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Unternehmensteuerreform 2008: Mogelpackung statt großer Wurf

Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 2 / 2007, S. 49-73

Ralf Maiterth, Heiko Müller

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Abstract

Die Unternehmensteuerreform 2008 zielt darauf ab, die Attraktivität des Standortes Deutschland und die unternehmerische Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Dies soll durch Steuersatzsenkungen für Kapitalgesellschaften und die Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen erreicht werden. Zudem ist eine 25%ige Abgeltungsteuer für Kapitaleinkommen geplant. Diese tariflichen Steuerentlastungen sollen größtenteils durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gegenfinanziert werden. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet sich die Einkommensbesteuerung in Deutschland von dem Leitbild der synthetischen Einkommensbesteuerung und dem Nettoprinzip der Besteuerung. Verstöße gegen die steuerliche Gleichmäßigkeit und mangelnde Effizienz der Besteuerung sind die Folge. Darüber hinaus ist eine erhebliche Komplizierung des Steuerrechts zu beklagen. Beträchtliche Verzerrungen wird die geplante Abgeltungsteuer bewirken. Sie diskriminiert aufgrund des erheblichen Steuersatzgefälles zugunsten von Zinseinkommen massiv die unternehmerische Eigenkapitalbildung und wird Steuergestaltungen in erheblichem Ausmaß nach sich ziehen. Aufgrund der Abgeltungsteuer in der vorliegenden Form wird der Gesetzgeber das von ihm verfolgte Ziel einer Stärkung der unternehmerischen Eigenkapitalbasis - trotz der Thesaurierungsbegünstigung für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen sowie der Einführung einer Zinsschranke - nicht erreichen.

On the basis of a substantial reduction of the corporate tax rate and the introduction of a preferential tax rate for retained profits for partnerships German tax reform act 2008 aims to improve the attractiveness of Germany for investment purposes. Furthermore a final withholding tax at a rate of 25 % for capital income shall be introduced. In order to limit revenue losses the reform involves a broader tax base. Unfortunately, tax base broadening ignores fundamental principles of income taxation and will therefore cause tax induced distortions, a considerably complication of German tax law and a substantial increase of tax planning activities. As a result of the final withholding tax, that creates considerable tax rate differences in favour of interest income, firms will substitute debt for equity. Therefore German tax reform act 2008 fails to support entrepreneurial equity despite the preferential taxation of retained profits as well as the introduction of an interest stripping rule.

Themen: Unternehmen, Steuern



JEL-Classification: H20;H25;K34
Keywords: Tax cut, thin capitalization rules, final tax on capital income, retained earnings tax relief
DOI:
https://doi.org/10.3790/vjh.76.2.49

Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/99472

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