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| Wochenbericht des DIW Berlin 7/03 Reform der geldpolitischen Strategie | |||
| Bearbeiter | Kirsten Lommatzsch Silke Tober | ||
| Über die geldpolitische Strategie der Europäischen Zentralbank (EZB) ist in den vier Jahren ihres Bestehens vielfach diskutiert worden. Für dieses Jahr plant nun die EZB selbst eine Überprüfung ihrer Zwei-Säulen-Strategie. Um den Marktteilnehmern eine eindeutige Richtschnur zu geben, sollte die EZB ein Inflationsziel explizit festlegen. Die Bedeutung einer "strukturellen" Inflation (Balassa-Samuelson-Effekt) für die Bemessung des Inflationsziels wird hier relativiert. Ein gewisser "Puffer" in der Zielinflationsrate erscheint dennoch sinnvoll, um angesichts des in allen Ländern zu beobachtenden überproportionalen Anstiegs der Dienstleistungspreise positive Preissteigerungsraten auch im Bereich handelbarer Güter zu ermöglichen. Für ein deutlich über null liegendes Inflationsziel der Zentralbank spricht zudem, dass Qualitätsverbesserungen bei der Inflationsmessung unvollständig erfasst werden und die Zentralbank bei konjunkturellen Übersteigerungen oder Einbrüchen einen gewissen Handlungsspielraum haben sollte. Es wird daher dafür plädiert, dass die EZB ein explizites Inflationsziel von 2 % in ihre Strategie aufnimmt und dessen Einhaltung fortan in mittlerer Frist gewährleistet. Zudem sollte die EZB die beiden Säulen der geldpolitischen Strategie ihrem Informationsgehalt entsprechend neu ausrichten und dabei der Inflationsanalyse die ihr bereits in der Praxis zukommende Bedeutung verleihen.
Gegenwärtig wird die Notwendigkeit einer Reform der geldpolitischen Strategie der EZB verstärkt diskutiert. Im Vordergrund stehen dabei erstens die Frage nach einem expliziten Inflationsziel sowie dessen Höhe und zweitens die Relevanz der Geldmengenentwicklung als Indikator und Orientierungsgröße für die europäische Geldpolitik. Die Vorgabe eines expliziten Inflationsziels hat den Vorteil, dass sie den Marktteilnehmern als konkrete Orientierungsgröße dienen kann und so die Unsicherheit, unter denen wirtschaftliches Handeln stattfindet, verringert wird. Insbesondere für Lohnverhandlungen ist eine derartige Richtschnur von entscheidender Bedeutung. Mit dem verstärkten Übergang zur Strategie des Inflations-Targeting Anfang der 90er Jahre geben inzwischen zahlreiche Zentralbanken Inflationsziele - als Punktwerte oder als Korridor - vor (Tabelle 1); prominente Ausnahmen sind die US-amerikanische und die japanische Zentralbank. Für die Deutsche Bundesbank stellte die so genannte Preisnorm, die in die Berechnung des Geldmengenziels einfloss, ein implizites Inflationsziel dar. Von 1986 bis 1996 betrug es 2 % und wurde für die beiden Folgejahre - die letzten Jahre, in denen in Deutschland die Geldpolitik in der Verantwortung der Bundesbank lag - auf 1 3/4 % gesenkt. Die Europäische Zentralbank hat bisher kein explizites Inflationsziel, sondern lediglich eine Definition von Preisstabilität. Allerdings wurde diese nicht in einem Schritt präzisiert, sondern in mehreren Etappen und ist bisher nicht eindeutig. So wurde Preisstabilität zunächst nur mit Bezug auf eine Obergrenze definiert, und zwar "als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr". [1] Später wurde klargestellt, dass das Wort Anstieg in der Definition signalisieren soll, dass auch ein Rückgang des Preisniveaus nicht mit Preisstabilität zu vereinbaren sei. [2] Zahlreiche Beobachter schlossen aus diesen Ausführungen, dass der EZB ein Zielkorridor zwischen 0 % und 2 % vorschwebte. Diese Einschätzung steht allerdings in Widerspruch zu dem impliziten Inflationsziel, das aus den Vorgaben für