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| Wochenbericht des DIW Berlin 5/01 Starker Anstieg der Pflegebedürftigkeit zu erwarten: Vorausschätzungen bis 2020 mit Ausblick auf 2050 | |||
| Bearbeiter | Erika Schulz Reiner Leidl Universität Ulm, Abteilung Gesundheitsökonomie Hans-Helmut Koenig Universität Ulm, Abteilung Gesundheitsökonomie |
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| Die demographische Entwicklung lässt erwarten, dass die Zahl pflegebedürftiger Menschen deutlich zunehmen wird. Um die mögliche Dynamik in diesem Bereich aufzuzeigen, werden mit Hilfe des DIW-Bevölkerungsmodells Größenordnung und Struktur der Pflegefälle vorausberechnet. Nach den hier vorgelegten Berechnungen dürfte es im Jahre 2020 rund 1 Million mehr pflegebedürftige Menschen geben - eine Zunahme um mehr als 50 %. Im Jahre 2050 wird die Zahl der Pflegebedürftigen mit 4,7 Millionen sogar das 2,5fache des heutigen Niveaus erreichen. Da die Zahl der Schwer- und Schwerstpflegebedürftigen stärker steigen wird als die der "Erheblich Pflegebedürftigen", wird sich der Grad der durchschnittlichen Pflegebedürftigkeit erhöhen; deswegen wird auch die Nachfrage nach stationären Pflegediensten stärker zunehmen als die nach ambulanter Betreuung. Der Versorgungs- und Betreuungsbedarf hat damit eine dynamischere Entwicklung als die Zahl der Pflegefälle. Die Zunahme der Pflegebedürftigkeit stellt einerseits für die soziale Sicherung eine Herausforderung dar, andererseits schafft die Nachfragesteigerung nach ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegediensten auch merkliche Beschäftigungspotentiale. Eine Aufwertung der Pflegediensttätigkeiten scheint erforderlich zu sein, um qualifiziertes Personal für die entsprechenden Berufsfelder gewinnen zu können. Auch wenn es einen politischen Konsens für eine stärkere private Absicherung des Pflegerisikos geben sollte, wird der heute auf 1,7 % festgeschriebene Beitragssatz keinesfalls ausreichen. Die demographische Alterung wird vor allem mit Blick auf die finanziellen Folgen für die sozialen Sicherungssysteme mit Sorge betrachtet; [1] die Pflegeversicherung ist deren jüngster Zweig. Um einen Eindruck davon zu gewinnen, welchen Einfluss die demographische Alterung auf die Zahl der Pflegefälle haben könnte, wird im Folgenden mit Hilfe der DIW- Bevölkerungsvorausschätzung und konstanter Pflegefallwahrscheinlichkeiten die Entwicklung in diesem Bereich aufgezeigt. Pflegende sind zum weit überwiegenden Teil die (Ehe)Frauen, Töchter oder Schwiegertöchter. Die bereits seit längerem zu beobachtenden Veränderungen in den Haushalts- und Familienstrukturen sowie die zunehmende Erwerbstätigkeit der Frauen dürften somit auch Auswirkungen auf den Kreis der Personen haben, die potentiell für die häusliche Pflege zur Verfügung stehen. Dies dürfte über den rein demographischen Effekt hinaus einen Einfluss auf die erforderlichen Pflegestrukturen haben. [2] | |||
| Methodisches Vorgehen und Annahmen | Grundlage der Berechnungen ist die Bevölkerungsvorausschätzung des DIW aus dem Jahre 1999, die von einem nahezu konstanten Geburtenniveau, einer weiteren Erhöhung der Lebenserwartung - auf 81,4 Jahre bei Männern und auf 86,4 Jahre bei Frauen - sowie einem durchschnittlichen jährlichen Wanderungssaldo von 260 000 ausgeht (Variante II B). [3] Unter diesen Annahmen wird die Einwohnerzahl Deutschlands von 82,2 Millionen Ende 1999 bis zum Jahre 2010 auf rund 82,5 Millionen steigen und anschließend bis 2020 in etwa wieder auf das Ausgangsniveau sinken. [4] Danach nimmt die Einwohnerzahl rapide ab. Im Jahre 2050 werden rund 73 Millionen Personen in Deutschland leben. Da die Betroffenheit von Pflegebedürftigkeit erst vom 70. Lebensjahr an eine größere Rolle spielt, ist die Bevölkerungsentwicklung insbesondere in diesen Altersjahren von Interesse. Die Zahl der 70-Jährigen und Älteren wird bis 2020 um 4,8 Millionen und bis 2050 um weitere 6,4 Millionen steigen. Prozentual wird der Zuwachs innerhalb dieser Altersgruppe bis 2020 mit rund 170 % bei den 80- bis 85-Jährigen und im Zeitraum 2020 bis 2050 mit rund 160 % bei den 90-Jährigen und Älteren am größten sein. Insgesamt ist in den am stärksten von Pflegebedürftigkeit betroffenen Altersgruppen der Zuwachs bis 2050 mit rund 280 % (80- bis 85-Jährige), 240 % (85- bis 90-Jährige) und 410 % (90-Jährige und Ältere) beträchtlich. Die Veränderung der Zahl Pflegebedürftiger hängt neben der Bevölkerungsentwicklung von der Wahrscheinlichkeit ab, pflegebedürftig zu werden. Ein übliches Verfahren zur Bestimmung künftiger Entwicklungspfade ist die Analyse der Entwicklung in der Vergangenheit und eine Fortschreibung des Trends unter Berücksichtigung erkennbarer Veränderungen in den relevanten Einflussgrößen. Detaillierte Angaben über die Struktur der Pflegebedürftigkeit liegen erst seit der Einführung der Pflegeversicherung - also nunmehr für die Jahre 1995 bis 1999 - vor. Da insbesondere in den Anfangsjahren die Struktur der Leistungsempfänger noch durch Sondereinflüsse verzerrt war, kommen für eine Analyse lediglich die Jahre 1998 und 1999 in Betracht. [5] Eine zeitreihengestützte Analyse der Entwicklung der Pflegebedürftigkeit ist somit nicht möglich. Die Diskussion, in welcher Weise eine Erhöhung der Lebenserwartung die Morbidität im Alter verändert, wurde ausführlich in der Untersuchung über die Entwicklung des Krankenhausversorgungsbedarfs abgehandelt. [6] Einige Studien sprechen dafür, dass mit der steigenden Lebenserwartung eine Verkürzung der Krankheitsphasen vor dem Tod einhergeht. [7] Dies könnte bedeuten, dass Pflegebedürftigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. Da jedoch die Hauptursachen der Pflegebedürftigkeit nicht in einer Krankheit an sich, sondern in den altersbedingten Funktionseinschränkungen (körperlich und psychisch) zu sehen sind und die Pflegebedürftigkeit in einem wesentlich höheren Alter merklich wird als (Akut)Erkrankungen bei alten Menschen, ist zweifelhaft, ob eine Verkürzung der Morbiditätsphase im gleichen Maße zu einer Verkürzung der Pflegebedürftigkeitsphase führt. [8] Gegenwärtig leben Frauen im Durchschnitt sechs Jahre länger als Männer. Die höhere Lebenserwartung ist aber verbunden mit einer deutlich steigenden Betroffenheit von Pflegebedürftigkeit in den höheren Altersklassen. Dies dürfte eher für die These sprechen, dass eine Verlängerung der Lebenserwartung die Pflegebedürftigkeit erhöht. Inwieweit sich dies künftig durch innovative Behandlungsmethoden ändern könnte, ist ungewiss. Pflegebedürftigkeit im Alter ist zum Teil genetisch bedingt, ist aber auch auf Einflüsse im Lebensverlauf (Lebensgewohnheiten, Belastungen, Krankheiten usw.) zurückzuführen. [9] Ein Großteil der im Jahre 2020 potentiell Pflegebedürftigen ist heute 50 Jahre und älter. Diese Personengruppe ist somit einerseits bereits durch die Einflüsse in der Vergangenheit geprägt. Andererseits dürfte eine Verringerung der Pflegewahrscheinlichkeit dieser Personengruppe mit davon abhängen, ob neue medizinische Behandlungsmethoden noch für diese Altersgruppe erschlossen werden können. Generell werden an die Bio- und Gentechnik hohe Erwartungen gestellt. Längerfristig mögen die Hoffnungen berechtigt sein, kurzfristig dürften die Auswirkungen jedoch eine geringere Bedeutung haben, da nach möglichen medizinischen Innovationen auch noch die Dauer bis zur Ausreifung und Verbreitung wirksamer Behandlungsmethoden zu berücksichtigen ist. In welcher Weise technischer Fortschritt in Diagnostik und Therapie zur Reduzierung der Pflegewahrscheinlichkeit und zur Verkürzung der Pflegebedürftigkeitsphasen beiträgt, ist somit ungewiss. Um sich dennoch ein Bild davon zu machen, mit welcher Entwicklung der Pflegefälle aufgrund der demographischen Alterung zu rechnen ist, werden hier die alters- und geschlechtsspezifischen Pflegefallquoten des Jahres 1999 - differenziert nach Pflegestufen und Unterbringung (ambulant/teilstationär sowie vollstationär) - über den Vorausberechnungszeitraum konstant gehalten. [10] Die Pflegefallquoten werden auf Basis der in der sozialen und privaten Pflegeversicherung ausgewiesenen Leistungsempfänger ermittelt. Dies hat den Vorteil, dass mit diesen Statistiken detaillierte Angaben über die anerkannten Pflegebedürftigen vorliegen. Nachteilig ist, dass nicht alle Pflegebedürftigen erfasst sind. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz müssen Pflegebedürftige Einschränkungen bei den im Gesetz aufgeführten Verrichtungen des täglichen Lebens aufweisen und Hilfe bei der Haushaltsführung in einem bestimmten zeitlichen Ausmaß benötigen. Pflegebedürftige, die Hilfe vornehmlich bei nicht im Gesetz aufgeführten Verrichtungen oder bei den aufgeführten Verrichtungen nicht im erforderlichen zeitlichen Umfang brauchen, werden vom medizinischen Dienst der Krankenkassen nicht als Pflegebedürftige im Sinne des Gesetzes anerkannt. Sie sind somit nicht in der Leistungsempfängerstatistik enthalten, obwohl im Prinzip Pflegebedürftigkeit vorliegt. [11] Während somit eine Vorausberechnung mit konstanten Prävalenzraten die Pflegefälle angesichts des medizinischen Fortschritts überschätzen könnte, dürfte die Beschränkung auf die Leistungsempfänger in der heutigen Abgrenzung zu einer deutlichen Unterschätzung der Zahl Pflegebedürftiger führen. Hinzu kommt, dass bei der Pflegeversicherung die Eingriffsmöglichkeiten durch den Gesetzgeber größer zu sein scheinen als im Krankenhausbereich, über dessen Versorgungsauftrag weitgehend Einigkeit besteht und der eine langfristige Stabilität aufweist. So wird bereits heute von Arbeitgeberseite gefordert, den Kreis der Leistungsempfänger auf die Schwer- und Schwerstpflegebedürftigen zu beschränken. [12] Pflegebedürftige mit geringeren Einschränkungen sollten sich gegen die finanziellen Risiken privat absichern. Aber auch wenn es zu einer solchen Änderung in der Definition der Leistungsempfänger kommen sollte, bleibt die Tatsache der Pflegebedürftigkeit erhalten. Eine Vorausschätzung in der gegenwärtigen Abgrenzung würde somit eher auf den Tatbestand "Pflegebedürftigkeit" abstellen und nicht auf die Leistungsempfänger aus der Solidargemeinschaft. | ||
| Alterung führt zu einer drastischen Zunahme Pflegebedürftiger | Unter den genannten Annahmen wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2020 auf 2,94 Millionen zunehmen (Tabelle 2). Dies ist eine Steigerung um rund eine Million oder - bezogen auf die Pflegebedürftigen von 1999 - um gut 50 %. Die daraus resultierende jährliche Wachstumsrate beträgt im Zeitraum 1999 bis 2020 im Durchschnitt rund 2 %. Von 2020 bis 2050 wird die Zahl Pflegebedürftiger nochmals um 1,8 Millionen zunehmen. Dies entspricht in diesem Zeitraum einem jährlichen Wachstum von 1,6 %. Bis 2050 ist somit insgesamt mit einer Steigerung um 145 % zu rechnen. Die hier ermittelte Zahl Pflegebedürftiger liegt merklich über den Ergebnissen anderer Vorausberechnungen. Die Unterschiede beruhen einerseits auf unterschiedlichen Annahmen bei den Determinanten der Bevölkerungsentwicklung - insbesondere in Bezug auf die Lebenserwartung - und andererseits auf der Verwendung neuer, stärker differenzierter und umfassender Prävalenzraten in dieser Untersuchung. So geht der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen [13] von einem Anstieg der Leistungsempfänger in der sozialen Pflegeversicherung bis 2020 auf 2,4 Millionen aus, während hier eine Zunahme auf rund 2,8 Millionen geschätzt wurde. Noch deutlicher fällt der Unterschied für das Jahr 2040 aus: Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen rechnet mit 2,9 Millionen Leistungsempfängern, hier sind es rund 3,9 Millionen. Auch bei Rothgang/Vogler ist eine deutlich geringere Zahl von Leistungsempfängern in der sozialen Pflegeversicherung zu finden: Je nach Variante liegt die Zahl im Jahre 2020 zwischen 2 Millionen und 2,2 Millionen, im Jahre 2040 zwischen 2,3 Millionen und 2,8 Millionen. [14] Frohwitter, deren Ergebnisse sich nur auf das frühere Bundesgebiet beziehen, weist für 2020 weniger als 2 Millionen und für 2040 rund 2,7 Millionen Leistungsempfänger in der sozialen Pflegeversicherung aus. [15] Hof errechnet für das Jahr 2040 zwischen 2,6 Millionen und 3,1 Millionen und für 2050 zwischen 2,8 Millionen und 3,1 Millionen Pflegefälle. [16] Bei den hier vorgelegten Berechnungen wird sich bereits in den nächsten zwanzig Jahren die Altersstruktur der Pflegebedürftigen hin zu den Älteren verschieben. 1999 waren 18 % der Pflegebedürftigen unter 60 Jahre alt und 15 % 90 Jahre und älter. Im Jahre 2020 werden rund 11 % unter 60 Jahre und 19 % mindestens 90 Jahre alt sein. Der Anteil der 80-Jährigen und Älteren insgesamt wird von 49 % auf 62 % steigen. Gravierend wird die Verschiebung in der Altersstruktur nach 2020 sein. Im Jahre 2050 werden rund 30 % der Pflegebedürftigen 90 Jahre und älter sein. Zählt man die 80- bis unter 90- Jährigen hinzu, so erhöht sich der Anteil auf 77 %. Absolut wird bis zum Jahr 2020 die Zahl der Pflegebedürftigen bei den 80- bis unter 85-Jährigen um rund 400 000, bei den 85- bis unter 90-Jährigen um 200 000 und bei den 90-Jährigen und Älteren um 270 000 steigen. Im Zeitraum 2020 bis 2050 beträgt der Zuwachs in diesen Altersgruppen 260 000 (80 bis unter 85 Jahre), 700 000 (85 bis unter 90 Jahre) bzw. 830 000 (90 Jahre und älter). Betrachtet man die Entwicklung nach dem Grad der Behinderung, so ist der stärkste Zuwachs bis 2020 mit 55 % für die Schwerpflegebedürftigen der Pflegestufe II zu erwarten, während sowohl die Personenzahl in der Pflegestufe I (Erheblich Pflegebedürftige) als auch in der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) um jeweils rund 50 % zunehmen wird (Tabelle 3). Demographisch bedingt ist der Zuwachs in allen Pflegestufen bei den Männern höher als bei den Frauen. In den darauf folgenden Jahren bis 2050 verschieben sich die Strukturen nochmals. Zwar ist auch hier die Zunahme in der Pflegestufe II mit 66 % am höchsten, aber auch die Zahl der Schwerstpflegebedürftigen steigt um gut 63 %, während die Zahl der Personen in der Pflegestufe I um 56 % wächst. In der Pflegestufe III ist die Zunahme bei den Frauen im Gegensatz zum Zeitraum 1999 bis 2020 wieder höher als bei den Männern. Absolut betrachtet wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2020 in der Pflegestufe I um 460 000, in der Pflegestufe II um rund 410 000 und in der Pflegestufe III um etwa 140 000 zunehmen. [17] Angesichts der unterschiedlichen Dynamik wird die Bedeutung der Erheblich Pflegebedürftigen (Pflegestufe I) im Vorausberechnungszeitraum abnehmen und das Gewicht der Schwerpflegebedürftigen steigen, bei einem fast gleich bleibenden Anteil Schwerstpflegebedürftiger. Bis 2020 verringert sich der Anteil Pflegebedürftiger der Pflegestufe I von 47,3 % auf 46,8 %, der der Pflegestufe II steigt von 38,4 % auf 39,1 %. Bis 2050 wird die Anteilsverschiebung noch deutlicher: Während die Pflegestufe I auf einen Anteil von 45,4 % fällt, steigt jener der Pflegestufe II auf 40,3 %. Der Anteil der Pflegestufe III beträgt dann - wie 1999 - 14,3 %. Damit wird aufgrund der demographischen Alterung nicht nur die Zahl der Pflegefälle zunehmen, sondern es steigt auch der Grad der durchschnittlichen Pflegebedürftigkeit. Der Versorgungsbedarf steigt somit stärker als die Fallzahlen. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass die Nachfrage nach vollstationärer Betreuung dynamischer wächst als nach ambulanter oder teilstationärer Versorgung. Bis 2020 wird die Zahl der Heimbewohner um 57 %, die der ambulanten Pflegefälle um 50 % zunehmen. Im Zeitraum 2020 bis 2050 wird sich die Schere in den Anforderungen zwischen ambulanter und vollstationärer Pflege weiter öffnen: Im vollstationären Bereich wird mit einem Zuwachs von 73 %, im ambulanten Bereich von 56 % gerechnet. Damit steigt nicht nur der Grad der durchschnittlichen Pflegebedürftigkeit, sondern auch der Anteil stationär versorgter Pflegebedürftiger. Dies bedeutet, dass schon aus demographischen Gründen die Nachfrage nach professioneller außerfamiliärer Hilfe stärker zunehmen wird als die Zahl der Pflegefälle. Allein im stationären Bereich wird die Zahl der Heimbewohner bis 2020 um 330 000 und bis 2050 um weitere 570 000 zunehmen. Bei einer durchschnittlichen Betreuungsrelation von 2,8 Pflegefällen je fest angestellter Betreuungskraft [18] sind hier merkliche Beschäftigungspotentiale in diesem qualifizierten Bereich erschließbar. Hinzu kommen die Beschäftigungspotentiale beim hauswirtschaftlichen und Verwaltungspersonal. Zurzeit macht die Zahl dieser Arbeitskräfte rund ein Drittel des Betreuungspersonals aus. Insgesamt dürften sich - die gegenwärtigen Relationen unterstellt - bis 2020 die Beschäftigungspotentiale auf rund 160 000 und bis 2050 auf weitere 280 000 Personen belaufen. Berücksichtigt man, dass es eine Verschiebung von den Erheblich Pflegebedürftigen zu den Schwerpflegebedürftigen gibt und der Zeitaufwand allein für die Grundpflege in der Pflegestufe II fast doppelt so hoch ist wie in der Pflegestufe I, [19] dann dürften sich deutlich höhere Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben. So könnten bis zum Jahre 2050 über eine halbe