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Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen erweitert werden: Interview

DIW Wochenbericht 46 / 2020, S. 861

Björn Fischer, Erich Wittenberg

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Herr Fischer, werden Pflegebedürftige eher zu Hause oder eher stationär in Pflegeeinrichtungen betreut? In Deutschland werden die meisten der 3,7 Millionen EmpfängerInnen von Leistungen der Pflegeversicherung in ihrer eigenen Wohnung gepflegt. Nur ungefähr 800000 EmpfängerInnen von Leistungen der Pflegeversicherung lebten im Jahr 2017 dauerhaft in Alten- und Pflegeheimen. Das sind ungefähr 22 Prozent. Der Rest lebt zum großen Teil zu Hause. Das ist natürlich auch immer sehr stark vom Pflegegrad, beziehungsweise der Schwere der Pflegebedürftigkeit, abhängig.

Wie viele der Pflegenden sind noch berufstätig und wie viele bereits in Rente? Ungefähr 4,3 Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige oder Freunde. Davon sind etwa 30 Prozent in Rente. Rund 44 Prozent der pflegenden Männer arbeiten noch in Vollzeit. 19 Prozent der pflegenden Frauen sind in Vollzeit berufstätig und ungefähr 24 Prozent der Frauen in Teilzeit. Allerdings leisten die Erwerbstätigen verhältnismäßig wenige Pflegestunden. 40 bis 50 Prozent der Pflegestunden werden von RentnerInnen geleistet.

Wer trägt die Hauptlast an der informellen Pflege? Frauen oder Männer? Ungefähr zwei Drittel der informell pflegenden Personen sind Frauen. Interessant ist, dass es sich dabei besonders um Frauen im rentennahen Alter, also zwischen 50 und 70 Jahren, handelt. Von den Frauen in diesem Alter pflegen ungefähr elf Prozent Angehörige. In den Altersstufen darunter sind es mit fünf bis sieben Prozent viel weniger.

Welchen Effekt hätte eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf die informelle Pflege? Wir haben uns in der Studie die Abschaffung der Altersrente für Frauen in der Reform von 1999 angeschaut. Durch diese Reform wurde Frauen im Alter von 60 bis 62 die Möglichkeit genommen, schon mit 60 Jahren in Rente zu gehen. Infolgedessen hat diese Gruppe ihrer Pflegetätigkeit um bis zu sechs Prozentpunkte reduziert. Wir können also sehen, dass die Erhöhung des Frühverrentungsalters die Pflegetätigkeit reduziert hat. Das lässt sich jetzt nicht eins zu eins auf jede weitere Veränderung des Renteneintrittsalters übertragen, ist aber ein guter erster Schritt um zu zeigen, dass hier ein Zusammenhang besteht.

Sollte man aus diesen Gründen auf eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters verzichten? Nein, das wäre aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters kann aus verschiedenen Gesichtspunkten, wie zum Beispiel der Altersabsicherung, von großer Wichtigkeit sein. Die Zielkonflikte von Pflege- und Rentenpolitik liegen vielmehr an der fehlenden Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Was könnte die Politik tun, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern? Es gibt im deutschen Sozialsystem sehr viele Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern, zum Beispiel über die Pflegeversicherung, aber auch über das Familienpflegezeitgesetz. Die bestehenden Regelungen sind jedoch zum großen Teil, vor allem was die finanzielle Ausstattung der Pflegenden betrifft, nicht ausreichend. So gibt es im Familienpflegezeitgesetz keine Lohnersatzleistungen. Diese wären aber sehr wichtig, um Personen eine bessere Möglichkeit zu bieten, ihre Berufstätigkeit für die Pflege temporär zu reduzieren. Das würde insbesondere auch für Männer einen Anreiz bieten, einen höheren Anteil der informellen Pflege zu übernehmen, was angesichts der zukünftigen steigenden Nachfrage nach informeller Pflege sehr wichtig wäre.

Das Gespräch führte Erich Wittenberg.

O-Ton von Björn Fischer
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen erweitert werden - Interview mit Björn Fischer

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