Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 2 / 2000, S. 225-248
Volker Meinhardt
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Die ehemalige DDR hatte eine Basissicherung im Rahmen einer Einheitssozialversicherung. Ferner beeinflusste der Staat die Einkommensverteilung über die staatlich gelenkte Lohnpolitik sowie die Güterverteilung über die Preispolitik. In der Bundesrepublik dominiert die Lebensstandardsicherung in Form von monetären Transfers im Rahmen eines gegliederten Sozialversicherungssystems. Die Gebietskörperschaften übernehmen ergänzende bedarfsorientierte Absicherungen. Die Übertragung dieses sozialen Sicherungsmodells auf die neuen Länder bei gleichzeitiger Anerkennung von in der DDR erworbenen Ansprüchen stellt erhebliche Anforderungen an die Organisation und die Finanzierung. In beiden Fällen war Unterstützung von den Trägern aus dem Westen notwendig. Die aufzubringenden Mittel erhöhen den Finanzierungsdruck in den alten Bundesländern und bedeuten einen Anpassungsdruck hinsichtlich Organisation und Leistungen der sozialen Sicherung. Die Chance, im Zuge der Vereinigung Veränderungen im System der sozialen Sicherung durch Übernahme von Strukturelementen des ostdeutschen Systems durchzuführen, z. B. Pflichtversicherung, Einheitsversicherungselemente, stärkere Integration von stationärer und ambulanter Behandlung durch Errichtung von Ambulatorien, wurde nicht genutzt.
Themen: Geldpolitik
DOI:
https://doi.org/10.3790/vjh.69.2.225
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/99143