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Erlöse aus CO2-Bepreisung effektiv für Bürger und Klimawende nutzen

Bericht vom 3. November 2021

Aktuell wird wieder diskutiert, wie Erlöse aus dem nationalen Emissionshandelssystem an private Haushalte rückerstattet werden können. Es geht zum einen darum, wie alle Haushalte erreicht werden können und zum anderen darum, wie insbesondere Haushalte mit geringen Einkommen entlastet werden können.

Wenn Erlöse aus der CO2-Bepreisung an die privaten Haushalte nicht über die Verminderung der EEG-Umlage, sondern mittels einer Pro-Kopf-Rückerstattung erfolgen, dann kann einerseits eine Querfinanzierung von Unternehmen zulasten der privaten Haushalte vermieden und andererseits eine bessere Verteilung zugunsten der Haushalte mit geringem Einkommen ermöglicht werden. Bei einer Pro-Kopf-Rückerstattung der Erlöse könnten diese Haushalte mit dem verfügbaren Budget dreimal so stark entlastet werden als über eine Absenkung der EEG-Umlage.

Dabei würden zugleich die Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz erhalten bleiben, die durch die Senkung der EEG-Umlage reduziert würden.

Die Pro-Kopf-Rückerstattung über die Krankenkassenbeiträge bietet dabei eine schnell umzusetzende Option mit geringem zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Oftmals diskutierte Bedenken, dass die EEG-Umlage ein Hemmnis für die Elektrifizierung im Bereich Industrie, Mobilität und Wärme darstellen könnte, können weiterhin durch gezielte Ausgestaltungsoptionen gelöst werden.

Author: Karsten Neuhoff
Jahr: 2021

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