Million Arbeitsplätze in diesem Bereich der Pflege geschaffen werden. Der Anstieg der Zahl Pflegebedürftiger ist somit nicht allein - wie vielfach in der öffentlichen Diskussion geäußert - als "Belastung" und als Herausforderung an die soziale Sicherung zu sehen, sondern auch als Chance zu begreifen, die sich in diesem Bereich ergebenden Beschäftigungspotentiale zu nutzen. Die Erschließung solcher Beschäftigungspotentiale setzt jedoch voraus, dass die Gesellschaft bereit ist, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang ist auch ein Konsens darüber herzustellen, welcher Teil der Pflegekosten von welchen Institutionen oder Personen zu tragen ist. Bereits heute liegen die Erstattungen im Rahmen der Pflegeversicherung im stationären Bereich zum Teil weit unter den Pflegekosten. Erfolgt hier keine Dynamisierung, so dürfte ein zunehmend größerer Kreis Pflegebedürftiger wieder auf die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe angewiesen sein. Da das Wachstum der beitragspflichtigen Einkommen vermutlich geringer sein wird als die Zunahme des Pflegebedarfs, ist langfristig ein Beitragssatz von 1,7 % nicht zu halten. Betrachtet man allein die soziale Pflegeversicherung und lässt die Ausgabenstruktur des Jahres 1999 konstant, so werden ausschließlich aufgrund der demographischen Entwicklung die Ausgaben bis 2020 um 54 % steigen, während die Zahl der Pflegefälle um 52 % zunimmt. [20] Demographisch bedingt wird sich die Nachfrage nach Pflegeleistungen stärker erhöhen als die Fallzahl und sich die Struktur hin zur stationären Versorgung verschieben. Dieser Trend könnte durch die Veränderungen in den Familienstrukturen und durch die zunehmende Erwerbsbeteiligung der Frauen noch verstärkt werden. | ||
| Auswirkungen veränderter Familienstrukturen und zunehmender Frauenerwerbs- beteiligung |
Pflegebedürftige, die in Privathaushalten leben, werden nach wie vor insbesondere von Familienangehörigen betreut: Zu über 90 % sind diese hauptverantwortlich für die Pflege und die Hilfe bei der Haushaltsführung (Tabelle 4). 80 % der Pflegepersonen sind Frauen. [21] Weit überwiegend sind dies die Töchter oder Schwiegertöchter (33 %), die Ehefrauen (20 %) oder Mütter (11 %). Fast 70 % der Pflegepersonen sind im erwerbsfähigen Alter: 15 % sind unter 40 Jahre, 53 % 40 bis 64 Jahre alt. Von diesen Pflegepersonen sind lediglich 16 % mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig; mit 64 % geht der größte Teil von ihnen keiner Erwerbstätigkeit nach. Dies hat sicherlich damit zu tun, dass die Pflege und Versorgung alter Menschen mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden ist. Im Durchschnitt ist eine Hauptpflegeperson rund 46 Stunden in der Woche mit den entsprechenden Aufgaben beschäftigt; dies wird als stark oder sogar als sehr stark belastend empfunden von 83 % der Pflegepersonen. In der Vergangenheit haben in Westdeutschland meist die eher familienzentrierten Frauen nach der Phase der Kindererziehung die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger übernommen. [22] Im Laufe der Zeit hat sich jedoch der Anteil der Frauen, die sich mit dem Leitbild der Hausfrau und Mutter identifizieren konnten, merklich reduziert. Es wird für Mütter in Westdeutschland zunehmend selbstverständlich, erwerbstätig zu sein und eine familienbedingte Unterbrechungsphase möglichst kurz zu halten. [23] Allein von 1992 bis 1999 hat sich die Erwerbsbeteiligung verheirateter Frauen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren in Westdeutschland um fast 10 % erhöht. [24] Insbesondere in den hier relevanten Altersgruppen vom 40. Lebensjahr an ist die Zunahme merklich. 1999 waren von den 40- bis unter 50-jährigen Frauen bereits drei Viertel erwerbstätig. Es wird damit gerechnet, dass der Trend der zunehmenden Erwerbsbeteiligung in Westdeutschland anhält: Zum einen sinkt der Anteil der eher familienzentrierten Frauen mit drei und mehr Kindern, während der Anteil der kinderlosen Frauen, bei denen es bereits in der Vergangenheit eine hohe Erwerbsbeteiligung gab, weiter steigt; zum anderen bleiben immer mehr Mütter erwerbstätig oder kehren nach einer kürzer werdenden familienbedingten Unterbrechungsphase in die Erwerbstätigkeit zurück. So dürfte die Erwerbsbeteiligung der Frauen im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter 65 Jahre) bis 2020 um nochmals 7 % zunehmen. In Ostdeutschland war die Erwerbsbeteiligung der Frauen - dem sozialistischen Leitbild entsprechend - fast so hoch wie bei den Männern. [25] Obwohl die Erwerbsbeteiligung in den letzten Jahren gesunken ist, liegt sie weiterhin deutlich über dem westdeutschen Durchschnitt. Es wird angenommen, dass sich die Verhaltensweisen bis 2020 an das gestiegene westdeutsche Niveau angeglichen haben werden. Nicht nur das Erwerbsverhalten hat sich in der Vergangenheit unterschieden, auch die Reaktionen auf den Eintritt der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen waren in Bezug auf die eigene Erwerbstätigkeit in West- und Ostdeutschland merklich anders. Während ostdeutsche Frauen zu 43 % unverändert ihrer Erwerbstätigkeit nachgingen und lediglich 11 % wegen des Eintritts eines Pflegefalles ihre Erwerbstätigkeit aufgaben, blieben in Westdeutschland nur 26 % der Frauen unverändert erwerbstätig, während 17 % ihre Erwerbstätigkeit aufgaben (Tabelle 5). Auch hier könnten sich künftig Veränderungen im Verhalten sowohl in West- als auch in Ostdeutschland ergeben. Das DIW hat die Entwicklung des Arbeitskräfteangebots unter verschiedenen Annahmen zu Wanderungen und der Erwerbsbeteiligung bis 2050 vorausgeschätzt. [26] Da die Berechnungen differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht durchgeführt wurden, liegt sowohl die Zahl der erwerbstätigen Frauen als auch die der Hausfrauen für die hier relevanten Altersgruppen vor. Bei der auch in diesem Bericht unterstellten Bevölkerungsentwicklung und Altersgrenze für den regulären Rentenbeginn von 65 Jahren [27] wird sich in Deutschland der Anteil der nichterwerbstätigen Frauen im Alter von 40 bis unter 65 Jahren von fast 41 % 1999 auf 38 % im Jahre 2020 verringern (Tabelle 6). Danach wird der Anteil der Nichterwerbstätigen wieder steigen, bis 2050 auf 40 %. 53 % der ambulanten Pflegebedürftigen werden von Personen im Alter von 40 bis unter 65 Jahren betreut. In diesem Alter sind dies fast ausschließlich Frauen. 34 % werden von Nichterwerbstätigen und 19 % von Erwerbstätigen dieses Alters betreut. Mit Hilfe dieser Angaben lassen sich "Betreuungsquoten" errechnen. Im Jahre 1999 waren von den 40- bis unter 65-jährigen Frauen 5,2 % mit der Versorgung und Betreuung Pflegebedürftiger beschäftigt; bezogen auf die Erwerbstätigen waren es rund 3 %, und von den Hausfrauen waren es rund 8 %. Im Jahre 2020 würden - bei konstanten Anteilen der 40- bis unter 65- Jährigen an den Pflegepersonen - insgesamt 7,3 % der Frauen in dieser Altersgruppe mit familiären Pflegeaufgaben beschäftigt sein: 12,2 % der Hausfrauen und rund 4 % der erwerbstätigen Frauen. Im Jahre 2050 müsste - wenn die Relationen des Jahres 1999 konstant gehalten werden - insgesamt fast jede sechste Frau im Alter von 40 bis unter 65 Jahren eine Pflegeperson betreuen. Von den Hausfrauen würde jede Vierte mit Pflegeaufgaben befasst sein, von den Erwerbstätigen jede Zehnte. Berücksichtigt man zudem, dass auch der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit zunimmt, dann wird die potentiell stark steigende Belastung dieser Frauen noch deutlicher. Ob für eine solch große Zahl von Frauen die Möglichkeit und Bereitschaft zur Pflege von Familienangehörigen besteht, ist fraglich. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass sich die Nachfrage nach professionellen Pflegekräften und nach teilstationärer Pflege erhöhen wird. Die Nachfrage nach außerfamiliären Pflegediensten dürfte umso höher ausfallen, je stärker sich die bereits in der Vergangenheit beobachteten Veränderungen in den Familien- und Haushaltsstrukturen auf die Pflegemöglichkeiten innerhalb der Familie auswirken. Angesichts der steigenden Scheidungsraten hat sich der Anteil Alleinerziehender merklich erhöht. Dies sind in der weit überwiegenden Zahl Frauen. Da das durchschnittliche Alter der Frauen bei der Geburt von Kindern rund 28 Jahre beträgt, hat ein Großteil von ihnen im Alter von 40 bis unter 65 Jahren noch Kinder im Haushalt. Zudem sind Alleinerziehende häufig auf das Einkommen aus Erwerbstätigkeit angewiesen. Dies erschwert die Möglichkeit, Pflegeaufgaben innerhalb der Familie zu übernehmen. Hinzu kommt, dass der Anteil der Mehrgenerationenhaushalte stark abgenommen hat. Eltern und Kinder leben in getrennten Haushalten, was bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit der Eltern oder eines Elternteils dann problematisch sein kann, wenn die Entfernung zwischen den Wohnungen groß ist. Die geforderte zunehmende Flexibilität und Mobilität der Arbeitskräfte könnte hier zusätzlich die Pflegemöglichkeiten einschränken. Im Gegensatz zu den vermutlich sinkenden Pflegepotentialen von Pflegepersonen im erwerbsfähigen Alter steigt die Zahl der 65-Jährigen und Älteren, die potentiell Pflegeleistungen erbringen könnten. 