die Berechnung des Referenzwerts für das Geldmengenwachstum abgeleitet werden kann. So setzt sich der Referenzwert von 4 1/2 % aus Annahmen "für die trendmäßige Entwicklung des Potentialwachstums von 2 % bis 2 1/2 % pro Jahr und den trendmäßigen Rückgang der Einkommensumlaufgeschwindigkeit von M3 von 1/2 % bis 1 % pro Jahr" und der "Definition der EZB von Preisstabilität als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr" zusammen. [3] Nimmt man die Mittelwerte der beiden angegebenen Spannen (2 1/4 % und 3/4 %) und zieht diese von 4 1/2 % ab, so verbleiben 1 1/2 % für den Anstieg des Preisniveaus - bei Symmetrie läge die Untergrenze bei 1 %. Eine über null liegende Untergrenze ist auch deshalb zu vermuten, weil Vertreter der EZB mehrfach auf die aus verschiedenen Studien bekannten Messprobleme der Inflation hingewiesen haben: Durch die unzureichende Erfassung von Qualitätsverbesserungen wird eine Verzerrung nach oben erzeugt. [4] Die nebulöse und asymmetrische Zieldefinition der EZB ist als Richtschnur in Lohnverhandlungen nur begrenzt operationalisierbar. Aber gerade in diesem Bereich ist eine klare Vorgabe erforderlich, soll ein Konflikt zwischen Geld- und Lohnpolitik vermieden werden. Ein solcher Konflikt ist jedoch programmiert, wenn sich die Lohnentwicklung am mittelfristigen Produktivitätsfortschritt zuzüglich der einzigen quantitativen Vorgabe der EZB - der Obergrenze von 2 % - orientiert, die EZB aber letztlich ein mittelfristiges Inflationsziel von 1,5 % verfolgt. Es wäre daher sinnvoll, wenn die EZB ihr Inflationsziel eindeutig offenbarte. Gelegentlich wird als Argument gegen ein explizites Inflationsziel vorgebracht, dass dies die Flexibilität im Umgang mit Angebotsschocks einschränken würde. Zentralbanken sind nicht in der Lage, das Preisniveau kurzfristig zu beeinflussen. Sie können daher auch nicht verhindern, dass Angebotsschocks, beispielsweise ein kräftiger Anstieg der Ölpreise oder eine Anhebung der indirekten Steuern, einen Preisniveauschub auslösen. Eine Gefährdung der Geldwertstabilität geht von einem solchen Preisniveauschub nicht aus, sofern er nicht in höhere Lohnabschlüsse mündet und damit weitere Runden von Preis- und Lohnerhöhungen auslöst. Es hat sich daher die Auffassung durchgesetzt, dass eine Zentralbank nicht auf die direkten Preiswirkungen von Angebotsschocks reagieren sollte. [5] Dies spricht aber nicht gegen ein explizites Inflationsziel, sondern lediglich dafür, dieses als mittelfristiges Ziel zu formulieren, wie es die EZB in ihrer Definition von Preisstabilität auch getan hat. Vorübergehende Unter- und Überschreitungen infolge von Angebotsschocks stellen dann weder für die Zentralbank noch für die Marktteilnehmer ein Problem dar. | |||
| Inflationsziel von 2 % angemessen |
Die Höhe des Inflationsziels ist zweitrangig, sofern es im Bereich zwischen 1 % und 3 % liegt. [6] Deutlich höhere Inflationsraten führen zu Wachstumseinbußen infolge der zugleich zunehmenden Variabilität der Inflation, und bereits etwas höhere Inflationsraten verursachen Probleme wegen der unvollständigen Anpassung des Steuersystems an den Anstieg der Nominaleinkommen. [7] Niedrigere Inflationsraten können ebenfalls wirtschaftliche Einbußen mit sich bringen. Sinnvoll ist eine Untergrenze von deutlich über null: Da der Nominalzins nicht unter null sinkt, wäre die Handlungsfähigkeit der Geldpolitik bei sehr niedrigen Inflationsraten stark eingeschränkt, eine Tatsache, die auch der Chefvolkswirt der EZB, Otmar Issing, jüngst hervorgehoben hat. [8] Eine Inflationsrate nahe null impliziert, dass die Realzinsen kaum unter null fallen können und so die Möglichkeiten der Zentralbank, die Wirtschaft im Falle