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| Wochenbericht des DIW Berlin 48/01 Vermögenswert der Unternehmen - | |||
| Bearbeiter | Stefan Bach Bernd Bartholmai | ||
| Das Rohvermögen (Bilanzsumme) der Gesamtheit der 2,9 Millionen inländischen Unternehmen belief sich im Jahre 1995 auf 5,8 Billionen DM. Nach Abzug der Schulden betrug das Reinvermögen (Eigenkapital) 2,4 Billionen DM. Auf private Eigentümer - Einzelunternehmer und Beteiligte an personenbezogenen Gesellschaften - entfiel mehr als die Hälfte der Vermögenswerte; gemessen an der Zahl der Unternehmen stellten sie aber über 90 %. Für die knapp 3,5 Millionen Personen/Haushalte als Inhaber personenbezogener Unternehmen wurde hier die Verteilung nach Höhe der individuellen Vermögenswerte analysiert. [1] Dabei zeigt sich ein außerordentliches Gefälle: Rund 80 % der Inhaber verfügten über Unternehmenswerte unterhalb von 500 000 DM; zusammen repräsentierten sie 20 % des gesamten Nettovermögens. Ebenso groß war im oberen Bereich der zusammengefasste Vermögensanteil von Personen/Haushalten mit individuellen Unternehmenswerten von mehr als 10 Millionen DM; hierbei handelte es sich jedoch um weniger als 0,5 % der Unternehmer - der Schätzung zufolge rund 14 000 Fälle. | |||
| Ziel der Untersuchung und Datenbasis |
Frühere Untersuchungen zu diesem Thema - sie liegen lange zurück - standen eher im Zeichen einer verteilungspolitischen Strategiediskussion. [2] Ziel dieser Untersuchung war primär eine aktuelle Bestandsaufnahme des Produktivvermögens und seiner Verteilung auf private Eigentümer. Im Zusammenhang damit war es erforderlich, auch die Einkünfte aus landwirtschaftlicher, gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit sowie die Gewinne der Kapitalgesellschaften zu betrachten. Es gibt keine Berechnungen zum Vermögenswert der Unternehmen nach Rechtsformen und Eigentumsverhältnissen. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und die sie ergänzende Finanzierungsrechnung der Bundesbank beschränken sich auf Aggregate. So bot es sich an, verschiedene Steuerstatistiken auszuwerten, die in dieser Vollständigkeit letztmals für das Jahr 1995 erstellt worden sind (vgl. Kasten 1). Den wesentlichen Rahmen für die Analyse bildete eine Sonderaufbereitung der Gewerbesteuerstatistik nach Höhe des Ertrags und der Einheitswerte des Vermögens. Ergänzt und in Teilen korrigiert wurden diese Daten anhand der Einheitswertstatistik der Gewerbebetriebe, denn ein Vergleich deutete auf beträchtliche Erfassungslücken bei der Gewerbesteuer hin. Beide Statistiken spiegeln den Bereich der Kapitalgesellschaften, der Personengesellschaften und der als "gewerblich" eingestuften Einzelunternehmer. Für freie Berufe und Landwirte wurden die Einkommensteuerstatistik und weitere fachstatistische Quellen herangezogen. Angesichts der Vielzahl nebenberuflicher Aktivitäten schien es sinnvoll, Untergrenzen bezüglich des Ertrags oder Umsatzes zu beachten, von denen an erst eine wirtschaftliche Existenzsicherung als gewährleistet angesehen werden kann. In Tabelle 1 ist die Zahl der Betriebe und Beteiligungen privater Haushalte in enger und weiter Abgrenzung dargestellt. Laut Einkommensteuerstatistik 1995 belief sich die Zahl der Steuerpflichtigen mit betrieblichen Einkünften auf rund 5 Millionen (weite Abgrenzung). Im oberen Teil der Tabelle ist eine enge Abgrenzung ausgewiesen, die für die Analyse als relevant angesehen wurde: - Die Zahl der Einzelunternehmer, die zur Prüfung einer Gewerbesteuerpflicht berücksichtigt wurden, ist mit 1,3 Millionen nur knapp halb so hoch wie die Zahl derjenigen, die Einkünfte aus (eigenem) Gewerbebetrieb erzielten. - Stellt man bei den Landwirten auf Vollerwerbsbetriebe ab, so ergibt sich ebenfalls annähernd eine Halbierung. - Einkünfte aus selbständiger freiberuflicher Tätigkeit hatten 1,4 Millionen Steuerpflichtige; davon blieben bei näherer Betrachtung jedoch nur 30 % Vollerwerbstätige. Nimmt man die rund 250 000 Personengesellschaften (an denen über 1 Million Einkommensteuerpflichtige beteiligt waren) hinzu, so ergibt sich insgesamt eine Zahl von 2,29 Millionen "Personenunternehmen". Daneben sind 620 000 Kapitalgesellschaften in die Betrachtung einbezogen worden, zahlenmäßig überwiegen dabei weitaus die GmbH. Schwierig war es, nach personenbezogenen Gesellschaften (Familienbetriebe, Zusammenschlüsse von Einzelunternehmern) und solchen Firmen, die Töchter anderer Kapitalgesellschaften sind, zu unterscheiden. Für eine Zurechnung der Unternehmenswerte auf Personen bzw. private Haushalte ist dies aber erforderlich. | ||
| Produktivvermögen der Unternehmen nach Rechtsformen | |||
| Roh- und Reinvermögen aller Unternehmen |
