarif 2005 ermittelt (Tabellen 9 und 10). Dabei ist unterstellt worden, dass ein Unternehmer seinen Betrieb alternativ als Personen- oder als Kapitalgesellschaft führt. [15] Generell gilt - bei den hier getroffenen Modellannahmen -, dass eine Personengesellschaft dann niedriger besteuert wird als eine Kapitalgesellschaft, wenn die Gewinne unter 45 000 DM liegen. Übersteigen sie diesen Betrag, hängen die steuerlichen Vor- und Nachteile von der Ausschüttungsquote ab. Beträgt der Jahresgewinn eine Million DM und wird nicht ausgeschüttet, hat die Kapitalgesellschaft steuerliche Vorteile von etwa 63 500 DM. Bei einer Ausschüttungsquote von 50 % sind es nur noch knapp 6 000 DM. Wird der gesamte Gewinn ausgeschüttet, liegen die steuerlichen Vorteile bei der Personengesellschaft; sie hat fast 52 000 DM weniger zu zahlen als Kapitalgesellschaft und Anteilseigner zusammen. Im Falle der vollen Ausschüttung ist die Besteuerung der Personengesellschaften immer dann günstiger, wenn der Gewinn höher ist als 300 000 DM. Auch wenn die Steuerreform grundsätzlich zu begrüßen ist, stellt sich die Frage, ob die finanzpolitischen Wechselbäder der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung förderlich sind - in diesem Jahr wirkt die Finanzpolitik restriktiv, im nächsten expansiv und im Jahre 2002 wohl wieder kontraktiv. Wünschenswert wäre ein stetiges und zugleich aber weniger restriktives Ausgabeverhalten: Welchen Sinn macht es gesamtwirtschaftlich, wenn die Finanzpolitik auf der einen Seite einen rigiden Sparkurs fährt, um auf der anderen Seite - und verzögert - mit den eingesparten Mitteln die Steuersenkungen zu finanzieren? Die wirtschaftliche Entwicklung wird nur dann fühlbar stimuliert, wenn die Steuersenkungen größer als die Einsparungen sind und Kredite aufgenommen werden müssen und/oder die verfügbaren Mittel einer produktiveren Verwendung zugeführt werden. Bereits in den vergangenen Jahren wurden Sparhaushalte verabschiedet, die Spielräume für eine unproduktive Mittelverwendung sind sehr viel kleiner geworden. Doch fielen auch Infrastrukturausgaben dem Rotstift zum Opfer; von 1994 bis 1999 wurden die öffentlichen Investitionen um ein Viertel gekürzt. Die Gemeinden haben oftmals keine andere Wahl, als in dieser Weise auf Einnahmenausfälle zu reagieren. Umso mehr wird es für die Bundesländer darauf ankommen, in den Verhandlungen um den kommunalen Finanzausgleich zu verhindern, dass die Gemeinden zusätzlich unter finanziellen Druck geraten und ihre Investitionsausgaben noch weiter senken. Bereits heute befinden sich viele öffentliche Infrastruktureinrichtungen in einem beklagenswerten Zustand, und in Ostdeutschland besteht noch immer ein erheblicher Nachholbedarf. Angesprochen ist nicht nur das staatliche Anlagevermögen, es geht auch um die Ausgaben für Bildung und Wissenschaft, deren rückläufige Entwicklung in den vergangenen Jahren besorgniserregend ist. Die Frage liegt nahe, warum dieser außerordentlich brisante Tatbestand, der insbesondere langfristig der Volkswirtschaft schadet, in der öffentlichen Debatte im Gegensatz zu den Problemen der Rentenversicherung, die erst von 2020 an relevant werden, kaum thematisiert wird. Es geht aber nicht nur um die Bereiche, für die Bund, Länder und Gemeinden unmittelbar Verantwortung tragen. Not leidend ist etwa auch die Bahn AG, die offenbar nicht mehr in der Lage ist, die geplanten Neubauprojekte zu realisieren, sondern die hierfür vorgesehenen Mittel für Erhaltungsmaßnahmen im bestehenden Netz ausgeben muss. Sie steht als warnendes Beispiel für eine Politik, die es unterlässt, rechtzeitig und hinreichend in Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie in neue Projekte zu investieren. Auch die öffentliche Infrastruktur ist ein gewichtiger Standortfaktor. Es wäre fatal, wenn die Wachstumsimpulse, die in der Steuerreform angelegt sind, durch Kürzungen auf der Ausgabenseite konterkariert werden. Die sich abzeichnenden konjunkturellen Steuermehreinnahmen wie auch der Spielraum, der sich durch die Zinsersparnisse infolge der UMTS-Erlöse eröffnet, verringern den Druck zu weiteren Einsparungen. Zusätzliche Steuerentlastungen, die ihn wieder erhöhen würden, sind jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen. | ||
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| Tabelle 1 |
Finanzielle Auswirkungen der Steuerreform 2000
Steuerminder- (-) und Steuermehreinnahmen (+) in Mill. DM
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Entste- Rechnungsjahr
hungsjahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Reform des Einkommensteuer-
tarifs -51 890 -28 395 1 255 -13 845 -13 210 -51 520 -52 840
Vorziehen des Einkommensteuer-
tarifs 2002 (1) -(27 840) -28 655 1 355 -540 - - -
Einkommensteuertarif
2003 (2) -(13 475) - - -13 600 -13 480 110 -410
Einkommensteuertarif
2005 (3) -52 170 - - - - -51 910 -52 710
Umstellung des ESt-Tarifs
von DM-Basis auf Euro-Basis
ohne Tabellenstufen 280 260 -100 295 270 280 280
Reform der Unternehmens-
besteuerung (netto)-10 575 -16 995 -20 465 -15 495 -11 840 -11 240 -14 385
1. Kapital-
gesellschaften -20 445 -18 245 -27 905 -28 400 -27 025 -26 975 -27 060
Senkung des KSt-Satzes
von 40 % auf 25 % -13 965 -11 260 -14 600 -15 890 -17 135 -18 435 -19 840
Senkung des KSt-Ausschüttungssatzes
von 30 % auf 25 % -1 980 -5 340 -4 715 -3 280 -3 185 -3 415 -3 685
Senkung des Kapitalertragsteuersatzes
von 25 % auf 20 % -115 - -3 165 -2 420 -895 -615 -660
Ersetzung des Anrechnungsverfahrens
durch das Halbeinkünfte-
verfahren 4 985 - 3 905 5 080 5 585 5 855 6 485
Steuerbefreiung von Veräußerungs-
gewinnen -4 240 -1 590 -3 390 -4 120 -4 240 -4 240 -4 240
Übergang vom Vollanrechnungsverfahren
zur Definitiv-
besteuerung -4 115 - -5 425 -6 830 -6 055 -5 080 -4 105
Sonstige Steuerrechts-
änderungen (4) -1 015 -55 -515 -940 -1 100 -1 045 -1 015
2. Personen-
gesellschaften -6 065 -3 980 -5 355 -6 610 -6 435 -6 595 -6 740
Ermäßigung der ESt mit dem
1,8fachen des Gewerbe-
steuermessbetrags -9 915 -6 940 -9 220 -12 110 -11 915 -12 765 -13 700
Abschaffung der Tarifbegrenzung für
gewerbliche Einkünfte
bei der ESt 5 160 3 610 4 800 6 655 6 765 7 480 8 270
Sonstige Steuerrechts-
änderungen (5) -1 310 -650 -935 -1 155 -1 285 -1 310 -1 310
Reform der Unternehmens-
besteuerung(brutto)-26 510 -22 225 -33 260 -35 010 -33 460 -33 570 -33 800
3. Finanzierungs-
maßnahmen 15 935 5 230 12 795 19 515 21 620 22 330 19 415
Senkung der degressiven Abschreibung
für bewegliche Anlagegüter
von 30 % auf 20 % 12 985 5 400 10 890 14 785 14 400 13 060 13 075
Senkung der linearen Abschreibung für Gebäude
von 4 % auf 3 % 525 - 235 805 1 280 1 670 2 085
Anpassung der amtlichen Abschreibungstabellen
an realitätsnähere
Nutzungsdauern 3 450 715 2 660 5 150 6 990 8 560 5 220
Sonstige Steuerrechts-
änderungen (6) -1 025 -885 -990 -1 225 -1 050 -960 -965
Steuerreform 2000
insgesamt -62 465 -45 390 -19 210 -29 340 -25 050 -62 760 -67 225
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(1) Grundfreibetrag 14 000 DM; Eingangssteuersatz 19,9 %;
Spitzensteuersatz 48,5 %.