einer Rezession oder gar bei drohender Deflation zu stabilisieren, sehr begrenzt sind. Die Gefahr von Deflation ist durchaus ernst zu nehmen. Deflation wird durch einen drastischen Einbruch der Gesamtnachfrage verursacht und ist nicht nur durch einen allgemeinen Rückgang der Preise, sondern auch durch Rezession, finanzielle Instabilitäten und steigende Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Da sich die Nominalzinsen aus den Realzinsen und den Inflationserwartungen zusammensetzen - das so genannte Fisher-Theorem -, entspricht der Realzins der erwarteten Deflationsrate, wenn der Nominalzins null ist. Dieser Realzins kann dann durchaus hoch sein. [9] Eine positive Rate des Inflationsziels ist somit sinnvoll, da sie negative Realzinsen ermöglicht, die gegebenenfalls vorübergehend zur realwirtschaftlichen Stabilisierung erforderlich sind. So waren die kurzfristigen Realzinsen in den USA im vergangenen Jahr - dem ersten Jahr in jüngerer Vergangenheit, in dem ansatzweise Deflationsgefahren bestanden - zeitweise deutlich negativ. Für eine Untergrenze, die deutlich über null liegt, sprechen ebenfalls die erwähnten Probleme bei der Erfassung von Qualitätsverbesserungen im Preisindex. Die entsprechende Überschätzung der Inflationsentwicklung wird für Deutschland mit 0,5 bis 1,5 Prozentpunkte beziffert. Die einzige für den Euroraum genannte Größenordnung beläuft sich auf 0,4 Prozentpunkte. [10] | ||
| Balassa- Samuelson-Effekt: Kaum Bedeutung für Inflationsziel |
Als weiteres Argument für ein höheres Inflationsziel werden häufig Unterschiede zwischen den strukturellen Inflationsraten angeführt. Dieser so genannte Balassa-Samuelson-Effekt wird in der Theorie für Länder mit niedrigem Einkommen gefunden, die sich im Aufholprozess gegenüber weiter entwickelten Ländern befinden. Diesem Effekt zufolge werden die im hochproduktiven Sektor der handelbaren Güter entsprechend starken Lohnsteigerungen auch im weniger produktiven Sektor der nichthandelbaren Güter durchgesetzt, so dass hier die Absatzpreise stärker steigen als im Sektor der handelbaren Güter (Industrie). Da in den aufholenden Ländern die Produktivitätszuwächse in der Industrie und damit auch die Lohnsteigerungen höher ausfallen als in den übrigen Ländern, ergibt sich eine höhere durchschnittliche Inflationsrate infolge höherer Preissteigerungsraten im Dienstleistungsbereich. In mehreren Studien werden der Balassa-Samuelson-Effekt und dessen Folgen auf die Inflationsrate im Euroraum sowie in den einzelnen Mitgliedsländern untersucht (Tabelle 2). [11] Die maximale Differenz zwischen den Inflationsraten der Länder, die in den Studien auf den Balassa-Samuelson-Effekt zurückgeführt wird, reicht von 1,8 % bis 5,7 %. Die Unterschiede in den Ergebnissen resultieren primär aus der Berechnungsmethode. [12] Ökonometrisch stellt sich für viele Länder heraus: Der Unterschied zwischen dem Preisanstieg im Sektor der nichthandelbaren Güter und dem Preisanstieg im Sektor der handelbaren Güter ist geringer als der Unterschied zwischen dem Produktivitätswachstum im Sektor der nichthandelbaren Güter und dem im Sektor der handelbaren Güter. Somit fällt auch die daraus resultierende Inflationsrate geringer aus, als es der Unterschied zwischen den sektoralen Produktivitätsfortschritten nahe legen würde. Denn die sektorale Differenz bei den Preissteigerungen wird auch durch andere Faktoren bestimmt. Es trifft zudem nicht zu, dass die Lohnsteigerungen in beiden Sektoren gleich sind, beispielsweise weil "Arbeit" nicht homogen ist, die Qualifikation und die Bezahlung der Arbeitskräfte in beiden Sektoren also nicht gleich sind. Die Analyse des DIW Berlin liefert bei einer ersten