Im Ergebnis der Berechnungen (vgl. Kasten 2) gelangt man zu einem Rohvermögen der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen in der Größenordnung von 5,4 Billionen DM; Freiberufler und Landwirte einbezogen, sind es 5,8 Billionen DM (Tabelle 2). [3] Einen beträchtlichen Teil des Rohvermögens aller Unternehmen bilden mit 1,72 Billionen DM die Immobilien (vgl. Tabelle 3). Auf die bei der Gewerbesteuer erfassten entfallen davon 1,52 Billionen DM; darunter rund 600 Mrd. DM, die dem Wirtschaftsbereich Grundstücks- und Wohnungswesen zuzurechnen sind. [4] Für das Reinvermögen der Unternehmen ergab sich eine Summe von 2,43 Billionen DM. Ausschlaggebend für die große Differenz zum Rohvermögen ist die hohe Fremdfinanzierung bei den Kapitalgesellschaften. Im Mittel aller Unternehmensformen ist die Eigenkapitalquote mit rund 40 % aber beträchtlich. Aus Bilanzstatistiken ist man sehr viel niedrigere Werte (die eher bei 20 % liegen) gewohnt. Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei der vorliegenden Berechnung um das Eigenkapital bei teilweiser Aufdeckung von stillen Reserven (Betriebsgrundstücke) handelt. Betrachtet man das durchschnittliche Eigenkapital nach Rechtsformen der Unternehmen, so zeigen sich enorme Abstufungen: - Bei den gewerblichen Einzelunternehmern sind es 190 000 DM je Fall, etwas niedriger liegt der Wert bei den Freiberuflern (knapp 170 000 DM), bei den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind es immerhin rund 700 000 DM. - Bei den Gesellschaften handelt es sich um ganz andere Größenordnungen. Für die Personengesellschaften ergibt sich im Mittel ein Wert von 2,4 Mill. DM, bei den GmbH von knapp 1 Mill. DM, während die sonstigen Kapitalgesellschaften [5] sogar mit durchschnittlich mehr als 50 Mill. DM ins Gewicht fallen. | ||
| Zurechnung von Vermögenswerten auf private Eigentümer |
Die Verteilung der Vermögenswerte der Unternehmen bzw. der privaten Eigentümer nach ihrer Höhe bezieht sich auf Unternehmenswerte, die neben dem Kapital auch den Ertrag berücksichtigen. Auch in dieser Betrachtung sind die Werte vor und nach Abzug von Schulden und Verbindlichkeiten dargestellt worden (Tabelle 3). Bei den Einzelunternehmern fallen die Summen der Unternehmenswerte deutlich höher aus als die materiellen Vermögensaggregate. Wesentliche Ursache dafür ist, dass in den gewerblichen Dienstleistungsbereichen und bei den freien Berufen die Geschäftsausstattung verhältnismäßig geringes Kapital erfordert und Gewerberäume häufig gemietet werden; dem stehen aber in der Regel gute Erträge gegenüber. Bei den Personengesellschaften und GmbH führte die Berechnung hingegen zu insgesamt niedrigeren Unternehmenswerten im Vergleich zum Roh- und Reinvermögen; ausschlaggebend ist die große Zahl von Unternehmen mit steuerlichen Verlusten. Insbesondere bei den GmbH-Unternehmen war deren Anteil mit einem Drittel beträchtlich. In nicht wenigen Fällen waren die Verluste in Relation zum Vermögen sogar außerordentlich hoch. Es entzog sich aber der Beurteilung, inwieweit solche Verluste als echte Betriebsergebnisse zu werten sind oder ob sie unter Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten "übertrieben" sind. [6] Für die sonstigen Kapitalgesellschaften war keine entsprechend differenzierte Berechnung nach Größenklassen möglich. Jedoch konnte der auf private Haushalte entfallende Anteil des Vermögens eingegrenzt werden. Der Roh- und Reinvermögenswert der Aktiengesellschaften ist anhand der Geldvermögensrechnung der Deutschen Bundesbank (anteiliger Besitz privater Haushalte an Aktien und Aktienfonds, bezogen auf inländische Unternehmen) aufgeteilt worden; die Quote beläuft sich auf etwa 21 %. Bei den Genossenschaften ist der Anteil privater Geschäftsguthaben wesentlich höher. Bezogen auf beide Gesellschaftsformen zusammen ergaben sich Beträge von 240 Mrd. DM (35 %) beim Reinvermögen und von 570 Mrd. DM (31 %) beim Rohvermögen, die privaten Haushalten direkt als Anteilseignern zurechenbar sind. Aktien, Aktienfonds- und Genossenschaftsanteile können der Sphäre des Geldvermögens zugerechnet werden; sie sind sehr viel breiter gestreut als unmittelbarer oder Beteiligungsbesitz am Produktivvermögen. Mangels Informationen darüber sind diese Finanzanlagen nicht bei der weiteren Analyse zur Verteilung des Produktivvermögens berücksichtigt worden. | ||
| Personelle Verteilung des Produktivvermögens | |||
| Einzelunternehmer |
Für die in der Gewerbesteuer erfassten 1,3 Millionen Einzelunternehmer lagen tief gegliederte Daten vor; sie belegen eine erstaunliche Spannweite der Vermögenswerte und Erträge. Die überwiegende Mehrheit der Fälle (83 %) wies positive Erträge aus, allerdings war ein gleich hoher Anteil ohne steuerlich relevanten Einheitswert eingestuft worden. Ohne Berücksichtigung von Freibeträgen und nach der Bewertungskorrektur bei Immobilien ergaben sich jedoch fast durchweg positive Werte des Rohvermögens, und auch bei Betrachtung des Reinvermögens verblieben nur wenige "überschuldete" Fälle. Die große Masse liegt zwar bei Werten von 50 000 bis 200 000 DM, jedoch sind auch im darüber liegenden Bereich bis etwa 1,5 Mill. DM noch relativ hohe Fallzahlen anzutreffen. Als durchschnittliche Unternehmenswerte ergaben sich 356 000 DM (brutto, vor Abzug von Schulden) und 216 000 DM (netto). Das obere Diagramm in Abbildung 1 zeigt die Verteilung in Form von Lorenzkurven. Als Konzentrationsmaß wurden