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| Wochenbericht des DIW Berlin 36/01 Wohlstandsgefälle in der EU-27 und Konsequenzen für die EU-Strukturpolitik | |||
| Bearbeiter | Christian Weise | ||
| Das große Einkommensgefälle zwischen den heutigen EU-Mitgliedern und den Beitrittskandidaten wird aus ökonomischer Sicht das zentrale Charakteristikum einer um Ostmitteleuropa, Zypern und Malta erweiterten Europäischen Union (EU) sein. In den Differenzen beim Bruttoinlandsprodukt pro Kopf spiegeln sich Unterschiede in Wirtschaftsstruktur und Entwicklungsstand der europäischen Volkswirtschaften. Das DIW Berlin hat in Kooperation mit dem European Policies Research Centre der University of Strathclyde, Glasgow, im Auftrag der Europäischen Kommission die regionalen Entwicklungsunterschiede in der EU und den Beitrittskandidatenländern untersucht und die Wettbewerbsbedingungen in einer erweiterten Union analysiert. [1] Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse dieser empirischen Studie zusammen und diskutiert Konsequenzen für die regionale Strukturpolitik der EU.
Die wirtschaftliche Integration zwischen der EU-15 und den Beitrittskandidaten ist bereits weit voran geschritten. Mit Ausnahme des Agrarbereichs ist der gegenseitige Güterhandel vollständig liberalisiert, und die EU ist für die Beitrittskandidaten heute in der Regel der wichtigste Handelspartner. Auch Direktinvestitionen von Unternehmen aus der EU in den Beitrittskandidatenländern haben seit Beginn der Systemtransformation stark zugenommen. Dennoch kann mit der geplanten Erweiterung nochmals eine deutliche Vertiefung der wirtschaftlichen Integration erwartet werden: Voraussichtlich kommt es zu einer abermaligen Intensivierung der Handelsbeziehungen. Die Investitionsbedingungen für heimische und ausländische Investoren bessern sich, weil mit einer stabileren politischen, rechtlichen und makroökonomischen Entwicklung gerechnet werden kann. Hinzu kommt (mittelfristig) die Freizügigkeit für Arbeitnehmer. Welche konkreten Wirkungen eine vertiefte Integration haben wird, hängt auf Seiten der Beitrittskandidaten auch davon ab, welche regionalen Entwicklungsbedingungen sich hinter dem bekannten Befund niedriger nationaler Pro-Kopf-Einkommen verbergen. Auf Seiten der EU-15 kann die Erweiterung die Entwicklung ihrer Regionen in zweifacher Weise beeinflussen. Zum einen sind die Regionen unterschiedlich vom wirtschaftlichen Austausch mit den künftigen Mitgliedern betroffen. Zum anderen wird eine Konkurrenz um die Regionalförderung aus dem EU-Budget befürchtet. | |||
| Regionale Entwicklungsmuster innerhalb der Beitrittskandidaten- Länder |
Die Analyse regionaler Entwicklungsmuster in den Beitrittskandidatenländern stützt sich sowohl auf Veröffentlichungen von Eurostat als auch auf die Auswertung nationaler amtlicher Quellen und spezieller Untersuchungen zu einzelnen Problemgebieten. Die Eurostat-Statistiken erlauben zwar einen Vergleich der Situation in allen zwölf Kandidatenländern, die regionale Gliederung ist hier jedoch relativ grob. Die drei baltischen Länder sowie Slowenien, Malta und Zypern bestehen jeweils lediglich aus einer einzigen Region; insgesamt werden die Beitrittskandidatenländer in 55 Regionen eingeteilt. Die Auswertung von speziellen Analysen führt zwar zu genaueren Einblicken in Umfang und Ursachen regionaler Entwicklungsunterschiede. Auf dieser stärker disaggregierten Ebene sind jedoch kaum direkte internationale Vergleiche möglich. Bei allen Unterschieden im Detail und in der jeweiligen nationalen Situation lassen sich klare Entwicklungsmuster und gemeinsame Phänomene erkennen: [2] - Das regionale BIP pro