arithmetischen Abschätzung des Effekts für den Euroraum eine hohe maximale Differenz in den Inflationsraten zwischen den Mitgliedsländern (3,6 %). [13] Unterstellt wurde dabei, dass die Preise von Industriegütern, Lebensmitteln und Energie jährlich um 1 % zunehmen und dass die Dienstleistungspreise diesen Anstieg um den Unterschied im Produktivitätswachstum zwischen dem Sektor handelbarer und nichthandelbarer Güter übertreffen (Durchschnitt 1995 bis 2001). Als Näherungsgröße für die handelbaren Güter wurde hier die Industrieproduktion genommen, für nichthandelbare Güter die Dienstleistungen ohne den öffentlichen Sektor. Wie in Tabelle 3 gezeigt, würde die Inflationsrate der Dienstleistungen im Euroraum bei einer solchen schematischen Anwendung des Balassa-Samuelson-Effekts etwa 2,5 % betragen; der Anstieg des HVPI insgesamt läge bei 1,6 %. Aus Tabelle 3 ist auch ersichtlich, dass unter den getroffenen Annahmen Frankreich nach Irland die höchsten Preissteigerungsraten hätte, da Frankreich von 1995 bis 2001 erheblich größere Produktivitätsfortschritte in der Industrie zu verzeichnen hatte als im Dienstleistungssektor. Demgegenüber würden Deutschland wie auch Italien und Spanien infolge geringer Unterschiede im Produktivitätswachstum zwischen den beiden Sektoren vergleichsweise niedrige Inflationsraten aufweisen. Aus mehreren Gründen kann aus einer solchen Berechnung jedoch keine eindeutige Schlussfolgerung für das Inflationsziel der EZB gezogen werden. Erstens können die schematisch ermittelten Werte der Vergangenheit nicht einfach auf die Zukunft übertragen werden - bereits eine etwas geringere Produktivitätsentwicklung im Bereich nichthandelbarer Güter in Deutschland würde den HVPI des Euroraums merklich nach oben ziehen. Zweitens setzt die skizzierte Berechnung die Existenz des Balassa-Samuelson-Effekts in strikter Form mit all seinen Annahmen voraus, insbesondere mit der, dass die Lohnentwicklung im Bereich handelbarer Güter auch für den Bereich nichthandelbarer Güter gilt und sich Produktivitätsunterschiede in entsprechenden Preisunterschieden niederschlagen. Dieser Zusammenhang besteht jedoch in den meisten Mitgliedsländern nicht, was ein Vergleich der Entwicklung von Produktivität und Lohnstückkosten zeigt. Gilt der Effekt, sollten die Lohnstückkosten in der Industrie konstant sein und im Dienstleistungssektor exakt den von den Löhnen ausgehenden Preisdruck abbilden. Tatsächlich ist aber der Unterschied zwischen den sektoralen Produktivitätsfortschritten in allen Ländern außer in Frankreich und Spanien höher als der zwischen den sektoralen Lohnstückkostensteigerungen. Zieht man die sektoralen Unterschiede zwischen den Lohnstückkosten zur Berechnung der Inflationsrate für den Euroraum heran, so fällt diese geringer aus: Der Anstieg der Dienstleistungspreise beliefe sich dann lediglich auf 1,9 %, die gesamte Inflationsrate auf 1,4 %. Dabei ergibt sich für Frankreich eine noch höhere Inflationsrate als bei der ersten Berechnungsmethode (2,7 %), während für Deutschland ein etwas niedrigerer Wert (0,5 %) ermittelt wird, da die Lohnstückkosten im Dienstleistungsbereich etwas weniger zunahmen als in der Industrie. Drittens gibt es eine starke Divergenz zwischen der Entwicklung der sektoralen Deflatoren und der entsprechenden HVPI-Komponenten (Abbildung 1). So sind beispielsweise die Dienstleistungspreise im deutschen HVPI von 1995 bis 2001 um jahresdurchschnittlich 1,6 % gestiegen, während der Dienstleistungsdeflator ebenso wie die Lohnstückkosten unverändert blieben. Eine Ursache hierfür dürfte der stärkere Anstieg bei den öffentlich bereitgestellten Gütern, beispielsweise im Gesundheitswesen, sein. Die ökonometrische