Gini-Koeffizienten ermittelt; für die Bruttowerte ergab sich ein Koeffizient von 63,6 %, für die Nettowerte fällt die Konzentration mit 74,1 % höher aus. Bezieht man die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die freien Berufe mit ein, so erhöht sich die Zahl der Einzelunternehmer auf gut 2 Millionen. Beide Gruppen sind in der Vermögensskala höher angesiedelt als die Masse der Gewerbetreibenden. Die Landwirte verfügen zwar über deutlich höhere Sachvermögenswerte als die Freiberufler, dennoch liegen - bei Berücksichtigung der Ertragskomponente - die durchschnittlichen Unternehmenswerte brutto nicht wesentlich über denen der Freiberufler; in Nettobetrachtung ist der Unterschied allerdings größer. Insgesamt beläuft sich der errechnete Unternehmenswert für die 2 Millionen Einzelunternehmer brutto auf 1,09 Billionen DM und netto auf 723 Mrd. DM; dem entsprechen Durchschnittswerte von 535 000 DM und 354 000 DM. Die Vermögenskonzentration (unteres Diagramm der Abbildung 1) fällt in dieser zusammengefassten Betrachtung geringer aus, weil die zusätzlich einbezogenen Gruppen vorwiegend im mittleren Bereich angesiedelt sind. | ||
| Beteiligte an Gesellschaften |
Die Rechtsform der GmbH ist eine Alternative zu typischen Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaft (KG) oder offener Handelsgesellschaft (OHG); bei Freiberuflern tritt sie teilweise an die Stelle der üblichen Sozietäten, und selbst Einzelunternehmer gründen häufig eine GmbH. Andererseits gibt es sehr viele GmbH als Tochterunternehmen von oder für Kooperationen zwischen Kapitalgesellschaften. Für eine Abgrenzung der "personenbezogenen" Gesellschaften gab es nur wenige systematische Anhaltspunkte. Es schien aber gerechtfertigt, die Vielzahl kleiner Firmen mit geringem Kapital und Ertrag [7] vorwiegend hier einzubeziehen. Wesentliches Schätzergebnis ist, dass die rund 390 000 personenbezogenen GmbH zwar knapp zwei Drittel aller Unternehmen dieser Rechtsform stellen, gemessen am Ertrag und am Vermögen aber weniger als ein Drittel repräsentieren. Die unternehmensbezogenen GmbH sind also "größer" - das Eigenkapital liegt je Fall bei 2,1 Mill. DM, das Rohvermögen sogar bei 6,4 Mill. DM (gegenüber 0,4 Mill. DM und 1,5 Mill. DM je Fall bei den personenbezogenen GmbH). Von der wirtschaftlichen Größe her sind die Personengesellschaften eher den unternehmensbezogenen GmbH vergleichbar, während die personenbezogenen GmbH viele Fälle einschließen, hinter denen eigentlich Einzelunternehmer stehen. Dies ist bei der Schätzung der Zahl der beteiligten Personen berücksichtigt worden. [8] Zunächst wurde die Konzentration der Vermögenswerte auf Ebene der Unternehmen berechnet. Betrachtet wird so eine Rangfolge nach dem jeweiligen Wert der Gesellschaften als Ganzes. Bei den getroffenen Annahmen, dass mit der Unternehmensgröße die Zahl der Beteiligten zunimmt (und die Geschäftsanteile nicht gleich hoch sind), ergibt sich eine andere Rangfolge der anteiligen Unternehmenswerte. Dies ist in den Abbildungen 2 und 3 für Personengesellschaften und personenbezogene GmbH dargestellt. Die Konzentration bei den Beteiligungswerten fällt dabei deutlich geringer aus als bei den ursprünglichen Unternehmenswerten. Bei den Personengesellschaften wurden auf Unternehmensebene Gini-Koeffizienten von 84,6 % (brutto) und 88,5 % (netto) ermittelt; für die rund 820 000 Beteiligten [9] ist die Vermögenskonzentration geringer zu veranschlagen - um mehr als 6 %-Punkte bei den Bruttowerten bzw. um gut 5 %-Punkte bei den Nettowerten. Die durchschnittlichen Beträge je Fall - hier eingegrenzt mit 1,35 Mill. DM (brutto) und 717 000 DM (netto) - sind wesentlich höher als bei den Einzelunternehmern (Tabelle 4). Bei den GmbH ist eine noch stärkere Konzentration der Unternehmenswerte zu beobachten, insbesondere in Nettobetrachtung (Gini-Koeffizient 96 %). Auf Beteiligte umgerechnet verringert sich das Gefälle beträchtlich: Der Gini-Koeffizient für die Bruttovermögen ist mit 74,4 % sogar niedriger als der bei den Personengesellschaften, hingegen fällt der Koeffizient für die Nettowerte mit knapp 90 % deutlich höher aus. Die hohe Fremdfinanzierung wird auch deutlich, wenn man die durchschnittlichen Vermögenswerte der ca. 600 000 Beteiligten vergleicht: brutto sind es 874 000 DM, netto nur 249 000 DM. | ||
| Zusammengefasste personelle Verteilung |
