2. März 2026 – Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergelds verabschiedet, der eine Umgestaltung hin zu einer neuen Grundsicherung vorsieht. Der Entwurf befindet sich seitdem im parlamentarischen Verfahren und wird im Bundestag beraten. Damit rückt erneut die Frage in den Fokus, welches Einkommen in Deutschland als ausreichend gilt, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Eine aktuelle Kurzbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt: Zwar bewertet die Mehrheit der Befragten ihr Haushaltsnettoeinkommen als ausreichend, doch empfinden es Menschen mit weniger als 2000 Euro monatlich als unzureichend, um ein würdevolles Leben zu führen.
Gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes und dem Sozialstaatsprinzip besteht in Deutschland das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das sowohl die physische Existenz (Ernährung, Kleidung, Gesundheit und Wohnen) als auch die soziokulturelle Teilhabe (gesellschaftliche Partizipation) umfasst. Das Existenzminimum bildet die gesetzlich definierte Untergrenze dessen, was nötig ist, um Not und soziale Ausgrenzung zu verhindern. Das soziokulturelle Existenzminimum stellt dabei nur elementare Mobilität, minimale soziale Teilhabe sowie Kommunikation sicher. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme (Sozialhilfe, Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Asylbewerberleistungsgesetz) sind darauf ausgerichtet, dieses soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen. Die Höhe der Leistungen spiegelt sich in den Regelbedarfen der Mindestsicherungssysteme wider. Die Höhe des Existenzminimums berechnet der Staat anhand der durchschnittlichen Ausgaben unterer Einkommensgruppen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Dieser sogenannte Regelbedarf beträgt derzeit 563 Euro für Alleinstehende (Stand Januar 2024). Unter Berücksichtigung angemessener Wohn- und Heizkosten liegt das als menschenwürdig eingestufte Mindesteinkommen für Alleinstehende je nach Wohnort zwischen 1 000 und 1 200 Euro pro Monat. Dieser Betrag entspricht in etwa dem monatlichen steuerlichen Grundfreibetrag von 1 029 Euro. Da die EVS nur alle fünf Jahre erhoben wird, erfolgt eine jährliche Fortschreibung anhand eines Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung.Dies ist derzeit dokumentiert im Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021 (Regelbedarfsermittlungsgesetz – RBEG) wobei die zugrundeliegende EVS aus dem Jahr 2018 stammt (online verfügbar, zuletzt abgerufen am 25. Februar 2026. Dies gilt für alle Online-Quellen dieser Studie, sofern nicht anders vermerkt). Die jährliche Fortschreibung erfolgt in Form eines Mischindex, der zu 70 Prozent die Preisentwicklung der regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter umfasst. Auf Basis der Ergebnisse der EVS 2023 entscheidet der Gesetzgeber gemäß den bisherigen verfassungsrechtlichen Urteilen jedes Jahr neu, ob die bisherigen Annahmen für die Vergleichsgruppenberechnung weiter angemessen sind oder angepasst werden müssen.
In Deutschland gibt es bisher nur wenige sozialwissenschaftliche Studienergebnisse dazu, wie Menschen einschätzen, ob ihr Einkommen ein würdiges Leben ermöglicht. Regelmäßige Erhebungen zur gegenwärtigen Zufriedenheit mit dem persönlichen Einkommen sowie mit dem derzeitigen Haushaltsnettoeinkommen zeigen deutliche regionale Unterschiede. Befragte in Ostdeutschland berichten signifikant niedrigere durchschnittliche Zufriedenheitswerte als in Westdeutschland.Theresa Iglauer, Jürgen Schupp und Maximilian Priem (2021): Subjektives Wohlbefinden und Sorgen. In: Statistisches Bundesamt et al. (Hg.), Datenreport 2021, Bonn: S. 410–420 (online verfügbar). Unabhängig vom Wohnort steigt die Zufriedenheit mit dem Einkommen grundsätzlich mit seiner Höhe. Aus der sozialwissenschaftlich ausgerichteten empirischen Gerechtigkeitsforschung liegen Forschungen auf Basis der SOEP-Längsschnittstudie zur Höhe des als gerecht erachteten Einkommens vor. Die Befunde zeigen, dass in Zweiverdienerhaushalten weiterhin geschlechtstypische Muster bei der Bewertung des eigenen Einkommens bestehen. Frauen orientieren sich weniger an „typischen“ Fraueneinkommen, sondern stärker am Einkommen des Partners oder dem gemeinsamen Lebensstandard, was ihre Erwartungen erhöht. Männer hingegen bewerten ihr Einkommen stärker danach, ob es ihnen ermöglicht, die Rolle des Haupt- oder Miternährers zu erfüllen. Ihr Lohn wird damit auch zu einem Maß dafür, ob sie den gesellschaftlichen Vorstellungen von „Männlichkeit“ gerecht werden.Stefan Liebig, Carsten Sauer und Jürgen Schupp (2011): Die wahrgenommene Gerechtigkeit des eigenen Erwerbseinkommens: Geschlechtstypische Muster und die Bedeutung des Haushaltskontextes. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 63(1), S. 33–59 (online verfügbar). Über die SOEP-Fragen zur „gerecht erachteten Einkommenshöhe“ lässt sich die subjektive Bewertung der Befragten mit der tatsächlichen Einkommensverteilung vergleichen. Der Vergleich zeigt, dass die in Deutschland als gerecht empfundene Einkommensverteilung gegenüber der realen Verteilung leicht nach rechts verschoben ist. Mit anderen Worten: Menschen in Deutschland wünschen sich in einer als gerecht empfundenen Welt ein etwas höheres Einkommen für ihre Arbeit.Siehe hierzu: Jule Adriaans und Stefan Liebig (2024): Einkommensgerechtigkeit in Deutschland und Europa. In: Statistische Bundesamt u.a. (Hg.), Sozialbericht 2024. Ein Datenreport für Deutschland. Bonn: Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, S. 261–267.
