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| Wochenbericht des DIW Berlin 47/02 Große Unterschiede in der Abgabenbelastung von Personenkraftwagen in Europa | |||
| Bearbeiter | Hartmut Kuhfeld Uwe Kunert | ||
| Die Steuern und Gebühren auf die Zulassung, den Besitz und die Nutzung von Personenkraftwagen werden in den europäischen Ländern unterschiedlich bemessen und variieren stark in ihrer Höhe. Das DIW Berlin hat in einer Untersuchung die relevanten Abgaben auf Pkw für 21 Staaten analysiert. Für einzelne Fahrzeugtypen werden jährliche Abgaben erhoben, die von Land zu Land bis zum Faktor vier differieren. Dabei haben die verschiedenen Abgabearten sehr unterschiedliche Anteile an der gesamten Belastung. Angesichts der Bedeutung der Abgabensysteme für die Markt- und Wettbewerbsbedingungen strebt die Europäische Kommission eine wechselseitige Annäherung der Steuersysteme an. Die von der Kommission ebenfalls vorgeschlagene stärkere Orientierung der Abgabenbemessung an Umweltkriterien ist bislang schwach ausgeprägt. Veränderungen und Vereinheitlichungen der steuerlichen Ausgestaltung stehen zahlreiche Hindernisse und Einwendungen entgegen. | |||
| Abgaben auf Pkw |
Wegen der Unterschiedlichkeit der Steuersysteme sind bislang eine international vergleichende Darstellung und Beurteilung der Belastungskomponenten, die für viele verkehrs- und wettbewerbspolitische Fragestellungen erforderlich sind, nur schwer möglich. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Finanzen dem DIW Berlin den Auftrag erteilt, einen systematischen Überblick über die Arten und die Höhe der Abgaben für Kraftfahrzeuge in europäischen Ländern zu erstellen. [1] In die Betrachtung einbezogen werden die 15 Mitgliedstaaten der EU, die Schweiz, Norwegen sowie die vier assoziierten Staaten Polen, die Tschechische Republik, Ungarn und Slowenien. [2] Im vorliegenden Kurzbericht werden die Abgaben analysiert, die in diesen Ländern auf Pkw privater Halter erhoben werden. Prinzipiell kommen Abgaben zur Anwendung, die - einmalig in Verbindung mit dem Kauf und der Zulassung von Fahrzeugen anfallen (Umsatzsteuer, Zulassungsteuer, Zulassungsgebühren); - periodisch auf den Besitz oder das Halten zu entrichten sind (Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer) oder - in Abhängigkeit von der Nutzung entstehen (Mineralölsteuer, Umsatzsteuer). Beim Erwerb und bei der erstmaligen Zulassung eines neuen Personenkraftwagens sind in allen Ländern einmalige Abgaben zu entrichten (Tabelle 1). Dies ist zumindest die Umsatzsteuer, deren Basis in fast allen Ländern der Nettorechnungspreis, in vier Ländern jedoch der Nettopreis zuzüglich der jeweiligen Zulassungsteuer ist. [3] In Schweden und Tschechien ist die Umsatzsteuer die einzige Abgabe dieser Art. In vier Ländern zahlt der Fahrzeughalter außerdem noch moderate Gebühren, in den anderen 15 Staaten eine Steuer bei der ersten Zulassung seines Fahrzeugs. Insgesamt lassen sich mindestens zehn verschiedene Bemessungsgrundlagen unterscheiden, die überdies noch unterschiedlich kombiniert werden. [4] Am häufigsten von Bedeutung sind der Kaufpreis des Fahrzeugs und der Hubraum. Sieben Länder berücksichtigen mit dem Kraftstoffverbrauch, der Abgasstufe oder der Sicherheitsausstattung der Autos als Bemessungsgrundlage ökologische Aspekte. Die Zulassungsteuer ist in zehn Ländern eine Wertsteuer, die entweder auf den Nettopreis oder den Bruttopreis erhoben wird. In allen zehn Ländern, die eine Wertsteuer erheben, beeinflussen zusätzlich technische Merkmale des Fahrzeugs die Höhe der Steuer. In vier Staaten ist diese Abgabe als Mengensteuer - also direkt auf technische Merkmale bezogen - ausgestaltet. Im Extremfall reicht die auf ein Jahr