Kopf zu Kaufkraftparitäten (KKP) liegt in fast allen Regionen deutlich unter dem Durchschnitt der EU-15; lediglich Prag und Bratislava liegen darüber. Mit 30 % des EU-Durchschnitts und weniger waren 1998 vor allem Bulgarien, Lettland und Litauen sowie Teile Rumäniens und Polens besonders arm. [3] - Während bei der Arbeitslosigkeit in der Vergangenheit das Niveau und die regionalen Unterschiede eher geringer waren als in der EU-15, hat sich die Situation in letzter Zeit deutlich verschlechtert. Insbesondere in Bulgarien, der Slowakei und Polen sind Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit zu finden; niedrige Arbeitslosigkeitsquoten weisen einige Regionen Ungarns, Rumäniens und der Tschechischen Republik auf. [4] - Die Volkswirtschaften der Beitrittskandidaten sind stark auf die jeweilige Hauptstadtregion orientiert. Hier konzentrieren sich ausländische Direktinvestitionen, Ausbildungsstätten und hochqualifizierte Arbeitskräfte. Mit Ausnahme Bulgariens ist in den größeren Kandidatenländern das BIP pro Kopf in der jeweiligen Hauptstadtregion deutlich höher als in jeder anderen Region des Landes. - Die Regionen an der westlichen Grenze profitieren von der Nähe zur EU. Handel, Investitionen, Tourismus und grenzüberschreitende Initiativen haben positive Wirkungen. - Demgegenüber drohen die Regionen an den östlichen Grenzen und andere ländlich geprägte Gebiete abgehängt zu werden. Hohe Arbeitslosigkeit, niedrigere Investitionen, schlechte Infrastrukturausstattung und Abwanderung kommen hier zusammen. - Industriell geprägte Räume waren vor der Systemtransformation die Träger der Entwicklung. Sie sind heute vom gewandelten Wettbewerbsumfeld, von rückläufiger staatlicher Unterstützung und negativen Umweltbedingungen besonders stark betroffen. - Eine Cluster-Analyse zeigt deutlich die Dominanz des Agrarsektors in den Volkswirtschaften der Beitrittskandidaten. Nur wenige Regionen in der EU-15 sind ähnlich stark landwirtschaftlich geprägt wie weite Teile der mittel- und osteuropäischen Länder. Lediglich in Ungarn, der Tschechischen Republik und Polen finden sich einzelne industriell geprägte Regionen. Der Dienstleistungsbereich ist deutlich unterentwickelt. | ||
| Regionale Wirkungen in der EU-15 |
Während die EU-Länder für die Beitrittskandidaten die wichtigsten wirtschaftlichen Partner sind, haben diese Länder für die EU zwar an Bedeutung gewonnen, üben aber bisher keinen großen wirtschaftlichen Einfluss auf die EU aus. [5] Für die früher oft geäußerte Sorge, dass die Transformationsländer die Anbieter aus den ärmeren EU-Ländern von den Märkten verdrängen könnten, gibt es nach wie vor keinen Beleg. Den Beitrittskandidaten ist es zwar gelungen, die Güterstruktur ihrer Exporte von inter-industriellem auf intra-industriellen Handel umzustellen, doch mit Ausnahme Ungarns sind der Technologiegehalt und der Wertschöpfungsanteil ihrer Exporte immer noch vergleichsweise gering. Die wirtschaftliche Verflechtung mit den Beitrittskandidaten konzentriert sich auf Seiten der EU stark auf Deutschland und Österreich. Dies gilt für die Exporte wie für die Importe. Deutschland und Österreich sind auch die wichtigsten Herkunftsländer für Investitionen in diesen Ländern und voraussichtlich die bevorzugten Zielländer für die Migration, [6] die nach einer Erweiterung zu erwarten ist. Analog wird oft erwartet, dass insbesondere die deutschen und österreichischen Gebiete an der Grenze zu den assoziierten Staaten stark von der Erweiterung betroffen sein werden. In der Tat ist der Anteil der ostmitteleuropäischen Staaten am Außenhandel der neuen Bundesländer deutlich höher als an dem der übrigen Länder. Dies wird