(2) Grundfreibetrag 14 500 DM; Eingangssteuersatz 17 %; Spitzensteuersatz 47 %.
(3) Grundfreibetrag 15 000 DM; Eingangssteuersatz 15 %; Spitzensteuersatz 42 %.
Einschl. Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen für
ausscheidende Unternehmer einmal im Leben.
(4) Neuregelung der Besteuerung von Organgesellschaften, Senkung der
Beteiligungsgrenze für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei
Kapitalgesellschaften von 10 % auf 1 %, Einbeziehung der Gewinne aus der
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in das
Halbeinkünfteverfahren.
(5) Erhöhung des Freibetrages für Veräußerungen von Personenunternehmen
von 60 000 DM auf 100 000 DM, Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses.
(6) Verschärfung der Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung,
Beibehaltung der Ansparabschreibung nach § 7 g EStG.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
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| Tabelle 2 |
Finanzielle Auswirkungen der Steuerreform 2000 nach Steuerarten und
Gebietskörperschaften
Steuerminder- (-) und Steuermehreinnahmen (+) in Mill. DM
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Entste- Rechnungsjahr
hungsjahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Lohnsteuer (1) -37 175 -24 345 -2 290 -10 770 -11 940 -40 340 -44 640
Westdeutschland -33 299 -21 405 -2 013 -9 318 -10 329 -36 103 -39 986
Ostdeutschland -3 876 -2 940 -277 -1 452 -1 611 -4 237 -4 654
Einkommensteuer(1)-11 640 -5 625 1 630 -1 925 1 605 -6 210 -3 175
Westdeutschland -10 721 -5 171 1 069 -2 046 1 083 -5 918 -3 041
Ostdeutschland -919 -454 561 121 522 -292 -134
Körperschaftsteuer-13 610 -14 885 -19 985 -19 930 -18 770 -18 640 -20 125
Westdeutschland -13 413 -14 217 -19 319 -19 551 -18 527 -18 435 -19 683
Ostdeutschland -197 -668 -666 -379 -243 -205 -442
Nicht veranlagte Steuern
vom Ertrag -2 030 - -1 720 -2 030 -2 240 -2 470 -2 720
Westdeutschland -1 914 - -1 620 -1 912 -2 111 -2 328 -2 564
Ostdeutschland -116 - -100 -118 -129 -142 -156
Solidaritätszuschl.-3 405 -2 335 -1 235 -1 880 -1 695 -3 580 -2 745
Westdeutschland -3 139 -2 129 -1 208 -1 782 -1 616 -3 327 -3 466
Ostdeutschland -266 -206 -27 -98 -79 -253 721
Gewerbesteuer 5 395 1 800 4 390 7 195 7 990 8 480 7 180
Westdeutschland 4 053 1 326 3 293 5 489 6 122 6 520 5 503
Ostdeutschland 1 342 474 1 097 1 706 1 868 1 960 1 677
Steuermindereinnahmen
insgesamt -62 465 -45 390 -19 210 -29 340 -25 050 -62 760 -66 225
Bund -28 826 -21 729 -10 398 -15 020 -12 882 -30 094 -32 186
Länder -24 841 -19 200 -8 698 -12 528 -10 497 -25 778 -27 846
Gemeinden -8 798 -4461 -114 -1 792 -1 671 -6 888 -6 193
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(1) Da die finanziellen Auswirkungen der Steuerreform 2000 gegenüber dem
geltenden Recht angegeben sind, führt das Vorziehen der Stufe 2002 nur im Jahre
2001 zu Mindereinnahmen, nicht aber in den Folgejahren. Die Stufe 2002 ist
bereits im Steueränderungsgesetz 1999/2000/2002 beschlossen worden und somit
geltendes Recht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
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| Tabelle 3 |
Steuereinnahmen in den Jahren 1999 bis 2001
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Westdeutschland (1) Ostdeutschland (2) Insgesamt
1999 2000 2001 1999 2000 2001 1999 2000
Ist Schätzung Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. DM
Gemeinschaftliche Steuern 592,7 - - 36,3 - - 629,0 655,4
Lohnsteuer (3) 242,1 246,0 239,1 19,6 18,8 17,0 261,7 264,8
Veranlagte Einkommen-
steuer (3) 26,8 32,0 21,8 -5,5 -5,4 -6,1 21,3 26,6
Nicht veranl. Steuern
v. Ertrag (4) 21,5 23,5 24,5 0,6 0,8 0,8 22,1 24,3
Zinsabschlag (5) 11,6 13,5 14,7 0,2 0,3 0,4 11,8 13,8
Körperschaftsteuer (4) 42,7 46,0 27,8 1,1 1,4 1,5 43,8 47,4
Steuern vom Umsatz (6) 248,0 - - 20,3 - - 268,3 278,5
Zölle 6,2 6,4
Bundessteuern 141,3 153,9
Mineralölsteuer 71,3 79,5
Stromsteuer 3,6 6,5
Tabaksteuer 22,8 23,0
Branntweinabgabe 4,4 4,2
Versicherungsteuer 13,9 14,0
Solidaritätszuschlag 22,0 23,4
Sonstige 3,3 3,3
Ländersteuern 33,5 33,0 34,2 4,8 4,4 4,7 38,3 37,4
Kraftfahrzeugsteuer 11,8 11,2 13,2 2,0 2,0 2,3 13,8 13,2
Erbschaftsteuer 5,9 6,2 6,5 0,1 0,1 0,1 6,0 6,3
Grunderwerbsteuer 9,8 9,8 9,1 2,0 1,5 1,5 11,8 11,3
Sonstige 6,0 5,8 5,4 0,7 0,8 0,8 6,7 6,6
Gemeindesteuern 65,5 65,2 67,4 5,9 6,5 7,2 71,4 71,7
Gewerbesteuer 49,5 48,8 50,5 3,4 3,9 4,5 52,9 52,7
Grundsteuern 14,6 14,9 15,4 2,3 2,4 2,5 16,9 17,3
Sonstige 1,4 1,5 1,5 0,2 0,2 0,2 1,6 1,7
Kassenmäßige Steuern
insgesamt - - - - - - 886,2 924,8
In der Abgrenzung der
Finanzstatistik (7)
darunter:
Bund (8), (9), (10), (11) - - - - - - 388,3 410,5
Länder (8), (9), (11),
(12), (14) 297,2 308,0 296,5 64,1 65,5 64,5 361,3 373,5
Gemeinden (13), (14) 91,6 93,2 92,7 8,2 8,3 8,8 99,8 101,5
-------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------
Insges. West- Ost- Insgesamt
deutsch- deutsch-
land (1) land (2)