umgelegte Zulassungsabgabe für ein Fahrzeug der Mittelklasse bis zu etwa 3 000 Euro. In zwölf Ländern wird daneben eine Verwaltungsgebühr von 9 Euro bis 172 Euro erhoben. Der Halter eines zum Verkehr zugelassenen Personenkraftwagens hat in fast allen hier betrachteten Staaten periodische Steuern zu entrichten. Eine Kraftfahrzeugsteuer auf Pkw wird nur in Polen nicht erhoben; allerdings werden seit 2001 auch in Frankreich private Halter nicht mehr besteuert. In den europäischen Ländern gibt es für die Kraftfahrzeugsteuer auf Pkw acht Bemessungsgrundlagen, die unterschiedlich kombiniert werden. [5] Am häufigsten spielen die Antriebsart und der Hubraum eine Rolle, wobei häufig die Antriebsarten (Otto- oder Dieselmotor) unterschiedlich besteuert werden, indem innerhalb einer Antriebsart der Steuersatz z. B. nach dem Hubraum gestaffelt ist. Geringer Kraftstoffverbrauch und niedrige Schadstoffwerte im Abgas werden in acht Ländern honoriert. Für ein Fahrzeug der Mittelklasse beträgt die jährliche Kraftfahrzeugsteuer bis zu 600 Euro. Zusätzlich sind in 17 der hier untersuchten Staaten Steuern auf die Prämien der Haftpflichtversicherung zu zahlen: Die Steuersätze reichen bis zu 50 % der Prämien und werden in einigen Ländern noch um steuerähnliche Abgaben ergänzt, so dass die Belastung fast zwei Drittel der Versicherungsprämie betragen kann (Tabelle 1). Die Abgaben auf Kraftstoffe sind die direkt mit der Nutzung von Kraftfahrzeugen verbundenen staatlichen Belastungen. Dazu zählen die Mineralölsteuer, die sonstigen Abgaben auf Mineralöl und die Umsatzsteuer (Tabelle 2). Die Mineralölsteuer und die Umsatzsteuer werden in allen Staaten erhoben. Bei aktuellen Verbraucherpreisen von 0,78 Euro bis 1,24 Euro machen die Abgaben bei unverbleitem Eurosuper 52 % bis 76 % aus. Für Dieselkraftstoff liegen die Tankstellenpreise bei 0,65 Euro bis 1,26 Euro; der Anteil der gesamten Abgaben beträgt hier 50 % bis 74 %. In den 15 EU-Ländern liegt der Steuersatz auf Superbenzin derzeit bei 0,33 Euro bis 0,74 Euro, auf Dieselkraftstoff werden 0,25 Euro bis 0,74 Euro erhoben. Auch in den anderen der hier untersuchten Ländern liegen die Steuersätze in dieser Bandbreite, nur in Slowenien wird Eurosuper mit 0,25 Euro geringer belastet. Zusätzlich zur Mineralölsteuer wird die Umsatzsteuer mit Sätzen von 7,6 % bis 25 % auf den Produktpreis einschließlich der Abgabe erhoben (Abbildung 1). | ||
| Abgabenbelastung für ausgewählte Fahrzeuge |
In der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes wird der Markt für Pkw in Deutschland in zehn Segmente unterteilt, von denen das Segment "Untere Mittelklasse" mit einem Anteil an den Neuzulassungen von über einem Viertel das bedeutendste ist. In der Europäischen Union insgesamt hat dieses Marksegment einen Anteil von einem Drittel. Das zulassungsstärkste Automodell in Deutschland ist sowohl im Bereich der Fahrzeuge mit Ottomotor wie auch mit Dieselmotor der zu diesem Segment gehörende VW Golf IV, der den folgenden Rechnungen zugrunde gelegt wurde. Unterschieden wird nach den Antriebsarten Otto- und Dieselmotor, da die Besteuerungsgrundlagen und die Belastung sehr verschieden ausfallen können. Ermittelt werden die durchschnittlichen jährlichen Abgaben auf privat gehaltene Neufahrzeuge, die während der Haltedauer beim Erstbesitzer entstehen. [6] Dabei wird unterstellt, dass das Fahrzeug vier Jahre im Besitz des ersten Halters bleibt. [7] Die einmaligen Abgaben bei Erwerb und Inverkehrbringen des Fahrzeugs werden entsprechend dem geschätzten Wertverlust des Fahrzeugs anteilig den ersten vier Jahren zugerechnet. [8] Die nach Ländern unterschiedliche Höhe der Neuwagenpreise wird bei der Berechnung der Umsatzsteuer und der Zulassungsteuer berücksichtigt. [9] | ||
