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Gute-Kita-Gesetz: Besser Qualitäts- als Gebührenwettbewerb! Kommentar von C. Katharina Spieß

Kommentar vom 7. Mai 2019

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz gibt es nicht mehr nur auf dem Papier – langsam kommt es auch in der Praxis an. Mit Bremen hat Ende April das erste Bundesland einen ent-sprechenden Vertrag mit dem Bund geschlossen: In diesem und im nächsten Jahr erhält der Stadtstaat etwa 45 Millionen Euro. Die Bundesländer können entsprechend ihrer Bedarfe aus einem „Baukasten“ wählen, für welche Bereiche sie die Bundesgelder ausgeben wollen. Bremen wird die Mittel zum einen in Qualitäts verbesserungen stecken. Insbesondere sollen Einrichtungen in sozial benachteiligten Stadtteilen gefördert werden. Eine gezielte Förderung ist wichtig und richtig, denn auch bildungsökonomische Studien zeigen, dass insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien von einer guten Kita-Qualität profitieren.

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Themen: Bildung

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