2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001
Schätzung
Mrd. DM Veränderung gegenüber
dem Vorjahr in %
Gemeinschaftliche Steuern 629,6 - - - - 4,2 -3,9
Lohnsteuer (3) 256,1 1,6 -2,8 -4,1 -9,6 1,2 -3,3
Veranlagte Einkommen-
steuer (3) 15,7 19,4 -31,9 -1,8 13,0 24,9 -41,0
Nicht veranl. Steuern
v. Ertrag (4) 25,3 9,3 4,3 33,3 0,0 10,0 4,1
Zinsabschlag (5) 15,1 16,4 8,9 50,0 33,3 16,9 9,4
Körperschaftsteuer (4) 29,3 7,7 -39,6 27,3 7,1 8,2 -38,2
Steuern vom Umsatz (6) 288,1 - - - - 3,8 3,4
Zölle 6,3 3,2 -1,6
Bundessteuern 158,6 8,9 3,1
Mineralölsteuer 84,0 11,5 5,7
Stromsteuer 7,9 80,6 21,5
Tabaksteuer 23,3 0,9 1,3
Branntweinabgabe 4,1 -4,5 -2,4
Versicherungsteuer 14,0 0,7 0,0
Solidaritätszuschlag 22,0 6,4 -6,0
Sonstige 3,3 0,0 0,0
Ländersteuern 38,9 -1,5 3,6 -8,3 6,8 -2,3 4,0
Kraftfahrzeugsteuer 15,5 -5,1 17,9 0,0 15,0 -4,3 17,4
Erbschaftsteuer 6,6 5,1 4,8 0,0 0,0 5,0 4,8
Grunderwerbsteuer 10,6 0,0 -7,1 -25,0 0,0 -4,2 -6,2
Sonstige 6,2 -3,3 -6,9 14,3 0,0 -1,5 -6,1
Gemeindesteuern 74,6 -0,5 3,4 10,2 10,8 0,4 4,0
Gewerbesteuer 55,0 -1,4 3,5 14,7 15,4 -0,4 4,4
Grundsteuern 17,9 2,1 3,4 4,3 4,2 2,4 3,5
Sonstige 1,7 7,1 0,0 0,0 0,0 6,3 0,0
Kassenmäßige Steuern
insgesamt 908,0 - - - - 4,4 -1,8
In der Abgrenzung der
Finanzstatistik (7)
darunter:
Bund (8), (9), (10), (11) 403,9 - - - - 5,7 -1,6
Länder (8), (9), (11),
(12), (14) 361,0 3,6 -3,7 2,2 -1,5 3,4 -3,3
Gemeinden (13), (14) 101,5 1,7 -0,5 1,2 6,0 1,7 0,0
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Westdeutschland einschließlich Westberlin.
(2) Ostdeutschland einschließlich Ostberlin.
(3) Beteiligungsverhältnis: Bund 42,5 %, Länder 42,5 %, Gemeinden 15 %.
(4) Beteiligungsverhältnis: Bund 50 %, Länder 50 %.
(5) Beteiligungsverhältnis: Bund 44 %, Länder 44 %, Gemeinden 12 %; Zerlegung
West- und Ostdeutschland: 91 %/9 %.
(6) Bund vorab 5,63 %; vom Rest: Gemeinden vorab 2,2 %; vom verbleibenden Rest:
1999: Bund 50,5 %, Länder 49,5 %; ab 2000: Bund 50,25 %, Länder 49,75 %.
Aufteilung auf West- und Ostdeutschland im Rahmen des horizontalen
Finanzausgleichs.
(7) Ohne EU-Anteile, einschl. steuerähnlicher Abgaben. In der Finanzstatistik
werden West- und Ostberlin zu Westdeutschland gezählt.
(8) USt-Verteilung Fonds Deutsche Einheit beim Bund zu-, bei den Ländern
abgesetzt.
(9) Ergänzungszuweisungen des Bundes an finanzschwache Länder beim Bund ab-
und bei den Ländern zugesetzt.
(10) EU-MWSt-Eigenmittel und EU-BSP-Eigenmittel abgesetzt.
(11) Einschließlich Gewerbesteuerumlage. Beteiligungsverhältnis: Bund: 19/45,
Länder: 26/45.
(12) Einschließlich Gemeindesteuern der Stadtstaaten.
(13) Ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten und nach Abzug der
Gewerbesteuerumlage.
(14) Einschließlich Beteiligung der westdeutschen Gemeinden am Fonds Deutsche
Einheit über Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an die westdeutschen Länder.
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Statistisches Bundesamt;
Schätzung des DIW.
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-------------------------------------------------------------------------------
| ||
| Tabelle 4 |
Veranlagte Einkommensteuer von Januar bis Juli in den Jahren 1999 und 2000
-------------------------------------------------------------------------------
Westdeutschland Ostdeutschland Deutschland
Verände-
1999 2000 Verände-1999 2000 Verände-1999 2000 rung
Mrd. DM rung in % Mrd. DM rung in % Mrd. DM in %
Kassenmäßiges Aufkommen 5,62 9,24 64,4 -4,31 -4,25 - 1,31 4,99 281,1
+ Investitionszulage 0,02 0,10 438,9 0,15 0,49 229,3 0,17 0,59 251,8
+ Erstattungen(õ 46 EStG) 23,57 22,70 -3,7 3,65 3,48 -4,6 27,21 26,18 -3,8
+ Eigenheimzulage 7,04 9,66 37,1 1,79 2,31 29,4 8,83 11,97 35,6
+ Erstattungen des
Bundesamts für Finanzen 0,97 0,80 -17,2 - - - 0,97 0,80 -17,2
Bruttoaufkommen 37,21 42,49 14,2 1,27 2,04 60,1 38,49 44,53 15,7
-------------------------------------------------------------------------------
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Berechnungen des DIW.
===============================================================================
-------------------------------------------------------------------------------
| ||
| Tabelle 5 |
Körperschaftsteuer von Januar bis Juli in den Jahren 1999 und 2000
-------------------------------------------------------------------------------
Westdeutschland Ostdeutschland Deutschland
Verände-
1999 2000 Verände-1999 2000 Verände-1999 2000 rung
Mrd. DM rung in % Mrd. DM rung in % Mrd. DM in %
Kassenmäßiges Aufkommen 20,36 23,87 17,3 0,70 0,92 31,5 21,06 24,80 17,8
+ Investitionszulage 0,03 0,11 300,0 0,29 0,58 100,3 0,32 0,69 117,9
+ Erstattungen des
Bundesamts für Finanzen 1,93 1,53 -20,9 0,13 0,12 -2,4 2,06 1,65 -19,8
Bruttoaufkommen 22,32 25,52 14,3 1,12 1,63 45,6 23,43 27,14 15,8
-------------------------------------------------------------------------------
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Berechnungen des DIW.
