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Papiertiger Mietpreisbremse. Kommentar von Claus Michelsen

Kommentar vom 2. Oktober 2014

Mit dem Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse hat das  Kabinett jüngst ein zentrales Vorhaben der großen Koalition gebilligt. Die Bundesregierung möchte damit Haushalte mit geringerem Einkommen begünstigen, die es zunehmend schwer haben, in den begehrten Zentren großer Ballungsräume bezahlbaren Wohnraum zu finden. Helfen soll die Begrenzung der Mietaufschläge bei Wiedervermietung:  Maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete darf der Mietzins zukünftig vereinbart werden. Allerdings soll die Regelung ausschließlich in angespannten Wohnungsmärkten greifen. Diese Regionen zu identifizieren obliegt den Ländern, die auf fünf Jahre begrenzt eine Deckelung der Mietentwicklung verfügen können. Die Hoffnung, normalverdienenden Haushalten damit den Zugang zu den gewünschten Wohnungen zu ermöglichen, dürfte sich allerdings schon bald zerstreuen. Im Wettbewerb der Mieter wird weiterhin vor allem das Portemonnaie entscheiden: Vermieter werden Bewerber auswählen, bei denen Mietausfallrisiken gering sind, bei denen perspektivisch kontinuierliche Mietsteigerungen umsetzbar erscheinen oder die dazu bereit sind, einen deutlichen Mietaufschlag für teilmöblierte Wohnungen zu zahlen – kurz: Haushalte mit höheren Einkommen.

Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 40/2014 (PDF, 185.21 KB)

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