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| Wochenbericht des DIW Berlin 37/01 Öffentliche Haushalte 2001/2002: Rückläufige Investitionen dämpfen steuerliche Impulse | |||
| Bearbeiter | Dieter Teichmann Dieter Vesper | ||
| Mit Blick auf die Anforderungen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion waren Bund, Länder und Gemeinden seit Mitte der 90er Jahre bestrebt, ihre Finanzierungsdefizite merklich zu verringern. Trotz teilweise ungünstiger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist ihnen dies gelungen; die Haushaltsfehlbeträge wurden von 120 Mrd. DM (1997) auf 62 Mrd. DM (2000) zurückgeführt. [1] Nicht zuletzt infolge der jüngsten Steuersenkungen - Unternehmen und private Haushalte werden um 45 Mrd. DM entlastet - wird das Defizit der Gebietskörperschaften in diesem Jahr wieder in die Höhe schießen, nach der hier vorgelegten Schätzung auf reichlich 80 Mrd. DM. Die Steuerausfälle werden etwa zur Hälfte durch Einsparungen auf der Ausgabenseite "finanziert". Insbesondere auf kommunaler Ebene zeigt sich als Folge der konjunktur- und reformbedingten Steuerausfälle ein dramatischer Rückgang der Investitionen. Im kommenden Jahr dürfte das Defizit mit knapp 70 Mrd. DM merklich geringer ausfallen, da der Sparkurs fortgesetzt wird und keine weiteren Steuerentlastungen wirksam werden.
Auf allen Ebenen haben die Gebietskörperschaften in den vergangenen Jahren ihre zum Teil sehr hohen Defizite abgebaut. Zu diesen Defiziten war es gekommen, weil einerseits immense Transferzahlungen nach Ostdeutschland zu finanzieren waren, und andererseits die schwache Wirtschaftsentwicklung beträchtliche Einnahmeausfälle und zusätzliche Belastungen verursachte. Eine Konsolidierung war schon deshalb geboten, weil die Politik 1997 eine punktgenaue Erfüllung der im Vertrag von Maastricht genannten Verschuldungsgrenzen anstrebte. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts dazu verpflichtet, mittelfristig mindestens einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen. Dahinter steht die Vorstellung, dass Haushaltsdisziplin eine unabdingbare Voraussetzung für gesamtwirtschaftliche Stabilität sei. Eine zu hohe Verschuldung begrenze den Handlungsspielraum der Finanzpolitik als Stabilisierungsinstrument - befürchtet werden höhere Kapitalmarktzinsen und eine geringere Sachkapitalbildung der Unternehmen. Ein Rekorddefizit wurde im Rezessionsjahr 1993 hingenommen, als die Neuverschuldung fast 140 Mrd. DM betrug. In den Folgejahren hatte zunächst der Bund seine Fehlbeträge gesenkt. Aufgrund seiner Verantwortung für die Arbeitslosenversicherung reagiert der Bundeshaushalt sehr viel stärker auf konjunkturelle Schwankungen als die Haushalte der Länder und Gemeinden, bei denen der Konsolidierungsprozess erst nach 1997 einsetzte (Tabelle 1). Offenbar haben sich Länder und Gemeinden zunächst nur wenig um die mit dem Vertrag von Maastricht eingegangenen Verpflichtungen gekümmert. Dies kann auch kaum verwundern, da die Frage nach der innerstaatlichen Umsetzung der Anforderungen, die sich aus dem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ergeben, noch immer nicht gelöst ist. Bislang konnten sich die Gebietskörperschaften auf keinen Schlüssel zur vertikalen wie horizontalen Verteilung der Schuldengrenzen einigen. Dennoch verringerten Länder und Gemeinden nach 1997 ihre Defizite erheblich, von 45 Mrd. DM auf 17 Mrd. DM; die Gemeinden erzielten in den vergangenen Jahren sogar Überschüsse. Auch ohne formale Regelungen war der Konsolidierungsdruck auf Länderebene offenkundig stark genug, um einen solchen Prozess durchzusetzen. Freilich wäre die Folgerung, den Gemeinden ginge es nunmehr finanziell gut, unangebracht. Auf kommunaler Ebene sind weniger der Finanzierungssaldo als vielmehr die Investitionsausgaben Gradmesser für die finanzielle Leistungsfähigkeit; das Haushaltsrecht der Gemeinden zieht sehr enge Grenzen für die Kreditaufnahme. Die Verbesserung des finanziellen Status wurde mit einem dramatischen Rückgang der kommunalen Investitionsausgaben erkauft. Alles in allem sind die Konsolidierungserfolge auf der Ausgabenseite erzielt worden. Während die Ausgaben von 1993 bis 2000 insgesamt nur um 9 % und damit deutlich weniger als das nominale Bruttoinlandsprodukt (23 %) gestiegen sind, haben die Einnahmen um 15 % zugenommen. [2] | |||
| Einnahmenentwicklung 2001/2002 |
Die Entwicklung der Steuereinnahmen wird in diesem Jahr durch zwei Komponenten geprägt. Zum einen schlägt sich die Unternehmens- und Einkommensteuerreform (Steuerreform 2000), deren zweite Stufe auf den 1. Januar dieses Jahres vorgezogen worden war, in wesentlich niedrigeren Steuereingängen nieder. Zum anderen hat die unerwartet schwache Konjunkturentwicklung ihre Spuren im Steueraufkommen hinterlassen. Die Steuerreform 2000 enthält zwei wesentliche Elemente: die Reform der Unternehmensbesteuerung und die Reform des Einkommensteuertarifs. Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Anteilseignern hat es eine Systemumstellung gegeben. Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2001 einheitlich 25 % für einbehaltene (bisher 40 %) und ausgeschüttete Gewinne (bisher 30 %). Bei der Dividendenbesteuerung ist das Prinzip der Vollanrechnung, das seit 1977 galt, aufgegeben worden. Die Körperschaftsteuer auf Dividenden ist nun definitiv, die Nettodividenden werden beim Anteilseigner nur noch zur Hälfte der Einkommensteuer unterworfen. Für Personenunternehmen, die Einkommen- und Gewerbesteuer zahlen, ist eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld eingeführt worden; sie beträgt das 1,8fache des Gewerbesteuermessbetrages. [3] Im Gegenzug sind steuerliche Vergünstigungen, z. B. die degressive Abschreibung für bewegliche Anlagegüter und die lineare Abschreibung für Gebäude, verringert worden. Nicht zuletzt aus konjunkturellen Gründen hat die Bundesregierung jedoch zunächst teilweise auf die Anpassung der amtlichen Abschreibungstabellen (Branchentabellen) verzichtet; dadurch entfallen ursprünglich geplante Einnahmen von gut 1 Mrd. DM. Unter dem Strich bringt die Unternehmenssteuerreform den Betrieben in diesem Jahr eine Entlastung von 17 Mrd. DM (2002: 19 Mrd. DM). Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei der Mehrwertsteuer hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Steuerverwaltung im kommenden Jahr mehr Rechte bei der Aufklärung des Umsatzsteuerbetrugs erhalten soll. Hieraus werden Mehreinnahmen von 4 1/2 Mrd. DM erwartet. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, ist indes fraglich. Bei der Einkommensteuer ist der steuerliche Grundfreibetrag in diesem Jahr um 500 DM auf 14 000 DM angehoben worden. Der Eingangssteuersatz wurde von 22,9% auf 19,9 %, der Spitzensteuersatz von 51 % auf 48,5 % zurückgenommen. Durch diese Rechtsänderungen erhöhen sich die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in diesem Jahr um gut 28 Mrd. DM. Für die Schätzung im Jahr 2002 ist zusätzlich die 2. Stufe des Familienleistungsausgleichs zu berücksichtigen. Zum 1. Januar 2002 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 270 DM auf 300 DM angehoben. Für die Familien mit Kindern bedeutet dies eine Verbesserung ihrer Nettoeinkommen um fast 6 Mrd. DM. [4] Im Gegenzug wurden die Ausbildungsfreibeträge reduziert und der Haushaltsfreibetrag wird von 2002 an in drei Stufen abgebaut, im nächsten Jahr von 5 700 DM auf 4 575 DM; diese Änderung führt zu Mehreinnahmen von 1 Mrd. DM. Die hier vorgelegte Prognose der Steuereinnahmen basiert auf den Ergebnissen der Steuerstatistik bis zum Juli dieses Jahres und auf der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzung des DIW Berlin vom Juni. [5] In der Prognose wird unterstellt, dass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr nur um 1 % wächst; nominal ist das ein Anstieg von 2,5 %. Für das nächste Jahr wird mit einem Wachstum von 2,3 % gerechnet, in nominaler Rechnung ergibt sich ein Zuwachs um 3,6 %. Die Löhne und Gehälter werden mit Raten von 2,6 % in diesem Jahr und 3 % im nächsten Jahr weiterhin nur moderat expandieren. Die Steuereingänge von Bund, Ländern und EU lagen bis Juli um 2,6 % unter denen im Vorjahr. Erwartungsgemäß ist es insbesondere bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer aufgrund der Steuerreform zu einem Einbruch gekommen. Der Rückgang bei den Steuern vom Umsatz resultiert nicht zuletzt aus der schwachen Binnennachfrage. Überraschend hoch waren die Ausfälle bei der Gewerbesteuer. Bei der Lohnsteuer waren im bisherigen Jahresverlauf die Kasseneingänge etwas geringer als im Vorjahreszeitraum (-0,4 %); bereinigt um das Kindergeld, das zulasten des Lohnsteueraufkommens ausgezahlt wird, errechnet sich eine geringe Zunahme (0,5 %). Vor dem Hintergrund der Steuerreform 2000 - sie schlägt für das ganze Jahr mit Mindereinnahmen von schätzungsweise 24 Mrd. DM zu Buche - war ursprünglich eine schwächere Entwicklung angenommen worden. Wenn die reformbedingten