| Pkw mit Ottomotor ... |
In die Berechnung der Abgabenbelastung gehen einige Fahrzeugdaten und einige Annahmen ein. [10] So ergibt sich bei einer Fahrleistung von 15 000 Kilometern pro Jahr in den 21 Ländern eine Spanne der jährlichen Abgaben für einen Personenkraftwagen der unteren Mittelklasse mit Ottomotor in den ersten vier Nutzungsjahren, die von 770 Euro in Luxemburg bis zu 3 700 Euro in Dänemark reicht. Bei den sieben Ländern, die am oberen Rand der Abgabenbelastung - insbesondere Dänemark - rangieren, spielt die Zulassungsteuer eine herausragende Rolle (Tabelle 3 und Abbildung 2). In Finnland macht sie die Hälfte und in Dänemark fast 60 % der gesamten Belastung aus. Die Zulassungsteuer als eine der Abgabenkomponenten weist zwischen den Ländern die größte Variation auf. Hingegen trägt die Bandbreite der Sätze für die Umsatzsteuer auf den Fahrzeugkauf (7,6 % bis 25 %) nur wenig zu den Unterschieden in der gesamten Abgabenbelastung bei. Für die Pkw von privaten Haltern fällt auch die jährliche Kraftfahrzeugsteuer sehr unterschiedlich aus: In zwei Ländern wird sie gar nicht erhoben (Frankreich, Polen), in den anderen Ländern sind dagegen Beträge bis zu 370 Euro zu zahlen. Auch die Versicherungsteuer variiert stark - allerdings sind die Beträge (außer in Frankreich) stets geringer als die Kraftfahrzeugsteuer. Bei der hier unterstellten Fahrleistung von 15 000 Kilometern ist die Mineralölsteuer in 16 Ländern die höchste Abgabe, nur in den fünf Ländern mit hohen Zulassungsteuern (Dänemark, Finnland, Norwegen, Irland, Slowenien) nicht. Die Mineralölsteuer ist in Großbritannien am höchsten (740 Euro) und in Slowenien am niedrigsten (250 Euro). Schließlich kommt die Umsatzsteuer auf den Kraftstoffkauf als sechste Abgabekomponente hinzu; sie hat in der Mehrzahl der Länder - bei den hier getroffenen Annahmen - ein größeres Gewicht als die Kraftfahrzeugsteuer. Dies gilt auch noch bei einer geringeren Fahrleistung von 12 000 Kilometern. Betrachtet man die Rangfolge der Abgabenhöhe für die 21 Länder (Abbildung 2), so erkennt man ein breites Mittelfeld mit etwa der Hälfte aller hier betrachteten Länder, für die sich die Summe der Abgaben in einem engen Bereich von 1 000 Euro bis 1 300 Euro bewegt. Bedingt durch die hohe Mineralölsteuer liegt Großbritannien in der Rangfolge darüber. Für die weiteren Länder in der Gruppe mit höheren Abgaben ist die Zulassungsteuer bestimmend für die Position. Bei Dänemark als dem Land mit der höchsten Abgabenbelastung wird diese jedoch auch durch die anderen Abgaben verursacht. Bei den Abgaben, die auf den Fahrzeugerwerb und die Fahrzeughaltung erhoben werden, rangiert Deutschland nach Luxemburg und der Schweiz am unteren Rand der Rangfolge. Die Abgabenbelastung des Kraftstoffverbrauchs wird hingegen nur von drei Ländern übertroffen (Großbritannien, Niederlande, Norwegen). In der Rangfolge der gesamten Abgabenbelastung liegt Deutschland günstig: In dieser Beispielrechnung weisen acht Länder geringere und zwölf Länder - und zwar zum Teil erheblich - höhere Abgaben auf. Drei der vier hier ebenfalls betrachteten EU-Beitrittsländer sind mit ihrer Abgabensumme im unteren Drittel positioniert. Erstaunlich ist, dass - selbst bei dieser nicht mit der jeweiligen Kaufkraft gewichteten Betrachtung - die Republik Slowenien wegen der Zulassungsteuer und des Einfuhrzolls eher zu den Ländern mit hohen Abgaben zählt. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind vom Fahrzeugsegment und der unterstellten Nutzungsintensität abhängig. Erweitert man die Analyse auf mehrere Fahrzeugsegmente bei gleicher jährlicher Fahrleistung (hier 15 000 Kilometer), verändern sich die Positionen der Länder in der Rangfolge kaum. [11] Bemerkenswert ist, dass die relative Abgabenposition Deutschlands mit zunehmender Fahrzeuggröße immer günstiger wird: Während Deutschland für das Segment "Mini" in der Mitte aller Länder platziert ist, wird die Abgabensumme für ein Fahrzeug der Oberklasse nur noch in Tschechien, Luxemburg und der Schweiz unterboten. | ||
