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Wochenbericht des DIW Berlin 5/03

Zur Reform der Abstimmungsregeln im EZB-Rat
nach der Erweiterung des Euroraums

Bearbeiter Kirsten Lommatzsch
Silke Tober
Mit der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union wird auch die Zahl der Länder, die dem Euroraum angehören, zunehmen. Bereits im Jahre 2006 könnte es zehn neue Mitgliedsländer geben. Dadurch würde die Zahl der Stimmberechtigten im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) - in seiner jetzigen Konstruktion - von derzeit 18 auf 28 steigen; träten auch Großbritannien, Dänemark und Schweden bei, erhöhte sie sich sogar auf 31. Für effiziente Entscheidungsfindungen ist es unerlässlich, die Regeln für die Abstimmungen im EZB-Rat zu reformieren. Der vorliegende Beitrag skizziert und vergleicht die entsprechenden Vorschläge der Europäischen Zentralbank und des DIW Berlin, die beide auf Gruppenbildung mit Rotation basieren, sich aber in der Gewichtung der einzelnen Regionen unterscheiden; im Vorschlag der EZB sind die großen Länder deutlich unterrepräsentiert.

Gegenwärtig sind die Zentralbankpräsidenten der Mitgliedsländer des Euroraums mit jeweils einer Stimme im EZB-Rat vertreten. Hinzu kommen sechs Direktoriumsmitglieder, so dass sich die Gesamtzahl der Stimmberechtigten auf 18 beläuft. [1] Formal gilt als Regel bei geldpolitischen Entscheidungen im EZB-Rat das einfache Mehrheitsprinzip; tatsächlich werden aber die Entscheidungen üblicherweise nach dem Konsensprinzip getroffen. [2]

Ohne eine Reform würde der Einfluss des Direktoriums und der größeren Länder im EZB-Rat bei einer Erweiterung des Euroraums stark abnehmen. [3] Zu einer Diskrepanz zwischen den stabilitätspolitischen Erfordernissen des Euroraums und einer mehrheitlich getragenen geldpolitischen Entscheidung könnte es daher kommen, wenn die im EZB-Rat vertretenen Zentralbankpräsidenten ihr Abstimmungsverhalten primär an den konjunkturellen Gegebenheiten ihres Herkunftslandes orientieren und diese - beispielsweise infolge asymmetrisch wirkender Schocks - von der allgemeinen Konjunkturentwicklung im Euroraum merklich abweichen.

Zugleich ist es mit Blick auf die Effizienz der Entscheidungsfindung nach der Erweiterung unvermeidlich, die Zahl der Mitglieder des EZB-Rats zu beschränken. Eine strikte Orientierung an der Kategorie "Staat" erscheint angesichts der sehr unterschiedlichen Größe der Mitgliedsländer wenig sinnvoll. Denn mit welcher Begründung sollten kleine Länder, die wie Malta oder Zypern einen Anteil von weniger als 0,2 % an der Bevölkerung im Euroraum aufweisen, bei Entscheidungen dasselbe Gewicht haben wie große Länder, in denen sogar einzelne Regionen zum Teil auf deutlich höhere Bevölkerungsanteile kommen? In Deutschland beispielsweise hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen einen Bevölkerungsanteil im erweiterten Euroraum von 4 %, verfügt aber mit den 15 anderen Bundesländern gebündelt über nur ein Stimmrecht.

Drei Konstruktionsformen bieten sich an: die Bildung von Gruppen, innerhalb derer das Stimmrecht rotiert (Beispiel US-amerikanische Zentralbank), Gruppenbildung mit jeweils einem Repräsentanten (Beispiel Internationaler Währungsfonds) und die Bildung eines aus Experten bestehenden geldpolitischen Komitees (Beispiel Vereinigtes Königreich). [4]

