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Gute-Kita-Gesetz: Besser Qualitäts- als Gebührenwettbewerb! Kommentar

DIW Wochenbericht 19 / 2019, S. 356

C. Katharina Spieß

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Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz gibt es nicht mehr nur auf dem Papier – langsam kommt es auch in der Praxis an. Mit Bremen hat Ende April das erste Bundesland einen entsprechenden Vertrag mit dem Bund geschlossen: In diesem und im nächsten Jahr erhält der Stadtstaat etwa 45 Millionen Euro. Die Bundesländer können entsprechend ihrer Bedarfe aus einem „Baukasten“ wählen, für welche Bereiche sie die Bundesgelder ausgeben wollen. Bremen wird die Mittel zum einen in Qualitätsverbesserungen stecken. Insbesondere sollen Einrichtungen in sozial benachteiligten Stadtteilen gefördert werden. Eine gezielte Förderung ist wichtig und richtig, denn auch bildungsökonomische Studien zeigen, dass insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien von einer guten Kita-Qualität profitieren. Investitionen, die darauf abzielen, sind also zu begrüßen. Man könnte sogar noch einen Schritt weiter gehen und vor allem jene Einrichtungen fördern, die neben den Kindern explizit auch die Eltern adressieren, etwa sogenannte Zentren für Familien. Hier kooperieren Kitas beispielsweise mit anderen Akteuren im sozialen Nahraum, wie Jobcentern oder Erziehungsberatungsstellen, und bieten Beratungsleistungen für Eltern an. Wie mehrere Modellprojekte zeigen, können solche Zentren für Familien Kinder und ihre Familien noch effektiver fördern.

Nicht ganz so positiv ist zu bewerten, dass Bremen – und vielleicht noch das ein oder andere Bundesland zusätzlich – die Millionen auch dafür nutzt, um Kitas beitragsfrei zu machen, und zwar für alle Familien. Beitragsbefreit wird in Bremen der Besuch einer Ganztagsbetreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die Kosten allein im kleinen Bundesland Bremen: Rund 25 Millionen Euro. Das Gute-Kita-Gesetz lässt diese Option ausdrücklich zu: Auch Maßnahmen zur Entlastung der Eltern, die über bundesweite Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hinaus gehen, seien förderfähig, um die Teilhabe an Kinderbetreuungsangeboten zu verbessern. Die Gründe, weshalb Eltern ihre Kinder im sogenannten Kindergartenalter nicht in eine Kita schicken, sind allerdings sehr unterschiedlich. So wollen im bundesweiten Durchschnitt 55 Prozent derjenigen, die ihre drei Jahre und älteren Kinder nicht in einer Kita betreuen lassen, ihre Kinder lieber alleine erziehen. Immerhin 23 Prozent geben aber auch an, dass ihnen der Betreuungsplatz zu teuer ist. Selbstverständlich soll und darf es nicht sein, dass Familien aus Kostengründen davon absehen, ihrem Kind den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Die beste Lösung für dieses Problem ist aber nicht eine Gebührenbefreiung für alle, sondern eine flächendeckende und verbindliche Gebührenordnung, die festschreibt, dass Familien im unteren Einkommensbereich und in Einrichtungen aller Träger von Gebühren zu befreien sind.

Bundesweite Umfragen zeigen, dass Familien im oberen Einkommensbereich durchaus bereit sind, sogar noch mehr als heute für Kindertageseinrichtungen zu bezahlen – vor allem, wenn diese qualitativ gut sind. Deshalb sollten die finanziellen Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz dafür genutzt werden, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Es muss aber sichergestellt sein, dass untere Einkommensgruppen diese gute Qualität bezahlen können – sonst nutzt ihnen die beste Qualität nichts. Höhere Einkommensgruppen können allerdings mehr bezahlen – progressive Gebührenstaffelungen sind es, die sozial gerecht sind.

Ein Kita-Qualitätswettbewerb zwischen den Bundesländern wäre also begrüßenswert. Er wäre für die frühe Bildung und Betreuung und damit für unsere Zukunft allemal besser als ein Wettbewerb um die umfassendsten Gebührenbefreiungen, die letztlich zulasten der Qualität gehen würden.

Themen: Familie, Bildung

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