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-------------------------------------------------------------------------------
| ||
| Tabelle 6 |
Einnahmen und Ausgaben der Gebietskörperschaften (1)
-------------------------------------------------------------------------------
Bund (2) (3) Sondervermögen (4)
Westdeutschl.(5)
1999 2000 2001 1999 2000 2001 1999 2000
Ist Schätzung Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. DM
Einnahmen 452,8 454,0 454,3 55,6 42,1 44,7 378,4 386,3
Steuern u. Ä. 388,3 410,5 403,9 - - - 297,2 308,0
Zahlungen von
Gebietskörperschaften (6) 7,3 4,6 4,6 29,6 21,5 19,6 34,8 32,7
Länderfinanzausgleich - - - - - - 7,8 7,7
Einnahmen aus wirtsch.
Tätigkeit 20,0 11,0 10,0 - - - 7,1 7,1
Gebühren u.Ä. 7,4 7,2 7,2 - - - 8,3 8,4
Veräußerung von
Vermögen (7) 18,2 9,2 17,1 0,2 0,1 4,6 6,0 5,0
Sonstige Einnahmen 11,6 11,5 11,5 25,8 20,5 20,5 17,2 17,4
Ausgaben 504,1 495,7 497,4 45,0 39,6 39,7 391,5 396,2
Personalausgaben 52,7 53,3 54,4 15,5 15,2 15,0 155,3 157,8
Laufender Sachaufwand 40,0 41,0 41,8 0,9 1,0 1,0 37,9 38,7
Zinsausgaben 80,4 82,8 80,3 8,4 8,4 8,5 31,8 32,5
dar. an
Gebietskörperschaften - - - - - - 0,3 0,3
Laufende Übertragungen 273,8 262,3 262,7 7,2 4,0 3,8 121,7 123,5
Gebietskörperschaften 23,4 21,1 20,8 2,8 0,0 0,1 56,1 57,7
Länderfinanzausgleich - - - - - - 14,5 14,4
Sondervermögen 29,5 21,4 19,5 - - - 0,1 0,1
Sozialversicherungen 140,1 148,0 152,5 1,5 1,4 1,3 0,5 0,5
Soziale Leistungen 47,5 40,0 38,7 0,3 0,3 0,3 14,1 14,3
Unternehmen 26,4 25,0 24,5 2,6 2,2 2,1 18,7 18,5
Ausland 5,2 5,1 5,0 - - - 1,2 1,2
Soziale Einrichtungen 1,5 1,5 1,5 - - - 11,8 12,0
Sonstige 0,2 0,2 0,2 - - - 4,7 4,8
Sachinvestitionen 13,9 13,7 14,2 - - - 11,2 11,0
Vermögensübertragungen 34,9 34,3 35,8 1,3 1,2 1,2 28,4 27,7
Gebietskörperschaften 20,1 19,6 20,5 - - - 11,4 11,0
Ausland 4,0 4,0 4,0 - - - - -
Sonstige 10,8 10,7 11,3 1,3 1,2 1,2 17,0 16,7
Darlehen, Beteiligungen,
Tilgungen 8,4 8,3 8,2 11,7 9,8 10,2 5,2 5,0
dar. an
Gebietskörperschaften 1,0 1,0 1,0 - - - 1,0 1,0
Finanzierungssaldo -51,3 -41,7 -43,1 10,6 2,5 5,0 -13,1 -9,9
Nachrichtlich: Saldo
einschl. UMTS-Erlöse - 57,7 - - - - - -
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Einnahmen 5,3 0,3 0,1 -38,8 -24,3 6,2 3,7 2,1
Steuern u.Ä. 9,7 5,7 -1,6 - - - 6,0 3,6
Ausgaben 3,6 -1,7 0,3 -32,9 -12,0 0,3 1,6 1,2
Personalausgaben 1,2 1,1 2,1 -1,5 -1,9 -1,3 1,8 1,6
Laufender Sachaufwand 3,6 2,5 2,0 . 11,1 0,0 2,2 2,1
Zinsausgaben 43,1 3,0 -3,0 -72,0 0,0 1,2 1,9 2,2
Laufende Übertragungen -2,6 -4,2 0,2 37,7 -44,4 -5,0 3,8 1,5
Gebietskörperschaften -2,1 -9,8 -1,4 - . . 2,7 2,9
Sozialversicherungen 15,8 5,6 3,0 -6,3 -6,7 -7,1 0,0 0,0
Soziale Leistungen -2,1 -15,8 -3,3 10,0 -9,1 0,0 -2,1 1,4
Unternehmen 44,3 -5,3 -2,0 -16,3 -16,0 -4,5 -8,8 -1,1
Sachinvestitionen 3,0 -1,4 3,6 - - - 1,8 -1,8
Vermögensübertragungen -2,8 -1,7 4,4 -43,5 -7,7 0,0 -2,7 -2,5
Darlehen, Beteiligungen,
Tilgungen -7,7 -1,2 -1,2 -12,7 -16,2 4,1 -27,8 -3,8
-------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------
Länder (2) Gemeinden
Westd. (5)Ostdeutschland Westdeutschland Ostd.
2001 1999 2000 2001 1999 2000 2001 1999
Schät.Ist Schätzung Ist Schätzung Ist
Mrd. DM
Einnahmen 375,4 97,2 98,0 97,4 235,5 237,5 235,4 50,8
Steuern u. Ä. 296,5 64,1 65,5 64,5 91,6 93,2 92,7 8,2
Zahlungen von
Gebietskörperschaften (6) 33,1 18,3 17,6 17,9 66,6 67,8 67,2 32,0
Länderfinanzausgleich 7,5 6,7 6,7 6,6 - - - -
Einnahmen aus wirtsch.