Bei einer Zusammenfassung der einzelnen Berechnungen müsste eigentlich beachtet werden, dass mehrfache Besitz- und Beteiligungsformen möglich sind. Dies betrifft z. B. Personen, die sowohl Einzelunternehmer als auch an Gesellschaften beteiligt sind. Hier ist vereinfachend eine rein additive Zusammenfassung vorgenommen worden. Die für die Gesamtverteilung gemessene Vermögenskonzentration dürfte insoweit eher als eine Untergrenze anzusehen sein. Sie bezieht sich auf knapp 3,5 Millionen Personen bzw. Haushalte, mit eigener unternehmerischer Aktivität (ohne Nebenerwerbe) oder als Teilhaber an einer Gesellschaft. In Tabelle 5 sind deren Vermögenswerte nach größeren Klassen ausgewiesen, wobei die jeweilige Zahl der Haushalte und das aggregierte Produktivvermögen gegenübergestellt sind. Wegen der hohen Fallzahlen im unteren Bereich der Verteilung sind die Klassen nicht äquidistant abgegrenzt. Die gesamte Vermögensmasse - ausgedrückt als Unternehmenswert in Nettobetrachtung - beläuft sich auf 1 460 Mrd. DM. Brutto steht dem eine Größe von 2 720 Mrd. DM gegenüber. Die Verteilung der Bruttowerte weist eine etwas schwächere Konzentration als die der Nettowerte auf, gleichbedeutend mit höheren Besetzungszahlen im oberen Bereich. Dies spiegelt die stärkere Fremdfinanzierung bei größeren Unternehmen. Die Verteilung der Bruttowerte bezeichnet eher die Verfügung über Produktionskapazitäten, die der Nettowerte mehr das realisierbare Kapital, also den Reichtum der betreffenden Schicht. Die Klassen der Vermögenswerte sind im unteren Teil (Bruttobetrachtung) weitgehend gleich gewählt worden wie im oberen; zu beachten ist aber, dass die zu den Nettovermögen korrespondierenden Bruttowerte in der Regel jeweils eine Klasse höher liegen. [10] Kommentiert wird im Folgenden vor allem die Netto-Verteilung. Der überwiegende Teil aller betrachteten Haushalte (64 %) verfügt über Unternehmenswerte von weniger als 250 000 DM, ihr Anteil am gesamten Produktivvermögen beläuft sich aber nur auf 7,7 %. Unterhalb der Schwelle von 500 000 DM liegen sogar mehr als drei Viertel der Fälle, der Anteil am Vermögen beläuft sich bis dahin auf gut 20 %. Setzt man die Schwelle bei 1 Mill. DM, so wird bereits die Marke von 40 % des Gesamtvermögens überschritten und bei der Zahl der Fälle die von 90 %. Hohe Besetzungszahlen weisen auch die Klassen von 1 bis 1,5 Mill. DM und von 1,5 bis 3 Mill. DM auf. Bis dahin sind knapp zwei Drittel (65,8 %) des gesamten Vermögens erreicht, gemessen an der Zahl aller Fälle aber bereits 98,4 %. Mit anderen Worten: Die übrigen Unternehmer - weniger als zwei Prozent - verfügen über etwa 34 % des Produktivvermögens. Die ausgewiesene Verteilung für den höheren Bereich ist wegen der zahlreichen Annahmen mit Vorsicht zu interpretieren; Sensitivitätsanalysen zeigen aber, dass die Ergebnisse recht robust sind: Auf Unternehmenswerte in der Größenklasse zwischen 10 und 50 Mill. DM entfallen rund 220 Mrd. DM Nettovermögen (15 % des Gesamtbestands), in dieser Klasse sind aber nur knapp 13 000 Unternehmer/Beteiligte angesiedelt (nicht einmal 0,5 % aller Fälle). Oberhalb von 50 Mill. DM Unternehmenswert repräsentieren der Schätzung zufolge nur noch gut 1 000 Fälle nicht weniger als 5 bis 6 % des Produktivvermögens. Abbildung 4 zeigt die Vermögenskonzentration in Form zweier Lorenzkurven, ebenfalls netto und brutto. Dabei lässt sich unmittelbar ablesen, welcher Anteil der Unternehmer/Beteiligten über wieviel Prozent der Vermögensmasse verfügt. - Auf 60 % der Unternehmer entfallen nur rund 10 % des Bruttovermögens, auf 70 % nur rund 10 % des Nettovermögens. - 90 % der Unternehmer verfügen über rund 40 % des Gesamtvermögens - dies gilt in Netto- wie in Bruttobetrachtung, denn ab diesem Wert sind die Kurven weitgehend deckungsgleich. Letztere Aussage lässt sich auch umkehren: 10 % der Unternehmer verfügen über 60 % des Produktivvermögens. Die Konzentration ist also sehr hoch. | ||
| Fazit |
Insgesamt belegen die Ergebnisse den hohen Stellenwert des unmittelbaren Unternehmensbesitzes von Privatpersonen in Form von Einzelunternehmen oder Beteiligungen an Gesellschaften. Vom Reinvermögen aller Unternehmen 1995 in Höhe von 2,4 Billionen DM entfielen rund 1,5 Billionen DM auf private Haushalte. In gesamtwirtschaftlichen Darstellungen taucht dieser Teil der privaten Vermögen nicht auf, [11] obgleich er - gemessen an den übrigen Vermögensbeständen (Immobilien-, Geld- und Gebrauchsvermögen, zum Jahresende 1995 schätzungsweise gut 11 Billionen DM) [12] - eine nicht zu vernachlässigende Größe darstellt. Nicht in die vorliegende Analyse einbezogen sind die Beteiligungen von privaten Haushalten an großen Kapitalgesellschaften über Aktien, Investmentzertifikate und Genossenschaftsanteile. Sie sind aber in der Geldvermögensrechnung der Bundesbank nachgewiesen (1995 etwa 600 Mrd. DM). Haushaltsbefragungen zeigen, dass dieser Wertpapierbesitz recht breit gestreut ist, die diesbezüglichen Quellen sind jedoch für die reichen Haushalte nicht repräsentativ. [13] Die Analyse ergab eine sehr hohe Konzentration des unmittelbaren privaten Unternehmensbesitzes. Unter vermögenspolitischem Aspekt sollte dieser Befund aber nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem übrigen Privatvermögen und dessen Funktionen betrachtet werden. Denkt man z. B. an das Immobilienvermögen, so sind Anlagen in Mietobjekte in Vielem vergleichbar mit unternehmerischen Aktivitäten. Auch zum Geldvermögen sind die Abgrenzungen fließend: Beteiligungen an geschlossenen Fonds oder Anlagegesellschaften (häufig in der Rechtsform der Personengesellschaft) - sind durchaus mit Kapitalanlagen in Wertpapieren vergleichbar. Hier wären genauere statistische Erhebungen zu den Vermögensverhältnissen privater Haushalte erforderlich. [14] Die