Untersuchung des DIW Berlin ergibt, dass der Balassa-Samuelson-Effekt zwar nachweisbar ist, aber meist nur für den Zusammenhang zwischen sektoralen Deflatoren und Lohnstückkosten. Insbesondere lässt sich kaum ein Zusammenhang finden, wenn die Unterkategorien des HVPI verwendet werden. [14] In den Fällen, in denen ein Zusammenhang gefunden wird, ergibt sich ein Koeffizient der Übersetzung von Unterschieden bei den Lohnstückkosten in die relativen Preise (Deflatoren) von 0,4 bis 1. Bezieht man diese Übersetzungsfaktoren bei der Berechnung der hypothetischen Inflationsrate im Euroraum ein, ergibt sich, dass die Inflation bei den Dienstleistungen nun lediglich 1,5 % beträgt und somit die gesamte Inflationsrate bei 1,2 % liegt. Insgesamt zeigt die Untersuchung, dass die Berechnung einer Inflationsrate aufgrund des Balassa-Samuelson-Effekts mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Unabhängig von diesem Ergebnis wäre ein signifikanter Balassa-Samuelson-Effekt zudem kein Argument dafür, eine höhere Inflationsrate in Ländern mit aufholender Entwicklung als gleichgewichtig zu interpretieren. Eine gleichgewichtige Entwicklung erfordert, dass das aufholende Land - infolge des kräftigeren Wachstums und damit einhergehender starker Importsteigerungen - im Bereich handelbarer Güter geringere Preissteigerungen als die Handelspartner hat. [15] Somit sollten Länder mit kräftigem Wachstum zwar eine Veränderung der relativen Preise zwischen handelbaren und nichthandelbaren Gütern aufweisen, diese Veränderung sollte sich jedoch nicht in einer überdurchschnittlichen Inflationsrate niederschlagen, sondern mit unterdurchschnittlich steigenden Preisen der handelbaren Güter einhergehen. Das Inflationsziel der EZB sollte dennoch einen gewissen Puffer für die höhere Inflationsrate im Dienstleistungssektor vorsehen. Allerdings ist hierbei nicht die Differenz zwischen den Ländern ausschlaggebend. Entscheidend ist dreierlei, nämlich dass ein gewisser Balassa-Samuelson-Effekt auch in schwächer wachsenden Ländern möglich ist, dass die regulierten Dienstleistungspreise einen höheren Trend aufweisen und dass auch in den stark wachsenden Ländern positive Preissteigerungsraten im Bereich handelbarer Güter zu gewährleisten sind. Wie eingangs ausgeführt, sprechen zwei weitere Gründe dafür, ein Inflationsziel zu wählen, dass deutlich über null liegt: die nominale Untergrenze der Zinsen von null und Probleme bei der Erfassung von Qualitätsverbesserungen. Gegenwärtig scheinen die Marktteilnehmer im Euroraum von einem Inflationsziel in der Größenordnung von 1,8 % auszugehen. Dies spiegelt sich in den mittelfristigen Inflationserwartungen wider, die man beispielsweise an der Breakeven-Inflationsrate zwischen indexierten und nichtindexierten Bonds und der mittelfristigen Consensus-Prognose ablesen kann. Auch die meisten Empfehlungen für das Inflationsziel gehen über das derzeitige implizite Ziel von 1,5 % hinaus. [16] In Einklang hiermit hält auch das DIW Berlin ein Inflationsziel von 2 % für angemessen, zumal dies in etwa mit den Inflationszielen in anderen großen Währungsräumen übereinstimmt, so dass inflationsbedingte Wechselkursänderungen entfallen würden. | ||
| Neuausrichtung der zwei Säulen |