Die Vorschläge der Europäischen Zentralbank vom Dezember 2002 und des DIW Berlin vom April 2002 haben gemein, dass sie auf Gruppenbildung und dem Rotationsprinzip basieren. [5] Der Vorteil der Gruppenbildung gegenüber der Delegation an ein Komitee besteht darin, dass die speziellen Länderkenntnisse, über die die nationalen Zentralbankpräsidenten infolge ihrer Tätigkeit verfügen, in den Entscheidungsprozess einfließen und so ein abgerundetes Gesamtbild der Entwicklung im Euroraum unterstützt wird. Auch stellen die nationalen Zentralbankpräsidenten mit Blick auf Rechenschaftspflicht und Glaubwürdigkeit der Zentralbank das Bindeglied zwischen dem jeweiligen Land und dem EZB-Rat dar. [6] Es wäre ohnehin nur schwer vorstellbar, dass die Wahl der geldpolitischen Experten im Euroraum unter vollständiger Vernachlässigung ihrer regionalen Herkunft stattfindet. Insofern unterscheidet sich das Entscheidungsgremium der EZB deutlich von dem Monetary Policy Committee der Bank of England und auch von der Regelung bei der Schwedischen Zentralbank, die für wesentlich kleinere und homogenere Währungsräume konzipiert wurden. Auch bedeutet ein geldpolitisches Komitee nicht zwangsläufig, dass sich dessen Experten weniger stark an regionalen Entwicklungen orientieren als die Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Eine Studie über das Abstimmungsverhalten bei der US-amerikanischen Zentralbank hat ergeben, dass es in den USA gerade die Mitglieder des Direktoriums sind, die die Situation in ihrem Herkunftsstaat berücksichtigen. [7]

Repräsentation hat gegenüber der Rotation den Nachteil, dass die Repräsentanten nicht mehr unabhängige Entscheidungsträger sind, sondern sich im Vorfeld mit den anderen Gruppenmitgliedern abstimmen, was die Tendenz zur Vertretung nationaler Interessen verstärkt.

Im Einzelnen sieht der Vorschlag der EZB vor, dass aus den Zentralbankpräsidenten der Mitgliedstaaten des Euroraums (ab 22 Mitgliedern) drei Gruppen gebildet werden, die jeweils eine bestimmte Anzahl von Stimmrechten haben. Innerhalb der Gruppen werden nach einem bisher nicht näher spezifizierten Rotationsverfahren die Stimmrechte zugeteilt. Bei einem 25 Länder umfassenden Euroraum ergäbe sich folgende Zusammensetzung: [8] Gruppe 1, bestehend aus den fünf größten Ländern (Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien und Spanien), hat vier Stimmrechte; Gruppe 2 mit 13 Ländern (Niederlande, Belgien, Schweden, Österreich, Dänemark, Polen, Irland, Portugal, Luxemburg, Griechenland, Finnland, Tschechien und Ungarn) verfügt über acht Stimmrechte, und die sieben Länder der Gruppe 3 (Slowakei, Slowenien, Litauen, Zypern, Lettland, Estland und Malta) haben zusammen drei Stimmrechte (Tabelle 1). Hinter dieser Verteilung verbirgt sich eine auf den ersten Blick nicht ersichtliche starke Unterrepräsentation der großen Länder (Abbildung).

Demgegenüber bilden in dem Vorschlag des DIW Berlin nur die kleineren Länder Gruppen, innerhalb derer rotiert wird; die größeren Länder verfügen über ein permanentes Stimmrecht. Die Gruppen werden so weit möglich nach regionalen Kriterien gebildet. Gewichtet wird dabei mit dem Bruttoinlandsprodukt und der Bevölkerungszahl, die zu gleichen Teilen in die Berechnung eingehen (Tabelle 2). Aus Tabelle 1 wird ersichtlich, dass sechs Gruppen mit jeweils drei Ländern vorgesehen sind. Jede dieser Gruppen verfügt über eine Stimme. Die Zentralbankpräsidenten der sieben übrigen Länder haben ein permanentes Stimmrecht. Die vier größten Länder haben zudem ein permanentes Vorschlagsrecht für jeweils ein Direktoriumsmitglied, [9] so dass die Mitgliedsländer insgesamt in Abhängigkeit von ihrer Größe entweder über zwei Stimmrechte, ein Stimmrecht oder aber alle drei Jahre über ein Stimmrecht verfügen.