Tätigkeit 7,2 0,9 0,9 0,9 13,1 13,0 12,5 2,4
Gebühren u.Ä. 8,5 0,9 0,9 1,0 29,0 28,6 28,2 4,3
Veräußerung von
Vermögen (7) 5,0 0,2 0,2 0,2 12,7 12,0 11,6 2,7
Sonstige Einnahmen 17,6 6,1 6,2 6,3 22,5 22,9 23,2 1,2
Ausgaben 399,8 103,1 104,3 105,6 230,6 234,9 236,8 51,2
Personalausgaben 160,6 26,7 27,2 27,8 61,7 62,6 63,7 15,2
Laufender Sachaufwand 39,6 8,0 8,2 8,4 44,2 44,9 45,6 9,6
Zinsausgaben 33,2 5,6 5,9 6,2 8,8 8,6 8,5 1,7
dar. an
Gebietskörperschaften 0,3 - - - 0,3 0,3 0,3 -
Laufende Übertragungen 123,5 35,8 36,5 37,1 71,2 72,9 74,6 10,8
Gebietskörperschaften 57,5 24,5 25,1 25,6 6,9 7,0 7,0 0,3
Länderfinanzausgleich 14,1 - - - - - - -
Sondervermögen 0,1 - - - - - - -
Sozialversicherungen 0,5 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,1
Soziale Leistungen 14,5 4,9 5,0 5,1 44,5 45,8 47,0 6,5
Unternehmen 18,5 0,0 0,0 0,0 5,1 5,2 5,4 1,9
Ausland 1,2 - - - - - - -
Soziale Einrichtungen 12,3 2,3 2,4 2,4 10,3 10,5 10,7 1,6
Sonstige 4,8 4,0 3,9 3,9 4,2 4,2 4,3 0,4
Sachinvestitionen 10,8 4,3 4,3 4,4 36,4 37,8 36,3 12,0
Vermögensübertragungen 27,1 21,3 20,9 20,4 4,2 4,1 4,1 1,6
Gebietskörperschaften 10,6 10,2 10,1 9,7 0,5 0,5 0,5 0,2
Ausland - - - - - - - -
Sonstige 16,5 11,1 10,8 10,5 3,7 3,6 3,6 1,4
Darlehen, Beteiligungen,
Tilgungen 5,0 1,4 1,3 1,3 4,1 4,0 4,0 0,3
dar. an
Gebietskörperschaften 1,0 - - - - - - -
Finanzierungssaldo -24,4 -5,9 -6,3 -8,2 4,9 2,6 -1,4 -0,4
Nachrichtlich: Saldo
einschl. UMTS-Erlöse - - - - - - - -
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Einnahmen -2,8 1,9 0,8 -0,6 2,0 0,8 -0,9 1,2
Steuern u.Ä. -3,7 3,6 2,2 -1,5 4,9 1,7 -0,5 5,1
Ausgaben 0,9 0,2 1,2 1,2 2,4 1,9 0,8 0,4
Personalausgaben 1,8 1,5 1,9 2,2 1,3 1,5 1,8 -0,7
Laufender Sachaufwand 2,3 2,6 2,5 2,4 5,7 1,6 1,6 0,0
Zinsausgaben 2,2 5,7 5,4 5,1 -4,3 -2,3 -1,2 0,0
Laufende Übertragungen 0,0 -0,8 2,0 1,6 -0,3 2,4 2,3 2,9
Gebietskörperschaften -0,3 0,8 2,4 2,0 0,0 1,4 0,0 50,0
Sozialversicherungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Soziale Leistungen 1,4 . 2,0 2,0 -0,7 2,9 2,6 1,6
Unternehmen 0,0 . . . 4,1 2,0 3,8 0,0
Sachinvestitionen -1,8 4,9 0,0 2,3 4,6 3,8 -4,0 -7,0
Vermögensübertragungen -2,2 -3,2 -1,9 -2,4 7,7 -2,4 0,0 .
Darlehen, Beteiligungen,
Tilgungen 0,0 7,7 -7,1 0,0 24,2 -2,4 0,0 -25,0
-------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------
Gemeinden Insgesamt
Ostdeutchl.
2000 2001 1999 2000 2001
Schätzung Ist Schätzung
Mrd. DM
Einnahmen 51,4 51,9 1 067,2 1 078,1 1 069,9
Steuern u. Ä. 8,3 8,8 849,4 885,5 866,4
Zahlungen von
Gebietskörperschaften (6) 32,6 32,7 - - -
Länderfinanzausgleich - - - - -
Einnahmen aus wirtsch.
Tätigkeit 2,3 2,2 43,5 34,3 32,8
Gebühren u.Ä. 4,3 4,3 49,9 49,4 49,2
Veräußerung von
Vermögen (7) 2,6 2,6 40,0 29,1 41,1
Sonstige Einnahmen 1,3 1,3 84,4 79,8 80,4
Ausgaben 51,6 52,0 1 122,5 1 131,1 1 142,0
Personalausgaben 15,1 15,1 327,1 331,2 336,6
Laufender Sachaufwand 9,8 10,0 140,6 143,6 146,4
Zinsausgaben 1,7 1,7 136,1 139,3 137,8
dar. an
Gebietskörperschaften - - - - -
Laufende Übertragungen 11,3 11,6 362,5 363,3 368,3
Gebietskörperschaften 0,3 0,3 - - -
Länderfinanzausgleich - - - - -
Sondervermögen - - - - -
Sozialversicherungen 0,1 0,1 142,5 150,3 154,7
Soziale Leistungen 6,8 7,0 117,8 112,2 112,6
Unternehmen 1,9 1,9 54,7 52,8 52,4
Ausland - - 6,4 6,3 6,2
Soziale Einrichtungen 1,7 1,8 27,5 28,1 28,7
Sonstige 0,5 0,5 13,5 13,6 13,7
Sachinvestitionen 11,8 11,7 77,8 78,6 77,4
Vermögensübertragungen 1,6 1,6 49,3 48,4 48,5
Gebietskörperschaften 0,2 0,2 - - -
Ausland - - 4,0 4,0 4,0
Sonstige 1,4 1,4 45,3 44,4 44,5
Darlehen, Beteiligungen,
Tilgungen 0,3 0,3 29,1 26,7 27,0
dar. an
Gebietskörperschaften - - - - -
Finanzierungssaldo -0,2 -0,1 -55,2 -53,0 -72,1
Nachrichtlich: Saldo
einschl. UMTS-Erlöse - - - 46,4 -
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Einnahmen 1,2 1,0 3,5 1,0 -0,8
Steuern u.Ä. 1,2 6,0 7,4 4,3 -2,2
Ausgaben 0,8 0,8 3,3 0,8 1,0
Personalausgaben -0,7 0,0 1,3 1,3 1,6
Laufender Sachaufwand 2,1 2,0 3,9 2,1 1,9
Zinsausgaben 0,0 0,0 2,3 2,4 -1,1
Laufende Übertragungen 4,6 2,7 8,0 0,2 1,4
Gebietskörperschaften 0,0 0,0 - - -
Sozialversicherungen 0,0 0,0 15,4 5,5 2,9
Soziale Leistungen 4,6 2,9 0,6 -4,8 0,4
Unternehmen 0,0 0,0 -0,2 -3,5 -0,8
Sachinvestitionen -1,7 -0,8 2,0 1,0 -1,5
Vermögensübertragungen 0,0 0,0 -2,8 -1,8 0,2
Darlehen, Beteiligungen,
Tilgungen 0,0 0,0 -11,3 -8,2 1,1
-------------------------------------------------------------------------------
(1) In der Abgrenzung der Finanzstatistik, ohne Krankenhäuser mit
kaufmännischem Rechnungswesen.
(2) Ergänzungszuweisungen an die finanzschwachen Länder vom Steueraufkommen des
Bundes ab- und dem der Länder zugesetzt; Anteile aus der Mineralölsteuer im
Zuge der Regionalisierung des Personennahverkehrs als Zuweisungen des Bundes an
die Länder gebucht.
(3) Die Gewinnabführung der Bundesbank ist in voller Höhe beim Bund als
Einnahme ausgewiesen; die Differenz zu 7 Mrd. DM wird als Übertragung an den
Erblastentilgungsfonds gebucht.
(4) Vgl. | ||
| Tabelle 7 | .
(5) Einschließlich Berlin.
(6) Einschließlich Sondervermögen des Bundes (1999: 2,7 Mrd. DM).
(7) Sachvermögen und Beteiligungen. Abweichungen in den Summen durch Runden der
Zahlen.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Schätzung des DIW.