Die wohl erste Studie, die explizit Bürgergeldbeziehende fragte, ob der derzeitige Regelsatz für ein würdevolles Leben ausreiche, wurde 2025 vom Verein Sanktionsfrei e.V. in Berlin durchgeführt.Gesine Höltmann (2025): Wie geht es den Menschen im Bürgergeldbezug? Ein Stimmungsbild nach zwei Jahren Bürgergeld. Studie des Vereins Sanktionsfrei e.V. Juni 2025, Berlin (online verfügbar). In der Online-Befragung unter 1 000 Leistungsberechtigten stimmten lediglich neun Prozent der Aussage zu, dass der derzeitige Regelsatz ein würdiges Leben ermögliche. 72 Prozent verneinten dies.
Vom 18. bis 26. September 2025 führte das SOEP eine Kurzbefragung durch. Sie bestand aus zwei kurzen Fragen zum verfügbaren Einkommen und zum Bürgergeld. Insgesamt erhielten 8 833 SOEP-Teilnehmende in Privathaushalten per E-Mail/SMS eine Einladung zu dieser Ad-Hoc-Erhebung. 3 058 Personen antworteten, das entspricht einer Beteiligungsquote von 35 Prozent. Für die Auswertung wurden die Daten gewichtet, um Verzerrungen durch eventuelle Selektion in der Teilnahme auszugleichen. Die Gewichtung erfolgte durch eine Nonresponse-Anpassung auf Basis des SOEP-Panelbestands sowie eine Randanpassung an sozio-demografische Verteilungen des Mikrozensus 2024.
Die erste Frage (Abbildung 1) richtete sich an alle Befragten und erfasste den subjektiven Grad der Zustimmung zur Aussage, ob das verfügbare Einkommen ausreiche, um ein würdevolles Leben zu führen.
Deutlich mehr als die Hälfte der Befragten (61 Prozent) stimmt der Aussage zu („stimme voll und ganz zu“ und „stimme eher zu“). Zum Vergleich: In der empirischen Gerechtigkeitsforschung lag der Anteil der Personen, die ihr Nettoeinkommen als gerecht empfinden, 2021 bei 47 Prozent.Vgl. Adriaans und Liebig (2024), a.a.O.
Die zweite Frage (Abbildung 2) zielt nur bei einem geringen Anteil (unter fünf Prozent) der Befragten auf die eigene Lebenssituation. Nur Bürgergeldbeziehende können aufgrund ihrer eigenen Erfahrung einschätzen, ob der gegenwärtige Regelsatz im Bürgergeld für ein würdevolles Leben ausreicht.In dieser Analyse wird Erfahrung im Bürgergeldbezug durch eigenen Bürgergeldbezug in den Jahren 2023, 2024 und 2025 abgebildet. Für die Mehrheit der Befragten handelt es sich hingegen um eine Bewertung der Lebens- und Einkommenssituation anderer Haushalte, die Bürgergeld beziehen. Insgesamt haben 27 Prozent der Befragten die Frage nicht beantwortet, wovon 99,5 Prozent keine Bürgergeldbeziehenden sind.Gewichtete Angaben. Vermutlich sahen sie sich nicht als kompetent an, eine Bewertung für eine nicht selbst erlebte Lebenssituation abzugeben und lehnten dies daher ab.
Betrachtet man die Antworten auf die beiden Kurzfragen getrennt nach Personen, die Bürgergeld beziehen und denjenigen ohne Bürgergelderfahrung, ergibt sich ein differenzierteres Bild (Abbildung 3). Werden nur die Befragten berücksichtigt, die beide Fragen beantwortet haben, zeigt sich, dass Personen, die in den vergangenen drei Jahren kein Bürgergeld bezogen haben, ihr Einkommen überwiegend als ausreichend für ein würdevolles Leben bewerten: 63 Prozent stimmten der entsprechenden Aussage „voll und ganz“ oder „eher“ zu. Demgegenüber lag die Zustimmung unter Personen mit Bürgergelderfahrung lediglich bei acht Prozent.