allerdings relativiert durch die insgesamt geringere Exportquote der ostdeutschen Länder. Permanente Zuwanderung wird sich nach aller Erfahrung vor allem auf die Regionen richten, deren Arbeitsmärkte aufnahmefähig sind. Wie schon heute zu beobachten, werden die Zielgebiete der Migration also vor allem westdeutsche Ballungsräume und die bayerischen Grenzgebiete sein und weniger die ostdeutschen Grenzgebiete mit z. T. geringer Bevölkerungsdichte und hoher Arbeitslosenquote. Dennoch konzentrieren sich die Anpassungserfordernisse in den Grenzregionen. Die Erweiterung zieht hier allerdings nicht nur Risiken für einzelne Akteure nach sich, sondern bietet auch Chancen (z. B. zum Aufbau grenzüberschreitender Produktionsnetzwerke und zur Nutzung billigerer Güter- und Dienstleistungsangebote). In den östlichen Grenzgebieten Österreichs werden sich diese Fragen in besonderer Weise stellen, da auf beiden Seiten der Grenze dicht besiedelte Gebiete liegen. [7] | ||
| Konsequenzen für die EU-Strukturpolitik | Mit ihrer Strukturpolitik verfolgt die EU vor allem das Ziel, regionale Unterschiede in der Wirtschaftskraft zu verringern und insbesondere den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete abzubauen. Der Schwerpunkt der Aktivitäten in diesem Politikbereich muss in einer erweiterten Union also deutlich in den neuen Mitgliedstaaten liegen. | ||
| Priorität für nationale Aufholstrategien | Gemessen am geschätzten durchschnittlichen BIP pro Kopf in Kaufkraftparitäten für die EU-27 werden die Beitrittskandidatenländer auch im Dreijahreszeitraum 2001 bis 2003 [8] praktisch vollständig aus besonders bedürftigen Regionen bestehen, da ihr BIP pro Kopf unter der heute maßgeblichen Schwelle von 75 % des EU-Durchschnitts liegt; Ausnahmen sind lediglich Prag, Bratislava, Zentral-Ungarn und Slowenien. [9] Die Kandidatenländer leiden also vor allem unter einem nationalen Entwicklungsrückstand, wobei die konkreten Probleme der einzelnen Regionen allerdings sehr unterschiedlich sind. Für die Förderprogramme der EU-Strukturfonds ist es wichtig, die jeweilige nationale Aufholstrategie zu unterstützen und sich nicht auf unverbundene regionale Entwicklungspläne zu beschränken. Insbesondere wäre es kontraproduktiv, die jeweilige Hauptstadtregion von der Unterstützung im Rahmen der Strukturfondsprogramme auszuschließen, weil gerade diese Regionen Träger des nationalen Wachstums sind. Dieses ließe sich vermeiden, wenn die Strukturfondsunterstützung nicht mehr auf bedürftige Regionen, sondern auf bedürftige Mitgliedstaaten ausgerichtet würde. [10] Der Gefahr, dass es dann zu einer unerwünscht starken Konzentration der Förderung auf die reichsten Regionen eines Empfängerstaates kommt, könnte durch gemeinschaftliche Vorgaben bei der Entwicklung der Förderprogramme begegnet werden. | ||
| Absorptionsfähigkeit der Empfängerländer beachten |
Mit den Beschlüssen zur Agenda 2000 wurde 1999 eine Obergrenze für strukturpolitische Transfers an einen Mitgliedstaat eingeführt, die bei 4 % seines nominalen BIP liegt. Vertreter der Beitrittskandidaten fordern eine Anhebung (oder gar Abschaffung) dieser Grenze; auch die Europäische Kommission deutet Überlegungen in diese Richtung an. Auch wenn es bislang keine objektive Methode zur Festlegung einer Obergrenze gibt, ist es nach den vorliegenden Erfahrungen mit den Strukturfonds unerlässlich, eine solche Grenze zu vereinbaren. Anderenfalls wären eine effektive Planung und Begleitung des Mitteleinsatzes durch die Administration nicht mehr möglich, und es drohten Mittelverschwendung und inflationäre Wirkungen. Es scheint ratsam, hier eher mit einer engen Grenze (wie sie heute