In Bezug auf die zwei Säulen der geldpolitischen Strategie wird in jüngerer Zeit verstärkt der Ruf nach Integration beider Indikatorenbündel in eine Säule laut - eine Forderung, die in ähnlicher Form auch vom DIW Berlin bereits formuliert wurde. [17] Wichtiger als eine Integration der realen und monetären Indikatoren erscheint es jedoch, den unterschiedlichen Charakter der beiden Säulen herauszustellen. Hier hat die EZB zu einer gewissen Verwirrung beigetragen, indem sie die Bedeutung der ersten (Geldmengen-)Säule herausstrich, anstatt ihre Komplementärfunktion für die mittlere Frist zu betonen. Sofern ein stabiler Zusammenhang zwischen Geldmenge, Preisen und Bruttoinlandsprodukt besteht - und dies bestätigen die meisten ökonometrischen Untersuchungen -, [18] kann die Geldmengenentwicklung in mittlerer Frist wichtige Informationen liefern. Kürzerfristig - über einige Jahre hinweg - hat die Geldmenge allerdings infolge möglicher Portfolioumschichtungen keine guten Indikatoreigenschaften (Abbildung 2). [19] Aus diesem Grund besteht auch die erste Säule der EZB aus einer Vielzahl monetärer Indikatoren und nicht nur aus der Geldmenge. Die mittelfristige Kreditentwicklung, die Entwicklung des Geldkapitals und insbesondere auch die Analyse der realen Geldlücke können Auskunft darüber geben, ob sich ein Deflations- oder Inflationspotential aufgebaut hat, das gegebenenfalls in der zweiten Säule nur unzureichend erfasst wird. Die beiden Säulen der geldpolitischen Strategie müssen daher nach ihrem Informationsgehalt neu ausgerichtet werden. Vorrang muss die Inflationsanalyse der zweiten Säule haben, wobei ein Blick auf die monetären Indikatoren der Überprüfung der Inflationsanalyse dienen kann. Betont die EZB demgegenüber - wie bisher - die Analyse der monatlichen Entwicklung der Geldmenge, so ist die Kommunikation zwangsläufig komplizierter und die Geldpolitik weniger transparent. Insofern besaß die Deutsche Bundesbank nicht wegen, sondern trotz ihrer verbal verfolgten Geldmengenstrategie eine hohe Glaubwürdigkeit. Sie hielt zwar bis 1998 an der Vorgabe von Geldmengenzielen fest, verfehlte diese Ziele jedoch in knapp der Hälfte aller Jahre, obwohl sie als Zielkorridore mit einer Breite von zuletzt 3 Prozentpunkten formuliert wurden. Da die Bundesbank Verfehlungen des Geldmengenziels hinnahm, sofern das Erreichen ihres Inflationsziels nicht gefährdet war, kommen beispielsweise Bernanke und Mihov zu dem Schluss, dass die Bundesbank eher als "inflation-targeter" zu bezeichnen ist. [20] So orientierte sich die Bundesbank nicht nur an der Geldmengenentwicklung, sondern an eben jener Vielzahl von Indikatoren, an denen sich auch Zentralbanken, die ein Inflations-Targeting betreiben, orientieren. [21] Vor dem Hintergrund der theoretischen und empirischen Analysen der Geldmengensteuerung in den vergangenen 30 Jahren gab der EZB-Rat "bewusst einen Referenzwert und nicht ein anzustrebendes Ziel bekannt. [...] Die Grundidee des Konzepts eines Referenzwerts besteht darin, dass Abweichungen des Geldmengenwachstums vom Referenzwert eingehend analysiert werden." [22] Entsprechend wird eine Vielzahl von Indikatoren der Analyse der Risiken für die Preisstabilität herangezogen. [23] Damit trägt die geldpolitische Strategie der EZB bereits jetzt wesentliche Züge eines Inflations-Targeting, in dessen Rahmen auch der Geldmengenentwicklung infolge einer erwarteten langfristigen Stabilität der Geldnachfrage eine wichtige Rolle zugemessen wird. | ||
| Fazit |
Die EZB sollte die beiden Säulen ihrer geldpolitischen Strategie neu ausrichten und dabei der Inflationsanalyse die entscheidende Rolle verleihen. Mit einer Analyse der mittelfristigen Entwicklung der monetären Indikatoren kann die Inflationsanalyse ergänzt und überprüft werden. Reformbedarf bei der geldpolitischen Strategie existiert auch bei der Präzisierung des Inflationsziels der EZB. Mit der eindeutigen Vorgabe einer Orientierungsgröße für Lohnverhandlungen kann sie hierdurch auch einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Lohnpolitik in einzelnen Regionen zu einer produktivitätsorientierten Strategie (zurück-)findet.