1998 war rund ein Drittel der Pflegepersonen 65 Jahre und älter. Hierbei handelte es sich vorwiegend um die (Ehe)Partner, die die Betreuungs- und Versorgungsaufgaben übernommen hatten. 22 % der Pflegebedürftigen in Privathaushalten lebten allein, rund 27 % mit ihrem Ehepartner in einem 2-Personen-Haushalt. In der Vergangenheit war ein Großteil der Einpersonenhaushalte alter Menschen auf kriegsbedingte Einflüsse zurückzuführen. Dieser "Kriegerwitweneffekt" wird sich in absehbarer Zukunft abgebaut haben. Bereits im Zeitraum 1991 bis 1998 ist der Anteil der Verwitweten unter den 70- bis unter 85-Jährigen zurückgegangen. [28] "Nachwachsen" wird eine Generation Älterer, die gemeinsam alt werden. Deshalb wird damit gerechnet, dass sich der Anteil der Paarhaushalte [29] unter den Älteren künftig erhöht. Damit steigt die Möglichkeit, im Bedarfsfalle vom Partner betreut zu werden. Während somit das Pflegepotential der Jüngeren abnehmen dürfte, könnte sich das der Älteren erhöhen. Hinzu kommt, dass zunehmend mehr Männer zwar nicht direkte Pflegeleistungen, jedoch mittelbar mit der Pflege zusammenhängende Aufgaben übernehmen. [30] Dennoch dürfte es sowohl aufgrund der sich stark ändernden Betreuungsrelation bei den jüngeren Pflegepersonen als auch aufgrund der Alterung der Pflegepersonen [31] zu einer stärkeren Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste kommen. Künftig werden wohl vermehrt Sach- und Kombileistungen nachgefragt werden. [32] Dies dürfte nicht nur dazu führen, dass die Ausgaben für die Pflegeleistungen im ambulanten Bereich stärker steigen als die Zahl der Pflegefälle. Auch bringt dies zusätzliche Beschäftigungspotentiale mit sich. Gegenwärtig werden von den ambulant Pflegebedürftigen zu 81 % Geldleistungen (also Leistungen für familiäre Pflegedienste) und zu 19 % Sachleistungen (also Leistungen für professionelle ambulante Pflegekräfte) nachgefragt, wobei die Kombileistungen je zur Hälfte auf Geld- und Sachleistungen umgerechnet wurden. [33] Nach einer Schätzung von Schneekloth und Müller werden durchschnittlich rund 9,6 Pflegefälle je Vollzeitarbeitskraft von ambulanten Pflegediensten im Rahmen der Pflegeversicherung betreut. [34] Im Jahre 1999 wären somit rund 27 000 Pflegekräfte mit diesen Tätigkeiten beschäftigt gewesen. [35] Würde die Relation von Sach- zu Geldleistungen bei 19 : 81 bestehen bleiben, müsste die Zahl der ambulanten Vollzeitpflegekräfte bis 2020 auf 40 100 steigen, um den Versorgungsbedarf zu decken. Bis zum Jahre 2050 würde der Bedarf an Vollzeitpflegekräften auf 62 400 zunehmen. Eine Verlagerung von den Geld- zu den Sachleistungen, wie sie hier erwartet wird, lässt den Bedarf an Vollzeitpflegekräften höher ausfallen. Verändert sich die Relation auf 25 : 75 - wie sie gegenwärtig für die Pflegestufe III gegeben ist -, so steigt der Personalbedarf bis 2020 auf 52 800 Pflegekräfte, bis 2050 auf 82 200. Da in diesem Bereich vielfach Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte tätig sind, dürften die Beschäftigtenpotentiale pro Kopf gerechnet weitaus höher ausfallen. Die erwarteten strukturellen Veränderungen des Pflegepersonenpotentials dürften nicht nur zu einer stärkeren Nachfrage nach ambulanten Pflegediensten und teilstationärer Betreuung führen, sondern werden vermutlich in einigen Fällen eine stationäre Unterbringung erfordern. Dies wird dann unvermeidlich, wenn eine familiäre Betreuung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden kann. Angesichts des zunehmenden Grades der durchschnittlichen Pflegebedürftigkeit auch im ambulanten Bereich könnte für Schwer- und Schwerstpflegebedürftige eine stationäre Unterbringung vermehrt erforderlich sein. | ||
| Fazit | Aufgrund der demographischen Alterung wird die Zahl der Pflegebedürftigen merklich steigen, bis 2020 um über 50 %. Da das stärkste Wachstum bei den Schwerpflegebedürftigen zu erwarten ist, wird sich der Grad der durchschnittlichen Pflegebedürftigkeit erhöhen. Damit nimmt der Versorgungs- und Betreuungsbedarf stärker zu als die Zahl der Pflegefälle. Angesichts der veränderten Familien- und Haushaltsstrukturen und der Alterung der familiären Pflegepersonen wird die Nachfrage nach professionellen Pflegekräften und teilstationärer Betreuung stärker steigen als die Zahl der ambulanten Pflegefälle. Zudem findet demographisch bedingt eine Verschiebung hin zur stationären Versorgung statt. Die Zunahme der Nachfrage nach ambulanten und stationären Pflegediensten eröffnet in diesem Bereich Beschäftigungspotentiale, die es zu erschließen gilt. Gefordert ist auch künftig eine qualitativ hochwertige Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen. Dafür sind bereits jetzt die Weichen zu stellen. Erforderlich ist daher eine Aufwertung der Pflegediensttätigkeiten, um qualifiziertes Personal für die entsprechenden Berufsfelder gewinnen zu können. Wichtig ist zudem, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass ein "Altern in Würde" auch für Pflegebedürftige möglich ist. Es muss eine qualitativ hochwertige Versorgung und Betreuung der Heimbewohner gewährleistet werden, damit - folgt man der hier ermittelten starken Nachfragesteigerung bei Pflegeheimplätzen - die Heime nicht zu "Verwahranstalten" werden. Da potentiell jeder von Pflegebedürftigkeit im Alter betroffen sein könnte, wäre durchaus zu erwarten, dass die Bereitschaft zur Verlagerung von Ressourcen in diesen Bereich in der Gesellschaft besteht. Neben der Prüfung des gesellschaftlichen Konsenses hierüber kommt der Politik die Aufgabe zu, die konkrete Ausgestaltung der Finanzierung zu lösen. | ||
| Kasten: Ausgangssituation | Vor sechs Jahren wurde die Pflegeversicherung als "fünfte Säule" der sozialen Sicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung hat vornehmlich zum Ziel, die finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit abzumildern und damit die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe möglichst zu vermeiden, pflegende Familienangehörige sozial besser abzusichern und den Aufbau einer Pflegeinfrastruktur zu fördern. Beiträge zu dieser Pflichtversicherung, die zurzeit rund 80 Millionen Personen gegen die finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit teilweise absichert, sind seit dem 1. 1. 1995 zu entrichten. [1] Der Beitragssatz ist gesetzlich auf 1,7 % der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt (§ 55 SGB XI). Leistungen für den ambulanten Bereich können seit dem 1. 4. 1995, für die stationäre Versorgung seit dem 1. 7. 1996 bezogen werden. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sind Personen als pflegebedürftig anerkannt, erhalten diese je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (drei Pflegestufen) und Unterbringung (ambulant/stationär) Geld und/oder Dienst- bzw. Sachleistungen bis zu festgelegten Höchstgrenzen. [2] Die Abgrenzung, wer pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches XI ist, welche Voraussetzungen für die einzelnen Pflegestufen vorliegen müssen und welche Beträge geleistet werden, sind in der Übersicht zusammengefasst. Vor der Einführung der Pflegeversicherung reichte das Einkommen von Pflegebedürftigen häufig nicht aus, um die Kosten für die stationäre Unterbringung auszugleichen. In diesen Fällen wurden die Kinder und Enkel zur Mitfinanzierung herangezogen. Reichten die finanziellen Leistungen dennoch nicht aus, sprang die Sozialhilfe ein. Mit der Einführung der Pflegeversicherung konnte die Sozialhilfe wirksam entlastet werden. 