bereits Teil der Verordnungen ist) zu beginnen und allenfalls im Lichte der dabei gesammelten Erfahrungen über eine darüber hinaus gehende Förderung nachzudenken. Auch die Beibehaltung der heute geltenden Grenze erlaubt bereits eine recht umfangreiche Förderung der neuen Mitglieder. [11] Eine komplette Aufhebung dieser Schranke würde etwa zu einer Verdopplung der Transfers an die neuen Mitglieder führen. Nach Berechnungen des DIW Berlin erhielte Bulgarien dann Strukturfondstransfers in Höhe von 16,7 % seines BIP, Rumänien käme auf 13 %, Polen auf 7 % im Durchschnitt der Jahre von 2007 bis 2013. Wegen der erforderlichen Kofinanzierung aus nationalen Quellen von mindestens 25 % der Gesamtausgaben würden in diesen Fällen die regionalen Entwicklungsprogramme ein Volumen von 10 bis 25 % des BIP haben. Die Festlegung einer Obergrenze für die Transferzahlungen an ein Land als Prozentsatz seines BIP wird gelegentlich mit dem Argument kritisiert, dass dort, wo die Schwelle greife, ein Land umso weniger Transfers erhalte, je ärmer es sei. Dies ist jedoch genau der erwünschte Effekt, da auch die Kraft zur sinnvollen Absorption von Mittelzuflüssen vom Entwicklungsstand abhängt. Eine alternative Vorgehensweise könnte darin gesehen werden, pauschal einen Höchstbetrag für die Förderung pro Kopf festzulegen. Dieser Wert müsste sich an der höchsten heute erreichten Förderung orientieren; dies sind etwa 350 Euro pro Kopf in den prioritären Förderregionen Portugals. Auch in diesem Fall erhielten die neuen Mitgliedsländer immer noch Zahlungen von bis zu 13,6 % ihres BIP. Das Problem der überforderten Absorptionsfähigkeit bliebe bestehen. | ||
| Mittelkürzung für EU-15 ist hinzunehmen |
Ein Großteil der Förderung aus den EU-Strukturfonds ist heute für diejenigen Regionen vorgesehen, die ein BIP pro Kopf in Kaufkraftparitäten von weniger als 75 % des EU-Durchschnitts aufweisen (so genannte Ziel-1-Förderung). Da dieser Durchschnitt sinkt, wenn sich die EU um bis zu zwölf entwicklungsschwache Mitgliedstaaten erweitert, droht vielen heutigen Ziel-1-Regionen nach einer Erweiterung ein Verlust von Fördermitteln. In der politischen Debatte um diesen Effekt ist allerdings zu beachten, dass einige wachstumsstarke Ziel-1-Regionen künftig auch ohne Erweiterung ihren Förderstatus verlieren werden. Um die Relevanz des Problems für die einzelnen Mitglieder der EU-15 zu prüfen, wurden hier unterschiedliche Modelle für die künftige Abgrenzung prioritärer Förderregionen berechnet, wobei geschätzte Werte für das BIP pro Kopf von 2001 bis 2003 verwendet wurden (Tabelle 1). [12] Dabei wurde das Maß an Konvergenz der Pro-Kopf-Einkommen, das in den europäischen Volkswirtschaften in der Vergangenheit zu beobachten war, fortgeschrieben bzw. auch auf die Beitrittskandidaten übertragen. Unter den fünf großen Empfängern von Ziel-1-Mitteln (Spanien, Italien, Deutschland, Griechenland und Portugal) sind Spanien und Griechenland von der Erweiterung am wenigsten betroffen, dafür aber umso mehr vom ohnehin stattfindenden Konvergenzprozess. Ohne Erweiterung schrumpfen ihre Ziel-1-Gebiete bei unveränderten Vergaberegeln auf etwa 60 % des heutigen Umfangs (gemessen an der Bevölkerungszahl), während Portugal und Italien kaum betroffen sind (95 bzw. 90 %). Deutschland verliert gemessen an der Bevölkerungszahl ein Viertel seiner Ziel-1-Gebiete. Bei einer Erweiterung um alle zwölf Beitrittskandidaten behalten die drei letztgenannten Länder jedoch nur etwa ein Zehntel ihrer Ziel-1-Gebiete, wenn als Auswahlkriterium die Schwelle von 75 % des durchschnittlichen BIP pro Kopf der EU beibehalten wird. In Spanien und Griechenland bleibt dagegen ein gutes