Steuerausfälle bislang niedriger als erwartet waren, so dürfte dies vor allem daran gelegen haben, dass Arbeitnehmer, soweit es für sie möglich war, sich von ihrem Arbeitgeber flexible Bestandteile des Gehalts nicht am Ende des vergangenen Jahres, sondern erst zu Beginn dieses Jahres auszahlen ließen. Durch diese Verlagerung sind sie in den Genuss der niedrigeren Steuersätze gekommen. Für den weiteren Jahresverlauf wird unterstellt, dass die Wirkungen der Steuerreform nun stärker im Aufkommen sichtbar werden. Insgesamt wird ein Aufkommen von 259 Mrd. DM erwartet (-2,4 %). Dies sind 1 1/2 Mrd. DM mehr, als vom "Arbeitskreis Steuerschätzungen" im Mai 2001 erwartet worden war. Im kommenden Jahr wird sich die Progressionswirkung des Steuertarifs wieder im Kassenaufkommen der Lohnsteuer niederschlagen, auch wenn die Kindergelderhöhung in Rechnung zu stellen ist. Alles in allem wird mit einem Aufkommen von knapp 269 Mrd. DM gerechnet; dies sind im Vergleich zum Vorjahr 3 1/2 % mehr (Tabelle 2). Der überaus starke Rückgang bei den gewinnorientierten Steuern [6] - in den ersten sieben Monaten dieses Jahres um 22 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum - ist ebenfalls in erster Linie im Zusammenhang mit der Steuerreform zu sehen. Eine Rolle spielen aber auch die gesunkenen Gewinneinkommen im Jahre 1999, wodurch niedrigere Nachzahlungen fällig werden. Angesichts des enttäuschenden Konjunkturverlaufs hätte der Rückgang bei den Gewinnsteuern eigentlich noch stärker ausfallen müssen, denn in der Regel passen die Unternehmen ihre Steuervorauszahlungen rasch an veränderte ökonomische Bedingungen an. Die kassenmäßigen Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer sind in Westdeutschland bis Juli um 62 % zurückgegangen. Diese Entwicklung ist allerdings nur zum kleineren Teil auf die Steuerreform zurückzuführen. Ausschlaggebend war vielmehr, dass die aus dem Einkommensteueraufkommen geleisteten Zahlungen - die Eigenheimzulage, die Erstattungen des Bundesamts für Finanzen und die Investitionszulagen - zum Teil außerordentlich kräftig gestiegen sind (Tabelle 3). Dagegen waren die Erstattungen an Arbeitnehmer (§ 46 EStG), die aus dem Einkommensteueraufkommen gezahlt werden, nur unwesentlich höher als im Vorjahr. Bereinigt um diese Einflüsse ist die Einkommensteuer nur um 6 % gesunken. Neben den Steuerreformwirkungen spiegeln sich darin auch niedrigere Nachzahlungen für frühere Veranlagungszeiträume. Für den weiteren Verlauf des Jahres wird unterstellt, dass die negativen Aufkommenseffekte an Bedeutung verlieren. Dies gilt vor allem für die Eigenheimzulage, da sie jeweils im März für alle Bauförderjahrgänge ausgezahlt wird. Alles in allem ist bei der veranlagten Einkommensteuer im Jahre 2001 mit einem Minus von 25 % zu rechnen. Im kommenden Jahr kann der Fiskus indes kräftige Mehreinnahmen erwarten (16 %). Sie sind aber weniger Folge steigender Gewinne als das Ergebnis einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen aufgrund von Rechtsänderungen in den vergangenen Jahren. In Ostdeutschland reichen die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer noch immer nicht aus, um die Investitions- und die Eigenheimzulagen sowie die Erstattungen an Arbeitnehmer (§ 46 EStG) zu finanzieren - im Gegenteil, die Minusbeträge sind seit 1991 von Jahr zu Jahr größer geworden. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres beliefen sie sich auf 4,8 Mrd. DM. Unter der Annahme, dass sich die Entwicklung bei den Voraus- und Nachzahlungen im weiteren Verlauf des Jahres kaum ändert, wird für 2001 mit einem negativen Kassenaufkommen von 6,3 Mrd. DM gerechnet. Im nächsten Jahr dürfte das Minus auf 5,4 Mrd. DM sinken, da steuerrechts- und auch gewinnbedingte Mehreinnahmen wahrscheinlich sind. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer sind in Westdeutschland in den ersten sieben Monaten regelrecht eingebrochen (-92 %). Ausschlaggebend dafür waren einmal die steuerrechtsbedingten Mindereinnahmen, die 2001 - auf Jahresbasis gerechnet - mit schätzungsweise 14 Mrd. DM zu Buche schlagen. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen aufgrund nunmehr gleich hoher Steuersätze für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne früher thesaurierte Gewinne, die mit 45 % versteuert worden waren ("EK 45"), nun auflösen und an die Anteilseigner ausschütten. Daraus resultieren hohe Erstattungsbeträge bei der Körperschaftsteuer. Bei einem Steuersatz auf Ausschüttungen von bisher 30 % errechnet sich ein Minderungsanspruch von 15 Prozentpunkten. Werden einbehaltene Gewinne, die zu 45 % versteuert worden sind, nicht bis zum Jahresende 2001 ausgeschüttet, müssen sie zum Jahreswechsel in den Bilanzen in "EK 40" umgewandelt werden. Im Jahre 2002 reduziert sich der Anspruch auf Körperschaftsteuerminderungen von 15 Prozentpunkte auf nur noch 10 Prozentpunkte, so dass ein Anreiz besteht, die thesaurierten Gewinne bereits in diesem Jahr aufzulösen. Im weiteren Jahresverlauf wird der Einfluss der Sonderausschüttungen vermutlich nachlassen, während die Steuerrechtsänderungen unverändert stark das Aufkommen schmälern. Insgesamt dürfte das Körperschaftsteueraufkommen um zwei Drittel hinter dem Vorjahresniveau zurückbleiben. Im nächsten Jahr wird es den Anreiz zu Sonderausschüttungen nicht mehr geben, so dass sich allein deshalb ein deutlich höheres Aufkommen einstellen wird. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2002 dürften zudem wieder etwas höher ausfallen. Bei den Nachzahlungen für frühere Veranlagungsjahre ist indes nochmals mit einem Rückgang zu rechnen. Insgesamt wird ein Aufkommen von 28 Mrd. DM erwartet, dies entspricht einer Zunahme von 87 %. In Ostdeutschland lagen die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer bis Juli mit 800 Mill. DM erstmals seit 1997 wieder im Minus, d. h. die Bruttoeinnahmen reichten nicht aus, um die Investitionszulagen, die als Folge des Investitionszulagengesetzes 1999 äußerst dynamisch - um 54 % - expandierten, sowie die Erstattungen des Bundesamtes für Finanzen zu finanzieren (Tabelle 4). Bereinigt um diese Zahlungen errechnet sich ein positives Aufkommen von knapp 800 Mill. DM, das freilich um 44 % hinter dem entsprechenden Vorjahresergebnis zurückblieb. In dem Rückgang spiegeln sich vor allem die Effekte der Unternehmenssteuerreform. Übers Jahr gesehen ist bei den Körperschaftsteuereinnahmen in Ostdeutschland mit einem Minusbetrag von 1,6 Mrd. DM zu rechnen. Auch im nächsten Jahr wird es ein Minus im Kassenaufkommen geben, doch fällt es mit 1 Mrd. DM deutlich niedriger aus. Hierzu trägt die unterstellte Verbesserung der Gewinnsituation der Unternehmen nur wenig bei; vielmehr ist es auch hier die Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen in den letzten Jahren. Die Gewinnausschüttungen, die bei der Körperschaftsteuer zu hohen Mindereinnahmen führten, haben sich bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag entsprechend niedergeschlagen, sie sind bis Juli um 63 % gestiegen. Auch wenn man die Erstattungen des Bundesamtes für Finanzen berücksichtigt (+43 %), ist der Anstieg im Bruttoaufkommen nur unwesentlich niedriger gewesen (60 %). Im weiteren Verlauf des Jahres dürfte der Sonderfaktor "EK 45" an Bedeutung verlieren; dennoch ist für das ganze Jahr 2001 mit einem starken Plus zu rechnen (46 %). Im kommenden Jahr entfällt dieser Sondereffekt, so dass es dann wohl zu hohen Mindereinnahmen kommt (-41 %). Bei den Steuern vom Umsatz steht der Verlauf in einem gewissen Widerspruch zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Während die Inlandsnachfrage im ersten Halbjahr um 1,3 % zugelegt hat, sind die Umsatzsteuereinnahmen, die mit einer Verzögerung von einem Monat in die öffentlichen Kassen fließen, bis Juli um 1,2 % gesunken. Insbesondere die Monate April und Juni verzeichneten mit -5,5 % bzw. -6,8 % hohe Ausfälle. Ausschlaggebend dafür könnte gewesen sein, dass die Unternehmen in stärkerem Maße Vorsteuerabzugsbeträge geltend gemacht haben. Für die Prognose wird unterstellt, dass sich die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz in den kommenden Monaten an die Entwicklung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen anpassen. Für das ganze Jahr heißt dies, dass etwa das Aufkommen des Vorjahres erreicht wird. Im kommenden Jahr werden diese Einnahmen - entsprechend der erwarteten konjunkturellen Erholung - etwa im Tempo der Inlandsnachfrage expandieren (3,1 %). Die reinen Bundessteuern haben bis Juli immerhin um 4,4 % zugenommen, vor allem, weil die Steuersätze bei der Mineralöl- und der Stromsteuer im Zuge der ökologischen Steuerreform angehoben worden sind. Gedämpft wird die Entwicklung indes durch den Solidaritätszuschlag, bei dem es infolge der Einkommen- und Körperschaftsteuerreform zu entsprechenden Mindereinnahmen kommt. Alles in allem ist zu erwarten, dass die Einnahmen aus den reinen Bundessteuern in diesem Jahr um 4,1 % zunehmen. Im