Gegenüber den Überlegungen der EZB hat dieser Vorschlag zwei entscheidende Vorzüge: Erstens ist das Entscheidungsgremium überschaubarer und damit effizienter bei der Entscheidungsfindung, und zweitens entspricht die Stimmengewichtung eher der ökonomischen Bedeutung des jeweiligen Landes. Während der Vorschlag der EZB im Falle von 25 Mitgliedsländern vorsieht, dass der EZB-Rat mit 31 Personen tagt, von denen 21 stimmberechtigt sind, würde sich der EZB-Rat gemäß dem Vorschlag des DIW Berlin aus 19 Personen zusammensetzen, die alle ein Stimmrecht haben. Folgt man den Vorstellungen der EZB, können im Extremfall neun kleine Länder - Malta, Estland, Lettland, Ungarn, Tschechien, Finnland, Griechenland, Luxemburg und Portugal - mit einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt des Euroraums von 6 % (Bevölkerungsanteil 11 %) eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen. [10] Verteilt man die sechs Stimmrechte des Direktoriums nicht gleichmäßig über die Zeit auf alle 25 Länder, sondern betrachtet sie getrennt, ergibt sich ein nur leicht verändertes Bild: Elf Länder sind nun für eine Mehrheit erforderlich, die im Extremfall nur 9 % des Bruttoinlandsprodukts (21 % der Bevölkerung) auf sich vereinen. Nach dem Entwurf des DIW Berlin kann ein Mehrheitsentscheid nur von Ländern herbeigeführt werden, die zusammengenommen mindestens 29 % des Bruttoinlandsprodukts bzw. 37 % der gesamten Bevölkerung aufweisen.

Die Bevölkerungsgröße erscheint als zweiter Bestimmungsfaktor für die Stimmenverteilung neben dem Bruttoinlandsprodukt für sich genommen sinnvoll; das steigende wirtschaftliche Gewicht der Länder im Zuge des zu erwartenden Aufholprozesses würde zudem mit der Berücksichtigung dieser Größe antizipiert, so dass künftige Änderungen nicht erforderlich wären. Polen hätte so bereits heute ein höheres Gewicht als die Niederlande. Demgegenüber ist der zweite Bestimmungsfaktor des Gewichts im Vorschlag der EZB die Summe der "Gesamtaktiva der Aggregierten Bilanz der Monetären Finanzinstitute", deren Anteile in etwa jenen des Bruttoinlandsprodukts entsprechen. [11]

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass nach dem Vorschlag des DIW Berlin - anders als nach dem der EZB - nur die stimmberechtigten Zentralbankpräsidenten an den Sitzungen des EZB-Rats aktiv teilnehmen sollen. Damit reduziert sich die Zahl der aktiven Ratsmitglieder auf 19 (13 Zentralbankpräsidenten plus sechs Direktoriumsmitglieder) gegenüber 31 beim EZB-Entwurf. Bei einer so hohen Zahl von Diskutanten besteht die Gefahr, dass es zu erheblichen Effizienzverlusten kommt.