| ... im Vergleich zu Fahrzeugen mit Dieselantrieb |
Wegen seiner großen Bedeutung für das Transportgewerbe ist Dieselkraftstoff in fast allen hier einbezogenen Ländern geringer besteuert als Vergaserkraftstoff. In vielen Ländern wird dem sich daraus für die Nutzer von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ergebenden steuerlichen Vorteil durch eine im Vergleich zu Fahrzeugen mit Ottomotor höhere Kraftfahrzeugsteuer entgegengewirkt. Für ein Dieselfahrzeug der unteren Mittelklasse ergibt sich für 13 der 21 Länder eine höhere und für vier Länder eine geringere Kraftfahrzeugsteuer als für einen vergleichbaren Pkw mit Ottomotor. Der Fixkostenvorteil in der Höhe der Steuer für den Ottoantrieb ist dabei in einigen Ländern beträchtlich; er kann bis zu 500 Euro jährlich ausmachen (Tabelle 4 und Abbildung 2). Hingegen liegen für die Fahrzeuge mit Ottomotoren die Mineralölsteuer und die Umsatzsteuer auf den Kraftstoffkauf wegen des höheren Mineralölsteuersatzes und des höheren Kraftstoffverbrauchs stets über denen für ein Fahrzeug mit Dieselmotor. Bei der hier unterstellten jährlichen Fahrleistung von 15 000 Kilometern ist allein die Mineralölsteuer für das Fahrzeug mit Ottomotor in mehr als der Hälfte der Länder etwa doppelt so hoch; die Differenz beträgt in diesen Ländern 200 Euro bis 450 Euro. In der Summe aller Abgabearten ergibt sich aus der Belastungsrechnung für die Mehrzahl der 21 Länder eine - um bis zu 300 Euro - stärkere Belastung für Fahrzeuge mit Ottomotor. In acht Ländern ist die Belastung der Pkw mit Dieselmotoren jedoch höher als die der Pkw mit Ottomotoren. Allerdings hängt die Bewertung stark von der unterstellten Nutzungsintensität der Fahrzeuge ab, da die fixen und die variablen Abgaben in den Ländern unterschiedlich hoch sind. Betrachtet man ein realistisches Spektrum der Fahrleistung von 10 000 bis 20 000 Kilometern, so zeigt sich, dass das Dieselfahrzeug in sieben Ländern generell schlechter und in elf generell besser abschneidet (Abbildung 3). Wegen des geringeren Kraftstoffverbrauchs des Dieselfahrzeugs verbessert sich in allen Ländern die relative Abgabenposition mit steigender Fahrleistung. Diese Tendenz ist umso ausgeprägter, je größer der Unterschied zwischen den spezifischen Abgaben auf Vergaser- und Dieselkraftstoff ausfällt. Da in Großbritannien, der Schweiz und Slowenien die spezifischen Abgaben auf Diesel nicht geringer sind als auf Benzin, sind hier die Unterschiede am schwächsten ausgeprägt. In Deutschland ist für die ausgewählten Fahrzeuge (Golf Ottomotor 1.4 und Golf Dieselmotor 1.9) schon von einer Fahrleistung von 10 000 Kilometern an die Abgabenbelastung für Diesel-Pkw geringer. Übereinstimmend zeigt sich für alle Länder, dass ein Dieselmodell mit abnehmender Fahrzeuggröße und steigender Fahrleistung bei den Abgaben günstiger abschneidet als ein Fahrzeug mit Benzinmotor. Kleinere und mittlere Fahrzeuge mit Dieselmotor werden steuerlich in den meisten Ländern - über ein breites Spektrum der Fahrleistung - geringer belastet als vergleichbare Fahrzeuge mit Ottomotor. Bei den Anteilen von Dieselfahrzeugen am Bestand bzw. an den Neuzulassungen ist eine Tendenz zu einer stärkeren Verbreitung des Dieselantriebs in den Ländern zu erkennen, in denen das Dieselfahrzeug im Vergleich zum Benziner günstiger abschneidet (Österreich, Belgien, Spanien, Frankreich, Luxemburg). [12] | ||