1995 bezogen noch 580 000 Personen Hilfe zur Pflege; ihre Zahl ging bis 1998 auf 289 000 zurück. [3] 1999 ist nach ersten Auswertungen der Sozialhilfestatistik die Zahl der Sozialhilfeempfänger unter den Pflegebedürftigen wieder um rund 1,6 % gestiegen. [4] Dass trotz der Pflegeversicherung Pflegebedürftige Sozialhilfe beziehen müssen, ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Begriff der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Sozialhilfe weiter gefasst ist und die Leistungen der Pflegeversicherung - insbesondere im stationären Bereich - wesentlich geringer sind als die Pflegekosten. Da die Leistungen der Pflegeversicherung nicht automatisch dynamisiert werden, führen bereits tarifbedingte Personalkostensteigerungen im stationären Bereich zu einer Vergrößerung der Schere zwischen Pflegekosten und Leistungen der Pflegeversicherung. Angesichts des festgeschriebenen Beitragssatzes von 1,7 % der beitragspflichtigen Einkommen kann auch nicht mit einer merklichen Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung gerechnet werden. Deshalb dürfte sich die Zahl der Pflegebedürftigen, die zusätzlich Hilfe zur Pflege beziehen, künftig weiter erhöhen. Ende 1999 erhielten rund 1,83 Millionen Personen Leistungen aus der sozialen und 0,1 Millionen Personen Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung. [5] Mit 1,35 Millionen wird der größte Teil der Pflegebedürftigen ambulant oder teilstationär betreut; 0,58 Millionen Personen werden vollstationär versorgt. Seit der Einführung der Pflegeversicherung hat sich die Zahl der Leistungsbezieher fast verdoppelt. Dies ist zum einen auf die Ausdehnung der Leistungen auf den stationären Bereich zum 1. 7. 1996, zum anderen auf Besonderheiten der Einführungsphase (anfänglich zurückhaltendes Antragsverhalten, Zeit zwischen Antragstellung und Bewilligung) zurückzuführen. In der Zwischenzeit dürfte sich jedoch der "Antragsstau" im Wesentlichen abgebaut haben, [6] so dass im Prinzip jeder, der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben könnte, diese auch beantragt hat. In der sozialen Pflegeversicherung können Pflegebedürftige, die zu Hause oder teilstationär betreut werden, zwischen Geld- und Sachleistungen wählen. Es ist auch eine Kombination beider Leistungsarten möglich. Obwohl die Geldleistungen für selbst beschaffte häusliche Pflegepersonen geringer ausfallen als bei der Inanspruchnahme professioneller Pflegekräfte, entscheidet sich die überwiegende Zahl der Pflegebedürftigen für das Pflegegeld. Dies kann damit erklärt werden, dass die meisten Pflegebedürftigen in der gewohnten Umgebung von ihnen vertrauten Personen betreut werden möchten und ein Rückgriff auf professionelle Pflegekräfte erst dann in Betracht gezogen wird, wenn die Betreuung durch Familienangehörige oder Freunde nicht im erforderlichen Maße möglich ist. Der Anteil der Bezieher nur von Pflegegeld ist jedoch von 1995 bis 1999 zurückgegangen. Zugenommen hat demgegenüber der Anteil der Pflegebedürftigen, die Kombinationsleistungen erhalten, also sowohl häusliche familiäre Pflege als auch professionelle Hilfe. Der sozialen Pflegeversicherung gehörten 1999 rund 48 % der Pflegebedürftigen der Pflegestufe I an, 38 % der Pflegestufe II und 14 % der Pflegestufe III. In der privaten Pflegeversicherung war der Anteil der Pflegebedürftigen in der Pflegestufe I und II mit jeweils rund 40 % gleich hoch. Mit 20 % waren deutlich mehr Personen als in der sozialen Pflegeversicherung der Pflegestufe III zugeordnet. Obwohl drei Viertel der Pflegebedürftigen der Pflegestufe I ambulant versorgt werden, ist in der Vergangenheit der Anteil stationär versorgter Pflegebedürftiger der Pflegestufe I gestiegen. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass sich der Anteil der sehr alten Pflegebedürftigen erhöht hat. Dies könnte aber zudem bereits ein Hinweis auf die veränderten innerfamiliären Pflegepotentiale sein, da eine stationäre Unterbringung nachrangig ist, also erst dann in Betracht kommt, wenn eine häusliche Pflege nicht mehr im erforderlichen Umfang gewährleistet werden kann. Rund 70 % der Pflegebedürftigen sind 70 Jahre und älter. Knapp die Hälfte von ihnen ist zwischen 80 und 90 Jahre alt. Der Anteil der 90-jährigen und älteren Pflegebedürftigen ist im Laufe der Zeit gestiegen; 1999 betrug er in der sozialen Pflegeversicherung fast 15 % und in der privaten Pflegeversicherung 19 %. Generell sind die Leistungsempfänger in der privaten Pflegeversicherung im Durchschnitt älter als in der sozialen Pflegeversicherung. Wie die Altersstruktur der Leistungsbezieher zeigt, hängt die Wahrscheinlichkeit,
pflegebedürftig zu sein bzw. zu werden, stark vom Alter ab. Bezieht
man die Leistungsempfänger der Pflegeversicherung (sozial und privat)
1999 auf die Bevölkerung in den jeweiligen Altersgruppen, erhält
man die Prävalenzrate, die über das Risiko der Pflegebedürftigkeit
informiert; diese liegt bis zum 60. Lebensjahr unter einem Prozent, steigt
dann bis zum 70. Lebensjahr auf 2,1 % und bis zum 80. Lebensjahr auf 9,5
% (Tabelle 1). Vom 80. Lebensjahr an
ist ein merklicher Teil von Pflegebedürftigkeit betroffen: Vom 80.
bis 85. Lebensjahr sind rund ein Fünftel, vom 85. bis 90. Lebensjahr
über ein Drittel und vom 90. Lebensjahr an 58 % der Personen pflegebedürftig.
Pflegebedürftigkeit betrifft somit vornehmlich die alten und sehr
alten Menschen. Vom 70. Lebensjahr an liegt die Prävalenzrate der
Frauen über derjenigen der Männer. Angesichts der höheren
Lebenserwartung und damit der stärkeren Besetzung in den höchsten
Altersjahren gilt dies insbesondere für die Gruppe der 90-jährigen
und älteren Frauen. [1] Das DIW hat im letzten Herbst gezeigt, welche Auswirkungen die demographische Entwicklung auf die Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich haben könnte. Vgl. Auswirkungen der demographischen Alterung auf den Versorgungsbedarf im Krankenhausbereich - Modellrechnungen bis zum Jahre 2050. Bearb.: Erika Schulz, Hans-Helmut König und Reiner Leidl. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 44/2000, S. 739-759. [2] Ausführliche Ergebnisse sind in dem gleichzeitig vorgelegten Diskussionspapier (als [3] Vgl.: Zur langfristigen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland - Modellrechnungen bis 2050. Bearb.: Erika Schulz. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 42/99, S. 745-757. [4] Vgl.Tabelle 4 im DIW-Diskussionspapier Nr. 240. [5] 1999 hat sich der Anteil der Pflegebedürftigen gegenüber 1998 insgesamt um 5 % erhöht. Insbesondere in den höheren Altersklassen sind die Prävalenzraten weiter merklich gestiegen: bei den 85- bis unter 90-Jährigen um 1,2 %-Punkte und bei den 90-Jährigen und Älteren um 1,5 %-Punkte. [6] Vgl. Auswirkungen der demographischen Alterung ..., a.a.O., S. 747 ff. [7] Vgl. beispielsweise für Deutschland auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP): Thomas Klein und Reiner Unger: Aktive Lebenserwartung in der Bundesrepublik. In: Das Gesundheitswesen, 1999, S. 168-178; Thomas Klein: Soziale Determinanten der aktiven Lebenserwartung. In: Zeitschrift für Soziologie, Heft 6, 1999, S. 448-464; sowie J.F. Fries: Compression of morbidity in the elderly. In: Vaccine, 2000, Heft 16, S. 1584-1589. [8] Unter den Einflussgrößen der Pflegebedürftigkeit dürfte der medizinisch-technische Fortschritt eine bedeutende Rolle spielen. Als Ursachen von Pflegebedürftigkeit kommen in Betracht: eine angeborene Behinderung, Akuterkrankungen mit bleibenden Einschränkungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (beispielsweise Schlaganfall, Unfälle), Kumulation von Erkrankungen im Lebensverlauf (chronisch-degenerative Erkrankungen, Multimorbidität), altersbedingte physische Funktionseinschränkungen und altersbedingte psychische und dementielle Erkrankungen. Medizinisch-technischer Fortschritt kann auf allen genannten Ebenen zur Verhinderung von Erkrankungen und/oder zu Veränderungen im Krankheitsverlauf führen. Im Alter, insbesondere im hohen Alter, ist die Pflegebedürftigkeit jedoch nicht auf eine Ursache allein zurückzuführen, sondern ergibt sich aus dem Zusammenwirken verschiedener alters- und krankheitsbedingter Ursachen. Das Vorherrschen von Multimorbidität, Demenz und altersbedingten Funktionseinschränkungen lässt vermuten, dass Pflegebedürftigkeit auch bei medizinisch-technischem Fortschritt nicht verhindert werden kann. [9] Vgl. Hans-Christian Mager: Pflegebedürftigkeit im Alter: Dimensionen und Determinanten. In: Roland Eisen und Hans-Christian Mager (Hrsg.): Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung in ausgewählten Ländern. Opladen 1999, S. 30-77, hier insbesondere S. 32 f. [10] Dies entspricht der Vorgehensweise bei der Vorausberechnung des Versorgungsbedarfs im Krankenhausbereich. [11] Insbesondere in Bezug auf die Demenzkranken wird kritisiert, dass über den im Gesetz verankerten Verrichtungskatalog hinaus auch der Leistungskatalog die Bedürfnisse dieser Personengruppe nicht genügend berücksichtigt. Im Rahmen einer Untersuchung über die Wirkungen der Pflegeversicherung gaben rund 15 % der Pflegehaushalte an, dass ihr Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung abgelehnt worden sei; rund 10 % hatten keinen Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt. Auch im stationären Bereich gab es rund 12 % Pflegebedürftige, die in der Pflegestufe 0 eingestuft waren, also keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen. Damit dürfte ein nicht unerheblicher Teil der Pflegebedürftigen - zumindest zurzeit - nicht in der Leistungsstatistik erfasst sein. Vgl. Ulrich Schneekloth und Udo Müller: Wirkungen der Pflegeversicherung. