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Mindestlohnkontrollen sollten durch Anreize für Arbeitgeber ergänzt werden: Interview

DIW Wochenbericht 28 / 2019, S. 492

Alexandra Fedorets, Erich Wittenberg

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Frau Fedorets, 2015 wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt, der 2017 auf 8,84 Euro erhöht wurde. Wie hat sich das durchschnittliche Lohnniveau im unteren Lohnsektor seitdem entwickelt? Die Stundenlöhne im unteren Lohnsektor haben sich seit der Einführung des Mindestlohns positiv entwickelt. Betrachtet man zum Beispiel die Lohnentwicklung in den Jahren 2014 bis 2016 im ersten Dezil, also bei den untersten zehn Prozent der Löhne, lag das Wachstum bei ungefähr 13 Prozent. 2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht. Interessanterweise sieht man für die Jahre 2016 und 2017 kein zusätzliches Wachstum in diesem unteren Lohnbereich, obwohl das infolge der Mindestlohnerhöhung eigentlich zu erwarten gewesen wäre.

Könnte das ein Zeichen dafür sein, dass in Deutschland der Mindestlohn umgangen wird? Ja, das könnte tatsächlich ein Zeichen dafür sein. Wir haben mit unterschiedlichen Methoden überprüft, ob es Hinweise darauf gibt, dass es in Deutschland eine sogenannte Non-Compliance gibt, also die Bezahlung von anspruchsberechtigten Menschen unter der Mindestlohngrenze. Zu diesem Zweck haben wir zum einen geschaut, wie hoch der nach der vertraglichen und der tatsächlichen Arbeitszeit errechnete Stundenlohn ausfällt. Hier kommen wir auf eine sehr hohe Zahl von ungefähr 2,4 Millionen Anspruchsberechtigten, deren vertraglicher Stundenlohn immer noch unter der Mindestlohnschwelle von 8,84 Euro liegt. Allerdings ist es im niedrigen Lohnbereich auch sehr üblich, dass Beschäftigte nach Stunden bezahlt werden. Deswegen haben wir den Stundenlohn von Leuten, die im unteren Lohnbereich tätig sind, für das Jahr 2017 erstmals auch direkt abgefragt. Nach unserer konservativen Berechnung erhalten 1,3 Millionen Personen in einer Haupttätigkeit weniger als den Mindestlohn. Hinzu kommen ungefähr eine halben Million Beschäftigte, die in einer Nebentätigkeit unterhalb des Mindestlohns bezahlt wurden.

Mit welchen Methoden wird der Mindestlohn umgangen? Eine gängige Methode ist die mangelnde Aufzeichnung der Arbeitszeit. Die Zahlen liegen häufig nicht vor oder sind bei Kontrollen vor Ort nicht einsehbar. Man sieht auch in unseren Berechnungen, dass Arbeitszeiten eine sehr große Rolle für die Errechnung des Stundenlohns anhand des Monatseinkommens spielen.

In welchen Branchen wird der Mindestlohn am häufigsten unterschritten? Betroffen sind natürlich vor allem die Niedriglohnbranchen, zum Beispiel das Gastgewerbe, der Einzelhandel oder persönliche Dienstleistungen.

Wie wird die Einhaltung des Mindestlohns aktuell überprüft? Die Einhaltung des Mindestlohns wird aktuell durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die beim Zoll angesiedelt ist, überprüft. Obwohl diese Kontrollen an sich sehr effizient sind, ist ihre Wirksamkeit doch eher begrenzt. Mangels Personal ist aus Sicht der Arbeitgeber nämlich die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden, relativ gering.

Wie könnte die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns besser kontrolliert werden? Die Zollkontrollen ließen sich mit besserer Personalausstattung und besserer technischer Ausstattung noch effizienter gestalten. Neben der Kontrolle kann man sich auch zusätzliche Maßnahmen in Form von Anreizen, den Mindestlohn einzuhalten, vorstellen. Dabei geht es vor allem darum, dass Unternehmen, die sich gesetzeskonform verhalten, Wettbewerbsvorteile gegenüber Arbeitgebern, die den Mindestlohn umgehen, haben sollten. Man kann sich zum Beispiel eine Art „Fair Pay“-Plakette vorstellen, angelehnt an die Bio-Siegel, die wir alle kennen, um so für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar zu machen, welche Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen.

Das Gespräch führte Erich Wittenberg.

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