| Reformbestrebungen für die Abgaben auf Pkw |
Auf nationaler und auf EU-Ebene werden zurzeit verschiedene Probleme bei der Besteuerung sowie der Wettbewerbsgestaltung im Verkehrssektor diskutiert. Die jüngsten Initiativen der Europäischen Kommission betreffen insbesondere die Deregulierung des Vertriebswesens für Kraftfahrzeuge sowie die Harmonisierung der Steuersysteme und die der Höhe der Abgaben für Personenkraftwagen und Kraftstoffe. [13] Auch in Deutschland steht die Besteuerung von Personenkraftwagen auf dem Prüfstand: Das Gesetz zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen von 1997 verpflichtet die Bundesregierung, dessen Auswirkungen nach einer Erfahrungszeit von fünf Jahren zu überprüfen und dabei insbesondere Überlegungen zur Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer einzubeziehen. [14] Angesichts der jüngsten Initiativen der Kommission wird diese Evaluierung die Vorschläge zur europäischen Harmonisierung und zur Umstellung auf eine CO2-bezogene Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer einbeziehen müssen. Nach Meinung der Europäischen Kommission ergeben sich aus den verschiedenen Systemen der Besteuerung von Personenkraftwagen in den Mitgliedstaaten steuerliche Hindernisse, Verzerrungen und Ineffizienzen. Zudem bilden steuerliche Maßnahmen einen Pfeiler der Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen, [15] die bereits 1995 auf den Weg gebracht wurde. Vor diesem Hintergrund will die Kommission mit der jüngsten Mitteilung vom September 2002 eine Diskussion anstoßen, die zu einer Modernisierung und Vereinfachung der derzeitigen Systeme zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen führen soll. Die hier vorgelegte Analyse belegt die Heterogenität der Steuersysteme und die erheblichen Differenzen in der Abgabenbelastung. Insbesondere die in elf EU-Staaten existierende Zulassungsteuer belastet in fünf dieser Länder Neufahrzeuge erheblich. Eine ökologische Ausrichtung im Sinne der Zielsetzung der Kommission ist lediglich in fünf der elf Länder zu beobachten. Zudem verzögern allzu hohe Abgaben, die ausschließlich Neufahrzeuge treffen, eine Modernisierung des Fahrzeugbestandes. Wegen der steuerlichen Unterschiede bei Neufahrzeugen passt die Automobilindustrie die Preise an, so dass in Ländern mit niedriger oder gar keiner Zulassungsteuer die Preise vor Steuer wesentlich höher sind. [16] Die Preisunterschiede ließen sich nach Meinung der Kommission nur dadurch aufrechterhalten, dass die bisherigen Vertriebsregelungen (Gruppenfreistellungsverordnung) der Automobilindustrie eine diskriminierende Preispolitik und wettbewerbsbehindernde Maßnahmen ermöglichten. Dies hat zur Entscheidung der Kommission beigetragen, die Wettbewerbsregeln für den Vertrieb und den Kundendienst im Pkw-Sektor zu ändern. [17] Das zweite wesentliche Ziel der Kommission besteht in der teilweisen oder vollständigen Umstellung der Besteuerung von Personenkraftwagen auf CO2-bezogene Bemessungsgrundlagen. Bislang sind in den untersuchten Ländern unterschiedliche Strategien zur steuerlichen Berücksichtigung von Umweltbeeinträchtigungen zu erkennen. Als Bemessungsgrundlage ist unter anderem die vorfristige Einhaltung von Schadstoffemissionsgrenzen zu nennen (Euro 2/3/4) - eine Regelung wie in Deutschland und in den Niederlanden. [18] Um eine Verminderung des Durchschnittsverbrauchs und damit die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrsbereich zu bewirken, sind in einigen Ländern der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen als neue Bemessungsgrundlagen eingeführt worden. Unter den elf EU-Ländern mit Zulassungsteuern berücksichtigen drei das Abgasverhalten und drei den Kraftstoffverbrauch. Umweltgesichtspunkte