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Vergütung von erneuerbaren Energien: Differenzverträge sind die beste Option

Pressemitteilung vom 11. Juli 2018

Studie des DIW Berlin vergleicht vier verschiedene Vergütungsmodelle für erneuerbare Energien – Festhalten an gleitender Marktprämie würde zu steigenden Kosten führen – Bei Differenzverträgen profitieren die StromverbraucherInnen dagegen voll von sinkenden Technologiekosten

Damit Deutschland seine energie- und klimapolitischen Ziele erreicht, ist ein weiterer starker Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich. Trotz sinkender Technologiekosten sind auch in Zukunft Vergütungsinstrumente für erneuerbare Energien sinnvoll. Dabei geht es immer weniger darum, den produzierten Strom wie in den Anfängen finanziell zu bezuschussen, denn die Technologiekosten vor allem von Wind- und Solarenergie sind in den vergangenen Jahren stark gesunken. Vielmehr ermöglicht ein Vergütungsinstrument die Absicherung des Erlösrisikos – also des Risikos, dass die Betreiber von Wind- oder Solaranlagen ihren Strom nicht zu einem ordentlichen Preis verkaufen können. Wird dieses Risiko als hoch eingestuft, verteuern sich die Finanzierungskosten von Investitionen. Ist dieses Risiko hingegen abgesichert, können die Finanzierungskosten dagegen gering gehalten werden können. So können Investitionen angeregt werden, die für das Erreichen der Klimaziele notwendig sind, und gleichzeitig die Kosten der Energiewende gesenkt werden, wovon letztlich die EndkundInnen profitieren.

In einer neuen Studie untersuchen die Energieökonomen Karsten Neuhoff, Nils May und Jörn Richstein vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) anhand einer Simulation die Implikationen verschiedener Vergütungsoptionen. Sie kommen zu dem Schluss, dass mit der Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Differences) bis 2030 etwa 800 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können. Eine fixe Marktprämie würde hingegen die Kosten für Stromkunden um jährlich 2,7 Milliarden Euro steigern. Ohne Vergütungsinstrumente würden die Kosten für erneuerbare Energien um rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr zulegen.

„Nur bei Differenzverträge profitieren Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher voll von den fallenden Technologiekosten der erneuerbaren Energien.“ Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik

Absicherung von Investoren und StromverbaucherInnen

Ein Differenzvertrag ist ein langfristiger Stromabnahmevertrag zu einem in einer wettwerblichen Ausschreibung ermittelten Wert. Er wird zwischen einem Wind- oder Solarprojektentwickler und einem dafür autorisierten Akteur (zum Beispiel einem Netzbetreiber) abgeschlossen. Liegt der künftige Marktwert des Stroms im Durchschnitt niedriger als der abgesicherte Wert, dann bekommt der Anlagebetreiber die Differenz ausgezahlt. Liegt der Strompreis aber höher, zahlt der Anlagenbetreiber die Differenz zurück. Die entstandenen Kosten oder Erlöse werden an alle Stromkundinnen und -kunden weitergegeben. Im Gegensatz zum aktuell bestehenden Rahmen stellt der Differenzvertrag also nicht nur eine Absicherung für Projektentwickler und Anlagenbetreiber gegen niedrige Marktwerte ihrer Stromproduktion dar, sondern trägt auch zur Absicherung für Stromverbraucherinnen und -verbraucher gegen hohe Strompreise bei.

© DIW Berlin

„Unter den verschiedenen Politikoptionen sind Differenzverträge die überlegene Alternative, weil bei den anderen Instrumenten – der bestehenden gleitende Marktprämie, einer fixen Marktprämie oder sogar einer Abschaffung jeglicher Vergütung – die Kosten allesamt höher liegen“, fasst Karsten Neuhoff die Ergebnisse zusammen. „Nur bei Differenzverträge profitieren Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher voll von den fallenden Technologiekosten der erneuerbaren Energien“.  

Entscheidend bei der Umsetzung ist, dass Projektentwickler, die ein Projekt mit einem Differenzertrag absichern, verpflichtet sind, für die Laufzeit des Vertrages EndkundInnen gegen Preisanstiege abzusichern – also nicht frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen können.

Akteursvielfalt und höhere Akzeptanz

Differenzverträge begünstigen die Akteursvielfalt im Bereich der erneuerbaren Energien. Bei fallenden Technologiekosten werden unabhängige Projektentwickler zunehmend aus dem Markt gedrängt, weil die Unsicherheit über künftige Erlöse nur mit größeren Anteilen an Eigenkapital abgedeckt werden kann. Wird diese Unsicherheit beseitigt, werden die Anforderungen in Bezug auf den Eigenkapital gesenkt und es können mehr kleinere Akteure an den Ausschreibungen für Wind- und Solarprojekte teilnehmen. „Das kann die lokale Akzeptanz stärken und zu mehr Wettbewerb führen und unterstützt das Erreichen der Ausbauziele für erneuerbare Energien“, so Nils May.

„Der Übergang zu Differenzverträgen wäre unproblematisch“, erklärt Jörn Richstein. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Politik die Weichen stellt für einen Übergang zu diesem für alle kostengünstigeren System. Das leistet einen Beitrag dazu, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht, trägt zur Weitergabe von Kostenreduktionen an Stromkundinnen und Stromkunden und letztendlich zur Akzeptanz der Energiewende bei.“

Karsten Neuhoff

Abteilungsleiter in der Abteilung Klimapolitik

Jörn C. Richstein

Wissenschaftlicher Mitarbeiter / Themenleitung Strommärkte in der Abteilung Klimapolitik

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