nächsten Jahr dürfte der Anstieg etwas stärker ausfallen (4,9 %): Zum einen werden im Zuge der ökologischen Steuerreform abermals die Mineralölsteuer und die Stromsteuer erhöht. Zudem sind aufgrund der Einkommensentwicklung auch beim Solidaritätszuschlag wieder Mehreinnahmen zu erwarten. Bei den Ländersteuern ist 2001 mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen (6,4 %). Diese Zunahme beruht ausschließlich auf den Mehreinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer infolge der Reform 1997, mit der zum 1. Januar 2001 die Steuersätze für weniger schadstoffarme Fahrzeuge drastisch heraufgesetzt worden sind. Hingegen sind im kommenden Jahr bei der Kfz-Steuer Mindereinnahmen wahrscheinlich (-5,2 %), weil die hochversteuerten weniger schadstoffarmen Kraftfahrzeuge zunehmend aus dem Bestand herausgenommen und durch schadstoffarme Fahrzeuge ersetzt werden. [7] Sie sind bis zu maximal 600 DM steuerbefreit. Per saldo dürften die Ländersteuern 2000 um fast 2 % sinken. Bei den Gemeindesteuern zeichnet sich in diesem Jahr ein deutlich stärkerer Rückgang ab, als ursprünglich erwartet worden war. Bei der Gewerbesteuer als der wichtigsten Einnahmequelle für die Kommunen sind die Steuereingänge in Ost- und Westdeutschland insbesondere im zweiten Quartal geradezu weggebrochen. Die Vorauszahlungen waren, nachdem sie im ersten Quartal noch leicht über dem Vorjahr gelegen hatten, im zweiten Quartal stark rückläufig. Zudem haben die Zahlungen für frühere Veranlagungsjahre schon seit dem ersten Quartal stark abgenommen. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass die Gewerbesteuereinnahmen im Jahre 2001 um 7,5 % hinter dem Vorjahresniveau zurückbleiben dürften. Für die gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden bedeutet dies einen Rückgang um knapp 5 %. Für das Jahr 2002 wird indes wieder mit einem deutlichen Anstieg bei den Gemeindesteuern gerechnet (11,3 %). Hierbei ist unterstellt, dass die Einnahmen aus der Gewerbsteuer kräftig zulegen werden, weil auch hier Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage wirksam werden; sie sollen Mehreinnahmen von 4 1/2 Mrd. DM erbringen. Nach der hier vorgelegten Schätzung werden die Steuereinnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden und EU in diesem Jahr vor allem wegen der Auswirkungen der Einkommen- und Körperschaftsteuerreform um 3 % geringer ausfallen; dies entspricht einem Steueraufkommen von 886,4 Mrd. DM. Im Vergleich zur Prognose des "Arbeitskreises Steuerschätzungen" vom Mai dieses Jahres errechnen sich Mindereinnahmen von knapp 5 Mrd. DM. Im kommenden Jahr werden die Steuereinnahmen wieder leicht überproportional zur nominalen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zunehmen, und zwar um schätzungsweise 4 %. Mit der Steuerreform 2000 ist die Belastung für die Steuerzahler erheblich reduziert worden. Die gesamtwirtschaftliche Steuerquote - kassenmäßiges Steueraufkommen in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts - wird in diesem Jahr mit 21,8 % einen der niedrigsten Werte in den letzten 20 Jahren erreichen (Abbildung 1). Noch 1980 lag die Steuerquote bei fast 25 %. Im nächsten Jahr wird sie zwar wieder steigen, aber wohl nicht über die Marke von 22 % hinaus. Aus der Abbildung 2 wird deutlich, dass der Anteil der Lohnsteuer am BIP mit etwa 7 % heute noch fast genau so hoch ist wie 1980. Der Anteil der Gewinnsteuern ist dagegen drastisch zurückgegangen, von 7 % (1980) auf 4,5 % (2001/2002). | ||
| Ausgabenentwicklung 2001/2002 |
Die moderate Ausgabenentwicklung wird sich auf allen Haushaltsebenen fortsetzen (Tabelle 5). Einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. In diesem Jahr schlagen die Tariferhöhungen mit 1,6 % zu Buche, 2002 dürften sie nur unwesentlich höher ausfallen; die Laufzeit der Verträge endet am 31.10.2002. Trotz der mäßigen Tarifabschlüsse in den vergangenen Jahren sind im öffentlichen Dienst massiv Stellen abgebaut worden. Beim Bund ist die Zahl der Beschäftigten seit 1993 um 100 000 auf 500 000 gesunken; dies entspricht einem Rückgang um 17 % bzw. gut 2 % pro Jahr. Allerdings schlug hier die Verkleinerung der Bundeswehr mit 45 000 Berufs- und Zeitsoldaten zu Buche. Nunmehr fallen die Personalstrukturmaßnahmen in der Bundeswehr quantitativ kaum noch ins Gewicht, der Rückgang der Beschäftigtenzahlen beim Bund dürfte sich auf 1 % jährlich einpendeln. In einer ähnlichen Größenordnung wird sich der Personalabbau bei den Ländern bewegen. Hier ist die Zahl der Beschäftigten seit 1993 um 230 000, knapp 1 % jährlich, auf 2,28 Millionen zurückgegangen. Ein Teil davon ist auf die rechtliche Verselbständigung von Einrichtungen (z. B. Hochschulkliniken) zurückzuführen. Dieser Effekt spielte bei den kommunalen Arbeitgebern eine noch gewichtigere Rolle. Auf Gemeindeebene ist die Zahl der Beschäftigten um 380 000 auf 1,5 Millionen, d. h. um fast 3 % pro Jahr, gesunken; besonders stark haben die ostdeutschen Kommunen Personal abgebaut. Gleichwohl besteht dort noch immer ein Personalüberhang, so dass sich der Trend kaum abschwächen dürfte. Insbesondere in den westdeutschen Länderhaushalten muss das zunehmende Gewicht der Pensionszahlungen an ehemalige Beamte berücksichtigt werden. Diese Zahlungen werden nicht von den Rentenversicherungen, sondern unmittelbar aus den Haushalten der Gebietskörperschaften geleistet. Infolge der expansiven Einstellungspolitik in den 60er und 70er Jahren wächst die Zahl der Pensionäre kräftig. Insgesamt wird 2001 und 2002 bei Bund, Ländern und Gemeinden mit einem Anstieg der Personalausgaben um jeweils knapp 1 % gerechnet. Auch die laufenden Sachaufwendungen werden voraussichtlich nur moderat, um jeweils knapp 2 %, zunehmen. Ein Teil dieser Ausgaben wie Mieten, Pachten u. Ä. entzieht sich kurzfristigen Sparoperationen. Für die militärischen Beschaffungen ist im Haushalt des Bundes mit 4 % ein überdurchschnittliches Plus in diesem Jahr vorgesehen; im nächsten Jahr dürften die Ausgaben stagnieren. Entsprechend der 2001 in Kraft getretenen neuen staatlichen Haushaltssystematik werden Zuschüsse für laufende Zwecke, die bisher als Sachaufwand verbucht worden sind, nunmehr als laufende Übertragungen an Unternehmen behandelt. Während im Bundeshaushalt 2001 diese systematische Veränderung bereits berücksichtigt ist, [8] erfolgt auf Länderebene die Umsetzung nur sehr schleppend; deshalb wird hier entsprechend der bisher geltenden Abgrenzung geschätzt. Infolge dieser neuen Systematik errechnet sich in diesem Jahr beim Sachaufwand unbereinigt ein Rückgang. Die Entwicklung der laufenden Transferzahlungen wird von den Zuschüssen des Bundes an die Sozialversicherungsträger geprägt, die von 140 Mrd. DM im Jahre 2000 auf reichlich 150 Mrd. DM im Jahre 2002, d. h. um knapp 5 % bzw. 3 %, expandieren dürften. Der allgemeine Bundeszuschuss an die Rentenversicherung bemisst sich am Anstieg der Bruttolöhne je Arbeitnehmer im vergangenen Jahr sowie an der Veränderung des Beitragssatzes. [9] In diesem Jahr sinkt der Satz von 19,3 % auf 19,1 %. Entgegen der politischen Absicht dürfte im nächsten Jahr wohl kein Spielraum für Beitragssenkungen bestehen. Neben dem allgemeinen Zuschuss leistet der Bund zusätzliche Zahlungen, die aus der Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. 4.1998 finanziert und mit der Veränderungsrate des Umsatzsteueraufkommens angepasst werden. Darüber hinaus werden mit den Einnahmen aus der Ökosteuer die Ausfälle aus der Senkung des Beitragssatzes der Rentenversicherung finanziert. Infolge der eingetrübten Konjunktur sowie der verschlechterten Arbeitsmarktperspektiven wird der geplante Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit nicht ausreichen, um deren Defizit in diesem Jahr zu decken. Statt 1,2 Mrd. DM müssen wohl 5 1/2 Mrd. DM aus dem Bundeshaushalt überwiesen werden. Für das nächste Jahr rechnet das DIW Berlin mit einer konjunkturellen Belebung, in diesem Falle sind deutlich geringe Zuschüsse (1 1/2 Mrd. DM) für den Ausgleich des Defizits erforderlich. Hingegen dürften die sozialen Leistungen, die unmittelbar aus den Haushalten der Gebietskörperschaften finanziert werden, nur geringfügig zunehmen. Eine Rolle spielen dabei die rückläufigen Ausgaben für die Kriegsopferversorgung ebenso wie die für die Arbeitslosenhilfe. Hingegen steigen Wohn- und Erziehungsgeld, weil die Leistungen zu Beginn dieses Jahres erhöht wurden. Im nächsten Jahr wird zwar das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf jeweils 300 DM angehoben. Dies schlägt sich jedoch nicht bei den Transferzahlungen, sondern im Lohnsteueraufkommen nieder, da das Kindergeld bei dieser Steuer abgesetzt wird. [10] Wie in den Vorjahren dürfte die von den Kommunen getragene Sozialhilfe mit einem Plus von jeweils rund 2 % nur moderat expandieren. Maßgeblich für diese Entwicklung waren und sind die verschiedenen Aktivitäten zur Wiedereingliederung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in