Fünf Argumente sprechen zusammengenommen dafür, dass sich die EZB auf ein Inflationsziel von 2 % festlegen sollte. Erstens sollte es deutlich über null liegen, da dies die Untergrenze für die Nominalzinsen darstellt; je näher das Inflationsziel an dieser Untergrenze liegt, desto eingeschränkter ist der geldpolitische Handlungsspielraum. Zweitens existieren Probleme bei der Erfassung von Qualitätsverbesserungen, die zu einer Überschätzung der Inflation führen. Der Balassa-Samuelson-Effekt spielt als drittes Argument eine Rolle - allerdings nicht, weil er markante Unterschiede zwischen den nationalen Inflationsraten im Euroraum rechtfertigen könnte, sondern weil er eine Inflationsrate von 2 % unter der Voraussetzung nahe legt, dass der Preisanstieg handelbarer Güter in keinem Land deutlich unter null fallen sollte. Viertens steigen die regulierten Preise überdurchschnittlich stark und ziehen so den Durchschnitt nach oben. Das fünfte und letzte Argument für das Inflationsziel in Höhe von 2 % ist, dass es ungefähr den Inflationszielen in den anderen großen Währungsräumen entspricht und eine solche Einheitlichkeit Wechselkursänderungen als Folge von Inflationsdifferentialen verringern würde. Er wird dabei plädiert für ein Punktziel, das auf mittlere Sicht erreicht werden soll; ein um das Ziel gelegter Korridor erscheint nicht sinnvoll, da dieser Korridor das Augenmerk vom Inflationsziel ablenkt und zugleich eine scheinbare Grenze markiert, die allerdings im Falle von Sondereinflüssen vorübergehend nicht eingehalten werden kann.
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 1
Inflationsziel der Zentralbanken in ausgewählten Ländern bzw. Währungsräumen
In %
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Inflationsziel
Vereinigtes Königreich 2,5
Euroraum (1) 1,5
Schweden 2,0
Neuseeland (2) 1 bis 3
Australien 2 bis 3
Kanada 2,0
Deutschland (1986 bis 1996) (1) 2,0
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(1) Implizites Inflationsziel, enthalten im
Referenzwert bzw. im Zwischenziel für das
Geldmengenwachstum.
(2) Neuseeland ging 1989 als erstes Land
zur Strategie des Inflations-Targeting über.
Das Inflationsband betrug zunächst 0 bis
2 %, wurde 1996 auf 0 bis 3 % erweitert
und im September 2002 auf 1 bis 3 % ge-
ändert. Zu diesem Zeitpunkt wurde das
Inflationsziel auch erstmals als mittelfris-
tiges Ziel definiert.
Quellen: Europäische Zentralbank; nationale
Zentralbanken; Policy Targets Agreement,
Wellington (Neuseeland),17. September 2002.
DIW Berlin 2003
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 2
Hypothetische Inflationsdivergenzen zwischen den Ländern des Euroraums
Ermittelt auf Basis des Balassa-Samuelson-Effekts (1)
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Belgien Deutsch- Griechen- Spanien Frank- Irland
land land reich
Alberola/
Tyrväinen (1998) 1975 bis 1995 3,1 1,3 . 3,1 1,7 .