===============================================================================
-------------------------------------------------------------------------------
| ||
| Tabelle 7 |
Einnahmen und Ausgaben der Sondervermögen des Bundes
-------------------------------------------------------------------------------
Fonds Eisenbahnvermögen Erblasten-
Deutsche Einheit tilgungsfonds
1999 2000 2001 1999 2000 2001 1999 2000
Ist Schätzung Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. DM
Einnahmen 6,5 6,5 9,5 19,2 18,6 18,2 12,9 2,0
Zuweisungen von
Gebietskörperschaften 6,5 6,5 9,5 13,1 13,5 8,6 9,5(2) 1,0(3)
Veräußerung von Vermögen - - - 0,2 0,1 4,6 - -
Sonstige (4) - - - 5,9 5,0 5,0 3,4 1,0
Ausgaben 5,8 5,8 5,8 19,3 18,6 18,2 3,4 0,7
Personalausgaben - - - 15,5 15,2 15,0 - -
Laufender Sachaufwand - - - 0,2 0,3 0,3 0,7 0,7
Zinsausgaben 5,8 5,8 5,8 - - - - -
Laufende Zuweisungen - - - 3,6 3,1 2,9 2,7 0,0
Gebietskörperschaften - - - - - - 2,7 -
Sozialversicherungen - - - 1,5 1,4 1,3 - -
Renten, Unterstützungen - - - - - - - -
Unternehmen - - - 2,1 1,7 1,6 - -
Sonstige - - - - - - - -
Vermögensübertragungen - - - - - - - -
Darlehen u.a. - - - - - - - -
Saldo 0,7(5) 0,7(5) 3,7(5) -0,1 0,0 0,0 9,5(5) 1,3(5)
-------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------
Erbl.- Sonstige Fonds (1) Insgesamt
tilgungsf.
2001 1999 2000 2001 1999 2000 2001
Schätzung Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. DM
Einnahmen 2,0 17,0 15,0 15,0 55,6 42,1 44,7
Zuweisungen von
Gebietskörperschaften 1,0 0,5 0,5 0,5 29,6 21,5 19,6
Veräußerung von Vermögen - - - - 0,2 0,1 4,6
Sonstige (4) 1,0 16,5 14,5 14,5 25,8 20,5 20,5
Ausgaben 0,7 16,6 14,5 15,0 45,0 39,6 39,7
Personalausgaben - - - - 15,5 15,2 15,0
Laufender Sachaufwand 0,7 - - - 0,9 1,0 1,0
Zinsausgaben - 2,6 2,6 2,7 8,4 8,4 8,5
Laufende Zuweisungen 0,0 1,0 0,9 0,9 7,2 4,0 3,8
Gebietskörperschaften - 0,1 0,1 0,1 2,8 0,1 0,1
Sozialversicherungen - - - - 1,5 1,4 1,3
Renten, Unterstützungen - 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
Unternehmen - 0,5 0,5 0,5 2,6 2,2 2,1
Sonstige - - - - - - -
Vermögensübertragungen - 1,3 1,2 1,2 1,3 1,2 1,2
Darlehen u.a. - 11,7 9,8 10,2 11,7 9,8 10,2
Saldo 1,3(5) 0,4 0,5 0,0 10,6 2,5 5,0
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(1) ERP, LAF, Entschädigungsfonds, Ausgleichsfonds Steinkohle.
(2) Einschließlich Mehreinnahmen aus Bundesbankgewinn.
(3) Von 1999 an werden die Zinszahlungen direkt aus dem Bundeshaushalt
geleistet.
(4) Bei ERP einschließlich Einnahmen aus Krediten und Rückzahlung von Krediten.
(5) Überschüsse werden zur Tilgung verwendet.
Quellen: Statistisches Bundesamt, Schätzung des DIW.
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| Tabelle 8 |
Entlastungen nach den Einkommensteuertarifen 2001, 2003 und 2005 (1)
Grundtabelle
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Tarif 2000 Tarif 2001 Tarif 2003
zu
versteuerndes Steuersatz Steuersatz Entlastung Steuersatz
Steuer Steuer Steuer
Einkommen Durch-Marginal Durch-Marginal gegenüber Durch-Marginal
schnittl. schnittl. T 2000 schnittl.
DM DM % % DM % % DM DM % %
10 000 0 0,0 0,0 0 0,0 0,0 0 0 0,0 0,0
15 000 352 2,3 23,7 185 1,2 20,9 -167 83 0,6 20,9
20 000 1 600 8,0 25,7 1 309 6,5 23,6 -291 1 052 5,3 23,6
25 000 2 908 11,6 27,0 2 514 10,1 25,0 -394 2 200 8,8 25,0
30 000 4 298 14,3 28,3 3 804 12,7 26,4 -494 3 491 11,6 26,4
35 000 5 756 16,4 29,7 5 166 14,8 27,8 -590 4 853 13,9 27,8
40 000 7 264 18,2 31,0 6 584 16,5 29,2 -680 6 272 15,7 29,2
45 000 8 855 19,7 32,4 8 089 18,0 30,7 -766 7 777 17,3 30,7
50 000 10 496 21,0 33,7 9 648 19,3 32,1 -848 9 337 18,7 32,1
55 000 12 222 22,2 35,0 11 296 20,5 33,5 -926 10 986 20,0 33,5
60 000 14 015 23,4 36,4 13 015 21,7 35,0 -1 000 12 706 21,2 35,0
65 000 15 855 24,4 37,7 14 787 22,7 36,4 -1 068 14 478 22,3 36,4
70 000 17 782 25,4 39,0 16 650 23,8 37,8 -1 132 16 342 23,3 37,8
75 000 19 755 26,3 40,4 18 563 24,8 39,2 -1 192 18 255 24,3 39,2
80 000 21 816 27,3 41,7 20 569 25,7 40,7 -1 247 20 261 25,3 40,7
85 000 23 945 28,2 43,1 22 646 26,6 42,1 -1 299 22 339 26,3 42,1
90 000 26 117 29,0 44,4 24 772 27,5 43,5 -1 345 24 466 27,2 43,5
95 000 28 380 29,9 45,7 26 992 28,4 44,9 -1 388 26 687 28,1 44,9
100 000 30 685 30,7 47,1 29 260 29,3 46,3 -1 425 28 954 29,0 46,3
105 000 33 082 31,5 48,4 31 623 30,1 47,8 -1 459 31 307 29,8 47,8
110 000 35 547 32,3 49,7 34 049 31,0 48,5 -1 498 33 667 30,6 48,5
115 000 38 050 33,1 51,0 36 459 31,7 48,5 -1 591 36 002 31,3 48,5
120 000 40 611 33,8 51,0 38 894 32,4 48,5 -1 717 38 363 32,0 48,5
125 000 43 145 34,5 51,0 41 304 33,0 48,5 -1 841 40 697 32,6 48,5
130 000 45 706 35,2 51,0 43 740 33,6 48,5 -1 966 43 058 33,1 48,5
135 000 48 268 35,8 51,0 46 175 34,2 48,5 -2 093 45 418 33,6 48,5
140 000 50 801 36,3 51,0 48 585 34,7 48,5 -2 216 47 753 34,1 48,5
145 000 53 362 36,8 51,0 51 020 35,2 48,5 -2 342 50 113 34,6 48,5
150 000 55 896 37,3 51,0 53 430 35,6 48,5 -2 466 52 448 35,0 48,5
155 000 58 457 37,7 51,0 55 866 36,0 48,5 -2 591 54 809 35,4 48,5