den Arbeitsmarkt ("Arbeit statt Sozialhilfe"), aber auch gedeckelte Regelsätze sowie Entlastungen im stationären Bereich infolge der Ausweitung der häuslichen Pflegedienste. Per saldo wird der Anstieg der laufenden Übertragungen in den Jahren 2001 und 2002 auf 5 % bzw. 1 % geschätzt. Bei den Zinsausgaben kann in diesem Jahr abermals mit einem Rückgang (-1 %) gerechnet werden. Die Entlastungen beruhen darauf, dass die Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen zur Schuldentilgung verwendet wurden. Ein geringer Teil dürfte der Umstrukturierung des Schuldenmanagements zuzurechnen sein; zur Verbesserung des Debt-Managements des Bundes war im vergangenen Jahr eine spezielle Finanzagentur gegründet worden. Der Anstieg der Zinsausgaben wird zudem durch den erhöhten Bundesbankgewinn gedämpft, da dieser ebenfalls zur Schuldentilgung eingesetzt wird. Im nächsten Jahr werden die Zinsausgaben voraussichtlich um 3 1/2 % und damit überdurchschnittlich zunehmen. Die öffentlichen Sachinvestitionen - Bauten und Ausrüstungen - werden abermals sinken, um 2 % bzw. 3 %. Es sind vor allem die steuerreform- und konjunkturbedingten Steuerausfälle, die den Handlungsspielraum im investiven Bereich einschränken. Dies gilt weniger für Bund und Länder als für die Gemeinden, die Hauptinvestor der öffentlichen Hand sind. Viele kommunale Haushalte sind "unterfinanziert", d. h. sie verfügen nicht über genügend Eigenmittel, um Investitionen zu tätigen. Die Möglichkeiten zur Kreditaufnahme sind aber auch an diese Mittel gekoppelt, denn die Kommunen können ihre Investitionen nur dann über den Kapitalmarkt finanzieren, wenn ihre "Leistungsfähigkeit" - sie wird von der Kommunalaufsicht anhand der Steuereinnahmen beurteilt - gesichert ist. Auf Bundesebene wird die negative Entwicklung durch das "Zukunftsinvestitionsprogramm" gedämpft. Dieses Programm wird aus den Einsparungen bei den Zinsausgaben, die durch die Schuldentilgung möglich werden, finanziert und dient insbesondere zur Aufstockung der Investitionen in Schienenwege, Straßen, Hochschulen und in die berufliche Bildung; bei einem gewichtigen Teil dieser Mittel handelt es sich nicht um unmittelbare Investitionsausgaben des Bundes, sondern um Vermögensübertragungen an Dritte. Dennoch ist auch hier im nächsten Jahr, insbesondere bei den Sachinvestitionen, eine rückläufige Entwicklung zu befürchten. Nach der hier vorgelegten Schätzung werden die Gebietskörperschaften ihre Ausgaben in diesem und im nächsten Jahr um jeweils knapp 1 % ausweiten. Im Vorjahr hatten die Ausgaben nahezu stagniert. | ||
| Entwicklung nach Haushaltsebenen |
Trotz der nur schwachen Zunahme bei den Ausgaben werden in diesem Jahr die Defizite von Bund, Ländern und Gemeinden in die Höhe schnellen, voraussichtlich auf reichlich 80 Mrd. DM. Gründe für diese Entwicklung sind die Steuerentlastungen wie auch die konjunkturbedingten Steuerausfälle. Im nächsten Jahr dürften die Haushaltsfehlbeträge bei abermals sehr niedrigen Ausgabenzuwächsen auf 70 Mrd. DM sinken. Aus heutiger Sicht wird der Bund sein Ziel, das Defizit 2001 auf 44 Mrd. DM zu begrenzen, wohl erreichen, obgleich neben den konjunkturbedingten Steuerausfällen höhere Zuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit zu Buche schlagen. Im nächsten Jahr wird das Defizit in der gleichen Größenordnung liegen; im Haushaltsentwurf sind weniger, nämlich 41 Mrd. DM, eingestellt. In beiden Jahren kann der Bund mit umfangreichen Privatisierungserlösen rechnen, in der Schätzung sind für die Veräußerung von Sachvermögen und Beteiligungen 17 Mrd. DM bzw. 13 Mrd. DM angesetzt. Mit diesen Einnahmen sollen vornehmlich die steigenden Defizite bei den Postunterstützungskassen gedeckt werden; die Bundeszuschüsse hierfür belaufen sich auf knapp 10 Mrd. DM. [11] Auf der Ausgabenseite kommt es zu Entlastungen, insbesondere infolge rückläufiger Bundesergänzungszuweisungen an die finanzschwachen westdeutschen Bundesländer sowie geringerer Zahlungen an die Sondervermögen; Letztere werden im nächsten Jahr wieder ausgeweitet. Diese Schwankungen resultieren aus dem Finanzbedarf des Bundeseisenbahnvermögens: [12] In diesem Jahr sollen Einnahmen von reichlich 5 Mrd. DM aus dem Verkauf der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften erzielt werden, die ein geringeres Defizit dieses Sondervermögens und damit niedrigere Bundeszuschüsse bewirken. Im nächsten Jahr wird es dagegen kaum Privatisierungserlöse geben, so dass der Bund zusätzliche Ausgaben zur Deckung des Defizits des Eisenbahnvermögens leisten muss. Infolge der höheren Fehlbeträge in der Arbeitslosenversicherung steigen die Zuschüsse des Bundes an die Sozialversicherungsträger in diesem Jahr überproportional (knapp 5 %), während im nächsten Jahr nur noch geringe Zuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit erforderlich sein dürften. Der Bund stockte in diesem Jahr die investiven Ausgaben im Zusammenhang mit den Versteigerungserlösen der UMTS-Lizenzen auf. Dennoch dürfte der Haushaltsansatz unterschritten werden. Im nächsten Jahr muss sogar mit rückläufigen Investitionsausgaben beim Bund gerechnet werden. Die Zinsausgaben dürften, wie in den Vorjahren, merklich hinter den Ansätzen im Bundeshaushaltsplan zurückbleiben. Die finanzielle Situation der Sondervermögen des Bundes wird sich verbessern, nachdem hier im vergangenen Jahr ein Defizit hingenommen werden musste. Ausschlaggebend dafür war der starke Rückgang des Bundesbankgewinns, von dem jener Teil, der den Betrag von 7 Mrd. DM überschreitet, nicht an den Bundeshaushalt, sondern unmittelbar an den Erblastentilgungsfonds zur Schuldentilgung fließt. In diesem Jahr hat die Bundesbank immerhin 16,3 Mrd. DM überwiesen, so dass in Höhe von 9 Mrd. DM Schulden getilgt werden können. Für 2002 wird ein Bundesbankgewinn in Höhe von 12 Mrd. DM erwartet, so dass 5 Mrd. DM zur Schuldentilgung eingesetzt werden könnten. Insgesamt dürften die Sondervermögen mit Überschüssen von 8 Mrd. DM bzw. knapp 4 Mrd. DM abschließen. Einen drastischen Anstieg ihrer Finanzierungsdefizite - von knapp 15 Mrd. DM auf 31 Mrd. DM - müssen in diesem Jahr die Haushalte der westdeutschen Länder verkraften, nachdem sich bis dahin ihre Finanzlage infolge wieder steigender Steuereinnahmen und moderater Ausgabenzuwächse schrittweise verbessert hatte. Allein die Einnahmenausfälle durch die Steuerentlastungen dürften bei den westdeutschen Ländern mit 17 Mrd. DM zu Buche schlagen; hinzu kommen die konjunkturbedingten Steuerausfälle. Allerdings haben die westdeutschen Länder im letzten Jahr offensichtlich Rücklagen zur Finanzierung der Steuerreform gebildet. Folgt man den Haushaltsplänen, so sollen in diesem Jahr Rücklagen in Höhe von 7 Mrd. DM aufgelöst werden. [13] Freilich handelt es sich dabei um einen einmaligen Finanzierungsvorgang, der in der vorliegenden Rechnung nicht berücksichtigt wird, [14] zumal ihm dauerhafte Einnahmeausfälle gegenüberstehen. Im nächsten Jahr dürften die Defizite der westdeutschen Länder bei nahezu stagnierenden Ausgaben auf 23 Mrd. DM zurückgehen. Wenn in diesem Jahr die Ausgaben der westdeutschen Länder nicht noch schwächer steigen als hier prognostiziert (1,2 %), so liegt dies daran, dass in Berlin die notleidende Bankgesellschaft Berlin in diesem Jahr eine Kapitalzuführung in Höhe von 4 Mrd. DM benötigt, die als "Beteiligung" verbucht wird. [15] Die moderaten Ausgabenzuwächse sind aber auch darauf zurückzuführen, dass die Länder infolge der rückläufigen Steuereinnahmen ihre Zuweisungen an die Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs kürzen: Diese Zuweisungen sind an die Entwicklung der Steuereinnahmen der Länder gekoppelt, wobei die effektive Höhe der Finanzausgleichsmasse in den jeweiligen Ländern davon abhängt, welche Steuern in den Verbund einbezogen werden und wie hoch der Beteiligungssatz ("Verbundquote") angesetzt ist. Auch die ostdeutschen Länder haben in den vergangenen Jahren ihre Haushaltsfehlbeträge verringert. Sie werden von den Steuerausfällen nicht so stark getroffen wie die westdeutschen Länder, so dass sich ihre Defizite in diesem Jahr nur wenig, von 5,6 Mrd. DM auf 7 Mrd. DM, erhöhen dürften. Im nächsten Jahr kann mit einem leichten Rückgang - auf reichlich 5 Mrd. DM - gerechnet werden. Per saldo werden auch hier die Ausgaben kaum steigen. Nach wie vor ist eine Schätzung der Gemeindefinanzen in West und Ost mit dem Problem behaftet, dass kommunale Einrichtungen aus den Kernhaushalten ausgegliedert und als selbständige Einrichtungen bzw. Unternehmen weitergeführt werden. Fraglos wird dadurch der Konsolidierungsprozess auf der Ausgabenseite überzeichnet. Doch sind die Einnahmen ebenfalls davon betroffen, da Gebühreneinnahmen entfallen. Nachdem die westdeutschen Gemeinden in den vergangenen Jahren Überschüsse erzielt hatten, werden sie in diesem Jahr voraussichtlich mit einem hohen Defizit (-5 Mrd. DM) abschließen. Auch 2002 muss mit einem - freilich geringen - Minus (1 Mrd. DM) gerechnet werden. Die Steuerausfälle werden wohl zum Teil durch Kürzungen bei den Investitionsausgaben ausgeglichen. Die Finanzlage der ostdeutschen Gemeinden wird sich in diesem Jahr ebenfalls verschlechtern, sie werden ein Minus von 1 Mrd. DM hinnehmen müssen. Im nächsten Jahr könnte es indes zu einem geringfügigen Plus kommen. Weiterhin ist ein Abbau der Beschäftigung dringlich, noch immer liegt der Personalstand um ein Fünftel über dem der westdeutschen Gemeinden. Abermals sind rückläufige Investitionsausgaben zu befürchten. | ||
