Direkt zum Inhalt

Staatshilfen für Airlines? Im Gegenteil: Flug-Subventionen gehören auf den Prüfstand

Pressemitteilung vom 21. April 2010

„Flugverbote gehören zum Geschäftsrisiko“

Das DIW Berlin hat sich vehement gegen Staatshilfen für Unternehmen ausgesprochen, die von den Flugverboten der vergangenen Tagen betroffen waren – stattdessen sollten die bestehenden Subventionen im Luftverkehr auf den Prüfstand. DIW-Präsident Klaus F. Zimmermann warnte vor einer Perversion des Unternehmensbegriffs: „So bitter das für Fluggesellschaften sein mag: Flugverbote gehören zum allgemeinen Geschäftsrisiko“, sagte Zimmermann. „Die Airlines sind erst einmal selber gefordert. Der Staat kann nicht alle Risiken abdecken.“

Ganz im Gegenteil böte die zeitweise Ausnahmesituation einen Anlass, über die bereits vorhandene Subventionierung des Flugverkehrs nachzudenken, so der DIW-Präsident: „Schon jetzt gibt es Subventionen, die auf den Prüfstand gehören.“ So ist derzeit zum einen Flugbenzin im Gegensatz zu anderen Energieträgern völlig unbesteuert, zum anderen wird bei internationalen Flügen  - anders als etwa bei Bahnverbindungen - keine Mehrwertsteuer erhoben.

Bislang gibt es keine seriösen Abschätzungen der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Flugverbote. Staatshilfen dagegen würden auf die Folgeschäden einzelner Branchen oder Unternehmen abzielen – hierbei jedoch gäbe es erhebliche praktische Probleme bei der Bemessung möglicher Schäden.

So können die Fluggesellschaften einen Teil der entgangenen Geschäfte vermutlich nachholen. Problematisch wäre auch die Abgrenzung der Schäden: Sollten nur Fluggesellschaften entschädigt oder auch Automobilbauer, bei denen die Unterbrechung der Logistikkette zu Produktionsausfällen führte? Und sollte eine Sondersteuer auf die zusätzlichen Einnahmen von Leihwagenfirmen oder Reisebusfirmen erhoben werden?

DIW-Präsident Zimmermann warnte auch vor der marktverzerrenden Wirkung von Staatshilfen: „Fünf Tage Flugverbot sollten wohl kaum ausreichen, um Airlines in eine existenzgefährdende Lage zu bringen - außer, die Gesellschaft stand schon vorher am Rande des Zusammenbruchs“, so Klaus Zimmermann. „In diesem Fall aber stünden Staatshilfen einer Marktbereinigung im Wege.“

keyboard_arrow_up