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Privathaushalte als Arbeitgeber: Beschäftigungseffekte gering

DIW Berlin fordert Abschaffung des Dienstmädchenprivilegs

Pressemitteilung vom 28. März 2001

Mehr als 4 Millionen private Haushalte in Deutschland beschäftigen regelmäßig oder gelegentlich Haushaltshilfen, doch dominiert dabei die vollständig sozialversicherungsfreie Beschäftigung, insbesondere die Honorartätigkeit und Schwarzarbeit. In seinem aktuellen Wochenbericht berichtet das DIW Berlin, dass nur 38.000 Erwerbstätige bei Privathaushalten uneingeschränkt sozialver-sicherungspflichtig sind. Erhoffte Beschäftigungseffekte politischer Reform-vorhaben, wie das Haushaltsscheck-Verfahrens, sind ausgeblieben.
Das DIW Berlin stellt fest, dass künftig mit einem Anstieg der Nachfrage nach Haushaltshilfen gerechnet werden kann. Aufgrund der demographischen Veränderung der Bevölkerungsstruktur - mehr alte Menschen - und der steigenden Erwerbsorientierung von Frauen werden immer mehr Privathaushalte als Arbeitgeber auftreten und Haushaltshilfen und Pflegedienste nachfragen. Die Arbeitslosigkeit könne dadurch allerdings nicht abgebaut werden. Denn weder Arbeitsvolumen noch Einkommen, das in Privathaushalten erzielt werden kann, entpräche den Wünschen von Arbeitslosen. Aufgrund der Technisierung der Privathaushalte und den zunehmenden Möglichkeiten, Dienste punktuell einzukaufen (z. B. Reparaturen, Essen), wird der private Haushalt als Arbeitgeber allerdings nie mehr eine bedeutsame Rolle erlangen.

Das 1997 ausgeweitete Dienstmädchenprivileg, also die Gewährung von Steuervorteilen bei der Beschäftigung von Haushaltshilfen, und der Haushaltsscheck sollten nach Ansicht des DIW Berlin deshalb völlig abgeschafft werden. Die Vorteile der steuerlichen Absetzbarkeit der sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisse würde nur einkommensstarke Haushalte begünstigen. Diese Haushalte würden die Haushaltshilfen allerdings auch ohne diese Steuervergünstigungen beschäftigen und die Steuervorteile somit mitnehmen. Für Bezieher mittlerer und niedrigerer Einkommen - also Alleinerziehende, kinderreiche Familien sowie Rentnerhaushalte - lohnt sich die Beschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Haushaltshilfe nicht, weil die Belastungen durch Sozialversicherungsabgaben die Steuerersparnis überwiegen.

Das DIW Berlin kritisiert in diesem Zusammenhang auch die hohen Steuerabzüge für Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse V und VI, die einen hohen negativen Arbeitsanreiz und Anreiz zur Schwarzarbeit darstellen. Die Aufklärung über die wahre Steuerlast, die sich im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs oder der Steuerveranlagung ergibt, könnte die negativen Anreize etwas vermindern.
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