Fazit Die in wenigen Jahren anstehende Erweiterung des Euroraums macht es erforderlich, bereits in naher Zukunft die Entscheidungsregeln für den EZB-Rat so zu verändern, dass das Gremium weiterhin in der Lage ist, kompetente geldpolitische Beschlüsse zügig zu fällen. Die Zahl der Entscheidungsträger muss daher begrenzt werden, und es sollte neben der geldpolitischen Kompetenz ein möglichst breit gefächertes regionales Spezialwissen vorhanden sein. Obwohl zu erwarten ist, dass die geldpolitischen Experten entsprechend der Satzung der EZB unabhängige Entscheidungen fällen werden, ist eine Anlehnung der Stimmengewichtung an das ökonomische Gewicht der einzelnen Länder - quasi als Sicherung - sinnvoll. Der Vorschlag der EZB ist insofern zu begrüßen, als er auf einer Gruppenbildung mit Rotation beruht. Bei der Gewichtung der einzelnen Regionen besteht allerdings Nachbesserungsbedarf, der sich an dem Vorschlag des DIW Berlin orientieren könnte. Allerdings sollte bei alledem nicht vergessen werden, dass für geldpolitische Entscheidungen regionale Aspekte nicht ausschlaggebend sein sollten, es sei denn, sie prägten die Tendenzen im Euroraum. Die Unabhängigkeit der geldpolitischen Entscheidungsträger wird durch die in den Statuten verankerte Vertraulichkeit der Sitzungsprotokolle unterstützt. [12] Im Übrigen kann es letztlich, wenn überhaupt, nur kurzfristig einen Interessenkonflikt geben. Eine Geldpolitik, die sich beispielsweise an den derzeitigen Erfordernissen Irlands orientierte und deshalb eine restriktive Geldpolitik verfolgte, würde mittelfristig alles tun müssen, um die dadurch ausgelöste Rezession im Euroraum als Ganzem zu bekämpfen. Es ist daher zu erwarten, dass sich die Devise "What is good for the Euro Area is good for each country" bei den Geldpolitikern durchsetzt.

[1] Die Direktoriumsmitglieder werden aus dem Kreis der in Banken- und Währungsfragen anerkannten Personen auf Empfehlung des Rats und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der EZB einvernehmlich von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs ausgewählt und ernannt; vgl. Art. 11.2 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.

[2] Diese Einschätzung ergibt sich aus diversen Antworten Duisenbergs auf Fragen im Anschluss an Pressekonferenzen. Als Beispiel dienen Auszüge vom Februar 2000: "First, there was no formal vote. Again, as I had hoped and as it was, it was a consensus decision" sowie vom Juni 2000: "We had an intensive discussion, a prolonged discussion, which was very useful and, in the end, resulted in a consensus on what we had to do." (Willem F. Duisenberg, Präsident der Europäischen Zentralbank, EZB-Pressekonferenzen vom 3. Februar 2000 und vom 8. Juni 2000).

[3] De Grauwe analysiert die Konsequenzen der Erweiterung für die geldpolitischen Entscheidungen unter Anwendung des Median-Wähler-Theorems und der Annahme, dass die sechs Mitglieder des Direktoriums die Erfordernisse des gesamten Euroraums berücksichtigen, während die im EZB-Rat vertretenen Zentralbankpräsidenten eine regionale Orientierung haben; er kommt zu der Schlussfolgerung, dass es unter diesen Bedingungen zu einer Koalitionsbildung zwischen kleinen Ländern und so zu einer für den Euroraum insgesamt nicht optimalen Entscheidung kommen kann. De Grauwe favorisiert eine Lösung mit Rotation, in der die strategische Rolle des Direktoriums durch eine Begrenzung der Anzahl der Zentralbankpräsidenten auf etwa zehn Personen erhalten bleibt. Vgl. P. De Grauwe: Challenges for Monetary Policy in Euroland. In: Journal of Common Market Studies, Vol. 40, 2002.

[4] Letzteres haben jüngst Baldwin et al. vorgeschlagen. Vgl. R. E. Baldwin, E. Berglöf, F. Giavazzi und M. Widgrén: Preparing the ECB for Enlargement. In: CEPR Policy Paper, Nr. 6, 2001.

[5] Zum DIW-Vorschlag vgl.: Geldpolitische Aspekte der Erweiterung des Euroraums. Bearb.: Kirsten Lommatzsch und Silke Tober. In: Wochenbericht des DIW Berlin, Nr. 15/2002; Kirsten Lommatzsch und Silke Tober: Monetary Aspects of the Enlargement of the Euro Area. Deutsche Bank Research, Research Notes/Working Papers, Nr. 4, 2002. Details des Vorschlags der EZB finden sich in der Pressemitteilung der EZB vom 20. Dezember 2002: Der EZB-Rat bereitet sich auf die Erweiterung vor. Vgl. auch Tabelle 1.