Drittel des heutigen Umfangs erhalten. Bei einer Anhebung der Förderschwelle auf 80 % des durchschnittlichen BIP pro Kopf vergrößern sich die Ziel-1-Gebiete der heutigen EU-Mitglieder. Dann erreichen fast alle großen Empfängerländer praktisch wieder den Wert des ersten Szenarios, d. h. die Auswirkungen der Erweiterung würden für sie neutralisiert. Die einzige Ausnahme ist Deutschland, wo das Fördergebiet immer noch um zwei Drittel kleiner ausfällt als ohne Erweiterung. Unter den kleineren Empfängern verlieren Irland, Finnland und Schweden in jedem Fall von 2007 an sämtliche Ziel-1-Mittel; für Österreich und das Vereinigte Königreich gilt dies für alle Erweiterungsszenarien. Wenn die prioritäre Förderung aus den Strukturfonds nicht mehr dem regionalen, sondern dem nationalen BIP pro Kopf folgt, kommen aus der EU-15 allenfalls noch Spanien, Portugal und Griechenland für eine Unterstützung infrage. Damit Spanien Mittel erhielte, müsste die Schwelle für die Förderwürdigkeit allerdings sehr hoch, bei 95 % des EU-27-Durchschnitts, angesetzt werden. Ähnliches gilt für Portugal, für das hier ein BIP pro Kopf von 88 % des Durchschnitts unterstellt wird (Griechenland: 78 %). Die von einer Verringerung der Ziel-1-Förderung in der EU-15 nach einer Erweiterung betroffenen Regionen und Staaten, darunter insbesondere Spanien, fordern einen Ausgleich für ihren Verlust. Da ihr BIP pro Kopf nicht um einen Euro stiege und sie lediglich relativ zum EU-Durchschnitt "reicher" würden, beruhe die Begründung für ihren Mittelverlust lediglich auf einer "statistischen Täuschung". Diese Position ist jedoch unbegründet, da die Strukturfondszahlungen eben nicht als Instrument zur Sicherung eines absoluten Existenzminimums konzipiert sind, sondern dazu beitragen sollen, "Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen ... zu verringern" (Art. 158 EGV). Deshalb ist das sinkende durchschnittliche BIP in der EU nicht - wie von Vertretern heute geförderter Regionen suggeriert - unerheblich zur Beurteilung der Förderbedürftigkeit einer EU-Region, sondern ausschlaggebend. Unbenommen bliebe es aber, die Förderung ehemaliger Ziel-1-Regionen nicht abrupt zu beenden, sondern allmählich auslaufen zu lassen. Da sich viele der heutigen Empfänger in einer erweiterten EU nicht mehr für die prioritäre Förderung aus den Strukturfonds qualifizieren, mag es zwar nahe liegen, die Förderschwelle so anzupassen, dass möglichst viele betroffene Regionen weiter gefördert werden. Hierbei ist aber - unabhängig von der inhaltlichen Kritik an einer Aufweichung der Kriterien - zu beachten, dass die großzügigeren Förderbedingungen auch für die neuen Mitglieder gelten. Auch sie bzw. ihre Regionen würden dann im Extremfall so lange gefördert, bis sie ein BIP pro Kopf in Kaufkraftparitäten (KKP) von 86 % des EU-27-Durchschnitts aufweisen (dies entspräche einem Wert von 75 % des EU-15-Durchschnitts). Nach den Erfahrungen der europäischen Marktwirtschaften in der Nachkriegszeit ist anzunehmen, dass eine Anhebung der Förderschwelle um diese 11 Prozentpunkte die Dauer der Förderung der ostmitteleuropäischen Regionen um bis zu drei Dekaden verlängern würde. | ||
| Fazit | Die Entwicklungsunterschiede in einer erweiterten
EU erfordern es, die EU-Strukturfonds künftig vorrangig zugunsten der
neuen Mitgliedsländer einzusetzen. Dabei ist es sinnvoll, in jedem
Mitgliedsland die heute geltende Obergrenze für strukturpolitische
Transfers von 4 % seines nominalen BIP beizubehalten. Getrennte Fördergebiete
für die heutige EU einerseits, die neuen Mitglieder andererseits, mit
jeweils eigenen Regularien, sind weder notwendig noch mit dem EU-Recht zu
vereinbaren.