vorliegende Analyse musste sich auf einen enger abgegrenzten Bereich unternehmerischer Aktivitäten beschränken. Bei den Einzelunternehmern sind dabei Untergrenzen im Hinblick auf eine Vollerwerbstätigkeit gezogen worden. Für eine breitere Darstellung im Rahmen einer zusammengefassten personellen Gesamtvermögensverteilung erschiene es dann aber auch sinnvoll, diejenigen unternehmerischen Aktivitäten zu bewerten, die in der vorliegenden Untersuchung als geringfügig im Sinne von Nebenerwerben ausgespart worden sind. Letztlich hängt das Vorhandensein von betrieblichem Vermögen von der persönlichen Entscheidung für selbständige Arbeit oder unselbständige Beschäftigung ab. Die Grenzen sind jedoch fließend, denkt man etwa an Beteiligungsmodelle zur Motivation und Bindung der Mitarbeiter, an Erfolgsprämien als Komponente der Lohnpolitik oder an neue Formen der Selbständigkeit und Nebenerwerbstätigkeit. Im Hinblick auf die personelle Vermögensverteilung ist auch zu beachten, dass Arbeitnehmer Vermögen in Form von Versorgungsansprüchen bilden, während bei den Selbständigen das Betriebsvermögen zum Teil die Alterssicherung einschließt. | ||
| Kasten 1: Steuerstatistische Datenbasis 1995 |
In der Gewerbesteuerstatistik waren alle gewerblichen Unternehmen - mehr als 2 Millionen - mit Angaben zum Gewerbekapital und -ertrag erfasst. Jedoch wurde nur knapp die Hälfte dieser Unternehmen zur Steuer veranlagt und in der Statistik dargestellt. [1] Davon hatten nur etwa 350 000 ein positives Gewerbekapital im Sinne des Steuerrechts, wobei aber niedrige Wertansätze (zu Einheitswerten) und Freibeträge ausschlaggebend waren. Es war deshalb erforderlich, das Einzelmaterial nochmals speziell aufbereiten zu lassen. Eine Veranlagung nach dem Gewerbekapital findet künftig nicht mehr statt. Die Einheitswertstatistik der Gewerbebetriebe (letztmalig für 1995 erstellt) liefert ebenfalls Informationen über Sach- und Umlaufvermögen, Beteiligungen und Schulden in bilanzmäßiger Gliederung. [2] Sie erfasste allerdings nur Betriebe mit einem Gewerbekapital von mehr als 120 000 DM. Wegen des niedrigen Wertansatzes von Immobilien bei der Einheitsbewertung von Betrieben und des Abzugs der Verbindlichkeiten wurde ein Großteil der Unternehmen wegen "Überschuldung" im Sinne von negativen Einheitswerten nicht erfasst. In beiden Statistiken sind Einzelunternehmer nur zum Teil einbezogen, freie Berufe und Landwirte fehlen oder werden nur ausnahmsweise erfasst. Deshalb ist ergänzend auch eine Sonderauswertung der Einkommensteuerstatistik herangezogen worden. Schließlich ist die Vermögensteuerstatistik zu nennen, die ebenfalls letztmals für 1995 erstellt wurde und alle natürlichen und nichtnatürlichen Personen mit größeren Vermögen erfasste. [3] Sie bezieht sich bei natürlichen Personen auf Rohvermögen, abzüglich Schulden, oberhalb eines Freibetrags von 120 000 DM je Person. [4] Die Sachvermögenswerte beruhen auf den steuerlichen Einheitswerten. Wegen der besonders niedrigen Wertansätze des Betriebsvermögens und hoher spezifischer Freibeträge war die Vermögensteuerstatistik für das vorliegende Thema jedoch nicht sehr ergiebig. [5] |
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| Kasten 2: Vermögen und Ertrag - Konzept und Definitionen |
Vermögen und Ertrag sind nicht unabhängig voneinander. Der Ertrag wird z. B. von Abschreibungen beeinflusst oder es werden Teile des Ertrags für Rücklagen verwendet. Auch ist die Bewertung eines Unternehmens nicht ohne Blick auf dessen Ertragsposition möglich. Bei den Einzelunternehmen war es erforderlich, lückenhafte Informationen über deren Vermögen durch ertragsorientierte Schätzungen aufzufüllen. Innerhalb der Gewerbesteuerstatistik konnte dabei auf analoge Fälle Bezug genommen werden; schwieriger war dies für die freien Berufe und Landwirte. In der Gewerbesteuer- und der Einheitswertstatistik liegen Angaben für die Unternehmen in differenzierter bilanzstruktureller Gliederung vor. Für die Darstellung des Betriebsvermögens werden zwei Konzepte verwendet, eine Bruttodarstellung als "Rohvermögen" und eine Nettodarstellung als "Reinvermögen". Neben anderen Umrechnungen wurden vor allem die Immobilien auf Verkehrswerte umbasiert. - Das Rohvermögen entspricht der Bilanzsumme; es umfasst das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen. - Das Reinvermögen errechnet sich aus dem Rohvermögen abzüglich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen, es entspricht damit dem Eigenkapital. Die für diese Berechnung erforderlichen Positionen - immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen und Umlaufvermögen auf der Aktivseite sowie Verbindlichkeiten in Form von Dauerschulden, Pensionsverpflichtungen, Rückstellungen u. Ä. auf der Passivseite - lagen aus den Statistiken differenziert vor. Die Betriebsgrundstücke waren mit ihren steuerlichen Einheitswerten angesetzt. Für die Umrechnung auf aktuelle Verkehrswerte waren Analysen nach Gebäude- bzw. Grundstücksarten seitens der Finanzverwaltungen und auf kommunaler Ebene hilfreich. Nach Wirtschaftsbereichen gewichtet ergab sich zusammengefasst eine Wertrelation von etwa 20 %, wobei berücksichtigt ist, dass in den steuerlichen Wertansätzen für 1995 bereits ein Zuschlag von 40 % auf die - zuletzt für 1964 festgestellten - Einheitswerte erfolgte. So ergaben sich Korrekturfaktoren zum Verkehrswert von annähernd dem Fünffachen. Für die übrigen Aktiva sind mangels ausreichender Anhaltspunkte keine Wertberichtigungen vorgenommen worden. Die Ansätze entsprechen seit dem Steueränderungsgesetz 1992 denen der Steuerbilanz. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass bei einer durchgängigen Bewertung nach dem bis 1992 üblichen Teilwertkonzept das Betriebsvermögen um ein Viertel höher ausgefallen wäre. Neben den Berechnungen zu den Vermögenswerten ist in dieser Untersuchung der Gewerbeertrag eingegrenzt worden. Auch dabei waren spezielle Hinzurechnungen und Kürzungen des Gewinns zu beachten, die für die gewerbesteuerliche Veranlagung gelten. Im Unterschied dazu ist hier ein Bruttoertrag definiert worden, d. h. der Unternehmensgewinn vor Abzug des Kapitaldienstes. Gemessen wird so die betriebliche Wertschöpfung (ohne Lohnkosten), bezogen auf das insgesamt eingesetzte (Eigen- und Fremd-)Kapital. Die statistischen Daten zeigen, dass nicht nur positive Betriebsergebnisse erzielt werden, sondern bei einer Vielzahl der Unternehmen negative. Auch beim Vermögen waren nach den Bewertungskorrekturen bei vielen Unternehmen immer noch negative Werte zu beobachten. Im Ergebnis erhält man eine Darstellung nach vier Quadranten: Fälle mit positivem Kapital und Gewinnen, mit Gewinn bei negativem Kapital, mit positivem Kapital und Verlusten und schließlich mit Verlusten sowie überschuldeten Anlagen. Vor diesem Hintergrund ist die Frage nach dem Wert der Unternehmen bzw. dem Reichtum der Inhaber nicht leicht zu beantworten. Deshalb bot es sich an, neben den Wertgrößen Roh- und Reinvermögen
als dritte einen Unternehmenswert zu berechnen, der Kapital und Ertragswert
berücksichtigt; gemeint ist der Wert, der bei einer Veräußerung
am Markt zu erzielen wäre. Dazu kann man sich an einem bei der einzelwirtschaftlichen
Bewertung üblichen Verfahren orientieren, das hier allerdings nur
vereinfachend in einer modifizierten Form anwendbar war. [1]
Auf diesem Wege gelangt man zu einer eindeutigen Rangfolge der Unternehmen.
Bei Fällen mit positivem Vermögen, aber negativem Ertrag (Vermögensverzehr)
fällt der Unternehmenswert geringer aus, bei Fällen mit geringen
oder negativen Vermögen kann hingegen ein günstiger Ertrag den
Wert nach oben ziehen; bei allen Fällen mit überschuldeten Vermögen
und Verlusten wird ein Unternehmenswert von Null angesetzt. [1] Statistisches Bundesamt: Gewerbesteuer 1995, Fachserie 14, Reihe 10.2. Ebenso wie in der Einheitswertstatistik fehlen allerdings die freien Berufe, Landwirtschaft und Wohnungswirtschaft, soweit sie nicht als Kapitalgesellschaft gewerbesteuerpflichtig sind. [2] Statistisches Bundesamt: Einheitswerte der gewerblichen Betriebe - Ergebnisse der Hauptfeststellung 1995, Fachserie 14, Reihe 7.5.1. [3] Statistisches Bundesamt: Vermögensteuer - Hauptveranlagung 1995, Fachserie 14, Reihe 7.4.
[4] Zu beachten ist, dass der Freibetrag auch für
Ehegatten und Kinder gilt. [1] Nach dem "Stuttgarter Verfahren" wird der Vermögenswert mit zwei Dritteln, der Ertragswert mit einem Drittel gewichtet. Vgl. H. Horschitz, W. Groß, P. Schnur: Bewertung und Vermögensteuer. Stuttgart 1995, S. 59 ff. [1] Die vorliegende Analyse entstand im Zusammenhang mit dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Vgl.: Lebenslagen in Deutschland. Erster Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Bundestags-Drucksache 14/5990. Die Untersuchung stützt sich auf umfangreiche bilanzstrukturelle Daten. Dazu wurden Veranlagungen zur Gewerbesteuer und andere Steuerstatistiken herangezogen. [2] Historisch gesehen - dies gilt vor allem für die Phase des wirtschaftlichen Aufbruchs in den ersten beiden Jahrzehnten nach dem Kriege - war es lange Zeit eine viel diskutierte Frage, wie eine gerechtere Verteilung des volkswirtschaftlichen Gewinns und des Vermögenszuwachses erreicht werden kann. Angesichts der starken Konzentration des unternehmerischen Vermögens gab es mehrheitlich getragene politische Vorstellungen und verschiedene konkrete Pläne für eine organisierte überbetriebliche Ertragsbeteiligung der Arbeitnehmer. Vgl. W. Krelle, J. Schunk, J. Siebke: Überbetriebliche Ertragsbeteiligung der Arbeitnehmer. Band I und II. Tübingen 1968. [3] Dabei ist für das Kreditgewerbe eine Konsolidierung zwischen Forderungen und Einlagen aus dem Bankgeschäft vorgenommen worden. Die Forderungen aus der Kreditvergabe belaufen sich bei den in der Einheitswertstatistik erfassten Banken und Versicherungen auf 3,3 Billionen DM, denen Schulden der Institute - einschließlich Einlagen ihrer Kunden - von 5 Billionen DM gegenüberstehen. Diese Beträge sind größtenteils nicht dem Rohvermögen des Kreditgewerbes zugerechnet worden, das hier mit rund 930 Mrd. DM eingegrenzt worden