spielen in sieben EU-Ländern bei der Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer eine Rolle, vier dieser Länder berücksichtigen den Kraftstoffverbrauch oder die CO2-Emissionen, fünf das Abgasverhalten der Fahrzeuge. Die tendenzielle steuerliche Bevorteilung trägt dazu bei, dass in Europa der Dieselmotor als Fahrzeugantrieb auf dem Vormarsch ist. Für solche Vorteile gibt es zumindest im Privatsektor keine guten Gründe. Daher ist der Forderung der Kommission zuzustimmen, die Verbrauchsteuer auf Dieselkraftstoff für Personenkraftwagen der Steuer auf unverbleites Benzin und zugleich die jährliche Kraftfahrzeugsteuer auf Fahrzeuge mit Dieselmotor derjenigen auf Fahrzeuge mit Ottomotor anzugleichen. [19] | ||
| Fazit |
Die Analyse der Abgaben auf Pkw in den europäischen Ländern zeigt sehr unterschiedliche Besteuerungssysteme. Dies drückt sich in den unterschiedlichen Abgaben sowie auch in der Vielzahl der Bemessungsgrundlagen und Steuertarife aus. Daraus ergeben sich sehr verschiedene Anteile der fixen und variablen Abgabenkomponenten für Personenkraftwagen. Bei Erwerb und Zulassung reichen die Anteile an der jeweiligen Gesamtbelastung von 19 % (Schweiz) bis 65 % (Dänemark), für das Halten von null (Polen, Frankreich) bis zu 20 % (Niederlande, Belgien, Österreich) und für die Nutzung von 21 % (Dänemark) bis zu 65 % (Großbritannien, Deutschland). Angesichts der wettbewerblichen und ökologischen Wirkungen dieser Heterogenität besteht durchaus Anlass für die Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Steuersysteme einander anzunähern. Eine Harmonisierung wird indes schwierig sein und längere Anpassungszeiträume beanspruchen, weil hinter der Auswahl der Bemessungsgrundlagen unterschiedliche steuerpolitische Ziele und fiskalische Verfassungen der einzelnen Länder stehen. So ist die hohe Zulassungsteuer etwa in Dänemark, Norwegen und Finnland, ursprünglich als Luxussteuer begründet, im Zeitalter der Massenmotorisierung heute zwar sicher nicht mehr zeitgemäß; sie ist aber eine erhebliche Einnahmequelle für diese Länder. Die Überführung in eine jährliche Kraftfahrzeugsteuer wäre ein Schritt zur Harmonisierung, müsste aber mit einer deutlichen Verringerung der Abgabenhöhe und damit verbundener Einnahmeverluste einhergehe, da in anderen Ländern mit der Kraftfahrzeugsteuer oder der Summe aus Zulassung- und Kraftfahrzeugsteuer deutlich geringere Beträge erhoben werden. Ein anderes Beispiel für die Probleme einer Harmonisierung sind die Unterschiede in der Besteuerung der Kraftstoffarten. Nach der Zielsetzung der Kommission sollte die Verbrauchsteuer auf Dieselkraftstoff für Personenwagen allmählich angehoben und mittelfristig vollständig der Verbrauchsteuer auf unverbleites Benzin angeglichen werden. Begreift man die Mineralölsteuer als direkt mit dem CO2-Ausstoß verbundene Lenkungsabgabe, sind nur Großbritannien, die Schweiz und Slowenien auf dem richtigen Weg, indem sie Dieselkraftstoff nicht steuerlich günstiger stellen. Denn der CO2-Ausstoß je Liter ist bei Diesel höher als bei Benzin. Ob sich eine solche Besteuerung aber in der ganzen EU durchsetzen lässt, ist zu bezweifeln.
Ein wesentliches Ziel der Gestaltung der Abgaben auf Personenkraftwagen sollte es sein, mittels fiskalischer Anreize die Anwendung moderner Techniken zu fördern. Hier hat Deutschland in den vergangenen Jahren Erfolge erzielt. Gerade für diesen Bereich staatlicher Einflussnahme darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine regionale Vielfalt in der EU auch Vorteile bringen kann. Der Test neuer Ideen auf regionaler Ebene kann Innovationen fördern und EU-weite Fehlentscheidungen vermeiden helfen. Er bringt oft mehr Vorteile als ein EU-weit umgesetzter Minimalkonsens. So notwendig die Harmonisierung ist: Sie sollte sich auf solche Aspekte der Abgabensysteme beschränken, durch die der Wettbewerb und der freie Warenaustausch wirklich behindert werden. Zu nennen wären insbesondere die Zulassungsteuer und solche Elemente des jeweiligen Besteuerungssystems, die Auswirkungen auf technische Spezifikationen haben. [20]
