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„Bund und Länder vergeben bei Grundsteuerreform große Chance“

Statement vom 1. Februar 2019

Das Eckpunktepapier zur Grundsteuerreform, auf das sich Bund und Länder geeinigt haben, kommentiert DIW-Konjunkturchef und Immobilienökonom Claus Michelsen wie folgt:

BlockquoteEs gibt einen Kompromiss in der Grundsteuerdebatte – dies sind zunächst einmal gute Nachrichten. Denn ohne eine Einigung würden den Kommunen wichtige Steuereinnahmen in Höhe von 14 Milliarden Euro entgehen. Die Anforderungskriterien an den Kompromiss sind ambitioniert: unkompliziert, gerecht und aufkommensneutral. Diesen Ansprüchen wird der Vorschlag aber nur in Teilen gerecht. So ist es richtig, den Bodenwert eines Grundstücks zu einer zentralen Grundlage zu machen. Denn darin spiegeln sich auch die großen Unterschiede kommunaler Infrastruktur wider. Es ist gerecht, die Finanzierung an das Ausmaß zu knüpfen, in dem von diesen Leistungen profitiert wird und daran, welche Erträge mit dem Grundstück erwirtschaftet werden. Kontraproduktiv ist allerdings, den Ertrag des Gebäudes in die Bewertung einfließen zu lassen. Wird der Vorschlag umgesetzt, die Gebäudefläche mit dem regionalen Mietendurchschnitt in die Besteuerung einzubeziehen, wird derjenige bestraft, der das Grundstück nutzt. Das macht den dringend benötigten Neubau von Wohnungen unattraktiver. Stattdessen werden implizit Bodenspekulanten belohnt. Damit wird angesichts der derzeitigen Wohnungsmarktlage eine große Chance vertan. Eine reine Bodenwertsteuer wäre nicht nur einfacher, sondern zudem mit positiven Anreizen zu einer effizienten Bodennutzung verbunden.

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