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Marktanreize für systemdienliche Auslegungen von Windkraftanlagen

Bericht vom 10. Juni 2015

von Nils May, Karsten Neuhoff, Frieder Borggrefe

Bisher wurden Windkraftanlagen so ausgelegt, dass sie Strom zu möglichst geringen Gesamtkosten erzeugen, unabhängig vom Marktwert dieses Stroms. Mit steigenden Anteilen der Windenergie im Stromsystem fällt der Marktwert von Strom aus Windkraftanlagen, da sie tendenziell zur gleichen Zeit Strom erzeugen. Deswegen wird es in Zukunft wichtig, Anlagen systemdienlich auszulegen, so dass ein größerer Anteil der Stromerzeugung in Stunden mit geringeren Windgeschwindigkeiten erfolgt. Dies kann durch höhere Türme, längere Rotorblätter und Generatoren mit vergleichsweise geringer Leistung erreicht werden. Modellrechnungen zufolge gibt eine fixe Einspeisevergütung keine ausreichenden Anreize für solche Anlagenauslegungen, die bei einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien künftig besonders systemdienlich wären. Eine Direktvermarktung mit gleitender Marktprämie setzt ebenfalls keine entsprechenden Anreize, sofern Investoren bei ihrer Planung oder Projektfinanzierung die aktuellen Strompreise zugrunde legen. Bei einem hier neu vorgeschlagenen Instrument, dem sogenannten Referenzwertmodell, orientiert sich die Vergütungshöhe dagegen am erwarteten künftigen Marktwert des Stroms der Anlage. Dadurch könnten bereits heute Anreize für Investitionen in solche Anlagen gegeben werden, die künftig besonders systemfreundlich sind. Dabei sind Fragen der konkreten Ausgestaltung und praktischen Umsetzung noch zu klären.

Der gesamte Bericht in: DIW Wochenbericht 24/2015 (PDF, 198.05 KB)

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