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1
Abgaben in Europa auf Erwerb, Zulassung, Besitz und Nutzung
von privaten Personenkraftwagen
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Inter- Umsatz- Zulassung- Zulassungs- Kfz-Steuer Versicherung-
nationales steuer steuer gebühr (K) steuer
Kennzeichen in % (Z) (ZG) in % bzw. Euro
Österreich A 20 Z ZG K 11
Belgien B 21 Z ZG K 9,25
Deutschland D 16 - ZG K 16
Dänemark DK 25 Z ZG K 50
Spanien E 16 Z ZG K 6
Frankreich F 19,6 Z - - 18
Finnland FIN 22 Z - K 22
Großbritannien GB 17,5 - ZG K 5
Griechenland GR 18 Z - K 10
Italien I 20 Z ZG K 12,5
Irland IRL 21 Z - K 2
Luxemburg L 15 (1) - ZG K 4
Niederlande NL 19 Z ZG K 7
Portugal P 17 (2) Z ZG K 9
Schweden S 25 - - K -
Schweiz CH 7,6 - ZG K 5
Norwegen N 24 Z ZG K 42 Euro
Polen PL 22 Z - - -
Tschechien CZ 22 - - K -
Ungarn H 25 (3) Z - K -
Slowenien SLO 19 (4) Z - K 6,5
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Steuerähn-
Inter- liche Abgaben Mineralöl-
nationales auf die Ver- steuer
Kennzeichen sicherungs- (M)
prämie in %
Österreich A - M
Belgien B 17,85 M
Deutschland D - M
Dänemark DK 14 M
Spanien E 3,5 M
Frankreich F 15,1 M
Finnland FIN - M
Großbritannien GB - M
Griechenland GR 8,4 M
Italien I 14,22 M
Irland IRL - M
Luxemburg L - M
Niederlande NL - M
Portugal P 3,83 M
Schweden S - M
Schweiz CH - M
Norwegen N - M
Polen PL - M
Tschechien CZ - M
Ungarn H - M
Slowenien SLO - M
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(1) Verminderter Umsatzsteuersatz von 12 % auf Vergaserkraftstoff.
(2) Verminderter Umsatzsteuersatz von 12 % auf Dieselkraftstoff.
(3) Verminderter Umsatzsteuersatz von 12 % auf Mineralöl.
(4) Erhöhter Umsatzsteuersatz von 25 % auf Mineralöl.
Quellen: EU-Kommission; ACEA; IRF; IBFD; CEA.
DIW Berlin 2002
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 2
Abgaben auf Kraftstoffe in europäischen Ländern
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Verbraucher- Verbraucher-
preise für preise für Mineralölsteuer
Eurosuper Diesel Eurosuper (1) Diesel (1) Umsatz-
einschließlich einschließlich steuer
Zölle u. Steuern Zölle u. Steuern
In Euro je Liter In %
Österreich 0,908 0,741 0,414 0,287 20,0
Belgien 1,029 0,747 0,499 0,295 21,0
Deutschland 1,100 0,875 0,628 0,443 16,0
Dänemark 1,153 0,849 0,538 0,368 25,0
Spanien 0,849 0,710 0,396 0,293 16,0
Frankreich 1,041 0,785 0,574 0,377 19,6
Finnland 1,066 0,779 0,559 0,304 22,0
Großbritannien 1,224 1,257 0,742 0,742 17,5
Griechenland 0,791 0,650 0,334 0,283 18,0
Italien 1,072 0,872 0,520 0,382 20,0
Irland 0,812 0,756 0,401 0,302 21,0
Luxemburg (2) 0,816 0,645 0,372 0,253 15/12
Niederlande 1,191 0,813 0,621 0,339 19,0
Portugal (3) 0,890 0,650 0,479 0,272 17/12
Schweden (4) 1,058 0,860 0,475 0,321 25,0
Schweiz 0,900 0,940 0,511 0,525 7,6
Norwegen 1,240 1,130 0,600 0,493 24,0
Polen 0,850 0,710 0,408 0,287 22,0
Tschechien 0,780 0,710 0,360 0,271 22,0
Ungarn 0,830 0,780 0,360 0,310 12,0
Slowenien 0,790 0,820 0,251 0,257 25,0
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Stand: April 2002.
(1) Einschließlich sonstiger Abgaben in Belgien, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Niederlande, Österreich.
(2) Verminderter Umsatzsteuersatz von 12 % auf Vergaserkraftstoff.
(3) Verminderter Umsatzsteuersatz von 12 % auf Dieselkraftstoff.
(4) Die Mineralölsteuer besteht aus CO2-Steuer und Energiesteuer.