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Band 127, Baden-Baden 2000, S. 7 und 133. [12] Vgl. Eugen Müller: Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zur öffentlichen Sachverständigenanhörung der Enquête- Kommission "Demographischer Wandel" des Deutschen Bundestages zum Thema "Reformbedarf der Pflegeversicherung" am 25. September 2000 in Berlin, S. 4. Abgedruckt in: Deutscher Bundestag, a.a.O. [13] Vgl. Peter Pick: Stellungnahme für die Anhörung zum Reformbedarf der Pflegeversicherung am 25. September 2000 in Berlin der Enquête-Kommission "Demographischer Wandel" des Deutschen Bundestages, S. 2 f. Abgedruckt in: Deutscher Bundestag, ..., a.a.O. [14] Vgl. Heinz Rothgang und Anke Vogler: Die zukünftige Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahre 2040 und ihre Einflußgrößen. ZeS- Arbeitspapier, Nr. 6/97, Bremen 1997. [15] Vgl. Iris Frohwitter: Die gesetzliche Pflegeversicherung unter dem Einfluss der Altersstrukturverschiebung. In: Eberhard Wille (Hrsg.): Entwicklung und Perspektiven der Sozialversicherung. Baden-Baden 1999, S. 199-229. [16] Vgl. Bernd Hof: Auswirkungen und Konsequenzen der demographischen Entwicklung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. PKV- Dokumentation 24, Köln, Januar 2001, S. 195. [17] Vgl. Abbildung im DIW-Diskussionspapier Nr. 240. [18] Summe aus Pflegekräften und therapeutischem Personal. Vgl. Ulrich Schneekloth und Udo Müller, a.a.O., S. 168. [19] Vgl. Tabelle 7 im DIW-Diskussionspapier Nr. 240. [20] Für 1999 liegen die Zahl der Leistungsempfänger in der sozialen Pflegeversicherung nach Leistungsarten (also Geldleistungen, Sachleistungen, Kombileistungen usw.) und Pflegestufen sowie die Ausgaben insgesamt nach Leistungsarten vor. Vgl. Bundesarbeitsblatt 10/2000, S. 147. Lässt man die Struktur der Inanspruchnahme der Leistungsarten differenziert nach Pflegestufen konstant und überträgt diese Strukturen auf die Leistungsempfänger im Jahre 2020, so erhält man die Leistungsempfänger nach Leistungsarten und Pflegestufen für 2020. Multipliziert mit den durchschnittlichen Ausgaben je Leistungsart und Pflegestufe lassen sich die Gesamtausgaben ermitteln. Dieser Wert stellt eher eine Untergrenze dar. Da die Inanspruchnahme von vergleichsweise teuren Sachleistungen mit dem Alter der Pflegebedürftigen steigt, die Altersstruktur hier aber direkt keinen Eingang in die Berechnungen findet, dürften die Ausgaben insgesamt stärker steigen als hier berechnet. Hinzu kommt die Verlagerung zu den professionellen Diensten aufgrund der veränderten Familienstrukturen. [21] Vgl. dazu und zu den folgenden Angaben Ulrich Schneekloth und Udo Müller, a.a.O., S. 52 ff. [22] Vgl. Erika Schulz: Demographische Alterung und Entwicklung der Frauenerwerbsbeteiligung. In: Evelyn Grünheid und Charlotte Höhn (Hrsg.): Demographische Alterung und Wirtschaftswachstum. Wiesbaden 1999, S. 89- 107. [23] Vgl. Ellen Kirner und Erika Schulz: Das "Drei-Phasen-Modell" der Erwerbsbeteiligung von Frauen - Begründung, Norm und empirische Relevanz. In: Notburga Ott und Gert Wagner (Hrsg.): Familie und Erwerbstätigkeit im Umbruch. DIW-Sonderheft 148, Berlin 1992, S. 17-55. [24] Vgl. Tabelle 9 im DIW-Diskussionspapier Nr. 240. [25] Vgl. Vereintes Deutschland - geteilte Frauengesellschaft? Bearb.: Ellen Kirner, Erika Schulz und Juliane Roloff. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 41/90, S. 575-582; Stille Reserve wichtig für die Arbeitsmarktflexibilität in Deutschland. Bearb.: Elke Holst und Jürgen Schupp. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 29/2000, S. 465. [26] Vgl. Migration und Arbeitskräfteangebot in Deutschland bis 2050. Bearb.: Erika Schulz. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 48/2000, S. 809-817. [27] Variante II B der Bevölkerungsvorausschätzung und einem Rentenzugangsalter für den Bezug der Altersrente von 65 Jahren. Vgl. Migration und Arbeitskräfteangebot ..., a.a.O., S. 812 f. [28] Vgl. Tabelle 12 im DIW-Diskussionspapier Nr. 240. [29] Ehepaare und Nichteheliche Lebensgemeinschaften. [30] Vgl. Brigitte Beck, Gerhard Naegele, Monika Reichert und Ursula Dallinger: Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Band 106/1, Stuttgart 1997, S. 7 ff. [31] Wegen des zunehmenden Anteils Älterer an den Pflegekräften wird sich das Durchschnittsalter der Pflegepersonen erhöhen. [32] Vgl. hierzu auch die Übersicht. [33] Vgl. Bundesarbeitsblatt 10/2000, S. 147. [34] Vgl. Ulrich Schneekloth und Udo Müller, a.a.O., S. 114. [35] Die tatsächliche Zahl der Beschäftigten bei den ambulanten Diensten ist weit größer als die hier hypothetisch ermittelte Zahl, da von solchen Pflegediensten nicht nur Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht werden (z. B. fahrbarer Mittagstisch) und ein Großteil der Arbeitskräfte in Teilzeitarbeit oder geringfügig beschäftigt ist. | ||
-------------------------------------------------------------------------------Übersicht
Pflegebedürftigkeit: Definition, Abgrenzung und Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch, XI. Buch
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Definition der Pflegebedürftigkeit (§ 14 Abs. 1-3)
Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des
täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate,
in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Zu den Krankheiten oder
Behinderungen zählen: Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am
Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der
Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis-
oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige
Behinderungen. Die Hilfe besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder
vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder
in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme
dieser Verrichtungen.
Pflegestufe 1 Pflegestufe 2
Erheblich Pflegebedürftige Schwerpflegebedürftige
Stufen der Personen, die bei der Körperpflege, Personen, die bei der Körper-
Pflege- der Ernährung oder der Mobilität pflege, der Ernährung oder d.
bedürftigkeit für wenigstens zwei Verrichtungen Mobilität mindestens dreimal
(§ 15 Abs. 1) aus einem oder mehreren Be- täglich zu verschiedenen Ta-
reichen mindestens einmal täg- geszeiten der Hilfe bedürfen
lich der Hilfe bedürfen und zusätz- und zusätzlich mehrfach in d.
lich mehrfach in der Woche Hilfen Woche Hilfen bei d. hauswirt-
bei der hauswirtschaftlichen Ver- schaftlichen Versorgung
sorgung benötigen benötigen
Täglicher durch- 90 Minuten drei Stunden
schnittlicher Mindest- davon mehr als 45 Minuten davon mindestens zwei Stunden
zeitaufwand im für die Grundpflege für die Grundpflege
ambulanten Bereich
(§ 15 Abs. 3)
Monatliches Pflege- DM 400,- DM 800,-
geld bei häuslicher
Pflege
(§ 37 Abs. 1, 3 (1))
Pflegesachleistungen Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst je
(§ 36 Abs. 3, 4 (2)) Kalendermonat Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert
von: DM 750,- DM 1 800,-
Kombination von Geld- und Sachleistung (Kombinationsleistung) (§ 38)
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Abs. 3 und 4 zustehende
Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges
Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz
vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen
hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- oder Sachleistung in
Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs
Monaten gebunden.
Teilstationäre Pflege (§ 41 Abs. 1-3)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der
Tages- und Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang
sichergestellt werden kann, im Wert bis zu monatlich:
DM 750,- DM 1 800,-
Kurzzeitpflege(§ 42 Abs. 1 und 2)
Kann die häusliche Pflege für eine Übergangszeit im Anschluss an eine
stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen
Krisensituationen zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen
Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege für vier Wochen und
einen Gesamtbetrag von DM 2 800,- pro Kalenderjahr.