160 000 60 991 38,1 51,0 58 275 36,4 48,5 -2 716 57 144 35,7 48,5
165 000 63 552 38,5 51,0 60 711 36,8 48,5 -2 841 59 504 36,1 48,5
170 000 66 113 38,9 51,0 63 146 37,1 48,5 -2 967 61 864 36,4 48,5
175 000 68 647 39,2 51,0 65 556 37,5 48,5 -3 091 64 199 36,7 48,5
180 000 71 208 39,6 51,0 67 991 37,8 48,5 -3 217 66 560 37,0 48,5
185 000 73 742 39,9 51,0 70 401 38,1 48,5 -3 341 68 895 37,2 48,5
190 000 76 303 40,2 51,0 72 837 38,3 48,5 -3 466 71 255 37,5 48,5
195 000 78 864 40,4 51,0 75 272 38,6 48,5 -3 592 73 615 37,8 48,5
200 000 81 398 40,7 51,0 77 682 38,8 48,5 -3 716 75 950 38,0 48,5
-------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------
Tarif 2003 Tarif 2005
zu
versteuerndes Entl. Steuersatz Entlastung
Steuer
Einkommen gegenüber Durch-Marginal gegenüber
T 2001 schnittl. T 2003 Tarif 2000
DM DM DM % % DM DM %
10 000 0 0 0,0 0,0 0 0 -
15 000 -102 0 0,0 0,0 -83 -352 -100,0
20 000 -257 867 4,3 19,5 -185 -733 -45,8
25 000 -314 1 948 7,8 24,0 -252 -960 -33,0
30 000 -313 3 182 10,6 25,2 -309 -1 116 -26,0
35 000 -313 4 475 12,8 26,3 -378 -1 281 -22,3
40 000 -312 5 812 14,5 27,5 -460 -1 452 -20,0
45 000 -312 7 223 16,1 28,7 -554 -1 633 -18,4
50 000 -311 8 676 17,4 29,8 -661 -1 821 -17,3
55 000 -310 10 204 18,6 31,0 -782 -2 019 -16,5
60 000 -309 11 790 19,7 32,2 -916 -2 226 -15,9
65 000 -309 13 418 20,6 33,3 -1 060 -2 439 -15,4
70 000 -308 15 122 21,6 34,5 -1 220 -2 662 -15,0
75 000 -308 16 866 22,5 35,7 -1 389 -2 891 -14,6
80 000 -308 18 687 23,4 36,9 -1 574 -3 132 -14,4
85 000 -307 20 568 24,2 38,0 -1 771 -3 381 -14,1
90 000 -306 22 486 25,0 39,2 -1 980 -3 635 -13,9
95 000 -305 24 484 25,8 40,4 -2 203 -3 901 -13,7
100 000 -306 26 519 26,5 41,5 -2 435 -4 171 -13,6
105 000 -316 28 623 27,3 42,0 -2 684 -4 465 -13,5
110 000 -382 30 732 27,9 42,0 -2 935 -4 821 -13,6
115 000 -457 32 818 28,5 42,0 -3 184 -5 240 -13,8
120 000 -531 34 928 29,1 42,0 -3 435 -5 691 -14,0
125 000 -607 37 014 29,6 42,0 -3 683 -6 139 -14,2
130 000 -682 39 123 30,1 42,0 -3 935 -6 591 -14,4
135 000 -757 41 233 30,5 42,0 -4 185 -7 042 -14,6
140 000 -832 43 319 30,9 42,0 -4 434 -7 490 -14,7
145 000 -907 45 428 31,3 42,0 -4 685 -7 942 -14,9
150 000 -982 47 515 31,7 42,0 -4 933 -8 389 -15,0
155 000 -1 057 49 624 32,0 42,0 -5 185 -8 841 -15,1
160 000 -1 131 51 711 32,3 42,0 -5 433 -9 288 -15,2
165 000 -1 207 53 820 32,6 42,0 -5 684 -9 740 -15,3
170 000 -1 282 55 929 32,9 42,0 -5 935 -10 192 -15,4
175 000 -1 357 5 8016 33,2 42,0 -6 183 -10 639 -15,5
180 000 -1 431 60 125 33,4 42,0 -6 435 -11 091 -15,6
185 000 -1 506 62 212 33,6 42,0 -6 683 -11 538 -15,6
190 000 -1 582 64 321 33,9 42,0 -6 934 -11 990 -15,7
195 000 -1 657 66 430 34,1 42,0 -7 185 -12 442 -15,8
200 000 -1 732 68 517 34,3 42,0 -7 433 -12 889 -15,8
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Ohne die stufenweise Umstellung des Einkommensteuertarifs von der DM-Basis
auf Euro-Basis ohne Tabellenstufen.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Berechnungen des DIW.
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| Tabelle 9 |
Besteuerung mittelständischer Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften
nach dem Steuerrecht 2005(*)
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Personenunternehmen
Auswei-
tung der
Gewinn vor Bemes- Steuerbelastung (3) nachr.:
Steuern Steuerbelastung (1) sungs- insgesamt Mehrbelastung (+)
nach dem Recht grund- /Entlastung (-)Gewerbe-
2000 lage (2) gegenüber Recht steuer-
2000 anrech-
nung (4)
DM DM % DM DM % DM % DM
25 000 0 0,0 250 0 0,0 0 - 0
30 000 704 2,3 300 0 0,0 -704 -100,0 0
40 000 3 200 8,0 400 1 818 4,5 -1 382 -43,2 0
50 000 6 205 12,4 500 4 261 8,5 -1 944 -31,3 -43
60 000 9 356 15,6 1 200 7 133 11,9 -2 223 -23,8 -229
70 000 12 673 18,1 1 400 9 976 14,3 -2 697 -21,3 -407
80 000 16 248 20,3 1 600 13 012 16,3 -3 236 -19,9 -725
90 000 20 002 22,2 1 800 16 150 17,9 -3 852 -19,3 -1 068
100 000 23 922 23,9 2 000 19 416 19,4 -4 506 -18,8 -1 462
125 000 34 657 27,7 2 500 28 126 22,5 -6 531 -18,8 -2 738
150 000 46 500 31,0 3 000 37 600 25,1 -8 900 -19,1 -4 347
175 000 59 377 33,9 5 250 48 431 27,7 -10 946 -18,4 -6 422
200 000 72 835 36,4 6 000 59 269 29,6 -13 566 -18,6 -8 390
250 000 99 662 39,9 7 500 82 171 32,9 -17 491 -17,6 -12 318
300 000 126 553 42,2 9 000 105 217 35,1 -21 336 -16,9 -16 246
400 000 180 236 45,1 12 000 151 309 37,8 -28 927 -16,0 -24 102
600 000 287 655 47,9 18 000 243 490 40,6 -44 165 -15,4 -39 814
800 000 395 019 49,4 24 000 335 718 42,0 -59 301 -15,0 -55 525
1 000 000 502 440 50,2 30 000 427 899 42,8 -74 541 -14,8 -71 237
2 000 000 1 039 428 52,0 60 000 888 947 43,2 -150 481 -14,5 -149 797
3 000 000 1 576 416 52,5 90 000 1 349 948 43,7 -226 468 -14,4 -228 356
4 000 000 2 113 403 52,8 120 000 1 810 950 44,0 -302 453 -14,3 -306 915
5 000 000 2 650 390 53,0 150 000 2 271 952 44,1 -378 438 -14,3 -385 475
-------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------
Umgründung zur Kapitalgesellschaft
Keine Ausschüttung 50 % Ausschüttung