[6] Dieser Aspekt wird zu Recht von Baldwin et al. (a. a. O., S. 23) hervorgehoben.

[7] Vgl. E. Meade und N. Sheets: Regional Influences on U.S. Monetary Policy: Some Implications for Europe. Centre for Economic Performance, Discussion Paper Nr. 523, 2002.

[8] Die Einteilung wurde auf der Grundlage des von der EZB vorgegebenen Gewichtungsschemas vorgenommen; vgl. Tabelle 2.

[9] Der Vertrag von Nizza ermöglicht es lediglich, dass der Europäische Rat (in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs) die in Art. 10.2 des "Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank" festgelegten Entscheidungsregeln der EZB ändert. Die Entscheidung muss gemäß Artikel 5 des Vertrages einstimmig erfolgen und von jedem Staat ratifiziert werden. Daher ist das Verfahren formal identisch mit der einer Änderung des Vertrages, behandelt wird aber nur das eine Thema (Baldwin et al., a. a. O., S. 28). Der Schritt zu einer weiteren Vertragsänderung, die die Zusammensetzung des Direktoriums betrifft (Art. 11.2), dürfte daher nicht weit sein. Sollte es aus juristischen Gründen nicht möglich sein, Art. 11.2 zeitgleich mit Art. 10.2 zu ändern, so könnte das Vorschlagsrecht für Direktoriumsmitglieder in einer präzisierenden Zusatzvereinbarung zu Art. 11.2 geregelt werden.

[10] Unterstellt ist, dass dem Länderanteil entsprechend zwei Direktoriumsmitglieder so stimmen wie diese neun Länder.

[11] Eine deutliche Abweichung, die auch Einfluss auf die Rangfolge der Länder hat, besteht lediglich im Falle Luxemburgs.

[12] "Die Aussprachen in den Ratssitzungen sind vertraulich. Der EZB-Rat kann beschließen, das Ergebnis seiner Beratungen zu veröffentlichen." (Art. 10.4 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank)

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Tabelle 1
Stimmrechte im EZB-Rat nach der Erweiterung des Euroraums 
auf 25 Mitgliedstaaten

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Länder und Gruppen         Stimmrechte  BIP-Anteil in % (1)   Bevölkerungs-
(DIW Berlin)                                                 anteil in % (1)

 Deutschland                  1 + 1             22,4               18,2
 Vereinigtes Königreich       1 + 1             17,2               13,3
 Frankreich                   1 + 1             15,8               13,1
 Italien                      1 + 1             13,2               12,7

 Spanien                        1                7,0                8,9
 Polen                          1                2,1                8,5
 Niederlande                    1                4,6                3,5

 Schweden                                        2,6                2,0
 Dänemark                       1                2,0                1,2
 Finnland                                        1,5                1,1

 Belgien                                         2,8                2,3
 Irland                         1                1,2                0,8
 Luxemburg                                       0,2                0,1

 Österreich                                      2,3                1,8
 Portugal                       1                1,3                2,2
 Slowenien                                       0,2                0,4

 Griechenland                                    1,4                2,3
 Zypern                         1                0,1                0,2
 Malta                                           0,04               0,1

 Tschechische Republik                           0,7                2,3
 Ungarn                         1                0,6                2,3
 Slowakei                                        0,2                1,2

 Litauen                                         0,1                0,8
 Lettland                       1                0,1                0,5
 Estland                                         0,1                0,3

DIW Berlin: Für vier der insgesamt sechs stimmberechtigten Mitglieder des
 Direktoriums haben die vier größten Länder (Deutschland, Vereinigtes
 Königreich, Frankreich, Italien) jeweils das Vorschlagsrecht. Diese
 Stimmrechte werden daher diesen vier Ländern zugerechnet.