Ein ähnliches Muster ergibt sich bei der Einschätzung, ob das Bürgergeld für ein würdevolles Leben ausreicht. Während 40 Prozent der Personen ohne Bürgergelderfahrung dieser Aussage zustimmten, waren es unter den Personen mit Bürgergelderfahrung nur drei Prozent.
Diese deutlichen Unterschiede werfen die Frage auf, wie diese auseinandergehenden Bewertungen zustande kommen. Lassen sie sich allein auf Unterschiede im verfügbaren Einkommen zurückführen oder spielen darüber hinaus weitere Kontext- und Hintergrundfaktoren eine Rolle, die diese Einschätzungen mitbestimmen?
Zur Beantwortung dieser Frage liefert eine multivariable Betrachtung weitere Einsichten. Mithilfe eines linearen Wahrscheinlichkeitsmodells wird geschätzt, wie wahrscheinlich es ist, dass Befragte der Aussage zustimmen, ihr eigenes Einkommen beziehungsweise der Bürgergeld‑Regelsatz reiche für ein würdevolles Leben aus. Dabei wird untersucht, wie sich Zustimmende („stimme voll und ganz zu“ und „stimme eher zu“) und Nicht-Zustimmende („stimme nicht zu“, „stimme eher nicht zu“, „teils/teils“) in ihren soziodemografischen Merkmalen unterscheiden (Abbildung 4).
Die Ergebnisse zeigen deutliche soziale Gradienten in beiden Einschätzungen. Ausgehend von der Referenzgruppe (vollzeiterwerbstätige Männer im Alter von 30 bis 44 Jahren, in Deutschland geboren, in Westdeutschland lebend und mit einem ÄquivalenzeinkommenDas Äquivalenzeinkommen berücksichtigt die in einem Haushalt lebenden Personen, indem es das verfügbare Einkommen durch die Quadratwurzel der Anzahl an Haushaltsmitgliedern teilt. von 3 000 bis 4 000 Euro) sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung insbesondere bei Personen mit niedrigeren Einkommen stark. Besonders ausgeprägt ist dieser negative Effekt in den unteren Einkommensgruppen (0 bis 1 000 Euro und 1 000 bis 2 000 Euro), während höhere Einkommen mit einer deutlich höheren Zustimmung verbunden sind.
Auch der Erwerbsstatus spielt eine wichtige Rolle: Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Personen in Ausbildung und insbesondere Nicht-Erwerbstätige stimmen der Aussage seltener zu als Vollzeitbeschäftigte. Dieser Zusammenhang zeigt sich sowohl für die Bewertung des eigenen Einkommens als auch – teilweise noch deutlicher – für die Einschätzung des Bürgergeld-Regelsatzes.
Frauen sowie jüngere Altersgruppen weisen ebenfalls eine geringere Zustimmung auf als die jeweilige Referenzgruppe, während ältere Personen teils höhere Werte zeigen. Insgesamt verdeutlichen die Ergebnisse, dass ökonomische Lage und Arbeitsmarktstatus die Wahrnehmung von Einkommensangemessenheit wesentlich prägen – und zwar sowohl bei Erwerbseinkommen als auch beim Bürgergeld. Interessanterweise sind keinerlei signifikanten Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland bei Kontrolle der übrigen im Modell einbezogenen soziodemographischen Merkmale identifizierbar.
Die Höhe des monatlichen Existenzminimums, das ein würdevolles Leben in Deutschland ermöglichen soll, wird im Jahr 2026 auf Grundlage der EVS 2023 neu bestimmt und als Regelsatz der künftigen Grundsicherung für Arbeitssuchende festgelegt. Die vorliegenden Befragungsergebnisse belegen, dass die Mehrheit der Bevölkerung erst ab einem Netto-Äquivalenzeinkommen von mehr als 2 000 Euro zur Einschätzung kommt, ein würdevolles Leben führen zu können. Bei Einkommen unterhalb dieser Schwelle lehnen zwei Drittel der Befragten die Aussage ab, dass ihr Einkommen ausreiche – ein Hinweis darauf, dass ihre subjektive Anspruchserwartung höher liegt als die reale Einkommenssituation. Vor diesem Hintergrund bietet die anstehende Anpassung der Regelsätze eine wichtige Gelegenheit: Sie sollte genutzt werden, um insbesondere für untere und mittlere Einkommensgruppen die Unterschiede zwischen der künftigen gesetzlich gewährten Höhe von Regelsätzen und dem als würdevoll erachteten Einkommen zu diskutieren. Ziel sollte es sein, möglichst breite Übereinstimmung darüber zu erzielen, wie ein Einkommen beschaffen sein muss, das gesellschaftlich als Grundlage für ein würdevolles Leben anerkannt wird.
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