Gewinn vor Steuerbel. (5) Mehrbel. (+) Steuerbel. (5) Mehrbel. (+)
Steuern
insgesamt /Entlastung (-) insgesamt /Entlastung (-)
gegenüber Recht gegenüber Recht
2000 2000
DM DM % DM % DM % DM %
25 000 600 2,4 600 - 600 2,4 600 -
30 000 600 2,0 -104 -14,8 600 2,0 -104 -14,8
40 000 1 842 4,6 -1 358 -42,4 1 842 4,6 -1 358 -42,4
50 000 4 129 8,3 -2 076 -33,5 4 129 8,3 -2 076 -33,5
60 000 6 862 11,4 -2 494 -26,7 6 862 11,4 -2 494 -26,7
70 000 9 628 13,8 -3 045 -24,0 9 628 13,8 -3 045 -24,0
80 000 12 491 15,6 -3 757 -23,1 12 491 15,6 -3 757 -23,1
90 000 15 515 17,2 -4 487 -22,4 15 515 17,2 -4 487 -22,4
100 000 18 633 18,6 -5 288 -22,1 18 633 18,6 -5 288 -22,1
125 000 27 027 21,6 -7 630 -22,0 27 027 21,6 -7 630 -22,0
150 000 33 015 22,0 -13 485 -29,0 33 015 22,0 -13 485 -29,0
175 000 43 485 24,8 -15 892 -26,8 43 485 24,8 -15 892 -26,8
200 000 54 212 27,1 -18 623 -25,6 54 212 27,1 -18 623 -25,6
250 000 73 817 29,5 -25 845 -25,9 77 149 30,9 -22 513 -22,6
300 000 93 184 31,1 -33 369 -26,4 100 152 33,4 -26 402 -20,9
400 000 131 919 33,0 -48 317 -26,8 146 161 36,5 -34 075 -18,9
600 000 209 387 34,9 -78 268 -27,2 238 130 39,7 -49 526 -17,2
800 000 286 856 35,9 -108 163 -27,4 330 098 41,3 -64 921 -16,4
1 000 000 364 323 36,4 -138 116 -27,5 422 065 42,2 -80 374 -16,0
2 000 000 751 665 36,5 -287 763 -27,7 881 906 42,8 -157 522 -15,2
3 000 000 1 139 006 36,9 -437 410 -27,7 1 341 796 43,4 -234 620 -14,9
4 000 000 1 526 347 37,0 -587 056 -27,8 1 801 636 43,7 -311 767 -14,8
5 000 000 1 913 688 37,2 -736 702 -27,8 2 261 477 43,9 -388 913 -14,7
-------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------
Umgründung zur Kapitalgesellschaft
Volle Ausschüttung
Gewinn vor Steuerbel. (5) Mehrbel. (+)
Steuern
insgesamt /Entlastung (-)
gegenüber Recht
2000
DM DM % DM %
25 000 600 2,4 600 -
30 000 600 2,0 -104 -14,8
40 000 1 842 4,6 -1 358 -42,4
50 000 4 129 8,3 -2 076 -33,5
60 000 6 862 11,4 -2 494 -26,7
70 000 9 628 13,8 -3 045 -24,0
80 000 12 491 15,6 -3 757 -23,1
90 000 15 515 17,2 -4 487 -22,4
100 000 18 633 18,6 -5 288 -22,1
125 000 27 027 21,6 -7 630 -22,0
150 000 33 015 22,0 -13 485 -29,0
175 000 43 485 24,8 -15 892 -26,8
200 000 54 212 27,1 -18 623 -25,6
250 000 80 498 32,2 -19 164 -19,2
300 000 107 140 35,7 -19 413 -15,3
400 000 160 374 40,1 -19 862 -11,0
600 000 266 842 44,5 -20 813 -7,2
800 000 373 311 46,7 -21 708 -5,5
1 000 000 479 778 48,0 -22 661 -4,5
2 000 000 1 012 167 49,1 -27 261 -2,6
3 000 000 1 544 556 50,0 -31 860 -2,0
4 000 000 2 076 945 50,4 -36 458 -1,7
5 000 000 2 609 334 50,7 -41 056 -1,5
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(*) In dieser Modellrechnung wurde unterstellt, dass ein Unternehmer sein
Unternehmen alternativ als Personen- oder als Kapitalgesellschaft führt.
(1) Gewerbesteuer (Hebesatz: 360 %), Einkommensteuer,
Solidaritätszuschlag (5,5 %).
(2) Ausweitung der Bemessungsgrundlage durch Finanzierungsmaßnahmen; Annahme:
Gewinn bis 50 Tsd. DM um 1%, bis 150 Tsd. DM um 2 %
und über 150 Tsd. DM um 3 %.
(3) Gewerbesteuer (Hebesatz: 360 %), Einkommensteuer (einschl. Abschaffung der
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte), Solidaritätszuschlag 5,5 %.
(4) Die Gewerbesteuerentlastung beträgt das 1,8fache des Steuermessbetrages.
(5) Pensionsrückstellung von 10 Tsd. DM wird bei einem Gewinn von mehr als
150 Tsd. DM von der Bemessungsgrundlage abgezogen; bei Gewinnen unter
150 Tsd. DM ist eine Direktversicherung von 3 000 DM zuzgl. pauschaler
LSt (20 %) unterstellt. Abzug einer Geschäftsführervergütung bis 200 Tsd. DM;
Gewinne, die diese Vergütung übersteigen, unterliegen im Falle der Ausschüttung
bei der Einkommensteuer dem Halbeinkünfteverfahren.
Quelle: Berechnungen des DIW.
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| Tabelle 10 |
Besteuerung mittelständischer Personenunternehmen
und Kapitalgesellschaften im Vergleich
DM
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Besteuerung von
Kapitalgesellschaften ungünstiger (+);
Gewinn vor Personenunternehmen ungünstiger (-)
Steuern
Keine 50% Volle
Ausschüttung Ausschüttung Ausschüttung
25 000 600 600 600
30 000 600 600 600
40 000 24 24 24
50 000 -131 -131 -131
60 000 -271 -271 -271
70 000 -348 -348 -348
80 000 -521 -521 -521
90 000 -635 -635 -635
100 000 -782 -782 -782
125 000 -1 099 -1 099 -1 099
150 000 -4 585 -4 585 -4 585
175 000 -4 946 -4 946 -4 946
200 000 -5 056 -5 056 -5 056
250 000 -8 354 -5 022 -1 673
300 000 -12 032 -5 065 1 923
400 000 -19 390 -5 148 9 065
500 000 -26 745 -5 278 16 210
600 000 -34 103 -5 361 23 352
700 000 -41 507 -5 540 30 449
800 000 -48 862 -5 620 37 593
900 000 -56 220 -5 753 44 735
1 000 000 -63 576 -5 834 51 879
2 000 000 -137 283 -7 041 123 220
3 000 000 -210 942 -8 152 194 608
4 000 000 -284 604 -9 314 265 995
5 000 000 -358 264 -10 475 337 382
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Quelle: Berechnungen des DIW.
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| © DIW Berlin Wochenbericht 36/00 | |||

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