Canzoneri et al.
(2001) 1973 bis 1991 3,4 1,0 . 2,5 2,1 .
Sinn/Reutter
(2001) 1987 bis 1995 1,7 0,0 . 3,2 2,9 4,8
Lommatzsch/
Tober (2003) 1992 bis 2002 2,8 1,0 1,7 2,3 2,8 6,0
-------------------------------------------------------------------------------
Italien Nieder- Öster- Portugal Finnland Euro-
lande reich raum
Alberola/
Tyrväinen (1998) 1975 bis 1995 2,4 2,3 1,8 . 2,4 2,0
Canzoneri et al.
(2001) 1973 bis 1991 3,0 . 2,2 . 2,0 2,0
Sinn/Reutter
(2001) 1987 bis 1995 3,2 3,0 3,0 1,7 5,7 2,0
Lommatzsch/
Tober (2003) 1992 bis 2002 1,8 2,0 3,3 0,0 3,0 2,0
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(1) Angepasst an eine durchschnittliche Inflationsrate im Euroraum von 2,0 %.
Mit Ausnahme von Tober/Lommatzsch errechnet aus dem gewichteten Durch-
schnitt der sektoralen Deflatoren; sektorale Gewichtung entsprechend dem
Wertschöpfungsanteil.
Quellen: siehe Angaben im Text.
DIW Berlin 2003
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-------------------------------------------------------------------------------Tabelle 3
Arithmetischer Balassa-Samuelson-Effekt
In %
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Gewicht Gewicht der Gewicht der Durchschnittliche
im HVPI Industriegüter Dienstleistungen Differenz des
des Euroraums im HVPI im HVPI sektoralen Produk-
2002 2002 2002 tivitätswachstums
(1)
Österreich 3,2 31,1 45,1 3,3
Belgien 3,4 32,4 37,4 2,6
Deutschland 30,6 31,4 39,1 0,3
Spanien 10,3 31,3 35,3 1,0
Finnland 1,6 31,0 39,9 3,0
Frankreich 20,4 30,6 40,4 3,6
Italien 19,3 36,3 37,9 1,2
Niederlande 5,2 30,6 39,7 1,4
Griechenland 2,5 32,1 38,1 -0,2
Irland 1,2 25,1 44,0 6,0
Portugal 2,1 30,8 36,9 -2,5
Luxemburg 0,3 31,5 31,2 3,0
Euroraum 100,0 32,1 38,9 .
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Hypothetische Hypothetische
Inflationsrate Inflationsrate
bei Dienst- insgesamt (3)
leistungen (2)
Österreich 4,3 2,5
Belgien 3,6 2,0
Deutschland 1,3 1,1
Spanien 2,0 1,4
Finnland 4,0 2,2
Frankreich 4,6 2,5
Italien 2,2 1,5
Niederlande 2,4 1,6
Griechenland 0,8 0,9
Irland 7,0 3,6
Portugal 1,5 0,0
Luxemburg 4,0 1,9
Euroraum 2,5 1,6
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(1) In Prozentpunkten. Sektor der handelbaren Güter: Industrie (Portugal:
Industrie und Bauwirtschaft); Sektor der nichthandelbaren Güter:
Dienstleistungen ohne öffentlichen Sektor (Portugal: Dienstleistungen
einschließlich Staat) (C-E bzw. F-K in der Klassifikation des ESVG 1995).
Irland: 1998 bis 2001. Luxemburg: Schätzung des DIW Berlin.
(2) Produktivitätsunterschiede werden vollständig auf die relativen Preise der
Dienstleistungen übertragen.
(3) Für die Kategorien Industriegüter, Lebensmittel und Energie ist eine
jährliche Inflationsrate von 1 % unterstellt; der Anstieg der
Dienstleistungspreise übersteigt um 1 % den hypothetischen Balassa-Samuelson-
Effekt.
Quellen: Eurostat; OECD; Berechnungen des DIW Berlin.
DIW Berlin 2003
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