| Finanzpolitische Überlegungen |
In diesem Jahr gehen von den Haushalten der Gebietskörperschaften kräftige expansive Impulse auf die Gesamtwirtschaft aus, nach überschlägigen Berechnungen belaufen sie sich auf 0,4 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts. Die Defizite von Bund, Ländern und Gemeinden steigen von 62 Mrd. DM auf voraussichtlich über 80 Mrd. DM. Aus konjunktureller Sicht sind die vorgezogenen Steuerentlastungen in diesem Jahr - etwa 45 Mrd. DM - zum richtigen Zeitpunkt gekommen. Freilich verblasst ihre gesamtwirtschaftliche Wirkung durch die kräftig gestiegenen Ölpreise, die weit mehr private Kaufkraft als ursprünglich erwartet abschöpfen. [16] Auch wird die Wirkung der Steuerreform durch Kürzungen auf der Ausgabenseite erheblich gedämpft. Infolge der reformbedingten Steuerausfälle geraten insbesondere die Kommunen in Finanzierungsnöte, da sie vielfach keine andere Wahl haben, als mit dem Rotstift im investiven Bereich auf das Minus bei den Einnahmen zu reagieren. Nicht nur verringern sich ihre Steuereinnahmen, auch die Zuweisungen der Länder an die Gemeinden sinken, weil sie an die Steuereinnahmen gekoppelt sind. Die Steuerausfälle sind so hoch, dass auch im nächsten Jahr mit einem Rückgang der investiven Ausgaben gerechnet werden muss - und dies, obwohl der Bund seine Zinsersparnisse infolge der UMTS-Erlöse überwiegend zur Aufstockung seiner zukunftsorientierten Ausgaben - Forschung, Bildung, Verkehrsinfrastruktur - verwendet. Allerdings wäre es voreilig, hieraus bereits auf einen expansiven Effekt für die Gesamtwirtschaft zu schließen, denn die hohen Ausgaben für den Erwerb der Mobilfunklizenzen schränken den Spielraum der Unternehmen für weitere Investitionen ein. Zugleich können sie Abschreibungen bilden, die das Steueraufkommen von Bund und Ländern - und damit wiederum deren Ausgabenspielraum - schmälern. Alles in allem dürften im kommenden Jahr von Bund, Ländern und Gemeinden restriktive Einflüsse auf die Gesamtwirtschaft ausgehen: Weitere Steuerentlastungen treten nicht in Kraft, während auf der Ausgabenseite der Konsolidierungskurs beibehalten wird. Das DIW Berlin hatte sich kürzlich gegen ein Vorziehen der für 2003/2005 geplanten Steuerentlastungen ausgesprochen, [17] das von vielen angesichts der konjunkturellen Stagnation gefordert wird. Von einer solchen Maßnahme sollte nur im Falle einer drohenden Rezession Gebrauch gemacht werden. Aus heutiger Sicht ist diese Gefahr eher unwahrscheinlich. Vielmehr wird bereits im weiteren Jahresverlauf mit einem Anziehen der Konjunktur gerechnet. Dessen ungeachtet müssen die schwierigen finanziellen Verhältnisse von Bund, Ländern und Gemeinden berücksichtigt werden, denn bereits die jüngsten Steuersenkungen belasten die öffentlichen Haushalte erheblich. Noch am ehesten wäre es dem Bund möglich, Kredite zur Finanzierung der zusätzlichen Steuersenkungen aufzunehmen. Große Schwierigkeiten hätten viele Länder und mehr noch die Gemeinden. Ein weiterer Verfall der öffentlichen Investitionstätigkeit wäre die Konsequenz. Bereits heute hat das Investitionsvolumen der öffentlichen Hand ein besorgniserregend niedriges Niveau erreicht. Eine Änderung wird letztlich nur durch eine Reform des Gemeindefinanzsystems erreicht werden können, denn es sind die Gemeinden, die den größten Teil der Infrastrukturinvestitionen tätigen. Zugleich sind sie aufgrund des kommunalen Haushaltsrechts, aber auch infolge der Zuweisungspraxis der Länder gezwungen, sich prozyklisch zu verhalten. Eine Reform der Gemeindefinanzen sollte die finanzielle Eigenständigkeit der Gemeinden erhöhen und ihren Anteil am Steueraufkommen vergrößern. Offensichtlich hat man in der Politik eine kommunale Wertschöpfungssteuer als Reformoption aufgegeben. Mit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ist ein weiteres Element des Gewerbsteuersystems entfallen, so dass auch eine Revitalisierung der Gewerbesteuer bei realistischer Sichtweise nicht mehr in Betracht kommt. Als Möglichkeit verbliebe ein höherer Anteil an der Umsatzsteuer; gegenwärtig liegt der Gemeindeanteil bei 2,2 %. Eine stärkere Beteiligung an der Umsatzsteuer böte zugleich den Vorteil, dass die Steuereinnahmen der Gemeinden weniger stark schwanken, denn die Umsatzsteuern reagieren weniger stark auf konjunkturelle Bewegungen als die Einkommen- oder gar die Gewerbesteuer. In Anbetracht der fortgesetzten Aushöhlung der kommunalen Einnahmenbasis - in den Jahren 2003 und 2005 wird es weitere Steuerausfälle geben - und des Niedergangs der kommunalen Investitionstätigkeit in den vergangenen Jahren hält das DIW Berlin einen kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 5 % für durchaus angemessen. Dies würde den Kommunen Mehreinnahmen von 8 1/2 Mrd. DM verschaffen. Damit wäre es möglich, dass die öffentlichen Investitionen wieder auf einen höheren Pfad einschwenken. Eine Voraussetzung wäre freilich, dass sich Bund und Länder über eine "faire" Lastenteilung einigten, denn ein höherer Kommunalanteil müsste von ihnen getragen werden. Die Kompensation der Einnahmenausfälle auf Bundes- und Länderebene könnte über eine Anhebung der Steuersätze bei der Mehrwertsteuer oder aber über eine höhere Kreditaufnahme erfolgen. Angesichts der schwachen Konjunktur sollte kurzfristig die zweite Variante präferiert werden. Eine höhere Kreditaufnahme steht auf den ersten Blick nicht im Einklang mit dem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt. Allerdings wären das Ausmaß der zusätzlichen Verschuldung und die damit einhergehende Verzögerung bei der Erfüllung der Defizitziele von relativ geringem Gewicht. Ohnedies besteht der Eindruck, dass die Bundesregierung sich an einem viel zu ehrgeizigen Stabilitätsprogramm orientiert und der geplante rasche Defizitabbau einen Handlungsdruck erzeugt, der die Wirtschaft zu stark bremst. Eine solche Restriktion ist vor allem dann schädlich, wenn sich die Wirtschaft in einer labilen Phase befindet. Denn dann besteht die Gefahr, dass infolge der schmaleren gesamtwirtschaftlichen Basis die Defizitquote einen höheren Wert als geplant annimmt und finanzpolitischer Handlungsbedarf in die falsche Richtung - nämlich Maßnahmen zur Begrenzung der Defizitquote - suggeriert wird. Doch nicht nur aus diesem Grunde muss eine "rechnerisch" höhere Defizitquote hingenommen werden. Auch geht es darum, das gesamtwirtschaftliche Leistungspotential zu vergrößern. Hierzu sollte die Finanzpolitik einen Beitrag leisten, indem der Spielraum auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte ausgeweitet wird. Mehrausgaben würden zur Stärkung der Wachstumskräfte beitragen, jedenfalls dann, wenn sie investiven Charakter tragen. Auch die zusätzlichen Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit verhindern, dass die Finanzpolitik den Abschwung verstärkt, wenn diese zusätzlichen Belastungen nicht durch Ausgabenkürzungen an anderer Stelle kompensiert werden. Aber auch konjunkturbedingten Steuerausfällen darf nicht mit dem Rotstift auf der Ausgabenseite begegnet werden. Deshalb sollte das Stabilitätsprogramm, das die Bundesregierung jährlich dem ECONFIN-Rat vorlegen muss, [18] so konzipiert sein, dass die Finanzpolitik flexibler auf veränderte gesamtwirtschaftliche Konstellationen reagieren und konjunkturbedingt höhere Defizite hinnehmen kann. Es wäre nur konsequent, wenn der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt dahingehend interpretiert würde, dass es nicht um das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts schlechthin geht, sondern darum, strukturelle Ungleichgewichte in den öffentlichen Haushalten mittelfristig zu beseitigen. Die jüngste Kritik der EU-Kommission an der Defizitentwicklung in Deutschland kommt zum falschen Zeitpunkt. Folgte man ihr, würde die gesamtwirtschaftliche Stabilisierung erschwert und möglicherweise das Gegenteil von dem erreicht, was der EU-Kommission vorschwebt. Eine Konsolidierung der Staatsfinanzen ist in einem anhaltenden Aufschwung eher möglich als in einer Periode nur schwacher Wirtschaftstätigkeit. Die Kritik ist aber auch sachlich nicht gerechtfertigt, denn ein gewichtiger Teil der hohen Defizite ist auf die Steuer- und Beitragssenkungen zurückzuführen. Sie wiederum stärken Konjunktur und Wachstum - die hiervon ausgehenden Wirkungen sind für sich genommen weit höher zu veranschlagen als mögliche Zinseffekte, die sich als Folge der höheren Defizite einstellen.