Vollstationäre Pflege (§ 43 Abs. 1-4)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen,
wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der
Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. Zurzeit werden
Aufwendungen pauschal ersetzt, und zwar in Höhe von monatlich:
DM 2 000,- DM 2 500,-
Insgesamt darf der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag 75 % des
Gesamtbetrages aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und
gesondert berechenbaren Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 und 4 nicht
übersteigen.
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Pflegestufe 3
Schwerstpflegebedürftige
Stufen der Personen, die bei der Körper-
Pflege- pflege, der Ernährung oder der
bedürftigkeit Mobilität täglich rund um die
(§ 15 Abs. 1) Uhr, auch nachts, der Hilfe be-
dürfen und zusätzlich mehr-
fach in der Woche Hilfen bei
der hauswirtschaftlichen Ver-
sorgung benötigen
Täglicher durch- fünf Stunden
schnittlicher Mindest- davon mindestens vier
zeitaufwand im Stunden für die Grundpflege
ambulanten Bereich
(§ 15 Abs. 3)
Monatliches Pflege- DM 1 300,-
geld bei häuslicher
Pflege
(§ 37 Abs. 1, 3 (1))
Pflegesachleistungen Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst je
(§ 36 Abs. 3, 4 (2)) Kalendermonat Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert
von: DM 2 800,-
Kombination von Geld- und Sachleistung (Kombinationsleistung) (§ 38)
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Abs. 3 und 4 zustehende
Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges
Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz
vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen
hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- oder Sachleistung in
Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs
Monaten gebunden.
Teilstationäre Pflege (§ 41 Abs. 1-3)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der
Tages- und Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang
sichergestellt werden kann, im Wert bis zu monatlich:
DM 2 800,-
Kurzzeitpflege(§ 42 Abs. 1 und 2)
Kann die häusliche Pflege für eine Übergangszeit im Anschluss an eine
stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen
Krisensituationen zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen
Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege für vier Wochen und
einen Gesamtbetrag von DM 2 800,- pro Kalenderjahr.
Vollstationäre Pflege (§ 43 Abs. 1-4)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen,
wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der
Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. Zurzeit werden
Aufwendungen pauschal ersetzt, und zwar in Höhe von monatlich:
DM 2 800,-
DM 3 300,- für Härtefälle (3)
Insgesamt darf der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag 75 % des
Gesamtbetrages aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und
gesondert berechenbaren Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 und 4 nicht
übersteigen.
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(1) Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Abs. 1 beziehen, sind verpflichtet,
in den Pflegestufen I und II mindestens einmal halbjährlich und in der
Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch
eine Pflegeeinrichtung, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag
abgeschlossen hat, abzurufen. Die Pflegeeinsätze dienen der Sicherung der
Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung
der häuslich Pflegenden. Die Vergütung des Pflegeeinsatzes ist von der
zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen
Versicherungsunternehmen, zu tragen und beträgt in den Pflegestufen I und II
bis zu DM 30,- und in der Pflegestufe III bis zu DM 50,-.
(2) Bei Härtefällen bis zu DM 3 750,-, jedoch nicht mehr als für 3 % der
Pflegebedürftigen der Pflegestufe III bei der jeweiligen Pflegekasse.
(3) Bei außergewöhnlich hohem und intensivem Pflegeaufwand, jedoch nicht mehr
als für 5 % aller versicherten Pflegebedürftigen der jeweiligen Pflegekasse.
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Tabelle 1
Prävalenzraten nach Altersgruppen, Pflegestufen und Geschlecht 1999 (1)
in %
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Altersgruppen Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Ingesamt
von ... bis Ins- Ins- Ins- Ins-
unter ... Männer Frauen gesamt M F gesamt M F gesamt M F gesamt
Jahren
Ambulant und teilstationär
0-60 Jahre 0,20 0,18 0,19 0,18 0,16 0,17 0,08 0,07 0,08 0,46 0,41 0,44
60-70 Jahre 0,86 0,81 0,83 0,69 0,54 0,61 0,20 0,14 0,17 1,75 1,49 1,61
70-75 Jahre 1,85 2,07 1,98 1,56 1,19 1,34 0,44 0,28 0,35 3,85 3,55 3,67
75-80 Jahre 3,43 4,26 3,99 2,76 2,17 2,37 0,76 0,52 0,60 6,95 6,96 6,95
80-85 Jahre 6,21 8,50 7,83 4,80 4,31 4,45 1,23 1,00 1,07 12,24 13,81 13,35
85-90 J. 10,16 13,30 12,52 7,69 8,12 8,01 1,83 1,98 1,94 19,68 23,40 22,47
90 J. u.ä. 12,98 15,24 14,74 11,64 14,39 13,78 2,88 4,31 3,99 27,50 33,94 32,51
Insgesamt 0,58 1,12 0,85 0,48 0,73 0,61 0,15 0,21 0,18 1,21 2,06 1,65
Vollstationär
0-60 Jahre 0,09 0,07 0,08 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,12 0,10 0,11
60-70 Jahre 0,23 0,17 0,20 0,15 0,14 0,15 0,08 0,09 0,09 0,47 0,40 0,43
70-75 Jahre 0,31 0,39 0,35 0,34 0,48 0,42 0,17 0,27 0,23 0,82 1,14 1,01
75-80 Jahre 0,52 0,99 0,84 0,71 1,36 1,15 0,37 0,70 0,60 1,60 3,06 2,58
80-85 Jahre 1,07 2,40 2,02 1,56 3,35 2,83 0,73 1,64 1,37 3,36 7,39 6,22
85-90 Jahre 2,44 4,84 4,24 3,35 7,10 6,17 1,38 3,31 2,83 7,17 15,26 13,25
90 J. u. ä. 4,14 7,29 6,59 6,06 13,99 12,23 2,29 7,41 6,28 12,48 28,70 25,10
Insgesamt 0,16 0,35 0,26 0,12 0,46 0,29 0,06 0,24 0,15 0,34 1,05 0,70
Insgesamt
0-60 Jahr 0,29 0,25 0,27 0,20 0,18 0,19 0,10 0,09 0,09 0,59 0,51 0,55
60-70 Jahre 1,09 0,98 1,03 0,84 0,68 0,76 0,28 0,23 0,26 2,21 1,89 2,05
70-75 Jahre 2,16 2,46 2,33 1,89 1,68 1,77 0,62 0,55 0,58 4,67 4,69 4,68
75-80 Jahre 3,95 5,26 4,83 3,47 3,53 3,51 1,13 1,22 1,19 8,56 10,02 9,54
80-85 Jahre 7,28 10,90 9,85 6,35 7,66 7,28 1,97 2,64 2,44 15,60 21,20 19,57
85-90 J. 12,60 18,14 16,76 11,04 15,22 14,18 3,21 5,29 4,77 26,85 38,66 35,72
90 J. u.ä. 17,12 22,54 21,34 17,70 28,38 26,01 5,1611,7210,26 39,98 62,64 57,61
Insgesamt 0,73 1,47 1,11 0,60 1,19 0,90 0,22 0,45 0,34 1,55 3,11 2,35
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(1) Anteil der Leistungsempfänger der sozialen und privaten Pflegeversicherung
an der Bevölkerung in den jeweiligen Altersgruppen.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit; Verband der privaten
Krankenversicherung e.V. Köln; Berechnungen des DIW.
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Tabelle 2
Entwicklung der Zahl Pflegebedürftiger (1) 1999 bis 2050
-------------------------------------------------------------------------------
Altersgruppen
von ... bis 1999 2010 2020 2050
unter ... Jahren
in 1000
0-60 348,5 341,7 329,0 240,9
60-70 195,3 195,4 238,2 225,7
70-75 166,3 228,8 198,9 222,2
75-80 271,9 304,4 340,9 415,3
80-85 254,4 455,7 658,5 921,5
85-90 406,4 498,6 611,1 1 311,5
90 u. ä. 286,5 357,7 559,1 1 390,9
Insgesamt 1 929,3 2 382,3 2 935,7 4 728,0
Altersstruktur in %
0-60 18,1 14,3 11,2 5,1
60-70 10,1 8,2 8,1 4,8
70-75 8,6 9,6 6,8 4,7
75-80 14,1 12,8 11,6 8,8
80-85 13,2 19,1 22,4 19,5
85-90 21,1 20,9 20,8 27,7
90 u. ä. 14,9 15,0 19,0 29,4
Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0
2010/1999 2020/2010 2020/1999 2050/1999
Veränderung in 1000
0-60 -6,9 -12,7 -19,5 -107,6
60-70 0,1 42,7 42,8 30,4
70-75 62,5 -29,9 32,6 56,0
75-80 32,5 36,5 69,0 143,4
80-85 201,3 202,8 404,1 667,1
85-90 92,2 112,5 204,7 905,1
90 u. ä. 71,2 201,4 272,6 1 104,4
Insgesamt 453,0 553,4 1 006,3 2 798,7
Veränderung in %
0-60 -2,0 -3,7 -5,6 -30,9
60-70 0,1 21,9 21,9 15,5
70-75 37,6 -13,1 19,6 33,7
75-80 12,0 12,0 25,4 52,7
80-85 79,1 44,5 158,9 262,2
85-90 22,7 22,6 50,4 222,7
90 u. ä. 24,8 56,3 95,1 385,4
Insgesamt 23,5 23,2 52,2 145,1
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Leistungsempfänger der privaten und sozialen Pflegeversicherung.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Bundesministerium für Gesundheit;
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Köln;
Bevölkerungsvorausschätzung des DIW (Variante II B).