ist. Im Schwerpunkt betrifft dies die Kapitalgesellschaften, allerdings gibt es auch Kreditinstitute der Rechtsform Personengesellschaft ("Privatbanken"). [4] Zu beachten ist, dass die Wohnungsvermietung privater Haushalte bei der gesamten Betrachtung nicht einbezogen ist. [5] Anzumerken ist, dass öffentlich rechtliche Körperschaften und übrige juristische Personen des privaten Rechts nicht einbezogen worden sind. Dabei handelt es sich um etwa 28 000 Unternehmen bzw. Organisationen, die auch weitgehend von der Gewerbesteuer befreit waren. [6] Die Angaben in den Statistiken gehen nicht so weit, dass die Ableitung des Gewinns oder Verlustes aus den Einzelpositionen des Rechnungswesens nachvollziehbar wäre, schon Angaben über die Abschreibungen wären für die Interpretation sehr hilfreich. [7] Von den GmbH waren 214 000 ohne Einheitswert veranlagt worden, davon 170 000 mit Erträgen in der Spanne von -50 000 bis +50 000 DM. [8] Grundsätzlich ist angenommen worden, dass die Zahl der Beteiligten je Gesellschaft mit dem Unternehmenswert steigt - bei den Personengesellschaften beginnend mit zwei, bei den GmbH hingegen mit einer Person. Im mittleren Bereich wurde bei beiden Gesellschaftsformen von vier Beteiligten ausgegangen. Schwieriger war es, eine geeignete Abstufung bis hin zu den besonders großen Unternehmen zu treffen, denn teils handelt es sich um so genannte Anlage- und Beteiligungsgesellschaften (z. B. Fonds) mit zahlreichen Mitgliedern, mehrheitlich aber doch um normale Unternehmen, die von mehreren Geschäftspartnern betrieben werden. Diesbezüglich sind verschiedene Varianten geprüft worden.
Eine weitere Setzung betraf die Abstufung nach der Höhe der Beteiligungswerte. Bei bis zu vier Gesellschaftern ist ein Hauptbeteiligter, bei größeren Gesellschaften sind zwei Hauptbeteiligte als Regelfall angenommen worden. Die Relation der Kapitalanteile ist - korrespondierend zu den Annahmen über die Zahl der Beteiligten - in verschiedenen Varianten getestet worden; der Einfluss unterschiedlicher Setzungen auf das Ergebnis erwies sich aber als nicht gravierend.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1
Betriebe und betriebliche Beteiligungen
privater Haushalte 1995
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Bereich/Rechtsform Zahl
Enge Abgrenzung:
Gewerbebetriebe sowie Vollerwerbs-Landwirte und Freiberufler
(Personenunternehmen)
Gewerbebetriebe (natürliche Personen) (1) 1 552 100
Einzelunternehmer 1 302 800
Personengesellschaften 249 300
Landwirte (2) 319 300
Freiberufler (3) 421 900
Personenunternehmen insgesamt 2 293 300
Weite Abgrenzung:
Steuerpflichtige mit Betriebseinkünften (4) ...
aus Gewerbebetrieb 3 300 900
darunter:
als Einzelunternehmer 2 697 000
mit Beteiligungen 1 039 600
aus Land- und Forstwirtschaft 588 000
aus selbständiger Tätigkeit 1 400 800
Insgesamt 5 021 400
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(1) Soweit in der Gewerbesteuerstatistik 1995 nachgewiesen.
(2) Schätzung auf Grundlage der Agrarberichte 1997 bis 1999 der
Bundesregierung und der Fachstatistik des Statistischen Bundesamtes.
(3) Freiberufler und sonstige Selbständige mit positiven Einkünften von
40 000 DM und mehr sowie mit negativen Einkünften von 25 000 DM und mehr
(steuerpflichtige Einkünfte um Steuervergünstigungen bereinigt);
vgl. Fußnote 4.
(4) Ergebnisse einer Sonderauswertung der Einkommensteuerstatistik 1995;
die Addition der Angaben zu einzelnen Einkünften ergibt Doppelzählungen, da
einzelne Steuerpflichtige verschiedene Betriebseinkünfte aufweisen.
Quellen: Statistisches Bundesamt, Sonderaufbereitungen der
Gewerbesteuerstatistik 1995 und der Einkommensteuerstatistik 1995,
Fachserie 3: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei;
Agrarberichte 1997 bis 1999 der Bundesregierung;
Schätzungen des DIW Berlin.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 2
Produktivvermögen der Unternehmen nach Rechtsformen im Jahre 1995
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Steuerpflichtige/ Rohvermögen Reinvermögen Eigen-
Betriebe (Eigen- und (Eigenkapital) kapital-
Rechtsform Fremdkapital) (1) quote
(1)
Anzahl Mrd. DM in %
Gewerbesteuerpflichtige
Personenunternehmen
Einzelunternehmer 1 302 800 437 243 55,6
Personengesellschaften 249 300 1 171 598 51,1
Insgesamt 1 552 100 1 608 841 52,3
Landwirte (soweit nicht
gewerbesteuerpflichtig) 319 300 265 226 85,3
Freiberufler (soweit nicht
gewerbesteuerpflichtig) 421 900 119 70 58,8
Personenunternehmen insgesamt 2 293 300 1 992 1 137 57,1
Nachrichtlich:
Kapitalgesellschaften
GmbH insgesamt 606 600 1 945 603 31,0
Aktiengesellschaften,
Genossenschaften u. a. 13 500 1 867 691 37,0
Unternehmen insgesamt 2 913 400 5 804 2 431 41,9
davon in der Gewerbesteuer
erfasst 2 172 200 5 420 2 135 39,4
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(1) Berechnung auf Basis bilanzieller Angaben der Steuerstatistiken, wobei die
Einheitswerte der Betriebsgrundstücke auf Verkehrswerte umgerechnet worden
sind. Beim Kreditgewerbe sind Forderungen und Verbindlichkeiten konsolidiert
dargestellt.