Die EU-Förderprogramme sollten vor allem den jeweiligen nationalen
Aufholprozess unterstützen, also unabhängig vom regionalen Einkommen
eine flächendeckende Förderung ermöglichen, wenn das nationale
BIP pro Kopf unter einer kritischen Grenze liegt. Diese Schwelle sollte
relativ niedrig angesetzt werden, z. B. bei 80 % des durchschnittlichen
BIP pro Kopf der EU-27, um die Förderung auf die bedürftigsten
Empfänger zu begrenzen. Wenn stattdessen an einer regionalen Ausrichtung
der Förderung festgehalten wird, gibt es keinen inhaltlichen Grund,
das heute geltende Kriterium zur Abgrenzung prioritär zu fördernder
Regionen (BIP pro Kopf in Kaufkraftparitäten unter 75 % des EU-Durchschnitts)
zu ändern. Schon bei Verwendung dieser Grenze wäre die Bevölkerungszahl
in den geförderten Gebieten deutlich größer als bei einer
Ausrichtung an einem niedrigen Wert für das nationale BIP pro Kopf.
Nutznießer hiervon wären vorrangig arme Regionen aus Mitgliedstaaten
mit einem allenfalls leicht unterdurchschnittlichen, zumeist aber relativ
hohem Einkommensniveau. Diese Staaten sollten nach dem Subsidiaritätsprinzip
selbst für ihre armen Regionen sorgen.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1
Bevölkerung in Ziel-1-Gebieten der EU-15 bei verschiedenen Auswahlkriterien
2007 bis 2013
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Auswahlkriterium
Regionales BIP pro Kopf Nationales BIP pro Kopf
in KKP (1) unter in KKP unter
75 % 75 % 75 % 80 % 80 % 90 % 95 %
der EU-15 der EU-27 der EU-27
2000 - 2007 - 2013
2006
in 1 000 Personen
Belgien 0 0 0 0 0 0 0
Dänemark 0 0 0 0 0 0 0
Deutschland 14 153 10 295 1 660 3 455 0 0 0
Griechenland 10 445 6 093 3 750 6 093 10 445 10 445 10 445
Spanien 23 219 14 868 8 203 13 817 0 0 39 059
Frankreich 1 644 1 708 1 708 1 708 0 0 0
Irland 965 0 0 0 0 0 0
Italien 19 302 17 424 2 040 16 824 0 0 0
Luxemburg 0 0 0 0 0 0 0
Niederlande 0 0 0 0 0 0 0
Österreich 275 279 0 0 0 0 0
Portugal 6 616 6 260 501 6 260 0 9 909 9 909
Finnland 1 076 0 0 0 0 0 0
Schweden 452 0 0 0 0 0 0
UK 5 079 3 780 0 0 0 0 0
EU-15 83 226 60 707 17 862 48 157 10 445 20 354 59 413
in % der Ziel-1-Bevölkerung im Zeitraum 2000 - 2006
Belgien 0 0 0 0 0 0
Dänemark 0 0 0 0 0 0
Deutschland 73 12 24 0 0 0
Griechenland 58 36 58 100 100 100
Spanien 64 35 60 0 0 168
Frankreich 104 104 104 0 0 0
Irland 0 0 0 0 0 0
Italien 90 11 87 0 0 0
Luxemburg 0 0 0 0 0 0
Niederlande 0 0 0 0 0 0
Österreich 101 0 0 0 0 0
Portugal 95 8 95 0 150 150
Finnland 0 0 0 0 0 0
Schweden 0 0 0 0 0 0
UK 74 0 0 0 0 0
EU-15 73 21 58 13 24 71
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(1) KKP = Kaufkraftparitäten.
Quelle: Berechnungen des DIW Berlin.
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