Fazit: In Anbetracht der unbefriedigenden Wirtschaftsentwicklung und der daraus resultierenden Folgen für die öffentlichen Haushalte muss das deutsche Stabilitätsprogramm revidiert werden. Die sehr ehrgeizigen Konsolidierungsziele sind gesamtwirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, es besteht die Gefahr, dass nach dem Abklingen der Wirkungen der Steuerreform von den öffentlichen Haushalten zu starke restriktive Impulse ausgehen. Vonnöten sind jedoch keine kurzfristig wirkenden, allenfalls Strohfeuer entfachenden "Konjunkturprogramme", sondern eine langfristig angelegte Infrastrukturoffensive. Hierzu ist eine Umverteilung von Finanzmitteln zugunsten der Gemeinden erforderlich. Zugleich müssen die Anstrengungen, "konsumtive" Ausgaben zugunsten investiver umzuschichten, verstärkt werden.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1
Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssalden nach Haushaltsebenen
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Bund (1) Länder Gemeinden
Ein- Aus- Saldo Ein- Aus- Saldo Ein- Aus- Saldo
nahmen gaben nahmen gaben nahmen gaben
Mrd. DM
1993 409,5 491,7 -82,1 399,5 441,3 -41,7 276,2 289,3 -13,1
1994 450,2 511,4 -61,2 405,9 449,0 -43,0 281,2 292,5 -11,3
1995 461,9 511,9 -50,0 417,1 463,9 -46,7 281,8 295,7 -14,0
1996 438,2 504,5 -66,3 426,9 474,0 -47,1 282,4 289,0 -6,6
1997 447,6 498,0 -50,4 433,5 472,4 -38,9 273,9 279,9 -5,9
1998 482,3 515,1 -32,7 448,4 476,5 -28,1 282,2 277,5 4,8
1999 504,5 545,2 -40,7 460,6 479,6 -19,0 286,3 281,8 4,5
2000 488,1 537,9 -49,8 467,4 487,6 -20,2 287,6 283,8 3,8
(2)
Veränderungen gegenüber Vorjahr in %
1994 9,9 4,0 1,6 1,8 1,8 1,1
1995 2,6 0,1 2,8 3,3 0,2 1,1
1996 -5,1 -1,4 2,3 2,2 0,2 -2,3
1997 2,1 -1,3 1,5 -0,3 -3,0 -3,2
1998 7,8 3,4 3,4 0,9 3,0 -0,8
1999 4,6 5,9 2,7 0,7 1,4 1,6
2000 -3,3 -1,4 1,5 1,7 0,4 0,7
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(1) Einschließlich Sondervermögen.
(2) Ohne UMTS-Erlöse. - Abweichungen bei den Salden durch Runden.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW Berlin.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 2
Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften in den Jahren 2000 bis 2002
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Westdeutschland Ostdeutschland Insgesamt
(1) (2)
2000 2001 2002 2000 2001 2002 2000 2001 2002
Ist Schätzung Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. DM
Gemeinschaftliche Steuern . . . . . . 651,8 619,0 639,7
Lohnsteuer (3) 246,7 241,0 249,9 18,8 18,0 18,6 265,5 259,0 268,5
Veranlagte
Einkommensteuer (3) 29,3 22,0 25,5 -5,4 -6,3 -5,4 23,9 15,7 20,1
Nicht veranlagte Steuern
vom Ertrag (4) 25,7 37,5 22,0 0,8 1,0 0,7 26,4 38,5 22,7
Zinsabschlag (5) 14,0 17,0 17,5 0,3 0,5 0,5 14,3 17,5 18,0
Körperschaftsteuer (4) 45,4 15,0 28,0 0,7 -1,6 -1,0 46,1 13,4 27,0
Steuern vom Umsatz (6) . . . . . . 275,5 275,0 283,5
Zölle . . . . . . 6,6 6,6 6,5
Bundessteuern . . . . . . 147,8 154,1 161,7
Mineralölsteuer . . . . . . 74,0 79,0 84,3
Stromsteuer . . . . . . 6,6 7,9 9,2
Tabaksteuer . . . . . . 22,4 23,2 23,4
Branntweinabgabe . . . . . . 4,2 4,2 4,1
Versicherungsteuer . . . . . . 14,2 14,7 14,9
Solidaritätszuschlag . . . . . . 23,2 22,0 22,7
Sonstige . . . . . . 3,2 3,1 3,1
Ländersteuern 31,9 34,2 33,7 4,1 4,2 4,1 36,1 38,4 37,8
Kraftfahrzeugsteuer 11,7 14,2 13,5 2,0 2,3 2,2 13,7 16,5 15,7
Erbschaftsteuer 5,8 5,8 6,1 0,1 0,1 0,1 5,8 5,9 6,2
Grunderwerbsteuer 8,6 8,5 8,6 1,3 1,1 1,1 9,9 9,6 9,7
Sonstige 5,8 5,7 5,5 0,8 0,8 0,8 6,6 6,4 6,3
Gemeindesteuern 65,4 62,2 69,0 6,3 6,1 7,0 71,8 68,3 76,0
Gewerbesteuer 49,0 45,4 51,8 3,9 3,5 4,3 52,9 48,9 56,1
Grundsteuern 15,0 15,4 15,8 2,3 2,4 2,5 17,4 17,8 18,3
Sonstige 1,4 1,4 1,4 0,2 0,2 0,2 1,5 1,6 1,6
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
insgesamt . . . . . . 914,1 886,4 921,7
In der Abgrenzung der
Finanzstatistik (7) . . . . . . 874,2 848,7 879,3
darunter:
Bund (8) (9) (10) . . . . . . 428,5 420,9 432,2
Länder
(8) (10) (11) (13) 294,2 282,6 291,2 50,1 48,3 50,8 344,3 330,9 342,0
Gemeinden (12) (13) 93,5 89,4 96,7 8,0 7,5 8,5 101,5 96,9 105,2
nachrichtlich:
EU-Anteile (14) . . . . . . 42,7 40,6 45,3
-------------------------------------------------------------------------------
West- Ost- Insgesamt
deutschland deutschland
(1) (2)
2001 2002 2001 2002 2001 2002
Schätzung
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Gemeinschaftliche Steuern . . . . -5,0 3,3
Lohnsteuer (3) -2,3 3,7 -4,3 3,3 -2,4 3,7
Veranlagte
Einkommensteuer (3) -24,8 15,9 . . -34,3 28,0
Nicht veranlagte Steuern
vom Ertrag (4) 46,2 -41,3 22,1 -31,6 45,5 -41,1
Zinsabschlag (5) 21,4 2,9 30,4 4,4 21,7 3,0
Körperschaftsteuer (4) -66,9 86,7 . . -70,9 101,5
Steuern vom Umsatz (6) . . . . -0,2 3,1
Zölle . . . . -0,6 -1,5
Bundessteuern . . . . 4,2 4,9
Mineralölsteuer . . . . 6,8 6,7
Stromsteuer . . . . 19,7 16,5
Tabaksteuer . . . . 3,6 0,9
Branntweinabgabe . . . . 0,0 -2,4
Versicherungsteuer . . . . 3,5 1,4
Solidaritätszuschlag . . . . -5,2 3,2
Sonstige . . . . -3,7 -0,6
Ländersteuern 7,0 -1,3 2,3 -2,8 6,4 -1,5
Kraftfahrzeugsteuer 21,2 -4,9 15,0 -6,5 20,3 -5,2
Erbschaftsteuer 0,9 5,2 . . 0,9 5,1
Grunderwerbsteuer -1,6 1,2 -15,6 1,8 -3,4 1,3
Sonstige -2,8 -2,6 -0,4 1,3 -2,6 -2,2
Gemeindesteuern -4,9 10,9 -4,1 14,9 -4,8 11,3
Gewerbesteuer -7,3 14,1 -9,2 22,9 -7,5 14,7
Grundsteuern 2,4 2,6 3,8 4,1 2,6 2,8
Sonstige 1,4 0,7 3,3 3,2 1,6 1,0
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
insgesamt . . . . -3,0 4,0
In der Abgrenzung der
Finanzstatistik (7) . . . . . .
darunter:
Bund (8) (9) (10) . . . . -1,8 2,7
Länder
(8) (10) (11) (13) -4,0 3,1 -3,5 5,1 -3,9 3,4
Gemeinden (12) (13) -4,4 8,2 -5,8 12,5 -4,5 8,5
nachrichtlich:
EU-Anteile (14) . . . . -4,9 11,5
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(1) Westdeutschland einschließlich West-Berlin.
(2) Ostdeutschland einschließlich Ost-Berlin.
(3) Beteiligungsverhältnis: Bund 42,5 %, Länder 42,5 %, Gemeinden 15 %.
(4) Beteiligungsverhältnis: Bund 50 %, Länder 50 %.
(5) Beteiligungsverhältnis Bund 44 %, Länder 44 %, Gemeinden 12 %;
Zerlegung West- und Ostdeutschland: 91/9 %.
(6) Bund vorab 5,63 %; vom Rest: Gemeinden vorab 2,2 ; vom verbleibenden Rest:
Bund 50,25 %, ab 2002 49,65 %; Länder 49,75 %, ab 2002 50,35 %.
Aufteilung auf West- und Ostdeutschland im Rahmen des horizontalen
Finanzausgleichs.
(7) Ohne EU-Anteile, einschließlich steuerähnlicher Abgaben. In der
Finanzstatistik werden West- und Ost-Berlin zu Westdeutschland gezählt.
(8) USt-Verteilung Fonds Deutsche Einheit beim Bund zu-, bei den Ländern
abgesetzt.
(9) EU-MWSt.-Eigenmittel und EU-BSP-Eigenmittel abgesetzt.
(10) Einschließlich Gewerbesteuerumlage. Beteilungsverhältnis: Bund: 19/45,
Länder: 26/45.
(11) Einschließlich Gemeindesteuern der Stadtstaaten.
(12) Ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten und nach Abzug der
Gewerbesteuerumlage.
(13) Einschließlich Beteiligungen der westdeutschen Gemeinden am
Fonds Deutsche Einheit über Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an die
westdeutschen Länder.
(14) EU-MWSt.-Eigenmittel, EU-BSP-Eigenmittel, EU-Zölle. - Abweichungen in den
Summen durch Runden.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Statistisches Bundesamt;
Schätzung des DIW Berlin.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 3
Einkommensteueraufkommen von Januar bis Juli 2000 und 2001
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Westdeutschland Ostdeutschland
2000 2001 Verände- 2000 2001 Verände-
rung rung
in Mill. DM in % in Mill. DM in %
Kassenmäßiges Aufkommen 9 236 3 541 -61,7 -4 248 -4 846 .