Quellen: Statistisches Bundesamt: Sonderaufbereitungen der
Gewerbesteuerstatistik 1995 und der Einkommensteuerstatistik 1995,
Einheitswertstatistik gewerblicher Betriebe 1995;
Agrarberichte der Bundesregierung;
Schätzungen des DIW Berlin.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 3
Vermögenswerte nach Unternehmensformen 1995 -
Zurechnung auf private Eigentümer
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Unternehmen Roh- davon Reinver- Unternehmens-
Art der Unternehmen vermögen Immo- mögen wert
bilien brutto netto
Anzahl Mrd. DM
Einzelunternehmer 2 044 000 822 328 540 1 094 723
Gewerbetreibende (1) 1 302 800 437 132 243 463 282
Landwirte (2) 319 300 265 166 226 265 226
Freiberufler (3) 421 900 119 [30] 70 365 215
Personengesellschaften (1) 249 300 1 171 494 598 1 104 588
GmbH insgesamt (1) 606 600 1 945 421 603 1 729 520
personenbezogene GmbH 392 600 575 96 155 523 149
unternehmensbezogene GmbH 214 000 1 370 325 448 1 206 371
Sonstige Kapitalgesellschaften
(1), (4) 13 500 1 867 473 691 . .
Unternehmen insgesamt 2 913 400 5 804 1 717 2 431 . .
davon auf private Eigentümer direkt zurechenbar
Einzelunternehmer 2 044 000 822 328 540 1 094 723
Personengesellschaften (5) 1 171 494 598 1 104 588
GmbH (personenbezogen) (5) 575 96 155 523 149
Sonstige Kapitalgesellschaften (5) 570 208 240 . .
Insgesamt 3 138 1 127 1 533 . .
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(1) Berechnet aus abgestimmten Daten der Gewerbesteuer- und
Einheitswertstatistik.
(2) Soweit nicht in der Gewerbesteuerstatistik erfasst;
berechnet aus Agrarstatistik und Einkommensteuerstatistik.
(3) Soweit nicht in der Gewerbesteuerstatistik erfasst;
berechnet aus Einkommensteuerstatistik.
(4) Berechnet aus Gewerbesteuer- und Einheitswertstatistik;
eine Darstellung nach Größenklassen der Unternehmen war dabei nicht möglich.
(5) Die Zahl der Beteiligten an den Unternehmen kann nur geschätzt werden,
vgl. Tabelle 4.
Quellen: vgl. Tabelle 2.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 4
Unternehmenswerte bezogen auf Einzelunternehmer
und personenbezogene Gesellschaften
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Unternehmenswert
Unternehmen,
Beteiligte netto brutto netto brutto
in 1 000 Mrd. DM 1 000 DM je Fall
Einzelunternehmer 2 043,9 722,8 1 093,6 354 535
Einzelgewerbetreibende 1 302,8 281,5 463,4 216 356
Freiberufler 421,9 215,1 364,9 510 865
Landwirte 319,2 226,2 265,3 709 831
Personengesellschaften 588,2 1 103,7
Beteiligte Personen
bzw. Haushalte 820,2 717 1 346
Personenbezogene GmbH 148,9 523,0
Beteiligte Personen
bzw. Haushalte 598,4 249 874
Unternehmer,
Beteiligte insgesamt 3 462,5 1 459,9 2 720,3 422 786
-------------------------------------------------------------------------------
Quelle: Berechnungen des DIW Berlin.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 5
Produktivvermögen nach Größenklassen im Jahre 1995
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Vermögenswerte Haushalte bzw. Steuerpflichtige Produktivvermögen -
nach Klassen mit Gewerbebetrieb/Beteiligungen (1) hier Unternehmenswert
1 000 DM in 1 000 in % kumuliert Mrd. DM in % kumuliert
Nettobetrachtung - Unternehmenswerte nach Abzug von Schulden
bis 250 2 217,9 64,05 64,05 112,0 7,7 7,7
250 - 500 505,1 14,59 78,64 183,7 12,6 20,3
500 - 1 000 451,9 13,05 91,69 315,6 21,6 41,9
1 000 - 1 500 153,8 4,44 96,13 178,6 12,2 54,1
1 500 - 3 000 79,2 2,29 98,42 170,7 11,7 65,8
3 000 - 5 000 22,6 0,65 99,07 82,0 5,6 71,4
5 000 - 10 000 17,9 0,52 99,59 113,9 7,8 79,2
10 000 - 20 000 7,5 0,22 99,81 95,9 6,6 85,8
20 000 - 50 000 5,3 0,15 99,96 124,3 8,5 94,3
50 000 u. m. 1,3 0,04 100,00 83,1 5,7 100,0
Insgesamt 3 462,5 100,00 1 459,9 100,0
Bruttobetrachtung - Unternehmenswerte vor Abzug von Schulden
bis 500 2 164,4 62,51 62,51 342,8 12,6 12,6
500 - 750 660,7 19,08 81,59 429,1 15,8 28,4
750 - 1 500 269,7 7,79 89,38 281,8 10,4 38,7
1 500 - 3 000 245,3 7,08 96,47 469,6 17,3 56,0
3 000 - 5 000 60,4 1,75 98,21 243,2 8,9 64,9
5 000 - 10 000 37,7 1,09 99,30 274,6 10,1 75,0
10 000 - 20 000 9,9 0,29 99,58 131,6 4,8 79,9
20 000 - 50 000 12,2 0,35 99,94 345,6 12,7 92,6
50 000 u. m. 2,2 0,06 100,00 202,0 7,4 100,0
Insgesamt 3 462,5 100,00 2 720,3 100,0
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(1) Einbezogen sind Einzelunternehmer (einschließlich Freiberufler und
Landwirte), Personengesellschaften und personenbezogene GmbH; die Zahl der
Beteiligten und deren Anteile an Gesellschaften konnten dabei nur geschätzt
werden (vgl. Erläuterungen im Text).
Quelle: Berechnungen des DIW Berlin.
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