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Tabelle 3
Entwicklung der Zahl Pflegebedürftiger (1) nach Pflegestufen,
Unterbringung und Geschlecht
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Pflegestufe I Pflegestufe II
Jahre Ins- Ins-
Männer Frauen gesamt Männer Frauen gesamt
Bestand in 1000
Ambulant und teilstationär
1999 230,6 471,4 702,1 191,8 307,6 499,4
2010 303,1 567,0 870,1 248,7 364,9 613,6
2020 391,1 671,4 1 062,5 317,7 434,0 751,7
2050 625,4 1 018,7 1 644,1 507,0 681,6 1 188,6
Vollstationär
1999 63,6 147,6 211,2 47,0 193,9 240,9
2010 76,8 178,4 255,2 65,4 241,6 307,1
2020 96,7 215,0 311,7 93,6 302,6 396,2
2050 151,0 351,4 502,4 178,8 538,7 717,5
Insgesamt
1999 294,2 619,1 913,3 238,8 501,5 740,3
2010 379,9 745,4 1 125,4 314,1 606,5 920,6
2020 487,8 886,5 1 374,2 411,4 736,5 1 147,9
2050 776,4 1 370,1 2 146,5 685,8 1 220,3 1 906,1
Veränderung in %
Ambulant und teilstationär
2020/1999 69,6 42,4 51,3 65,7 41,1 50,5
2050/2020 59,9 51,7 54,7 59,6 57,1 58,1
2050/1999 171,2 116,1 134,2 164,3 121,6 138,0
Vollstationär
2020/1999 52,1 45,7 47,6 99,3 56,0 64,5
2050/2020 56,1 63,4 61,2 90,9 78,0 81,1
2050/1999 137,4 138,1 137,9 280,5 177,8 197,8
Insgesamt
2020/1999 65,8 43,2 50,5 72,3 46,9 55,1
2050/2020 59,2 54,6 56,2 66,7 65,7 66,0
2050/1999 163,9 121,3 135,0 187,2 143,3 157,5
-------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------
Pflegestufe III Ingesamt
Jahre Ins- Ins-
Männer Frauen gesamt Männer Frauen gesamt
Ambulant und teilstationär
1999 62,1 88,1 150,1 484,5 867,1 1 351,6
2010 76,3 101,8 178,1 628,1 1 033,7 1 661,8
2020 92,9 119,6 212,5 801,7 1 225,0 2 026,7
2050 137,4 184,5 321,9 1 269,9 1 884,8 3 154,7
Vollstationär
1999 24,5 101,1 125,6 135,1 442,6 577,7
2010 33,2 124,9 158,2 175,5 544,9 720,5
2020 45,1 155,9 201,0 235,5 673,5 908,9
2050 79,4 274,0 353,4 409,2 1 164,0 1 573,2
Insgesamt
1999 86,6 189,2 275,7 619,6 1 309,7 1 929,3
2010 109,5 226,7 336,3 803,6 1 578,6 2 382,3
2020 138,0 275,5 413,5 1 037,2 1 898,5 2 935,7
2050 216,8 458,5 675,3 1 679,1 3 048,9 4 728,0
Veränderung in %
Ambulant und teilstationär
2020/1999 49,7 35,7 41,5 65,5 41,3 49,9
2050/2020 47,9 54,3 51,5 58,4 53,9 55,7
2050/1999 121,4 109,5 114,4 162,1 117,4 133,4
Vollstationär
2020/1999 84,1 54,2 60,1 74,3 52,2 57,3
2050/2020 75,9 75,7 75,8 73,8 72,8 73,1
2050/1999 224,0 171,0 181,3 202,9 163,0 172,3
Insgesamt
2020/1999 59,5 45,6 50,0 67,4 45,0 52,2
2050/2020 57,1 66,4 63,3 61,9 60,6 61,1
2050/1999 150,5 142,4 144,9 171,0 132,8 145,1
-------------------------------------------------------------------------------
(1) Leistungsempfänger der privaten und sozialen Pflegeversicherung.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Bundesministerium für Gesundheit;
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Köln;
Bevölkerungsvorausschätzung des DIW (Variante II B).
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Tabelle 4
Struktur der Pflegepersonen in Privathaushalten
in %
-------------------------------------------------------------------------------
Verwandschaftsbeziehung:
(Ehe)Partnerin 20
(Ehe)Partner 12
Mutter / Vater 13
Tochter / Schwiegertochter 33
Sohn / Schwiegersohn 5
Sonstige Verwandte 10
Nachbar / Bekannte 7
Geschlecht:
Männlich 20
Weiblich 80
Alter:
bis 39 Jahre 15
40 bis 64 Jahre 53
65 bis 79 Jahre 27
80 Jahre und älter 5
Durchschnittlicher Zeitaufwand
für die Pflege (Std./Woche) 46
Empfundene Belastung:
Sehr stark 40
Eher stark 43
Eher wenig 12
Gar nicht 2
-------------------------------------------------------------------------------
Quelle: Ulrich Schneekloth und Udo Müller: Wirkungen der Pflegeversicherung.
Baden-Baden 2000, S. 52 ff.
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-------------------------------------------------------------------------------
Tabelle 5
Pflegepersonen im Alter von 16 bis 64 Jahren
-------------------------------------------------------------------------------
Deutsch- West- Ost-
land deutschland
Aktueller Erwerbsstatus
Nicht erwerbstätig 64 65 56
Geringfügig beschäftigt 8 9 2
Teilzeitarbeit bis unter 30 Std./Wo. 13 13 11
Mehr als 30 Std./Woche 16 12 31
Konsequenzen der Pflege für
die eigene Erwerbstätigkeit
Zu Beginn der Pflege nicht
erwerbstätig 39 41 31
Erwerbstätigkeit wegen der
Pflege aufgegeben 16 17 11
Erwerbstätigkeit eingeschränkt 14 14 13
Erwerbstätigkeit unverändert
fortgesetzt 29 26 43
Keine Angabe 2 2 2
-------------------------------------------------------------------------------
Quelle: Ulrich Schneekloth und Udo Müller: Wirkungen der Pflegeversicherung.
Baden-Baden 2000, S. 52 ff.
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Tabelle 6
Pflegepersonenpotential und Betreuungsquoten
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1999 2010 2020 2030 2040 2050
Pflegepersonenpotential in 1000
Frauen im Alter von 40-65 Jahren
Erwerbspersonen 8 015,3 9 322,2 9 141,4 8 081,3 7 383,6 6 464,0
Nichterwerbspersonen 5 656,7 5 802,5 5 650,8 5 199,5 4 488,1 4 303,6
Insgesamt 13 672,0 15 124,7 14 792,2 13 280,8 11 871,7 10 767,6
Anteil der Nichterwerbs-
personen in % 41,4 38,4 38,2 39,2 37,8 40,0
Frauen im Alter von 65-80 Jahren
Insgesamt 6 121,4 6 842,1 7 070,9 8 897,8 8 937,6 7 360,6
Ohne Pflegefälle 5 648,6 6 473,4 6 690,1 8 425,0 8 464,8 6 828,5
Männer im Alter von 65-80 Jahren
Insgesamt 4 311,1 5 746,7 6 037,6 7 917,0 8 160,2 6 977,4
Ohne Pflegefälle 4 106,5 5 461,3 5 737,0 7 528,7 7 717,3 6 615,9
Frauen im Alter von 80 Jahren u. ä.
Insgesamt 2 189,2 3 009,0 3 912,6 4 309,6 5 432,8 6 655,4
Ohne Pflegefälle 1 420,9 1 989,4 2 587,8 2 709,5 3 485,7 4 165,9
Männer im Alter von 80 Jahren u. ä.
Insgesamt 773,2 1 399,5 2 338,4 2 688,6 3 654,0 4 701,4
Ohne Pflegefälle 594,2 1 107,1 1 834,4 2 050,5 2 809,1 3 567,0
Pflegefälle insgesamt 1 929,3 2 382,3 2 935,7 3 487,8 4 112,9 4 728,0
Männer 619,6 803,6 1 037,2 1 240,7 1 480,4 1 679,1
Frauen 1 309,7 1 578,6 1 898,5 2 247,1 2 632,5 3 048,9
Ambulante Pflegefälle
Insgesamt 1 351,6 1 661,8 2 026,7 2 380,2 2 798,0 3 154,7
65-80 Jahre 415,5 502,1 522,5 661,6 746,0 596,6
80 Jahre u. ä. 590,9 831,5 1 169,4 1 412,6 1 779,7 2 301,1
Betreuungsquoten in %
Frauen im Alter von 40-65 Jahren
Erwerbspersonen 3,2 3,4 4,2 5,6 7,2 9,3
Nichterwerbspersonen 8,1 9,7 12,2 15,6 21,2 24,9
Insgesamt 5,2 5,8 7,3 9,5 12,5 15,5
Frauen im Alter von 65-80 Jahren
Ohne Pflegefälle 4,8 5,1 6,1 5,7 6,6 9,2
Männer im Alter von 65-80 Jahren
Ohne Pflegefälle 2,3 2,1 2,5 2,2 2,5 3,3
Frauen im Alter von 80 Jahren u. ä.
Ohne Pflegefälle 4,8 4,2 3,9 4,4 4,0 3,8
Männer im Alter von 80 Jahren u. ä.
Ohne Pflegefälle 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
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Quellen: Bundesministerium für Gesundheit; Verband der privaten
Krankenversicherung e.V. Köln; Berechnungen des DIW.
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| © DIW Berlin Wochenbericht 5/01 |

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