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Pendlerpauschale: Festbetrag soll Steuersystem vereinfachen DIW Berlin: "Klimapolitik sollte Anreize für kurze Arbeitswege setzen"

Pressemitteilung vom 24. Januar 2008

Im Streit über die Pendlerpauschale hat sich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung für eine fixe Arbeitswegspauschale ausgesprochen. Dabei wäre in der Steuererklärung für den Weg zur Arbeit ein fester Betrag absetzbar - unabhängig von der tatsächlichen Entfernung. "Die Absetzbarkeit eines fixen Pauschbetrags wäre ein wichtiger Schritt, unser Steuersystem spürbar zu vereinfachen", sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach. "Eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale wäre dagegen klima- und verkehrspolitisch von Übel, da sie Verkehrsströme und Zersiedelung fördert."
Nach Einschätzung des DIW Berlin verzerrt eine entfernungsabhängige Pendlerpauschale die Wohnortwahl zu Gunsten langer Fahrtwege zur Arbeit. Zugleich stellt sie eine doppelte Benachteiligung von Stadtbewohnern dar: Deren vergleichsweise kurzen Arbeitswege fallen steuerentlastend kaum ins Gewicht. Gleichzeitig müssen sie in Ballungsräumen zumeist höhere Wohnungskosten tragen - die sie steuerlich jedoch nicht geltend machen können. Entfernungspauschale: In vielen Ländern völlig unbekannt Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Deutschland mit einer entfernungsabhängigen Pendlerpauschale einen Ausnahmefall darstellt. In den USA, Kanada, Australien, Großbritannien, Irland oder Spanien werden Fahrtkosten für den Arbeitsweg überhaupt nicht steuerlich anerkannt. In den meisten übrigen OECD-Ländern ist die Höhe des Abzugs begrenzt: Entweder sind der Abzugsbetrag oder die anerkannten Entfernungen gedeckelt. Häufig werden die Fahrtkosten auch nur berücksichtigt, soweit sie einen bestimmten Betrag oder die Fahrtwege eine bestimmte Entfernung übersteigen (Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Österreich). Ferner gibt es Länder, die Fahrtkosten grundsätzlich nur bis zur Höhe der Kosten des öffentlichen Verkehrs anerkennen (Finnland, Norwegen, Schweden, Niederlande, Schweiz). Die Einführung eines Festbetrags, der bei der Steuererklärung für den Arbeitsweg abgesetzt werden könnte, brächte nicht nur eine deutliche Vereinfachung des Steuersystems. Angesichts des Klimawandels würden zudem kurze, statt möglichst weite Arbeitswege steuerlich "belohnt". Immerhin kommen neun Prozent der Erwerbstätigen zu Fuß zur Arbeit, weitere neun Prozent fahren mit dem Rad. 40 Prozent der Erwerbstätigen haben Arbeitswege von weniger als fünf Kilometern, 57 Prozent von weniger als zehn Kilometern. "Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes sollten aber aus arbeitsmarkt-, familien- und sozialpolitischen Gründen Fahrtkosten zumindest zeitweise berücksichtigt werden," so Stefan Bach. "Das gilt vor allem für Paare, die beide berufstätig sind und für Steuerpflichtige mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen."

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