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Länder und Gruppen         Stimmrechte  BIP-Anteil in % (1)   Bevölkerungs-
(EZB)                                                        anteil in % (1)

 Deutschland                                    22,4               18,2
 Vereinigtes Königreich                         17,2               13,3
 Frankreich                     4               15,8               13,1
 Italien                                        13,2               12,7
 Spanien                                         7,0                8,9

 Niederlande                                     4,6                3,5
 Belgien                                         2,8                2,3
 Schweden                                        2,6                2,0
 Österreich                                      2,3                1,8
 Dänemark                                        2,0                1,2
 Polen                                           2,1                8,5
 Irland                         8                1,2                0,8
 Portugal                                        1,3                2,2
 Luxemburg                                       0,2                0,1
 Griechenland                                    1,4                2,3
 Finnland                                        1,5                1,1
 Tschechische Republik                           0,7                2,3
 Ungarn                                          0,6                2,3

 Slowakei                                        0,2                1,2
 Slowenien                                       0,2                0,4
 Litauen                                         0,1                0,8
 Zypern                         3                0,1                0,2
 Lettland                                        0,1                0,5
 Estland                                         0,1                0,3
 Malta                                           0,04               0,1

EZB: Die sechs Direktoriumsmitglieder werden wie gegenwärtig vom Ministerrat
 vorgeschlagen. Da alle Länder an der Personalentscheidung beteiligt sind,
 werden diese Stimmen hier nicht berücksichtigt.

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(1) Die Summe der Anteile ist rundungsbedingt nicht gleich 100.

Quellen: Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 15/2002;
 Europäische Zentralbank (EZB); nationale Zentralbanken;
 Pressemitteilung der Europäischen Zentralbank vom 20. Dezember 2002:
 Der EZB-Rat bereitet sich auf die Erweiterung vor;
 Berechnungen des DIW Berlin.

DIW Berlin 2003

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Tabelle 2
Ökonomisches Gewicht der Länder (1)

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                           DIW Berlin (2)   EZB (3)

Deutschland                     20,3         23,5
Vereinigtes Königreich          15,2         19,1
Frankreich                      14,5         16,0
Italien                         12,9         11,2
Spanien                          8,0          6,3
Polen                            5,3          1,6
Niederlande                      4,1          4,8

Schweden                         2,3          2,5
Dänemark                         1,6          1,9
Finnland                         1,3          1,2

Belgien                          2,5          2,8
Irland                           1,0          1,5
Luxemburg                        0,2          1,2

Österreich                       2,0          2,3
Portugal                         1,8          1,3
Slowenien                        0,3          0,2

Griechenland                     1,9          1,2
Zypern                           0,1          0,1
Malta                            0,1          0,0

Tschechische Republik            1,5          0,6
Ungarn                           1,4          0,4
Slowakei                         0,7          0,2

Litauen                          0,5          0,1
Lettland                         0,3          0,1
Estland                          0,2          0,0

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(1) Ländergruppierung nach der vom DIW Berlin
vorgenommenen Einteilung.
(2) Gewichtet mit dem Bruttoinlandsprodukt und
der Bevölkerungszahl (jeweils 50 %).
(3) Gewichtet mit dem Bruttoinlandsprodukt (5/6)
und den Gesamtaktiva der aggregierten Bilanz
der Monetären Finanzinstitute (1/6). Davon ab-
weichend wurde hier als als zweiter Bestimmungs-
faktor im Falle Litauens und Lettlands die konso-
lidierte Bankenbilanz und im Falle Zyperns das
Kreditvolumen verwendet.

Quellen: Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 15/
2002; Europäische Zentralbank (EZB); nationale
Zentralbanken; Pressemitteilung der Europäischen
Zentralbank vom 20. Dezember 2002: Der EZB-
Rat bereitet sich auf die Erweiterung vor; Berech-
nungen des DIW Berlin.

DIW Berlin 2003

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© 05/03