+ Investitionszulage 97 208 113,8 494 760 53,9
+ Erstattungen (§ 46 EStG) 22 701 23 093 1,7 3 480 3 344 -3,9
+ Eigenheimzulage 9 656 11 827 22,5 2 314 2 738 18,3
+ Erstattungen des
Bundesamts für Finanzen 799 1 306 63,3 - - -
Bruttoaufkommen 42 490 39 975 -5,9 2 040 1 996 -2,2
-------------------------------------------------------------------------------
Deutschland
2000 2001 Verände-
rung
in Mill. DM in %
Kassenmäßiges Aufkommen 4 988 -1 305 .
+ Investitionszulage 591 968 63,8
+ Erstattungen (§ 46 EStG) 26 181 26 437 1,0
+ Eigenheimzulage 11 970 14 566 21,7
+ Erstattungen des
Bundesamts für Finanzen 799 1 306 63,3
Bruttoaufkommen 44 530 41 971 -5,7
-------------------------------------------------------------------------------
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Berechnungen des DIW Berlin.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 4
Körperschaftsteueraufkommen von Januar bis Juli 2000 und 2001
-------------------------------------------------------------------------------
Westdeutschland Ostdeutschland
2000 2001 Verände- 2000 2001 Verände-
rung rung
in Mill. DM in % in Mill. DM in %
Kassenmäßiges Aufkommen 23 874 1 807 -92,4 684 -815 .
+ Investitionszulage 164 226 37,4 581 1 509 159,9
+ Erstattungen des
Bundesamts für Finanzen 2 050 2 826 37,8 122 91 -25,9
Bruttoaufkommen 26 088 4 859 -81,4 1 386 784 -43,5
-------------------------------------------------------------------------------
Deutschland
2000 2001 Verände-
rung
in Mill. DM in %
Kassenmäßiges Aufkommen 24 557 992 -96,0
+ Investitionszulage 745 1 734 132,9
+ Erstattungen des
Bundesamts für Finanzen 2 172 2 917 34,3
Bruttoaufkommen 27 475 5 643 -79,5
-------------------------------------------------------------------------------
Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Berechnungen des DIW Berlin.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 5
Einnahmen und Ausgaben der Gebietskörperschaften (1)
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Bund (2) (3) Sondervermögen (4)
2000 2001 2002 2000 2001 2002
Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. DM
Einnahmen 570,9 473,7 481,1 36,8 47,1 42,3
Steuern u.Ä. 428,4 420,7 432,1 0,1 0,1 0,1
Zahlungen von
Gebietskörperschaften 5,5 5,6 5,6 20,3 15,4 20,2
Zahlungen von
Sondervermögen 1,5 1,5 1,5 - - -
Länderfinanzausgleich - - - - - -
Einnahmen aus wirtsch.
Tätigkeit 10,4 10,2 10,0 - - -
Gebühren u. Ä. 7,1 7,2 7,4 - - -
Veräußerung von
Vermögen (6) 9,9 17,0 13,0 5,3 5,3 -
Sonstige Einnahmen 108,1 11,5 11,5 11,1 26,3 22,0
(7)
Ausgaben 518,3 517,9 525,4 40,1 39,4 38,7
Personalausgaben 51,9 52,2 52,6 15,2 15,0 14,7
Laufender Sachaufwand 40,7 31,6 31,9 0,4 0,5 0,5
(8)
Zinsausgaben 76,6 74,5 77,0 8,1 8,1 8,1
dar. an Gebiets-
körperschaften - - - - - -
Laufende Übertragungen 288,3 297,7 304,4 4,9 4,7 4,5
Gebietskörperschaften 51,0 50,0 49,3 1,5 1,5 1,5
Länderfinanzausgleich - - - - - -
Sondervermögen 20,1 15,2 20,0 - - -
Sozialversicherungen 139,9 146,5 150,5 - - -
Soziale Leistungen 42,0 41,6 41,0 - - -
Unternehmen 26,0 34,9 34,5 3,2 3,0 2,8
(8)
Ausland 5,2 5,5 5,3 - - -
Soziale Einrichtungen 1,5 1,4 1,3 - - -
Sonstige 2,6 2,6 2,5 0,2 0,2 0,2
Sachinvestitionen 13,2 13,6 12,7 - - -
Vermögensübertragungen 38,1 39,0 37,8 0,4 0,4 0,4
Gebietskörperschaften 19,6 19,2 18,5 - - -
Ausland 0,6 0,6 0,6 - - -
Sonstige 17,9 19,2 18,7 0,4 0,4 0,4
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 9,5 9,3 9,0 11,1 10,7 10,5
dar. an Gebiets-
körperschaften 0,4 0,4 0,4 - - -
Finanzierungssaldo 52,6 -44,2 -44,3 -3,3 7,7 3,6
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Einnahmen 26,1 -17,0 1,6 -33,8 28,0 -10,2
Steuern u. Ä. 10,3 -1,8 2,7 - 0,0 0,0
Ausgaben 2,8 -0,1 1,4 -10,9 -1,7 -1,8
Personalausgaben -1,5 0,6 0,8 -1,9 -1,3 -2,0
Laufender Sachaufwand 1,8 . (8) 0,9 -55,6 25,0 0,0
Zinsausgaben -4,7 -2,7 3,4 -3,6 0,0 0,0
Laufende Übertragungen 5,3 . (8) 2,3 -31,9 -4,1 -4,3
Gebietskörperschaften . -2,0 -1,4 -46,4 0,0 0,0
Sozialversicherungen -0,1 4,7 2,7 - - -
Soziale Leistungen -11,6 -1,0 -1,4 - - -
Unternehmen -1,5 . (8) -1,1 22,1 -6,2 -6,7
Sachinvestitionen -5,0 3,0 -6,6 - - -
Vermögensübertragungen 9,2 2,4 -3,1 -69,2 0,0 0,0
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 13,1 -2,1 -3,2 -5,1 -3,6 -1,9
-------------------------------------------------------------------------------
Länder (2)
Westdeutschland (5) Ostdeutschland
2000 2001 2002 2000 2001 2002
Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. DM
Einnahmen 385,7 374,1 384,2 98,1 96,1 98,6
Steuern u.Ä. 294,8 283,2 292,8 50,0 48,4 50,9
Zahlungen von
Gebietskörperschaften 46,6 45,7 44,8 33,1 32,6 32,2
Zahlungen von
Sondervermögen - - - - - -
Länderfinanzausgleich 8,8 8,7 9,1 7,2 7,1 7,3
Einnahmen aus wirtsch.
Tätigkeit 7,6 7,8 8,0 0,9 0,9 1,0
Gebühren u. Ä. 8,1 8,0 8,1 0,9 0,9 0,9
Veräußerung von
Vermögen (6) 2,9 3,5 3,8 0,1 0,2 0,2
Sonstige Einnahmen 16,9 17,2 17,6 5,9 6,0 6,1
Ausgaben 400,3 405,1 407,2 103,7 103,3 103,9
Personalausgaben 156,9 158,8 160,8 26,6 26,6 26,7
Laufender Sachaufwand 39,6 40,3 41,1 7,6 7,7 7,8
Zinsausgaben 31,6 32,5 33,8 5,7 6,0 6,3
dar. an Gebiets-
körperschaften 0,2 0,2 0,2 - - -
Laufende Übertragungen 125,6 124,6 127,8 37,2 37,0 37,6
Gebietskörperschaften 58,3 56,8 59,0 25,3 25,0 25,6
Länderfinanzausgleich 15,9 15,8 16,4 - - -
Sondervermögen 0,2 0,2 0,2 - - -
Sozialversicherungen 0,5 0,5 0,5 0,1 0,1 0,1
Soziale Leistungen 13,6 13,8 14,0 2,6 2,7 2,7
Unternehmen 20,0 20,3 20,5 5,1 5,0 5,0
Ausland 1,1 1,1 1,1 - - -
Soziale Einrichtungen 11,5 11,6 11,7 2,4 2,5 2,5
Sonstige 4,5 4,5 4,4 1,7 1,7 1,7
Sachinvestitionen 11,7 11,0 10,6 4,3 4,2 4,1
Vermögensübertragungen 29,3 28,5 27,8 20,4 20,0 19,6
Gebietskörperschaften 12,1 11,5 11,0 10,0 9,6 9,3
Ausland - - - - - -
Sonstige 17,2 17,0 16,8 10,4 10,4 10,3
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 5,6 9,4 5,3 1,9 1,8 1,8
dar. an Gebiets-
körperschaften 1,4 1,4 1,4 - - -
Finanzierungssaldo -14,6 -31,0 -23,0 -5,6 -7,2 -5,3
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Einnahmen 1,9 -3,0 2,7 0,9 -2,0 2,6
Steuern u. Ä. -0,8 -3,9 3,4 -22,0 -3,2 5,2
Ausgaben 2,2 1,2 0,5 0,6 -0,4 0,6
Personalausgaben 1,0 1,2 1,3 -0,4 0,0 0,4
Laufender Sachaufwand 4,5 1,8 2,0 -5,0 1,3 1,3
Zinsausgaben -0,6 2,8 4,0 1,8 5,3 5,0
Laufende Übertragungen 3,2 -0,8 2,6 3,9 -0,5 1,6
Gebietskörperschaften 3,9 -2,6 3,9 3,3 -1,2 2,4
Sozialversicherungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Soziale Leistungen -3,5 1,5 1,4 -46,9 3,8 0,0
Unternehmen 7,0 1,5 1,0 - -2,0 0,0
Sachinvestitionen 4,5 -6,0 -3,6 0,0 -2,3 -2,4
Vermögensübertragungen 3,2 -2,7 -2,5 -4,2 -2,0 -2,0
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 7,7 67,9 -43,6 35,7 -5,3 0,0
-------------------------------------------------------------------------------
Gemeinden
Westdeutschland Ostdeutschland
2000 2001 2002 2000 2001 2002
Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. DM
Einnahmen 237,8 231,6 238,0 49,8 48,6 50,1
Steuern u.Ä. 93,3 89,2 93,3 8,2 7,7 8,7
Zahlungen von
Gebietskörperschaften 68,8 66,6 68,3 32,5 31,9 32,2
Zahlungen von
Sondervermögen - - - - - -
Länderfinanzausgleich - - - - - -
Einnahmen aus wirtsch.