Quellen: EU-Kommission; ACEA; Sourcebook EIEP; IBFD;
clever-tanken.de.; Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 3
Abgaben auf Pkw im europäischen Vergleich -
Untere Mittelklasse: Golf 1.4-Ottomotor (1)
In Euro/Jahr
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davon:
Gesamtabgaben Zulassungs- Umsatzsteuer Kraftfahrzeug-
abgaben auf den Kauf steuer
Österreich 1 215 64 351 205
Belgien 1 302 31 343 169
Deutschland 1 188 6 287 71
Dänemark 3 711 2 082 334 326
Spanien 974 128 257 50
Frankreich 1 190 18 328 0
Finnland 2 582 1 295 330 118
Großbritannien 1 468 10 329 195
Griechenland 1 143 226 272 132
Italien 1 325 75 329 142
Irland 2 061 945 337 236
Luxemburg 771 4 244 55
Niederlande 2 002 505 301 370
Portugal 1 441 465 290 43
Schweden 1 093 0 383 100
Schweiz 920 43 136 156
Norwegen 2 524 892 461 303
Polen 1 006 54 396 0
Tschechien 970 0 394 80
Ungarn 1 112 179 448 41
Slowenien 1 685 843 341 75
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davon:
Gesamtabgaben Abgaben auf die Mineralöl- Umsatzsteuer
Versicherungs- steuer (2) auf Mineralöl
prämie
Österreich 1 215 36 410 150
Belgien 1 302 88 494 177
Deutschland 1 188 52 622 150
Dänemark 3 711 207 534 228
Spanien 974 31 392 116
Frankreich 1 190 107 568 169
Finnland 2 582 96 553 190
Großbritannien 1 468 16 737 181
Griechenland 1 143 60 334 119
Italien 1 325 87 515 177
Irland 2 061 6 397 140
Luxemburg 771 13 368 87
Niederlande 2 002 23 615 188
Portugal 1 441 42 474 128
Schweden 1 093 0 498 112
Schweiz 920 16 506 63
Norwegen 2 524 42 589 238
Polen 1 006 0 404 152
Tschechien 970 0 356 139
Ungarn 1 112 0 356 88
Slowenien 1 685 21 249 156
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Stand: April 2002.
(1) Annahmen: Fahrleistung 15 000 km, Verbrauch 6,6 l/100 km.
(2) Einschließlich sonstiger Abgaben in Belgien, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Niederlande, Österreich.
Quellen: ACEA; ADAC; CEA; Eurotax AG; EU-Kommission;
Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 4
Abgaben auf Pkw im europäischen Vergleich -
Untere Mittelklasse: Golf 1.9 SDI-Dieselmotor (1)
In Euro/Jahr
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davon:
Gesamtabgaben Zulassungs- Umsatzsteuer Kraftfahrzeug-
abgaben auf den Kauf steuer
Österreich 983 81 365 172
Belgien 1 184 46 354 331
Deutschland 1 070 6 295 262
Dänemark 3 699 2 205 344 436
Spanien 847 131 265 105
Frankreich 894 14 338 0
Finnland 2 458 1 347 340 292
Großbritannien 1 264 10 339 179
Griechenland 1 570 777 280 132
Italien 1 073 75 339 129
Irland 2 242 1 144 347 410
Luxemburg 609 4 251 77
Niederlande 2 339 789 309 849
Portugal 1 666 1 006 310 27
Schweden 1 159 0 395 434
Schweiz 825 43 140 166
Norwegen 2 853 1 473 491 303
Polen 780 55 408 0
Tschechien 811 0 406 100
Ungarn 1 175 369 461 43
Slowenien 1 895 1 089 351 103
-------------------------------------------------------------------------------
davon:
Gesamtabgaben Abgaben auf die Mineralöl- Umsatzsteuer
Versicherungs- steuer (2) auf Mineralöl
prämie
Österreich 983 52 220 94
Belgien 1 184 128 226 99
Deutschland 1 070 76 339 92
Dänemark 3 699 302 282 130
Spanien 847 45 225 75
Frankreich 894 156 288 98
Finnland 2 458 139 233 107
Großbritannien 1 264 24 570 143
Griechenland 1 570 87 219 76
Italien 1 073 126 292 111
Irland 2 242 9 231 100
Luxemburg 609 19 194 64
Niederlande 2 339 33 259 99
Portugal 1 666 61 208 53
Schweden 1 159 0 260 70
Schweiz 825 24 402 51
Norwegen 2 853 42 377 167
Polen 780 0 219 98
Tschechien 811 0 207 98
Ungarn 1 175 0 237 64
Slowenien 1 895 31 196 125
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Stand: April 2002.
(1) Annahmen: Fahrleistung 15 000 km, Verbrauch 5,1 l/100 km.
(2) Einschließlich sonstiger Abgaben in Belgien, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Niederlande, Österreich.
Quellen: ACEA; ADAC; CEA; Eurotax AG; EU-Kommission;
Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2002
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