Tätigkeit 12,7 12,5 12,6 2,3 2,3 2,3
Gebühren u. Ä. 28,9 28,8 28,9 4,2 4,2 4,3
Veräußerung von
Vermögen (6) 11,3 11,5 11,7 2,2 2,1 2,2
Sonstige Einnahmen 22,8 23,0 23,2 0,4 0,4 0,4
Ausgaben 234,9 236,6 238,8 49,6 49,6 49,9
Personalausgaben 62,5 63,2 64,0 14,8 14,7 14,6
Laufender Sachaufwand 45,4 46,1 47,0 9,3 9,2 9,2
Zinsausgaben 8,5 8,5 8,6 1,7 1,7 1,8
dar. an Gebiets-
körperschaften 0,2 0,2 0,2 - - -
Laufende Übertragungen 73,7 75,4 77,0 11,2 11,6 12,1
Gebietskörperschaften 7,2 7,3 7,3 0,2 0,2 0,2
Länderfinanzausgleich - - - - - -
Sondervermögen - - - - - -
Sozialversicherungen 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1
Soziale Leistungen 45,3 46,3 47,3 6,7 6,9 7,1
Unternehmen 5,5 5,6 5,8 1,9 2,0 2,1
Ausland - - - - - -
Soziale Einrichtungen 11,0 11,4 11,7 1,8 1,9 2,0
Sonstige 4,5 4,6 4,7 0,5 0,5 0,6
Sachinvestitionen 37,2 36,0 35,0 10,9 10,7 10,5
Vermögensübertragungen 4,2 4,1 4,0 1,5 1,5 1,5
Gebietskörperschaften 0,5 0,5 0,5 0,2 0,2 0,2
Ausland - - - - - -
Sonstige 3,7 3,6 3,5 1,3 1,3 1,3
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 3,4 3,3 3,2 0,2 0,2 0,2
dar. an Gebiets-
körperschaften - - - - - -
Finanzierungssaldo 2,9 -5,0 -0,8 0,2 -1,0 0,2
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Einnahmen 1,0 -2,6 2,8 -2,0 -2,4 3,1
Steuern u. Ä. 1,9 -4,4 4,6 0,0 -6,1 13,0
Ausgaben 1,9 0,7 0,9 -3,1 0,0 0,6
Personalausgaben 1,3 1,1 1,3 -2,6 -0,7 -0,7
Laufender Sachaufwand 2,7 1,5 2,0 -3,1 -1,1 0,0
Zinsausgaben -3,4 0,0 1,2 0,0 0,0 5,9
Laufende Übertragungen 3,5 2,3 2,1 3,7 3,6 4,3
Gebietskörperschaften 4,3 1,4 0,0 -33,3 0,0 0,0
Sozialversicherungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Soziale Leistungen 1,8 2,2 2,2 3,1 3,0 2,9
Unternehmen 7,8 1,8 3,6 0,0 5,3 5,0
Sachinvestitionen 2,2 -3,2 -2,8 -9,2 -1,8 -1,9
Vermögensübertragungen 0,0 -2,4 -2,4 -6,2 0,0 0,0
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen -17,1 -2,9 -3,0 -33,3 0,0 0,0
-------------------------------------------------------------------------------
Insgesamt
2000 2001 2002
Ist Schätzung
Mrd. DM
Einnahmen 154,8 1 056,1 1 073,1
Steuern u.Ä. 874,8 849,3 877,9
Zahlungen von
Gebietskörperschaften - - -
Zahlungen von
Sondervermögen - - -
Länderfinanzausgleich - - -
Einnahmen aus wirtsch.
Tätigkeit 33,9 33,7 33,9
Gebühren u. Ä. 49,2 49,1 49,6
Veräußerung von
Vermögen (6) 31,7 39,6 30,9
Sonstige Einnahmen 165,2 84,4 80,8
Ausgaben 122,6 1 136,7 1 142,7
Personalausgaben 327,9 330,5 333,4
Laufender Sachaufwand 143,0 135,4 137,5
Zinsausgaben 131,8 130,9 135,2
dar. an Gebiets-
körperschaften - - -
Laufende Übertragungen 361,2 379,0 383,9
Gebietskörperschaften - - -
Länderfinanzausgleich - - -
Sondervermögen - - -
Sozialversicherungen 140,8 147,4 151,4
Soziale Leistungen 110,2 111,3 112,1
Unternehmen 61,7 70,8 70,7
Ausland 6,3 6,6 6,4
Soziale Einrichtungen 28,2 28,8 29,2
Sonstige 14,0 14,1 14,1
Sachinvestitionen 77,3 75,5 72,9
Vermögensübertragungen 51,5 52,5 51,6
Gebietskörperschaften - - -
Ausland 0,6 0,6 0,6
Sonstige 50,9 51,9 51,0
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 29,9 32,9 28,2
dar. an Gebiets-
körperschaften - - -
Finanzierungssaldo 32,2 -80,6 -69,6
Veränderungen genüber dem Vorjahr in %
Einnahmen 8,2 -8,5 1,6
Steuern u. Ä. 3,0 -2,9 3,4
Ausgaben 0,0 1,3 0,5
Personalausgaben 0,2 0,8 0,9
Laufender Sachaufwand 1,7 -5,3 1,6
Zinsausgaben -3,2 -0,7 3,3
Laufende Übertragungen -0,3 4,9 1,3
Gebietskörperschaften - - -
Sozialversicherungen -1,2 4,7 2,7
Soziale Leistungen -6,5 1,0 0,7
Unternehmen 12,8 14,7 -0,1
Sachinvestitionen -0,6 -2,3 -3,4
Vermögensübertragungen 4,5 1,9 -1,7
Darlehen,
Beteiligungen,
Tilgungen 2,7 10,0 -14,3
-------------------------------------------------------------------------------
(1) In der Abgrenzung der Finanzstatistik, ohne Krankenhäuser mit
kaufmännischem Rechnungswesen.
(2) Ergänzungszuweisungen des Bundes an die finanzschwachen Länder sowie die
hierfür verwendeten Umsatzsteuereinnahmen werden beim Bund als Ausgaben und
Einnahmen, also "brutto", angewiesen. Die Anteile aus der Mineralölsteuer im
Zuge der Regionalisierung des Personennahverkehrs werden als Zuweisungen des
Bundes an die Länder gebucht.
(3) Die Gewinnabführung der Bundesbank ist in voller Höhe beim Bund als
Einnahme ausgewiesen; die Differenz zu 7 Mrd. DM wird als Übertragung an den
Erblastentilgungsfonds gebucht.
(4) Vgl. Tabelle 6.
(5) Einschließlich Berlin.
(6) Sachvermögen und Beteiligungen.
(7) Einschließlich UMTS-Lizenzen (99,2 Mrd. DM).
(8) Durch Änderungen der Zuordnungen mit dem Vorjahr nicht vergleichbar. -
Abweichungen in den Summen durch Runden.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Schätzung des DIW Berlin.
===============================================================================
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 6
Einnahmen und Ausgaben der Sondervermögen des Bundes
-------------------------------------------------------------------------------
Fonds Eisenbahn- Erblasten-
Deutsche Einheit vermögen tilgungsfonds
2000 2001 2002 2000 2001 2002 2000 2001 2002
Ist Schätzung Ist Schätzung Ist Schätzung
Mrd. DM
Einnahmen 6,5 6,5 6,5 18,4 18,0 17,5 2,6 9,3 5,0
Steuerähnliche Abgaben - - - - - - - - -
Zuweisungen von
Gebietskörperschaften 6,5 6,5 6,5 12,7 8,7 13,5 0,9 - -
(3)
Veräußerung von Vermögen - - - 5,3 5,3 - - - -
Sonstige (4) - - - 0,4 4,0 4,0 1,7 9,3 5,0
(2) (2) (2)
Ausgaben 5,7 5,8 5,8 18,4 18,0 17,5 1,7 1,7 1,7
Personalausgaben - - - 15,2 15,0 14,7 - - -
Laufender Sachaufwand -0,1 - - 0,3 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2
Zinsausgaben 5,8 5,8 5,8 - - - - - -
Laufende Zuweisungen - - - 2,9 2,7 2,5 1,5 1,5 1,5
Gebietskörperschaften - - - - - - 1,5 1,5 1,5
Unternehmen - - - 2,9 2,7 2,5 - - -
Sonstige - - - - - - - - -
Vermögensübertragungen - - - - - - - - -
Darlehen u. a. - - - - - - - - -
Finanzierungssaldo 0,8 0,7 0,7 0,0 0,0 0,0 0,9 7,6 3,3
(5) (5) (5) (5) (5) (5)
-------------------------------------------------------------------------------
Sonstige Fonds Insgesamt
(1)
2000 2001 2002 2000 2001 2000
Ist Schätzung Ist Schätzung
Einnahmen 9,3 13,3 13,3 36,8 47,1 42,3
Steuerähnliche Abgaben 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Zuweisungen von
Gebietskörperschaften 0,2 0,2 0,2 20,3 15,4 20,2
Veräußerung von Vermögen - - - 5,3 5,3 -
Sonstige (4) 9,0 13,0 13,0 11,1 26,3 22,0
Ausgaben 14,3 13,9 13,7 40,1 39,4 38,7
Personalausgaben - - - 15,2 15,0 14,7
Laufender Sachaufwand - - - 0,4 0,5 0,5
Zinsausgaben 2,3 2,3 2,3 8,1 8,1 8,1
Laufende Zuweisungen 0,5 0,5 0,5 4,9 4,7 4,5
Gebietskörperschaften - - - 1,5 1,5 1,5
Unternehmen 0,3 0,3 0,3 3,2 3,0 2,8
Sonstige 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
Vermögensübertragungen 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4
Darlehen u. a. 11,1 10,7 10,5 11,1 10,7 10,5
Finanzierungssaldo -5,0 -0,6 -0,4 -3,3 7,7 3,6
-------------------------------------------------------------------------------
(1) ERP, LAF, Entschädigungsfonds, Ausgleichsfonds Steinkohle.
(2) Einschließlich Mehreinnahmen aus Bundesbankgewinn.
(3) Von 1999 an werden die Zinszahlungen direkt aus dem Bundeshaushalt
geleistet.
(4) Bei ERP einschließlich Einnahmen aus Krediten und Rückzahlung von Krediten.
(5) Überschüsse werden zur Tilgung verwendet.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Schätzung des DIW Berlin.
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